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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13

Titel: [Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13
Hallo ins Forum,

aufgrund der Pandemielage geht der Trend derzeit auch in Behörden zum Homeoffice.
Die Hintergründe hierzu sind für mich alle nachvollziehbar. Ich gehöre keiner Risikogruppe an und bin auch kein „Corona-Leugner“. Ich habe auch kein Problem damit, außerhalb meiner Dienststelle zu arbeiten.

Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob der Dienstherr einseitig anordnen und durchsetzen kann, dass ich ins Homeoffice gehe UND in meiner Wohnung dienstlich gelieferte Hardware aufbauen muss. Homeoffice wäre für mich kein Problem. Es geht darum, dass in der Wohnung kein Platz ist. Arbeitszimmer, Schreibtisch und Bürostuhl sind nicht vorhanden. Die Wohnung ist schlicht zu klein und mehrere Kinder teilen sich bereits das einzige Kinderzimmer. Mehr ist aufgrund der hohen Mietpreise nicht möglich. Meine persönlichen Wohnumstände stellen sich eher bescheiden dar. Ich habe in der Wohnung keinen Platz für einen Schreibtisch oder Bürostuhl. Es ist faktisch nicht möglich, einen Arbeitsplatz aufzubauen.

Meine Ehefrau ist aufgrund der teilweise fragwürdigen Arbeitsbedingungen in meiner Behörde äußerst schlecht auf den Dienstherrn zu sprechen und meine Tätigkeit stellt bereits eine grundlegende Belastung für mein Familiengefüge dar. Meine Frau würde es nicht dulden, wenn ich  in der Wohnung nun auch noch Gerätschaften aufbaue, Kabel verlege oder Akten ausbreite.

Aufgrund der nunmehr verschärften Pandemielage gehe ich jedoch davon aus, dass man mich zukünftig auch in das Homeoffice schicken wird. Ich müsste dann jedoch ablehnen und würde es als übergriffig empfinden, wenn der Dienstherr nun auch noch Macht darüber hätte, dass ich Zuhause einen Arbeitsplatz für ihn schaffen und bezahlte Mietfläche für ihn aufgeben müsste. Ich glaube, dass dies nicht nur gefühlt zu weit gehen würde.
Ich sehe hier eindeutig die Unverletzlichkeit der Wohnung berührt. Außerdem würde es in einer bereits belasteten Situation hierdurch zu einem nicht unerheblichen Konflikt mit meiner Ehefrau kommen. Interessant wäre es auch wenn meine Frau, die nicht dem Beamtenrecht unterliegt, die Hardware einfach abbaut und vor die Tür stellt.

Hatte hier jemand schon ein ähnliches Problem? Fällt euch eine realistische Lösung ein?

Könnte der Dienstherr nicht einfach ein billiges und pandemiebedingt leerstehendes Hotelzimmer für mich anmieten und mir dort die Hardware aufbauen? Dass die Pandemie-Bekämpfung Geld kostet, dürfte der Dienstherr ja inzwischen auch verstanden haben.

Vielen Dank für die Antworten und bleibt gesund!

