Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Maikel am 28.02.2023 07:45
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Hallo. Ich arbeite im öD in einem Unternehmen, Regelarbeitszeit Mo-Fr. WE Frei.
Jetzt ist es leider so, dass ich am WE erkrankt bin, gestern Montag und auch heute Dienstag nichts zur Arbeit erscheinen kann.
Da ich sonst so gut wie nie krank bin habe ich keine Erfahrungen mit AU Bescheinigung.
Ich will morgen den Dienst wieder antreten.
Muss ich also heute zum Arzt bzgl. einer AU, da ich ja bereits SA und SO mich nicht gut gefühlt habe?
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Die Frage ist nicht, ob Du Dich nicht gut gefühlt hast oder erkrankt warst, sondern ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst.
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Die Frage ist nicht, ob Du Dich nicht gut gefühlt hast oder erkrankt warst, sondern ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst.
Ja genau das ist ja die Frage. Zählen Sa und So auch schon zu den 3 Tagen?
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Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
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Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
So sehr ich es schätze dass Sie antworten, könnten Sie es bitte so erklären dass ich es auch verstehe
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..das will er nicht...aber das kannst du als Forenneuling nicht wissen...
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Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
So sehr ich es schätze dass Sie antworten, könnten Sie es bitte so erklären dass ich es auch verstehe
Du hast doch höchstselbst eingeräumt, dass die Frage sei, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst. Diese Frage musst Du zunächst beantworten. Du bist auch der einzige, der das einschätzen kann. Also?
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Tipp:
du bist zwar bereits am WE erkrankt, eine Arbeitsunfähigkeit erfolgte nach deiner Einschätzung jedoch erst am Montag. Dann gehst du Mittwoch wieder arbeiten und im Regelfall (es sei denn, in deinem Betrieb verlangt der AG bereits ab dem ersten Tag eine AU) ohne AU.
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Was du am Wochenende tust, geht den AG in der Regel nichts an.
Also warste Mo-Mi krank und gehst Do ohne AU wieder zur Arbeit - sofern in euren Dienstvereinbarungen keine andere Regelung getroffen worden ist.
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Zählen Sa und So auch schon zu den 3 Tagen?
Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 EngFG sind Kalendertage maßgeblich, nicht Arbeitstage o.Ä. Samstag und Sonntag zählen also auch zu den drei Tagen, wenn Du an diesen ebenfalls arbeitsunfähig erkrankt warst.
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@FGL: erfragte aber nicht nach der Entgeltfortzahlung, sondern nach AU.
@Maikel: Wo ich arbeite gilt: Nach drei Tagen muss der Krankenschein da sein.
Ich melde mich also Montag krank, dann muss ich ab Donnerstag wieder im Büro sein oder zum Arzt gehen und einen Schein holen.
Ich melde mich Freitag krank, dann bin ich ja nicht übers WE wieder gesund, also ist am Montag der vierte Tag und ich muss zum Arzt und den Schein holen.
In deinem Fall müsstest du Donnerstag zum Arzt wegen des Scheins oder arbeiten gehen.
Außer: dein Betrieb regelt das anders. Da musst du in die betrieblichen Anweisungen schauen.
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Und die Norm, die FGL anführte, regelt die Vorlage der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Es kommt also darauf an, ob der Fragesteller am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war oder nicht. Und dazu hat er sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt.
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Und die Norm, die FGL anführte, regelt die Vorlage der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Es kommt also darauf an, ob der Fragesteller am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war oder nicht. Und dazu hat er sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt.
Auf die Ideen eines Arbeitgebers wäre ich gespannt, wie er herausfinden will, dass der AN schon am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war.
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Inwiefern käme es darauf an, ob irgendwer irgendwas herausfände? Würdest Du Menschen ermorden, wenn es unwahrscheinlich wäre, dabei erwischt zu werden?
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Inwiefern käme es darauf an, ob irgendwer irgendwas herausfände? Würdest Du Menschen ermorden, wenn es unwahrscheinlich wäre, dabei erwischt zu werden?
Ich sagte nicht, dass es darauf ankäme, sondern dass ich gepannt wäre, wie der AG die Arbeitsunfähigkeit am WE nachweisen will..
Was die zweite Frage damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
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Es kommt bei einer Rechtspflicht nicht darauf an, ob deren Erfüllung überwacht werden kann, ebenso wenig wie es bei einem Mord darauf ankäme, ob man erwischt würde. Wer mordet, ist moralisch degeniert. Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.
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Es kommt bei einer Rechtspflicht nicht darauf an, ob deren Erfüllung überwacht werden kann, ebenso wenig wie es bei einem Mord darauf ankäme, ob man erwischt würde. Wer mordet, ist moralisch degeniert. Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.
Auch wenn der Vergleich einen leichten Hang zur Übertreibung hat, bestreite ich das in Sache nicht mal.
Moral ist das eine - die praktische Umsetzung wird sicherlich trotzdem teilweise zumindest anders sein.
Aber gut, zum Thema ist ja alles gesagt.
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Da der Arbeitnehmer am Wochenende zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist, ist er ebensowenig verpflichtet, seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen und zu beurteilen.
Ob er am Montag in der Lage ist, rückwirkend seine Arbeitsfähigkeit für das Wochenende zu beurteilen, wird maßgeblich von der Schwere der Erkrankung und der daraus resultierenden Eindeutigkeit seines Prüfergebnisses abhängen.
