Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nadinini am 23.04.2019 08:34
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Guten Morgen an Alle,
kann mir jemand sagen, ob es im TVöD (oder ggf. falls dort nicht wo sonst) es eine Regelung über die Fahrtkosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte im Rahmen "geteilter Dienste" gibt? Also wenn eine AN zweimal täglich den Weg Wohnort/Arbeitsstätte zurücklegen muss?
Oder gibt es sowas gar nicht?
Die Frage kommt in unseren Kitas immer mehr auf.
Vielen Dank vorab!
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Also wenn eine AN zweimal täglich den Weg Wohnort/Arbeitsstätte zurücklegen muss?
Muss der AN tatsächlich nach Hause fahren und wieder auf die Arbeit kommen oder nutzt er seine Pause um freiwillig nach Hause zu fahren und wieder arbeiten zu gehen ?
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Nun ja "müssen" sei mal dahin gestellt, aber es handelt sich um "Pausen" von bis zum 6 Stunden.
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Nein, gibt es nicht.
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Nein, gibt es nicht.
Auch nicht im Steuerrecht?
Ich meine da ist geregelt, dass die auch bei mehrfacher Fahrt zum Arbeitsplatz der Pauschbetrag nur einmal angewendet werden darf.
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§9 EStG enthält keine Regelungen für geteilten Dienst. Es gelten die selben Regelungen wie für alle anderen auch.
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§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen ...
Zum Verständnis: für jeden Arbeitstag einmal Entfernungspauschale. Gilt auch bei mehrmaligen Fahrten - nur einmal Entfernungspauschale.
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Gerade im Kitabereich ist es doch leicht. Einige parallele Kündigungsandrohungen mit Gruppenschliessungen als Folge genügten. Den Rest erledigten wütende gut vernetzte Eltern der oberen Mittelschicht im Stadtrat. Schon gab es umfangreiche Zugeständnisse.
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wütende gut vernetzte Eltern der oberen Mittelschicht im Stadtrat.
Die kommen direkt aus der Hölle.
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Ich hatte bisher in der Praxis nichts mit der Entfernungspauschale zu tun. Deshalb mal nur am Rande und etwas abweichend vom Ausgangsthema:
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
... eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen ...
Zum Verständnis: für jeden Arbeitstag einmal Entfernungspauschale. Gilt auch bei mehrmaligen Fahrten - nur einmal Entfernungspauschale.
Für "jeden Kilometer der Entfernung" heißt also, dass diese nur für die Entfernung (= einfache Fahrtstrecke) gewährt wird??? D.h. wer 50km pendelt, fährt zwar 100km, darf aber nur 50km absetzen? Was hat sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung (sofern ich sie richtig interpretiere?) gedacht?
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Der Weg zur Arbeit ist notwendig, um Einkommen zu erzielen. Der Rückweg ist hingegen nur zur privaten Lebensführung erforderlich und dient nicht der Einkommenserzielung.
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Das klingt zunächst mal überraschend, aber doch plausibel. Danke für die Erklärung!
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Interessant wäre hier die Frage nach der täglichen Arbeitszeit, Arbeitsunterbrechung, Ruhezeit und Pausenregelung. "Pausen" von bis zu 6 Stunden sind schon heftig ...
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Interessanter ist die Frage: WEnn der AG hier nicht Unterstütz durch Fahrtkostenzuschuss o.ä. Warum bleibt man denn dort noch. Ist doch eine freier Markt.
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Das kommt immer auf die Optionen an, die man hat. Mitunter ist es auch sinnvoll(er), eine Stelle zu behalten, anstatt sich (trotz kritischer Aspekte) in völlige Unsicherheit zu stürzen.
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Natürlich, aber man kann verhandeln und drohen.
Welche Taten folgen sind dann eine andere Sache.
Aber sich darauf auszuruhen, dass irgend ein Gesetz oder TV alles für einen regelt ist halt unklug.