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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ArtisTemporus am 22.02.2021 15:24
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Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen welche Rolle eine alte Abmahnung bei zukünftigen Bewerbungen haben kann. Ich habe vor fünf Jahren eine Abmahnung bekommen und keine Gegendarstellung verfasst, mein Fehlverhalten demzufolge akzeptiert.
Seitdem habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen und mich vorbildlich verhalten. Leider habe ich offensichtlich bei internen Bewerbungen keine Chance mehr und möchte es bei einem neuen Arbeitgeber versuchen.
Da allerdings die Akten angefordert werden stellt sich mir die Frage, ob ich dann nicht die gleiche Problematik habe.
Wie seht ihr die Sache?
Danke und viele Grüße
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Ich halte die Prämisse bereits für falsch. Einige AG fordern Personalakten anderer AG an - im öD tendenziell öfter als in der Privatwirtschaft, wo es so gut wie gar nicht vorkommt. Pauschal zu behaupten, daß die Akte angefordert würde, ist eher postfaktischer Natur.
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Du kannst auch versuchen den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
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Du kannst auch versuchen den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Ja, sowas hatte ich auch gelesen. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch bzw. wäre er nur mit einer Klage zu erreichen. Das möchte ich eigentlich vermeiden.
Mir geht es darum, ob ich überhaupt nochmal eine Chance habe oder hier sitzen bleibe bis ich grau bin.
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Ich halte die Prämisse bereits für falsch. Einige AG fordern Personalakten anderer AG an - im öD tendenziell öfter als in der Privatwirtschaft, wo es so gut wie gar nicht vorkommt. Pauschal zu behaupten, daß die Akte angefordert würde, ist eher postfaktischer Natur.
Pauschal ist die Aussage vllt. unzutreffend aber im öffentlichen Dienst sehe ich das als überwiegende Praxis an. Habe jedenfalls noch nichts gegenteiliges gehört.
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Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.
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Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.
Dennoch hängt dieser Umstand dann wieder vom Zufall ab. Wieso Unfug? Dazu sind die AG ja schließlich im öD berechtigt.
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Ob etwas Unfug ist, hängt nicht davon ab, ob es erlaubt ist. Ein Haufen Unfug ist erlaubt. Das Anfordern der Personalakten gehört dazu. BMW fordert auch keine Personalakten von VW an - auch wenn sie das mit Zustimmung des Betroffenen dürften. Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.
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Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.
An welche wiederkehrenden Mängel denkst Du dabei?
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Unvollständigkeit, unterlassene Löschung, sachfremde Inhalte, fehlerhafte und falsche Inhalte; nicht mehrfach wiederkehrende Highlights wären Vermerke, mit denen der AG strafbare Handlungen zuungunsten der AN einräumt, Fotos aus einer Überwachung des AN während der AU und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.
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Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
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Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
Zwar kann ich diesen Antrag stellen, aber ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet. Nach Rechtsprechung des BAG bin ich auf die Gnade des AG angewiesen.
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... und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.
;D ;D ;D
Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet :-X
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Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet :-X
Ein Fachmann! ;D ;D
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die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.
Darsteller oder Darstellerin?
So ein Lacher am Mittag ist schon was feines ;D
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Ich halte die Prämisse bereits für falsch. Einige AG fordern Personalakten anderer AG an - im öD tendenziell öfter als in der Privatwirtschaft, wo es so gut wie gar nicht vorkommt. Pauschal zu behaupten, daß die Akte angefordert würde, ist eher postfaktischer Natur.
Pauschal ist die Aussage vllt. unzutreffend aber im öffentlichen Dienst sehe ich das als überwiegende Praxis an. Habe jedenfalls noch nichts gegenteiliges gehört.
Ich hatte schon Bewerbungsverfahren mit Kommune, Land und Bund und nie wollte man dergleichen. Nur ein Führungszeugnis...
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Ich habe mich intern beworben (Kommune BW) und man hat tatsächlich noch meine Staatsprüfung aus den 90igern und die Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte angefordert :P
Stell doch den Antrag auf Löschung, kann doch nichts passieren?
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hat jemand den richtigen Paragraphen zur Personalakte parat oder eher eine Empfehlung dazu?
- wann darf man Einsicht in die eigene Akte beantragen, wann sollte man es tun?
- ab wann darf man eine Löschung beantragen?
- was ist sonst so zu beachten
thx
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Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
Zwar kann ich diesen Antrag stellen, aber ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet. Nach Rechtsprechung des BAG bin ich auf die Gnade des AG angewiesen.
Du hättest schon 2 Anträge stellen können anstatt zu bemängeln das kein Rechtsanspruch besteht. Womöglich gibt es bei euch einen PR der für die MA einsteht und dich unterstützt?
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Abmahnungen sind, meines Erachtens, im ÖD nicht ungewöhnliches. Vor allem dann, wenn man mit weltfremden Vorgesetzten zu tun hat.
Ich bin selbst vor Jahren abgemahnt worden und konnte dennoch meine alte Arbeitsstelle verlassen und in einem anderen Bezirk meine Arbeit fortführen.
Letztlich werden Entscheidungen zu 70% in den Vorstellungsgesprächen getroffen und nicht anhand der Unteralgen.
Versuche Dich von diesem Last zu befreien und selbstbewusst Dein Ziel verfolgen.