Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Karina am 14.09.2022 09:55
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Beschäftigungszeit. Wenn ein Mitarbeiter der Feuerwehr in die Übergangsversorgung der Feuerwehr gewechselt ist, zählt das dann, wie die Ruhephase bei Altersteilzeitverträgen im Blockmodell, noch zur Beschäftigungszeit?
Und bekommt er dem entsprechend das Jubiläumsgeld gezahlt?
Liebe Grüße
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Ja, das zählt noch zur Beschäftigungszeit, siehe § 46 Nr. 4 Abs. 1 Satz BT-V.
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Danke schön.