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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Ursel am 11.07.2020 14:56
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Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?
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Eine Kündigung während der Wartezeit des KSchG bedarf keiner Begründung.
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Kann aber der Personalrat im Anhörungsverfahren seine Missbilligung der Kündigung äußern und somit dem Kollegen helfen?
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Die Wartezeit dient dazu, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen können soll, ohne daß es auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers ankommt. Ein einfaches Werturteil ohne jeden Beleg wie „Hat sich nicht bewährt“ genügt. Mehr brauch dem PR nicht mitgeteilt werden. Der PR darf sich nur mit den mitgeteilten Gründen befassen.
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Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?
Mal abgesehen vom konkreten Szenario: Für den Landtag zu kandidieren, ist doch erstmal nicht das Problem (oder tritt er für eine "problematische" Partei an, deren Image sich für den AG negativ auswirken kann?). Arbeitsrechtlich zu klären gäbe es doch eigentlich erst etwas, wenn er in den Landtag gewählt wird. ...?!?
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Naja, solange man die SPD noch an der Bundesregierung teilhaben läßt, ist ein Antreten für sie bei einer LTW wohl kein arbeitsrechtliches Problem...
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Um die wird es auch nicht gehen, die ist ja nicht verfassungsfeindlich.
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Kann man so sehen, muß man aber nicht. Parteiziel ist immer noch die Einführung des Sozialismus.
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Was nicht zwingend gegen die FDGO sprechen würde.
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Dem Sozialismus ist die Vergemeinschaftung sämtlicher Produktionsmittel immanent und steht somit im
Widerspruch zu Art. 12 GG und Art. 16 GRCh. Die Möglichkeit, die Berufsausübung aufgrund Gesetz zu regeln, ist nicht gleichbedeutend mit dem Verbot. Sozialismus ist ein Verbrechen, keine Meinung. „Demokratischer Sozialismus“ ist das gleiche Oxymoron wie „Demokratischer Faschismus“.
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Kann man so sehen, muß man aber nicht. Parteiziel ist immer noch die Einführung des Sozialismus.
Wo steht das?
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Im Grundsatzprogramm der SPD.
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Darin steht dein besagtes "Oximoron" weches als Vision verstanden werden will, nicht das sie den Sozialismus einführen wollen. Zumindest was im "Hamburger Programm" steht kann ich so etwas nicht herauslesen.
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Oxymoron schreibst Du in Anführungszeichen, weil Du es falsch schreibst?
Das Hamburger Programm nennt als ausdrückliches politisches Ziel mehrfach den „demokratischen Sozialismus“ - da der „demokratische Sozialismus“ im selben Verhältnis zum Sozialismus steht wie der „demokratische Faschismus“, liegt ihm der gleiche Demokratie-Begriff zugrunde, wie dem Eigennamen der sog. „DDR“.
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Darin steht dein besagtes "Oximoron" weches als Vision verstanden werden will, nicht das sie den Sozialismus einführen wollen. Zumindest was im "Hamburger Programm" steht kann ich so etwas nicht herauslesen.
Ich schon:
"(...) die Vision (...), deren Verwirklichung für uns eine
dauernde Aufgabe ist."
Edit: Seite 16-17.
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Dem Sozialismus ist die Vergemeinschaftung sämtlicher Produktionsmittel immanent und steht somit im
Widerspruch zu Art. 12 GG und Art. 16 GRCh. Die Möglichkeit, die Berufsausübung aufgrund Gesetz zu regeln, ist nicht gleichbedeutend mit dem Verbot. Sozialismus ist ein Verbrechen, keine Meinung. „Demokratischer Sozialismus“ ist das gleiche Oxymoron wie „Demokratischer Faschismus“.
Das GG kann man durch eine ordentliche Verfassung ersetzen (Art. 146 GG) und was Griechenland damit zu tun hat, sei dahingestellt.
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@TE: Warum sollte die Landtagskandidatur der Grund für die Probezeitkündigung sein? Das erschließt sich mir partout nicht. Wie bereits angemerkt, müsste der AG und dein Kollege sich erst dann Gedanken machen, wenn die Wahl erfolgreich war. Das ist das Gute bei der Probezeitkündigung, es bedarf nunmal keiner Gründe.
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Ich kann den AG voll und ganz verstehen.
Er hat berechtigterweise keinen Bock, einen neu eingestellten MA dauerhaft an sich zu binden und ihm eine Stellenhülse vorzuhalten, wohlwissend, dass dieser Mensch ggf. ein paar Jahre in ein Parlament gehen wird und auch kein rechtes Rückkehrinteresse mehr haben dürfte für den Fall des Wahlerfolgs.
