Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Bochumer46 am 10.08.2019 19:12
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Guten Abend,
Ich habe eine Frage zur Verbeamtung als Brandmeister.
Ich habe bis Februar 2019 als Notfallsanitäter im Rettungsdienst gearbeitet.
Seit März 2019 bin ich Beamter auf Probe und befinde mich in der Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann.
Ich habe meine Dienststelle nicht gewechselt, mache die Ausbildung zum Brandmeister beim gleichen Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt mich nach der Ausbildung in A7/1 einzugruppieren.
Jetzt meine Frage:
Müsste meine Dienstzeit als Notsan (seit 2016, vorher 10 Jahre als Rettungsassistent) nicht bei den Erfahrungsstufen berücksichtigt werden?
Wenn ja, kann mir da jemand eine Rechtsgrundlage nennen?
Antworten würde mich freuen.
Vielen Dank !
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Welches Bundesland?
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NRW
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Dann kuck dir Mal 30 IV LBesG NRW an, mE sollte eine Anrechnung erfolgen
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Ich glaube wohl eher § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBesG NRW, bei der Stasi war er wohl nicht (Abs. 4).
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Sorry war am Handy und hab’s nur überflogen. Also nochmal korrekt, kuck dir mal 30 I 4 LBesG NRW an, mE sollte eine Anrechnung erfolgen. ;) :D
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Danke für die Antworten! Hat echt geholfen!