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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 04.03.2019 10:48

Titel: [BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 10:48
bitte hier die Besoldungsrunde 2019 Bayern diskutieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 04.03.2019 10:57
Dann hier auch nochmal der Link zu der Verlautbarung von Herrn Füracker:
https://www.stmflh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/23838/index.htm

Das Ergebnis soll "zeitgleich und systemgerecht" auf die Beamten übertragen werden.

Ob darin z. B. das Einfrieren der JSZ enthalten sein wird, steht noch in den Sternen. Ich gehe aber davon aus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 04.03.2019 11:11
Zumindest wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Arbeitszeit und Sonderzahlungen unangetastet bleiben.

Siehe https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/dokumente/2018/Koalitionsvertrag__Gesamtfassung_final_2018-11-02.pdf (https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/dokumente/2018/Koalitionsvertrag__Gesamtfassung_final_2018-11-02.pdf) Seite 56.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 04.03.2019 11:18
Das klingt ja vielversprechend. Bin gespannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Karsten am 04.03.2019 11:32
Zumindest wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Arbeitszeit und Sonderzahlungen unangetastet bleiben.

Siehe https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/dokumente/2018/Koalitionsvertrag__Gesamtfassung_final_2018-11-02.pdf (https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/dokumente/2018/Koalitionsvertrag__Gesamtfassung_final_2018-11-02.pdf) Seite 56.

Ich bin auch gespannt wie Bayern das seinen Angestellten verkaufen wird, dass die Sonderzahlungen der Angestellten 3 Jahre lang eingefroren werden und bei den Beamten um je 3,01%, 3,12% und 1,29% ansteigen werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 04.03.2019 11:39
Das gibt einen kurzen Wind und dann war's das. Das wird genauso vermittelt wie seinerzeit die 42-Stunden-Woche für Beamte oder diese Einsparmaßnahme, nach der fertige Beamtenanwärter im mittleren Dienst ein Jahr lang nach A5 bezahlt wurden obwohl sie A6 waren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 04.03.2019 12:19
Ich bin auch gespannt wie Bayern das seinen Angestellten verkaufen wird, dass die Sonderzahlungen der Angestellten 3 Jahre lang eingefroren werden und bei den Beamten um je 3,01%, 3,12% und 1,29% ansteigen werden.

Dies nennt sich »Bayern-Bonus« und wurde von Herrn Söder auch für diese Tarifrunde wieder versprochen. Heißt: Zum Tarifergebnis kommt für die bayerischen Beamten noch ein wie auch immer gearteter »Bonus« hinzu. Der Bayerische Beamtenbund hat aus diesem Grunde sogar eine eigene Goldmünze für Herrn Söder prägen lassen ...

Beim letztenmal bestand der Bayern-Bonus aus
• einem einmaligen Urlaubsgeld von 500 Euro für alle aktiven Beamten zum 1. Juli 2017 und
• dem Verzicht der Beschränkung des Mindesterhöhungsbetrags von 75 Euro auf Grundgehälter von unter 3200 Euro.

Diesmal wird der Bayern-Bonus wohl den Verzicht auf die Absenkung der Jahressonderzahlung beinhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Unimitarbeiter am 04.03.2019 15:01
Nicht zu vergessen: Die Streichung der ersten Altersstufe. 60€ brutto mehr für Anfänger.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 04.03.2019 20:19
In Bayern kann man sich seit 2013 eig. nicht mehr wirklich beschweren, wenn diesesmal wieder wie angekündigt systemgerecht übernommen wird kann man hoch zufrieden sein. Der Sockelbetrag der ersten zwei Jahre wirkt im Beamtenbereich bis in die 3.QE hinein und die 1,6% für die letzten Monate sind auch nicht übel, da hatten wir schon wesentlich schlechtere Zeiten. Zumal die Erhöhungen auf alle Zulagen wirken. Alles in Allem kann man ganz zufrieden sein als Beamter in Bayern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 05.03.2019 08:11
Den Nimbus der besten Besoldung muss aber weiter erarbeitet werden. Wenn Rheinland-Pfalz zum Beispiel zwei Prozent in 2019 und 2020 draufpackt, wird hier der Abstand schon geringer.
Ich bin mal gespannt, ob es überhaupt einen Bayern-Bonus geben wird. Wirkliche Boni wären die Einführung eines Urlaubsgeldes oder eine Erhöhung der Jahressonderzahlung. Damit würde der Freistaat die exzellente wirtschaftliche Lage auf die Beamten übertragen. Außerdem sollte sich der Freistaat bei den Tarifbeschäftigten vom Einfrieren der JSZ verabschieden.
Außerdem bin ich der Meinung, dass man als Beamter in Bayern schon zufrieden sein kann. Wohnt man aber in München und wird so besoldet wie Kollegen im Bayerischen Wald, dann ist die Zufriedenheit schon wieder sehr geschrumpft...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Finanzer am 05.03.2019 09:27
Wohnt man aber in München und wird so besoldet wie Kollegen im Bayerischen Wald, dann ist die Zufriedenheit schon wieder sehr geschrumpft...

Völlig korrekt. Eine A11er Stelle im Finanzamt Zwiesel im Bayerischen Wald wäre so mein persönlicher Traum...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 05.03.2019 11:05
Wohnt man aber in München und wird so besoldet wie Kollegen im Bayerischen Wald, dann ist die Zufriedenheit schon wieder sehr geschrumpft...

Völlig korrekt. Eine A11er Stelle im Finanzamt Zwiesel im Bayerischen Wald wäre so mein persönlicher Traum...

Leider gibt es in Zwiesel nur keine Ballungsraumzulage (bis A11 Stufe 5) und in Kombination mit Jobticket und der Wohnungsfürsorge hat man da in München schon die besseren Perspektiven (zumal in München noch die Möglichkeit einer Ministerialzulage besteht, was in Zwiesel definitiv nicht der Fall ist.). Wobei man über die Höhe der Ballungsraumzulage natürlich streiten kann, aber immerhin ist man da seit einiger Zeit auf dem richtigen Weg.

Spannend werden die von SchmidSchnauze angesprochenen Punkte. Ein Bayernbonus auch für die Angestellten wäre natürlich wünschenswert!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 05.03.2019 11:24
Allerdings stand beim letzten Mal auch die Landtagswahl vor der Tür, was wohl zu dem 500-Euro-Bonus geführt haben dürfte.
Ich denke, wenn auf das Einfrieren der Sonderzahlung verzichtet wird muss man zufrieden sein.
Eine Erhöhung der SZ wirkt sich längerfristig aus und wird daher kaum kommen.

