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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: clarion am 26.08.2019 18:31
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Hallo,
ich habe gerade bei einem bekannten Magazin gelesen, dass zwei Polizeibeamte einen Polizei-Hubschrauber falsch betankt haben und deswegen mit Hunderttausende Euro in Regress genommen werden. Beim Dienstwagen könnte mir das auch passieren. Es wären auch bei uns Szenarien denkbar, dass aufgrund eines Fehlers meinerseits Zigtausende an Fördergeldern zurück gezahlt werden müssen.
Eine Berufshaftpflicht habe ich nicht. Ich habe vor drei Jahren Angebote zu Berufs- und Privathaftpflicht Kombinationen eingeholt. Und die Gesellschaften mit Berufshaftpflicht hatten bescheidene Konditionen zur Privathaftpflicht und umgekehrt und da habe ich mich gegen eine Berufshaftpflicht entschieden. Vom Preis war der Unterschied nicht groß von der Leistung hingegen sehr.
Wie handhabt ihr das?
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Da bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes regelmäßig nur eine Regressnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Betracht kommt, halte ich eine Berufs-bzw. Diensthaftpflichtversicherung bei einem ansatzweise gewissenhaften Angehörigen des öffentlichen Dienstes für absolut überflüssig.
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Gibt es einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht oder sind das nur zwei Begriffe die ein und das Selbe meinen?
Ich war auf jeden Fall früher Soldat und hatte Material im Wert von mehreren Millionen Euro zu Verwalten. Ich hab mich da mit einer Diensthaftpflicht einfach sicherer gefühlt.
Heut, wo ich diese Materialverantwortung nicht mehr hab, hab ich auch keine Diensthaftpflicht mehr.
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Auch als Soldat war das unnötig. Auch wenn Disziplinarvorgesetzte aufgrund ihres mangelhaften Verständnisses der Haftungsregeln dazu neigen, auf Haftung zu entscheiden, steht dagegen der Rechtsweg offen - und vor dem VerwG wird das wieder geradegerückt.
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Gibt es einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht oder sind das nur zwei Begriffe die ein und das Selbe meinen?
Das ist im Wesentlichen das gleiche, branchenspezifisch wird im Versicherungsjargon mal die eine, mal die andere Variante verwendet. Im öffentlichen Dienst neigen die meisten Versicherer zur Bezeichnung Diensthaftpflichtversicherung.
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Ah vielen Dank!
.... Beim Dienstwagen könnte mir das auch passieren....
Es gab schon Fälle wo Polizisten Super statt Diesel in ihr Dienstfahrzeug getankt haben und es wurde auf grobe Fahrlässigkeit entschieden.
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von wem?
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So etwas ist den o.g. Polizisten auch passiert. So hatten Sprit für Sportflugzeuge statt für Jets getankt. Die Polizisten sind vor Gericht gezogen. Entscheidung steht noch aus.
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von wem?
BVerwG in Leipzig (Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16)
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Ich hatte auch mal eine. Da gab es einen Mitarbeiter, der hatte seinen Generalschlüssel in der Außentür vergessen, der natürlich weg war.
Da dem Mitarbeiter (außer einer ernsten Ansprache) überhaupt nichts passiert ist, habe ich diese Versicherung gekündigt, weil für mich kein entsprechender Versicherungsfall mehr vorstellbar war.
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Also wenn ich mir vorstelle, ich müsste damit rechnen, für jeden Planungs- oder Bauleitungsfehler persönlich in Haftung genommen zu werden, würde ich die Arbeit sofort einstellen! Sowohl bei meinem Arbeitgeber in der PW als auch im ÖD gibt es dafür entsprechenede Versicherungen.
Das gilt mit Sicherheit auch fürs falsch tanken. Wenn das nicht einmal die Woche vorkommt.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen.
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
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Um die Falschbetankungsfälle vielleicht einmal in ein rechtes Licht zu rücken:
Auszug aus BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16:
Das Verwaltungsgericht hat für das Revisionsgericht bindend festgestellt, dass im Bereich des beklagten Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und dass dem Kläger am Tag des Vorfalls auch bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein.
