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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sparkassler1990 am 04.10.2019 18:53

Titel: Höhergruppierung der Entgeltgruppe 9
Beitrag von: Sparkassler1990 am 04.10.2019 18:53
Guten Tag,

ich meine gelesen zu haben, dass es in der Entgeltgruppe TVÖD-Sparkassen 9a-c die Besonderheit gibt, dass man seine Laufzeit innerhalb der Stufenlaufzeit nicht verliert? Ist dies richtig und sofern zutreffend, wo nachzulesen?

konkretes Beispiel:
Person befindet sich derzeit in E9b Stufe 3 im 2. Laufzeitjahr. Er benötigt zum nächsten Stufensprung noch bis zum 31.08.2020.  Am 01.01.2020 wird er in E9c höhergruppiert... Beginnen jetzt die drei Jahre wieder von vorne oder muss er nur noch bis zum 01.09.2020 warten bis er E9c Stufe 4 erhält?

Sofern man in E10 höhergruppiert weiß ich, dass man definitiv wieder drei Jahre zu warten hat.

Ich danke für Eure Antworten.
Titel: Antw:Höhergruppierung der Entgeltgruppe 9
Beitrag von: Spid am 04.10.2019 19:08
Nur von E9a Stufe 2-4 in E9b.

§17 Abs. 4 TVÖD

Ersteres