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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oddy am 04.10.2022 12:41

Titel: Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Oddy am 04.10.2022 12:41
Guten Tag,

Hier mal ein Thema, was alle interessieren dürfte.
Im vorletzten Tarifabschluss wurde ja bezüglich der Jahressonderzahlung folgendes festgelegt:
"Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022."
Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass ab 2023 die alten Regeln wieder gelten und somit wieder die ursprünglichen 35%, 50%, 80% bzw. 95% fällig sind.
Ist das so korrekt gedacht?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 04.10.2022 12:44
Nein, eine Wiederherstellung des status quo ante wurde nicht vereinbart.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Zinc am 04.10.2022 14:56
Guten Tag,

Hier mal ein Thema, was alle interessieren dürfte.
Im vorletzten Tarifabschluss wurde ja bezüglich der Jahressonderzahlung folgendes festgelegt:
"Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022."
Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass ab 2023 die alten Regeln wieder gelten und somit wieder die ursprünglichen 35%, 50%, 80% bzw. 95% fällig sind.
Ist das so korrekt gedacht?

Nö. Bis zu den nächsten Tarifverhandlungen bleibt das so und dort wird dann höchstwahrscheinlich wieder ähnliches beschlossen. Mich würde auch nicht wundern, wenn die JSZ weiter gekürzt wird.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: öfföff am 06.10.2022 23:01
Das fände ich nicht gut. Sie muss erhöht werden auf 95% für alle EG!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: skiveren am 07.10.2022 00:07
Das fände ich nicht gut. Sie muss erhöht werden auf 95% für alle EG!
Zusammenlegen vom "Weihnachtsgeld" und "Urlaubsgeld"?
Das so etwas in Verantwortung von Ver.di und Komba und co überhaupt ne Zustimmung fand ist ne Zumutung..
Erschreckend was Ver.di und komba Verantwortliche in den letzten Jahren für den öffentlichen Dienst erreicht haben..
Gut finden wir.., dass z.B. die Stadt München/das Land Berlin keine Ingenieure findet..
Wir jubeln..( ihr wisst, dem AG gönnen wir zu recht alles schlechtes)..Stellen bleiben frei...die Müllabfuhr findet keine Mitarbeiter/keine KFZ Mechaniker/keine Techniker..
Für 2500 € BRUTTO werden Hausmeister gesucht..
Na dann gucken wir doch lieber RTL 2..
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 07.10.2022 09:53
Was uns Bsirske mit dem Jahrhundertwerk TVÖD eingebrockt hat, ist jedem bekannt.

Deutliche Verschlechterungen im Vergleich zum alten BAT
Reduzierung der JSZ
Reduzierung der Urlaubszahlung (jetzt im Sondertopf)
Verschlechterung von Aufstiegsmöglichkeiten
Verschlechterung bei Anerkennung förderlicher Zeiten
Reduzierung der Altersvorsorge
Streichung der Zulagen

Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 11:26
Na ja, das ist auch eine Frage des Organisationsgrades und damit der Durchsetzbarkeit. Bist du gewerkschaftlich organisiert?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 07.10.2022 11:32
Welchen Zusammenhang zwischen Organisationsgrad und Durchsetzungsfähigkeit sollte es geben? In Frankreich liegt der Organisationsgrad bspw. sehr deutlich unter dem in Deutschland und zahlreichen anderen europäischen Ländern, dennoch scheinen die französischen Gewerkschaften überproportional durchsetzungsfähig zu sein. Ausserdem war im TVÖD-Thread zu Tarifverhandlungen und inflation doch verlinkt worden, dass der öffentliche Dienst einen überdurchschnittlichen Organisationsgrad aufweise, die Gewerkschaften müssten hier also, wenn der Organisationsgrad Bedeutung für die Durchsetzungsfähigkeit hätte, ganz besonders durchsetzungsfähig sein.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 12:23
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 07.10.2022 12:32
Und wer nicht Mitglied der Regierung ist, darf Regierungshandeln oder das Ergebnis von Regierungshandeln nicht kritisieren? Oder dürfen wir bspw. russiches Regierungshandeln nicht kritisieren, weil wir nicht in Russland organisiert sind? Oder darf die AfD nur von jenen kritisiert werden, die Mitglied in einer Partei sind? Oder gar nur von AfD-Mitgliedern?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 13:12
Ein besserer Ausdruck als "bewerten" ist mir nicht eingefallen.
Fast überall, ob es nun Tarifverhandlungen oder die Verabschiedung von Gesetzen sind, gibt es Kompromisse zwischen den Wunschergebnissen der Verhandlungspartner. Die Bewertung der Ergebnisse in dem Sinne, nicht genug herausgeholt zu haben, ist natürlich meistens subjektiv, aber auch meistens von Unkenntnis geprägt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 07.10.2022 13:33
Ebenso könnte man auch sagen, die Bewertung, genug oder das Maximale oder gar richtige herausgeholt zu haben, sei höchst subjektiv und überwiegend von Unkenntnis geprägt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 13:42
Ja, genau, so meinte ich es. Mein Motto "in der Kürze liegt die Würze" hat mich dazu verführt, sehr knapp, aber leider ungenau zu formulieren, was ich meinte. Aber ich finde es tatsächlich anmaßend, wenn die nicht gewerkschaftlich Organisierten das große Wort führen, was die Gewerkschaften für einen Mist verzapft haben.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 07.10.2022 13:54
Die Bewertung des Gewerkschaftshandelns spielt aber eben auch eine große Rolle bei der Entscheidung über eine Mitgliedschaft. Man schaue sich den kometenhaften Aufstieg der GDL an.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Leonhardt am 07.10.2022 14:56
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.

