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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: gerzeb am 30.11.2021 08:53

Titel: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 30.11.2021 08:53
"Der Minister äußerte sich in seinem Grußwort zuversichtlich, dass die derzeit laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zu einem guten Kompromiss kommen werden. Danach werde die Landesregierung – noch vor den im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen - schnellstmöglich über die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge entscheiden.

...

In einem weiteren Schritt soll die verfassungsmäßige Alimentation im Rahmen der Besoldungsanpassung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden."

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/finanzminister-sagt-schnelle-anpassung-der-besoldungs-und-versorgungsbezuege-zu/


Man darf gespannt sein in NRW... Ich gehe entweder davon aus, dass

a) die Anpassung der verfassungsmäßigen Alimentation nicht in dem nötigen Maße vorgenommen wird, sodass diese auch weiterhin verfassungswidrig sein wird

oder

b) es einen Rückzieher zur Anpassung der verfassungsmäßigen Alimentation geben wird, da die Landtagswahlen überraschend schnell gekommen sind, sodass keine ausreichende Zeit für eine ordnungsgemäße Änderung war und daher nur das Ergebnis aus der Tarifrunde 1:1 übernommen wird.

Ich persönlich gehe trotz der anstehenden Wahl im Mai 22 von Option b) aus. Entsprechende Konsequenzen dürften sich im Wahlergebnis widerspiegeln.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 30.11.2021 09:09
Grundsätzlich bin ich da voll bei Ihnen.
Aber seien wir mal ehrlich. Die Änderungen für die verfassungsmäßige Alimentation können doch eigentlich schon fertig in der Schublade liegen.
Jetzt muss man nur noch die Ergebnisse des TvL einarbeiten.
Wäre meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, wenn man das bis Mai nicht hinbekommt.

Ich habe ja die leise Hoffnung, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass sie die Erhöhung auf Grund des Berliner Urteils, besser durch die Öffentlichkeit bekommt wenn sie mit der Übertragung des Tarifergebnisses verbunden wird. Dann könnte es doch gut und schnell für uns gehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jannikklein am 30.11.2021 12:16
Hallo, könnt ihr einem Unkundigen näherer erläutern, was an der Besoldung genau als verfassungswidrig eingestuft wurde und wie sich eine Änderung auswirken würde? Ich lese das hier nicht wirklich raus. Ich würde mich freuen, mitdiskutieren zu können. Besten Dank 😊
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.11.2021 12:20
...hier kannst du dich einlesen. Viel Spaß! :D

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 30.11.2021 13:26
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ?  Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BüroLurchNRW am 30.11.2021 14:01
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ?  Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.

Ich glaube ja nicht, dass es überhaupt endlich mal eine Sonderzahlung gibt...bisher sind die Beamten in NRW doch immer leer ausgegangen  :(. Die Tarifbeschäftigten bei uns bekommen auch nur maximal 600€ und auch nur wennn Sie im Bereich "Corona" eingesetzt waren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 30.11.2021 14:10
Ich halte das für etwas dreist, bei der die Einmalzahlung irgendeine Sondersituation wie Corona ins Spiel zu bringen. Wie auch schon beim TVöD gibt es hier eine Nullrunde, die mit einer Einmalzahlung ausgeglichen werden soll.

Auch wenn das nur ein schwacher Trost gegenüber tabellenwirksamen Entgelterhöhungen ist, ist die Benennung als Corona-Prämie eine Frechheit. Schürt nur wieder Diskussionen, ob und wer die bekommen soll, damit hat dies mit irgendwelchen außerentgeltlichen Situationen überhaupt nichts zu tun.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.11.2021 14:15
...und der normale Bürger (der ja keine Ahnung von TVL, TVöD, Beamtenstatus etc. hat), glaubt mittlerweile, die im öD bekommen bekommen alle sechs Monate Corona-Sonderzahlungen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 30.11.2021 14:23
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.

So sehe ich es auch. Hier wurde offenbar eine neue Sparmöglichkeit entdeckt. So verärgert man aktive Beamte nicht und kann gleichzeitig bei den Pensionären sparen. Ich finde die Tarifeinigung ist für die Übertragung auf Beamte vollkommen ungeeignet.

Andererseits ist es auch etwas frech, die TV-L Einigung als Nullrunde zu bezeichnen. 1300 Euro sozialabgaben- und steuerfrei sind mal locker 4-8% Jahres-Extralohn für die Angestellten, auch wenn dieser nicht tabellenwirksam ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PrinzP am 30.11.2021 14:26
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ?  Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.

Ich glaube ja nicht, dass es überhaupt endlich mal eine Sonderzahlung gibt...bisher sind die Beamten in NRW doch immer leer ausgegangen  :(. Die Tarifbeschäftigten bei uns bekommen auch nur maximal 600€ und auch nur wennn Sie im Bereich "Corona" eingesetzt waren.


Dann handelt es sich wohl um Beschäftigte, für die

der TVöD, der TV-V, der TVAöD, der TVSöD oder der VPöD gilt.

Dafür muss man auch nicht in einem Corona-Bereich eingesetzt sein.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 30.11.2021 14:31
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 30.11.2021 14:35
...und der normale Bürger (der ja keine Ahnung von TVL, TVöD, Beamtenstatus etc. hat), glaubt mittlerweile, die im öD bekommen bekommen alle sechs Monate Corona-Sonderzahlungen...

kommt noch dazu.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 30.11.2021 14:36
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.

Ja?

Diese Seite beschreibt den Abschluss wie folgt:

29.11.2021 - Tarifeinigung
    01.10.2021: Nullrunde
    01.12.2022: +2,8%
    Laufzeit: 24 Monate
    Steuerfreie Corona-Einmalzahlung: 1300 Euro

Wenn das für die Beamten übernommen werden sollte, wäre dies eine Nullrunde für alle. Ob aktiv oder im Ruhestand.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 30.11.2021 14:39
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.

Es war nicht persönlich an dich gerichtet. Die TV-L Tarifeinigung wird von den Angestellten, Presse und auch hier https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/ auch als Nullrunde bezeichnet. Es ist aber eben keine Nullrunde, sondern ein netter Extralohn.

Nur die Ruhestandbeamten bekommen womöglich eine echte Nullrunde ab, ja.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 30.11.2021 14:39
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ?  Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.

In Hessen erhalten Versorgungsempfänger nach meinem Kenntnisstand keine Corona-Sonderzahlung.
Die Corona-Sonderzahlung nach diesem Gesetz erhalten:
1. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Geltungsbereich
des Hessischen Beamtengesetzes mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie
2. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.11.2021 14:42
...Corona-Sonderzahlung soll auch ein Ausgleich für geleistete Arbeit in Corona-Zeiten sein...warum sollten Pensionäre und Rentner daher auch eine Ausgleichzahlung bekommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BüroLurchNRW am 30.11.2021 15:37
Zitat
Dann handelt es sich wohl um Beschäftigte, für die

der TVöD, der TV-V, der TVAöD, der TVSöD oder der VPöD gilt.

Dafür muss man auch nicht in einem Corona-Bereich eingesetzt sein.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Ja, hier ist TVöD und ja, die haben letztes Jahr eine Prämie bekommen. Dieses Jahr aber nur, wenn sie im Gesundheitsbereich eingesetzt wurden und dann 50€ pro Monat. Gehe deshalb davon aus, dass die Beamten der Kreise, Städte und Kommunen ebenfalls wieder in die Röhre gucken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.11.2021 15:42
...umso schöner, wenn du dann deine 1300 € trotzdem bekommst... ;)

...du hast immer noch nicht kapiert, dass die Corona-sonderzahlung nur so heisst, aber in Wirklichkeit einen Ausgleich für die 1jährige Nullrunde darstellt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.11.2021 15:45
...und die Politik wird Vieles unsinnige tun...aber nie der Beamtenschaft in NRW eine Nullrunde zur landtagswahl bescheren... ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PrinzP am 30.11.2021 15:54
Zitat
Dann handelt es sich wohl um Beschäftigte, für die

der TVöD, der TV-V, der TVAöD, der TVSöD oder der VPöD gilt.

Dafür muss man auch nicht in einem Corona-Bereich eingesetzt sein.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Ja, hier ist TVöD und ja, die haben letztes Jahr eine Prämie bekommen. Dieses Jahr aber nur, wenn sie im Gesundheitsbereich eingesetzt wurden und dann 50€ pro Monat. Gehe deshalb davon aus, dass die Beamten der Kreise, Städte und Kommunen ebenfalls wieder in die Röhre gucken.

Das war aber eine zusätzliche Prämie, speziell für den Gesundheitsdienst. Und im Gegensatz zu der Einmalzahlung hat diese auch tatsächlich etwas mit der besonderen Belastung durch Corona zu tun.

https://www.verdi.de/++file++60769c321b93a5a6b2d7a218/download/210324_TV_Corona-Sonderpra%CC%88mie_O%CC%88GD_verdi%20pdf.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: St3f4n am 01.12.2021 00:15
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.

