Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Anonym am 25.09.2019 14:57
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Hallo, ich würde gerne als Beamter (hD) eine Bewerbung auf eine (Beamten)-Stelle in einem anderen Bundesland abgeben. Gibt es eine Verpflichtung, dass ich meinen aktuellen Dienstherren davon in Kenntnis setzen muss bzw. würde mein aktueller Dienstherr von dieser Bewerbung erfahren?
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Hallo, in vielen Ausschreibungen wird eine Einverständiserklärung verlangt, dass Einblick in die Personalakte genommen werden darf.Aber die kann man sicherlich auch noch nachreichen.
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Eine solche Verpflichtung gibt es nicht. Auch die Einsicht in die Personalakte braucht es eigentlich erst nach Zusage, es wird eventuell schon vorher gefordert, damit man nicht alle Unterlagen, Zeugnisse, etc. mitschicken muss.
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Danke für die Antworten. So ein Einverständnis wurde nicht gefordert und es war nur von den "üblichen" Bewerbungsunterlagen die Rede....