Weiß jemand, bis wann mit einer Ankündigung zu rechnen ist? Bei der letzten Runde ging das schnell...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 05.03.2019 11:31
Da hast Du sicherlich recht Christian, ich denke dass es so kommen wird, dass der Bonus (lediglich) daraus besteht dass die JSZ nicht eingefroren wird.

Es gibt eine PM des StMFH vom 02.03.2019: http://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/23838/index.htm

EDIT: Ich sehe gerade im Internet ist die PM auf 04.03. datiert. Das gleichlautende PDF, das heute über die Verbände des BBB verschickt wurde, ist auf den 02.03. datiert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: mxsemax am 05.03.2019 11:55
@Admin: bis wann wird denn die Aktualisierung der Rechner voraussichtlich fertig und online gestellt?  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 05.03.2019 12:30
Das ist ja sozusagen die erste Ankündigung, bald dürfte aber auch die konkrete Umsetzung folgen.
Vorher wird auch ein Rechner wenig Sinn machen (Stichwort JSZ). Man kann aber das voraussichtliche Netto auch mit dem bisherigen Rechner ermitteln können, wenn man die prozentuale Steigerung als Zulage eingibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: HansPetersen am 05.03.2019 12:36
Entschuldigt Leute,
was genau bedeutet das "Einfrieren" der Sonderzahlung. Gibt es kein Weihnachtsgeld mehr für die näcsten 3 Jahre? Ich verstehe Beamtendeutsch sehr schlecht.

Herzliche Grüße

Hans
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: mxsemax am 05.03.2019 12:46
Entschuldigt Leute,
was genau bedeutet das "Einfrieren" der Sonderzahlung. Gibt es kein Weihnachtsgeld mehr für die näcsten 3 Jahre? Ich verstehe Beamtendeutsch sehr schlecht.

Herzliche Grüße

Hans

Das ist derzeit nur für die Angestellten vorgesehen. Ob das auf die Besoldungsempfänger ausgedehnt wird, ist noch nicht bekannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: HansPetersen am 05.03.2019 12:51
Also Einfrieren bedeutet es gibt keine Sonderzahlung mehr? Für die TV-L zumindest? verstehe ich das richtig?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 05.03.2019 14:01
Nein, die Sonderzahlung bleibt auf dem Stand von 2018 und nimmt an den Erhöhungen nicht teil.
Zum Thema Sonderzahlung bleibt festzuhalten: die IG Metall hat es geschafft, sich eine neue Sonderzahlung mit 27,5 Prozent eines Monatsgehalts zu erkämpfen. Beim öD wird die eine bestehende sogar gekürzt. Das hängt in meinen Augen auch mit der mangelnden Streikmacht in den Ländern zusammen.
Die angesprochenen Vorzüge von München kann ich nicht nachvollziehen. Das Jobticket ist etwas billiger, eine Wohnung muss man erst einmal bekommen und die Ministerialzulage gibt es, wie der Name schon sagt, nur im Ministerium. Richtig ist der Weg die Ballungsraumzulage zu erhöhen, aber gleichzeitig müssten die Grenzen dafür stark angehoben werden. Der Personalmangel bei Polizei, Schulen und der Stadtverwaltung ist Legion. Vor allem an den Grund- und Mittelschulen gibt es Riesenprobleme und die fangen in A12 an. Deshalb muss dringend weiter gehandelt werden...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 05.03.2019 20:00
Baden-Württemberg erhöht tatsächlich zweimal um volle 3,2 % und einmal 1,4 %, wie es in den (falschen) Verlautbarungen von dbb, ver.di usw. zu finden ist.

Söder wird es sich schon allein aus Prestigegründen nicht erlauben können, hier nicht mitzuziehen.

Mein derzeitiger Tip für Bayern:

• lineare Erhöhung analog zu Baden-Württemberg (also mehr als tatsächlich beim TV-L),
• Verzicht auf das Einfrieren der Jahressonderzahlung (da so im Koalitionsvertrag vereinbart) sowie
• Vertagen des Streichens der Eingangsstufe auf die nächste Besoldungsrunde (da dann die nächste Landtagswahl in Sichtweite sein wird).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 06.03.2019 10:49
Also Einfrieren bedeutet es gibt keine Sonderzahlung mehr? Für die TV-L zumindest? verstehe ich das richtig?

Die JSZ wird von dem Betrag errechnet, den du 2018 verdient hast oder hättest.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ITBayern am 09.03.2019 22:49
 Klagen auf hohem Niveau? wer 3. QE ist, sollte mit mindestens 3k (bei A11) + 3,2% on top aus den Verhandlungen rausgehen, ist doch i. O?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.03.2019 09:03
Welche Klagen denn?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: BudSpencer am 11.03.2019 15:17
Bis wann kann man den mit konkreten Zahlen von der Bayerischen Staatsregierung rechnen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 11.03.2019 15:23
Letztes Mal vergingen zwischen Abschluss und Gesetzentwurf etwa 5 Wochen. Verabschiedet wurde es aber erst drei Monate später. Ein Unterschied ist, dass beim letzten Mal schon in der kurz auf den Abschluss folgenden Pressemitteilung konkrete Zahlen genannt wurden, diesmal nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 11.03.2019 16:46
Ich wette, dass das Weihnachtsgeld eingefroren wird. Außerdem gibt es keine 3,2-Erhöhung sondern 3,01 bei den ganzen Wahlversprechen, die einzuhalten sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 11.03.2019 19:31
Ich wette, dass das Weihnachtsgeld eingefroren wird.

Nein.

Zitat
Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.
Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CSU und FW, S. 56.

Zitat
Außerdem gibt es keine 3,2-Erhöhung sondern 3,01 bei den ganzen Wahlversprechen, die einzuhalten sind.

Möglich, aber sehr unwahrscheinlich, nachdem Thüringen und Baden-Württemberg um 3,2 % erhöhen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 12.03.2019 07:20
Bei 3,01  greift eben dann der Mindesterhöhungsbetrag von 100,00 €. Auch okay.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: mxsemax am 12.03.2019 21:39
Laut StMF erfolgt die Auszahlung vssl. zum Zahltag Juni (31.05.19).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 13.03.2019 08:32
Laut StMF erfolgt die Auszahlung vssl. zum Zahltag Juni (31.05.19).

Das halte ich für realistisch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: BudSpencer am 13.03.2019 10:01
Naja, da hätte die Regierung immerhin noch ca. 6 Wochen Zeit. Aber eigentlich ists ja auch egal ob nen Monat früher oder später ausbezahlt wird solange rückwirkend ab 01.01.2019 erhöht wird.

Wichtig wäre es erstmal zu wissen was den nun ausbezahlt wird. Gibts evtl. auch wieder nen Bonus?