Viele Grüße.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 15.01.2021 19:37
Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes ist grundsätzlich Pflicht des Dienstherrn. Mir ist kein Dienstrecht (Bund und Länder) bekannt, dass die Inanspruchnahme der eigenen Wohnung für dienstliche Zwecke gebietet. Lehn das Homeoffice-Angebot einfach ab und Ende.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 21:13
Das ist zwar nicht ganz mein Szenario, aber hier wurde eine Beamtin zum Homeoffice gezwungen:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/sonstiges/themen/beitrag/ansicht/sonstiges/muessen-beamte-voruebergehend-ins-home-office/details/anzeige/?type=999&cHash=fe39cc93c6b63170191ebb81806788b1
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 15.01.2021 23:20
Der Klageantrag wirkt auf mich verunfallt. Im Kern befasst sich das Urteil daher mit dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Zu einer Pflicht, die private Wohnung für dienstliche Zwecke zu nutzen, ist im Grunde nichts ausgesagt.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 16.01.2021 11:16
Unabhängig davon, was passiert denn, wenn du so einen Rechnerkram da hingestellt bekommst, du sollst es alleine aufbauen?
Ok, dass kann ja schon mal bis Oktober dauern, da irgendwie immer ein Kabel verschwunden ist, und irgendwann im Kinderzimmer gefunden wurde.
Des weiteren sollte dein Dienstherr dir betätigen, dass du für Beschädigungen an dem Gerätschaften nicht haftbar zu machen bist, da du nicht verhindern kannst, dass deine Kinder in die nähe derselben kommen und dort OSaft einschütten könnten.
Und bis dass alles bestätigt ist es Sommer 2022
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Alexandra112 am 16.01.2021 13:55
Läuft das HomeOffice nicht per Laptop statt? Ich kenne keinen der ein ganzes Arbeitszimmer geliefert bekommen hat.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 16.01.2021 14:20
Wir schleppen an unserer Dienststelle unsere Desktop PC mit Monitoren nach Hause. Drucken müssen wir mit privaten Druckern. Druckerpatronen werden nicht erstattet. Aber selbst mit Notebook habe ich keinen Schreibtisch oder Bürostuhl. Ich bearbeite auch keine digitalen Akten sondern ganz analog ganze Ordner.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 16.01.2021 15:31
Und?
Wo ist das Problem?
Entweder man macht so etwas freiwillig, weil man zuhause arbeiten möchte.
Oder man lässt es und geht ins Büro und arbeitet dort.
Und wenn man nicht hineingelassen wird, rüttelt mal Schröder like am Zaun und verschriftlich das ganze und legt sich zuhause aufs Sofa.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 16.01.2021 16:07
Ich nehme an, dass ein derartiges Verhalten für eine gewisse Eskalation sorgen würde, die niemanden helfen würde.

Was ich benötige sind Erfahrungen oder Ideen, mit denen ich argumentativ für eine Einsicht beim Dienstherrn sorgen könnte.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 16.01.2021 17:56
Du verweigerst schlicht die Bereitstellung Deiner Privatwohnung für die Belange Deines Dienstherrn. Es sind schließlich Deine Räume und eine Überlassung ist nicht vereinbart worden. Ein besseres Argument kann es ja gar nicht geben.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Eukalyptus am 16.01.2021 18:01
..Es geht darum, dass in der Wohnung kein Platz ist. Arbeitszimmer, Schreibtisch und Bürostuhl sind nicht vorhanden. Die Wohnung ist schlicht zu klein und mehrere Kinder teilen sich bereits das einzige Kinderzimmer. Mehr ist aufgrund der hohen Mietpreise nicht möglich. Meine persönlichen Wohnumstände stellen sich eher bescheiden dar. Ich habe in der Wohnung keinen Platz für einen Schreibtisch oder Bürostuhl. Es ist faktisch nicht möglich, einen Arbeitsplatz aufzubauen.
..

Die Argumentationslinie gegenüber deiner Behörde hast du bereits selber im Ansatz formuliert. Noch etwas ausarbeiten und deiner Behörde zukommen lassen (das ist schon eine Freundlichkeit die zum Erwecken von Verständnis deiner Lage dient - eigentlich musst du bloss nein sagen). Zum sonstigen, damit in Verbindung stehenden Vorgehen (Arbeit anbieten, und dann abwarten) haben andere bereits genügend geschrieben.

Alles was du darüber hinaus offenbar erhoffst und welches deine Probleme mit dem Dienstherren ohne Reibungen lösen wird ist - Magie. Die gibts in dieser Welt nicht.

Wenn deine Arbeit bei dieser Behörde auch ohne Corona schon "..eine grundlegende Belastung für das Familiengefüge.." darstellt, wäre ohnehin ein Wechsel der Behörde oder des Wohnortes angebracht. In diesen Zeiten des Mangels an geeigneten Arbeitskräften und gerade in Ballungsräumen gibt es in der Regel genügend Angebote.

Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: RARB am 16.01.2021 20:10
..Es geht darum, dass in der Wohnung kein Platz ist. Arbeitszimmer, Schreibtisch und Bürostuhl sind nicht vorhanden. Die Wohnung ist schlicht zu klein und mehrere Kinder teilen sich bereits das einzige Kinderzimmer. Mehr ist aufgrund der hohen Mietpreise nicht möglich. Meine persönlichen Wohnumstände stellen sich eher bescheiden dar. Ich habe in der Wohnung keinen Platz für einen Schreibtisch oder Bürostuhl. Es ist faktisch nicht möglich, einen Arbeitsplatz aufzubauen.
..

Die Argumentationslinie gegenüber deiner Behörde hast du bereits selber im Ansatz formuliert. Noch etwas ausarbeiten und deiner Behörde zukommen lassen (das ist schon eine Freundlichkeit die zum Erwecken von Verständnis deiner Lage dient - eigentlich musst du bloss nein sagen). Zum sonstigen, damit in Verbindung stehenden Vorgehen (Arbeit anbieten, und dann abwarten) haben andere bereits genügend geschrieben.

