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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: exPUschn am 24.02.2020 18:22
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Hallo an alle,
ich hätte eine Frage. Ich habe vor, mich bei Stadtwerke als Ingenieur in einer Stadt in Bayern zu bewerben. Ich selbst bin ein Ausländer, habe meinen Uniabschluss anerkennen lassen. Die Ingenieurkammer hat mir das Niveau eines Bakkalaureus zugewiesen. In meinem Heimatland habe ich ca. Zehn Jahre als Ingenieur gearbeitet, seit zwei Jahren arbeite ich in Deutschland als Konstrukteur.
Die Frage ist folgende - welche Entgeltungsstufe kann erhoffen oder vielleicht einfordern? Ich denke, es würde nur 10-1 sein.
Danke für eure Meinungen!
Mit freundlichen Grüßen
exPUschn
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Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit und den anzuwendenden Tarifvertrag an.
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Das ist klar). Die gewünschte Stelle habe ich z.B. auf einer Seite gefunden, das wird das Gehalt auf ca. 4900-6300 im Monat geschätzt. Wobei ich geplant habe, nicht mehr als 4200-4300 monatlich dafür zu bitten ::)
Kann man diesen Einschätzungen von Webseiten, die das Gehalt ungefähr angeben, glauben?
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BA Eng mit entsprechender Tätigkeit und darauf aufbauend wäre 3380,51€-5899,26€ im TVÖD und 3684,86€-5740,20€. Es kommt zunächst auf die auszuübende Tätigkeit und den anzuwendenden Tarifvertrag an, dann auf die Stufenzuordnung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung (nahezu unveränderte Fortführung der bisherigen Tätigkeit) und/oder Kann-Regelungen.
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Stadtwerke hört sich nach TV-V an.
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Es gibt zahllose Stadtwerke, die nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen.
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Stadtwerke hört sich nach TV-V an.
Also unsere Stadtwerke wenden nicht den TV-V an. Auch nicht die Stadtwerke unserer Nachbargemeinden.
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Ich habe ja auch geschrieben dass es sich nach TV-V anhört.
Die meisten Stadtwerke haben nun mal den TV-V.
Stadtwerke mit TVÖD sind meistens Eigenbetriebe und nennen sich nur Stadtwerke.
Mehr Infos konnten ja bisher nicht geliefert werden.
Ist mir schon klar, dass auch TVÖD möglich ist.
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Auch rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe nennen sich nur „Stadtwerke“. Zudem gibt es zahllose rechtlich selbständige „Stadtwerke“, die ihrerseits nicht in den Geltungsbereich des TV-V fallen, weil sie öffentlich-rechtlich organisiert sind, sie Kleinbetriebe sind, sie Mitglied im AVH sind, sie mit mehr als 10% ihres Personals anderen Aufgaben nachgehen...
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Auch so manch ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb nennt sich xyz-Werk, diesem ist die Anwendung TVV gar unmöglich. Ohne nähere Kenntnis lässt sich aus dem Namen mal rein gar nix zur Anwendung eines TV schließen