Ein paar Bundesländer packen ja auch nochmal was oben drauf ... das sollte auch unser Maßstab sein um die Spitzenposition zu verteidigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Methusalix am 15.03.2019 11:29
https://www.bbb-bayern.de/doppelhaushalt-2019-2020-im-landtag/

Die erste Stufe der Tabelle wird in jeder Besoldungsgruppe zum 01.01.2020 gestrichen.
Die Eingangsbesoldung wird damit im Sinne der Nachwuchsgewinnung erhöht.

Bei der Besoldungsreform bedeutete dies in Konsequenz eine Stufe nach oben für jeden... Mal sehen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: starmanu13 am 15.03.2019 15:01
https://www.bbb-bayern.de/doppelhaushalt-2019-2020-im-landtag/

Die erste Stufe der Tabelle wird in jeder Besoldungsgruppe zum 01.01.2020 gestrichen.
Die Eingangsbesoldung wird damit im Sinne der Nachwuchsgewinnung erhöht.

Bei der Besoldungsreform bedeutete dies in Konsequenz eine Stufe nach oben für jeden... Mal sehen!

Heißt das, wenn ich jetzt in Stufe 5 bin, dann in Stufe 6 komme?

Gibt es dann zukünftig eine Stufe mehr?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: starwriter82 am 15.03.2019 15:55
https://www.bbb-bayern.de/doppelhaushalt-2019-2020-im-landtag/

Die erste Stufe der Tabelle wird in jeder Besoldungsgruppe zum 01.01.2020 gestrichen.
Die Eingangsbesoldung wird damit im Sinne der Nachwuchsgewinnung erhöht.

Bei der Besoldungsreform bedeutete dies in Konsequenz eine Stufe nach oben für jeden... Mal sehen!

Heißt das, wenn ich jetzt in Stufe 5 bin, dann in Stufe 6 komme?

Gibt es dann zukünftig eine Stufe mehr?

Nein, zur Attraktivitätssteigerung beginnen nur die Berufsanfänger mit einer Erfahrungsstufe höher.
Gymnasiallehrer in BY z.B. haben bisher mit A13/4 begonnen, dürften - so wie ich es verstehe - künftig mit A13/5 besoldet werden. Weitere Streichungen/Erhöhungen oder Dehnungen für Bestandsbeamte (à la Neues Dienstrecht 2011) sehe ich da nicht, weil dies zu teuer wäre.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefannew am 15.03.2019 16:11
Kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder eine Stufe steigt. Das wäre ja nochmal eine Erhöhung von 2-3 % für alle. Das wird dann auch Bayern nicht machen. Allerdings würde das dann bedeuten, dass ein Neueinsteiger mit A13 in Stufe 5 kommt und dann unter Umständen sofort gleich besoldet wird, wie jemand der schon 5 Jahre den Beruf ausübt und noch in Stufe 5 ist. Aber man will ja den Einstieg attraktiver machen und nicht die belohnen, die schon verbeamtet sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 15.03.2019 19:34
So ist es. Das hatte man bei Dienstrechtsreform schon für die jungen Beamten so gemacht, dann aber mit Absenkung der Besoldung zurückgenommen. Hier wurde also zunächst schon verbessert. Für junge Bestandsbeamte mit schon relativ langen Dienstzeiten hatte man nur ein müdes Lächeln übrig und zeigte denen eine lange Nase. Ginge es nach meinen Erfahrungszeiten, wäre ich zwei Stufen weiter...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 15.03.2019 22:07
Diesmal bietet Bayern weniger als viele Bundesländer. Das liegt auch an der orangen Bauern-Partei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 16.03.2019 08:27
Diesmal bietet Bayern weniger als viele Bundesländer. Das liegt auch an der orangen Bauern-Partei.

Quelle?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 16.03.2019 09:00
Die Äußerungen des großen Vorsitzenden über Beamte...
https://www.bbb-bayern.de/beamte-unverzichtbar/
Da hätte man als Beamtenbund viel härter drauf reagieren müssen und sich nicht an den großen Vorsitzenden ranschmeißen sollen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 16.03.2019 09:54
@Schmidt-Schnauze: So wahr...……….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 16.03.2019 12:37
Nach eigenem Bekunden ist der BBB ja in die Gespräche über die Besoldungsanpassung involviert und es sei über die Schwierigkeiten der Übertragung auf Beamte gesprochen worden.
Da können sie den Fehler ja wiedergutmachen (oder auch nicht).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 17.03.2019 21:06
eher letzteres (oder auch nicht) erscheint mir wahrscheinlich......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: BudSpencer am 17.03.2019 21:20
Die Streichung der ersten Erfahrungsstufe hat aber eigentlich nichts mit der anstehenden Besoldungserhöhung zu tun. Das wurde ja schon im Vorfeld beschlossen.

Bin gespannt wann es endlich mal konkrete Zahlen gibt?
Ich denke 3,2 / 3,2 / 1,4 sollten wir schon bekommen ... die Frage ist obs noch in irgendeiner Form was oben drauf gibt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 17.03.2019 21:21
Ich befürchte dass nichts oben auf kommt. Nicht einmal die 3,2 etc. werden erreicht werden
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Bastel am 18.03.2019 07:02
Warum sollten Beamten auch mehr als Angestellte bekommen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2019 07:26
Bin gespannt wann es endlich mal konkrete Zahlen gibt?
Ich denke 3,2 / 3,2 / 1,4 sollten wir schon bekommen
Warum? Erschließt sich mir nicht, womit in Bayern eine solche Überalimentation begründet werden sollte.
Gönnen würde ich es euch (in den Ballungszentren).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 18.03.2019 09:17
Die meisten anderen Länder übernehmen ja auch die 3,2/3,2/1,4 und Bayern sollte ja eigentlich den Vorsprung halten wollen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Bastel am 18.03.2019 09:40
Bayern sollte ja eigentlich den Vorsprung halten wollen

Warum?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Nordlicht am 18.03.2019 10:06
Weil Sie´s können!  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Jebo11 am 18.03.2019 10:29
Nur so als Vergleich Realschullehrer Niedersachsen-Bayern:

Jahresnetto NDS 34930.19 €
Jahresnetto Bayern41021.52 €

(jeweils Stufe 6, Steuerklasse 1, Single)

Macht im Jahr über 6000€ netto! Soll keine Neiddebatte sein (ich gönne euch jeden Cent) sondern nur verdeutlichen wie ungleich die Bezahlung mittlerweile ist in Deutschland.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 18.03.2019 13:08
Ich denke 3,2 / 3,2 / 1,4 sollten wir schon bekommen

Warum wäre dies eine Überalimentation? Wurde doch so ausgehandelt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2019 14:41
Warum wäre dies eine Überalimentation? Wurde doch so ausgehandelt?
Weil es mehr ist, als die Tarifbeschäftigten bekommen.
Die bekommen ab Stufe 2  3,01%/...  (bzw. weniger, da JSZ eingefroren wird).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 18.03.2019 15:08
Nun, mindestens jedoch 240 €.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 19.03.2019 13:56
Weil es mehr ist, als die Tarifbeschäftigten bekommen.

