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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kubus am 24.03.2022 10:58

Titel: Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 24.03.2022 10:58
Hallo zusammen,

kurze Vita:
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
-01/22 Studium gut abgeschlossen. Jetzt soll ich allerdings nicht in die E12, sondern in die E11 eingruppiert werden. Hier verliere ich 1 Jahr Stufenlaufzeit, soweit so gut.. allerdings heißt es, die "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums".

Ist das so? Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, ist dem nicht so.


Meine Idee ist jetzt
Option a: Personalrat mal damit beschäftigen
Option b: Ich such mir was neues, am Besten außerhalb des öD.

Ich danke den Profis hier, es geht natürlich nur um eine Einschätzung und keine rechtsgültige Beratung.

PS: Ist eine Kommunalverwaltung, also ganz normal TVÖD VKA.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 11:35
Frage sie wo das steht: "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums". Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)


Also ist der Sachverhalt der?
Dir wurden ab 1/19 Tätigkeiten der EG11 Fg2 vorübergehend übertragen. (Weil sie dir erst dann dauerhaft übertragen wollen, wenn du studiert hast?, notwendig für die Stelle wäre es ja nicht, aber gut kann der AG so machen, denke ich)
ab 1/22 wurden sie dir dauerhaft übertragen.

Denn dann:
Du übst seit 3 Jahren Tätigkeiten der EG11fg2 aus und rutsch damit in die EG12 ab 1/22.(Tarifautomatik)

Wenn dir also die Tätigkeiten dauerhaft übertragen zu 1/22 wurden, dann würde ich einfach das Entgelt ab dem 1.1. schriftlich einfordern (Frist und Form nach §37 beachten)
Wenn sie nicht zahlen, Klagen und Richter entscheiden lassen.

Personalrat kannst du parallel darüber informieren, sind aber nicht zuständig. (bzw. müssten ja schon zugestimmt haben, dass dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden).

(im TV-L würde ich jetzt noch empfehlen: Bewerbungen schreiben und nach §16.5 eine Zulage verlangen)

Hier bin ich nicht sattelfest, denke es ist aber richtig:

Stufen: ab 2/20 Stufe 3 eg9a Zulage zu EG11/3
bei dauerhafte Übertragung zum 1/22, Rückrechnung als ob direkt übertragen (ist ja so beim VKA beim TV-L wäre es nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe):
Rückwirkend ab 1/19 EG11S2 Laufzeit neu Start
ab 1/21 EG11s3
1/22 HG wegen 3 Jahre Stufe EG12S3 Laufzeit neu Start. EG12S4 dann 1/25


Wenn die jetzt sagen: Erfahrung fängt ab 1/22 erst an zu zählen, dann würdest du 1/24 in die EG11/S4 bezahlt bekommen und 1/25 in die EG12/s4 laufzeit neustart kommen

ab 1/25 wäre dann beides indentisch

in den 3 Jahren würdest du um rund 5000 Brutto betupst (2 Jahre wenige ein Jahr mehr Geld)
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: E15TVL am 24.03.2022 12:06
Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)
Der Meinung war ich bis vor 30 Minuten auch noch (sogar bis einschl. EG 13), bis ich dann in den Definitionen und Kommentierungen des BVA auf Seite 80 (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2022_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=13) folgenden Mist gelesen habe:

[...] Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. [...] Es können somit nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden. [...]

 :o :o :o
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: XTinaG am 24.03.2022 12:10
Die Entgeltordnungen von Bund und VKA unterscheiden sich vielfach erheblich, u.a. auch im IT-Bereich.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: E15TVL am 24.03.2022 12:19
@XTinaG
Danke! Stimmt, bei der EG 10 kommt die "abgeschlossene Hochschulbildung" rein (Bund).

@Kubus
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 12:22
@XTinaG
Danke! Stimmt, bei der EG 10 kommt die "abgeschlossene Hochschulbildung" rein (Bund).