Interessant wird das Spielchen, wenn ich bei 5-Tage-Woche (Mo-Fr) jeweils samstags kräftig feiern gehe, sonntags zweifelsfrei feststelle, arbeitsunfähig zu sein, am Montag gut erholt meine Arbeit aufnehme und dabei der Personalstelle die Arbeitsunfähigkeit für den Sonntag melde.
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Interessant wird das Spielchen, wenn ich bei 5-Tage-Woche (Mo-Fr) jeweils samstags kräftig feiern gehe, sonntags zweifelsfrei feststelle, arbeitsunfähig zu sein, am Montag gut erholt meine Arbeit aufnehme und dabei der Personalstelle die Arbeitsunfähigkeit für den Sonntag melde.
;D
...bei der ersten entsprechenden Mitteilung wird die Personalstelle mit den Augen rollen...ab der zweiten wird man sich um einen amtsärztlichen Termin bemühen...
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Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.
..als Autofahrer schaffe ich es keinen Tag, alle erforderlichen Rechtspflichten zu erfüllen...sind jetzt alle Autofahrer moralisch degeneriert?
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Nein, es sei denn, Du seist alle Autofahrer. Aktuell wissen wir nur, dass Du moralisch degeneriert bist.
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...na, dann bin ich ja beruhigt :D
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Und die Norm, die FGL anführte, regelt die Vorlage der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Es kommt also darauf an, ob der Fragesteller am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war oder nicht. Und dazu hat er sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt.
WEil es irrelevant ist, da er am Wochenende nicht arbeiten muß.
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Es ist nicht irrelevant. Die Norm stellt ausdrücklich auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab.
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Das kann man auch anders sehen, da der Arbeitnehmer, der an einem arbeitsfreien Tag erkrankt, nicht durch Krankheit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert wird (§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG).
Somit kann durchaus die Rechtsauffassung vertreten werden, dass der Beginn der Entgeltfortzahlung und somit der Beginn der Frist zur Vorlage einer Bescheinigung frühestens dann eintreten kann, wenn Krankheit und Pflicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung zusammentreffen. Im vorliegenden Fall also am Montag.
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Nur dann, wenn es darum ginge, ob der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wäre. Darum geht es in § 5 EntgFG aber eben gerade nicht.
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...der Gesetzgeber hat Kalendertage wählen müssen, da es ja durchaus AN geben soll, die auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten...
...letztendlich entscheidet der AN mit MO-FR Arbeitswoche selbst, ob er am WE arbeitsunfähig erkrankt ist oder ob diese Art der Erkrankung erst am Montag vorliegt...
...ich kenne jedenfalls in meiner Praxis keinen Fall, wo sich ein AN bereits am WE arbeitsunfähig krank gemeldet hat...zumal diese unverzügliche Meldung ja sowieso erst am Montag erfolgen kann, da der AG am WE ja selbst nicht erreichbar ist...
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Wenn Menschen an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, sind es für diese doch Arbeitstage. Mithin trägt Dein Vortrag, der Gesetzgeber hätte deshalb auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage abstellen müssen, nicht.
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...und wenn auf drei "Arbeitstage" 2 freie Tage kommen und dann wieder ein Arbeitstag, kommt man mit der länger als 3 Tage-Regel nur weiter, wenn im Gesetz ausschließlich Kalendertage stehen..
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Nein, man würde schlicht etwas auf Basis von Arbeits- anstatt von Kalendertagen regeln. Beides führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Warum hätte der Gesetzgeber auf Kalendertage abstellen müssen?
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...3 aufeinanderfolgende Arbeitstage gibts dann oft nicht, weil sie durch frei Tage unterbrochen werden...
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Und das wäre jetzt inwiefern ein Problem?
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..als Autofahrer schaffe ich es keinen Tag, alle erforderlichen Rechtspflichten zu erfüllen...sind jetzt alle Autofahrer moralisch degeneriert?
Degeneration ist ein Prozess. Wenn man von Anfang an seine Pflichten nicht erfüllt hat, ist man natürlich nicht degeneriert. ;)
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Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
So sehr ich es schätze dass Sie antworten, könnten Sie es bitte so erklären dass ich es auch verstehe
Von SVAbackagain kommen immer nur solch spidzen Kommentare!
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Es ist immer noch die Frage, die es zur Bearbeitung des Sachverhalts zwingend zu klären gilt. Und sie harrt immer noch einer Antwort.
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Sie sind Montag und Dienstag und Mittwoch krank.., ab Donnerstag muss die AU Bescheinigung vorliegen..
Am Rande:
Was sich hier für Wichtigtuer rumtreiben..ist erschreckend..
Sie sollten solche Fragen in Zukunft im Kollegenkreis ansprechen/erfragen..
Hier gibt es so viele anonyme, freche, dreiste Typen..die sich freuen..wenns Ärger mit dem Arbeitgeber gibt..
Die freuen sich wenns ihnen schlecht geht!
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Du solltest Deine moralische Degeneriertheit nicht auf andere übertragen. Welche Relevanz sollte „krank“ für den Sachverhalt, den Du sehr offenkundig intellektuell nicht zu erfassen in der Lage bist, haben?
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Das worum es bei der Frage ging ist, dass man krank sein kann, aber dennoch arbeitsfähig.
Es kommt imer darauf an, ob man arbeitsunfähig ist, nicht ob man krank ist.
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Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
So sehr ich es schätze dass Sie antworten, könnten Sie es bitte so erklären dass ich es auch verstehe
Von SVAbackagain kommen immer nur solch spidzen Kommentare!
Der ist richtig gut! xDDD