Das mag schon sein, aber wen interessiert das, wenn man die Sache neutral sieht? Aus TB-Sicht völlig verständlich, dass man das nicht will. Aus Beamten-Sicht völlig verständlich, dass man es will. Aus neutraler Sicht haben die beiden Dinge (Tarifvertrag und gesetzliche Festlegung der Besoldung) nur wenig miteinander zu tun - jedenfalls nicht so viel, dass sich deine Aussage daraus ableiten lassen würde. Andernfalls wäre es nur angebracht, wenn die TB die 42-Stunden-Woche, die für Beamte in Bayern von 2004 bis 2012 galt (2012-2013 41 Stunden), nacharbeiten. Der Vergleich hat einen sehr langen Bart, das weiß ich schon. Aber die Aussage ist einfach: damals hatte man gegenüber TB einen Nachteil, heute könnte es ein Vorteil werden. Ich sehe darin kein Problem.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 19.03.2019 13:59
Nur so als Vergleich Realschullehrer Niedersachsen-Bayern:

Jahresnetto NDS 34930.19 €
Jahresnetto Bayern41021.52 €

(jeweils Stufe 6, Steuerklasse 1, Single)

Macht im Jahr über 6000€ netto! Soll keine Neiddebatte sein (ich gönne euch jeden Cent) sondern nur verdeutlichen wie ungleich die Bezahlung mittlerweile ist in Deutschland.

Hier sehe ich nicht, wieso das ein bayerisches Problem sein sollte. Ich halte es im Gegenteil sogar für niedersächsisch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2019 14:41
Aber die Aussage ist einfach: damals hatte man gegenüber TB einen Nachteil, heute könnte es ein Vorteil werden. Ich sehe darin kein Problem.
Ich auch nicht.
Ich habe nur mit falschen und unwahren Darstellungen ein Problem. Und mache darauf (manchmal etwas überspitzt) aufmerksam.
Ich finde es schade, dass die Politiker sich nicht trauen zu sagen: Wir geben den Beamten diesmal ein bisserl mehr als den Tarifbeschäftigten. Das haben sie sich auch verdient.
Schlimmer noch: Ich glaube sie wissen es nicht besser.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Jebo11 am 19.03.2019 15:21
Nur so als Vergleich Realschullehrer Niedersachsen-Bayern:

Jahresnetto NDS 34930.19 €
Jahresnetto Bayern41021.52 €

(jeweils Stufe 6, Steuerklasse 1, Single)

Macht im Jahr über 6000€ netto! Soll keine Neiddebatte sein (ich gönne euch jeden Cent) sondern nur verdeutlichen wie ungleich die Bezahlung mittlerweile ist in Deutschland.

Hier sehe ich nicht, wieso das ein bayerisches Problem sein sollte. Ich halte es im Gegenteil sogar für niedersächsisch.

Wer sagt denn dass es ein bayerisches Problem ist? Ich wollte nur verdeutlichen wie unterschiedlich die Besoldungen mittlerweile sind. Da werden einige Länder in Zukunft einen massiven (Fach)Kräftemangel haben
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Feidl am 19.03.2019 16:12
Warum wäre dies eine Überalimentation? Wurde doch so ausgehandelt?
Weil es mehr ist, als die Tarifbeschäftigten bekommen.
Die bekommen ab Stufe 2  3,01%/...  (bzw. weniger, da JSZ eingefroren wird).
Dafür gibts für die Beamten aber nicht die Mindesterhöhung von 100€.

In den andern Ländern heißt es aus den Finanzministerien auch so:  ... nicht lineare Komponenten können wegen Abstandsgebot nicht übetragen werden ... daher prozentuales Gesamtvolumen systemgerecht auf die Besoldung übertragen werden ... ergibt 3,2/3,2/1,4
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2019 16:41
In den andern Ländern heißt es aus den Finanzministerien auch so:  ... nicht lineare Komponenten können wegen Abstandsgebot nicht übetragen werden ... daher prozentuales Gesamtvolumen systemgerecht auf die Besoldung übertragen werden ... ergibt 3,2/3,2/1,4
Was jetzt was heißt? Das die anderen Länder es Ihren Beamten auch nicht richtig erklären?
Das nämlich die älteren Semester mehr mehr bekommen als die Tarifler (zu recht, weil sie ja einige mal weniger wenig bekommen haben). Ich finde es schön, dass hier mal wieder bisserl ausgeglichen wird. Und hoffentlich alle Länder einigermaßen gleich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 19.03.2019 17:07
Jetzt könnte Bayern ja auch mal langsam sagen was Sache ist, wo da doch die fähigsten, weil bestbezahlten Beamten sitzen...….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 19.03.2019 18:30
Jetzt könnte Bayern ja auch mal langsam sagen was Sache ist, wo da doch die fähigsten, weil bestbezahlten Beamten sitzen...….

Bei der letzten Besoldungsrunde waren sie zwar schnell im Bekanntgeben von Zahlen (bereits am Folgetag der Tarifeinigung!) und Erstellen eines Gesetzesentwurfs, jedoch hatte man zu schnell gehandelt und dabei vergessen, daß ein Tabellenentgelt für Beschäftigte von 3200 Euro (oberhalb dessen der damals vorgesehene Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro nicht greifen sollte) mit einem Grundgehalt von 3200 Euro bei Beamten nicht vergleichbar ist und man durch die Anwendung dieser Vorschrift die Besoldungstabelle verzerrt hätte.

Der Gesetzentwurf vom 21. März 2017 wurde daraufhin am 26. April 2017 – zwei Monate und neun Tage nach der Tarifeinigung im TV-L – wieder zurückgezogen und durch den tatsächlich beschlossenen ersetzt.

Wäre Bayern also so schnell wie bei der letzten Runde, würde das diesjährige Besoldungsanpassungsgesetz erst am 11. Mai 2019 beschlossen werden. Man hat und nimmt sich also noch Zeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 20.03.2019 07:03
Gibt es denn bereits Infos dazu, dass die "Mindesterhöhung" bei Beamten nicht greift?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 20.03.2019 07:17
Soweit mir bekannt ist, gibt es eigentlich noch überhaupt keine konkreten Informationen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Admin am 20.03.2019 19:39
+3,2% / +3,2% / +1,4%
Update
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
erfolgt.