EGO TV-L und VKA haben halt eine zweite Fallgruppe in der EG10 (und da geht es dann halt auch als SChulabbrecher bis nach oben). Der BUND hat da (noch) die Mauer "abgeschlossene Hochschulbildung".
(und in der EG6 darf man auch nur rein mit IT Ausbildung)

sB natürlich stets ausgenommen bei der Aussage.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 12:24
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.
nun verjag ihn doch nicht. mit der 12 und dem Job lebt es sich doch extrem bequem.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: E15TVL am 24.03.2022 12:36
Sofern er dann auch die E12 überwiesen bekommt, natürlich.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 24.03.2022 13:09
Frage sie wo das steht: "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums". Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)


Also ist der Sachverhalt der?
Dir wurden ab 1/19 Tätigkeiten der EG11 Fg2 vorübergehend übertragen. (Weil sie dir erst dann dauerhaft übertragen wollen, wenn du studiert hast?, notwendig für die Stelle wäre es ja nicht, aber gut kann der AG so machen, denke ich)
ab 1/22 wurden sie dir dauerhaft übertragen.


Denn dann:
Du übst seit 3 Jahren Tätigkeiten der EG11fg2 aus und rutsch damit in die EG12 ab 1/22.(Tarifautomatik)

Wenn dir also die Tätigkeiten dauerhaft übertragen zu 1/22 wurden, dann würde ich einfach das Entgelt ab dem 1.1. schriftlich einfordern (Frist und Form nach §37 beachten)
Wenn sie nicht zahlen, Klagen und Richter entscheiden lassen.

Personalrat kannst du parallel darüber informieren, sind aber nicht zuständig. (bzw. müssten ja schon zugestimmt haben, dass dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden).

(im TV-L würde ich jetzt noch empfehlen: Bewerbungen schreiben und nach §16.5 eine Zulage verlangen)

Hier bin ich nicht sattelfest, denke es ist aber richtig:

Stufen: ab 2/20 Stufe 3 eg9a Zulage zu EG11/3
bei dauerhafte Übertragung zum 1/22, Rückrechnung als ob direkt übertragen (ist ja so beim VKA beim TV-L wäre es nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe):
Rückwirkend ab 1/19 EG11S2 Laufzeit neu Start
ab 1/21 EG11s3
1/22 HG wegen 3 Jahre Stufe EG12S3 Laufzeit neu Start. EG12S4 dann 1/25


Wenn die jetzt sagen: Erfahrung fängt ab 1/22 erst an zu zählen, dann würdest du 1/24 in die EG11/S4 bezahlt bekommen und 1/25 in die EG12/s4 laufzeit neustart kommen

ab 1/25 wäre dann beides indentisch

in den 3 Jahren würdest du um rund 5000 Brutto betupst (2 Jahre wenige ein Jahr mehr Geld)

Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.

Wenn ich das den Kommentaren richtig entnehme, geht es eher um die dreijährige Erfahrung. Ich finde da auf die Schnelle in Beck-Online nichts bzw weiss nicht, wo das genau definiert ist ab wann das dann zählt. Ansonsten wie du schreibst, müsste ich der Fallgruppe 2 entsprechen.

Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.

Und ja, ihr habt Recht, dass man sich mal im privaten Umfeld umschauen sollte. Das mache ich jetzt sowieso mal parallel, da ich auch keine Lust darauf habe, dass ich in 5-10 Jahren genauso voller Frust da stehe wie jetzt, nur dass ich eben NICHTS wirklich gelernt habe bzw. mir das so in der freien Wirtschaft eben auch nicht soviel bringt. Ich erwarte nur die korrekte Einstufung aktuell, ist halt irgendwie ernüchternd wenn du nach drei-vier Jahren Studium dann effektiv mit weniger da stehst (verliere ja 1 Jahr in der Stufenlaufzeit).
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.

