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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: PolareuD am 01.12.2022 18:52

Titel: TG nach §6
Beitrag von: PolareuD am 01.12.2022 18:52
N’Abend zusammen,

es würde noch interessieren, ob es beim Trennungsgeld nach §6 eine maximale Bezugsdauer gibt?

Hintergrund ist, dass ich im Netz eine interessante Stellenausschreibung bei einem anderen Bundesressort gesehen habe. Die Dienststelle wäre ca. 50 km vom Wohnort entfernt. Ein Umzug kommt generell nicht in Frage. Einen finanziellen Nachteil möchte ich natürlich nicht in Kauf nehmen. D.h. eine Bewerbung würde nur in Frage kommen, wenn das TG länger als z.B. im Rahmen einer 6-Monatsgehälter AzV gezahlt wird. Idealerweise natürlich unbefristet.

VG PolareuD
Titel: Antw:TG nach §6
Beitrag von: Eukalyptus am 01.12.2022 19:34
Eine unbefristete Zahlung von Trennungsgeld gibt es nicht, denn dann würde die Zusage der Umzugskosten(vergütung) erfolgen (müssen). Im Ressort BMVg wird es vermutlich noch am großzügigsten gehandhabt, dort erhieltest du nach einer Versetzung noch über 5 Jahre lang Trennungsgeld. Bei anderen Ressorts wird das wohl eher nahe an den schon erwähnten 6 Monaten sein.
Titel: Antw:TG nach §6
Beitrag von: SteffenV am 01.12.2022 23:38
Im GB BMVg gibt es acht (drei + fünf) Jahre TG, wenn man innerhalb der ersten drei Jahre erklärt, dass man unwiderruflich auf UKV verzichtet.

Ciao Steffen