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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gemeindefuzzi am 24.01.2019 08:31

Titel: Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 24.01.2019 08:31
Hallo zusammen!
Der Verwaltungschef hat angeordnet, dass alle Beschäftigten(!) ihren Jahresurlaub bis Ende Januar komplett planen und diese Planung über die Fachbereichsleitungen schriftlich fixiert an ihn melden.
Der Aufschrei unter den Beschäftigten ist groß und manche sind kurz vorm Amoklaufen.

Mein Problem als Personalratsvorsitzender ist, dass ich nirgends eine Vorschrift oder ein Gesetz finde, das dies verbietet.
Nochmal, er schreibt NICHT vor, wann der Urlaub zu nehmen ist, er will lediglich eine komplette Verplanung.

Es gibt -in Abstimmung mit dem Personalrat- eine Dienstanweisung aus 2017, worin steht, dass bis Mitte Januar zwei drittel des Jahresurlaubs zu planen sind, dass sich daraus allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit (Urlaubsbuchung oder ähnliches) ableiten lässt, dazu bedarf es eines genehmigten Urlaubsantrages.

Als besonderes "Schmankerl" hat er dann noch geschrieben, dass dieses Vorgehen nur für die Beschäftigten, nicht aber für die Beamten gilt...

Wie ist das zu bewerten?
Darf er das?
Vor allem -und das stößt sogar mir sauer auf- nur die Einen, nicht aber die Anderen?


Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 08:37
Solange es sich nur um die Jahresurlaubsplanung handelt und nicht um die rechtsverbindliche Beantragung von Erholungsurlaub, sehe ich da keinerlei Probleme.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 24.01.2019 08:55
Ist bei uns auch so.

Sehe auch nichts Schlimmes darin.

Das wird zunächst grob im Referat abgesprochen, sodass man abschätzen kann, wer, wann wie lange gedenkt Urlaub zu nehmen, damit zur Hochphase nicht plötzlich alle weg sind. Das wiederum wird dann weitergegeben.
Die konkrete, das heißt zeitnahe und verbindliche Urlaubsplanung wird dann ohnehin im Referat noch einmal abgestimmt, da sich die Planungen ja durchaus verändern können.
Meinen Sommerurlaub 2017 (3 Wochen) musste ich dreimal verschieben, weil es sich, auch wegen beruflicher Termine, eben nicht anders machen ließ. Andere hingegen haben dadurch die Möglichkeit, bereits jetzt z. B. Urlaubsreisen zu buchen, weil sie eben wissen, dass das mit den anderen im Referat so abgesprochen ist und nicht plötzlich im Sommer dann jemand aufzeigen und sagen kann "aber da habe ich bereits vor, drei Wochen Urlaub zu nehmen!".

Insofern eine Planungssicherheit für alle Seiten, die dennoch flexibel genug für Änderungen ist.
Wieso es da groß einen Aufschrei gibt, ist mir eher unverständlich?
Die Urlaubszeiträume, von denen man schon weiß, dass man nicht da sein wird, trägt man zielgenau ein, den Rest wirft man grob irgendwo in den Kalender und feinjustiert das ganze später dann zusammen mit der Referatsleitung noch - fertig.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 24.01.2019 09:16
Solange es sich nur um die Jahresurlaubsplanung handelt und nicht um die rechtsverbindliche Beantragung von Erholungsurlaub, sehe ich da keinerlei Probleme.

So sehe ich das auch, zumal Papier geduldig ist.
Aber hier kocht es tatsächlich ganz gewaltig und es ist für uns fast nicht mehr möglich, irgendwie Ruhe in die Belegschaft zu bringen.
Unser Chef ist kein "Blödmann", aber in dem Punkt zickt er jetzt rum, wie ein Böckchen und drückt das mit "Gewalt" durch....
Wir haben grundsätzlich ein durchaus gutes Verhältnis zum Arbeitgeber -es ist ein Geben und Nehmen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: crapSen am 24.01.2019 11:46
Bei uns muss sogar schon bis Ende 2018 für 2019 geplant werden, alles kein Problem.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 24.01.2019 12:07
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 24.01.2019 12:44
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.

Genauso ist das bei uns auch.

