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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mohrle1812 am 12.04.2024 12:32

Titel: Sonderurlaub § 28 TvÖD
Beitrag von: mohrle1812 am 12.04.2024 12:32
Hallo zusammen,

aus familiären Gründen (Krankheit meines Mannes) möchte ich unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TvÖD beantragen. Ich habe jetzt aber leider nichts gefunden für wie lange dies höchstens möglich ist. Gibt es hierzu eine Regelung? 1-2 Jahre oder länger, kürzer?

Vielen Dank.

Gruß
Gundi
Titel: Antw:Sonderurlaub § 28 TvÖD
Beitrag von: BAT am 12.04.2024 12:39
Gibt das mal bei Google ein: haufe sonderurlaub tvöd dauer...
Titel: Antw:Sonderurlaub § 28 TvÖD
Beitrag von: TVOEDAnwender am 12.04.2024 14:12
Da die Tarifvorschrift keine Regelung über die Dauer des Sonderurlaubs enthält, muss der
Arbeitgeber auch hier nach billigem Ermessen entscheiden.