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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Jim am 05.12.2019 12:54
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Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage zum Bewerbungsablauf im ÖD, zumal ich gerade mehrere Bewerbungen bei Ministerien offen habe: Ich las kürzlich in einem internen Schreiben unserer Personalabteilung (Uni), dass Absagen an nicht genommene Bewerber erst nach Abschluss des Verfahrens versandt werden, also erst dann, wenn der wunschkandidat zugesagt hat, die Stelle anzunehmen.
Nun frage ich mich aber, wie das sein kann, weil es ja im ÖD das Instrument der Konkurrentenschutz-Klage gibt. Meiner Logik nach müsste es eigentlich so laufen, dass nach dem Vorstellungsgespräch zunächst all diejenigen eine begründete Absage erhalten, die man nicht will und dass dann - nach zwei Wochen - der Wunschkandidat benachrichtig wird, dass man ihn einzustellen gedenkt. Denn nur so hätten die Nicht-Genommenen die Möglichkeit, Konkurrentenschutz geltend zu machen, was ja verunmöglicht wäre, wenn sie erst benachrichtigt werden, wenn das Besetzungsverfahren abgeschlossen ist.
Kann mir ein ÖD-Personaler hier vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen und mich davon in Kenntnis setzen, wie so ungefähr der Ablauf in ÖD-Verwaltungen speziell im Landes- und Bundes-Dienst ist? Es geht übrigens um Stellen, die sowohl für Beamte als auch Angestellte ausgeschrieben waren A13 bzw. E13-E14, für die ich mich beworben habe.
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Das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Ich las kürzlich in einem internen Schreiben unserer Personalabteilung (Uni), dass Absagen an nicht genommene Bewerber erst nach Abschluss des Verfahrens versandt werden, also erst dann, wenn der wunschkandidat zugesagt hat, die Stelle anzunehmen.
Nur weil er zugesagt hat, die Stelle zu nehmen, ist der Anspruch eines anderen Bewerbers noch nicht untergegangen, er kann ja trotzdem im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die tatsächliche Besetzung der Stelle verhindern.
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Es mag im Detail verschiedene Ausgestaltungen geben. Aber im Prinzip gibt es nach Ende des Auswahlverfahrens einen Favoriten und ggf. weitere Kandidaten, die in Frage kommen.
Man teilt also dem Favoriten mit, dass man gedenkt, ihn einzustellen. Den "B-Kandidaten" teilt man mit, dass Sie in Frage kommen, sofern Kandidat 1 die Stelle nicht antritt. Allen anderen Bewerbern sagt man ab.
Allgemein wird jedenfalls erst mit dem Favoriten geklärt, ob er gedenkt, die Stelle anzutreten, bevor anderen Bewerbern abgesagt wird. Deshalb auch die Faustregel: Eine Zusage kommt relativ schnell, eine Absage kann ewig dauern.
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Nun frage ich mich aber, wie das sein kann, weil es ja im ÖD das Instrument der Konkurrentenschutz-Klage gibt. Meiner Logik nach müsste es eigentlich so laufen, dass nach dem Vorstellungsgespräch zunächst all diejenigen eine begründete Absage erhalten, die man nicht will und dass dann - nach zwei Wochen - der Wunschkandidat benachrichtig wird, dass man ihn einzustellen gedenkt.
Wieso das denn? Der Wunschkandidat kann vorher schon benachrichtigt werden, allerdings dann eben mit dem Hinweis, dass eine entgültige Zusage erst zwei Wochen später erfolgen kann, wenn keine Konkurrentenschutzklage eingegangen ist.
Genauso verlief es bei meiner aktuellen Stelle im Landesdienst.
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Vielen Dank für die Antworten.
Basierend auf der genannten Faustregel "Eine Zusage kommt relativ schnell, eine Absage kann ewig dauern" vermute ich dann mal, dass ich raus bin. Ich hatte vor über 3 Wochen mein VG. Seither habe ich nix gehört.
Im VG hieß es, dass man bereits am Tag nach dem VG eine Entscheidung treffen werde.
Naja, da heißt es eben: Weiter bewerben.
