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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: kreke am 15.12.2021 07:00

Titel: E6 S2 - befristete Stelle E9a
Beitrag von: kreke am 15.12.2021 07:00
Hallo zusammen,

ich bin aktuell in E6 S2 und habe mich intern auf eine befristete Stelle (bis Dezember 2023) in der E9a beworben.
In der Stellenanzeige steht dabei, dass für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine persönliche Zulage gewährt wird nach § 14 TV-L.

Welches Entgelt würde ich dann voraussichtlich erhalten?
4,5 v. H. zu meinem aktuellen Entgelt? Verstehe ich das richtig?

Danke und Grüße



Titel: Antw:E6 S2 - befristete Stelle E9a
Beitrag von: Lars73 am 15.12.2021 07:09
Nein, weil "bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit über
mehr als eine Entgeltgruppe gilt Satz 1 entsprechend" gilt. Man bekommt den Unterschiedsbetrag zur E9a (Stufe 2)