Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Seekind am 19.11.2018 14:25
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit.
Ich bin derzeit Beamter auf Widerruf, 2.LG 1.EA. Im Frühjahr werde ich Vater.
Ist es möglich während des Vorbereitungsdienstes in Elternzeit zu gehen? Oder kann ich den Urlaub (vier Wochen) als Elternzeit verwenden und würde anschließend weiterhin über einen Anspruch auf Urlaub verfügen?
Über Antworten würde ich mich freuen. Danke.
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Hallo Seekind,
soweit mir bekannt ist, gibt es während der Zeit als Anwärter bezüglich einer möglichen Elternzeit keine grundsätzlichen Einschränkungen. Jedoch wird sich die Ausbildung um die in Elternzeit verbrachte Zeit verlängern.
Grüße,
Dude
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Hallo Seekind,
glückwunsch zunächst einmal.
Zumindest in Ba-Wü wird zwischen bei der Elternzeit nicht zwischen Widerurfs-, Probe- und Lebenszeitbeamten unterschieden. Ein nützliches pdf zur Elternzeit ist auf folgender Seite (dort in der Mitte unter HIER):
https://lbv.landbw.de/-/elternzeit
Grüße
Skedee