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Im VG hieß es, dass man bereits am Tag nach dem VG eine Entscheidung treffen werde.
Na dann würde ich am Tag nach dem VG mal anrufen!
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Ohne Dir jetzt wieder Hoffnungen machen zu wollen, gibt es einen netten Thread zu verschiedenen Bewerbungsabläufen im ÖD
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112515.0.html
Viel Glück bei den Bewerbungen!
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Früher haben wir noch am selben Tag den "Auserwählten" angerufen.
Wir handhaben das inzwischen etwas anders, da uns so manches mal der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung dazwischengeschossen hat und wir auf die Nase gefallen sind.
Erst wenn tatsächlich ALLE Gremien ihr Okay gegeben haben, wird der Kandidat/Bewerber benachrichtigt bzw. bekommt eine definitive Zusage.
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Wir handhaben das inzwischen etwas anders, da uns so manches mal der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung dazwischengeschossen hat und wir auf die Nase gefallen sind.
..seit wann nennt man das Aufdecken rechtswidrigen Handelns denn "dazwischengeschossen"? ;D
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Das mit der verspäteten Absage kann ich bestätigen.
Habe zeitgleich mich bei 2 verschiedenen Behörden des selben AGs beworben. Die eine hat mich eingestellt. Die Absage der anderen kam ca ein 3/4 Jahr nach Aufnahme meiner Tätigkeiten.
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Im VG hieß es, dass man bereits am Tag nach dem VG eine Entscheidung treffen werde.
Na dann würde ich am Tag nach dem VG mal anrufen!
Es hieß im VG zwar, dass man sich sofort nach dem Gespräch entscheide, dass mit einer Rückmeldung aber erst Anfang Dezember gerechnet werden könne, weil das noch über den Tisch des Staatsministers und gehen müsse.
Anfang Dezember ist nun. Anrufen will ich nicht, um nicht fordernd/ungeduldig zu wirken. Ich bin dennoch einfach neugierig, weil mir der nicht klar ist, was da im Hintergrund noch alles abläuft.
Meine Logik war: Wenn sie mich nicht wollen, müsste ich bald mal endlich eine Info erhalten, dass man sich - vorbehaltlich der Gremienzustimmung - für wen anders entschieden hat.
Bisher hatte ich zwei VG bei Kommunen, wo ich dann binnen einer Woche nach dem VG die Zu- bzw. Absage erhielt. Das Ministerium aber ist für mich eine Black Box, wobei ich positiv hervorheben muss, dass die Atmosphäre im VG eine der nettesten war, die ich bisher so erlebt habe in VGs. Das war sehr professionell, da habe ich schon ganz andere Dinge erlebt.
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Ohne Dir jetzt wieder Hoffnungen machen zu wollen, gibt es einen netten Thread zu verschiedenen Bewerbungsabläufen im ÖD
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112515.0.html
Viel Glück bei den Bewerbungen!
Vielen Danke für den lesenswerten Link! :)
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Früher haben wir noch am selben Tag den "Auserwählten" angerufen.
Wir handhaben das inzwischen etwas anders, da uns so manches mal der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung dazwischengeschossen hat und wir auf die Nase gefallen sind.
Erst wenn tatsächlich ALLE Gremien ihr Okay gegeben haben, wird der Kandidat/Bewerber benachrichtigt bzw. bekommt eine definitive Zusage.
Sind die denn nicht beim VG vertreten? Oder habt ihr da nicht sprechfähige Deppen sitzen? Also bei uns wird das direkt nach dem VG mit denen abgeklärt.
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Anfang Dezember ist nun. Anrufen will ich nicht, um nicht fordernd/ungeduldig zu wirken.
Unsinn, oder willst als desinteressiert wirken?
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Früher haben wir noch am selben Tag den "Auserwählten" angerufen.
Wir handhaben das inzwischen etwas anders, da uns so manches mal der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung dazwischengeschossen hat und wir auf die Nase gefallen sind.
Erst wenn tatsächlich ALLE Gremien ihr Okay gegeben haben, wird der Kandidat/Bewerber benachrichtigt bzw. bekommt eine definitive Zusage.
