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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: rttp889 am 25.11.2022 09:55

Titel: Frage zur Jahressonderzahlung
Beitrag von: rttp889 am 25.11.2022 09:55
Hallo zusammen,
ich hatte im vergangenen Jahr eine 50%E11 und 50%E13-Stelle beim Land (selber Dienstherr). Die Jahressonderzahlung wurde für beide Entgeltgruppen separat berechnet. Soweit so gut.

Am 01.10.22 erfolgte ein Wechsel von 50%E13 und 50%E11 auf 100% E11 (selber Dienstherr). Die Jahressonderzahlung wird mit dieses Jahr nur für 50% E11-Stelle berechnet. Also es wird das Bruttogehalt für die 50% E11 Stelle zugrunde gelegt.

Ist das korrekt?
Nach meinem Verständnis war ich ja das gesamte Jahr beim Land BW beschäftigt und in Summe 100%. Dann müsste die Berechnung doch wie letztes Jahr (2021) laufen?!?

Bin dankbar für jeden Tipp  ;D

Viele Grüße
Titel: Antw:Frage zur Jahressonderzahlung
Beitrag von: Isie am 25.11.2022 10:14
Aus dem E 13-Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch, da es am 01.12.22 nicht mehr besteht. Wenn das E 11-Arbeitsverhältnis dasjenige ist, das im ganzen Jahr schon bestand, ist das Entgelt in den Monaten Juli bis September die Berechnungsgrundlage. Da die Stundenzahl erst nach dem Bemessungszeitraum aufgestockt wurde, ist sie nicht relevant.
Titel: Antw:Frage zur Jahressonderzahlung
Beitrag von: rttp889 am 25.11.2022 11:12
Ok, danke für die Info!