Jedem Kraftfahrzeugführer ist die Bedeutung der unterschiedlichen Kraftstoffarten bekannt. Um gravierende Schäden am Kraftfahrzeug zu vermeiden, leuchtet es jedem Nutzer ein, dass beim Betanken des Fahrzeugs auf die Wahl der richtigen Zapfpistole und damit Kraftstoffart besonders zu achten ist. Dadurch dass sich der Kläger beim Tankvorgang nicht vergewissert hat, die richtige Zapfpistole gewählt zu haben, hat er diejenigen Verhaltenspflichten missachtet, die jedem Kraftfahrzeugführer beim Betanken eines Kraftfahrzeugs ohne weiteres einleuchten.
Wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb: Ein ansatzweise gewissenhafter Amtswalter braucht keine Sorge vor Regressnahme zu haben. Wer allerdings mit verbundenen Augen oder Gehirnzellen tankt, oder als Kassenmitarbeiter ebenso Überweisungsträger ausfüllt...nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
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nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
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nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Das ist so pauschal nicht richtig; es gibt durchaus Policen die auch grobe Fahrlässigkeit absichern, Vorsatz ist regelmäßig ausgeschlossen. Hier sollte man dann schon genau darauf achten, wie die Versicherungsmodalitäten sind. Aber ob das jemand zu Leisten vermag, der sich nicht einmal zutraut ein Kfz korrekt zu betanken wage ich zu bewzeifeln.
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.
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nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
Nach § 276 Absatz 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dementsprechend vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.
Auf den Falschbetankungsfall BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16: Der Polizeibeamte hat nicht nur die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sondern die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, da ihm bewusst war, dass im Bereich des Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und ihm ebenfalls bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein. Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
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...im deutschen Versicherungswesen gibt es eben auch Versicherungen, die woanders nur Kopfschütteln ernten würden...
...ist wohl der deutschen Mentalität geschuldet, immer und auf allen gebieten auf "Nummer Sicher" gehen zu wollen...auch "German Angst" genannt... 8)
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nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?
Die Zahl der sinnlosen Versicherungen ist in Deutschland schier grenzenlos, aber es kommt wie schon gesagt auf die konkreten Bedingungen an. Ich möchte nicht ausschließen, dass die überwiegende Zahl der abgeschlossenen Diensthaftpflichtversicherungen einen Leistungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beinhalten.
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Meine enthält nur einen Leistungsausschluss für Vorsatz. ;) Wäre grobe Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen, hätte ich keine Diensthaftpflichtversicherung.
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Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.
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Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.
Das hat offensichtlich auch das BVerwG erstaunt: "Der Kläger, der getankt hat, und der Beigeladene, der seine Heranziehung zum Schadensersatz nicht angegriffen hat..."
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.
Danke!
Heute lässt du fahren und tanken nehm ich an? ;)
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..Spid fährt heute Tesla...da gibt es keine Verwechslungsmöglichkeit beim Energieträger....aus Spid wurde im Lauf der Zeit Speed... 8) ;D
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Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.
Danke!
Heute lässt du fahren und tanken nehm ich an? ;)
Tatsächlich ist das so. Ich habe 2016 das letzte Mal ein Auto betankt, als ich mir aus organisatorischen Gründen am Ort einer Dienstreise einen Mietwagen nehmen mußte. Ansonsten greifen wir auf einen zuverlässigen Dienstleister zurück, der Führungspersonal standesgemäß von A nach B bringt, wenn es auf Kraftwagen angewiesen ist. Alles andere ist ja Unsinn, die Zeit ist viel zu kostbar (und aus AG-Sicht zu gut bezahtl), als daß sie mit Fahren und Parkplatzsuche vergeudet werden sollte. Auf Langstrecke ist jedoch Taxi-ICE-Taxi oder Taxi-Flugzeug-Taxi Standard.
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Eine Berufshaftpflicht halte ich für das gewöhnliche Verwaltungspersonal für unsinnig.
Ich habe auch schon mal einen Dienstwagen vor die Wand gesetzt, da ich micht nicht vergewissert hatte, dass es sich um einen Wagen mit Schaltgetriebe handelt. War aber in der Tiefgarage, nicht viel passiert. Bis man zur Rechenschaft gezogen wird, muss man schon ganz was Anderes anstellen.