Sind die denn nicht beim VG vertreten? Oder habt ihr da nicht sprechfähige Deppen sitzen? Also bei uns wird das direkt nach dem VG mit denen abgeklärt.
Der PR entsendet einen Vertreter zum VG.
Idealerweise sieht dieser Vertreter den gleichen Kandidaten vorn, wie die Entscheider.
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
Der PR stimmt dann dennoch nicht zu (kommt ja hin und wieder vor ... "Politik").
Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
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Früher haben wir noch am selben Tag den "Auserwählten" angerufen.
Wir handhaben das inzwischen etwas anders, da uns so manches mal der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung dazwischengeschossen hat und wir auf die Nase gefallen sind.
Erst wenn tatsächlich ALLE Gremien ihr Okay gegeben haben, wird der Kandidat/Bewerber benachrichtigt bzw. bekommt eine definitive Zusage.
Sind die denn nicht beim VG vertreten? Oder habt ihr da nicht sprechfähige Deppen sitzen? Also bei uns wird das direkt nach dem VG mit denen abgeklärt.
...es entscheidet immer noch das Gremium und nicht der zum VSG entsandte Vertreter (der berichtet nur)...
...gleichwohl werden bei uns auch schnell Zusagen erteilt, allerdings immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Gremien...
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Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
Ja, wenn es eine Versagertruppe ist, die da im PR sitzt.
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Weil sie anders abstimmen, als es der AG erwartet?
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...ich habe schon mehrfach erlebt, dass der "Auserwählte" nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese auf einen Nenner gebracht werden konnte und der PR richtigerweise seine Zustimmung verweigerte... 8)
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Weil sie anders abstimmen, als es der AG erwartet?
Nein, weil sie sich nicht untereinander abstimmen und dann etwas anderes abstimmen, als vorher kommuniziert wurde, was die Meinung des PRs ist.
Entweder sie machen einen Vorabentscheid, der auch übernommen wird, oder sagen nix.
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...ich habe schon mehrfach erlebt, dass der "Auserwählte" nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese auf einen Nenner gebracht werden konnte und der PR richtigerweise seine Zustimmung verweigerte... 8)
Dann sollte der PR auch nicht vorab kommunizieren, dass sie mit dem "Auserwählten" einverstanden sind.
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Weil sie anders abstimmen, als es der AG erwartet?
Nein, weil sie sich nicht untereinander abstimmen und dann etwas anderes abstimmen, als vorher kommuniziert wurde, was die Meinung des PRs ist.
Entweder sie machen einen Vorabentscheid, der auch übernommen wird, oder sagen nix.
Wie ließe sich derlei aus den Ausführungen von @TV-Ler schließen:Der PR entsendet einen Vertreter zum VG.
Idealerweise sieht dieser Vertreter den gleichen Kandidaten vorn, wie die Entscheider.
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
Der PR stimmt dann dennoch nicht zu (kommt ja hin und wieder vor ... "Politik").
Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
Der PR-Vertreter führt aus, was er vorschlagen wird. Er nimmt die Entscheidung nicht vorweg. Diese steht ohnehin nur dem Kollegialgremium zu.
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Weil sie anders abstimmen, als es der AG erwartet?
Nein, weil sie sich nicht untereinander abstimmen und dann etwas anderes abstimmen, als vorher kommuniziert wurde, was die Meinung des PRs ist.
Entweder sie machen einen Vorabentscheid, der auch übernommen wird, oder sagen nix.
Wie ließe sich derlei aus den Ausführungen von @TV-Ler schließen:Der PR entsendet einen Vertreter zum VG.
Idealerweise sieht dieser Vertreter den gleichen Kandidaten vorn, wie die Entscheider.
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
Der PR stimmt dann dennoch nicht zu (kommt ja hin und wieder vor ... "Politik").
Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
Der PR-Vertreter führt aus, was er vorschlagen wird. Er nimmt die Entscheidung nicht vorweg. Diese steht ohnehin nur dem Kollegialgremium zu.
Habe ich behauptet er würde eine Entscheidung vorweg nehmen?
