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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Gänsefuß am 05.11.2019 18:42

Titel: Von der Berufsgenossenschaft zu einer Bundesbehörde "wechseln"
Beitrag von: Gänsefuß am 05.11.2019 18:42
Hallo ins Forum,

ich selbst bin seit über 20 Jahren bei einer Berufsgenossenschaft (Bund, derzeit A 11, Stufe 7) als DO-Angestellter

aktiv. Ist ein "Wechsel" zu einer Bundesbehörde (Bundesministerium) so einfach möglich? Wie erfolgt

dieser "Wechsel", als Abordnung? Als Versetzung? Kann man dort prinzipiell dann auch

"Beamter" sein, oder liegt das am Wollen/der Unterstützung der aufnehmenden Behörde und wird

generell unterschiedlich gehandhabt? Muss ich kündigen? Habe ich dann auch wieder das amtsärztliche

Procedere sowie Probezeiten vor mir? Was gilt es zu beachten?

Vielen Dank für Eure Rückantworten. :)

LG
Titel: Antw:Von der Berufsgenossenschaft zu einer Bundesbehörde "wechseln"
Beitrag von: Wasserkopp am 06.11.2019 06:17
Moin,

meines Wissens nach gilt für DO-ler das gleiche wie für jeden Nicht-Beamten/Angestellten, der ins Beamtenverhältnis wechselt --> also volles Programm an Erprobung, Einstellungshürden/-Tests, usw.

Wir DO-ler stellen da keine Ausnahme dar bzw. sind halt keine Beamten.
Titel: Antw:Von der Berufsgenossenschaft zu einer Bundesbehörde "wechseln"
Beitrag von: Casiopeia1981 am 06.11.2019 08:47
Hi, wechselst du ins BMEL oder BMAS?

Kenne mich etwas aus.
Titel: Antw:Von der Berufsgenossenschaft zu einer Bundesbehörde "wechseln"
Beitrag von: Gänsefuß am 06.11.2019 10:25
@Casiopeia  Es wäre ein Wechsel ins BMI...