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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ete am 07.02.2019 15:59

Titel: Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 07.02.2019 15:59
Hallo,

Ich habe bisher zweimal meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen von 8 auf 6 Stunden reduziert, das lief auch problemlos. Einzige Bedingung war es muss für mindestens 3 Monate sein.

Jetzt hat sich unerwartet die Möglichkeit ergeben das ich ab und an kleinere Aufträge freiberuflich machen könnte (1-2 Projekte im Jahr). Die freiberufliche Tätigkeit überschneidet sich nicht mit meiner Anstellung, es sind 2 verschiedene Berufe, ich erwarte daher keine Konflikte wenn ich die Anzeige über eine Nebentätigkeit abgebe.

Ich würde allerdings gerne während dieser freiberuflichen Projekte meine Arbeitszeit verringern. Kann man das beliebig oft beantragen (also zum Beispiel jedes Jahr 2x3 Monate von 8 auf 4 Stunden reduzieren) oder habe ich irgendwann kein Recht mehr darauf? Kann sich der Arbeitgeber quer stellen?

Vielen Dank im voraus
ete

Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: Alien1973 am 08.02.2019 09:13
Also quasi in den sicheren Schoß des ÖD begeben und ein halbes Jahr dann das fette Geld abgreifen und der öffentliche AG soll das jedes mal akzeptieren? Von den betroffenen Kollegen ganz zu schweigen, denn der AG wird hier nicht jedes mal für Ausgleich sorgen können.
Man muss schon wissen was man will. Wir sprechen von 1/4 der Arbeitszeit im Jahr, zeitlich nicht planbar für den AG denn wann kommt ein Projekt? Die Arbeit mag zwar inhaltlich nicht mit der Arbeit im ÖD kollidieren, zeitlich jedoch sehr wohl. 

Man muss sich schon entscheiden was man will. Dann sind es plötzlich 3 Projekte im Jahr, oder das nächste Jahr dann bloß 1. Wie soll da der AG planen? Entweder Teilzeit oder Vollzeit, ein Geschwurble und ein hin und her wie gewünscht würde ich als AG nicht akzeptieren. Ob diese Meinung allerdings rechtlich haltbar ist weis ich nicht...

Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: DiVO am 08.02.2019 09:31
Wurde diese Nebentätigkeit von deinem Dienstgeber genehmigt?
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: Lars73 am 08.02.2019 09:54
Es gibt verschiedene rechtliche Anspruchsgrundlagen für Teilzeitarbeit. Für das was dir vorschwebt kommt nur die tarifliche Regelung (oder halt Zustimmung des Arbeitsgebers für eine Vertragsänderung im einvernehmen oder Anspruchsgrundlage in Frage).

Ansonsten wäre dies die Basis:
§ 11 (2) TV-L
Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.

Einen ständigen Wechsel wird der Arbeitgeber nicht akzeptieren müssen. Soweit Elternzeitansprüche bestehen kann man vielleicht darüber was machen. Ansonsten hilft nur verhandeln.

Je nach Tätigkeitsbereich ist eventuell eine pauschale Arbeitszeitreduktion denkbar mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit.

Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 15:12
Erstmal vielen Dank für die sachlichen Antworten, welche sehr nützlich sind.

Zu den Vorwürfen, ich arbeite seit Jahren in einem Tätigkeitsbereich in dem mir eigentlich 4 Stufen höher zu stehen würde. Jegliche Verhandlungen mit dem AG schlugen bisher fehl, man möchte das hochwertige Produkt aber nicht dafür zahlen. Irgendwann ist beim Arbeitnehmer auch mal Schluss und man fühlt sich ausgenutzt.... Solche Anschuldigungen von Alien1973 sind sehr beleidigend, zumal die Situation gar nicht bekannt ist.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: Spid am 08.02.2019 15:15
Tätigkeiten wirken sich nicht auf die Stufe aus, sondern auf die Eingruppierung - und da RB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, bedarf es dafür keiner Verhandlungen mit dem AG.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 15:17
Das ist mir bewusst aber nach jahrelange Diskussionen bleibt am Ende nur die Klage und dafür hab ich weder Nerven noch Geld...
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 15:22
Wurde diese Nebentätigkeit von deinem Dienstgeber genehmigt?

Dieser Vorschlag kam selbst vom AG, ich denke das sollte kein Problem sein.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: MoinMoin am 08.02.2019 15:33
Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 15:58
Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.

Gibt es aber man würde ja relativ schnell in den roten Bereich rutschen oder meinst du was anderes?
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: Lars73 am 08.02.2019 16:22
Wenn du 4 Entgeltgruppen zu gering bezahlt wirst such dir einen anderen Job. Zumindest solltest du solche Tätigkeiten nicht machen und zusammen mit dem Personalrat klären, dass man die anders bezahlt oder dir nur solche Tätigkeiten gibt die von der Eingruppierung abgedeckt sind.

Wenn es wirklich 4 Entgeltgruppen zu wenig sind sollte man eine Klage anstrengen. Das ist so offensichtlich, dass man zumindest gute Karten hat einen Teil vor Gericht zu erstreiten. Bleibt halt die Frage ob deine Einschätzung der Bewertung der Aufgaben zutreffend ist.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 16:34
Wenn du 4 Entgeltgruppen zu gering bezahlt wirst such dir einen anderen Job. Zumindest solltest du solche Tätigkeiten nicht machen und zusammen mit dem Personalrat klären, dass man die anders bezahlt oder dir nur solche Tätigkeiten gibt die von der Eingruppierung abgedeckt sind.