Wie ich erwähnte:
Entweder das Gremium macht einen Vorabentscheid, der auch übernommen wird, oder sagen nix.
Dann weiß der AG, ob er bis zur Sitzung warten muss, oder weiter handeln kann.
Und für mich ist es eine Versagertruppe, wenn sie zu so etwas nicht in der Lage sind.
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Du hast auf folgende Ausführungen:
Der PR entsendet einen Vertreter zum VG.
Idealerweise sieht dieser Vertreter den gleichen Kandidaten vorn, wie die Entscheider.
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
Der PR stimmt dann dennoch nicht zu (kommt ja hin und wieder vor ... "Politik").
Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
entgegnet:
Da hilft dann tatsächlich nur, die PR-Sitzung abzuwarten.
Ja, wenn es eine Versagertruppe ist, die da im PR sitzt.
Zu was genau war der PR nicht in der Lage?
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Zu was genau war der PR nicht in der Lage?
Habe ich oben geschrieben.
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Nein, Du schriebst dies:
Entweder das Gremium macht einen Vorabentscheid, der auch übernommen wird, oder sagen nix.
Dann weiß der AG, ob er bis zur Sitzung warten muss, oder weiter handeln kann.
Und für mich ist es eine Versagertruppe, wenn sie zu so etwas nicht in der Lage sind.
Also, wozu war der PR in den Ausführungen von @TV-Ler nicht in der Lage?
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...und wie soll ein PR -Gremium vor einem Vorstellungsgespräch einen "Vorabbescheid" machen?..was ist denn das für ein Blödsinn!
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Also, wozu war der PR in den Ausführungen von @TV-Ler nicht in der Lage?
Im Sinne des Gesamtverfahrens effektiv und zügig zu kommunizieren, was der Entscheidungsstand des PRs ist.
Wenn man also nur via PR-Sitzung dazu in der Lage ist, dieses zu erreichen, dann halte ich sie für obiges.
Alleine dieser Vorgang:
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
ist überflüssige Kommunikation.
Entweder der Vertreter teilt dem AG mit wie sich der PR entschieden hat (ohne PR-Sitzung per Vorabentscheid oder mittels außerordentliche PR Sitzung) oder teilt dem AG mit, wann die nächsten PR-Sitzung ist, bei der das entschieden wird.
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...und wie soll ein PR -Gremium vor einem Vorstellungsgespräch einen "Vorabbescheid" machen?..was ist denn das für ein Blödsinn!
Wieso vor einem Vorstellungsgespräch ?
Der PR Vertreter nimmt am VSG teil, teilt seine Eindrücke seinem PR mit und welche Reihung der AG vorsieht. Der PR redet darüber und entscheidet. So what?
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Der PR trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Diese können nur auf PR-Sitzungen getroffen werden. Der Entscheidungsvorschlag des Berichterstatters ist eine wesentliche Information.
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Alleine dieser Vorgang:
Der Vertreter teilt mit, dem PR die Zustimmung zur Einstellung des ausgewählten Kandidaten vorzuschlagen.
ist überflüssige Kommunikation.
Keineswegs. Es ist vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie vom Gesetz gefordert. Der Hinweis des entsandten PR-Mitglieds ist ja bereits eine Vorabinformation an den AG, wie der PR wahrscheinlich entscheiden wird.
Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, das der PR nicht der Einschätzung des entsandten Mitglieds folgt, und die Zustimmung verweigert.
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...und was meinst du mit Vorabbescheid?...denn das, was du zuvor beschreibst ist das normale Verfshren.
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Bei uns ist das überflüssige Kommunikation, da dieses eine Selbstverständlichkeit im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist und es somit auch keinen gesonderten Verwaltungsvorgang braucht.
Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, das der PR nicht der Einschätzung des entsandten Mitglieds folgt, und die Zustimmung verweigert.
Richtig, es ist aber armselig, wenn diese Info erst nach einer PR Sitzung (die irgendwann nach 2 Wochen stattfindet) dem AG mitgeteilt wird.