Vermutlich aber auch ein entsprechender Neidfaktor vorhanden, wenn man mit 25J dann in die 12 eingruppiert werden soll, keine Ahnung.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 24.03.2022 13:13
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.
nun verjag ihn doch nicht. mit der 12 und dem Job lebt es sich doch extrem bequem.

Man kann bequem Leben, ja. Aber irgendwie ist das aber auch alles langweilig.

Noch dazu wohne ich eben in einer teuren Gegend, wenn mir die Bude nicht selbst gehören würde, dann würde das Geld nicht reichen. Also bequem für den einen, schlecht für den anderen!
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 16:27
Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
Zitat
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
Zitat
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22  EG12S3 (58,4k)  dann 1.1.25:eg12s4

Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
Zitat
Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.

Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 25.03.2022 08:44
Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
Zitat
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
Zitat
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22  EG12S3 (58,4k)  dann 1.1.25:eg12s4

Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
Zitat
Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.

Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.

Hi,

danke erstmal. DIe Begründung der "praktischen Erfahrung" liegt auf Basis dieses Dokumentes, Seite 80:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2022_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf;jsessionid=B4EBC82D860B3DDF404D38E70064F511.internet271?__blob=publicationFile&v=13

. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit
praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden.

=> Das ist aber doch BUND, wir sind hier aber doch im Tvöd VKA.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 25.03.2022 08:59
Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.

Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)

Transferleistung nennt man so was.

Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.

Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.

Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 25.03.2022 09:15
Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.

Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)

Transferleistung nennt man so was.

Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.

Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.

Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.

Vielen Dank, ich sehe das auch so.

Mein Plan ist ansonsten, dass ich das mal mit dem Landrat bequatsche und wenn das nicht hilft, dann such ich mir was neues.
Aber erstmal abwarten :).
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: ITheini am 25.03.2022 11:51
So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.

Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft". Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 25.03.2022 12:34
So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.
Tja, was soll man sagen, ist ja eher der Unfähigkeit der Personalerin geschuldet, das da fehlerhaft gehandelt wird.
Zitat
Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft".
So kann man es machen, wäre auch nicht unbedingt zu beanstanden. Frage mich was der PR dazu gesagt hat. Hat aber nichts mit der HG zur 12 zu tun.
Zitat
Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.
Du irrst, so ist das im TV-L, nicht aber im TVöD VKA, dort wirst du so gestellt, als ob du von Anfang an höhergruppiert wurdest.
Gut für solch einen Fall, schelcht, wenn man damit die Zeiten für einen Stufenanstieg überbrücken will.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 25.03.2022 13:14
So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.
Tja, was soll man sagen, ist ja eher der Unfähigkeit der Personalerin geschuldet, das da fehlerhaft gehandelt wird.
Zitat
Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft".
So kann man es machen, wäre auch nicht unbedingt zu beanstanden. Frage mich was der PR dazu gesagt hat. Hat aber nichts mit der HG zur 12 zu tun.
Zitat
Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.
Du irrst, so ist das im TV-L, nicht aber im TVöD VKA, dort wirst du so gestellt, als ob du von Anfang an höhergruppiert wurdest.
Gut für solch einen Fall, schelcht, wenn man damit die Zeiten für einen Stufenanstieg überbrücken will.

Die Begründung, dass nur die 11 gezahlt werden soll wird ja an zwei Punkten festgemacht
a. Es würde für die 12 eine dreijährige praktische Erfahrung benötigt, die erst ab Vollendung des Studiums zählen kann. (Begründung BUND)
b. für die EG10 ja ein Hochschulstudium benötigt wird (Begründung ebenfalls BUND)

Beides ist mE nach eben aufgrund der FG2 E10 im VKA nichtig. DIe praktische Erfahrung kann eben auf jeder IT-Stelle erfolgen, des Weiteren übe ich die Position ja seit 2019 aus.

Ich war übrigens in 2017 mitte Januar fertig, dh. mein Arbeitsleben begann am 15.1.2017; daher auch die entsprechende zeitliche Eingruppierung zu Januar. Ab dem 15.01.2020 waren die drei Jahre praktische Erfahrung gegeben.

