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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: burnoutWerner am 12.03.2024 14:35
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Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Keine moralischen Echauffierungen. Brauche nur Fakten.
Falls möglich, sehe ich es wie eine Diät der Kollegen ganz oben - während die BRD sich gefühlt im Untergang befindet.
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Was viele nicht wissen:
Unterschreitet das Einkommen der letzten 12 Monate eine gewisse Grenze, so hat man ggf. Anspruch auf einen sog. WBS-Schein (Wohnberechtigungsschein). Wird dieser ausgestellt, hat man 1 Jahr lang Zeit, eine günstigere öffentlich geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Auch wenn man danach wieder mehr verdient, darf man in der Regel in der Wohnung bleiben. Ich würde nach Möglichkeit also so reduzieren, dass ich nach 12 Monaten unter der WBS-Grenze liege. ;)
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Ich würde mir ein zweites Kind anschaffen, um den Wohlstand zu mehren.
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Wenn du an Burnout leidest, wäre eine Krankmeldung vielleicht auch eine Idee? Krankengeld wird, soweit ich weiß, 1,5 Jahre gezahlt.
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Falls du nur 55.000,00 € Schonvermögen oder weniger hast, könntest Du in das Bürgergeld und Aua machen.
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@ TE: Wer will dir das verbieten? Der TVÖD zumindest schon einmal nicht.
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@BAT: Vorher noch 12/24 Monate ALG I beziehen, denn das ist höher als das Bürgergeld.
Viele Wege führen nach Rom.
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@ TE: Wer will dir das verbieten? Der TVÖD zumindest schon einmal nicht.
Der nicht. Es gibt allerdings Sozialgesetzgebungen, wonach das vorsätzliche Verursachen von Bedürftigkeit einen Leistungsausschluss nach sich zieht. Ob das auch das Wohngeld betrifft vermag ich zu bezweifeln.
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Wohngeld ist nicht betroffen, das habe ich für mich auch schon mal durchgerechnet.
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Ich vermute, dass -je nach Alter des Kindes- durch die familiäre Situation ein ausreichender Grund der Arbeitszeitreduzierung auch für andere Sozialleistungen gegeben sein könnte. (?)