Alles was du darüber hinaus offenbar erhoffst und welches deine Probleme mit dem Dienstherren ohne Reibungen lösen wird ist - Magie. Die gibts in dieser Welt nicht.

Wenn deine Arbeit bei dieser Behörde auch ohne Corona schon "..eine grundlegende Belastung für das Familiengefüge.." darstellt, wäre ohnehin ein Wechsel der Behörde oder des Wohnortes angebracht. In diesen Zeiten des Mangels an geeigneten Arbeitskräften und gerade in Ballungsräumen gibt es in der Regel genügend Angebote.

"... Wechsel angebracht ..." oder seiner Frau ... ;-)
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 16.01.2021 21:20
Die Argumentationslinie gegenüber deiner Behörde hast du bereits selber im Ansatz formuliert. Noch etwas ausarbeiten und deiner Behörde zukommen lassen...
So verständniserweckend der Ansatz auch sein mag: Bist Du wirklich der Auffassung, dass der Kollege hier seine privaten Lebens- und Wohnverhältnisse auswälzen sollte, um auf Mitleid einer Personalsachbearbeiterin zu hoffen? Das sollte der Kollege aus Prinzip nicht offenlegen müssen.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Alexandra112 am 17.01.2021 07:31
aufgrund der Pandemielage
Die Hintergründe hierzu sind für mich alle nachvollziehbar.
Homeoffice wäre für mich kein Problem.
Meine Frau würde es nicht dulden, wenn
Außerdem würde es in einer bereits belasteten Situation hierdurch zu einem nicht unerheblichen Konflikt mit meiner Ehefrau kommen. Interessant wäre es auch wenn meine Frau, die nicht dem Beamtenrecht unterliegt, die Hardware einfach abbaut und vor die Tür stellt.
Vielleicht mal über Grundlegendes nachdenken, wenn Deine Frau es nicht duldet, dass Du vorübergehend mal im HomeOffice bist? Ist guten und in schlechten Zeiten?



Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2021 09:03
Du verweigerst schlicht die Bereitstellung Deiner Privatwohnung für die Belange Deines Dienstherrn. Es sind schließlich Deine Räume und eine Überlassung ist nicht vereinbart worden. Ein besseres Argument kann es ja gar nicht geben.
Auch wenn der Dienstherr einen Beamten zu HomeOffice zwingen könnte (was für mich nicht 100% klar ist, bei Arbeitnehmern schon, da geht es nicht).  Dann brauchst würde ich es klipp und klar kommunizieren, dass man gewisse Dinge nicht sicherstellen kannst und lässt sich dieses vom Cheffe bestätigen, dass er trotzdem HomeOffice anweist. Cheffe also die Verantwortung für die Gefahren übernimmt und er sie in Kauf nimmt.
a) Dienstgeheimnis: Während du schön in der Küche, Wohnzimmer arbeitest, ist natürlich die Frau und Freundin im Raume. Alle Telefonate sind somit verboten. Alle Aktendeckel sind zu und deine Performance gleich 0 -> Sofa
b) keine Marmelade auf den Akten, da wird die erste Weisermappe die zum Cheffe geht ziemlich kleprig ausgeliefert.
c) Ausdrucken geht nicht, hast kein Drucker.

Und natürlich weißt du deinen Dh darauf hin, dass du bereit bist anderen Orten, wo das alles sicherbestellt ist, arbeiten würdest.

Sprich du verweigerst nicht das HomeOffice, sondern du verweist darauf hin, dass deine örtlichen Gegebenheiten nicht gesetzeskonform für HomeOffice geeignet sind und du deswegen HomeOffice in deiner Wohnung nicht verantworten kannst.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 10:13
aufgrund der Pandemielage
Die Hintergründe hierzu sind für mich alle nachvollziehbar.
Homeoffice wäre für mich kein Problem.
Meine Frau würde es nicht dulden, wenn
Außerdem würde es in einer bereits belasteten Situation hierdurch zu einem nicht unerheblichen Konflikt mit meiner Ehefrau kommen. Interessant wäre es auch wenn meine Frau, die nicht dem Beamtenrecht unterliegt, die Hardware einfach abbaut und vor die Tür stellt.
Vielleicht mal über Grundlegendes nachdenken, wenn Deine Frau es nicht duldet, dass Du vorübergehend mal im HomeOffice bist? Ist guten und in schlechten Zeiten?