Und ich weiß auch Anfang des Jahres noch nicht, wann ich den Urlaub tatsächlich nehmen werde. Deshalb werfe ich wie gesagt oft auch einfach blind den Urlaub in einen bestimmten Zeitraum rein und wenn es dann doch nicht so gut passt oder man lieber zu einem anderen Zeitpunkt hätte, sich private Termine dazwischenmogeln etc., kann man das noch immer absprechen. Es ist ja noch nicht verbindlich, nur eine grobe Orientierung.

Dass die Belegschaft deshalb so ein Aufstand macht, finde ich schon einigermaßen faszinierend.

Interessieren würde ich allerdings noch, ob und womit begründet wurde, dass dies nur von den TB abgefragt wird und nicht von den Beamten?
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 24.01.2019 12:48
Planen und Beantragen sind 2 unterschiedliche Dinge.
Die Pläne kann man ja auch flugs immer den Gegebenheiten anpassen und sind relativ unverbindlich (höchstens im Strie mit den Kollgen nützlich, ansonsten....)
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2019 14:06

Interessieren würde ich allerdings noch, ob und womit begründet wurde, dass dies nur von den TB abgefragt wird und nicht von den Beamten?

...das scheint wohl daran zu liegen, dass der Urlaub des Beamten per Rechtsnorm geregelt ist..so können z.B. in NRW die Beamten ihren Urlaub bis 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres nehmen...also den Urlaub 2019 bis zum 31.03.2021...
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 25.01.2019 07:43
Danke, ja, in die Richtung wäre mein Verdacht auch gegangen.

Unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Behandlung, also auch das eigentlich kein Grund, dass die Belegschaft "am Kochen" ist.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 25.01.2019 08:02
Danke, ja, in die Richtung wäre mein Verdacht auch gegangen.

Unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Behandlung, also auch das eigentlich kein Grund, dass die Belegschaft "am Kochen" ist.

Das ist so nicht ganz richtig, bei uns ist vereinbart, dass ALLE Mitarbeiter, (also auch die "Bessermenschen") ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen müssen.
Aber egal, die Anweisung wurde mittlerweile zurückgenommen...

Nochmal, ich persönlich und auch die meisten Verwaltungsmitarbeiter haben das eher gelassen gesehen.
Es wurden auch -wie geschildert- keinerlei Zeiträume vorgegeben oder angeordnet.
(Dass bei Wahlterminen Urlaubssperren für einige Mitarbeiter herrschen, lasse ich mal außen vor)

Allerdings sind 90-95% der Bauhofmitarbeiter fast Amok gelaufen und haben sogar Verdi kontaktiert, weil "der böse Personalrat" ja nichts tut.
Bei meiner Lieblingsgewerkschaft lief es dann wie üblich.
Anstatt zu vermitteln, haben diese in die gleiche Kerbe gehauen. "Das geht gar nicht", "Der Arbeitgeber ist ein Sklaventreiber", "Da muss man was tun" usw, usf....
Bei der konkreten Nachfrage nach der Rechtslage kam dann aber nichts mehr, bzw "von rechlichen Schritten raten wir zurzeit ab, wir kümmern uns aber".
"Haben sie noch genug Aufnahmeformulare?"

Also wie gesagt, das Thema ist bei uns "gestorben".
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 25.01.2019 08:06
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 25.01.2019 08:19
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.

Dem stimme ich zum, Dienstvereinbarungen dürfen die Beamten nicht schlechterstellen als was das Gesetz sagt.

Bei uns ist es auch angeglichen, aber zu Gunsten der TB. Die dürfen ihren Resturlaub wie die Beamten bis Ende September des Folgejahres antreten.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 25.01.2019 09:00
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.

Ich habe nachgesehen, die "Vereinbarung" ist aus 2008 und da steht tatsächlich "sollen", nicht "müssen".

Nichts desto Trotz bin ich persönlich immer noch der Meinung, dass -egal ob Beschäftigter oder Beamter- jemand der es nicht schafft, in einem Kalenderjahr 30 Tage Urlaub zu planen und auch zu nehmen, noch ganz andere organisatorische Probleme hat! ;-)

Allerdings gibt es natürlich Ausnahmetatbestände wie lange Krankheiten, auch von Vertretern oder zu vertretenden. Oder aber Stellenvakanzen, so dass ein von den Anwesenden ein zusätzlich aufzufangender Arbeitsaufwand entsteht.

