Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Canna am 10.11.2019 21:27
-
Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit wenigen Monaten angestellt im öffentlichen Dienst in Baden Württemberg. Ganz normales Dienstverhältnis, 100%.
Ich bin für die ersten 6 Monate abgeordnet an eine andere Dienststelle zur Einarbeitung, ca 60 km weg. Nach den 6 Monaten werde ich regulär an meine Dienststelle kommen. Typischer Fall für Trennungsgeld, stimmts? Das wurde mir auch geraten. Bei mir ist es allerdings komplizierter. Ich bin von außerhalb (ca 500 km) extra für die Stelle zugezogen und habe mir deshalb direkt am 1. Arbeitsort eine Wohnung für 6 Monate gesucht. Danach weiß ich noch nicht genau ob ich pendel oder zu Arbeitsort 2 ziehe.
Da ich eine Freundin in der Nähe meiner Eltern habe, bin ich an den Wochenenden noch regelmäßig da. Wir haben keine gemeinsame Wohnung.
Frage: Könnte ich die Wohnung meiner Eltern (habe dort ein Zimmer) angeben und Trennungsgeld bekommen? Ich will nicht betrügen. Ich fahre ja wirklich fast wöchentlich hin und habe deshalb hohe Kosten. Umzugskostenerstattung habe ich keine bekommen und werde ich auch nach den 6 Monaten keine bekommen.
Hängt es damit zusammen wo man offiziell gemeldet ist? Da ich hier nur für 6 Monate wohnen werde, muss ich mich ja nicht ummelden und habe mich deshalb und aus Zeitgründen noch nicht angemeldet.
ICH DANKE EUCH!!!
-
Trennungsgeld..
wird unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Wesentliche Grundvoraussetzung ist das Vorhandensein einer (eigenen) Wohnung. Vergleichsweise einmal nähere Informationen zum Wohnungsbegriff: https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/1232.pdf/9378253d-6fd0-49c5-9ba1-4acf2e9ade01?download=true
Fällst (d)ein Zimmer bei den Eltern darunter? Eher nicht..
-
Ich war der Meinung ein Zimmer in einer WG oder den Eltern würde den Anspruch verringern, aber nicht ihn komplett erlöschen lassen?
Danke!
Canna
-
Ein bisschen schwanger gibt es nicht ;D
-
Wie ist das dann hier zu verstehen?
https://lbv.landbw.de/-/hohe-des-trennungsgelds
"Wenn Sie an Ihrem bisherigen Wohnort keine eigene Wohnung hatten, weil Sie z.B. bei den Eltern wohnen, ihre Unterkunft aber beibehalten und eine Wohnung am neuen Dienstort führen"
Danke!!
-
Dann...
nehme ich meine Aussage zurück. Stelle den Antrag (und kreuze dabei an dass du keine eigene Wohnung hast).
-
Mir kommt das nur so komisch vor, weil ich ja eigentlich extra da hin gezogen bin für den Job. Es ist ja eher ungewöhnlich dass man direkt mit einer Abordnung in den Job startet. Andererseits hörte ich jetzt von Kollegen in ähnlicher Situation das sie es auch so probieren. Kosten habe ich gerade enorm viele, von daher wäre es ein netter Bonus.
Naja, danke! Ich werde es vielleicht einfach mal versuchen.
Gruß!
Canna
-
Bin mit dem Sachverhalt überhaupt nicht vertraut, aber eines würde mich schon interessieren:
Kriegt man Trennungsgeld wenn man von den Eltern auszieht????
Nix anderes ist das doch hier. Keine Eigene Wohnung, nicht verheiratet (Freundin wird da kaum zählen, schon mal gleich gar nicht wenn man nicht zusammen in einer Wohnung wohnt), keine Kinder die man zurück lässt und dann nur mehr am WE sieht. Sorry, worin liegt hier die Trennung? Von den Eltern bei denen man noch ein Zimmer hat?