Eckpunkte:
   * 01.01.2019: +3,2% | 01.01.2020: +3,2% | 01.01.2019: +1,4%
   * Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020
   * Anwärter: 01.01.2019: +50 € | 01.01.2020: +50 €
   * Erhöhung des Urlaubsanspruchs von Anwärtern auf 30 Tage
   * Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
   * Jährliche Sonderzuwendung bleibt unangetastet
   * Ankündigung der Übertragung der Mütterrente II in das Bayerische Versorgungsrecht
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Admin am 20.03.2019 21:13
Korrektur:
  Anwärter 01.01.2020: +100 EUR
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 20.03.2019 22:59
Weiterer Korrekturhinweis:

Auf der Seite für Bayern

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

steht oben »Beamte Baden-Württemberg«.

Außerdem: In den Analysetabellen stimmen die Gesamtjahreszahlen für das Durchlaufen sämtlicher Dienstalterstufen nicht (waren auch früher schon nicht richtig).

Beispiel:

In

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2019/a/kennzahlen.html

steht, daß beispielsweise 26 Jahre vergehen, um in A13 die höchste Dienstalterstufe zu erreichen. In Wirklichkeit sind es allerdings nur 24 (viermal ein Stufenaufstieg nach drei Jahren und dreimal einer nach vier Jahren).

Auch nach der Streichung der untersten Stufe bleiben die Zahlen falsch:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2020/a/kennzahlen.html

Korrekt wären jetzt in A13 21 Jahre (statt – wie angegeben – 24 Jahre), nämlich dreimal ein Stufenaufstieg nach drei Jahren und dreimal einer nach vier Jahren.

Auch in älteren Analysetabellen sowie für andere Besoldungsgruppen sind die Zahlen entsprechend anzupassen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.03.2019 06:46
Bayern-Schmankerl: Ministerialzulage wird ruhegehaltsfähig.  ".....Mei san mir guat….."" ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: allesok am 21.03.2019 08:44
Meine Leistungszulage war nicht ruhegehaltfähig  :'(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Mittlerer Depp am 21.03.2019 12:44
Hallo,

habe mir jetzt mal die neuen Besoldungstabellen genauer angeschaut.

Musste feststellen, dass die Mindesterhöhungsbeträge von 100/90/50 nicht greifen.

Werden diese jetzt doch nicht gewährt oder ist das einfach noch nicht beschlossen/ein Fehler?

Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 21.03.2019 12:56
Wsl. werden alle von den prozentualen Erhöhungen "profitieren"?!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 21.03.2019 13:09
Ich denke, wenn die Sockelbeträge im Gesetzentwurf auftauchen würden, wären sie beim Beamtenbund auch genannt worden. Insofern gehe ich davon aus, dass es nur die rein prozentuale Erhöhung geben wird (diese fällt mit 3,2% allerdings minimal höher aus als im TV-L).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Feidl am 21.03.2019 13:29
   * Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020
Das ist mal echt was feines für junge Beamte, sollten andere Länder übernehmen. Macht den öD attraktiver.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 21.03.2019 14:22
   * Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020
Das ist mal echt was feines für junge Beamte, sollten andere Länder übernehmen. Macht den öD attraktiver.

Man wird sehen, ob der Gedanke so bei den Nachwuchskräften ankommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Christian am 21.03.2019 17:02
Die Frage ist nur, wie das konkret umgesetzt wird, also ob das nur für Neueinstellungen ab einem bestimmten Datum gilt oder für alle.

Ansonsten muss man wohl zufrieden sein mit dem Entwurf.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 21.03.2019 17:33
Die Frage ist nur, wie das konkret umgesetzt wird, also ob das nur für Neueinstellungen ab einem bestimmten Datum gilt oder für alle.

Natürlich für alle. Wie wollte man Bestandsbeamte auch nach einem Tabellenwert alimentieren, der gar nicht mehr existiert?

Die konkrete Umsetzung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ablaufen:

• Alle Beamten, die sich zum 1. Januar 2020 noch in der untersten Stufe ihrer Besoldungsgruppe befinden, rücken eine Stufe nach oben (sogar diejenigen, denen ein Stufenstopp auferlegt wurde). Die Stufenlaufzeit beginnt dann selbstverständlich von vorn.

• Für alle anderen Beamten ändert sich nichts. Sie verbleiben in ihrer Stufe und behalten ihre darin bereits absolvierte Laufzeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Admin am 22.03.2019 02:28
Außerdem: In den Analysetabellen stimmen die Gesamtjahreszahlen für das Durchlaufen sämtlicher Dienstalterstufen nicht (waren auch früher schon nicht richtig).

Beispiel:

In
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2019/a/kennzahlen.html
steht, daß beispielsweise 26 Jahre vergehen, um in A13 die höchste Dienstalterstufe zu erreichen. In Wirklichkeit sind es allerdings nur 24 (viermal ein Stufenaufstieg nach drei Jahren und dreimal einer nach vier Jahren).

Auch nach der Streichung der untersten Stufe bleiben die Zahlen falsch:

Vielen Dank für den Hinweis! Der Fehler ist nun behoben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 25.03.2019 19:05
Ich wollte noch einmal zum Inhalt des Gesetzentwurfes zurückkommen:
Wieso muss die Ministerialzulage ruhegehaltsfähig werden? Will der BBB das als Erfolg verkaufen, dass eine kleine Kaste gepimpert wird, aber der normale Beamte in München sich die Wohnung nicht leisten kann? Das verstehe ich nicht. Für die Ministerien findet man immer wieder Leute, da man so der Realität entfliehen kann, aber für den normalen Dienst in München bald nicht mehr. Da hätte man noch einmal die Ballungsraumzulage erhöhen müssen, aber das hätte natürlich eine zu große Zahl betroffen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 26.03.2019 07:18
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: schnuppi am 26.03.2019 16:27
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 26.03.2019 16:49
Ich wollte noch einmal zum Inhalt des Gesetzentwurfes zurückkommen:
Wieso muss die Ministerialzulage ruhegehaltsfähig werden?

Das erschließt sich mir auch nicht wirklich. Aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul ;-)!

Zitat
aber der normale Beamte in München sich die Wohnung nicht leisten kann?

