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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 09:08

Titel: [Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 09:08
Hallo alle.

Ich habe in der Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag gefunden, vielleicht können hier einmal die "Personaler" weiterhelfen.
Aktuell sind bei uns viele Stellen ausgeschrieben, allerdings teils gleich und teils unterschiedlich was die Eingruppierung für Angestellte und Beamte angeht. Wie wird entschieden, ob eine Stelle für die Beamten höher oder gleich bewertet wird? Ich frage rein aus Interesse und Neugier weil mir das schon oft aufgefallen ist.

Beispiele:

Sachbearbeitung : E10 TVÖD und A 11 LBesG NRW
Sachbearbeitung : E9c und A 10
Ingenieur: E10 und A10
Ingenieur: E11 und A11
stellv. Leitung: E12 und A13
Leitung: E12 und A12
Sachbearbitung: E8 und A8


Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 09:13
E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 09:16
E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 09:21
E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???
Und?
DIN A4 ist auch A4 und deswegen nicht eine Eingruppierung.
Es gibt keine Formel die von Ax zu Ey und umgekehrt führt.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Bastel am 24.08.2021 10:08
E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???

Es kann sogar A9 vs E12 vorkommen. Selten, aber möglich.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 10:12
Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 24.08.2021 10:21
Wie wird entschieden, ob eine Stelle für die Beamten höher oder gleich bewertet wird?

Durch die Dienstpostenbewertung der Beamten, die nur rudimentär etwas mit der tariflichen Bewertung zu tun hat. Bei Interesse - im Bereich der Länder und Kommunen erfolgt die Dienstpostenbewertung häufig nach dem kgst-Modell, siehe kgst.de.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 13:13
Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

Weißt du denn auch wieso es da so einen großen Unterschied gibt?
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 13:20
Durch die Dienstpostenbewertung der Beamten, die nur rudimentär etwas mit der tariflichen Bewertung zu tun hat. Bei Interesse - im Bereich der Länder und Kommunen erfolgt die Dienstpostenbewertung häufig nach dem kgst-Modell, siehe kgst.de.
[/quote]

Bei der kgst kann man offenbar nur mit einem Zugang mehr erfahren?! Ist denn kein Personaler hier, der es kurz und knapp aus der Praxis erläutern kann? Bei den Ingenieur Stellen z.B. sind die Zahlen immer identisch (bei uns zumindest). Für die allgemeine Verwaltung gibt´s für die Beamten meist eine Ziffer mehr.
Ich hatte mir das eigentlich immer so erklärt, dass es sich dann finanziell für Angestellte und Beamte eher annähert, wenn Beamte z.B. A11 und Angestellte E10 haben (Netto-nach dem Rechner und unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld für die Angestellten und nach Abzug der PKV). Bei A11 und E11 hat der Beamte dann idR einen finanziellen Nachteil gegenüber dem Angestellten (wobei die Ingenieure hier sowieso zu 85% angestellt sind).
Das kann aber natürlich völlig falsch sein und ganz andere Gründe haben :D
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 24.08.2021 14:03
Bei der kgst kann man offenbar nur mit einem Zugang mehr erfahren?! Ist denn kein Personaler hier, der es kurz und knapp aus der Praxis erläutern kann? Bei den Ingenieur Stellen z.B. sind die Zahlen immer identisch (bei uns zumindest). Für die allgemeine Verwaltung gibt´s für die Beamten meist eine Ziffer mehr.
Ich hatte mir das eigentlich immer so erklärt, dass es sich dann finanziell für Angestellte und Beamte eher annähert, wenn Beamte z.B. A11 und Angestellte E10 haben (Netto-nach dem Rechner und unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld für die Angestellten und nach Abzug der PKV). Bei A11 und E11 hat der Beamte dann idR einen finanziellen Nachteil gegenüber dem Angestellten (wobei die Ingenieure hier sowieso zu 85% angestellt sind).
Das kann aber natürlich völlig falsch sein und ganz andere Gründe haben :D

Korrekt, Details rückt die kgst nur gegen Geld raus. Ist ja auch deren Geschäftsmodell.
Bei der Dienstpostenbewertung nach kgst gibt es 6 Kriterien, die je nach Abstufung zu einem Punktewert führen. Alle Punkte zusammengezählt ergeben die Dienstpostenbewertung.

Die Unterschiede lassen sich ganz leicht erklären. Bei der Dienstpostenbewertung werden keinerlei Quervergleiche z.B. zu den Tarifbeschäftigten durchgeführt, sondern nur das vorhandene Bewertungsschema ausgefüllt und ausgewertet. Auch die Bewertungskriterien finden sich zwar von den Begrifflichkeiten (Schwierigkeit, selbständige Leistung, Verantwortung) in der EntgO wieder, werden aber unterschiedlich bewertet.