Meine Schlussfolgerung müsste dahingehend sein:
Wenn alles korrekt verlaufen wäre, dann:
-Eingruppierung in E12S2 bereits zum 01/20, davor analog E11/2 (was aber eigentlich egal ist, bis auf die Leistungsprämie, die dann ein paar € höher ausgefallen wäre jährlich)
-Eingruppierung in E12S3 in 01/21
-Eingruppierung in E12S4 in 01/24

=> korrekte Eingruppierung fordern, soweit möglich dann auch rückwirkend.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 25.03.2022 14:53
Stimmt, man kann die Meinung vertreten, dass die dreijährige praktische Erfahrung ab Ausübung des Berufes anfängt.

Die TdL der Länder sieht es wie folgt: 3 Jahre EG10 oder höhere Tätigkeit.
Also ab deiner EG11 Tätigkeit.

Kannst der Dame ja dieses vorlegen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Seite 12:
3.10.1 Mindestens dreijährige praktische Erfahrung
Die Tätigkeitsmerkmale sind an die Eingruppierungsregelungen für die Ingenieure (Teil II Abschnitt 22, Unterabschnitt 1) angelehnt. Bei der dort in Entgeltgruppe 12 geforderten „langjährigen Erfahrung“ handelt es sich nach der Rechtsprechung des BAG gleichfalls um eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung.
Praktische Erfahrung kann bei Beschäftigten, die im Ausbildungsstrang (Basiseingruppierung
Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 oder Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1) eingruppiert sind, erst nach
dem einschlägigen Berufsausbildungs- oder Hochschulabschluss beginnen.

Für alle Beschäftigten muss die Erfahrung aber in einem den aktuellen Tätigkeiten verwandten,
nicht zwingend gleichwertigen, aber mindestens auf dem Niveau der Entgeltgruppe 10 liegenden Aufgabengebiet erworben worden sein.
Eine unterhälftige Teilzeittätigkeit ist wegen der
Unteilbarkeit von Erfahrung unschädlich. Gleiches gilt für Beschäftigte, die nachweisbar zurückliegend entsprechende Arbeitsvorgänge ausgeübt haben. Nebentätigkeiten, Forschungsaufgaben oder rein theoretische Aufgaben genügen dagegen nicht, denn das Tätigkeitsmerkmal stellt auf die „praktische“ Erfahrung ab. Sofern sie außerhalb des öffentlichen Dienstes
erworben wurden, muss diese mindestens die Wertigkeit der Entgeltgruppe 10 entsprechen.
Zur Eingruppierung in eine Entgeltgruppe mit diesem Tätigkeitsmerkmal muss die praktische
Erfahrung auch in der Person vorliegen. Es handelt sich um ein subjektives Tätigkeitsmerkmal.
Solange diese drei Jahre am Stück oder kumulativ nicht vorliegen, sind die Beschäftigten nicht
in den entsprechenden Entgeltgruppen eingruppiert. Allerdings greift hier auch nicht unmittelbar die Minus-1-Regelung aus der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Nr. 1
Absatz 4, denn diese stellt nur auf „Vor- und Ausbildung“ ab und nicht auf weitere Merkmale.
Es bestehen aber seitens des Niedersächsischen Finanzministeriums keine Bedenken, wenn
übertariflich analog dieser Regelung auch bei diesem (und allen anderen) subjektiven Tätigkeitsmerkmalen so verfahren wird.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 30.03.2022 15:46
Frage zu EG10:
Fallgruppe 1 ist ja Studium, FG2 nicht.

Woher weiss ich jetzt ob ich FG1 oder 2 bin/war?

Bisher uebrigens noch keine AW vom Personaler
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 16:38
Frage zu EG10:
Fallgruppe 1 ist ja Studium, FG2 nicht.

Woher weiss ich jetzt ob ich FG1 oder 2 bin/war?

Bisher uebrigens noch keine AW vom Personaler
Vielleicht bist du ja beides.