Da man aber niemanden diskriminieren/benachteiligen darf, bloß weil er/sie an einer solchen Wahl passiv teilnimmt, liegt es doch auf der Hand, dass easy über die Probezeitkündigung zu regeln.
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Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?
Warum dann in der Probezeit kündigen? Ich/Wir könnten es uns gar nicht leisten Leute zu kündigen, die ihre Arbeit fachlich bestens erledigen.
Befristeten Vertrag bis zur LTW und feddisch...
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Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?
Warum dann in der Probezeit kündigen? Ich/Wir könnten es uns gar nicht leisten Leute zu kündigen, die ihre Arbeit fachlich bestens erledigen.
Befristeten Vertrag bis zur LTW und feddisch...
Befristeter Vertrag wäre aus AG-Sicht das Optimum gewesen, aber vielleicht bestehen ja hausinterne Regelungen, dass diese nicht mehr abgeschlossen werden sollen? So bei unserer Kommune z.B.
Sind im Moment ja alle auf dem Trip, die befristete Beschäftigungen per se zu verteufeln (was ich ein Stück weit auch nachvollziehen kann, weil man es hier zu bunt getrieben und tlw. sogar zum Standardinstrument der Beschäftigung gemacht hat).
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Das GG kann man durch eine ordentliche Verfassung ersetzen (Art. 146 GG) und was Griechenland damit zu tun hat, sei dahingestellt.
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Ich vermute Sie wissen, dass Spid die Grundrechtecharta der EU meint
https://dejure.org/gesetze/GRCh/16.html
zu der Griechenland im Übrigen auch gehört
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Wenn er für die SPD kandidiert, sollte er lieber nicht kündigen.
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Wenn er für die SPD kandidiert, sollte er lieber nicht kündigen.
Hat er ja auch nicht. Ihm wurde gekündigt...
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Wenn er für die SPD kandidiert, sollte er lieber nicht kündigen.
Hat er ja auch nicht. Ihm wurde gekündigt...
Jetzt steh ich als Depp da.
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Das GG kann man durch eine ordentliche Verfassung ersetzen (Art. 146 GG) und was Griechenland damit zu tun hat, sei dahingestellt.
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Ich vermute Sie wissen, dass Spid die Grundrechtecharta der EU meint
https://dejure.org/gesetze/GRCh/16.html
zu der Griechenland im Übrigen auch gehört
Ja. Gut erkannt.
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Hallo, danke für die rege Diskussion. Zur Erläuterung: Es handelt sich um eine Partei, die mit beiden Beinen auf Boden des GG steht. Über einen berfisteten Vertrag bis zur Wahl wurde nicht geredet, gibt Intern aber auch keine Regelung, das dies keine Option wäre.
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Eine Landtagskandidatur ist doch aber kein "arbeitsrechtlicher" Grund - wurde das wirklich so formuliert? Oder ist das eher "hinter vorgehaltener Hand" so durchgesickert? (Auch wenn, wie hier schon richtig stand, Probezeitkündigungen nicht begründet werden müssen.)
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Befristeter Vertrag wäre aus AG-Sicht das Optimum gewesen, aber vielleicht bestehen ja hausinterne Regelungen, dass diese nicht mehr abgeschlossen werden sollen? So bei unserer Kommune z.B.
... interessant!...ist das eine Regelung zwischen Verwaltung und PR und wenn ja, in welcher Form?
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Befristeter Vertrag wäre aus AG-Sicht das Optimum gewesen, aber vielleicht bestehen ja hausinterne Regelungen, dass diese nicht mehr abgeschlossen werden sollen? So bei unserer Kommune z.B.
... interessant!...ist das eine Regelung zwischen Verwaltung und PR und wenn ja, in welcher Form?
Selbstverpflichtung der Verwaltungsspitze in Abstimmung mit dem PR, dass sachgrundlos keine befristeten Verträge mehr geschlossen werden sollen.
War bis vor gut einem Jahr in vielen Bereichen der Standard, wird jetzt aber nicht mehr praktiziert.
Mittlerweile besteht bei uns sogar auf den zahlenmäßig wenigen befristeten Stellen (Elternzeitvertretung etc.) die grdstzl. Möglichkeit, Beamte zu befördern... auch das war lange Zeit undenkbar.
Es tut sich so einiges in der Arbeitswelt.
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Mittlerweile besteht bei uns sogar auf den zahlenmäßig wenigen befristeten Stellen (Elternzeitvertretung etc.) die grdstzl. Möglichkeit, Beamte zu befördern... auch das war lange Zeit undenkbar.
Da würde mich mal die Aussage eines Haushälters interessieren, wie das möglich sein soll. Für eine Beförderung ist eine Planstelle notwendig, eine befristete Stelle reicht da nicht. Oder?