Also ergibt sich aus meiner Ehe für den Dienstherrn ein Rechtsanspruch, die Wohnräume meiner Ehefrau als Arbeitsplatz umbauen zu lassen? Ich verkaufe den Kinderschreibtisch für die Kinder im Grundschulalter und kaufe von unserem gemeinsamen Geld dann für den Dienstherrn einen Schreibtisch und Bürostuhl? Den Kindern sage ich dann, dass sie ihre Hausaufgaben nun auf dem Boden oder im Bett machen, weil mein Dienstherr und ich nun tagsüber in Kinderzimmer sind? Und in der ohnehin schon belasteten Situation sage ich meiner Frau dann einfsch: "In guten und in schlechten Zeiten Baby!"

Das ist für mich keine Option.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 10:20
Du verweigerst schlicht die Bereitstellung Deiner Privatwohnung für die Belange Deines Dienstherrn. Es sind schließlich Deine Räume und eine Überlassung ist nicht vereinbart worden. Ein besseres Argument kann es ja gar nicht geben.
Auch wenn der Dienstherr einen Beamten zu HomeOffice zwingen könnte (was für mich nicht 100% klar ist, bei Arbeitnehmern schon, da geht es nicht).  Dann brauchst würde ich es klipp und klar kommunizieren, dass man gewisse Dinge nicht sicherstellen kannst und lässt sich dieses vom Cheffe bestätigen, dass er trotzdem HomeOffice anweist. Cheffe also die Verantwortung für die Gefahren übernimmt und er sie in Kauf nimmt.
a) Dienstgeheimnis: Während du schön in der Küche, Wohnzimmer arbeitest, ist natürlich die Frau und Freundin im Raume. Alle Telefonate sind somit verboten. Alle Aktendeckel sind zu und deine Performance gleich 0 -> Sofa
b) keine Marmelade auf den Akten, da wird die erste Weisermappe die zum Cheffe geht ziemlich kleprig ausgeliefert.
c) Ausdrucken geht nicht, hast kein Drucker.

Und natürlich weißt du deinen Dh darauf hin, dass du bereit bist anderen Orten, wo das alles sicherbestellt ist, arbeiten würdest.

Sprich du verweigerst nicht das HomeOffice, sondern du verweist darauf hin, dass deine örtlichen Gegebenheiten nicht gesetzeskonform für HomeOffice geeignet sind und du deswegen HomeOffice in deiner Wohnung nicht verantworten kannst.

Ja, das sind tatsächlich große Probleme. Wir sollen auch unsere privaten Handys benutzten, um dienstlich mit dem Bürger zu telefonieren. Ich habe bereits viele Themen beim Dienstherrn angesprochen. Da wird einfach entgegnet, das man das Homeoffice einfach "mobiles Arbeiten" nennt. Das dürfte ich angeblich auch im Park auf der Wiese und daher kann ich das auch Zuhause auf einer Decke auf dem Boden. Wenn's ganz hart kommt kann ich evtl auch ein Notebook bekommen, um auf dem Sofa zu arbeiten.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 17.01.2021 11:40
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 13:12
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Eukalyptus am 17.01.2021 13:31
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 13:34
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).

???
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 17.01.2021 13:44
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen? Im Bereich des Bundes und der mir bekannten landesrechtlichen Regelungen sehe ich das nicht und entsprechende Rechtsprechung habe ich bisher nicht finden können. Auch jede Intuition spricht dagegen, dass dienstrechtlich hier ohne Weiteres in die Privatautonomie Dritter, insbesondere weiterer Mieter bzw. Eigentümer eingegriffen werden kann. Man leitet aus dem Diensteid ja auch kein Ius primae noctis ab (von wegen voller Hingabe bzw. vollem persönlichem Einsatz).
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2021 16:06
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Eukalyptus am 17.01.2021 18:28
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.