Dem Mietwucher in München stellt sich weder die Ministerial- noch die Ballungsraumzulage wirksam entgegen.
Allerdings muss hier die staatliche Wohnungsfürsorge positiv erwähnt werden, die es auch den nicht QE4 Beamten ermöglicht in der Stadt (und sogar in Top Lagen) zu leben. Und die Stadibau baut ja momentan wirklich vorbildlich, wenn man vom notwendigen Volumen aber natürlich immernoch hinter der Nachfrage herhinkt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 26.03.2019 19:05
Ich gönne natürlich jedem einen Aufschlag und glaube auch gerne, dass die Stadibau gut baut. Aber man muss auch sehen, dass in allen Bereichen v.a. Polizei und Grund- und Mittelschulen das Personal fehlt. Warum wohl ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: schnuppi am 29.03.2019 12:28
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Dude23 am 02.04.2019 07:08
Ist der Entwurf eigentlich schon irgendwo einsehbar?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Nao am 29.04.2019 14:27
Bei uns wurde heute folgende News versendet, daher keine Gewähr auf Richtigkeit:

Zitat
In den Tarifverhandlungen für die Bezahlung der Beschäftigten der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber, Beamtenbund und Gewerkschaften am 2. März 2019 auf eine stufenweise Anhebung der Gehälter geeinigt. Der Freistaat Bayern wird das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung erarbeitet und der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf die Übertragung des TV-L-Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich wie folgt:


1. Lineare Anpassung

    Rückwirkend  ab dem 1. Januar 2019 steigen die Bezüge für Beamtinnen und Beamte linear um 3,2 %.       
    Zum 1. Januar 2020 dynamisieren sich die Bezüge um weitere 3,2 %.   
    Mit dem dritten Schritt erhöhen sich dann ab dem 1. Januar 2021 die Bezüge linear um 1,4 %.         

Die linearen Anpassungen betreffen auch die Ballungsraumzulage sowie alle in den Anlagen 3 bis 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ausgebrachten Beträge (einschließlich der Stellen- und Erschwerniszuschläge).

Die Versorgungsbezüge werden linear entsprechend dynamisiert.

2. Anpassung des Anwärtergrundbetrags

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

    ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und         
    ab 1. Januar 2020 nochmals um 100 Euro.   


3. Erhöhung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2020

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Eingangsbesoldung umgesetzt werden. Dies geschieht dadurch, dass zum 1. Januar 2020 die  Eingangsstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen wird. Die Besoldungstabelle A beginnt damit künftig mit Stufe 2.

Beamtinnen und Beamte, die sich am 31. Dezember 2019 in der jeweiligen Eingangsstufe befinden, werden zum 1. Januar 2020 kraft Gesetzes der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Bisher in der alten Eingangsstufe verbrachte Wartezeiten werden nicht übernommen; die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt von vorne.


4. Erholungsurlaub für Anwärterinnen und Anwärter

Hinsichtlich der den Anspruch auf Erholungsurlaub betreffenden Tarifvereinbarung für die Auszubildenden der Länder ist anzumerken, dass die Erhöhung des Anspruchs auf Erholungsurlaub auf 30 Tage auch für Anwärterinnen und Anwärter zeitnah in einem gesonderten Verfahren umgesetzt werden soll (hierzu ist eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV notwendig).

5. Umsetzung der Bezügeanpassung 2019 - Auszahlungszeitpunkt

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Erst nachdem der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat und es verkündet ist, treten die Regelungen auch formell in Kraft.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Staatsbeamtinnen und -beamten bereits ab Zahltag Juni 2019 zu veranlassen.

Diesem Vorgehen schließt sich die Kommune an, alle notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits veranlasst und umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch alle kommunalen Beamtinnen und Beamten mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019 die entsprechenden Leistungen - rückwirkend ab 1. Januar 2019 - erhalten.

Die vorgriffsweise Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren eine inhaltliche Änderung ergibt.

Zumindest bei uns gibt es also mit dem Juni-Gehaltszettel die Nachzahlung und mehr Geld.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Romsen am 29.04.2019 18:03
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

Rein aus Interesse: In welchen Aufgabengebieten sind Krankenpfleger denn verbeamtet (außerhalb der möglicheit im Strafvollzug)?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Euphyll am 29.04.2019 20:05
Laut Einzelplan 15 (auf Seite 1558) gibt es tatsächlich verbeamtete Pflegekräfte, z. B. beim Deutschen Herzzentrum (ausgewiesen als Oberpfleger, Abteilungspfleger). Es handelt sich eher um Einzelfälle.  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: misi416 am 10.05.2019 10:30
Bei uns wurde heute folgende News versendet, daher keine Gewähr auf Richtigkeit:

Zitat
In den Tarifverhandlungen für die Bezahlung der Beschäftigten der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber, Beamtenbund und Gewerkschaften am 2. März 2019 auf eine stufenweise Anhebung der Gehälter geeinigt. Der Freistaat Bayern wird das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung erarbeitet und der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf die Übertragung des TV-L-Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich wie folgt:


1. Lineare Anpassung

    Rückwirkend  ab dem 1. Januar 2019 steigen die Bezüge für Beamtinnen und Beamte linear um 3,2 %.       
    Zum 1. Januar 2020 dynamisieren sich die Bezüge um weitere 3,2 %.   
    Mit dem dritten Schritt erhöhen sich dann ab dem 1. Januar 2021 die Bezüge linear um 1,4 %.         

Die linearen Anpassungen betreffen auch die Ballungsraumzulage sowie alle in den Anlagen 3 bis 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ausgebrachten Beträge (einschließlich der Stellen- und Erschwerniszuschläge).

Die Versorgungsbezüge werden linear entsprechend dynamisiert.

2. Anpassung des Anwärtergrundbetrags

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

    ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und         
    ab 1. Januar 2020 nochmals um 100 Euro.   


3. Erhöhung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2020

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Eingangsbesoldung umgesetzt werden. Dies geschieht dadurch, dass zum 1. Januar 2020 die  Eingangsstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen wird. Die Besoldungstabelle A beginnt damit künftig mit Stufe 2.

Beamtinnen und Beamte, die sich am 31. Dezember 2019 in der jeweiligen Eingangsstufe befinden, werden zum 1. Januar 2020 kraft Gesetzes der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Bisher in der alten Eingangsstufe verbrachte Wartezeiten werden nicht übernommen; die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt von vorne.


4. Erholungsurlaub für Anwärterinnen und Anwärter

Hinsichtlich der den Anspruch auf Erholungsurlaub betreffenden Tarifvereinbarung für die Auszubildenden der Länder ist anzumerken, dass die Erhöhung des Anspruchs auf Erholungsurlaub auf 30 Tage auch für Anwärterinnen und Anwärter zeitnah in einem gesonderten Verfahren umgesetzt werden soll (hierzu ist eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV notwendig).

5. Umsetzung der Bezügeanpassung 2019 - Auszahlungszeitpunkt

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Erst nachdem der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat und es verkündet ist, treten die Regelungen auch formell in Kraft.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Staatsbeamtinnen und -beamten bereits ab Zahltag Juni 2019 zu veranlassen.

