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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Beamte111 am 23.02.2021 19:41

Titel: [Allg] Remonstrationspflicht
Beitrag von: Beamte111 am 23.02.2021 19:41
Hallo,

nach über 30 Dienstjahren muss ich mich mit diesem Thema befassen.
Hat das schon mal jemand gemacht,  um sich selbst abzusichern?
MfG
Titel: Antw:Remonstrationspflicht
Beitrag von: beelzebub am 23.02.2021 22:48
Ist hier recht gut erklärt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

Ich habe das selber noch nicht machen müssen.
Soweit ich das verstanden habe, musst Du zuerst Deinen direkten Vorgesetzten auf Unregelmäßigkeiten hinweisen, lehnt er ab, oder reagiert nicht, nochmals bei dem nächsthöhen Vorgesetzten. Unternimmt dieser auch nichts, bist Du raus aus der Amtshaftung.
Titel: Antw:[Allg] Remonstrationspflicht
Beitrag von: Studienrat am 05.03.2021 20:21
Wikipedia ist die seriöseste Quelle🥳
Titel: Antw:[Allg] Remonstrationspflicht
Beitrag von: BeamterBR am 05.03.2021 20:33
Hallo,

nach über 30 Dienstjahren muss ich mich mit diesem Thema befassen.
Hat das schon mal jemand gemacht,  um sich selbst abzusichern?
MfG

6 Jahre dabei, schon oft genug anwenden müssen aufgrund politischer Entscheidungen für die man sich haftungstechnisch absichern muss (ohne böses Blut). Die entsprechende Regelung ist §36 BeamStG (https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html) .

Der Verfahrensablauf ist in Absatz 2 sehr gut geregelt.

Mein persönlicher Tipp ist offen zu kommunizieren, weshalb man rechtliche Bedenken hat und dabei sachlich bleiben. Wenn es weiterhin anders gesehen wird, muss man halt remonstrieren. Sachlich und ruhig erklären, dass man sich lediglich absichern möchte, weil man Bedenken hat. Ggf. sollte man sich schriftlich absichern. Der Anspruch besteht nach §36 Abs. 2 BeamStG auch für die schriftliche Bestätigung.