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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: FloMUC am 18.09.2019 11:50

Titel: [BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: FloMUC am 18.09.2019 11:50
Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: was_guckst_du am 18.09.2019 13:04
...eine Verbeamtung auf einer EG 8 Stelle würde (da Verbeamtung allgemein im sogen. Eingangsamt durchgeführt wird) in A5/A6 erfolgen (wenn es nicht länderspezifische Sonderregelungen dazu gibt)...

...das wäre zuerst abzuklären...eine schnelle Beförderung wäre auch nicht möglich...bei deinem Einstiegsalter wäre die PKV relativ hoch....du solltest da mal auf deine Lebensarbeitszeit eine fiktive Rechnung durchführen (mögliche Beförderungen, Pensionsansprüche, anrechenbare Rentenansprüche, Kv etc)....
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: bettelmusikant am 18.09.2019 13:36
Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

Die Prüfung obliegt alleine dir, ob es sinnvoll ist oder nicht. Die Personalabteilung kann dir höchstens Rahmenbedingungen nennen, aber natürlich (jedenfalls nicht offiziell) keine Empfehlung aussprechen, da doch auch viele individuelle Gegebenheiten zu beachten sind (familiäre Situation, anrechenbare ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, PKV, usw. usf.)
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: SchnuckiMaus am 29.09.2019 17:04
(B) Hallo Zusammen,
bin gerade neu dazu gekommen. Ja so eine Frage stellt sich mir auch gerade. Ich bin allerdings noch ein wenig älter. Aber in unserer Behörde (Bund) wird man noch bis mit 50 Verbeamtet. Gibt es da bei den PKV tatsächlich eine Grenze? Ich weiß auch nicht wo man sich das mal durchrechnen lassen kann. Also ich würde mit der A6 Stufe 7 anfangen. Zu Stufe acht ist ja nicht mehr viel, weil ich da ja schon 2,5 Jahre drin bin, oder zählt das dann anders? Aber wenn ich tatsächlich alle 4 Jahre mit einer Beförderung rechnen könnte, komme ich ja nicht mehr alszu weit. :-\
Es sei denn, ich qualifiziere mich weiter und kann somit in eine andere Gruppe kommen.
Kennt sich jemand mit den PKV etwas aus? Also eine Gesundheitsangabe muss man ja auch machen, mich würde mal interessieren wo bzw. wie ich das kann, ohne ein Eröffnungsangebot zu bekommen. Es geht da ja auch nach Alter und den Bonus. Wenn ich da zu hoch komme, ist fraglich ob sich das lohnt. Jedenfalls am Anfang wohl nicht, wenn ich dann mehr bekomme, eventuell. Aber das ist die Frage.

Danke schon mal
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: clarion am 29.09.2019 17:14
Hallo,

eine Verbeamtung in einem relativ hohen Lebensalter lohnt nur, noch wenn man auch eine hohe Besoldung bekommt. Der Grund ist der, dass man im höheren Alter evtl. schon das eine oder andere aktenkundliche Gesundheitsproblem hatte oder hat. Hinzu kommt, dass die PKVen verpflichtet sind, aus den monatliche Beiträgen Altersrückstellungen zu bilden, damit die Beiträge nach der Pensionierung nicht ins Uferlose steigen. Wenn man erst spät einsteigt bleibt viel weniger Zeit die Altersrückstellungen aufzubauen, so dass man monatlich mehr bezahlt.

Sollte men gesundheitlich angeschlagen oder auch behindert sein, so muss man damit rechnen, dass man "nur" die beihilfekonformen Basistarife bekommt, siehe auch: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

Ich selbst bin mit Anfang 40 verbeamtet worden und zahle in dem beihilfekonformen Basistarif plus Zusatzversicherung für Zähne monatlich ca. 320€.