Die von dir genannten Rechtsgrundlagen sprechen aus meiner Sicht für das Gegenteil, gerade sie stehen (mindestens im hier vorliegenden Fall der beengten räumlichen Verhältnisse und der Nötigung zur Nutzung von privater Infrastruktur) einer Nutzung von Privaträumen (und Beeinträchtigung der privaten Rückzugs- und familiären Verhältnisse des Beamten) entgegen.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Alexandra112 am 17.01.2021 18:33
Ich verkaufe den Kinderschreibtisch für die Kinder im Grundschulalter und kaufe von unserem gemeinsamen Geld dann für den Dienstherrn einen Schreibtisch und Bürostuhl? Den Kindern sage ich dann, dass sie ihre Hausaufgaben nun auf dem Boden oder im Bett machen, weil mein Dienstherr und ich nun tagsüber in Kinderzimmer sind? Und in der ohnehin schon belasteten Situation sage ich meiner Frau dann einfsch: "In guten und in schlechten Zeiten Baby!"
Ich versteh vermutlich das Problem nicht. Immerhin haben Deine Kinder ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch. Vielleicht ist es auch mein Neid? Ich würde gern mal eine Woche am Küchentisch mit Laptop HomeOffice machen als täglich in eine überfüllte U-Bahn rein, unter zig Kollegen und Kunden zu sitzen.
Jetzt warte doch mal ab ob es überhaupt kommt. Und ich glaube nicht, dass Dir ein Tisch + Schreibtischstuhl + PC + Monitor geliefert werden. Versuch macht klug, ein bisschen Unterstützung zu Hause ist doch auch toll. Es geht hier doch nicht um Abschiebung in einen Telearbeitsplatz sondern um eine Pandemie.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 19:48
Das Problem ist: Der Dienstherr will mit seiner Arbeit und Hardware bei uns einziehen und wir wollen es nicht. Die Ehefrau will es nicht, die Kinder wollen es nicht und ich will es auch nicht.
Das ist unsere Wohnung und nicht die Wohnung meines Bundeslandes. Hier teilen sich mehrere Kinder das einzige Kinderzimmer und die Wohnung ist so eng, dass es im Wohnzimmer am Sofa nichteinmal einen Tisch gibt. Ich kann hier nicht einfach so einen Arbeitsplatz aufbauen. Dafür müssten die anderen Menschen im Haushalt Einschnitte hinnehmen. Einschnitte hatte meine Familie aufgrund der Erwartungshaltung meines Dienstherrn bereits mehr als genug. Hätten wir den Luxus eines Arbeitszimmers wäre das kein Problem. Aber bevor ich in eine größere Wohnung ziehe und dort ein Arbeitszimmer einrichte, kommen erstmal die Kinder mit jeweils einem eigenen Kinderzimmer an die Reihe. Das Thema ist nicht Pandemie oder der persönliche Beitrag zur Bekämpfung. Das Thema ist: Darf der Dienstherr seinen Kram bei mir in der Wohnung installieren? Und dann der Rattenschwanz: Darf er mich zwingen, das Kinderzimmer oder Schlafzimmer abzuschließen, um dort die Akten verschlossen aufzubewahren (ist Vorschrift)? Was passiert, wenn meine Frau aus Trotz die Akten liest? Was passiert, wenn meine Frau sagt, dass ihr mein Dienstherr ziemlich egal ist und sie den Kram einfach abbaut? Der zuständige Dienstherr oder Minister ist meiner Frau ziemlich egal. Es geht hier in den Kernbereich meines Lebens. Ich will mich wegen eines solchen Themas auch gar nicht Zuhause streiten müssen. Weil Zuhause ist da, wo der Dienst nicht ist. Hier werden Grenzen aufgeweicht.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Opa am 17.01.2021 20:54
1. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die den Dienstherrn entsprechend ermächtigt.
2. Und genauso wenig gibt es eine rechtliche Verpflichtung, zu Hause die Infrastruktur für einen Büroarbeitsplatz vorzuhalten.
3. Zulässig wäre allenfalls eine Art „Bereitschaftsdienst“, der allerdings als normale Arbeitszeit zu bewerten wäre. Dass dies für einen überschaubaren Zeitraum möglich ist, bestätigt der zitierte Gerichtsbeschluss.
4. Mit Fürsorgepflicht des Dienstherren hat der Sachverhalt so gar nichts zu tun. Denn hier soll ja gerade nicht der Dienstherr, sondern der Beamte (gegen seinen Willen) zu etwas verpflichtet werden.
5. Eheliche Differenzen sind für die Beurteilung des Sachverhalts unerheblich.

