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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mohrle1812 am 12.04.2024 12:32
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Hallo zusammen,
aus familiären Gründen (Krankheit meines Mannes) möchte ich unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TvÖD beantragen. Ich habe jetzt aber leider nichts gefunden für wie lange dies höchstens möglich ist. Gibt es hierzu eine Regelung? 1-2 Jahre oder länger, kürzer?
Vielen Dank.
Gruß
Gundi
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Gibt das mal bei Google ein: haufe sonderurlaub tvöd dauer...
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Da die Tarifvorschrift keine Regelung über die Dauer des Sonderurlaubs enthält, muss der
Arbeitgeber auch hier nach billigem Ermessen entscheiden.