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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Neuhier21 am 14.11.2021 22:47
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Hallo zusammen,
ich bin - sicherlich wie viele hier - bisweilen stiller Leser dieses Forums. Heute nun würde ich mich für Hinweise bzw. Tipps freuen... Ich bin Teamleiter eines recht kleinen Teams (7 Sachbearbeiter), die in die EG 11 (bzw. A11) eingruppiert sind. Ich selbst habe auch die EG 11. Der einzige Arbeitsvorgang in der Stellenbewertung lautet: 100 Prozent Leiten und Führen. Ich leite u.a. Widerspruchsausschüsse und nehme Terminvertretungen vor dem LSG war. Die Sachbearbeiter tun dies nicht. Lediglich Termine vor dem SG werden von denen wahrgenommen.
Gibt es Rechtsprechung, aus der sich eine E12- Eingruppierung begründen könnte? Gibt es eine Art "Automatismus", dass die Leitung wenigstens eine EG höher vergütet wird als die unterstellten Mitarbeiter?
Besten Dank:-)
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Es gibt keinen tariflichen Grund, dass ein Teamleiter eine höhere Entgeltgruppe als die Teammitglieder haben. E11 hört sich erstmal plausibel an. Ist denn die E11 für die Teammitglieder pkausibel?
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Darüber hinaus ist für die E 12 das Tarifmerkmal "erhebliches Maß der Verantwortung" notwendig, was laut Sachverhalt nicht vorliegt. (zweite Leitungsebene oder besonders schwierige Grundsatzfragen mit Auswirkunen für die Allgemeinheit).
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Es gibt keinen tariflichen Grund, dass ein Teamleiter eine höhere Entgeltgruppe als die Teammitglieder haben. E11 hört sich erstmal plausibel an. Ist denn die E11 für die Teammitglieder pkausibel?
Die E11 für die Teammitglieder ist vom LAG bestätigt.
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In den Sozialämtern in Berlin führt ein E11-Teamleiter ein Team von 24 Sachbearbeitern der EG 9c-10. Insofern sehe ich hier tatsächlich keine Anhaltspunkte für eine Wertigkeit, die nach einer E12 schreien würde...
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Je nachdem welche Tätigkeiten dein Team auszuüben hat, ist es sogar denkbar, dass du nach EG11 und deine Sachbearbeiter nach EG12 eingruppiert wären.
Es gibt grundsätzlich keine Automatismus oder Anspruch darauf, dass eine Führungskraft höher eingruppiert wäre (mehr verdient) als seine "Untergebenen".
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Ich bin Teamleiter eines recht kleinen Teams (7 Sachbearbeiter), die in die EG 11 (bzw. A11) eingruppiert sind. Ich selbst habe auch die EG 11. Der einzige Arbeitsvorgang in der Stellenbewertung lautet: 100 Prozent Leiten und Führen.
Das ist m.E. ein vollkommen überhöhter Ansatz an die für die Personalführung notwendigen Aufwände. Bei uns wird der für die Personalführung angesetzter Aufwand auf 5% pro Personalstelle und maximal 60 - 70% (12 - 14 MA) festgelegt.
unterstellten Mitarbeiter?
Fieses Wort. Benutzer besser "meine Mitarbeiter"
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Das ist m.E. ein vollkommen überhöhter Ansatz an die für die Personalführung notwendigen Aufwände. Bei uns wird der für die Personalführung angesetzter Aufwand auf 5% pro Personalstelle und maximal 60 - 70% (12 - 14 MA) festgelegt.
Ein einheitlicher Arbeitsvorgang bei Führung entspricht der ständigen Rechtsprechung. Es kommt nicht darauf an welcher Zeitanteil tatsächlich für Personalführung vorgesehen sind.
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unterstellten Mitarbeiter?
Fieses Wort. Benutzer besser "meine Mitarbeiter"
„Unterstellt“ ist ebenso üblich wie „meine“, wobei ich persönlich das Possessivpronomen weit übergriffiger finde, als die sachliche Darstellung eines Über-Unterordnungsverhältnisses.