Aber solche Vereinbarungen gelten ja für den Regel- und nicht für den Ausnahmezustand.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2019 10:12
Da stimme ich Gemeindefuzzi zu. Und ich finde es Albern und Kinderkram, wenn Leute sich aufregen, dass sie einen Jahresplan für den gewünschten (nicht beantragten) Urlaub aufstellen sollen. So was kann man in 15 min beim Abendbrot mit der Partnerin erstellen, was man dann wie nimmt (aufgrund äusserer Umstände wie Dienstpläne etc.) ist ein ganz anderes Thema.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 25.01.2019 10:33
Richtig.

Notfalls nimmt man paar Dartpfeile und wirft auf den Kalender an der Wand: Da wo sie landen, trägt man paar Tage oder Wochen Urlaub ein - zumindest mache ich das in Gedanken meistens so (im Büro mit Dartpfeilen rumzuwerfen käme nicht sonderlich gut ... die armen Wände).

Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 25.01.2019 10:34
Es ist nicht albern und Kinderkram. Ich habe ein Hobby, für das ich meinen Urlaub verwenden muß, wo mir die Termine vorgegeben werden und das manchmal recht kurzfristig. Ich kann also nicht am Anfang des Jahres meinen gesamten urlaub planen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 25.01.2019 10:35
Es ist nicht albern und Kinderkram. Ich habe ein Hobby, für das ich meinen Urlaub verwenden muß, wo mir die Termine vorgegeben werden und das manchmal recht kurzfristig. Ich kann also nicht am Anfang des Jahres meinen gesamten urlaub planen.

Aus eben diesem Grund steht da ja auch das Wort "unverbindlich" ...
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 25.01.2019 10:37
unverbindlich = unnötig. Dann kann man es auch bleibenlassen, wenn dann sowieso alles nicht stimmt.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 25.01.2019 10:48
Wie macht ihr das mit den Urlaubsabsprachen denn bei euch?

Legt ihr dem Chef kurz vor Feierabend einen Zettel hin "bin zwei Tage nicht da, hab Hobby"?
Da muss es doch ebenfalls eine (zunächst unverbindliche) Urlaubsabsprache geben?
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 25.01.2019 12:12
Ich spreche den Urlaub mit meiner Vertretung ab und dann reicht es tatsächlich, den urlaub kurzfristig schriftlich zu beantragen. So lange jemand als Vertretung unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt. Wir haben hier nicht mal einen Urlaubskalender, wo der geplante Urlaub eingetragen wird für das ganze Team öffentlich sichtbar.  Und so war es bisher in allen Ämtern, in denen ich war. Einschließlich Jobcenter.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2019 12:17
unverbindlich = unnötig. Dann kann man es auch bleibenlassen, wenn dann sowieso alles nicht stimmt.
Ja. Aber im Konfliktfall sinnvoll.
Was machst du denn, wenn dein Kollegen auch Hobby hat zur gleiche Zeit? (und sag jetzt nicht kommt nicht vor)

Aber es ist auch unnötig sich darüber aufzuregen, wenn ein AG eine Planung möchte, soll er sie bekommen, wenn er Änderungen nicht akzeptiert, soll er vor das Gericht ziehen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 25.01.2019 12:40
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2019 12:47
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.
Regelungen sind nur dort notwendig wo es Konflikte gibt. Nur aknn man nicht in die Zukunft kucken um zu wissen, wann sie notwendig gewesen wären.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 25.01.2019 13:04
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.

Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?
Ich meine, genau so handhaben wir das hier doch auch, das ändert sich doch nicht dadurch. Ich hatte es sogar schon, dass meine Chefin im Juni erstaunt nachfragte, warum ich denn nicht 3 statt der im Januar angegeben 2 Wochen Urlaub im Juli nehmen will - und habe die dann auch noch nehmen können; und das, obwohl dann nur 2 Leute im Referat anwesend gewesen sind.

Das alles ändert sich doch nicht dadurch, wenn man bereits im Januar einen groben Plan vorlegt. Der wird nur dann relevant, wenn ein echter Konfliktfall eintritt und alle Seiten auf stur schalten, ein "sich einigen" nicht offenbar nicht möglich ist.
Deshalb war da auch mein erster Gedanke zu "das ist Kindergarten, wegen so einer banalen Sache auf die Barrikaden gehen zu wollen".

Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Organisator am 25.01.2019 14:03
Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?