So sehe ich es auch. Hier wurde offenbar eine neue Sparmöglichkeit entdeckt. So verärgert man aktive Beamte nicht und kann gleichzeitig bei den Pensionären sparen. Ich finde die Tarifeinigung ist für die Übertragung auf Beamte vollkommen ungeeignet.

Andererseits ist es auch etwas frech, die TV-L Einigung als Nullrunde zu bezeichnen. 1300 Euro sozialabgaben- und steuerfrei sind mal locker 4-8% Jahres-Extralohn für die Angestellten, auch wenn dieser nicht tabellenwirksam ist.

Allerdings ist das ein Einmal-Effekt. Die nächste Lohnanpassung basiert dann immer noch auf der alten Tabelle. Integriert bis zum Lebensende ist das ein trauriger Wettstreit mit der Inflation...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 01.12.2021 07:09
...und die Politik wird Vieles unsinnige tun...aber nie der Beamtenschaft in NRW eine Nullrunde zur landtagswahl bescheren... ;D

Kraft hat die Nullrunden bei der Wahl auch zu spüren bekommen  8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 01.12.2021 08:38
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.

So sehe ich es auch. Hier wurde offenbar eine neue Sparmöglichkeit entdeckt. So verärgert man aktive Beamte nicht und kann gleichzeitig bei den Pensionären sparen. Ich finde die Tarifeinigung ist für die Übertragung auf Beamte vollkommen ungeeignet.

Andererseits ist es auch etwas frech, die TV-L Einigung als Nullrunde zu bezeichnen. 1300 Euro sozialabgaben- und steuerfrei sind mal locker 4-8% Jahres-Extralohn für die Angestellten, auch wenn dieser nicht tabellenwirksam ist.

Allerdings ist das ein Einmal-Effekt. Die nächste Lohnanpassung basiert dann immer noch auf der alten Tabelle. Integriert bis zum Lebensende ist das ein trauriger Wettstreit mit der Inflation...


Zumal die 4-8% auch Quatsch sind. Das sind maximal 2-6% (bei Netto Steuerklasse I ohne jede Zulage gerechnet). Das ist schon hoch gerechnet. Diese 1300€ sollen ja insgesamt 14 Monate abdecken, so dass es gerade einmal knapp 93€ pro Monat sind. Die Gesamterhöhung liegt über die gesamte Zeit bei ca. 2,3- 4,6%….auf 2 Jahre, also 1,65 bis 2,3 % pro Jahr, mit dem Problem, dass die 2-6% danach verschwunden sind und keinerlei Wirkung auf das zukünftige Einkommen haben. Je nach weiterem Abschluss könnte es also sein, dass z.B. für die folgenden 2 Jahre das Einkommen niedriger ausfällt, als für die Zeit des aktuellen Abschlusses.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 01.12.2021 09:03
Die hohe Einkommensdiskrepanz zur Bundesbesoldung kommt vor allem durch die in beiden Besoldungstabellen mittlerweile eingearbeitete Sonderzahlung. Beim Bund wurde diese 2011 durch eine einmalige Erhöhung um 2,44% wieder auf quasi 60% angehoben.

Das wäre doch einmal eine gute Forderung, die man mal machen könnte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 01.12.2021 09:25
https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/aktuelles/alle-meldungen/datum/2021/11/29/tarifrunde-2021-harte-verhandlungen-einigung-erzielt-durchwachsenes-ergebnis/

Zitat
DSTG und DBB streben jetzt Besoldungsgespräche mit der Landesregierung an. Das Ziel ist die volumen- und zeitgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW. Auch hier stehen intensive Gespräche bevor. Die DSTG wird für Euch dabei sein!

Begeisternd ist er nicht, der Tarifabschluss. "Das war eine harte Auseinandersetzung. Den Anschlag auf die Eingruppierung aber konnten wir abwehren" so der Originalkommentar des DBB-Chefs Ulrich Silberbach. "Die Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient. Für einen konkurrenzfähigen ö.D. braucht es mehr."

Nachdem die Arbeitgeber seit Beginn der Verhandlungen kein Angebot vorgelegt hatten, sondern im Gegenteil Zugeständnisse von den Gewerkschaften beim Thema "Arbeitsvorgang" einforderten, waren die Fronten festgefahren. Angesicht von 4 % Inflation waren die Gewerkschaften nicht bereit, wie gefordert die Verbesserungen aus der Vergangenheit (zuletzt 1,4 % zum 01.01.21) als eine Art "Vorleistung" der Arbeitgeber anzurechnen.

Aus der Sicht der DSTG besonders erstaunlich: Einerseits beklagen die Länder - auch NRW - die Schwierigkeiten, Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewinnen. Andererseits sind sie nicht bereit, die Einkommen im öffentlichen Dienst der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend anzupassen.

"Ohne Moos nix los" lautet die einfache, aber realitätsnahe Formel für aktive Personalpolitik und eine erfolgreiche Nachwuchsgewinnung.

 In den kommenden Wochen gilt es, dass Tarifergebnis auf den Beamtenbereich zu übertragen. Dabei stehen sowohl die Beamten- als auch die Versorgungsbezüge im Mittelpunkt der Bemühungen der Gewerkschaften in NRW. Schwierig, insbesondere beim Thema der Prämienzahlungen.

Mal sehen was mit volumengleich gemeint ist. Hört sich aber nicht so an, als wenn die Corona Prämie für Beamte so einfach übernommen werden soll....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 01.12.2021 09:43
Mal abwarten...
Wie gesagt, nächstes Jahr im Mai sind Landtagswahlen. Bei einer (noch) schlechteren Übertragung auf die Beamten wird es Konsequenzen geben, siehe Kraft. Das wird noch im Hinterkopf der derzeitigen Landesregierung sein. Ich gehe daher weiter von einer 1:1 Übertragung aus, jedoch ohne die versprochene Anpassung der verfassungsmäßigen Alimentation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 01.12.2021 09:45
...das "schwierig" bezieht sich auf die Prämienzahlung für Versorgungsempfänger....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 01.12.2021 13:03
Gerade die DStG benutzt ja öfters solche Schlagwörter. Ansonsten könnte man ja, besonders bei einer relativ simplen Umsetzung, nicht mehr suggerieren, wie hart die weiteren Gespräche waren und wie sehr sich die Gewerkschaft wieder einmal ins Zeug gelegt hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 02.12.2021 13:57
In BW fordert der Beamtenbund eine Interessante Variante der Coronazulage. Sie nennen es BW Zulage. In NRW könnte es demnach eine NRWZulage geben für aktive Beamte und auch für Ruhestandsbeamte. Ich werde dem Beamtenbund den Vorschlag unterbreiten. Ob der auf mich hört ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 02.12.2021 14:06
Man könnte ja tatsächlich hingehen und sagen "Der Tarifabschluss war mist... Die Besoldungsanpassung findet im vertretbaren rahmen statt" ... ach schöne Wunschträume
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 06.12.2021 13:51
habt Ihr denn echt was anderes erwartet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anka025 am 07.12.2021 12:04
Hallo zusammen.

Ich habe mal eine kurze Frage: Erhalten Beamt* innen in NRW die Corona Sonderzahlung von 1300 Euro und wenn ja, wann wird diese ausgezahlt?

Danke und liebe Grüße.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.12.2021 12:34
...frag mal die Landesregierung in Düsseldorf, ob sie den TVL-Abschluss 1:1 in ihrem Besoldungsgesetz übernehmen wird, dass noch vor der Landtagswahl im Mai 22 verabschieden werden soll...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 07.12.2021 14:40
"Die Landesregierung wird die erfolgte Tarifeinigung im Hinblick auf die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen genauso intensiv wie zeitnah prüfen und nach Beratung dem Landtag einen Vorschlag vorlegen."

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6130.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.12.2021 14:51
"Die Landesregierung wird die erfolgte Tarifeinigung ..... genauso intensiv wie zeitnah prüfen und nach Beratung dem Landtag einen Vorschlag vorlegen."
...da die zeitnah ja sowieso nie schaffen, wirds dann auch weniger intensiv sein... 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 07.12.2021 14:54
... wenn überhaupt  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.12.2021 15:45
Hallo zusammen.

Ich habe mal eine kurze Frage: Erhalten Beamt* innen in NRW die Corona Sonderzahlung von 1300 Euro und wenn ja, wann wird diese ausgezahlt?

Danke und liebe Grüße.

die Frage hätte richtigerweise lauten müssen:

erhalten etwa Beamte in NRW ihre nächste Gehaltserhöung wirklich auch erst im Dezember 2022 und werden sie 1 Jahr lang mit einer nicht tabellenwirksamen Einmalzahlung abgespeist, die man täuschenderweise dann auch noch Corona-Zulage nennt?...

die Frage, die ich mir eher stelle, lautet:

wie eingeschränkt ist eigentlich das Denken derer, die einer "Zulage" hinterhergeifern, mit der sie offenkundig und unverholen verarscht werden?...


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 07.12.2021 16:57
die Frage hätte richtigerweise lauten müssen:

erhalten etwa Beamte in NRW ihre nächste Gehaltserhöung wirklich auch erst im Dezember 2022 und werden sie 1 Jahr lang mit einer nicht tabellenwirksamen Einmalzahlung abgespeist, die man täuschenderweise dann auch noch Corona-Zulage nennt?...