Insoweit kann es keine Vor- oder Nachteile geben, da einfach nicht verglichen wird. Es sind halt zwei unterschiedliche Systeme zur Stellen bzw. Dienstpostenbewertung.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 14:13
Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

Weißt du denn auch wieso es da so einen großen Unterschied gibt?

Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 24.08.2021 14:17
Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.

Ein Unterschied könnte sein, dass für Tarifbeschäftigte E6/7 eine abgeschlossene Berufsausbildung ausreicht, für den Beamten A9/10 aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium gefordert wird.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 14:19
Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 24.08.2021 16:50
Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.

Was meinst Du damit?
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 18:51
Es kommt darauf an, was erforderlich ist - was der AG fordert oder ggfs. gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hingegen unbeachtlich. So bspw. beim Standesbeamten, für den landesrechtliche Setzungen in mehreren Ländern explizit Hochschulstudium oder AL2 fordern, der aber in Ermangelung sL im entsprechenden Umfang in E6 oder E7 eingruppiert sind.
Titel: Antw:Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 25.08.2021 08:12
Es kommt darauf an, was erforderlich ist - was der AG fordert oder ggfs. gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hingegen unbeachtlich. So bspw. beim Standesbeamten, für den landesrechtliche Setzungen in mehreren Ländern explizit Hochschulstudium oder AL2 fordern, der aber in Ermangelung sL im entsprechenden Umfang in E6 oder E7 eingruppiert sind.
Das würde ja dazu führen, dass die AG-seitige Anforderung deutlich höher ist als die tarifliche, also dann zwar ein Hochschulstudium / AL 2 fordert, aber nur in E6/7 eingruppiert? Da würde ich mich als Bewerber doch arg wundern.

Bzw. wenn ein Hochschulstudium landesrechtlich gefordert ist, warum sollte die Tätigkeit als Standesbeamter dann nicht eine "entsprechende Tätigkeit" im tariflichen Sinne sein?
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 25.08.2021 08:17
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Was der AG fordert und ob sich jemand wundert, ist dafür völlig unbeachtlich.

Welche Rolle sollte eine gesetzliche Regelung dafür haben, ob ein Hochschulstudium für die auszuübende Tätigkeit an sich erforderlich sei?
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 25.08.2021 08:25
Welche Rolle sollte eine gesetzliche Regelung dafür haben, ob ein Hochschulstudium für die auszuübende Tätigkeit an sich erforderlich sei?

Das ist, was ich mich frage. Es erscheint mir unlogisch, dass einerseits der Gesetzgeber eine bestimmte Bildungsvoraussetzung für den Standesbeamten fordert, die Tätigkeiten gemäß tariflicher Bewertung jedoch nicht.
Hat für mich keinen Sinn und somit auch nicht für den Bewerber, der sich wundert.

Ist zwar "tariflich unbeachtlich", außerhalb von der Eingruppierung schon.
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 25.08.2021 08:32
Ob eine bestimmte Vorbildung erforderlich ist, ist eine Frage tatsächlicher, nicht rechtlicher Art. Das löst den scheinbaren Widerspruch auf.
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Organisator am 25.08.2021 08:40
Das stimmt. Für mich bleibt dennoch die Frage, warum der Gesetzgeber eine bestimmte Vorbildung fordert, die für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.
Ist aber auch nicht so schlimm, wenn die Frage unbeantwortet bleibt :)
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: ProfTii am 25.08.2021 12:26
Die Tätigkeit eines Standesbeamtes wird vermutlich, wie von Spid beschrieben, mit einer EG6/7 bewertet werden. Die EGO sieht doch für diese EGs gar keine Bildungsvoraussetzung vor? (Standesbeamte fallen doch unter den Allgemenen Teil und hier unter Bürodienst?)
Wenn die Bewertung über die bematenrechtlichen Instrumente zu einer A9/10/11 kommen, dann liegt die Zugangsvoraussetzung nicht an der Tätigkeit sondern am Laufbahnrecht, welches eine entsprechende Qulifikation für diese Laufbahn allgemein festlegt.
Das müsste die entsprechenden Unterschiede doch im Kern erklären, oder habe ich einen Denkfehler?
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Landsknecht am 26.08.2021 12:43
Unsere nicht beamteten Standesbeamten erhalten alle 9b/9c, wenn ich das richtig verstehe eine freiwillige Überzahlung meines AG :o
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 12:44
Ja.
Titel: Antw:[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Beitrag von: DeGr am 10.09.2021 12:18
...sofern die Standesbeamten nicht zusätzlich andere Tätigkeiten auszuüben haben, die die Anforderungen höherer Tätigkeitsmerkmale in einem zeitlich ausreichendem Maße erfüllen.