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Das sehe ich auch so. Ich bezeichne die mir unterstellten MA idR als "Kollegen"
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„Unterstellt“ ist ebenso üblich wie „meine“, wobei ich persönlich das Possessivpronomen weit übergriffiger finde, als die sachliche Darstellung eines Über-Unterordnungsverhältnisses.
Ja? Inwiefern wäre denn "meine" Kollegen oder "mein" Chef übergriffig? Das Über-/Unterordnungsverhältnis wird doch durch das folgende Substantiv dargestellt.
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Nun mal so generell überlegt. Das Arbeitspensum bleibt wie vorher und ist genauso hoch wie bei den Kollegen. Die anderen Aufgaben kommen dazu.Hast du einen extra Kurs oder Prüfung für diese Tätigkeit besucht/abgelegt Dann könnte man versuchen mehr Geld zu bekommen. Oder dein Pensum wird weniger oder oder war immer schon niedriger und deswegen hat man dir noch eine leichtere Arbeit dazu gegeben um die anderen zu entlasten. Dann ist eine Höhergruppierung wohl nicht richtig.
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Es gibt grundsätzlich keine Automatismus oder Anspruch darauf, dass eine Führungskraft höher eingruppiert wäre (mehr verdient) als seine "Untergebenen".
Auch wenn's schon ein paar Wochen alt ist...
Diese Aussage ist nicht korrekt, siehe TVÖD-P. Dort ist das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt und selbstverständlich ist dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter.
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Das ist Unfug. Erstens gibt es im Bund keinen TVÖD-P und zweitens wäre die Aussage von ProfTii auch dann korrekt, wenn es ihn gäbe, denn in der Einschränkung „grundsätzlich“ ist die Möglichkeit der Ausnahme bereits enthalten.
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Das ist Unfug. Erstens gibt es im Bund keinen TVÖD-P und zweitens wäre die Aussage von ProfTii auch dann korrekt, wenn es ihn gäbe, denn in der Einschränkung „grundsätzlich“ ist die Möglichkeit der Ausnahme bereits enthalten.
Nein es ist kein Unfug. Ich habe nur festgestellt, dass es durchaus Bereiche im TVÖD gibt (ich schrieb nicht BUND), in denen die Entgeltgruppe von Führungspersonal explizit geregelt ist. Nicht mehr und nicht weniger! Ebenfalls habe ich festgestellt, das die Vergütung höher ist, wie die der normalen Mitarbeiter! Evtl. könntest du mir den Unfug an meiner Aussage nochmal genauer erklären!? Grüße und Danke.
"Vorbemerkungen
1. Die Tarifvertragsparteien legen dem
Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für Leitungskräfte in der Pflege folgende regelmäßige
Organisationsstruktur zu Grunde:
a) 1Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt
die unterste Leitungsebene dar. 2Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind in der Regel
nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt.
b) 1Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit. 2Einer Stationsleitung sind in
der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte
unterstellt.
c) 1Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst in der Regel mehrere Stationen. 2Einer
Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der
Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt.
Bei der Zahl der unterstellten Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend
dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten. Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan
zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.
2. Soweit für vergleichbare organisatorische Einheiten von den vorstehenden Bezeichnungen abweichende Bezeichnungen
verwandt werden, ist dies unbeachtlich.
Entgeltgruppe P 10
1. Beschäftigte als Gruppenleiterinnen/
Gruppenleiter bzw. Teamleiterinnen/Teamleiter.
2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/
Vertreter von Gruppenleiterinnen/Gruppenleitern bzw. Teamleiterinnen/Teamleitern der
Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1.
Entgeltgruppe P 11
1. Beschäftigte als Gruppenleiterinnen/
Gruppenleiter bzw. Teamleiterinnen/Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen bzw.
Teams.
2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Stationsleiterinnen/
Stationsleitern.
Entgeltgruppe P 12
1. Beschäftigte als Stationsleiterinnen/
Stationsleiter.
