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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Isi am 19.07.2021 19:29
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Eine Haus- und Küchenhilfe erleidet ihn ihrer Freizeit einen komplizierten Bruch. Dieser heilt nicht aus, daher kann die auszuübende Tätigkeit nicht mehr erledigt werden.
Eine StW (Hamburger Modell) zeigt, dass der widerantritt der Stelle nicht möglich ist.
Rechtfertigt dieser Vorgang eine Kündigung? Ich denke doch ja.
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Da der Tarifvertrag hier, naheliegenderweise, wohl keine Regelung trifft darf es auch gerne ins allgemeine Forum verschoben werden.
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Wurde geprüft, ob der Frau eine leidensgerechte Tätigkeit zugewiesen werden kann, ggf. Mit einer Umschulungsmaßnahme?
Ist die ärztliche Prognose so schlecht, dass auch nicht mit weitere Heilungszeit und Reha eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist?
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Ja und ja,
allerdings hat der Arbeitgeber ja versucht eine Eingliederung durchzuführen, diese ist gescheitert, da selbst einfachste Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können.
Die ärztliche Prognose könnte schlechter nicht sein, durch einen Fehler bei der Operation des Bruches wurde erheblicher Schaden verursacht der irreparabel ist.
Selbst einfachste körperliche Tätigkeiten sind unmöglich - wenn jemand als Haus- und Küchenhilfe dies nicht mehr erledigen kann und sonstige Kompetenzen fehlen was tun?
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Wurde eine Erwerbsminderungsrente beantragt? (Bzw. hätte beantrag werden müssen - dann greift ggf. § 33 (4) TV-L )
BEM-Verfahren wurde durchgeführt?
Wie lange schon beim Arbeitgeber beschäftigt?
Voraussetzung für die Kündigung sind:
1. Negative Prognose hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft - erfüllt
2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - bisher nicht dargelegt
3. Verhältnismäßigkeit
Letztlich fehlen Informationen um einschätzen zu können ob eine solche Kündigung bestand hätte.
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Erwerbsminderungsrente wurde nicht beantragt.
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
Nun die Arbeit wird eben nicht mehr erledigt, es gibt auch keinen Ersatz, über die Krankheitsphase gab es eine Krankheitsvertretung, das ist nach der StW aber nun vorbei. Sitzende Tätigkeiten, verteilen leichter Post - mehr ist nicht mehr möglich. Die Stelle hat 100% und beinhaltet normalerweise:
Instandhaltungsaufgaben - Geländeputz, Rasen mähen, Glühbirnen wechseln, Schließdienste, Fensterputzen, Wäschetransport, Unterstützen des Kochs (Müll rausbringen etc.) - alles nicht mehr möglich.
Beschäftigt seit 2016.
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Dann ist sie doch arbeitsunfähig. Wenn sie nicht selber zum Arzt geht, selbst die Untersuchung nach §3 Abs. 5 TV-L veranlassen.
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Wurde bei einem Amtsarzt veranlasst.
Vorher wurde "beantragt" die Stellenbeschreibung so zu ändern, dass diese "passend" sei, was Seitens des Arbeitgebers abgelehnt wurde. (Natürlich)
Sie ist recht jung, wird also versuchen sich durch Klagen möglichst lange im ÖD zu halten weil eine andere Beschäftigung unter diesen Vorzeichen schwer zu finden sein wird...
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Wenn sie arbeitsunfähig ist, ist sie nach 6 Wochen kein AG-Problem mehr. Wenn sie versucht, die Arbeit wieder aufzunehmen, direkt wieder ab zum Arzt.
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Hat die Haus- und Küchenhilfe denn schon Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gemäß § 152 SGB IX gestellt? Selbst ohne Antrag könnte bei offenkundiger Schwerbehinderteneigenschaft bereits ein besonderer Kündigungsschutz bestehen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-552-schwerbehinderung-oder-gleichstellung_idesk_PI13994_HI3221540.html
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Hallo, wenn Sie noch jung ist, macht eine Umschulung umso mehr Sinn, dann lohnt es sich richtig. Wäre es möglich ihr einen Ausbildungsplatz als Verwaltungskraft anzubieten oder zu vermitteln? Die Dame sollte bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und beraten lassen. Ihr als AG könnt Euch da ebenfalls über Fördermöglichkeiten beraten lassen.