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Eine Berufshaftpflicht halte ich für das gewöhnliche Verwaltungspersonal für unsinnig.
Ich habe auch schon mal einen Dienstwagen vor die Wand gesetzt, da ich micht nicht vergewissert hatte, dass es sich um einen Wagen mit Schaltgetriebe handelt. War aber in der Tiefgarage, nicht viel passiert. Bis man zur Rechenschaft gezogen wird, muss man schon ganz was Anderes anstellen.
Oder einen Klagefreudigen Dienstherren oder man hat dich auf den Kiecker.
Aber darum: Wer sein grob fahrlässiges Handeln absichern möchte ist in meinen Augen ein Schlampperich und weiß um seine Schwäche und möchte nicht an diesem Makel arbeiten (bzw. möchte bis er diesen Makel abgestellt hat abgesichert sein) oder ein überängstlicher Mensch, der sich von der Versicherungsgesellschaft ausbeuten lässt.
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Einer unserer Kollegen ist vor einiger Zeit ebenso in Regress genommen worden. Auch dieser hatte statt Diesel Benzin getankt, obwohl das aufgrund der unterschiedlichen Tankstutzen (eigentlich) schon auffallen sollte. Auf dem Tankdeckel war außen sogar ein Aufkleber angebracht: Achtung, nur Diesel!
Trotzdem gab er dem armen Wagen den falschen Sprit und ist dann auch noch losgefahren...
Folge war, dass der AG ihn ihn Regress genommen hat! Klage des Verursachers hatte keinen Erfolg!
Von daher wäre eine entsprechende Haftpflicht sinnvoll gewesen, die der Kollege nicht hatte.
Mein Haftpflicht kostet auch nur ein paar Euro mehr... sicher ist sicher.
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Von daher wäre eine entsprechende Haftpflicht sinnvoll gewesen, die der Kollege nicht hatte.
Mein Haftpflicht kostet auch nur ein paar Euro mehr... sicher ist sicher.
Klar, wer so eine Schlampe ist und sein Verhalten nicht korrigieren kann, der sollte natürlich dafür Geld ausgeben, das er dadurch den von ihm verursachten Schaden nicht selber tragen muss.
Allerdings schätze ich der Kollege wird dadurch eher was fürs Leben gelernt haben.
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...es gibt sicherlich eine Menge Pappnasen, für die sich eine solche Versicherung lohnt... 8)
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Wer im öffentlichen Dienst häufig ein Fahrzeug bewegt oder teure Generalschlüssel in Verwendung hat, kann dies fuer 25 Euro jährlich oder weniger zusätzlich zu seiner Privathaftpflicht absichern. Nach Abzug der Versicherung als berufsbedingte Werbungskosten kommt im Regelfall noch mal ein Drittel als Steuererstattung zurück. Diese Summe ist in jedem Einzelfall zum persönlichen Risiko zu setzen. Darauf, dass der Arbeitgeber noch nie jemanden in Regress genommen hat kann man sich verlassen oder nicht.
Zwei der drei Bundespolizisten im aktuellen Hubschrauberfall sind über die Gewerkschaft bis maximal 100000 euro nicht ausreichend versichert. Leider beträgt der Schaden mehr als eine Million Euro . Wenn man zwischen den Zeilen liest scheinen alle Beteiligten vom Vorliegen grober Fahrlässigkeit auszugehen.
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In einer Behörde, in der ich mal tätig war, ist der AG am Ende soweit gegangen und hat die Tankkarten für die Fahrzeuge soweit sperren lassen, dass man nur den richten Kraftstoff (in der Regel Diesel) auch bezahlen konnte. So konnte verhindert werden, dass das Fahrzeug nach der Falschbetankung noch bewegt wird.
Gab auch oft Fälle von Kollegen, die dann berichteten, dass ihre Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
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Ist ja ganz schön old School hier. Bei uns hat sich die Problematik auf nichtgezogene Stecker bei E-Fahrzeugen verlagert.