Darauf, dass man die das Eingangsamt und die Beförderungsämter der Reihe nach durchlaufen muss, wurde ja schon hingewiesen.
Titel: Antw:[BE] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: SchnuckiMaus am 29.09.2019 17:58
Hallo Clarion,
hmmm, das hört sich ja nicht so positiv an. Wie kann ich denn meine späteren Pensionsansprüche prüfen?? Irgendwer muss einem doch da in allen Fragen beraten können oder? Eine Berechnung der Bezüge habe ich schon vornehmen lassen, aber was die PKV betrifft bin ich noch ganz uninformiert. Da müsste ich auch wegen deren Bonus oder so mal nachfragen, wie hoch der Beitrag für  mich wäre.
Insgesamt dachte ich, wenn ich so ca. 20 Jahre noch als Beamtin arbeiten würde, könnte sich das noch lohnen. Ich habe dann ja gerade mal 25 Jahre als TB gearbeitet, also nur 5 Jahre mehr.
Puhh, sich da durchzuwurschteln ist nicht gerade einfach.

Grüße
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: clarion am 29.09.2019 18:51
Hallo,

ich habe mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, hauptsächlich zur PKV, da kamen aber auch einige Dinge zur Besoldung und späteren Pension zur Sprache. Die 60€ waren gut angelegtes Geld. Die Dame kannte sich gut aus.

Gut wäre auch eine Beratung der Besoldungstselle gewesen. Blöderweise berät die NLBV in Niedersachsen erst ab 55plus. Vielleicht ist die Besoldungsstelle in Deinem Bundesland bereitwilliger. Die Personalstelle deiner bisherigen Amtes/Behörde kann Dich evtl. auch beraten. Nur soviel, die Pension richtet sich nach dem letzten Beförderungsamt, das man innehat und nicht wie bei den Rentnern nach dem durchschnittlichen Lebensverdienst.
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: Bastel am 30.09.2019 18:42
Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

Die Prüfung obliegt alleine dir, ob es sinnvoll ist oder nicht. Die Personalabteilung kann dir höchstens Rahmenbedingungen nennen, aber natürlich (jedenfalls nicht offiziell) keine Empfehlung aussprechen, da doch auch viele individuelle Gegebenheiten zu beachten sind (familiäre Situation, anrechenbare ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, PKV, usw. usf.)

Wo stellt man den prinzipiell den Antrag auf Verbeamtung? Dachte man macht das bei der Personalverwaltung?
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: ChrBY am 01.10.2019 23:44
Sollte men gesundheitlich angeschlagen oder auch behindert sein, so muss man damit rechnen, dass man "nur" die beihilfekonformen Basistarife bekommt

Vorsicht mit dem Begriff »Basistarif«. Dieser ist etwas ganz anderes, und zwar ein auf den Höchstbeitrag zur GKV gedeckelter und von den Leistungen her der GKV ähnlicher PKV-Tarif für Rentner, die durch schlechte Tarif- und/oder Versichererwahl in jungen Jahren ihren normalen PKV-Beitrag nicht mehr stemmen können.

Im Rahmen der Öffnungsaktion erhält man hingegen einen vollwertigen PKV-Tarif ohne niedrigere Leistungen. Im Gegensatz zum Versicherten im Basistarif kann ein Beamter, der über die Öffnungsaktion privat versichert ist, ganz normal als Privatpatient zum Arzt, Zahnarzt oder ins Krankenhaus. Einzig und allein bei den Bausteinen »Einbettzimmer« und »Krankenhaustagegeld« wird im Rahmen der Öffnungsaktion in der Regel ein Abschluß verweigert. Tarife, die den Höchstsatz (3,5fach) der GOÄ/GÖZ erstatten, oder Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind aber meist kein Problem (letzteres nur, wenn die Beihilfevorschriften des Dienstherrn eine Beihilfefähigkeit vorsehen).

