Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: hoppenstedt am 26.04.2019 11:35
-
Servus an alle!
Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin Berufsanfänger und habe mich auf eine E13 Stelle als Lehrkraft an einer Hochschule beworben und auch die Zusage erhalten. Allerdings kann ich nicht E13 angestellt werden, da ich keinen Master habe. Dafür bringe ich aber 2 Bachelor mit (die auch beide relevant sind für die Stelle), ich habe im Rahmen vom Studium zwei Praktika absolviert und mehrere Semester als Tutor in der Lehre gearbeitet.. nun meine Frage: Ist es auf dieser Grundlage möglich, höher eingestuft zu werden innerhalb von E12 - um auf die Gehaltsalternative von E13 Stufe 1 zu kommen?
Besten dank schonmal und schöne Grüße
-
Ja, es ist möglich. Aber nur wenn der AG es auch will.
Anspruch hat man keinen.
-
So wie der SV geschildert ist, klingt das nach einem klassichen Berufsanfänger ohne Berufserfahrungen - Praktika oder Zeiten als Tutor zählen nicht. Daher EG 12, Stufe 1 - aber wie MoinMoin schon schrieb: Anspruch gibt's keinen, aber verhandeln tut nicht weh.
-
Für die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung bräuchte es überhaupt Berufserfahrung - die mutmaßlich nicht vorliegt.
-
Servus an alle!
Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin Berufsanfänger und habe mich auf eine E13 Stelle als Lehrkraft an einer Hochschule beworben und auch die Zusage erhalten. Allerdings kann ich nicht E13 angestellt werden, da ich keinen Master habe. Dafür bringe ich aber 2 Bachelor mit (die auch beide relevant sind für die Stelle), ich habe im Rahmen vom Studium zwei Praktika absolviert und mehrere Semester als Tutor in der Lehre gearbeitet.. nun meine Frage: Ist es auf dieser Grundlage möglich, höher eingestuft zu werden innerhalb von E12 - um auf die Gehaltsalternative von E13 Stufe 1 zu kommen?
Besten dank schonmal und schöne Grüße
Für die E12 reicht zumindest nach EntGO der Lehrkräfte der Bachelor nicht aus, insofern für den Anfang nicht schlecht.
-
Ja, korrekterweise hätte ich sagen müssen:
Eine Stufen-Zulage ist möglich, eine höhere Einstufung nur übertariflich, oder sagt man dann außertariflich?
-
Vielen Dank für die flotten Infos! Was bedeutet denn Stufen-Zulage?
-
nach §16 Abs. 5 kann der AG eine Zulage von bis zu 2 Stufen gewähren. D.h. Du bist in der Stufe eins bekommst das Entgelt der Stufe 3.