Wow, das ist ja echt schräg... ???
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: egotrip am 07.10.2022 16:45
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.

Ganz genau meine Meinung  :)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: WasDennNun am 07.10.2022 17:13
Wer gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu hinterfragen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Organisator am 07.10.2022 17:16
Niemand sollte sich anmaßen, anderen irgendwelche Bewertungen zu verbieten. Darum geht es ja bei der FDGO, auf deren Grundlage das Verwaltungshandeln basiert.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 17:27
Ich bin nicht als Verwaltung tätig, sondern äußere meine Meinung als Privatperson. Und die ist:
Ebenso könnte man auch sagen, die Bewertung, genug oder das Maximale oder gar richtige herausgeholt zu haben, sei höchst subjektiv und überwiegend von Unkenntnis geprägt.
wie JesuisSVA es treffender als ich formuliert hat.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Leonhardt am 07.10.2022 19:08
Schräg, wenn du dir das Recht einräumst Dinge als Privatperson zu bewerten, gleichzeitig es aber anderen absprichst.

Wäre ich Mitglied von Verdi gewesen, wäre ich nach den Abschlüssen der letzten Jahre ausgetreten. Ich wüsste auch nicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wäre, wenn man nicht Verdi Mitglied ist?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 07.10.2022 22:42
Ich spreche niemandem das Recht ab, seine Meinung zu äußern. Ich finde es nur anmaßend, sich nicht zu engagieren, aber dann immer alles besser zu wissen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Organisator am 07.10.2022 23:49
Ich spreche niemandem das Recht ab, seine Meinung zu äußern. Ich finde es nur anmaßend, sich nicht zu engagieren, aber dann immer alles besser zu wissen.
Man kann auch die Arbeit anderer bewerten, ohne Teil dieser zu sein. Ansonsten dürfte man z.B. auch nur wählen, wenn man Parteimitglied wäre.

Gerade bei Gewerkschaften, die den Anspruch haben die eigenen Interessen gegen Geld zu vertreten ist man gut beraten, sich im Vorfeld eine Meinung zu deren Arbeit zu bilden. Siehe auch das Beispiel mit der GDL von SVA.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: WasDennNun am 08.10.2022 10:03
Ich spreche niemandem das Recht ab, seine Meinung zu äußern. Ich finde es nur anmaßend, sich nicht zu engagieren, aber dann immer alles besser zu wissen.
Wenn die Gewerkschaften rumlören und behaupten, dass sie für alle sprechen und für alle Angestellten im öD Tarifverträge machen, dann müssen sie sich auch die Kritik aller anhören und dürfen es auch alle besser wissen.

Wenn die klare Kante machen würden und die AGs darauf drängen, dass nur noch Gewerkschaftsmitglieder nach TV zu bezahlen und es verbieten, dass ein AV mit einer Anlehnung an den TV-L mit anderen abgeschlossen werden darf (via Copyright  ::) oder so kA), dann würden viele ihr Mund halten (und Gewerkschaftler werden, eigene Verträge aushandeln ohne sich auf die Arbeit Dritter zu beziehen oder oder...)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 08.10.2022 10:13
Warum sollte jemand ein bereits ausgeurteilt verfassungswidriges und somit nichtiges Verbot anstreben? Das würde zwar gut zu gewerkschaftlichem Handeln passen, ist aber wenig zielführend.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Kara am 12.10.2022 11:39
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.
Anmaßen? Nach so einem Satz, hoffe ich, dass du bei deinem fehlenden Verständnis und der wenigen Empathie keine Führungsverantwortung hast! Es geht um die Außenwirkung, die alle Tarifbeschäftigten trifft, auch die, die nicht am Verhandlungstisch sitzen (dürfen). Allein deshalb darf auch jedes Nicht-Mitglied jede Kritik äußern! Schlimm genug, dass die Gewerkschaften allein das Ergebnis aus 2021 ihren eigenen Mitgliedern zugemutet haben. Im Oktober 2021 lag die Inflation bei knapp 4% und sie ließen sich für eine Einmalzahlung (Coronazahlung für schon abgeleistete Arbeit) inkl. Nullrunde feiern! Von den lächerlichen 2,8 % ab 12/2022 will ich gar nicht erst reden. Ich bin gespannt, was 2023 entschieden wird. Höchstwahrscheinlich jährlich 3% Erhöhung für drei Jahre und man verhöhnt dann die Beschäftigten mit einer unfassbaren Tariferhöhung von 9%, obwohl der Reallohn innerhalb von drei Jahren um 20% abgewertet wurde. Großes Kino!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Isie am 12.10.2022 13:34
Du bist ja goldig. Aufgrund eines etwas unglücklich formulierten Satzes, wie ich es längst eingeräumt habe, unterstellst du mir fehlende Empathie und hoffst, dass ich keine Führungsverantwortung habe? Ist das nicht ein bisschen vorschnell und vielleicht auch etwas anmaßend? ;-)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: Kara am 12.10.2022 23:36
Du bist ja goldig. Aufgrund eines etwas unglücklich formulierten Satzes, wie ich es längst eingeräumt habe, unterstellst du mir fehlende Empathie und hoffst, dass ich keine Führungsverantwortung habe? Ist das nicht ein bisschen vorschnell und vielleicht auch etwas anmaßend? ;-)

Richtig, weil du mit dem einen sinnfreien Satz und auch der jetzigen Antwort beweist, dass es dir nur um dein eigenes Ego und nicht um Inhalte geht. Schönen Abend..
Titel: Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 06:27
Und was beweist Du, indem Du zwei Drittel Deiner bisherigen Beiträge darauf verwendest, ein längst geklärtes Missverständnis wieder aufzukochen, um dann eingeschnappt zu sein, weil man Dich darauf hinweist?