Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: scrat81 am 30.03.2021 09:22
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Hallo,
in Niedersachsen bekommen Realschullehrer mit A12 seit Kurzem auch die allg. Stellenzulage (ca.98€).
Wie würde es sich bei Übertragung einer höherwertigen Funktionsstelle verhalten, die dann mit A13 vergütet wird.
Dann ebenfalls mit Zulage ??
Danke
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Hallo,
in Niedersachsen bekommen Realschullehrer mit A12 seit Kurzem auch die allg. Stellenzulage (ca.98€).
Wie würde es sich bei Übertragung einer höherwertigen Funktionsstelle verhalten, die dann mit A13 vergütet wird.
Dann ebenfalls mit Zulage ??
Danke
Das lässt sich so allgemein nicht beantworten, sondern kommt auf die jeweilige Funktionsstelle an. Da Realschullehrer dem ehemals gehobenen, Studienräte dem ehemals höheren Dienst angehören, war die Zulage, wenn ich es recht erinnere, bis Mitte der 2000er Jahre die Wasserscheide zwischen beiden (denn bis dahin sind Realschullehrer in Niedersachsen nach A 13 besoldet worden; die, die bis dahin das Amt bekleideten, werden auch weiterhin entsprechend besoldet).
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folgendes habe ich gefunden....vielleicht kann mir das jemand "übersetzen"... ??
Anlage 9
(zu § 38)
Eine allgemeine Stellenzulage erhalten
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite
Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist.
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Eine Erklärung findest Du hier: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/allgemein/allgemeines-zur-besoldung-68444.html
Die Besoldungsgruppe A 13 kann dem ersten oder zweiten Einstiegsamt zugeordnet werden. Je nachdem, zu welchem Einstiegsamt die Zuordnung erfolgt, wird eine Amtszulage gewährt oder eben nicht. Von daher muss die jeweilige Zuordnung des Amts beachtet werden und kann - wie vorhin geschrieben - eine pauschale Aussage zur Besoldungsgruppe A 13 nicht getätigt werden.
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Ok, dann würde für den vorliegenden Fall keine zulage in Frage kommen.
Die betreffende Person ist von Beginn an in A12 eingeordnet. Das entspricht ja Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsgehalt.
Also würde nach der Beförderung nach A13 keine Zulage gezahlt.
Sollte ich etwas nicht berücksichtigt haben, bitte ich noch einmal um Korrektur.
Danke