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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Henk82 am 19.04.2021 10:38
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Hallo zusammen!
Eine kurze Frage:
Derzeit TVÖD-VKA Gruppe 8 Stufe 4, neue Stelle bei einem anderen AG wäre Gruppe 9. Ist es richtig, dass ich beim neuen AG maximal in Stufe 3 eingruppiert werde? Oder gibt es da Spielraum?
Danke und Grüße
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Es gibt keine Entgeltgruppe 9.
Anspruch besteht auf Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.
Darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung berücksichtigen. Darüber können die Arbeitsvertragsparteien vor Vertragsschluß verhandeln.
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Oder gibt es da Spielraum?
Erfahrungsgemäß wird der neue AG behaupten, sie könnten dich nur in der Stufe 1 einstellen.
Das solltest du beim Vorstellungsgespräch ansprechen und im Arbeitsvertrag fixieren lassen, mit welcher Stufe sie dich einstellen.
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Es war 9a gemeint.
Okay, also kann ich mit den künftigen AG durchaus verhandeln was die Stufe angeht? Somit wäre theoretisch auch eine Eingruppierung in 9a / Stufe 4 möglich.
Meine bisherige Beruferfahrung sind 20 Jahre. Bisher bin ich schon einmal gewechselt von Gruppe 6 / Stufe 3 in Gruppe 8 / Stufe 3.
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Tariflich wäre damit auch Stufe 6 möglich. Der Arbeitsvertrag wird zwischen den Parteien verhandelt und vereinbart, dazu gehört auch die Anwendung von Kann-Regelungen zu verhandeln und zu vereinbaren.
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Ich danke!