Fahrt Ihr wirklich noch Verbrenner in Euren Behörden?
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Gab auch oft Fälle von Kollegen, die dann berichteten, dass ihre Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Weil sich die Schlampigkeit der Kollegen auch bei der Auswahl der Versicherung durchgezogen hat!? lach mich weg ;D :o
Wie so oft, man kauft sich bei den meisten Versicherung nur das Gefühl abgesichert zu sein, wenn es dann so weit ist, dann sieht man erst genauer was man eigentlich bezahlt hat....
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Weil sich die Schlampigkeit der Kollegen auch bei der Auswahl der Versicherung durchgezogen hat!? lach mich weg ;D :o
Naja man könnte es beinahe ja schon als konsequentes Handeln bezeichnen
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Weil sich die Schlampigkeit der Kollegen auch bei der Auswahl der Versicherung durchgezogen hat!? lach mich weg ;D :o
Naja man könnte es beinahe ja schon als konsequentes Handeln bezeichnen
;D
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Wir fahren sogar alte Diesel aber auch neuere Benziner, Falschbetankung somit nicht völlig aus der,Luft gegriffen. Man will noch langem Tag nur noch nach Hause, muss aber noch zu einer bestimmten Tankstelle.....
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Wir fahren sogar alte Diesel aber auch neuere Benziner, Falschbetankung somit nicht völlig aus der,Luft gegriffen. Man will noch langem Tag nur noch nach Hause, muss aber noch zu einer bestimmten Tankstelle.....
Und? Was ist das jetzt für ein Argument?
Wenn man weiß, dass man sich nach dem langen Arbeitstag nicht mehr in der Lage sieht den Richtigen Rüssel reinzustecken, dann schreibt man sich am Anfang des langen Arbeitstages einen Zettel und klemmt ihn vor das Rüsselloch.
Falschbetankung heißt doch: Ich denke beim tanken nicht nach.
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Er meint wohl, es ist eine bestimmte Tankstelle aufzusuchen - nicht irgendeine. Das hat auch bei uns öfters zu einigen Umwegen geführt. Zudem war es über die Jahre für Personen, die wenig Dienstwagen fuhren sehr umständlich die Funktionen der Wagen zu durchdringen.
Da standen einige Jahre Diesel neben Benziner, dann kam für einige Zeit noch Gas dazu, ebenso wie Elektro. Hat einige Komplikationen geschaffen. Aber der öD muss ja Vorreiter sein. Was auch dazu führte, das Kollegen schon den eigenen Wagen ohne Kostenersatz genommen haben:-)
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Er meint wohl, es ist eine bestimmte Tankstelle aufzusuchen - nicht irgendeine. Das hat auch bei uns öfters zu einigen Umwegen geführt. Zudem war es über die Jahre für Personen, die wenig Dienstwagen fuhren sehr umständlich die Funktionen der Wagen zu durchdringen.
Da standen einige Jahre Diesel neben Benziner, dann kam für einige Zeit noch Gas dazu, ebenso wie Elektro. Hat einige Komplikationen geschaffen. Aber der öD muss ja Vorreiter sein. Was auch dazu führte, das Kollegen schon den eigenen Wagen ohne Kostenersatz genommen haben:-)
Wenn man solch ein Personal hat, dann sollte man diesen Menschen Unterstützung anbieten.
Hat die Geschäftsstelle sich da mal bequemt eine einseitige Zusammenfassung für die Benutzung des Fahrzeuges laminiert im Handschuhfach zu hinterlegen? Am besten mit kleinen bunten Bildchen...
Inklusive der in 24 Punkte Fett Rot Schrift versehene Hinweise wie zu betanken ist?
Oder waren die auch damit überfordert?
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Zusammengefasst: Es gibt kein klare allgemeingültige Antwort. Für manche Personen mag eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein. Zwingend notwendig ist es nicht.
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Zusammengefasst: Es gibt kein klare allgemeingültige Antwort. Für manche Personen mag eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein. Zwingend notwendig ist es nicht.
GEnau.
In der Regel sind normale Angestellte und Beamte nicht diejenigen, die sich nicht wirklich über eine Berufshaftpflicht Gedanken machen müssen.