Im Grund ganz einfach: Weißt du was deine auszuübenden Tätigkeiten sind?
Dann schaust du halt, ob es Tätigkeiten sind die unter FG1 fallen, oder ob es welche sind die unter FG2 fallen.
Wenn sie unter FG2 fallen musst du natürlich schauen, ob sie auch EG6-EG9b entsprechen  8)
Mir fallen gerade aber keine Beispiele ein, in denen eine Tätigkeiten unter FG2 fällt aber nicht unter FG1


Aber im Kern ist es Wumpe, da weder auf EG10 FG1 oder FG2 eine höhere EG aufbaut, sondern die 11 nur auf die 10 (egal welche fg) aufbaut.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 31.03.2022 11:06
Sicher, dass das in Bezug auf die drei Jahre praktische Erfahrung hin in der 12 wumpe ist?

Es hiess in der ersten Mail EG10 FG1 ->E11->E12

Also muss es ja iwie ne Begruendung geben wieso hier explizit FG1 erwaehnt wurde
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 31.03.2022 11:17
Ah, in der FG1 steht ja auch „sonstige Beschaeftigte… aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..

Nur, was ist ein sonstiger Beschaeftigter mit gleichwertiger Erfahrung?!
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 31.03.2022 11:19
Sicher, dass das in Bezug auf die drei Jahre praktische Erfahrung hin in der 12 wumpe ist?
Nein, sicher kann sich da noch kein Mensch sein, da nur ein Gericht es sicher feststellen kann.
Alles andere sind nur unmaßgebliche Meinungen von der einen oder der anderen Seite.
Zumindest solange sich nicht TdL und Gewerkschaft zu einer eindeutigeren formulieren (oder Protokollnotiz) hinreißen lassen.
Zitat
Es hiess in der ersten Mail EG10 FG1 ->E11->E12
Welche Mail?
Zitat
Also muss es ja iwie ne Begruendung geben wieso hier explizit FG1 erwaehnt wurde
Wenn du das meinst:
Praktische Erfahrung kann bei Beschäftigten, die im Ausbildungsstrang (Basiseingruppierung
Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 oder Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1) eingruppiert sind, erst nach
dem einschlägigen Berufsausbildungs- oder Hochschulabschluss beginnen.


Dann bezieht es sich eben auf die, die via dem Ausbildungsstrang eingruppiert sind.
Nicht jedoch auf die die via eg10 fg2 eingruppiert sind.
Und mir persönlich fällt es schwer mir Tätigkeiten vorzustellen, die FG1 sind und gleichzeitig nicht FG2

und nur mal so zur Info: Jemand mit nem BSC ist nicht automatisch in der eg10FG1 eingruppiert, er kann genauso gut in der eg10 fg2 eingruppiert sein und seine praktische Erfahrung anders erlangt haben.


und dieses:
Für alle Beschäftigten muss die Erfahrung aber in einem den aktuellen Tätigkeiten verwandten,
nicht zwingend gleichwertigen, aber mindestens auf dem Niveau der Entgeltgruppe 10 liegenden Aufgabengebiet erworben worden sein.

Ist auch nur die Rechtsmeinung der TdL, die aber nicht unbedingt vor Gericht bestand haben muss.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 31.03.2022 11:22
Ah, in der FG1 steht ja auch „sonstige Beschaeftigte… aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..

Nur, was ist ein sonstiger Beschaeftigter mit gleichwertiger Erfahrung?!
Jemand der nachweislich in der breite und tiefe die Fähigkeiten erlangt hat, die jemand mit dem Studium erlernt hat.
Und zwar nicht nur für aktuell auszuübenden Tätigkeiten, sondern auch für zukünftige.

guckst du: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=In%20der%20Entgeltordnung%20des%20Bundes,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.

ist in der Regel relativ schwer vor Gericht zu erstreiten, wenn jedoch ein Ag da beide Augen zudrückt, dann kann er damit jemand auf BSC Niveau heben.