Und wem das zu lang war, hier die Kurzfassung: Nimmt man die Öffnungsaktion in Anspruch, führt dies praktisch immer zu folgendem Szenario: Man bekommt für einen Risikozuschlag von 30 % einen vollwertigen PKV-Schutz. Nur aufs Einzelzimmer muß man verzichten.
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: clarion am 02.10.2019 08:37
Auf Chefarzt und Zweibettzimmer muss man im Rahmen der Öffnungsaktion auch verzichten! Außerdem bekommt man nur das erstattet, was die Beihilfe zahlt. Beihilfeergänzungstarife werden nämlich auch nicht angeboten! Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: Organisator am 02.10.2019 09:17
Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!

Was hast Du denn für eine Beihilfe? In der Regel zahlt die Beihilfe doch den 2,3 - 3,5 - fachen Satz. Die KV nur den einfachen Satz...
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: ChrBY am 02.10.2019 13:32
Auf Chefarzt und Zweibettzimmer muss man im Rahmen der Öffnungsaktion auch verzichten! Außerdem bekommt man nur das erstattet, was die Beihilfe zahlt. Beihilfeergänzungstarife werden nämlich auch nicht angeboten! Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!
Alle drei Aussagen kann man so nicht stehenlassen:

1. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer können beim Bund, in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden.
2. Beihilfeergänzungstarife werden auch zu Tarifen, die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen werden, angeboten. Allerdings gilt für sie dann weder ein Kontrahierungszwang noch eine Begrenzung der Risikozuschläge auf 30 %.
3. Wer im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV wechselt, bekommt einen vollwertigen PKV-Tarif (also bis zum Höchstsatz (= 3,5fach) der GOÄ/GOZ) und kann somit ganz normal als vollwertiger Privatpatient zum Arzt, zum Zahnarzt oder ins Krankenhaus.

Wer hingegen im Basistarif versichert ist, ist nur bis zum 1,2fachen Satz (!) abgesichert und kann folglich nicht als normaler Privatpatient zum Arzt, da er vor jedem Arztbesuch darum betteln muß, zum 1,2fachen Satz behandelt zu werden. Dies ist ein himmelweiter Unterschied und hat mit dem vollwertigen PKV-Schutz, den man im Rahmen der Öffnungsaktion erhält, nichts zu tun.
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: clarion am 02.10.2019 16:26
Fakt ist in meiner Bundesland zahlt die Beihilfe nicht den Chefarzt und Zweibettzimmer, ergo die PKV auch nicht. Und nein der BE Tarif wurde nach der Gesundheitsprüfung nicht mehr angeboten, im Vorgespräch mit dem Vertreter war das noch anders. Den 3,5 fachen Satz habe ich. Da die Beihilfe insgesamt aber auch nur die Medikamente und Hilfsmittel bezahlt, die auch die GKV bezahlt, bin ich einem GKV- Versicherten nicht besser gestellt. Dass ich beim Arzt bevorzugt behandelt würde ist auch nicht so, man muss erst einmal überhaupt einen Arzt mit freien Kapazitäten finden. Für mich ist der einzige Unterschied zur GKV das Gelaufe mit den Rechnungen!

Das Wort “vollwertiger PKV-Schutz“ ist für mich Hohn! Insbesondere deswegen weil ich ohne Behinderung einen besseren KV- Schutz für weniger Geld bekommen hätte. Selbstredend würde ich eine Bürger Versicherung für alle ohne jede Ausnahme begrüßen. Die GKV ist besser als der Ruf.
Titel: Antw:[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)
Beitrag von: WasDennNun am 03.10.2019 09:04
Dass ich beim Arzt bevorzugt behandelt würde ist auch nicht so, man muss erst einmal überhaupt einen Arzt mit freien Kapazitäten finden.
Nun ja, das kommt drauf an.
Ich habe es in meinem Bekanntenkreis noch nicht erlebt, das der Orthopäde beim Radiologen für einen MRT Termin anruft und man bzgl. des Termins die Frage gestellt bekommt, geht es heute nachmittag oder lieber morgen früh.
Als PKVler, mir schon mehrfach passiert.
Traurig aber war.