"Zeitnah und intensiv prüfen" hört sich für mich eher nach dem Gegenteil von "1:1"-Übernahme an. Also: Für Beamte keine Einmalzahlung und Gehaltserhöhung im Dezember 2022 mit einem Versorgungsabschlag.  :(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 07.12.2021 17:05
Na ja, auch 2019 hieß es schon "In Nordrhein-Westfalen ist noch keine Entscheidung bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses gefallen. Nach Mitteilung des Westdeutschen Rundfunks prüfe das Finanzministerium derzeit die Auswirkungen der Tarifeinigung auf den Haushalt. Ob und wie der Abschluss auch auf die NRW-Beamten übertragen werde, müsse noch entschieden werden." Letztendlich wurde auch damals 1:1 übertragen. Wie Walter-Borjans tut sich auch Lienenkämper schwer, den Beamten nach den Tarifverhandlungen einfach mal eine schnelle Zusage zu geben. Versorgungsabschläge gibt es NRW außerdem schon seit 2017 nicht mehr, da die Zuweisungen zum Pensionsfonds entsprechend ausgelaufen sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 07.12.2021 17:40
Man nehme "Versorgungsabschlag" als inoffizielles Füllwort für den Lückentext zur Begründung, warum für die Beamten leider keine 2,8% zum Dezember 2022 drin sind.
Und Lienenkämper sollte sich besser nicht an Walter-Borjans orientieren!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.12.2021 20:34
...Lienenkämper wird sich an den Wahlen im Mai 22 orientieren...das bedeutet nichts anderes, als die 1:1 Übernahme...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 08.12.2021 06:40
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.

Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 08.12.2021 07:29
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.

Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.

...genau!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.12.2021 08:01
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.

Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.

...genau!

Das sehe ich ebenfalls genauso. Andererseits bleibt ihm aber ja auch nicht viel anderes übrig, als diesen Satz zu sagen - soll heißen: Diesen Satz haben wir im Verlauf des letzten Jahres aus vielen Politikermündern gehört und werden wir in den nächsten Wochen noch aus viel mehr Politikermündern hören. Zugleich steht zu befürchten, dass wir sowohl aus seinem als auch aus den Mündern vieler weiterer Politiker demnächst den weiteren Satz hören werden, den wir in den letzten Monaten ebenfalls schon von nicht wenigen gehört haben: nämlich dass der zur Verabschiedung stehende Gesetzentwurf verfassungskonform sei, obgleich dieser die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Dieses Schauspiel haben wir im Verlauf des Jahres in Berlin erlebt und im Bund (wo selbst die Gesetzesbegründung den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs hervorgekehrt hat, was allerdings nicht wenige Politiker nicht davon abgehalten hat, das Gegenteil zu behaupten) sowie unlängst gerade wieder in Thüringen. Ihn werden wir heute mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder in Hessen hören und also mehrfach dasselbe Schauspiel erleben. Es ist, wie es was_guckst-du vor ein paar Tagen geschrieben hat: Viele Sätze, die wir gerade und zukünftig hören werden, sind je nach Interessenlage austauschbar. Insofern würde ich den diesbezüglichen Worten des Herrn Lienenkämper nicht allzu viel Gewicht beimessen. Er hat zu liefern, also die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben umzusetzen - und es käme mittlerweile fast schon einem Wunder gleich im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzungsgeschichte der Entscheidung 2 BvL 4/18, wenn er das denn auch täte...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 08.12.2021 08:07
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.

Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.

Exakt!
Und immer schön im Hinterkopf behalten, nächstes Jahr sind Wahlen. Das könnte, gerade bei uns in NRW, ein erheblicher Vorteil sein, sofern die derzeitigen Akteure ihre Position halten möchten  8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.12.2021 09:06
Es wäre euch zu wünschen und zu gönnen, gerzeb - und zugleich stirbt die Hoffnung zuletzt. Allerdings sind nächstes Jahr gleichfalls Landtagswahlen in Schleswig-Holstein, wo gerade das OVG eine deutliche Unteralimentation in einem Vorlagebeschluss festgestellt hat. Die Regierung Günther hat daraus den Schluss gezogen, nun ein noch extremer verfassungswidrigen Gesetzentwurf einzubringen, indem auf wirrer Grundlage ein "neues Familienmodell" eingeführt werden soll mit dem einzigen Ziel der Kosteneinsparung (vgl. SH-Drs. 19/3428 o.D., S. 44 ff.; https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/GesetzeLandtag/gesetzelandtag_node.html#docf2dbc345-71f3-4251-a4af-e516e8f1b642bodyText2). Diese verwirrte Begründung wird wie nicht  anders zu erwarten ins Feld geführt mit der stereotypen Behauptung, dass die Regelung verfassungskonform sei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 08.12.2021 09:08
Ich sehe es so ähnlich wie ST.

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und meine Hoffnung setze ich in NRW in die Wahlen.....

Vor Jahren gab es hier deswegen auch schon einmal eine Beförderungswelle nach A12 (zumindest in meinem Bereich)....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.12.2021 09:25
Wenn ich in Landesbeamter in NRW wäre, würde ich das genauso sehen, Floki. Hier in Niedersachsen wurde in Jahren vor Landtagswahlen gleichfalls - insbesondere wenn so eine Landtagswahl im Frühjahr stattfand - gerne auch denen unter den niedersächsischen Landesbeamten eine geringe Sonderzahlung als eine Art Weihnachtsgeld zuerkannt, die das ansonsten nicht erhalten hätten und davor und danach auch weiterhin nicht erhalten haben. Davor und danach war dann wieder sonderzahlungsfreie Zeit (höchstwahrscheinlich als eine Art Freizeitausgleich). Diese Zuerkennung hat zu insgesamt eher geringen Mehrkosten geführt. Eine verfassungskonforme Besoldung würde (und wird beizeiten) allerdings so teuer werden, dass mit ihrer Rückkehr m.E. derzeit auch in NRW kaum zu rechnen sein dürfte. 2020 betrug der Fehlbetrag zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation in NRW rund 19 % - und zwar auf Grundlage der weiterhin nur unzureichend zu beachtenden Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife. Lägen diese realitätsgerecht vor, dürfte der Fehlbetrag bei über 20 % gelegen haben, so ist zu vermuten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 09.12.2021 07:27
"Tarifabschluss soll nicht auf Pensionärinnen und Pensionäre übertragen werden"

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/aus-den-augen-aus-dem-sinn/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.12.2021 08:04
Der Tarifabschluss wird voraussichtlich schon übertragen. Die Einmalzahlung jedoch nicht, da diese, wenn ich es richtig verstanden habe, rechtlich nur an Beamte im aktiven Dienst ausgezahlt werden könnte.

Aber das wussten die Gewerkschaften auch bereits beim Abschluss. Es war auch zu erwarten, dass sich das Land dann ausnahmsweise auch mal an das Gesetz hält.

Wenn sich der DBB jetzt ernsthaft darüber wundert und empört, dann weiß ich nicht ob ich weinen oder lachen soll....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 09.12.2021 13:03
Aussagen von Herrn Lienenkämper in der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses:

- über die Übertragung auf die Beamten und wie sie gemacht wird ist noch nicht entschieden, über die Inhalte kann man noch nichts sagen
- Kosten werden aus dem Haushalt gedeckt werden können
- Gesetze zur Übernahme des Tarifergebnisses, sowie über die Anpassung der Besoldung mit Hinblick auf das Urteil des BVerfG werden rechtzeitig eingebracht, sodass diese noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können, um der künftigen Regierung planungssicherheit zu bieten

Es bleibt also spannend...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 09.12.2021 13:44
was ein Geschwafel von denen...

bin gespannt ob es wirklich übertragen wird oder ob nicht doch noch irgendwo was auf der Strecke bleibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 09.12.2021 14:45
Habe mal den Fraktionsvorsitzen der CDU, Herrn Löttgen, angeschrieben. Kommt ja aus meiner Heimat und hab an die Demos beiFrau Kraft erinnert. Stand damals unter dem Motto, wer uns quält , wird nicht gewählt :D >:( >:(. Ich meine Herr Löttgen hat auch  damals gegen Kraft demonstriert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 09.12.2021 14:51
Die reine Übertragung mit den 1300 Eur ist ja eigentlich zu wenig. Darüber würde ich mich nichtmal freuen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 10.12.2021 09:06
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/aus-den-augen-aus-dem-sinn/
"Den Pensionärinnen und Pensionären hingegen soll sie vorenthalten bleiben, da sie nur den Beschäftigten im aktiven Dienst ausgezahlt werden kann."

Wer im Kontext von Beamten den Begriff Beschäftigter verwendet, hat in meinen Augen jedes Vertrauen als kompetenter Verhandlungsführer verspielt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: OZGandalf am 10.12.2021 13:05
Wer im Kontext von Beamten den Begriff Beschäftigter verwendet, hat in meinen Augen jedes Vertrauen als kompetenter Verhandlungsführer verspielt.