Andere arbeitende Menschen jedoch sehr wohl.
Und wenn jemand dann doch eine haben will, dann sollte man aufpassen, dass bei grober Fahrlässigkeit auch gezahlt wird.
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Wenn man solch ein Personal hat, dann sollte man diesen Menschen Unterstützung anbieten.
Hat die Geschäftsstelle sich da mal bequemt eine einseitige Zusammenfassung für die Benutzung des Fahrzeuges laminiert im Handschuhfach zu hinterlegen? Am besten mit kleinen bunten Bildchen...
Inklusive der in 24 Punkte Fett Rot Schrift versehene Hinweise wie zu betanken ist?
Oder waren die auch damit überfordert?
Es geht nicht um zentrale Organisationseinheiten in dieser Diskussion.
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oder ein überängstlicher Mensch, der sich von der Versicherungsgesellschaft ausbeuten lässt.
Das trifft wohl bei den meisten zu, die eine solche haben. Typisch Deutsch eben.
Fahrt Ihr wirklich noch Verbrenner in Euren Behörden?
Bei meinem alten Dienstherrn, ein Landkreis, hatte man schon zwei ZOEs für den Fahrzeugpool geleast, wobei wir im Fachbereich unsere eigenen gekauften Verbrenner hatten und fast nur diese nutzten.
Bei meiner aktuellen Behörde gibt es nur Verbrenner (Großteil geleast (inzwischen Benziner), kleiner Teil gekauft (Diesel)). Da Fahrten >100km/pro Tag die Regel sind (nicht selten auch 300), wird sich das auch wohl so schnell nicht ändern.
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Wenn man solch ein Personal hat, dann sollte man diesen Menschen Unterstützung anbieten.
Hat die Geschäftsstelle sich da mal bequemt eine einseitige Zusammenfassung für die Benutzung des Fahrzeuges laminiert im Handschuhfach zu hinterlegen? Am besten mit kleinen bunten Bildchen...
Inklusive der in 24 Punkte Fett Rot Schrift versehene Hinweise wie zu betanken ist?
Oder waren die auch damit überfordert?
Es geht nicht um zentrale Organisationseinheiten in dieser Diskussion.
Es geht darum, dass es Menschen gibt, die mit der Bedienung von Fahrzeugen überfordert sind und hier der Dienstherr diesen Menschen vor grob fahrlässiges Handeln schützen kann.
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Nein, Unfug.
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Nein, Unfug.
Was Unfug, dass zurecht Deppen zahlen sollen, wenn sie Deppen sind. Und das Deppen erst Recht sich zum Deppen machen, wenn sie dieser Zahlung entgehen wollen in dem sie eine depperte Versicherung abschließen?
Und dann als pudelnasse Deppen da stehen, wenn sie trotz Versicherung zahlen müssen. ;D
Und übrigens, in einem der oben genannte Urteile ging es uA darum, ob der Dienstherr nicht hätte vorsorge treffen müssen.
Und wenn der Dienstherr meinen beschrieben Weg gehen würde, dann würde er die grobe Fahrlässigkeit offensichtlicher, bei Falschtankerdeppen.
Und das bei euch in der Dienststelle überforderte Menschen arbeiten hast du ja selbst geschrieben.
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Was Unfug, dass zurecht Deppen zahlen sollen, wenn sie Deppen sind. Und das Deppen erst Recht sich zum Deppen machen, wenn sie dieser Zahlung entgehen wollen in dem sie eine depperte Versicherung abschließen?
Und dann als pudelnasse Deppen da stehen, wenn sie trotz Versicherung zahlen müssen. ;D
Bei soviel "Deppen" muss ich Depp doch gleich an das bedepperte Lied von Haindling denken: "Du Depp, du Depp, du Depp, du depperta Depp du, du depperta Depp du, Depp du, schau di doch o!" ;D
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[Bei soviel "Deppen" muss ich Depp doch gleich an das bedepperte Lied von Haindling denken: "Du Depp, du Depp, du Depp, du depperta Depp du, du depperta Depp du, Depp du, schau di doch o!" ;D
Hatte ich beim schreiben auch im Hinterkopf ;D ;D
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Ich hatte auch mal eine. Da gab es einen Mitarbeiter, der hatte seinen Generalschlüssel in der Außentür vergessen, der natürlich weg war.