Wenn es wirklich 4 Entgeltgruppen zu wenig sind sollte man eine Klage anstrengen. Das ist so offensichtlich, dass man zumindest gute Karten hat einen Teil vor Gericht zu erstreiten. Bleibt halt die Frage ob deine Einschätzung der Bewertung der Aufgaben zutreffend ist.

Ja, das haben bereits mehrere Arbeitsgruppenleiter bestätigt. Man möchte keinen Präzedenzfall schaffen...

Eine Klage kommt im Moment nicht in Frage, auch wenn ich gute Chancen hätte.

Eine andere Frage, weiß jemand ob man die Erfahrungsstufen verhandeln kann? Ich wurde eine Stufe höher gruppiert aber in der Erfahrungsstufen zurück gerutscht also auf dem Konto 15€ mehr. Es ist offiziell nachvollziehbar das ich diese Tätigkeit seit ca. 8 Jahren mache (Vorträge auf Konferenz usw) . Könnte man denn auf Stufe 4 verhandeln? Das Problem ist wohl die Zahl nach dem E aber wenn sie die Erfahrungsstufen erhöhen hätte ich ja auch mehr Gehalt. An diese Option hatte ich bisher nicht gedacht, falls das überhaupt möglich ist.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: Lars73 am 08.02.2019 16:49
Die Zahl der Arbeitsgruppenleiter die Eingruppierungen bewerten können liegt bei nah null...

Vorträge auf Konferenzen führen nur selten zu höheren Eingruppierungen. Dazu reicht der Zeitanteil nicht. Daneben sind die Tätigkeiten welche der Arbeitsgruppenleiter gerne hätte nicht zwingen die Tätigkeiten die der Arbeitgeber übertragen hat.

Wenn die Tätigkeit schon länger einer höheren Entgeltgruppe entspricht kann man ggf. eine höhere Stufe durchsetzen. Aber auch da muss man ggf. auf eine höhere Eingruppierung klagen, wenn es der Arbeitgeber nicht einsieht.

Man kann noch über einen leistungsbezogen Stufenlaufzeitverkürzung (§ 17 (2) TV-L) oder Zulage nach § 16 (5) TV-L verhandeln.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: MoinMoin am 08.02.2019 17:26
Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.

Gibt es aber man würde ja relativ schnell in den roten Bereich rutschen oder meinst du was anderes?
zunächst einmal Bitte! Entgeltgruppe und Entgelt/Erfahrungsstufen klar benennen.
Wieso roten bereich:
Wenn du z.B. nur noch 35h arbeitest und in Projektlosenzeiten 40h anwesend bist, dann hast du in Projektvollen Zeiten eben die Möglichkeiten entsprechend weniger zu arbeiten!
Eine andere Frage, weiß jemand ob man die Erfahrungsstufen verhandeln kann?
Es gibt die Möglichkeit, dass dein AG dir eine Stufenlaufzeitverkürzung §17 oder eine Stufenzulage §16 zu gewähren. Reine kann Regelungen.

Die korrekte Eingruppierung ist jedoch eine reine muss Tatsache.

Schon lustig, der AG verwehrt jemanden seine korrekte Eingruppierung (sofern hier kein irrtum vorliegt) aber dann soll er demselben eine Zulage gewähren.
Spannend, was die AGs und ANs so alles machen.



Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: ete am 08.02.2019 17:58
Es ging nicht um die Konferenz sondern um das Thema in einem Vortrag (Beispiel ein angestellter Handwerker präsentiert wissenschaftliche Arbeit).

Eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe würde bisher abgelehnt, einen Antrag auf Stufen Erhöhung würde bisher nicht diskutiert. Danke für die Info mit den Zulagen.

Das Problem ist der Sprung in eine 3-4 höhere Gruppe. Sie geben mir recht aber wollen es nicht machen, da die Angst besteht Kollegen wollen das gleiche.
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: MoinMoin am 09.02.2019 08:51
Das Problem ist der Sprung in eine 3-4 höhere Gruppe. Sie geben mir recht aber wollen es nicht machen, da die Angst besteht Kollegen wollen das gleiche.
Nein, das Problem ist, dass sie nicht tarifgerecht bezahlen wollen und lieber illegal Lohndumping machen und die Betroffenen es mit sich machen lassen.
Die haben nichts zu "wollen"!

Aber wieso sollten sie bei einer Zulage nicht genauso argumentieren (und hier wäre es ja in der Tat gerechtfertigt): Wenn einer 'ne Zulage kriegt, dann müssen wir auch anderen eine geben.


Frage wer ist "sie" deine Arbeitgeber in Form von Personaler, also welche in diesem Bereich den AG verteten dürfen (dies dürfen die Fachvorgeszten in der Regel nicht und zählen daher nicht als Verter des AG) ? Wie hat er das kund getan? Wenn er es schriftlich kundgetan hat, dann benötigst du ja noch nicht mal ein Anwalt um beim Arbeitsgericht das durchzusetzen. (Dort ist in der ersten Instanz kein Anwalt notwendig)
Titel: Antw:Arbeitszeit ändern wie oft
Beitrag von: tomk am 09.02.2019 15:10
Das ist mir bewusst aber nach jahrelange Diskussionen bleibt am Ende nur die Klage und dafür hab ich weder Nerven noch Geld...

Klagen vor dem Arbeitsgericht sind in der ersten Instanz kostenlos zu haben.