2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Stationsleiterinnen/Stationsleitern der Entgeltgruppe P 13 oder von
Bereichsleiterinnen/Bereichsleitern bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleitern.
Entgeltgruppe P 13
Beschäftigte als Stationsleiterinnen/Stationsleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen.
Entgeltgruppe P 14
1. Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/
Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/
Abteilungsleiter.
2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Bereichsleiterinnen/Bereichsleitern der Entgeltgruppe P 15.
Entgeltgruppe P 15
Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den
Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit
erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abtei- lungen.
Entgeltgruppe P 16
Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt."
https://gesundheit-soziales.verdi.de/++file++58749e9e086c2602d82c4af3/download/EGO%20kommunal%202017%20medium.pdf
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Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.
Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!
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Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.
Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!
Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)
btw...Man könnte fast meinen du wärst Spid, wenn dem so sei, verzeihe ich Dir Deine fehlende Empathie (ehrlich!), es ist mir quasi eine Ehre von Dir den Sachverhalt erklärt zu bekommen. 8)
Wenn dem nicht so sei, vergiss den letzten Absatz.
Grüße
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Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)
Ja, solche FGs gibt es in der EGO, allerdings erhalten sie nicht zwingend mehr Geld, als die ihnen unterstellten.
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Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.
Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!
Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)
btw...Man könnte fast meinen du wärst Spid, wenn dem so sei, verzeihe ich Dir Deine fehlende Empathie (ehrlich!), es ist mir quasi eine Ehre von Dir den Sachverhalt erklärt zu bekommen. 8)
Wenn dem nicht so sei, vergiss den letzten Absatz.
Grüße
Empathie ist bei rechtlichen Bewertungen ohne Wert. Du verkennst zudem den Kern Deiner Aussage. Diese lautete "Diese Aussage ist nicht korrekt, siehe TVÖD-P. Dort ist das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt und selbstverständlich ist dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter." Kern der Aussage ist also: Die Aussage von ProfTii ist nicht korrekt. Im TVÖD-P ist das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt und selbstverständlich ist dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter.
Und das ist und bleibt Unsinn. Die inkriminierte Aussage von ProfTii lautete "Es gibt grundsätzlich keine Automatismus oder Anspruch darauf, dass eine Führungskraft höher eingruppiert wäre (mehr verdient) als seine 'Untergebenen'." Selbst wenn ausnahmsweise in einem kleinen Bereich es eine Regelung gäbe, die einen solchen Automatismus begründete, bliebe die Aussage von ProfTii korrekt. Denn grundsätzlich ist es so, wie ProfTii ausführte. Er schrieb ja nicht, daß es stets so sei. Damit sei der erste Teil Deiner Kernaussage widerlegt. Der zweite Teil Deiner Kernaussage dient zur Begründung des ersten. Du behauptest, im "TVÖD-P" gebe es eine Regelung dahingehend, daß das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt sei und selbstverständlich dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter sei. Wie bereits dargelegt, gibt es bereits keinen TVÖD-P. Bereits dies widerlegt den zweiten Teil Deiner Kernaussage, die darauf beruht, es sei im TVÖD-P etwas mit einem bestimmten Regelungsgehalt geregelt. In Ermangelung eines TVÖD-P kann das nämlich nicht sein. Geht man davon aus, daß damit die besonderen Eingruppierungsregelungen für Führungskräfte in der Pflege im Geschäftsbereich des BMVg gemeint sind, ist auch die Aussage, das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen sei für diesen Bereich explizit geregelt und selbstverständlich höher als das der unterstellten Mitarbeiter, unzutreffend. Mit der Einschränkung "grundsätzlich" könnte man die Aussage sogar noch hinnehmen, jedoch gibt es (und das nicht nur theoretisch) durchaus auch Personal der Entgeltgruppen E13/14/15, das Stationsleitungen unterstellt ist.
Was genau bliebe jetzt also von Deiner Kernaussage, das "nicht unwahrer" sei?
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@ XTinaG
Das kann ich so annehmen, Danke für deine Erklärung;)
Grüße