Fazit: Einfach freundlich zurückmelden, dass die Wohnsituation für Büroarbeiten ungeeignet ist und man aber gern bereit sei, normal in der Dienststelle seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: RsQ am 17.01.2021 21:37
Fazit: Einfach freundlich zurückmelden, dass die Wohnsituation für Büroarbeiten ungeeignet ist und man aber gern bereit sei, normal in der Dienststelle seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Genau das. Und die Antwort dann bitte hier posten.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: VaPi am 17.01.2021 23:07
Es gibt jene Leute in der Pandemie die ihren Job verlieren, Kurzarbeit anmelden oder über Monate keine Einnahmen haben und Schulden anhäufen und dann gibt es die voll bezahlten Beamten, die sich weigern, mal für 1 bis 2 Monate  etwas einzuschränken und ins Home Office zu gehen. Ja die Welt ist hart und ungerecht ....
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Sozialarbeiter am 17.01.2021 23:19
Whataboutism?
Nur weil einige Gruppen ihre Erwerbstätigkeit verlieren, ist dies kein Freifahrtschein für Arbeitgeber geltendes Recht auszusetzen.

Arbeiteber A meldet Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an.
Arbeitgeber B: Super, jetzt streiche ich meinen Mitabeitern die Pause und ordne unbezahlte Mehrarbeit an! Seit doch froh, dass ihr überhaupt arbeitet dürft!
Genehmigt der Umstand in Firma A, das Vorgehen von Firma B nun?
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: BYL am 18.01.2021 00:01
Wahnsinn. Ich kämpfe um Homeoffice weil es nur vorteile hat. Man verlässt Klatsch&Tratsch, spart Arbeitswege, spart sich womöglich ein Auto, kann die Pause endlich zu Hause verbringen, kann nebenbei Dinge erledigen und Post in empfang nehmen. mimimimimi... Wer will denn noch in die Stube???
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 18.01.2021 03:12
Seid Ihr eigentlich im Dienst auch so unsachlich wie hier und habt Schwierigkeiten, inhaltliche und persönliche Ebene zu differenzieren? Dann wundert mich wenig.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2021 08:07
Die von dir genannten Rechtsgrundlagen sprechen aus meiner Sicht für das Gegenteil, gerade sie stehen (mindestens im hier vorliegenden Fall der beengten räumlichen Verhältnisse und der Nötigung zur Nutzung von privater Infrastruktur) einer Nutzung von Privaträumen (und Beeinträchtigung der privaten Rückzugs- und familiären Verhältnisse des Beamten) entgegen.
Ja und Nein.
Sie sind evtl. eine Rechtsgrundlage es zu machen.
Ob es im konkretem Einzelfall machbar ist, ist ja eine zweite Fage.
Ich wollte damit nur sagen:
Es gibt evtl. tatsächlich die Möglichkeit des Dienstherren HO zu befehlen.
(Oder hat hier jemand ein Urteil gefunden, dass das klärt?)
Anders als bei einem Angestellten.
Ob er es in jedem Einzelfall kann, sehe ich nicht.
Und im hier beschrieben Fall erst Recht nicht.
(Gründe: Raumnot, Dienstgeheimnis, blabla.)
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Opa am 18.01.2021 13:57
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2021 14:41
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 18.01.2021 15:05
Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2021 15:35
Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.
Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.
Und solange kann mit diesem Schwert ein Dienstherr dir (versuchen) HO zu befehlen, damit du dich nicht im Amt ansteckst.
Und durch das besondere Dienst und Treueverhältnis, kann das möglicherweise sogar erlaubt sein, sofern die anderen Randbedingungen stimmen.
(Was sie beim TE nicht der Fall ist)
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Yvonne am 18.01.2021 17:15
Ein wenig geht das hier bei den Rechtsgrundlagen durcheinander. Treuepflicht und Fürsorgeprinzip sind zwei Seiten einer Medaille.

Es könnte sich in der aktuellen Lage eine Pflicht für Beamt*innen ergeben, den Dienst für eine gewisse Zeit im Home-Office zu leisten. Umgekehrt kann der Dienstherr aus seiner Fürsorgepflicht heraus gehalten sein, in diesem konkreten Fall aufgrund der Umstände davon abzusehen.
Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2021 17:17
Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.
Jipp, mein reden.
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: RsQ am 18.01.2021 17:57
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.

Zweiter Schritt vor dem ersten. Offenbar hat der Thread-Ersteller seine Situation dem Vorgesetzten bzw. Vertreter des AG noch gar nicht mitgeteilt bzw. eine Reaktion darauf erhalten. Vielleicht findet sich ja auch eine entspannte Lösung, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 18.01.2021 18:04
Von mir aus vielen Danke ins Forum. Ich habe soweit die Informationen und Tipps, die ich benötige, mein weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Gerne kann das Thema geschlossen werden.
Bleibt gesund und viele Grüße.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2021 18:20
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.