Ich kenne PRs, die schaffen es doch tatsächlich sich kurzfristig (also direkt nach den VSGs) darüber auszutauschen, ob man der Einschätzung des entsandten Mitglieds folgen wird oder ob Diskussionsbedarf besteht. Bzw. ob man eine außerordentliche Sitzung (bei dringlichen Fälle) macht um es zu erörtern.
D.h. der AG weiß sofort was Phase ist.
Und die später dann, bei der ordentlichen PR-Sitzung nicht plötzlich wieder umentscheiden (wegen "Politik" die plötzlich vom Himmel regnet).
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Der PR trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Diese können nur auf PR-Sitzungen getroffen werden.
So und nicht anders. Was Du schilderst, ist überflüssige Kommunikation.
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Der PR trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Diese können nur auf PR-Sitzungen getroffen werden.
So und nicht anders. Was Du schilderst, ist überflüssige Kommunikation.
Nein, nicht wenn man vertrauensvolle Zusammenarbeitet lebt.
Denn dann kann der AG sein handeln nach den zu erwartenden Beschlüssen ausrichten (er weiß das es einen Konflikt gibt und er noch keine Arbeitsplatz zusagen machen kann, oder er vertraut darauf, das die vorab getroffene Aussage über die Beschlusslage Bestand haben wird).
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Nein, denn
Der PR trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Diese können nur auf PR-Sitzungen getroffen werden.
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Bei uns ist das überflüssige Kommunikation, da dieses eine Selbstverständlichkeit im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist und es somit auch keinen gesonderten Verwaltungsvorgang braucht.
Von welchem „Verwaltungsvorgang“ sprichst du?
Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, das der PR nicht der Einschätzung des entsandten Mitglieds folgt, und die Zustimmung verweigert.
Richtig, es ist aber armselig, wenn diese Info erst nach einer PR Sitzung (die irgendwann nach 2 Wochen stattfindet) dem AG mitgeteilt wird.
Das ist nicht armselig, sondern kann überhaupt nicht anders sein. Ob zugestimmt wird oder nicht, ist schließlich erst NACH der PR-Sitzung bekannt.
Ich kenne PRs, die schaffen es doch tatsächlich sich kurzfristig (also direkt nach den VSGs) darüber auszutauschen, ob man der Einschätzung des entsandten Mitglieds folgen wird oder ob Diskussionsbedarf besteht. Bzw. ob man eine außerordentliche Sitzung (bei dringlichen Fälle) macht um es zu erörtern.
D.h. der AG weiß sofort was Phase ist.
Und die später dann, bei der ordentlichen PR-Sitzung nicht plötzlich wieder umentscheiden (wegen "Politik" die plötzlich vom Himmel regnet).
Wir haben hier einen 17er PR, den kriegst du genau alle zwei Wochen zur PR-Sitzung unter einen Hut.
„Zwischendurch“ soll es Leute geben, die auf Dienstreise gehen, Kurzurlaub machen usw. ...
Was deine „dringlichen Fälle“ und außerordentlichen Sitzungen angeht:
Es gibt Ladungsfristen zu beachten; mit solchem hektischen Aktionismus gewinnt man in der Regel nichts. Zumal dann evtl. noch Ersatzmitglieder auf den Plan treten müssen, weil reguläre Mitglieder verhindert sind (weil Dienstreisen etc. entsprechend der regulären Sitzungstermine geplant sind), die gar nicht im Thema sind. Macht es dann nicht unbedingt einfacher ...
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Also habt ihr keine Kommunikationsinfrastruktur, die es euch erlaubt die Einschätzungen des Vertreters zu verteilen um somit ein Stimmungsbild einzuholen, womit ihr dem AG verlässlich mitteilen könnt: Ja, wir sehen keine Probleme und werden der Einstellung zustimmen bei der nächsten PR-Sitzung.
oder alternativ
wir sehen hier noch Diskussionsbedarf, es ist offen ob wir unter diesen Umständen der Einstellung zu stimmen werden, wir haben noch Kommunikationsbedarf und Rückfragen.
Pech, aber nun denn, dann verstehe ich eure Vorgehensweise.