Der dbb definiert Beschäftigte als "alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind. Im öffentlichen Dienst sind also in der Regel beide Statusgruppen - Beamte und Tarifbeschäftigte - gemeint, einschließlich beispielsweise der Auszubildenden."

Da hier explizit nicht vom TV-L die Rede ist, in dem Beschäftigte definiert sind als "Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder, für die Kommunen, Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA ist, stehen."

Src: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigte.html

Und seit wann verhandelt der dbb über die Beamtenbesoldung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 10.12.2021 13:16
Seit der Niederlage 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof NRW führen die Gewerkschaften und die Landesregierung nach den Tarifabschlüssen so ein Unding namens "Besoldungsgespräche" ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 13.12.2021 06:30
...die "Gespräche" mit den Verbänden hat es doch vorher auch schon gegeben...da haben sie "Anhörungen" geheißen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 13.12.2021 13:40
Ja damals wurden „alle“ angehört. Es nutze nichts. Nur der Bund der Steuerzahler e.V. war für die Kürzung. Alle anderen waren gegen die Nullrunden der Frau Kraft. Quittung war,  die Gerichte hatten gegen Kraft entschieden und die Bürger hatten mit Wahl ihren Unmut Ausdruck gegeben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 15.12.2021 08:43
 https://www.wz.de/nrw/familien-werden-in-nrw-beim-hauskauf-entlastet_aid-64628485?utm_medium=Social&utm_campaign=wz-krefeld&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1DFCyhD1zdFOHN9wBbgeV79dvNe1zIyVkKmGNAP-DHO83f2DJIdtbngU0#Echobox=1639492158-6 (https://www.wz.de/nrw/familien-werden-in-nrw-beim-hauskauf-entlastet_aid-64628485?utm_medium=Social&utm_campaign=wz-krefeld&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1DFCyhD1zdFOHN9wBbgeV79dvNe1zIyVkKmGNAP-DHO83f2DJIdtbngU0#Echobox=1639492158-6)

„ Die zusätzlichen 400 Millionen Euro werden im Haushaltsgesetz für 2022 ergänzt, das der Landtag am Mittwoch verabschieden will. Gegenfinanziert werden soll die Summe zum Teil über die sogenannte globale Minderausgabe und durch Einsparungen bei den jüngsten Tarifabschlüssen“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 15.12.2021 09:40
Die Besoldungserhöhung durch Einsparungen bei Tarifabschlüssen gegenzufinanzieren ist doch genauso wie andersrum totaler Quatsch. Hier werden doch wieder die Beschäftigten gegen die Beamten und die Beamten gegen die Beschäftigten ausgespielt, wobei tatsächlich beide Parteien in die Röhre gucken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 15.12.2021 10:21
In dem Artikel, der bei mir unter dem Link war, wird Besoldung mit keinem Wort erwähnt. Eigentlich geht es um ein Programm für Vergünstigungen hinsichtlich des Erwerbs des ersten Wohneigentums im Rahmen der Grunderwerbssteuer in NRW.

Vielleicht erst lesen…oder ich habe den falschen Link….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 15.12.2021 10:27
In dem Artikel, der bei mir unter dem Link war, wird Besoldung mit keinem Wort erwähnt. Eigentlich geht es um ein Programm für Vergünstigungen hinsichtlich des Erwerbs des ersten Wohneigentums im Rahmen der Grunderwerbssteuer in NRW.

Vielleicht erst lesen…oder ich habe den falschen Link….

Du hast vollkommen Recht! Ich habe den Link nicht geöffnet aber hatte bei der zitierten Passage direkt einen anderen Artikel im Kopf und habe das vorschnell verwechselt bzw. hier dann Bezug auf einen anderen Artikel genommen.
Entschuldigt bitte die Störung  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 15.12.2021 10:46
In dem Artikel, der bei mir unter dem Link war, wird Besoldung mit keinem Wort erwähnt. Eigentlich geht es um ein Programm für Vergünstigungen hinsichtlich des Erwerbs des ersten Wohneigentums im Rahmen der Grunderwerbssteuer in NRW.

Vielleicht erst lesen…oder ich habe den falschen Link….

Du hast vollkommen Recht! Ich habe den Link nicht geöffnet aber hatte bei der zitierten Passage direkt einen anderen Artikel im Kopf und habe das vorschnell verwechselt bzw. hier dann Bezug auf einen anderen Artikel genommen.
Entschuldigt bitte die Störung  ::)


Das Thema an sich ist halt einfach zu brisant, um da ungenau zu arbeiten. Dein Beitrag brachte Konfliktpotential an den Tag, was nicht da war. Daher mein Einwand…nicht böse gemeint…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 15.12.2021 15:33
Alles gut! Du hast ja vollkommen recht  :-X
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RobinRengs am 20.12.2021 12:58
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++92c278d2-5fee-11ec-8500-001a4a160129

Morgen beginnt die Besoldungsrunde
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 20.12.2021 13:01
Mahlzeit,
das habe ich heute gefunden:

"Erste Gesprächsrunde mit der Landesregierung NRW am 21.12.2021

Die Gespräche mit der Landesregierung über eine Besoldungserhöhung für alle Beamt*innen des Landes und der Kommunen in NRW beginnen am 21.12.2021 in Düsseldorf. Die Gewerkschaften hatten Ministerpräsident Wüst in einer DGB-Konferenz aufgefordert, sehr zügig über die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten des Landes aus der Tarifrunde Länder 2021 auf die Beamt*innen zu sprechen. Dem ist die Landesregierung gefolgt und hat für den 21.12.2021 zum Gespräch eingeladen."
[/i]

Siehe auch:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++92c278d2-5fee-11ec-8500-001a4a160129

Mal sehen ob wir morgen schlauer sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 20.12.2021 15:53
Mal schauen welche Tricks wieder aus der Mottenkiste geholt werden.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel am 21.12.2021 20:19
Moin,

hat schon einer etwas gehört? Habe bisher nichts finden können.

Gruß
Daniel
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 22.12.2021 07:07
Würde mich auch interessieren.
Gestern war ja auch MPK, würde mich nicht wundern wenn die Gespräche mit den Gewerkschaften nachgeholt werden und gestern nicht statt gefunden haben. Bislang waren die Gewerkschaften ja auch immer schnell im Informationen weiter geben.
Wird allmählich ja auch eng bis zum 31.03. für die Corona-Sonderzahlung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:29
Die ansonsten völlig überflüssige DStG NRW sprach davon, dass die Gespräche nunmehr heute (22.12.) in einem Online-Format stattfinden würden.

Die 1.300 € können auch unter Vorbehalt im Erlasswege zahlbar gemacht werden. Den Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens braucht's dafür nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 23.12.2021 10:10
Die DSTG NRW hat gerade per Information für Ortsverbände mitgeteilt, dass die Gespräche auf Januar verschoben wurden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 23.12.2021 11:56
Unfassbar…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BüroLurchNRW am 23.12.2021 13:05
Tja, mit den Beamten bzw dem öD kann man es ja machen. Wehrt sich ja niemand. Also ich wundere mich da gar nicht mehr. . . die wollen keinen Cent mehr zahlen, die 41 Std Woche nicht abschaffen und auch sonst nichts FÜR die Sklaven tun. Die sollen nur funktionieren und die Fresse halten  :-X
Bei uns wollen sie nun auch den Krisenstab aufstocken mit 50% der Mitarbeiter (aktuell 30%).... wo eh alle schon am Stock gehen und 100 Überstd haben. Läuft. Und alle Schafe sagen mäh und laufen brav hinterm Schäfer her  ;D

Ich wünsche euch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A388 am 26.12.2021 16:01
Ob Angestellter nach TÖVD oder Beamter!
Alle machen die gleiche Arbeit und sollten auch die Corona Zahlung von 1.300,-€ erhalten wie auch die 2,8% mehr Geld.

Die Landesregierung sollte sich schämen, wenn das nicht 1:1 übernommen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.12.2021 08:17
@A388

...Hauptsache man steuert seinen eigenen Senf bei, selbst wenn man offensichtlich keine Ahnung hat... ;D

...TVöD (nicht TÖVD) ist doch gar nicht betroffen!...hier geht es um den Abschluß TV-L und die Übernahme für Beamte...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A388 am 27.12.2021 19:16
Na und lass mich doch und ist doch kein großes Ding  :P
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 05.01.2022 16:24
Ergebnis wird übertragen:
DBB  https://nrw.dgb.de/presse-und-social-media/++co++ecd4ffc4-6e22-11ec-8d8e-001a4a160123 (https://nrw.dgb.de/presse-und-social-media/++co++ecd4ffc4-6e22-11ec-8d8e-001a4a160123)
Mehr aber auch nicht >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 05.01.2022 16:40
Danke für die Info.

Und kein Wort zu der zugesagten Prüfung und etwaige Übernahme des Gerichtsurteils aus Berlin.