Zweiter Schritt vor dem ersten. Offenbar hat der Thread-Ersteller seine Situation dem Vorgesetzten bzw. Vertreter des AG noch gar nicht mitgeteilt bzw. eine Reaktion darauf erhalten. Vielleicht findet sich ja auch eine entspannte Lösung, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten.
War nicht auf diesen, recht klaren, Einzelfall bezogen.
In diesem Fall, würde ich in der Tat einfach die nicht vorhandene und realisierbare Infrastruktur dem Dienstherren mitteilen und seine Reaktion abwarten.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: BüroLurchNRW am 19.01.2021 10:19
Von mir aus vielen Danke ins Forum. Ich habe soweit die Informationen und Tipps, die ich benötige, mein weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Gerne kann das Thema geschlossen werden.
Bleibt gesund und viele Grüße.

Ich habe bisher nur mitgelesen und es sind doch nun eigentlich alle hier gespannt was dein Dienstherr nun macht und ob er das Homeoffice tatsächlich anordnet. Auch wäre interessant um welches Bundesland es geht. Was du so berichtest ist ja nicht langfristig tragbar und an deiner Stelle würde ich mich mal nach einem Job bei einem anderen Dienstherrn umsehen.
Bei uns wurde Homeoffice für alle sehr kurzfristig ermöglicht, aber wir dürfen auch weiterhin kommen. Zumal es bei dir ja auch eigentlich kein Problem sein sollte, wenn deine Kollegen dann ins Homeoffice gehen- dann wärst du ja alleine im Büro, sodass die Corona Regeln eingehalten werden. Ich drück die Daumen und würde mich freuen wenn du nochmal Bericht erstattest.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 20.01.2021 23:52
Man hat sich bei uns nun darauf festgelegt, dass kein HO-Zwang erfolgen soll. Man bittet lediglich sehr dringlich darum. Zum Rest wie Bundesland u.a. kann ich leider keine weiteren Angaben machen. Viele Grüße und bleibt gesund.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Feidl am 22.01.2021 13:22
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG
Die Fürsorgepflicht berechtigt zwar den Dienstherrn, seine Beamten nach Hause zu schicken, damit das Büro nicht voll ist und Ansteckungsgefahr vermieden wird.
Aber sie berechtigt den Dienstherrn nicht, quasi das Büro in der privaten Wohnung des Beamten aufzubauen.

Und das bedeutet in Konsequenz, dass Beamter zu hause sitzt und Däumchen dreht. Fürsorgepflicht erfüllt, aber kein Zwang zum Home Office, und solange in einem überschaubaren Zeitraum auch amtsangemessene Beschäftigung (und nur letzteres wurde in den verlinkten Urteil entschieden).
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 22.01.2021 16:17
Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: was_guckst_du am 22.01.2021 20:09
...Auszug aus einer Info der komba gewerkschaft...


keine Pflicht zum Homeoffice:•

„Arbeiten von zu Hause ist auch in der Pandemie an die Zustimmung der Beschäftigten ge-knüpft.  Eine  abweichende  Festlegung  des  vertraglichen  Arbeitsortes  bedarf  in  jedem  Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-mer/inoder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.Grund hierfür ist zum einen, dass der Arbeitgeber nicht auf den privaten Wohnraumder/des Beschäftigtenals ausgelagerte zurückgreifen  kann  und  das  Grundrecht  auf  Unverletzlichkeit  der  Wohnung einer solchen Verpflichtung entgegensteht. Zum anderen gibt es zahlreiche weitere Sach-gründe  (kein  geeigneter  Bildschirmarbeitsplatz,  räumliche  Enge),  die  einer  solchen  Ver-pflichtung der Beschäftigten entgegenstehen können. Daher wird mit der Corona-Arbeits-schutzverordnung die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Prüfung und Bereitstellung gere-gelt“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)auf seiner Homepage
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Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 23.01.2021 16:23
Es geht nicht um Angestellte und HomeOffice, da bin ich mir sicher, dass man das nicht erzwingen kann.
Es geht um Beamte und HomeOffice, da bin ich mir nicht so sicher.
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Beitrag von: was_guckst_du am 23.01.2021 17:24
...auch Beamte können sich auf ihr Gundrecht der Unverletztbarkeit der privaten Wohnung berufen...der AG, der Dienstherr oder sonstwer haben hier keine Zugriffsrechte...