Da dem Mitarbeiter (außer einer ernsten Ansprache) überhaupt nichts passiert ist, habe ich diese Versicherung gekündigt, weil für mich kein entsprechender Versicherungsfall mehr vorstellbar war.
Verlorene (Dienst)Schlüssel sind in der Regel über die private Haftpflicht abgedeckt, im Zweifel die private Haftpflicht checken.
War damals das erste was ich gemacht habe als ich angefangen habe zu arbeiten. Private Haftpflicht die verlorene Büroschlüssel bis 100.000€ abdeckt.
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Private (da Mietwohnung) und dienstliche Schlüssel habe ich auch in meiner Privathaftpflicht.
Muss man aber drauf achten, ob es enthalten ist oder extra als Baustein anfordern.
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Wenn man solch ein Personal hat, dann sollte man diesen Menschen Unterstützung anbieten.
Hat die Geschäftsstelle sich da mal bequemt eine einseitige Zusammenfassung für die Benutzung des Fahrzeuges laminiert im Handschuhfach zu hinterlegen? Am besten mit kleinen bunten Bildchen...
Inklusive der in 24 Punkte Fett Rot Schrift versehene Hinweise wie zu betanken ist?
Oder waren die auch damit überfordert?
Ich wage zu bezweifeln, dass diese Menschen den Griff ins Handschuhfach vollziehen, um sich beim Nicht-Nachdenken während des Betankungsvorgangs abzusichern. Wer den Hinweis im Tankdeckel nicht lesen kann, wird auch die bunt bebilderte Karte im Auto nicht anschauen.
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Wenn man solch ein Personal hat, dann sollte man diesen Menschen Unterstützung anbieten.
Hat die Geschäftsstelle sich da mal bequemt eine einseitige Zusammenfassung für die Benutzung des Fahrzeuges laminiert im Handschuhfach zu hinterlegen? Am besten mit kleinen bunten Bildchen...
Inklusive der in 24 Punkte Fett Rot Schrift versehene Hinweise wie zu betanken ist?
Oder waren die auch damit überfordert?
Ich wage zu bezweifeln, dass diese Menschen den Griff ins Handschuhfach vollziehen, um sich beim Nicht-Nachdenken während des Betankungsvorgangs abzusichern. Wer den Hinweis im Tankdeckel nicht lesen kann, wird auch die bunt bebilderte Karte im Auto nicht anschauen.
Stimmt genauso wie die Menschen hier nicht korrekt Zitieren und anderen Aussagen in den Mund legen.
Davon ab, wer das eben nicht macht muss dann halt mit den zu bezahlenden Schaden leben (und das kann bei einer Hubschrauberbetankung schon arg teuer werden).
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Stimmt genauso wie die Menschen hier nicht korrekt Zitieren und anderen Aussagen in den Mund legen.
Das stimmt. Zum Glück muss ich heute keinen Dienstwagen betanken.
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ich komme gerade von einer Dienstreise mit Dienst PKW zurück und zittere immer noch....habe ich den richtigen Sprit getankt?...verreckt morgen der nächste Fahrer mit dem Auto nach 2 km.....komme ich unter den Bedenken überhaupt in den "Büro"schlaf...ich versuche es einfach...
P.S. 1,319 für den Liter Diesel :(
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@Laemat: Habe am Dienstag 1,53 für Diesel bezahlt... habe fünfmal kontrolliert ob ich auch wirklich den richtigen Rüssel reingehängt habe.