Hauptsache die Gewerkschaften feiern sich wieder…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 05.01.2022 18:52
"Das Ergebnis ist auch ein wichtiges Signal an die jungen Kolleginnen und Kollegen, den öffentlichen Dienst für sie wieder ein Stück attraktiver zu machen. Uns war es wichtig, für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger strukturell ein analoges Ergebnis zu erreichen. Nur mit einem attraktiveren öffentlichen Dienst können wir den demografischen Herausforderungen im öffentlichen Dienst in NRW positiv begegnen!“

Was für Drogen nehmen die eigentlich? 41h Woche + mieses Gehalt/Sold = attraktiv? *haha*
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 05.01.2022 19:22
Und die Pensionäre gehen leer aus 🤨
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 05.01.2022 20:21
Und kein Wort zu der zugesagten Prüfung und etwaige Übernahme des Gerichtsurteils aus Berlin.

Laut DSTG soll eine Vorlage nicht näher bekannten Inhaltes am 30.1.22 dem Landtag vorgelegt werden. Es ist bestimmt davon auszugehen, dass eine umfassende und für uns alle erschöpfend positive Lösung ansteht… Aber mal im Ernst: ist hier tatsächlich mit einem großen Wurf zu rechnen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 06.01.2022 08:10
Der Vollständigkeit halber hier die Pressemitteilung des Landes:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und (https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und)

Ministerpräsident Hendrik Wüst zu dem Ergebnis der Gespräche: „Die rasche, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses ist Zeichen der großen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter. In dieser schwierigen Zeit der Pandemie zeigt sich einmal mehr eindrucksvoll, wie wichtig hochqualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst sind. Die Landesregierung weiß die Arbeit der Beamtenschaft ebenso wie der Beschäftigten für Staat und Gesellschaft sehr zu schätzen.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp: „Mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst in unserem Land. Wir möchten auch künftig gerade hoch qualifizierte, gut ausgebildete Fachkräfte gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten gerade in der Pandemie herausragende Arbeit, dafür gilt ihnen unser Dank.“

Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Wir setzen ein klares Zeichen und honorieren den hohen persönlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen das absolut richtige Signal.“

Einen Kommentar dazu spare ich mir
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 06.01.2022 09:33
Der Vollständigkeit halber hier die Pressemitteilung des Landes:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und (https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und)

Ministerpräsident Hendrik Wüst zu dem Ergebnis der Gespräche: „Die rasche, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses ist Zeichen der großen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter. In dieser schwierigen Zeit der Pandemie zeigt sich einmal mehr eindrucksvoll, wie wichtig hochqualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst sind. Die Landesregierung weiß die Arbeit der Beamtenschaft ebenso wie der Beschäftigten für Staat und Gesellschaft sehr zu schätzen.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp: „Mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst in unserem Land. Wir möchten auch künftig gerade hoch qualifizierte, gut ausgebildete Fachkräfte gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten gerade in der Pandemie herausragende Arbeit, dafür gilt ihnen unser Dank.“

Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Wir setzen ein klares Zeichen und honorieren den hohen persönlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen das absolut richtige Signal.“

Einen Kommentar dazu spare ich mir

Ich kann mir da einen Kommentar nicht verkneifen:
Zum Kotzen, typische DDR-Sprache bzw. DDR-Verarsche.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 06.01.2022 09:35
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/11-uebertragung-greift-fuer-beamtinnen-und-beamte-zu-kurz/

"Doch der DBB NRW arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll."

Termine nach dem 10.02 sind noch der 17.03 und 31.03. Da kann doch nix gescheites bei rauskommen...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 06.01.2022 13:33
Egal was für ein Ergebnis gekommen wäre. Es würde immer als das Non + Ultra verkauft  :o

Es wäre wünschenswerter gewesen, die 2,8% direkt vom 01.10.2021 zu bekommen, als eine einmalige Coronazahlung, die im übrigen bei dem ein oder anderen zu einer weit niedrigeren Gehaltssteigerung führt.

Außerdem hat das Land NRW das zum Anlass genommen, Pensionäre zu benachteiligen, damit Sie was sparen können.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 06.01.2022 13:47
Abwarten und Tee trinken.

Man erwartet aus Erfahrung als NRW-Beamter nicht viel, aber vielleicht hat die Ministerialebene schon die entsprechenden Referentenentwürfe in der Schublade und es wird gar nicht so übel und zudem zeitnah und für uns adäquat umgesetzt.

Man darf ja mal zu träumen wagen. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 06.01.2022 14:01
Träumen darf man immer.....

Ich persönlich setze meine Hoffnung tatsächlich in die anstehenden Wahlen......

Aber wenn ein bisher unbekannter Entwurf erst im Februar vorgestellt wird.....Das würde in jedem Fall (positiv/negativ) ganz schön knapp werden....Oder man schiebt es dann auf die Opposition ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anka025 am 06.01.2022 14:21
Wird das Tarifergebnis auch auf die Kommunal Beamt*innen übertragen oder sind die Außen vor?

Viele Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 06.01.2022 17:11
Wird das Tarifergebnis auch auf die Kommunal Beamt*innen übertragen oder sind die Außen vor?

Viele Grüße
Die sind raus. Kriegen -2,8%.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 06.01.2022 17:17
Bin dafür, dass jede Kommune ihre eigenen Besoldungstabellen beschließen kann :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anka025 am 06.01.2022 17:41
@mpai
Danke für die "sehr qualifizierte" Antwort!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 06.01.2022 17:57


Wird das Tarifergebnis auch auf die Kommunal Beamt*innen übertragen oder sind die Außen vor?

Viele Grüße

Hallo Anka025
Ja, dies wird auch auf die Kommunalbeamten übertragen.
Wann die Einmalzahlung genau ausgezahlt wird hängt von der Schnelligkeit deiner Kommune ab.

Stör dich nicht über die unnötigen Kommentare.
Mir ist auch schon aufgefallen dass es hier im Forum Leute gibt die dieses lediglich dazu nutzen um andere Leute zu denunzieren und sich daran erfreuen anderen Mitgliedern dumme Kommentare zu drücken.
Diese Leute schlafen Abends einsam in Ihren Betten oder auf dem Sofa.Traurig sowas.

Aber prinzipiell kannst du dir merken dass für die Kommunalbeamten die Gesetze des entsprechenden Bundeslandes gelten.

Viele Grüße

RS
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 06.01.2022 21:02
@mpai
Danke für die "sehr qualifizierte" Antwort!
Gern geschehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 07.01.2022 08:47
@mpai
Danke für die "sehr qualifizierte" Antwort!

Völlig unqualifizierte Fragen verdienen genau solche Antworten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 07.01.2022 09:32
@ Pepper 2021

solche Antworten "Völlig unqualifizierte Fragen verdienen genau solche Antworten" kommen bei uns nur bei gefrusteten im MD...

Locker bleiben, es ist immerhin ein Forum, wo jeder seine Fragen stellen kann und auch eine angemessene Antwort erwarten können sollte, oder?

Also schaltet mal einen Gang runter... oder zwei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 08.01.2022 14:42
Oder von einigen gD‘s, die völlig unflexibel sind, aber alles wissen wollen und die Wahrheit gepachtet haben. Sogenannte „gestandene Oberamtsräte“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 11.01.2022 15:34
https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbaendeanhoerung-zur-corona-sonderzahlung-und-besoldungserhoehung-fuer-beamte
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 11.01.2022 17:07
Die Kostendämpfungspauschale soll künftig wegfallen. Gilt für aktive und Ruhestandsbeamten. Ich hätte mir gewünscht, dass das ehemalige „Weihnachtsgeld“, welches in die monatlichen Zahlungen eingearbeitet worden ist, wieder erhöht wird wie bei den aktiven und Ruhestandsbeamten des Bundes. Das wäre ein Äquivalent zu der 1300€ Sonderzahlung.
Leider konnte man sich da nicht durchsetzen.
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Beitrag von: Floki am 11.01.2022 17:17
Die 150€ sind schon mehr als ich je erwartet hätte.

Ich bin ja fast schon wieder gespannt, was noch alles kommen soll.
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Beitrag von: TonyBox am 11.01.2022 18:50
Kommt auf die Besoldungsgruppe an, wieviel es mehr ist... 🤗

Wer's genauer wissen möchte

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/kostendaempfungspauschale
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Beitrag von: Jomaki22 am 11.01.2022 20:24
Die Kostendämpfungspauschale soll künftig wegfallen. Gilt für aktive und Ruhestandsbeamten. Ich hätte mir gewünscht, dass das ehemalige „Weihnachtsgeld“, welches in die monatlichen Zahlungen eingearbeitet worden ist, wieder erhöht wird wie bei den aktiven und Ruhestandsbeamten des Bundes. Das wäre ein Äquivalent zu der 1300€ Sonderzahlung.
Leider konnte man sich da nicht durchsetzen.