Wir schaffen es verlässlich dem AG binnen 24h nach VSG mitzuteilen, das wir zustimmen werden, bevor wir zustimmen, bzw. kommunizieren unsere bedenken und holen uns ggfls. noch weitere Informationen ein, warum diese Entscheidung für den Wunschkandidaten getroffen wurde.
Sind allerdings auch nur 13 Mitglieder.
Dadurch konnte wir erfolgreich Menschen einstellen, die es nicht nötig hatten, auf eine Aussage bzgl. der Einstellung mehrer Wochen zu warten.
Und das obwohl der PR seine Beschlüsse nur auf seinen PR Sitzungen trifft.
Gut das wir eine funktionierende Kristallkugel haben, die nennt sich nämlich offene und ehrliche Kommunikation.
Schade wer die nicht hat...
PS: Und wir nicken nicht nur ab!
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Also habt ihr keine Kommunikationsinfrastruktur, die es euch erlaubt die Einschätzungen des Vertreters zu verteilen um somit ein Stimmungsbild einzuholen, womit ihr dem AG verlässlich mitteilen könnt: Ja, wir sehen keine Probleme und werden der Einstellung zustimmen bei der nächsten PR-Sitzung.
oder alternativ
wir sehen hier noch Diskussionsbedarf, es ist offen ob wir unter diesen Umständen der Einstellung zu stimmen werden, wir haben noch Kommunikationsbedarf und Rückfragen.
Das ist alles bestimmt ganz toll, aber auch ganz und gar überflüssig. Denn wenn der PR „funktioniert“, dann reicht der Hinweis des entsandten PR-Mitglieds (gleich nach dem letzten Vorstellungsgespräch und ganz ohne „Verwaltungsvorgang“) völlig aus, um der Dienststelle die nötige Klarheit zu verschaffen.
„Funktioniert“ der PR ausnahmsweise mal nicht, nutzt auch noch so viel Vorabkommunikation der PR-Mitglieder vor der Sitzung nichts. Sowas kannst du nie ganz ausschließen ... „Politik“ eben oder Befindlichkeiten ...
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Das ist alles bestimmt ganz toll, aber auch ganz und gar überflüssig. Denn wenn der PR „funktioniert“, dann reicht der Hinweis des entsandten PR-Mitglieds (gleich nach dem letzten Vorstellungsgespräch und ganz ohne „Verwaltungsvorgang“) völlig aus, um der Dienststelle die nötige Klarheit zu verschaffen.
Ok, das beruhigt mich. Klang ein wenig anders.
„Funktioniert“ der PR ausnahmsweise mal nicht, nutzt auch noch so viel Vorabkommunikation der PR-Mitglieder vor der Sitzung nichts. Sowas kannst du nie ganz ausschließen ... „Politik“ eben oder Befindlichkeiten ...
Genau das meinte ich mit " Oder habt ihr da nicht sprechfähige Deppen sitzen?"
und "Ja, wenn es eine Versagertruppe ist, die da im PR sitzt."
natürlich kann man so etwas faktisch nicht ausschließen, denn
Der PR trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Diese können nur auf PR-Sitzungen getroffen werden.
aber es ist auf ein Risiko für den AG von quasi 0 reduzierbar, wenn man eine vernünftige vertrauensvolle Kommunikationskultur (auch untereinander im PR) pflegt und im PR keine diesbezügliche Versagertruppe sitzt.
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Das Risiko ist gleich Null. Es zählen nur Beschlüsse.
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Das Risiko sich bei Entscheidungen auf zukünftige wahrscheinliche Beschlüsse einzulassen?
Das Risiko ist gleich Null. Es zählen nur Beschlüsse.
Genau, wenn man die Zeit dafür hat und es egal ist, dass man wegen des damit verbundenen Zeithorizontes fähige Mitarbeiter an schneller agierende Mitbewerber verliert, dann gibt es kein Risiko. Außer das Risiko das man eben nicht den besten einstellen kann.
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Der Zeithorizont ist bei PR drei Arbeitstage, bei BR 1 Woche - die Fristen sind genau deshalb so kurz.