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Es liegen auch Gründe in der Person die eine Umschulung fast unmöglich machen. Schriftdeutsch ist nur rudimentär vorhanden (andere Sprachen gar nicht) -gibt ja einen Grund warum sich jemand einfache Tätigkeiten aussucht. Da nun körperliche Arbeiten ausfallen sehe ich echt kaum einen positiven Ausgang des Ganzen.
Aber ich sehe ein, dass sich der Arbeitgeber diese persönlichen Probleme nicht zu eigen machen kann.
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Aber ich sehe ein, dass sich der Arbeitgeber diese persönlichen Probleme nicht zu eigen machen kann.
Als AG hat man da folgende Möglichkeiten:
Kündigung
oder
dauerhaft in die AU schicken, da keine Arbeitsfähigkeit auf Arbeitsplatz vorhanden
(dann wird die KK sich damit beschäftigen)
oder
Wenn ihr Verwendung habt, wie besagte sitzende Postsortierung, aber nur für 1h pro Tag, dann kann man ja ein entsprechendes Arbeitsangebot machen.
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Aber wenn die Dame so kaputt ist dass sie gar nix mehr machen kann, wäre sie doch schon EU geschrieben worden?
Und schwerbehindert sollte sie ja auch schon sein mittlerweilen.
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Naja mit einer funktionseingeschränkten Hand ist man "von nix mehr machen" und EU Rente weit weit entfernt. Es wäre überhaupt erst zu klären, ob das für einen SBA reicht. So wie ich Isi verstanden habe, ist hier das Problem, dass die Dame zu den Bildungsverlierern gehört, evtl. hatte sie aufgrund ihrer Herkunft gar keine Chance eine vernünftige Schule zu besuchen. Und dann wird die Funktionseinschränkung ein Riesenproblem.
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Naja mit einer funktionseingeschränkten Hand ist man "von nix mehr machen" und EU Rente weit weit entfernt. Es wäre überhaupt erst zu klären, ob das für einen SBA reicht. So wie ich Isi verstanden habe, ist hier das Problem, dass die Dame zu den Bildungsverlierern gehört, evtl. hatte sie aufgrund ihrer Herkunft gar keine Chance eine vernünftige Schule zu besuchen. Und dann wird die Funktionseinschränkung ein Riesenproblem.
Die "Herkunft" ist in diesem Fall ein Bundesland im Osten Deutschlands, aber Bildungsverlierer trifft es recht gut. Jetzt erfolgte eine weitere Krankschreibung für den nächsten Montag; durch den Amtsarzt wurde festgestellt das eine Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Monate (so lange dauert eine, sehr unwarscheinliche, Heilung) besteht.
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Dann ist es ja monetär kein Problem mehr für den AG. Und eine Zeitarbeitskraft findet sich für den Job sicherlich auch ohne Probleme.
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Naja mit einer funktionseingeschränkten Hand ist man "von nix mehr machen" und EU Rente weit weit entfernt. Es wäre überhaupt erst zu klären, ob das für einen SBA reicht. So wie ich Isi verstanden habe, ist hier das Problem, dass die Dame zu den Bildungsverlierern gehört, evtl. hatte sie aufgrund ihrer Herkunft gar keine Chance eine vernünftige Schule zu besuchen. Und dann wird die Funktionseinschränkung ein Riesenproblem.
Die "Herkunft" ist in diesem Fall ein Bundesland im Osten Deutschlands, aber Bildungsverlierer trifft es recht gut. Jetzt erfolgte eine weitere Krankschreibung für den nächsten Montag; durch den Amtsarzt wurde festgestellt das eine Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Monate (so lange dauert eine, sehr unwarscheinliche, Heilung) besteht.