Gilt dies ab Dezember, wenn die Bezüge steigen, oder schon vorher?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 11.01.2022 20:30
Das weiß keiner, bis der Gesetzesentwurf vorliegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 11.01.2022 21:55
Sie wird künftig wegfallen, dann für alle.
Nochmal ein Ausgleich, Äquivalent, für die Cornasonderzahlung von 1300 € findet für Ruhestandsbeamten nicht statt. Ich weiß nicht, wieso der DBB vom zukünftigen Wegfall der Kostendämpfungspauschale  so begeistert ist.
Mir ist bekannt, dass der Wegfall der Kostendämpfungspauschale nichts mit der Besoldungserhöhung 2021/2022 zu tun hat. Vom Land aber auch vom DBB wird so getan, als wenn hier ein Zusammenhang besteht. Dies ist nicht so.
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Beitrag von: Floki am 12.01.2022 07:26
Also in der Pressemitteilung wird eindeutig gesagt, dass die Kostendämpfungspauschale aufgrund der Rechtsprechung weggefallen ist. Der einzige Zusammenhang besteht in der Umsetzung mit der Besoldungsrunde.

Und der Wegfall ist wenigstens ein Anfang und gemessen an der Vergangenheit ist ja wenigstens mal wirklich etwas passiert...
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Beitrag von: nero am 12.01.2022 07:32
Es tut sich was. Ich Frage mich aber, warum als "eine von vielen Maßnahmen" ausgerechnet der Wegfall der KDP konkret benannet wird. Warum werden die weiteren Maßnahmen nicht benannt?
Ab wann wird man den Gesetzesentwurf denn einsehen können um konkreteres zu erfahren?
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Beitrag von: Floki am 12.01.2022 08:02
Ich finde es auch verwunderlich, dass vor Kurzem die Gewerkschaften noch zusammen gesessen haben und von diesen Maßnahmen keine Rede war. 5 Tage später dann der "Paukenschlag"... kann ja auch nicht sein....

Bisher war ja noch davon die Rede, dass bis um 31.01 einen Gesetzesentwurf eingebracht werden soll und am 10.02 soll im Ausschuss darüber gesprochen werden.

An diesen Terminen scheint sich bisher nichts geändert zu haben....
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Beitrag von: Rentenonkel am 12.01.2022 08:28
Kann es sein, dass der aktuelle Rechner und der Prognoserechner hier auf diesem Portal die bereits beschlossene Erhöhung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamte in NRW noch nicht berücksichtigt?
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Beitrag von: gerzeb am 12.01.2022 08:40
Es tut sich was. Ich Frage mich aber, warum als "eine von vielen Maßnahmen" ausgerechnet der Wegfall der KDP konkret benannet wird. Warum werden die weiteren Maßnahmen nicht benannt?

Genau das war mein erster Gedanke und lässt nichts gutes erahnen...
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Beitrag von: SwenTanortsch am 12.01.2022 09:20
Unabhängig davon, dass das eine für viele Beamte gute Nachricht ist, dürfte das Mittel als solches nicht hinreichend sein, um die Mindestalimentation als "absolute Untergrenze" einer noch amtsangemessenen Alimentation zu gewährleisten. Denn nicht alles Beamte profitieren von dieser Entscheidung, da es freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gibt, die also nicht von dieser geplanten gesetzlichen Regelung betroffen sind. Um also die Mindesalimentation als solche in ihrer Qualität als "absolute Untergrenze" zu erreichen, dürfte diese Entscheidung gleichheitsgerecht und damit sachlich begründet kaum ins Feld geführt werden können.
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Beitrag von: Der Obelix am 12.01.2022 10:35
Wohl aber dürfte die Abschaffung der KDP ein gutes Werbemittel zu Wahlzeiten sein.

Insgesamt eine gute Entscheidung, aber die Entstehungsgeschichte und die aktuellen meldungen hierzu lassen zahlreiche Fragen offen.

Auch ist mal wieder erkennbar: es steckt keinerlei Logik oder Berechnung hinter dieser Maßnahme (so zumindest meine Einschätzung).
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Beitrag von: nero am 12.01.2022 11:27
Die Pressemitteillung des Landes spricht von einem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften". Es scheint also nicht die Grundbesoldung erhöht zu werden, sondern die familienbezogenen Bestandteile.
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Beitrag von: Stefan am 12.01.2022 12:01
Kann es sein, dass der aktuelle Rechner und der Prognoserechner hier auf diesem Portal die bereits beschlossene Erhöhung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamte in NRW noch nicht berücksichtigt?

Dies hatte ich in einem eigenen Beitrag bereits angemerkt, aber bisher leider keine Antwort vom Admin erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.01.2022 12:32
Die Pressemitteillung des Landes spricht von einem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften". Es scheint also nicht die Grundbesoldung erhöht zu werden, sondern die familienbezogenen Bestandteile.

Insgesamt ist in der PM die Rede von drei Gesetzesentwürfen:
1. Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.
2. Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen.
3. Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.

Was jeweils in den Entwürfen enthalten ist, werden wir wohl erst in der nächsten Zeit erfahren, aber das Paket beschränkt sich keinesfalls nur auf die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung.
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Beitrag von: DiBe am 12.01.2022 13:46
Der Landkreistag NRW hat im Mitgliederbereich unter Rundschreiben 2022 heute Gesetzentwürfe veröffentlicht.
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Beitrag von: Opa am 12.01.2022 14:12
Sehr mager. Das Tarifergebnis wird wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen. Die KDP entfällt. Den Rest des Problems will man wie folgt aus der Welt schaffen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung vom 4. Mai
2020 (2 BvL 4/18) entwickelten Grundsätze zur Alimentation von vierköpfigen Beamten- und
Richterfamilien gelten gleichermaßen für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter,
denen ein entsprechender Alimentationsanspruch nach dem nordrhein-westfälischen Landes-
recht zusteht. Durch den Gesetzentwurf wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 daher
zum 1. Dezember 2022 neu strukturiert und für alle Besoldungsordnungen und -gruppen, über
die im Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie
zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vorgese-
hene Anpassung hinaus, erhöht. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2022
wird den Familien mit einem oder zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern
ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt. Für die Versorgungsempfängerin-
nen und Versorgungsempfänger erfolgt eine entsprechende Anpassung.
Zur Anpassung an die gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten sieht der
Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2022 folgende strukturelle Änderungen zur Stärkung
der Besoldungsstruktur vor:
· Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10,
· Ausweitung der Amtszulage in Höhe von 81,49 Euro auf alle Beamtinnen und Beamten der
Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 5 und den Beförde-
rungsämtern der Besoldungsgruppe A 6 sowie
· Ausbringung einer Strukturzulage für Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, ers-
tes Einstiegsamt in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 in Höhe von 10,00 Euro und Er-
höhung der Strukturzulage für Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, zweites
Einstiegsamt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 auf einheitlich 80,00 Euro.
Darüber hinaus soll die von der Beihilfe einbehaltene Kostendämpfungspauschale für alle Be-
soldungsgruppen aller Besoldungsordnungen vollständig abgeschafft werden. Da nach gelten-
dem Recht in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 keine Kostendämpfungspauschale von der
Beihilfe einbehalten wird, soll den Beihilfeberechtigten dieser Besoldungsgruppen zum Aus-
gleich ein steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 Euro
ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 12.01.2022 14:22
Sehr mager. Das Tarifergebnis wird wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen. Die KDP entfällt. Den Rest des Problems will man wie folgt aus der Welt schaffen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):
...
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2022
wird den Familien mit einem oder zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern
ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt.
...
Liest sich in der Tat sehr mager.
Steht etwas zu der Höhe der regionalen Ergänzungszuschläge?
Da sie nur bis 30.11.22 gezahlt werden, wird es mit Besoldungserhöhung zum 01.12.22 eine neue Lösung geben?
Steht etwas zu Nachzahlungen aufgrund der Widersprüche in den Vorjahren?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 12.01.2022 14:26
die regionalen Ergänzungszuschläge werden ab dem 01.12.22 in den Famlienzuschlag eingerechnet. Es gibt 6 Mietstufen. Leider steht im ganzen Text nichts zur Rückwirkung für die letzten Jahre.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Stefan am 12.01.2022 15:04
Zu 1: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-
Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur
Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes soll ein Teil der am 29. November 2021
erzielten Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten- und Richterschaft
übertragen werden. Zu diesem Zweck soll die für den Tarifbereich vereinbarte und bis 31.
März 2022 steuerfreie Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) auf den Beamtenund
Richterbereich übertragen werden. Gleichzeitig soll eine Änderung des
Landesbeamtenversorgungsrechts verhindern, dass künftig steuerfrei gewährte Corona-
Sonderzahlungen zu einer Kürzung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge führen.

Zu 2: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022
sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen soll
die Tarifeinigung im Übrigen zeit- und wirkungsgleich übertragen werden.
Das bedeutet konkret:
•   eine Steigerung der Bezüge um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022,
•   eine Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 50 Euro ab dem 1. Dezember 2022,
•   eine Erhöhung der Wechselschicht- und der Schichtzulage für Beamtinnen undBeamte, die in Universitätskliniken und Krankenhäusern eingesetzt sind sowie
•   eine Anpassung der Zulagen für den Krankenpflegedienst in den Bereichen Infektionskrankheiten und Intensivmedizin prozentual entsprechend der Steigerung der Intensiv- und Infektionszulagen der Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung).

