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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Igel1 am 26.01.2023 13:32
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Hallo liebes Forum,
ich bin gerade etwas ratlos, im Oktober 2014 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Nach mehrmaligem erinnern und fordern kam bis heute nichts... (unsere Verwaltung ist wohl nicht die schnellste). Jetzt ist angeblich über den ganzen Vorgang nichts in der Personalakte, ich kann jedoch belegen (Erinnerungsmails die ich noch habe), das ich tätig geworden bin und die Verwaltung immer noch nicht. Sind ja auch erst knapp 9 Jahre....
Wie verhalte ich mich am besten, hat der Vorgang überhaupt noch Sinn?
Kann mir jemand beantworten was "kurze Aufstiege" noch BAT bedeuten?
Lieben Dank
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Sofern der Antrag beim Arbeitgeber eingegangen ist, bist Du seitdem rückwirkend zum 01.01.2014 in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.
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Eingegangen ist er, aber ist es so einfach zu sagen das man ab dann höhergruppiert ist?
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Das ist die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung.
Lässt sich der fristgerechte Zugang beweisen oder zumindest glaubhaft machen?
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Eine Eingangsbestätigung liegt vor, jedoch steht da drin, das der Antrag aktuell nicht gewährt werden kann da keine aktuelle Stellenbeschreibung vorliegt (liegt ja nicht an mir), bis heute gibt es keine.
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Kann ja nicht sein, das einfach keine gemacht wird und es somit nicht weitergeht.
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Über den Antrag hatte der Arbeitgeber nicht zu befinden, der Antrag zeitigte seine rückwirkende Rechtswirkung im Moment des fristgerechten Zugangs.
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was sollte denn nun mein nächster Schritt sein? Sorry für die vielen Fragen..
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Kündige deinem Arbeitgeber eine Klage an und erhebe sie, wenn der Arbeitgeber nicht wie gewünscht reagiert.
Außerdem solltest du deinen Anspruch auf das Entgelt aus der EG ... schriftlich geltend machen. Entweder den Betrag beziffern oder den Anspruch genau bezeichnen.