Damit fällt sie doch auf jeden Fall aus der Lohnfortzahlung. Wenn Sie wieder kommen sollte macht ihr es mit einer Wiedereingliederung in der sie zeigen muss das sie in der Lage ist ihre Aufgaben vollständig zu erfüllen.
Bis dahin kann die Stelle mit Sachgrundbefristung besetz werden.
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Auch mit einer kaputten Hand und den hier beschriebenen Mankos - könnte man sie doch auch wenigstens z.B. als Pförtner einsetzen ... meine persönliche Meinung dazu.
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Auch mit einer kaputten Hand und den hier beschriebenen Mankos - könnte man sie doch auch wenigstens z.B. als Pförtner einsetzen ... meine persönliche Meinung dazu.
Eigene Pförtner sind in der Regel unwirtschaftlich und daher fremd zu vergeben. Außerdem wird ja laut Sachverhalt eine Küchenkraft benötigt, nicht ein Pförtner.
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Auch mit einer kaputten Hand und den hier beschriebenen Mankos - könnte man sie doch auch wenigstens z.B. als Pförtner einsetzen ... meine persönliche Meinung dazu.
zunächst müsste eine solche Stelle vorhanden und frei sein
und dann dürfte das :"Schriftdeutsch ist nur rudimentär vorhanden " uU gegen eine Befähigung für die Pförtner Tätigkeiten sprechen.
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Also, mir fallen nicht keine Jobs ein, die man mit einer kaputten Hand und ohne Schriftsprachkenntnisse ausüben könnte, weder in der PW noch im öD.
Oder hat soviel Glück wie die zwei Spezis aus dem benachbartene Amt, die zu zweit(!) eine Postkiste mit täglich 10-20 Briefen und drei bis vier Pendelmappen mit dem Dienstauto hin und her tragen/fahren. Das Nachbaramt hat ihre MAs auf insgesamt drei Gebäude verteilt, die weniger als 500 Meter auseinander liegen.
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Wir haben unterhaltsrechtlich schon öfters eine volle Leistungsfähigkeit für unterhaltspflichtige Personen in einer fiktiven Titulierung vor Gericht durchgesetzt.Auch für Immigranten ohne deutsche Sprachkenntnisse ohne Ausbildung.
Belege: 1 Person bei Amazon 1.600 € netto, eine andere Person bei Porsche: 1.900 € netto.
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Aber wahrscheinlich mit zwei gesunden Händen.
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Aber wahrscheinlich mit zwei gesunden Händen.
Aufgrund der Beweislastumkehr ist dies zu prüfen nicht unsere Aufgabe. Es werden ja selbst Tote herangezogen. ;)
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Oder hat soviel Glück wie die zwei Spezis aus dem benachbartene Amt, die zu zweit(!) eine Postkiste mit täglich 10-20 Briefen und drei bis vier Pendelmappen mit dem Dienstauto hin und her tragen/fahren. Das Nachbaramt hat ihre MAs auf insgesamt drei Gebäude verteilt, die weniger als 500 Meter auseinander liegen.
Wenn Auto und Arbeitsentgelte durch Rehaträger, Integrationsamt und Co. mit Maximalförderung gesponsert sind, kann das für die Dienststelle durchaus ein lukratives Modell sein ;)
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Aufgrund der Beweislastumkehr ist dies zu prüfen nicht unsere Aufgabe. Es werden ja selbst Tote herangezogen. ;)
Quasi Beweislastumkehr des Rentenbezugs in Griechenland
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Quasi Beweislastumkehr des Rentenbezugs in Griechenland
Nein, Rentner sind zwar auch unterhaltspflichtig dem Grunde nach, aber nicht zu überobligatorischer Arbeit gezwungen, selbst im Unterhaltsrecht nicht.
(es ging ja nur darum, daß anscheinend niemand mit einer kaputten Hand und Sprachdefiziten arbeiten kann)