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Na ich würde solche "Pechvögel" nicht als Deppen bezeichnen. Die Polizisten aus den Leipziger Urteil z.B. unterstelle ich keine Absicht. Eher sollte man sich fragen warum das dennoch passiert ist. Einfach zu sagen das die ihr Hirn ausgeschaltet haben ist plump. Vielleicht hat ein Fall oder ähnliches den Polizisten beschäftigt und hat aus "Macht der Gewohnheit" zur Benziner Zapfpistole gegriffen. Kann jedem passieren... Auch hinter dem Schreibtisch kann man durchaus falsche Entscheidungen treffen weil man abgelenkt bzw. gewisse Umwelteinflüsse ausgesetzt war (Kollegen, Telefon, Zeitdruck, Zeitmangel oder andere Projekte etc.), welche man z.b. in voller Konzentrations-möglichkeit anders getroffen hätte...
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Na ich würde solche "Pechvögel" nicht als Deppen bezeichnen. Die Polizisten aus den Leipziger Urteil z.B. unterstelle ich keine Absicht.
Natürlich nicht, denn dann wäre es ja nicht (grob) fahrlässig, sondern Vorsatz.
Eher sollte man sich fragen warum das dennoch passiert ist. Einfach zu sagen das die ihr Hirn ausgeschaltet haben ist plump. Vielleicht hat ein Fall oder ähnliches den Polizisten beschäftigt und hat aus "Macht der Gewohnheit" zur Benziner Zapfpistole gegriffen.
Nein, die haben eine Übung abgehalten. Und zweimal falsch getankt.
Die Kernfrage ist und bleibt, ist so etwas nur fahrlässig oder grobe Fahrlässigkeit.
Allerdings frage ich mich, ob bei solchen ruinösen Schadenshöhen (im Fall der Hubschraubermanschaft) der Dienstherr nicht klüger wäre den Schaden zu deckeln. Sofern die keine Versicherung die es zahlt.
Andererseits warum sollte er nicht versuchen über die Versicherung Geld zu bekommen, dass ist doch mehr als logisch.
Was am Ende die dann tatsächlich zahlen müssen, steht auf einem anderen Blatt.
Kann jedem passieren... Auch hinter dem Schreibtisch kann man durchaus falsche Entscheidungen treffen weil man abgelenkt bzw. gewisse Umwelteinflüsse ausgesetzt war (Kollegen, Telefon, Zeitdruck, Zeitmangel oder andere Projekte etc.), welche man z.b. in voller Konzentrations-möglichkeit anders getroffen hätte...
Auch dann ist so etwas uU als grobe Fahrlässigkeit zu betrachten und man hat mit den Konsequenzen zu leben, dass hat für mich nichts mit Pech oder Glück zu tun, sondern etwas damit wie die Prozeduren sind, die eben ein solches menschliches Versagen verhindern (könnten).
Warum haben Piloten wohl eine Checkliste, die sie vor dem Start abarbeiten müssen?
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Die Autocheckliste kennt doch jeder noch?!!
W
O
L
K
E
nicht viel aber schützt vor grober Fahrlässigkeit (ggf. bald WOL(K)E)
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...klär uns Unwissende doch mal auf... ???
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Wasser,Öl, Luft, Kraftstoff, Elektrik ist ne alte Fahrschuleselsbrücke
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...ich kenne nur die alte "Polizistregeltdenverkehr-Regel"... "siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken".... 8)
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...ich kenne nur die alte Definition eines Verwaltungsaktes... "Wenn der Beamte die Beamtin packt, nennt man das Verwaltungsakt." 8)
Ob danach die Berufshaftpflicht greift? ???
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...das regelte man früher nach BGB...da gabs mal eine Regelung, die hieß: ...wer einer Frauensperson unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Beischlaf verleitet, ist zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.. :D soll heißen"muss Unterhalt zahlen" 8)
Allein der Begriff "Frauensperson"...einfach herrlich ;D
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...ich kenne nur die alte Definition eines Verwaltungsaktes... "Wenn der Beamte die Beamtin packt, nennt man das Verwaltungsakt." 8)
Ob danach die Berufshaftpflicht greift? ???
Ich hau mich weg :D :D
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Wir müssen mal am Karma von "was guckst du" arbeiten. Alte Fundstücke werden viel zu wenig gewürdigt.
P.S. ok das war zweideutig
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...mein Karma habe ich mir hart erarbeitet... 8) ...aufs Verhältnis bezogen, fällt da sogar Spid gnadenlos ab... ;D