Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 02.04.2019 07:45

Titel: [NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche
Beitrag von: Marianne am 02.04.2019 07:45
Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen?
Titel: Antw:Beamte
Beitrag von: Mask am 02.04.2019 07:47
Bei 16 verschiedenen Bundesländern mit ebensovielen Beamtenversorgungsgesetzen plus Bund bestehen theoretisch bis zu 17 verschiedene Antwortmöglichkeiten. Um welches Bundesland geht es dir ?
Titel: Antw:Beamte
Beitrag von: Marianne am 02.04.2019 07:48
Danke für die schnelle Rückantwort....NRW
Titel: Antw:Beamte
Beitrag von: MGM am 02.04.2019 08:38
Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht (§ 13 Abs. 1 LBeamtVG NRW).
Titel: Antw:[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche
Beitrag von: Admin am 02.04.2019 15:39
wir haben den Betreff dieser Diskussion vom nicht gerade vielsagenden "Beamte" in "[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche" geändert.