...Beamte stehen zwar in einem besonderen Dienst- u. Treueverhältnis, geben aber ihre Grundrechte bei Empfang ihrer Ernennungsurkunde keineswegs ab... ;D
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 24.01.2021 11:35
...auch Beamte können sich auf ihr Gundrecht der Unverletztbarkeit der privaten Wohnung berufen...der AG, der Dienstherr oder sonstwer haben hier keine Zugriffsrechte...

...Beamte stehen zwar in einem besonderen Dienst- u. Treueverhältnis, geben aber ihre Grundrechte bei Empfang ihrer Ernennungsurkunde keineswegs ab... ;D
Aber sie geben mehr von Ihren Grundrechten ab, als der Angestellte, deswegen kann ich mir vorstellen, dass er temporär zu HO gezwungen werden könnte.
Und solange da kein Gericht einen Riegel vorgeschoben hat, bleibe ich bei dieser These.
Und der Beamte muss halt mal dagegen klagen, damit das geklärt wird.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2021 12:50
Aber sie geben mehr von Ihren Grundrechten ab, als der Angestellte

...welche sollten das denn sein??

..und jetzt sag nicht Streikverbot..streiken ist kein Grundrecht
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: Treudiener am 25.01.2021 08:43
"....streiken ist kein Grundrecht..."


Art 9 III GG kennst Du aber schon, oder?
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: was_guckst_du am 25.01.2021 10:08
...Beamte sind Grundrechtsträger wie alle anderen Bürger auch. Ihnen steht daher auch die in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Koalitionsfreiheit zu; sie können sich wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerbereich gewerkschaftlich organisieren. Die Koalitionsfreiheit wird allerdings durch die ebenfalls mit Verfassungsrang – in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes – verankerten beamtenrechtlichen Strukturprinzipien geprägt und eingeschränkt. Konkret bedeutet das, daß das Rechtsverhältnis des Beamten durch den (Bundes- oder Landes-) Gesetzgeber und nicht durch Tarifvertrag geregelt wird und dass im Konfliktfall die Durchsetzung der Interessen durch Streik nicht möglich ist....

 
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: WasDennNun am 25.01.2021 11:21
Und am Ende wirst du klagen müssen, wenn dein AG von dir verlangt für 2 Wochen ins HO zu gehen. Da du als Beamter verpflichtet bist, dienstliche Anordnungen zu folgen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG/§ 62 Abs. 1 Satz 2 BBG).
Und das die Fürsorgepflicht für diese Handlung statthaft sein kann, dass hat ja das Urteil (VG 28 L 119/20) bestätigt.
Schade ist, dass die Klage eben nicht in deine Argumentationsrichtung geführt wurde.
Und solange werden die Beamten halt damit leben müssen, zwangsweise in HO geschickt werden zu können.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: CmdrMichael am 30.01.2021 18:15
Der Dienstherr muss sich das Leben aber doch nicht schwer machen, sondern einfach mal bei anderen Behörden schauen.
Bei uns gibt es seit März letzten Jahres die Möglichkeit ins Homeoffice zu gehen.
Die Vorgabe ist (inzwischen): So viel Home-Office wie möglich.
Bei mir im Referat sind >90% mindestens 4 Tage die Woche im Homeoffice. Ich habe nur eine Mitarbeiterin, die regelmäßig kommt, eben weil ihre Wohnsituation ein vernünftiges Arbeiten im Homeoffice nicht erlaubt. Ist aber kein Problem, da wir im Referat so je nach Tag 60-90% Homeofficequote haben. Das reicht völlig aus, da muss man nicht mit biegen und brechen auch noch die paar Leute die verteilt im Amt sitzen ins Home-Office abkommandieren. Das bringt doch nichts (vor allem wenn die mit dem Auto kommen). Wenn nur in jedem 5. Büro jemand sitzt, steckt sich auch niemand an. Außerhalb des Büros (wo max. 1 Mitarbeiter während Corona sitzen darf) gibt es Maskenpflicht.
Titel: Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Beitrag von: 2888 am 01.02.2021 08:13
Auch bei uns ist das Credo: Jeder kann ins HO gehen. Gezwungen wird niemand. Wir haben hier junge Väter die sich mit Händen und Füßen gegen HO wehren. Was natürlich auch akzeptiert wird. Andere Kollegen hat man seit Monaten nicht mehr live gesehen und sind völlig im HO "verschwunden".

Letztlich ist der entscheidende Punkt: Jeder darf, niemand muss!