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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pauline123 am 12.04.2021 20:28

Titel: Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 12.04.2021 20:28
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich möchte im Rahmen der regulären Kündigungsfrist zum 30.06 kündigen. Ich habe knapp 100 Überstunden bei einer 20 Stunden Woche und möchte diese unbedingt abfeiern, bevor ich "gehe" und nicht ausbezahlt bekommen.
Ich finde leider keinen Absatz im Tarif in dem das geregelt ist.
Habt ihr ihr Erfahrungen?
Herzlichen Dank!
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 12.04.2021 20:41
Es besteht grundsätzlich kein tariflicher Anspruch auf Freizeitausgleich für Überstunden.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 12.04.2021 20:48
Dankeschön für die Antwort!
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Addams am 13.04.2021 10:43
@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2021 10:56
@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.
Ein sehr sinniger Hinweis!
Oftmals ist der Umgang mit diesem Zeitguthaben in einer Dienstvereinbarung und nicht tariflich geregelt.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 13.04.2021 14:04
Also es sind tatsächlich Überstunden die ich wegen Personalmangel leisten musste.
Das ist ein guter Hinweis zu der Dienstvereinbarung.
Wo ist die denn üblicherweise hinterlegt oder wo ist das einsehbar? Im Intranet ist leider nichts zu finden...
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 14:09
Bei Überstunden sehe ich im Bereich des BT-V wenig Raum für eine Ausgestaltung durch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2021 14:35
Also es sind tatsächlich Überstunden die ich wegen Personalmangel leisten musste.

Das heißt du warst damals Vollbeschäftigte und bist danach auf Teilzeit gegangen?

(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.




Zitat
Das ist ein guter Hinweis zu der Dienstvereinbarung.
Für Gleitzeit ja, aber nicht für Überstunden, die sind ja im TVöD geregelt.

Zitat
Wo ist die denn üblicherweise hinterlegt oder wo ist das einsehbar? Im Intranet ist leider nichts zu finden...
TVöD
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 14:49
Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2021 15:35
Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.
Ja, dass sind dann die Stunden die über der Vollzeitstellen Arbeitszeit geliefert werden, richtig?
Also eine 20 h Teilzeit kraft die 35 h pro Woche arbeitet, hat jedoch keine Überstunden geleistet. Korrekt?
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 13.04.2021 15:48
Mein Vertrag läuft auf 22 Stunden in der Woche auf eine 5 Tages Woche
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 15:57
Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.
Ja, dass sind dann die Stunden die über der Vollzeitstellen Arbeitszeit geliefert werden, richtig?
Also eine 20 h Teilzeit kraft die 35 h pro Woche arbeitet, hat jedoch keine Überstunden geleistet. Korrekt?

Das kann man so isoliert nicht feststellen, grundsätzlich wird es aber so sein. Wer TZ20h ist und 44h/Woche arbeitet, wird aber wohl in den meisten Fällen 19 Stunden Mehrarbeit und 5 Überstunden geleistet haben, sofern kein FZA stattgefunden hat.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 13.04.2021 16:13
Sorry, ich muss so doof fragen, aber woher soll ich denn wissen, was in meinem Falle Mehrarbeit oder Überstunden sind? Ich möchte mich vorab über Regelungen informieren bevor ich unwissend in mein Kündigungsgespräch gehe. Natürlich wäre es mir am allerliebsten, die letzten Wochen nicht mehr in die Einrichtung zu müssen, sondern diese Stunden abzufeiern
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 16:14
Anhand der tariflichen Regelungen
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Pauline123 am 13.04.2021 16:19
Achja, in meinem Zeitkonto sind an 4 Tagen eine tägliche Rahmenzeit von 5,5 Stunden hinterlegt. Das gilt ja dann als tägliche Rahmenzeit oder?
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Lars73 am 13.04.2021 16:21
Weshalb wäre die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden aus deiner Sicht relevant? Du willst mit dem Arbeitgeber verhandeln die Zeit nicht auszuzahlen sondern als Freizeit zu gewähren.

Hinsichtlich Zuschläge wirst du ja sicher vertreten, dass auch für Mehrarbeit der gleiche Zuschlag zusteht.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 16:27
Achja, in meinem Zeitkonto sind an 4 Tagen eine tägliche Rahmenzeit von 5,5 Stunden hinterlegt. Das gilt ja dann als tägliche Rahmenzeit oder?

Eine Rahmenzeit bedarf eines festgelegten Beginns und eines festgelegten Endes.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 16:29
Weshalb wäre die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden aus deiner Sicht relevant? Du willst mit dem Arbeitgeber verhandeln die Zeit nicht auszuzahlen sondern als Freizeit zu gewähren.

Hinsichtlich Zuschläge wirst du ja sicher vertreten, dass auch für Mehrarbeit der gleiche Zuschlag zusteht.

Hinsichtlich solcher Mehrarbeitsstunden, die die sonstigen Voraussetzungen für Überstunden mit Ausnahme des Abstellens auf die Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter erfüllen.
Titel: Antw:Kündigung und Überstunden
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2021 16:43
Mein Vertrag läuft auf 22 Stunden in der Woche auf eine 5 Tages Woche
Sorry, ich muss so doof fragen, aber woher soll ich denn wissen, was in meinem Falle Mehrarbeit oder Überstunden sind?
Kannst du im den TVöD nachlesen.

Was ist die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle? Ich gehe jetzt mal von 39h (West) oder 40h (Ost) aus.
Das heißt, dass wenn du in einer Woche 40h gearbeitet hast, dann hast du 17 Mehrarbeitsstunden und 1 Überstunden geleistet. (sofern die Überstunde nicht durch Freitzeitausgleich in der folge Woche ausgeglichen wurde.)
Heißt also eine Woche 40h arbeiten die folgende Woche 21h arbeiten dann hast du 0 Überstunden und 17 Mehrarbeitsstunden.
Für die Überstunden gibt es Zeitzuschläge, für die Mehrarbeit nicht.

Ich gehe in sofern davon aus, dass du keine Überstunden hast, sondern nur einen Haufen Mehrarbeitsstunden angesammelt hast.
Zitat
Ich möchte mich vorab über Regelungen informieren bevor ich unwissend in mein Kündigungsgespräch gehe. Natürlich wäre es mir am allerliebsten, die letzten Wochen nicht mehr in die Einrichtung zu müssen, sondern diese Stunden abzufeiern
Wie mit Mehrarbeit umgegangen wird, ist nicht tariflich geregelt, glaube ich.
Ob und welche Regelung bei euch dafür gilt, kann nicht von uns beantwortet werden, frage die Kollegen, den PR, deinen Vorgesetzten.
Wenn dein AG will, dass du weiterhin jede Woche 22h bis zum Ende erscheinst, dann kann der AG dieses sicherlich von dir verlangen. Allerdings ist es in der Regel genau umgekehrt. Man wird dir eher anbieten, dass du deine Stunden abfeierst.