Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Teacher222 am 22.02.2024 16:22
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Hallo zusammen!
Zunächst besten Dank für die vielen tollen Infos, die ich in den letzten Jahren im Forum bekommen habe!
Momentan sind mir selbst jedoch zwei Dinge nicht ganz klar, die den kinderbezogenen Familienzuschlag in RLP betreffen:
1. Endet die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags mit dem 18. Lebensjahr der Kinder oder in dem Moment, in dem die Kinder keinen Ansppruch auf Kindergeld mehr haben?
2. Ich bin Vater von 5 Kindern, wenn mein ältestes Kind keinen Anspruch mehr auf Familienzuschlag hat, bleiben meine übrigen 4 Kinder dann für den Familienzuschlag Kind 2-5 oder werden diese zu Kind 1-4? Wäre ja ein deutlicher Unterscheid in der Höhe der Zuschläge...
Sollte jemand etwas dazu sagen können, herzlichen Dank im Voraus!
Grüße!
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Ohne jetzt ins Gesetz geschaut zu haben, pauschal würde ich mKn sagen:
Der Familienzuschlag wird solange gewährt wie derjenige Beamte Kindergeld für das jeweilige Kind erhält. Anderes ausgedrückt, es kommt darauf an ob und wie lange Kindergeld gezahlt wird.
Wenn das ältere Kind von fünf Kindern rausfällt, bzw. deren Kindergeldbezug endet, dann erhält man auch nur noch Familienzuschlag für die Kinder 1-4.
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Hi,
vielen Dank! Dann wäre Frage 1 bereits geklärt.
Interessant bleibt nach wie vor Frage 2, auch über eine Info diesbezüglich aus einem anderen Bundesland oder vom Bund würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße!
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Sie werden zu Kind 1-4 - Hat Saxxum doch beantwortet? Warum sollte man auch Zuschlag für 5 Kinder erhalten, wenn man nur noch für 4 Kinder unterhaltspflichtig ist?
Das wird in allen Länder/Bund gleich geregelt sein.
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Hallo zusammen!
Zunächst besten Dank für die vielen tollen Infos, die ich in den letzten Jahren im Forum bekommen habe!
Momentan sind mir selbst jedoch zwei Dinge nicht ganz klar, die den kinderbezogenen Familienzuschlag in RLP betreffen:
1. Endet die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags mit dem 18. Lebensjahr der Kinder oder in dem Moment, in dem die Kinder keinen Ansppruch auf Kindergeld mehr haben?
2. Ich bin Vater von 5 Kindern, wenn mein ältestes Kind keinen Anspruch mehr auf Familienzuschlag hat, bleiben meine übrigen 4 Kinder dann für den Familienzuschlag Kind 2-5 oder werden diese zu Kind 1-4? Wäre ja ein deutlicher Unterscheid in der Höhe der Zuschläge...
Sollte jemand etwas dazu sagen können, herzlichen Dank im Voraus!
Grüße!
Der Zuschlag wird gezahlt um den GrundsicherungsBEDARF bzw. Mindestalimentation zu decken. Wenn ein Kind wegfällt so sinkt in diesem Moment auch der Bedarf. Somit nur noch 1-4.
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Hallo, vielen lieben Dank für eure Antworten!