Zu 3: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften soll die zur Besoldung der vierköpfigen
Familie im Land Berlin ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch in
Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die zentralen Änderungen in Grundzügen:

a)   Neustrukturierung des Familienzuschlags
Zur Gewährleistung der verfassungsmäßigen Alimentation wird der Familienzuschlag der
Stufen 2 und 3 ab dem 1. Dezember 2022 neu strukturiert und, über die im Entwurf für ein
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Anpassung hinaus,
erhöht. Ab dem 1. Dezember 2022 bemisst sich die Höhe der Familienzuschläge der Stufen 2
und 3 unter anderem nach der Mietenstufe der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der
Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis
zum 30. November 2022 wird den Familien mit einem oder zwei im Familienzuschlag zu
berücksichtigenden Kindern ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt. Für
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgen entsprechende
Anpassungen.

b)   Stärkung der Besoldungsstruktur in den Besoldungsgruppen A 5 – A 10
Darüber hinaus sollen zur Stärkung der Besoldungsstruktur in den Besoldungsgruppen A 5 bis
A 10 strukturelle Verbesserungen vorgenommen werden. Die Regelungen für die Gewährung
der Strukturzulage an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, erstes und zweites
Einstiegsamt (§ 47 LBesG) werden neugefasst. Alle Beamtinnen und Beamten in der
Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt sollen künftig auch die Strukturzulage erhalten.

Durch die Neufassung der Anlage 6 werden in der Grundgehaltstabelle der
Landesbesoldungsordnung A in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 die Erfahrungsstufen
eins und zwei gestrichen. Die (Einstiegs-)Besoldung der betroffenen Beamtinnen und Beamten
erfolgt künftig aus der Erfahrungsstufe drei. Die Anlage 14 wird entsprechend den
besoldungsrechtlichen Änderungen angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen aufgrund
der Änderungen der Landesbesoldungsordnung A im Bereich der Besoldungsgruppen A 5 und
A 6 werden künftig die Beträge für die Strukturzulage in der Laufbahngruppe 1, erstes
Einstiegsamt (ab Besoldungsgruppe A 5 10,00 Euro monatlich) und in der Laufbahngruppe 1,
zweites Einstiegsamt (in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 80,00 Euro monatlich) neu
ausgewiesen. Im Übrigen bleibt die Anlage unverändert. In der Anlage 16 werden, als
Folgeänderung zu der Streichung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A
10, die Beträge der Grundgehaltsspannen angepasst und die jeweiligen Schwellenwerte
zwischen den einzelnen Stufen der Grundgehaltsspannen aus Klarstellungsgründen
harmonisiert.
Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs regelt die entsprechende gesetzliche Überleitung von
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die
Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle. Weitergehende Details können der
Gesetzesbegründung entnommen werden.

c)   Schaffung eines befristeten regionalen Ergänzungszuschlags
Durch den neu eingefügten § 71b des Landesbesoldungsgesetzes wird für Beamtinnen,
Beamten, Richterinnen und Richtern im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. November
2022 für Zeiten, in denen ihnen ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufen 2 oder 3 nach §
42 oder auf den Unterschiedsbetrag für ein oder zwei berücksichtigungsfähige Kinder nach §
43 Absatz 3 zusteht, ein regionaler Ergänzungszuschlag nach der Anlage 18 zu diesem Gesetz
gewährt. Der Ergänzungszuschlag wird mit den Bezügen für den Monat Dezember 2022 zur
Auszahlung gebracht. Details entnehmen Sie bitte der Norm. Im Übrigen sei auf die
entsprechende Begründung des als Anlage beigefügten Gesetzentwurfs verwiesen (S. 12 –
14).
Mit Artikel 2 erfolgt eine Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes. Durch den neu
eingefügten § 93c wird auch den Versorgungsberechtigten in Entsprechung zum
Besoldungsrecht ein regionaler Ergänzungszuschlag im gleichen Maße wie den aktiven
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter zur Gewährleistung der verfassungsmäßigen
Mindestalimentation gewährt. Abweichend von der besoldungsrechtlichen Regelung wird bei
Versorgungsempfängerinnen und -empfängern mit Wohnsitz im Ausland für die Bestimmung
der Höhe des regionalen Ergänzungszuschlages nicht auf den dienstlichen Wohnsitz
abgestellt, sondern ausschließlich die Gemeinde, in der die oberste Dienstbehörde ihren Sitz
hat, herangezogen.

d)   Vollständige Abschaffung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale
Mit Artikel 4 erfolgt eine Änderung des Landesbeamtengesetzes. Mit der Vorschrift wird eine
Ermächtigungsgrundlage für das für Finanzen zuständige Ministerium geschaffen, die
Zahlung eines monatlichen (steuerfreien) Zuschusses zu den Beiträgen für die
Krankenversicherung von Beihilfeberechtigten der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 durch
Rechtsverordnung zu regeln. Diese dient als Ausgleich für den Wegfall der
Kostendämpfungspauschale für die Besoldungsgruppen ab A 7 ab dem Kalenderjahr 2022.
Mit Artikel 5 erfolgt eine Änderung der Beihilfenverordnung NRW. Danach entfällt die
bisherige Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht ab dem Jahr 2022. Da in den
Besoldungsgruppen A 5 und A 6 bereits nach bislang geltendem Recht keine
Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe einbehalten wird, soll durch die Zahlung eines
Zuschusses zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 Euro ab dem 1. Januar
2022 der Wegfall der Kostendämpfungspauschale in den übrigen Besoldungsgruppen
ausgeglichen werden (s. auch den zuvor genannten Artikel 4).
Neustrukturierung des Familienzuschlags der Stufen 2 und 3 ab dem 1. Dezember 2022
In Artikel 6 sind weitere Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorgenommen. So wird
durch die Neufassung des § 42 des Landesbesoldungsgesetzes der Familienzuschlag der
Stufen 2 und 3 ab dem 1. Dezember 2022 neu strukturiert und, über die im Entwurf für ein
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Anpassung hinaus,
erhöht. Durch die Neustrukturierung werden Komponenten des regionalen
Ergänzungszuschlages in den Familienzuschlag überführt und der regionale
Ergänzungszuschlag abgelöst.
Mit Artikel 7 wird der Änderung der Neustrukturierung des Familienzuschlages im Besoldungsrecht für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nachvollzogen.
Die Regelungen des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sollen nach dem Entwurf grundsätzlich mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zur Neustrukturierung des Familienzuschlages und zur Nachzeichnung der Bezügeanpassung, die zum 1. Dezember 2022 in Kraft treten, sowie die Regelungen zur Streichung des regionalen Ergänzungszuschlages, die mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.01.2022 15:16
Die Spanne der regionalen Ergänzungszuschläge hat es ja mal in sich. Auf Stufe 2 reicht das von der Mietenstufe I und II mit 0€ bis zur Mietenstufe 7 mit 554,98€ pro Monat! Wobei die Mietenstufe 7 (München z.B.) in NRW gar nicht vertreten ist, sondern Köln, Düsseldorf und Co. mit Stufe 6 die Riege anführen - da sind es dann 413,56€ Ergänzungszuschlag je Monat vom 01-11/2022. Macht also im Dezember 2022 eine Einmalzahlung von rd. 4.500 € für die Hauptstädter gegenüber 500€ für die beschaulichen Kleinstädter in Mietenstufe 3 bspw.

Entsprechend verhält es sich dann auch mit den neuen Familienzuschlägen (Stufe 2) ab dem 01.12.2022:
Mietenstufen 1 und 2: 285,62 € für die Besoldungsgruppen > A8
Mietenstufe 6: 699,18€

Interessante Herangehensweise. Das wird sicherlich auch im Rechner auf der Homepage komplizierter zu integrieren sein - jetzt muss zusätzlich immer noch der Wohnort bzw. mindestens die Mietenstufe abgefragt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 12.01.2022 15:24
Das die regionalen Ergänzungszuschläge erst im November ausgezahlt werden ist auch wieder so ein schlechter Scherz. Wobei wenn es dann auch für 2020 und 2021 die Nachzahlung gibt, lohnt es sich für 1 Kind und Stufe 3 auch schon wieder.

Sind es für das erste und zweite Kind jeweils die selben Ergänzungszuschläge? Also bei 2 Kindern und Mietstife 3 macht es dann in Summe 1000 €?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.01.2022 15:40
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 12.01.2022 16:10
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€

Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 12.01.2022 16:13
Wie wärs mit Klageerhebung anstatt Kreuzchen setzen? Als würde das Setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle irgendetwas ändern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 12.01.2022 16:27
Prima. Dann erreiche ich die Stufe 3 also demnächst gemeinsam mit allen neuen Kollegen. Danke für 4 Jahre Dienstzeit.  ::) Oder wird die Erfahrungsstufe dann neu berechnet werden müssen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.01.2022 16:28
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.01.2022 16:33
Prima. Dann erreiche ich die Stufe 3 also demnächst gemeinsam mit allen neuen Kollegen. Danke für 4 Jahre Dienstzeit.  ::) Oder wird die Erfahrungsstufe dann neu berechnet werden müssen?

Wenn ich von Stufen gesprochen habe, dann war die Rede von Stufen des Familienzuschlags und von Mietenstufen. An der Systematik der Erfahrungsstufen wird - so weit ich das beurteilen - kann überhaupt gar nichts verändert.