Hier aber absolut überflüssig, da via FG2 wesentlich einfacher erreichbar.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 06.04.2022 11:31
Hallo,

Danke Dir! Bisher habe ich keine Reaktion auf meine Argumentation von der Personalstelle erhalten.

Ich war jetzt trotzdem aktiv und hatte die Woche zwei Bewerbungsgespräche, bei einem habe ich jetzt auch eine Zusage zu 72k bei 38h und 32 Tagen Urlaub.

Nächste Woche ist die "Höhergruppierung". Ich entscheide dann spontan ob ich nicht das Ufer wechsele :).

Vielen Dank an Alle!
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: gezza75 am 06.04.2022 12:02
 Als Wirtschaftsinformatiker bisst du in der freien Wirtschaft mit Sicherheit besser aufgehoben.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 07.04.2022 16:13
Begruendung Personalamt ist da:

Ich waere in dem Strang der Eg10 FG1, daher startet die Berufserfahrung erst jetzt.



Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: WasDennNun am 07.04.2022 19:34
Begruendung Personalamt ist da:

Ich waere in dem Strang der Eg10 FG1, daher startet die Berufserfahrung erst jetzt.
Willkür oder Dummheit halt.

Tja, da hilft nur ignorieren, klagen
oder auf nimmer wiedersehen.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: TVWaldschrat am 07.04.2022 19:57
Hallo,

Danke Dir! Bisher habe ich keine Reaktion auf meine Argumentation von der Personalstelle erhalten.

Ich war jetzt trotzdem aktiv und hatte die Woche zwei Bewerbungsgespräche, bei einem habe ich jetzt auch eine Zusage zu 72k bei 38h und 32 Tagen Urlaub.

Nächste Woche ist die "Höhergruppierung". Ich entscheide dann spontan ob ich nicht das Ufer wechsele :).

Vielen Dank an Alle!

Klingt so als wäre die Entscheidung klar. Und das eine Angebot klingt fast nach Chemie-Tarif.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 11.05.2022 14:24
Hallo,

Danke Dir! Bisher habe ich keine Reaktion auf meine Argumentation von der Personalstelle erhalten.

Ich war jetzt trotzdem aktiv und hatte die Woche zwei Bewerbungsgespräche, bei einem habe ich jetzt auch eine Zusage zu 72k bei 38h und 32 Tagen Urlaub.

Nächste Woche ist die "Höhergruppierung". Ich entscheide dann spontan ob ich nicht das Ufer wechsele :).

Vielen Dank an Alle!

Klingt so als wäre die Entscheidung klar. Und das eine Angebot klingt fast nach Chemie-Tarif.

Bei einem bekannten Impfstoffentwickler.......... ;) Bin gespannt wie es wird.

Mittlerweile - nach Einreichung der Kündigung - ginge dann die 12 wohl doch. Zu spät.
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: superbraz am 12.05.2022 06:38
Da hat der alte AG entsprechend schlecht gepokert :)
Viel Erfolg beim neuen AG!
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Bastel am 12.05.2022 06:57
Mittlerweile - nach Einreichung der Kündigung - ginge dann die 12 wohl doch. Zu spät.

Was ein Saftladen...
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kaiser80 am 12.05.2022 07:34

Mittlerweile - nach Einreichung der Kündigung - ginge dann die 12 wohl doch. Zu spät.
Zapperlot... Peinlich solche AG; dann sollte man wenigstens die Eier haben und zu seiner Rechtsauffassung stehen.

Sei froh wenn du da weg bist! Viel Erfolg
Titel: Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
Beitrag von: Kubus am 04.07.2022 17:25
Vielen Dank nochmal an alle, ich konnte dank Auflösungsvertrag schon zum 01.07 bei meinem neuen AG beginnen.

Bis jetzt war das eine sehr gute Entscheidung, mir gefällt es bisher sehr gut. Bin gespannt wie die weitere Entwicklung so ist.

Danke!!