Das Problem ist die Unverbindlichkeit. Damit macht es die gesamte Aktion sinnlos. Ich kann wie auch Kat nicht sagen, wann ich dieses Jahr Urlaub nehmen möchte. Ergo will ich auch keine Daten erfinden.

Ist dann Führungsaufgabe den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass die verbindlich geplanten Urlaube vorrangig sind und die Nicht-Planer hinten dran stehen. Kann ich sehr gut mit leben.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Texter am 25.01.2019 14:48
Was passiert im Streitfall?

Angenommen ich habe für das 1. Quartal 10 Tage geplant, für das 3. Quartal 10 Tage und für das 4. Quartal 10 Tage.

Im 1. Quartal habe ich dann doch keine Lust auf Urlaub und fahre dann im 3. Quartal 15 Tage an die Nordsee. Ab dem 01.10 bin ich bis Ende des Jahres krank und kann keinen Urlaub mehr nehmen.

Werden 10 oder 15 Tage übertragen?
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2019 15:58
15, da du deinen Urlaub ja nehmen konntest.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Texter am 27.01.2019 20:08
Übertragen wird aber doch nur, wenn ich ihn nicht nehmen konnte.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 27.01.2019 20:21
Ja. Und da du ab den 1.10. krank bist kannst du deinen Resturlaub von 15 Tagen nicht nehmen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 28.01.2019 06:30
Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?

Das Problem ist die Unverbindlichkeit. Damit macht es die gesamte Aktion sinnlos. Ich kann wie auch Kat nicht sagen, wann ich dieses Jahr Urlaub nehmen möchte. Ergo will ich auch keine Daten erfinden.

Ist dann Führungsaufgabe den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass die verbindlich geplanten Urlaube vorrangig sind und die Nicht-Planer hinten dran stehen. Kann ich sehr gut mit leben.

Und im Streitfall wird die Unverbindlichkeit dann plötzlich doch verbindlich.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: crapSen am 29.01.2019 10:20
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.

Bei uns ist dieser Plan nicht bindend, da kann immernoch geschoben werden.. Es soll einfach nur eine grobe Planung darstellen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kryne am 29.01.2019 14:06
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Natürlich sprechen wir uns da intern in den Abteilungen ein bisschen ab wer wann in den Urlaub geht.

Finde da wird auch viel zu viel Wind gemacht. Wenn einer von Heute auf Morgen drei Wochen krank ist, dann ist auch keine Vertretung geplant und der Kram bleibt einfach liegen oder wird nebenbei etwas mitgemacht.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 29.01.2019 15:08
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen.

Wenn das so klappt, wunderbar, nur drauf verlassen würde ich mich nicht wollen.
Ich stelle es mir problematisch vor, wenn eine Woche vor Beginn der Sommerferien auf einmal alle Urlaub für die ersten drei Wochen beantragen und dann entweder ein einziger da rumhängt und die Vertretung für alle übernehmen muss oder das Gejaule groß ist, weil der Chef dann bestimmen muss, wer die drei Wochen nehmen darf und nicht. Da ist es doch wesentlich einfacher und entspannter, bereits im Januar eine grobe Orientierung für alle zu geben.
Sehe ich noch immer kein Problem darin.


Finde da wird auch viel zu viel Wind gemacht. Wenn einer von Heute auf Morgen drei Wochen krank ist, dann ist auch keine Vertretung geplant und der Kram bleibt einfach liegen oder wird nebenbei etwas mitgemacht.

Auch in dem Fall muss der Kram (der dringendste) trotzdem erledigt werden. Wenn er einfach liegen bleiben könnte, würde ich mich schon fragen, wofür der entsprechende Mitarbeiter eigentlich sein monatliches Entgelt erhält.
Und dafür gibt es dann eine Vertretung. Entweder eine feste oder der Chef bestimmt eine (oder alle).
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: crapSen am 29.01.2019 17:35
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 30.01.2019 07:22
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen. 
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 30.01.2019 07:35
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen.


Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."

Und wenn das jeder Vertreter so kurz vor knapp antwortet, hätten wir wieder Kabbelei um die Urlaubstermine und Stunk, weil der Chef dann kurzfristig entscheiden muss, wer darf und wer nicht.

Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Alien1973 am 30.01.2019 08:39
Weil man sich vorher abgesprochen hat?

