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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: aho am 11.06.2019 22:55
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Hallo, folgende Frage:
10,5 Monate wurde beim selben AG als Hilfskraft gearbeitet, drei Jahre Ausbildung absolviert und nun wird eine weitere Beschäftigung angestrebt. Angeboten wird Stufe 1. Meint ihr, man könnte auf Stufe 2 handeln?
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Ja, handeln kann man immer. Aber er wird sich nicht darauf einlassen, wenn es auch andere Bewerber gibt.
Wenn du jedoch aktuell dort angestellt bist und nun eine Job annehmen würdest, der eine höhere EG bedeutet, dann würdest du mWn in die Stufe 2 kommen (So was wurde bei uns schon mal übersehen.).
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Es herrscht ein absoluter Fachkräftemangel und ich habe schon von einigen gehört, dass sie sich aufgrund dessen direkt in die zweite Stufe handeln können.
Chef meinte, die Eingruppierung sei nicht seine eigene Entscheidung und ich warte nun auf Rückmeldung..
Dein Beispiel gilt aber nicht für die Ausbildung, oder?
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Nein.