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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: hson am 23.09.2021 16:02

Titel: Entfällt BAT Besitzstand Kind bei Wechsel Kindergeldberechtigung?
Beitrag von: hson am 23.09.2021 16:02
Hallo,
unser Sohn lebte bisher im Wechselmodell bei mir und meiner Ex-Frau.
Kindergeld habe ich bezogen (bin nicht im öffentlichen Dienst).
Da unser Sohn nun ganz bei meiner Ex-Frau wohnen möchte, wird sie das Kindergeld in Zukunft beziehen. Sie erhält aus BAT-Zeiten einen Kinderzuschlag als Besitzstand. Besteht die Gefahr, dass dieser entfällt, da der Kindergeldberechtigte wechselt oder wäre das nur der Fall, wenn die Kindergeldberechtigung von meiner Ex-Frau auf mich übergehen würde?

Vielen Dank
Titel: Antw:Entfällt BAT Besitzstand Kind bei Wechsel Kindergeldberechtigung?
Beitrag von: Isie am 23.09.2021 17:39
Der Anspruch des Berechtigten entfällt nur dann, wenn eine andere Person i. S. des § 11 TVÜ-L das Kindergeld erhält, aber nicht, wenn die Berechtigte das Kindergeld erhält. Bisher hat deine Exfrau die Besitzstandszulage erhalten, obwohl sie nicht die Kindergeldempfängerin war.