Dein Szenario kann doch nur passieren, wenn man vorher eben NICHT miteinander spricht. Und es muss doch reichen, wenn man mit seinem Vertreter (mit dem man in der Regel eher gut zusammenarbeiten sollte) die Termine plant als dass man das ganze Amt da mit reinziehen muss. Dein Szenario zeugt von völliger Ich-Mentalität und der Begriff "Kollegial" scheint nicht vorhanden zu sein. Bevor man einen Urlaub fest bucht, sollte doch der Termin mit den Beteiligten geklärt sein. Nicht buchen und danach klären, völliger Schwachsinn. Wenn Kollegen das so machen würden, dann ist das Betriebsklima sicherlich nicht das beste und irgendwann macht jeder so wie er will. Da ist der Chef gefordert...

Bei uns gibt es einen Urlaubskalender in den sich alle eintragen. Natürlich gibt es Zeiten in denen geballt in den Urlaub gegangen wird wie Sommerferien oder Weihnachten/Neuhjahr. Aber da muss man sich halt VORHER absprechen bevor man in den Kalender was einträgt. Sollte unter erwachsenen Menschen kein Problem darstellen. Beantragt und genehmigt muss der Urlaub dann sowieso noch werden.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kat am 30.01.2019 08:54
Genau so siehts aus. Selbstverständlich spricht man mit seinem Vertreter bevor man Tickets bucht. Das mache ich aber, sobald ich weiß, wann ich die urlaubstage brauche und nicht Monate vorher  mit Würfeln.

Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 30.01.2019 08:59
Klar war das ein Extrembeispiel, aber das reicht ja auch schon, ohne vorher zu buchen.
"Wie, da willst du Urlaub nehmen? Da will ich aber auch!"


Bei uns gibt es einen Urlaubskalender in den sich alle eintragen. Natürlich gibt es Zeiten in denen geballt in den Urlaub gegangen wird wie Sommerferien oder Weihnachten/Neuhjahr. Aber da muss man sich halt VORHER absprechen bevor man in den Kalender was einträgt. Sollte unter erwachsenen Menschen kein Problem darstellen. Beantragt und genehmigt muss der Urlaub dann sowieso noch werden.

Und genau deshalb gibt es diesen Urlaubskalender.
Sich da einzutragen und ggf. vorher Absprachen zu treffen, sollte unter erwachsenen Menschen in der Tat möglich sein, weshalb es mich eben auch so verwundert, dass da so ein Buhei drum gemacht wird.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Alien1973 am 30.01.2019 09:26
Es trägt aber niemand seinen kompletten Jahresurlaub bereits im Januar ein...  ;)

Hier wird erst was eingetragen, nachdem man sich mit den Kollegen abgesprochen hat. Kollisionen sind so kaum möglich und der Chef muss auch nicht schlichtend eingreifen. Wenn es doch Kollisionen gibt muss man sich halt einigen. Wenn beide an Pfingsten weg wollen und es kann betriebsbedingt nur einer weg , dann darf halt im nächsten Jahr der andere. Ellbogenmentalität ist in einem gesunden Miteinander nicht üblich und auch nicht förderlich. Wer so arbeitet hat sicher "viele" Freunde im Amt und Spaß an seiner Arbeit...  ::)
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 30.01.2019 09:45
Es trägt aber niemand seinen kompletten Jahresurlaub bereits im Januar ein...  ;)

Hier wird erst was eingetragen, nachdem man sich mit den Kollegen abgesprochen hat. Kollisionen sind so kaum möglich und der Chef muss auch nicht schlichtend eingreifen. Wenn es doch Kollisionen gibt muss man sich halt einigen. Wenn beide an Pfingsten weg wollen und es kann betriebsbedingt nur einer weg , dann darf halt im nächsten Jahr der andere. Ellbogenmentalität ist in einem gesunden Miteinander nicht üblich und auch nicht förderlich. Wer so arbeitet hat sicher "viele" Freunde im Amt und Spaß an seiner Arbeit...  ::)

Und es macht auch alle insgesamt unflexibel!

Ich habe z.B. keine schulpflichtigen Kinder, keine Präferenzen, was den Urlaubzeitpunkt angeht und bin somit ziemlich flexibel. Es gibt nur ein bis drei einzelne fixe Tage im Jahr, an denen ich auf jeden Fall frei haben möchte.
Ansonsten ist es mir ziemlich Wurst, einzige Prämisse ist, dass mein Hauptjahresurlaub drei Wochen am Stück betragen muss.