Diesem Vorgehen schließt sich die Kommune an, alle notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits veranlasst und umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch alle kommunalen Beamtinnen und Beamten mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019 die entsprechenden Leistungen - rückwirkend ab 1. Januar 2019 - erhalten.

Die vorgriffsweise Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren eine inhaltliche Änderung ergibt.

Zumindest bei uns gibt es also mit dem Juni-Gehaltszettel die Nachzahlung und mehr Geld.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: misi416 am 10.05.2019 10:58
Die Ministerialzulage soll in Bayern ja ab 1.1.2019 ruhegehaltsfähig werden.
Bedeuted dies, dass sich das Ruhegehalt aller Beamten, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die Ministerialzulage erhielten, ab 1.1.2019 um diese Zulage erhöht oder gilt dies nur für Beamte, die nach dem 1.1.2019 in den Ruhestand gehen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 13.05.2019 13:56
Da wird man wohl den endgültigen Gesetzentwurf abwarten müssen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Euphyll am 22.05.2019 18:29
Ein Gesetzentwurf wurde veröffentlicht - Drucksache 18/2014 und wird morgen im Landtag behandelt. https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/?id=4805&q=&dknr=2014&wahlperiodeid%5b%5d=18&dokumentenart=Drucksache (https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/?id=4805&q=&dknr=2014&wahlperiodeid%5b%5d=18&dokumentenart=Drucksache)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 23.05.2019 16:55
Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Zeena am 24.05.2019 08:59
Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?

Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre  jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5?  Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Beamter am 24.05.2019 09:15
Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?

Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre  jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5?  Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.

Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.

Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: ChrBY am 01.06.2019 12:31
Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.

Kann ich nunmehr bestätigen. Die Besoldungserhöhung wurde zum 1. Juni 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 nachbezahlt. Daß das Ganze unter Vorbehalt stattfindet, wurde ebenso auf der Bezügemitteilung vermerkt.

Was den Wegfall der jeweils ersten mit einem Tabellenwert belegten Stufe betrifft, so wurde hierzu schon fast alles Nötige gesagt. Was noch zu ergänzen wäre, ist, daß die Tabelle dadurch natürlich »zusammengestaucht« wird, so daß irgendwann in absehbarer Zukunft – wie vor kurzem in Sachsen passiert – zu erwarten ist, daß am Ende der Tabelle eine weitere Stufe hinzugefügt oder (wie in Sachsen) eine »Zulage zur Endstufe« gewährt wird. Dies würde natürlich bedeuten, daß man als Bestandsbeamter je nach am 1. Januar 2020 vorhandener Erfahrungszeit durch eine faktische, wenn auch nicht juristische »Rechtsverschiebung« der Tabelle zwei, drei oder vier Jahre zurückgestuft würde. Unschön, aber nicht zu ändern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Mayday am 01.06.2019 16:22
...so daß irgendwann in absehbarer Zukunft – wie vor kurzem in Sachsen passiert – zu erwarten ist, daß am Ende der Tabelle eine weitere Stufe hinzugefügt oder (wie in Sachsen) eine »Zulage zur Endstufe« gewährt wird.

Den ruhegehaltfähigen Zuschlag (1,03%) in Sachsen gibt es aber erst ab Besoldungsgruppe A9 aufwärts.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Aussie am 10.06.2019 23:40
Zitat
Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.
Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.

Auch wenn zu dem Thema Wegfall der niedrigsten Stufe schon einiges gesagt wurde: Mir ist immer noch nicht ganz klar, ob ich nur auf dem Schlauch stehe, oder ob die Neuregelung tatsächlich zu deutlichen Ungerechtigkeiten führt.

Angenommen ich wurde im Laufe des Jahres 2019 verbeamtet, zB. zum 1.6.2019. Davor war ich beim selben Arbeitgeber 6 Jahre als Angestellter i.ö.D. tätig. 4 Jahre wurden mir duch fiktive Vorverlegung des Diensteintritts angerechnet. Ich bin daher in A13, Stufe 5 eingestiegen, Aufstieg in Stufe 6 wäre zum 1.6.2021. Durch die Gesetzesänderung ändert sich daran, wenn ich das richtig verstanden habe, nichts.

Wenn ich aber mit dem selben Hintergrund erst zum 1.1.2020 verbeamtet worden wäre, dann hätten die 4 angerechneten Jahre (bzw. dann sogar 4,5 Jahre) dazu geführt, dass ich bereits zum 1.1.2020 in Stufe 6 eingestiegen wäre, Stufe 7 hätte ich dann am 1.1.2022 (bzw. sogar schon Mitte 2021) erreicht.

Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man eine Verbeamtung zum 1.12.2019 mit dem 1.1.2020 vergleicht.

Kann es wirklich sein, dass ich, nur weil ich einen oder mehrere Monate "zu früh" verbeamtet wurde, quasi mein Leben lang hinter den später verbeamteten Kollegen "hinterherhinke", oder übersehe ich hier etwas?

MfG Aussie
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefannew am 13.06.2019 18:27
Bisher war es ja so, dass in A13 beschäftigungsförderliche Zeiten vor dem 29. Lebensjahr nicht angerechnet wurden. Ich vermute mal deshalb hatten Sie eine fiktive Vorverlegung von nur 4 statt 6 Jahren. Ich denke, dass in Zukunft dann beschäftigungförderliche Zeiten erst nach dem 32. Lebesjahr für eine fiktive Vorverlegung angerechnet werden. Das würde bedeuten, dass jemand in ihrem Alter in der gleichen Situation nicht besser gestellt werden kann als Sie. Ist aber nur eine Vermutung von mir, würde aber Sinn machen, genau aus ihrem beschriebenen Fall heraus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Aussie am 14.06.2019 09:29
Vielen Dank für diese "Vermutung". Die Anknüpfung an die Lebensjahre ist mir allerdings nicht bekannt. War das vielleicht früher so und wurde aufgrund Altersdiskriminierung geändert? Die 2 nicht anerkannten Jahre sind in Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBesG geregelt, da die ersten beiden Beschäftigungsjahre "pauschal bereits in der Tabellenstruktur berücksichtigt sind" (Nr. 31.2.8 BayVwVBes). Daher müsste m.E.wenn dann diese Vorschrift amgespasst werden, wobei ich dazu nichts im Gesetzesentwurf finden konnte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Stefannew am 17.06.2019 15:42
Du hast Recht, das müsste dann in der Verwaltungsvorschrift geändert werden. Da die Verwaltungsvorschrift das Staatsministerium selbst ändern kann, weil es kein Gesetz ist (welches vom Landtag beschlossen werden muss), steht folglich dazu auch nichts im Gesetzesentwurf. Aber die Problematik, dass kein Bestandsbeamter schlechter gestellt werden darf würde schon erkannt. Das zeigt folgende Formulierung aus dem Gesetzesentwurf:

