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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: crazyobb am 16.09.2021 13:11

Titel: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
Beitrag von: crazyobb am 16.09.2021 13:11
Hallo zusammen. Ich hab bei der BA ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund seit 04.01. bis 31.12.2021. (§ 14 Abs. 2).
Jetzt ist es so, dass ich dort gerne vorher kündigen/aufheben möchte. Kann ich den Vertrag normal kündigen? 1Monat zum Monatsende? Oder kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten?

Viele Grüße
Titel: Antw:Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
Beitrag von: Insider2 am 29.10.2021 11:55
Um einen Aufhebungsvertrag kannst du immer "bitten". Was daraus wird, steht auf einem anderen Blatt.

Welche Regelungen bzgl. Kündigung finden denn laut des Arbeitsvertrages Anwendung bzw. welcher Tarifvertrag?