Ich wäre also der typische Fall, der sich ganz am Ende irgendwo dazwischen quetschen kann, ohne die anderen in der Planung zu "behindern".
Wenn ich meinen Urlaub jetzt aber im Januar verplanen muss, können die anderen das ja nicht einfach ignorieren und müssen drumrum planen, sonst wäre die frühe Planung ja erst recht absurd.
Aber nochmal -und gerade weil es mir persönlich Wurst ist, habe ich mit einer solchen Anweisung keinerlei Probleme.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: crapSen am 30.01.2019 10:15
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ja das ist dann nichts anderes als eine Urlaubsplanung im voraus nur halt mündlich... :D

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 30.01.2019 11:07
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Mannheim am 30.01.2019 11:20
Also bei uns im Team funktioniert die Planung, die im Dezember des Vorjahres gemacht wird gut.
Da es mehrere Personen mit Kindern gibt "muss" quasi jeder Vorplanen. Da meine Frau noch dazu in einem Kindergarten mit Schließzeiten arbeitet kann ich gar nicht anders also vorplanen.
Und leider muss ich dann die Möglichkeit haben in diesen 3 Wochen der Sommerferien Urlaub zu bekommen.
Dies weis ich schon lange im voraus.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 30.01.2019 12:04
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.

Was ja unerheblich ist - der AG darf die Gewährung des Urlaubs nicht davon abhängig machen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 30.01.2019 12:09
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.

Was ja unerheblich ist - der AG darf die Gewährung des Urlaubs nicht davon abhängig machen.
Was aber auch nicht bedeutet, das der AG jeden Mitarbeiter den Urlaub gewähren muss.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 30.01.2019 12:31
Die Ablehnungsgründe sind aber arg begrenzt.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 30.01.2019 13:08
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Mannheim am 30.01.2019 13:49
Es sollte doch möglich sein, sich mit seinen direkten Kollegen abzusprechen! Und zwar bevor man bucht.
Wer von sich aus bucht und der Urlaub noch nicht genehmigt ist der hat halt Pech wenn er nicht genehmigt wird.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 30.01.2019 14:54
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?

Einen - aber nicht einen bestimmten und den muß auch nicht der AN suchen.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Feidl am 30.01.2019 16:01
Puh, wenn ich das hier lese  :o, da freue ich mich in einem Bereich zu arbeiten, wo es i.d.R. nicht tragisch ist, wenn mal etwas ein, zwei Wochen länger liegen bleibt. ;D Ich hab auch keinen richtigen Vertreter, mit dem ich mich abstimmen müsste. (sojemanden haben hier, abseits der Führungsebene, nur wenige)
Längeren Urlaub soll ich zwar früh möglich ankündigen, aber nur, damit eventuelle wichtige Termin, wo ich dabei sein sollte, nicht dahin gelegt werden.

Ich hab nämlich auch keine Ahnung, wann ich Urlaub im Jahr nehmen werde (außer hier und da ein Tag) und nehm die meistens relativ kurzfristig.
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: MoinMoin am 31.01.2019 09:07
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?

Einen - aber nicht einen bestimmten und den muß auch nicht der AN suchen.
Richtig, und solange der AG einen sucht, der dafür geeignet ist, kann er den Urlaubsantrag nicht zustimmen. Und natürlich muss der AN dem AG dabei unterstützen den geeigneten Vertreter zu identifizieren.
Somit kann (muss) mEn der AG den der Urlaubnehmende dazu befragen, ob er den vom AG ausgesuchten Vertreter als geeignet und befähigt ansieht, die Arbeit zu vertreten und ihn damit beauftragen, dass er diesen in die zu vertretenden Arbeit einweist (vor dem Urlaub). Und solange diese nicht abgestimmt ist, kann der AG sich darauf berufen das die dringenden betriebliche Belange einen Genehmigung noch nicht zulassen. Oder?
Titel: Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
Beitrag von: Spid am 31.01.2019 09:59
Nein. Da sehe ich nicht mal betriebliche Gründe. Zu dringenden betrieblichen Gründen und der diesbezüglichen Darlegungslast des AG empfehle ich BAG, Urteil v. 05.06.2007 - 9 AZR 82/07. Die Genehmigung ließe sich leicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erstreiten.