 „Am 31. Dezember 2019 vorhandene Beamte, Beamtinnen, Richter oder Richterinnen, die erst nach dem 1. Januar 2020 den Antrag auf Anerkennung von Zeiten nach Art. 31 stellen, sollen durch den Zeitpunkt einer späteren Antragstellung, den sie selbst beeinflussen können, keinen Vorteil erlangen. Für diese Anträge ist auf die Struktur der Grundgehaltstabelle abzustellen, die am 31. Dezember 2019 galt. Wäre zu diesem Zeitpunkt die Antragstellung zur Berücksichtigung von Zeiten nach Art. 31 Abs. 2 möglich gewesen, soll der Beamte oder Richter oder die Beamtin oder Richterin aus der späteren Antragstellung keinen Vorteil ziehen können. Er oder sie ist für die Stufenzuordnung so zu behandeln, als wäre der Antrag spätestens am 31. Dezember 2019 gestellt worden.“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Hulbatsub am 20.06.2019 12:52
Eine Benachteiligung findet nicht statt, weswegen sich mir auch nicht erschließt, warum irgendwelche Verwaltungsvorschriften geändert werden müssten. In dem von Aussie geschilderten Beispiel ist man lediglich von der Stichtagsregelung betroffen. Diese Regelung kann einem mal zugute kommen, mal nicht.

Es steht dabei jedem frei, sich zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Stichtagsregelung einzulesen. Ich halte die Stufenstreichung für eine sensationelle Maßnahme, mit der Bayern sich weiter vom Rest absetzt, was die Besoldung betrifft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Aussie am 25.06.2019 12:37
@ Stefannew: Danke für die Fundstelle aus dem Gesetzesentwurf; die hatte ich bei flüchtiger Durchsicht übersehen bzw. dort nicht vermutet. Demnach war das Problem also bekannt; leider wurde aber nur geregelt, dass man mit späterem Antrag auf Stufenfestsetzung nicht in den Genuss der Vorteile der neuen Rechtslage kommen solle, wenn man den Antrag auch schon bis Ende 2019 hätte stellen können. Im Ergebnis ja auch richtig, dass man nicht selbst beeinflussen kann, welche Rechtslage für einen gelten soll.
Ich meinte übrigens nicht, dass die BayVwVBes geändert werden müsste (davon gehe ich tatsächlich nicht aus), sondern die Vorschriften des BayBEsG hierzu, was aber demnach wohl nicht geplant ist.

@ Hulbastub: Deine Aussage
Zitat
Eine Benachteiligung findet nicht statt (...). Diese Regelung kann einem mal zugute kommen, mal nicht.
widerspricht sich doch quasi schon selbst.

Das Stichtagsregelungen per se geeignet sind, sowohl Vor- als auch NAchteile zu erzeugen (je nach Betrachtung bzw. individueller Situation), ist klar. Diverse Rechtsprechung dazu ist mir tatsächlich auch oberflächlich bekannt, wonach die Gerichte - laienhaft ausgedrückt (Entschuldigung dafür) - prüfen ob bzw. wo die Reglung zu einer Benachteiligung führt und ob diese Benachteiligung "in Kauf genommen" werden muss/gerechtfertigt ist, aufgrund der Vorteile (hier z.B. Nachwuchsgewinnung). Je nach Ergebnis wird die Regelung dann eben gekippt oder nicht.

An den durchaus sinnvollen Gründen für die Regelung (Nachwuchsgewinnung) will ich gar nicht rütteln, ich frage mich nur, ob es keinen Systembruch darstellt, wenn das Besoldungssystem auf eine finanzielle Förderung möglichst langer Dienstzugehörigkeit ausgelegt ist (durch die Stufenregelung), die Neuregelung aber im Einzelfall dazu führen kann, dass Personen, die später (2020) verbeamtet werden ggü. früher (2019) verbeamteten eine ganze Stufe (3 Jahre) "vorne liegen". Die scheint mir vom Ergebnis her nicht gerechtfertigt.

Gruß
Aussie
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 26.06.2019 06:23
Stufe 1 fällt doch 2020 weg, oder?
Personen, die 2019 verbeamtet wurden/werden, sind in Stufe 1. Diese rücken dann automatisch in Stufe 2. Ich denke, dass die Laufzeiten dann von vorne beginnen.
Personen, die 2020 verbeamtet werden sind "automatisch" in Stufe 2.
Eine Ungleichbehandlung kann ich so nicht wirklich erkennen.
Oder irre ich mich?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: Aussie am 26.06.2019 20:52
@Kingrakadabra:
In dem von dir genannten "einfachen" Beispiel gibt es tatsächlich keine Ungleichbehandlung, da stimme ich dir zu.

Bsp. für eine Ungleichbehandlung kannst du in meinem Post vom 10.06.2019 nachlesen  (nur im Falle einer fiktiven Vorverlegung des Eintrittszeitpunkts).

Wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob meine Annahme im genannten Post zutreffend ist.

Ich möchte es einmal anders formulieren, vielleicht kann mir irgend ein Personaler ja dann weiterhelfen:

Wenn ich am 1.1.2020 oder später verbeamtet werde und mein Eintrittsdatum aufgrund Vorerfahrung vorverlegt wird auf einen Zeitpunkt vor dem 1.1.2020, berechnet sich dann meine Eingangsstufe nach aktueller (= alter) oder nach ab 1.1.2020 geltender Rechtslage?

Würde die (dann) alte Rechtslage angewandt, d.h. unter Berücksichtigung der dann noch bestehenden Eingangsstufe (zB. A13-4), dann gäbe es tatsächlich keine Ungleichbehandlung in meinem Beispiel. Würde man dennoch die neue/zukünftige Rechtslage anwenden, dann wäre derjenige mit fiktiv vorverlegtem Eintrittsdatum ja auch besser gestellt als jemand, der zu diesem (fiktiven) Datum tatsächlich eingestellt wurde. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.
Ausnahme wäre natürlich, wenn man trotz fiktiver Vorverlegung noch in der ab 2020 nicht mehr existierenden Eingangsstufe eingruppiert wäre, dann würde man natürlich eins aufrücken.

Könnte es sein, dass das des Pudels Kern war?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Beitrag von: beamtee am 03.08.2019 21:34
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz ist bereits am 24.07.2019 verabschiedet worden. Siehe Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.07.2019. https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2019/14/gvbl-2019-14.pdf#page=7