Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bärbel1964 am 11.09.2019 14:53

Titel: mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Bärbel1964 am 11.09.2019 14:53
Habe eine Frage:
Bin seit über 30 Jahren in der großes 9 eingestellt. Habe mittlerweile die Endstufe 6. Ich würde mich gerne beruflich verändern und habe mal gehört, dass wenn man über mehrere Jahre in der 9 eingestellt war ist dies mit den Anforderungen für den mittleren oder gehobenen Dienst gleichzusetzen. Stimmt dies und wenn ja wo steht das?
Ich würde mich gerne für eine Stelle bewerben wo die Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Spid am 11.09.2019 14:55
Der TV-L/TV-H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Bärbel1964 am 11.09.2019 15:04
Das heißt dann soviel wie, dass ich mich auf solche Stellen nicht bewerben kann da mir das Studium fehlt?
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 15:23
Nein, das heisst, das Spid nur Fragen beantwortet, die ein Grundwisen und die richtigen Termini erkennen lassen.

Für die Eingruppierung an sich sind Abschlüsse nicht (so) wichtig. Es kommt auf die "auszuübende" Tätigkeit an. Erfüllt man eine tariflich vorgesehene Bildungsvoraussetzung (Studium, Beruf, was auch immer) nicht und exisitiert in dem betreffenden Abschnitt kein Tätigkeitsmerkmal für diese Fälle, ist man einfach eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 11.09.2019 15:34
Was bedeutet denn mittleren oder gehobenen Dienst? Im TV-L /H gibt es so etwas nicht, somit wird da auch nichts und nirgend was zu stehen.

Im öD kannst du dich auf alle Stellen bewerben, sofern nicht in der Ausschreibung etwas verlangt wird, was du nicht hast.
(z.b. wiss. Hochschulstudium wird bei einer EG13 Stelle in der Ausschreibung verlangt, dann dürfe die dich nicht einladen, wenn aber das wiss. Hochschulstudium nur als wünschenswert deklariert ist, dann doch)
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 11.09.2019 15:50
Was bedeutet denn mittleren oder gehobenen Dienst? Im TV-L /H gibt es so etwas nicht, somit wird da auch nichts und nirgend was zu stehen.

Im ersten Moment hatte ich ja gedacht, dass sich die TE auf eine Beamtenstelle bewerben wolle (da sie von "Voraussetzungen für den mittleren oder gehobenen Dienst" schrieb), weswegen ich ihr schon fast das Beamten-Unterforum ans Herz gelegt hätte, vermute aber doch wohl eher, dass es (mal wieder) um bestimmte Entgeltgruppen für TB geht, die gerne mal fälschlicherweise so bezeichnet werden.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Bärbel1964 am 11.09.2019 16:09
Ich würde mich gerne auf eine Stelle bei einer Stadt bewerben. Die Anforderungen sind: mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung erworben haben oder über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Ich habe Kaufmann gelernt und bin seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und war verantwortlich für das Sachgebiet Finanzen. Deshalb die Frage ob es Sinn mach sich auf diese Stelle zu bewerben
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 16:11
und zum tausendsten Mal: es heißt auch "Schraubendreher", aber außer ein paar Nerds sagen alle "Schraubenzieher". Nennt sich "umgangssprachlich". Jeder weiß, was gemeint ist.

Zum Thema: wenn der AG als harte Anforderung "Befähigung für den geh. Dienst" in der Ausschreibung hat, ist das sein gutes Recht. Trotzdem bewerben, kostet ja fast nichts.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Spid am 11.09.2019 16:20
Mir erschließt sich der Einwand nicht. Die TE hat „gehobener Dienst“ geschrieben und „gehobener Dienst“ gemeint. Und dazu trifft der TV-L/TV-H keine Regelung. Meine Antwort war zutreffend und - soweit es die Thematik dieses Unterforums angeht - abschließend.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 16:23
Keine Frage. Aber die Antwort hat dem Frager nicht geholfen. Jetzt würde es philosophisch werden... :D
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Spid am 11.09.2019 16:34
Nun, die Frage, ob die TE die länderspezifischen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn erfüllt, läßt sich nur in dem entsprechenden Unterforum klären.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 11.09.2019 16:59
Ich würde mich gerne auf eine Stelle bei einer Stadt bewerben. Die Anforderungen sind: mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung erworben haben oder über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Ich habe Kaufmann gelernt und bin seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und war verantwortlich für das Sachgebiet Finanzen. Deshalb die Frage ob es Sinn mach sich auf diese Stelle zu bewerben
Und? Wo ist jetzt dein Problem dich zu bewerben?

Antwort: Ja!  Es macht immer Sinn sich auf eine (beliebige) Stelle zu bewerben, wenn man eine Stelle wechseln möchte.
Denn
a) Man Stellt endlich seinen Kram zusammen
b) Kostet so gut wie nix
c) Wenn man eingeladen wird, dann trainiert man Vorstellungsgespräche
d) Wenn man sic nicht bewierbt ist die Chance die Stelle = 0,0%


Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.09.2019 07:51
und zum tausendsten Mal: es heißt auch "Schraubendreher", aber außer ein paar Nerds sagen alle "Schraubenzieher". Nennt sich "umgangssprachlich". Jeder weiß, was gemeint ist.

Weiß es in diesem Fall ja eben nicht jeder. Im Gegensatz zum Schraubenzieher ist das stark kontextabhängig, was nun gemeint ist. Oft kann man es sich denken, aber wenn mich jemand fragen würde, würde ich sicherheitshalber immer noch mal nachfragen, ob er wirklich die Beamtenlaufbahnen meint. Mit einer Antwort, die erfolgt, bloß weil man sich das halt denken kann oder vage zusammenreimt, ist schließlich niemandem geholfen.
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 12.09.2019 07:57
Oft kann man es sich denken, aber wenn mich jemand fragen würde, würde ich sicherheitshalber immer noch mal nachfragen, ob er wirklich die Beamtenlaufbahnen meint. Mit einer Antwort, die erfolgt, bloß weil man sich das halt denken kann oder vage zusammenreimt, ist schließlich niemandem geholfen.
Wer seit über 30 Jahre in der E9 ist, der wird keine Verbeamtung mehr machen können.
(Mit 16 in den öD eingetreten und dann ist man jetzt ja über 46!)
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.09.2019 08:02
Wer seit über 30 Jahre in der E9 ist, der wird keine Verbeamtung mehr machen können.
(Mit 16 in den öD eingetreten und dann ist man jetzt ja über 46!)

Wahrscheinlich.

Aber warum soll ich mir das zusammenreimen müssen?
Titel: Antw:mittlerer oder gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 12.09.2019 08:12
Wer seit über 30 Jahre in der E9 ist, der wird keine Verbeamtung mehr machen können.
(Mit 16 in den öD eingetreten und dann ist man jetzt ja über 46!)

Wahrscheinlich.

Aber warum soll ich mir das zusammenreimen müssen?
Ich reime nichts, ich sehe mir die Schilderung an und gebe daraufhin die Antwort.

Natürlich kann man sich auch zusammen reimen, dass der AN was anderes meinen könnte und da hake ich auch mal nach, aber nicht in solchen offensichtlichen Fällen.

PS davon ab das man ja sich auch zusammen reimen kann, dass die TE Jahrgang 64 ist.  8)