Bei den Stufen des Familienzuschlags ist die Systematik wie folgt:
Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = verheiratet + 1 Kind
Stufe 3 = verheiratet + 2 Kinder

Wie schnell du da die Stufe 3 erreichen kannst, hängt also maßgeblich davon ab, wie schnell du willens und in der Lage bist, Nachwuchs zu zeugen  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 12.01.2022 16:36
Wie wärs mit Klageerhebung anstatt Kreuzchen setzen? Als würde das Setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle irgendetwas ändern.

Klage wird definitiv eingereicht, sofern der Gesetzesentwurf in dieser Form verabschiedet wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.01.2022 16:36
In den Auszügen wird auch auf die Erfahrungsstufen Bezug genommen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 12.01.2022 16:37
Durch die Neufassung der Anlage 6 werden in der Grundgehaltstabelle der
Landesbesoldungsordnung A in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 die Erfahrungsstufen
eins und zwei gestrichen. Die (Einstiegs-)Besoldung der betroffenen Beamtinnen und Beamten
erfolgt künftig aus der Erfahrungsstufe drei. Die Anlage 14 wird entsprechend den
besoldungsrechtlichen Änderungen angepasst.

 In der Anlage 16 werden, als
Folgeänderung zu der Streichung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A
10, die Beträge der Grundgehaltsspannen angepasst und die jeweiligen Schwellenwerte
zwischen den einzelnen Stufen der Grundgehaltsspannen aus Klarstellungsgründen
harmonisiert.
Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs regelt die entsprechende gesetzliche Überleitung von
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die
Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle. Weitergehende Details können der
Gesetzesbegründung entnommen werden.

Sorry, ich bezog mich darauf, war etwas unglücklich ausgedrückt :-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 12.01.2022 16:39
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...

Achso ok, danke für die Aufklärung. Die Spitze des Eisbergs wäre es tatsächlich noch die vergangenen Jahre zu missachten. Wie war das nochmal mit Art. 20 Abs. 3 GG? :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.01.2022 16:49
Die Begründung des REZ dürfte interessant werden, wenn man tatsächlich alle sieben Mietstufen berücksichtigen wollte (bzw. in NRW die entsprechenden ersten sechs). Denn das muss natürlich gleichheitsgerecht vollzogen werden. Nehmen wir also die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Mietstufe VI. Sie ist mit einer Ausnahme von Städten mit der Mietstufe IV und V umgeben. Die eine Ausnahme ist im Norden die Stadt Duisburg mit der Mietstufe III (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/mietstufen-2020.html). Zwar verpflichtet das Land als einziges in Deutschland seine Beamten nicht mehr, seine Wohnung so zu wählen, dass dadurch die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 44 LBG NRW). Nichtsdestotrotz dürfte das Abgrenzungsproblem bestehen bleiben und einer präzisen sachlichen Begründung bedürfen; denn das Wohnraumproblem ist auch in NRW gegeben. Zugleich werden hier - ähnlich, wie das im letzten Jahr der Bund getan hat - zwei Themen miteinander verknüpft, nämlich die Familienkonstellation und der Wohn- bzw. Dienstort. Sofern man so vorgeht, wird es sehr genau darauf ankommen, wie es sachlich begründet werden soll, dass Beamte mit Familie einen Ortszuschlag erhalten sollen, Beamte ohne Familie allerdings nicht. Denn die Wohnkostensituation hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten generell stark zugespitzt, was vielfach gerade für Wohnungen mit kleinerem Wohnraum gilt. Der Wunsch, Personalkosten einzusparen, kann, da er kein sachlicher Grund ist, nicht herangezogen werden. Ich bin auf die konkrete Begründung im Gesetzentwurf gespannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 12.01.2022 17:12
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...

Noch eine Nachfrage... für den Zeitraum 01.01.22 bis 30.11.22 soll der Familienzuschlag um den REZ ergänzt werden, ab dem 01.12.22 soll der Familienzuschlag geändert werden. Ich nehme an, dass der Familienzuschlag entsprechend in der Höhe des REZ geändert werden soll, oder? Oder ist dem vorliegenden Gesetzesentwurf dies nicht zu entnehmen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 12.01.2022 17:44
Ich bin auf die konkrete Begründung im Gesetzentwurf gespannt.
Platt gesagt steht nicht konkret drin, weshalb kinderlose Beamte ab A10 vom „Geldsegen“ ausgeklammert werden.
Vielmehr werden die 5 Kriterien des BVerfG durchgeprüft, festgestellt dass keines verletzt wurde und dass weitere Prüfungen damit obsolet sind. Konkrete Berechnungen werden anschließend nur für Sachverhalte mit Familienzuschlag ab Stufe 2 durchgeführt.
Soviel habe ich beim ersten durchlesen mitgeschnitten, für eine tiefergehende Betrachtung habe ich momentan nicht die Geduld…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 12.01.2022 18:00
Da ich keinen Zugriff auf den Gesetzesentwurf zu dem REZ habe und den auch nirgends öffentlich zugänglich im Internet finde, fände ich es klasse, wenn einer die geplante Tabelle dazu hier mal veröffentlichen würde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 12.01.2022 18:01
Hallo,

kann jemand die Tabelle des REZ mal hier einstellen? Oder mal einen Wert angeben für Mietenstufe 3 mit FamZuschlag Stufe 3?
Danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Studienrat am 12.01.2022 22:01
Kann mir jemand aus diesem Forum erläutern, warum eine Tariferhöhung von 2,8 % ab 1. Dezember 2022 bei einer Inflation von 5,5 % in 2021 (das Jahr, in dem verhandelt wurde) gefeiert und nicht im Absatz kritisiert wird? Und wie wird wohl Frank Bsirske reagiert haben, als der von ihm vorgeschlagene Frank Werneke seinen Volltreffer verkündete?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: St3f4n am 12.01.2022 22:15
Kurze Frage, was bedeutet der REZ für Familien mit 3 und mehr Kindern? Akkumuliert sich das wie bisher?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Willi1967 am 12.01.2022 22:33
In dem steht, dass in der Besoldungsgruppe A 10 die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen und der der Stufen harmonisiert werden sollen. Weiß jemand wie „harmonisieren“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist?

Ich bin A 10, Sufe 9. verheiratet und keine Kinder. Laufbahngruppe 2.1
Verstehe ich das richtig, dass sich für mich nichts ändern wird?

Keine Erhöhung der Familien- oder Strukturzulage?
Meint ihr, dass dieser Entwurf dann verfassungskonform ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 12.01.2022 23:03
Wenn ich das hier so lese, muss ich als kleiner Familienvater (1 Kind) mit A9 Stufe 11 und Wohnsitz „auf dem Dorf“ wohl demnächst dankbar sein, dass ich nicht weniger habe als vorher…  :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 12.01.2022 23:36
Benachrichtigt all diejenigen, die sich etwas außerhalb von Ballungsgebieten angesiedelt haben (aus welchen Gründen auch immer) und jetzt weiter fahren müssen um an die Dienststelle zu kommen.... ob das so konform ist???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 13.01.2022 00:03
Hier der link


https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

Ab Seite 80 werden die Listen für die Ergänzungszuschläge genannt. Einfach mal die nächsten paar Seiten auch ansehen  🙃
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 13.01.2022 07:44
Hallo,

kann jemand die Tabelle des REZ mal hier einstellen? Oder mal einen Wert angeben für Mietenstufe 3 mit FamZuschlag Stufe 3?
Danke
Der REZ beläuft sich in dem Fall auf 440,10€ monatlich für den Zeitraum 01-11/2022. Ab dem 01.12.2022 sieht der Familienzuschlag der Stufe 3 bei Mietenstufe 3 wie folgt aus:
A5 - A6: 861,30 €
A7 - A8: 856,34 €
>A8: 858,66 €

Kurze Frage, was bedeutet der REZ für Familien mit 3 und mehr Kindern? Akkumuliert sich das wie bisher?

Den REZ gibt es lediglich für die Stufen 2 und 3 (1 und 2 Kinder). Ebenso spielt bei dem künftigen Familienzuschlag die Mietenstufe lediglich bei den Stufen 2 und 3 eine Rolle. Jedes darüber hinaus gehende Kind wird unabhängig von der Mietenstufe zusätzlich vergütet.

Ich bin A 10, Sufe 9. verheiratet und keine Kinder. Laufbahngruppe 2.1
Verstehe ich das richtig, dass sich für mich nichts ändern wird?

Keine Erhöhung der Familien- oder Strukturzulage?
Meint ihr, dass dieser Entwurf dann verfassungskonform ist?

Von der Umstrukturierung der Familienzuschläge aufgrund der Rechtsprechung zur Unteralimentation kinderreicher Familien profitierst du als kinderlose(r) nicht, korrekt.

Der Familienzuschlag der Stufe 1 ändert sich für dich von 148,52 € auf 152,68 €, was exakt den 2,8% des Tarifabschlusses entspricht. Selbiges gilt für die Strukturzulage (100,39 € auf 103,20 €) und die Grundbesoldung anhand der Tabellen.

Wenn ich das hier so lese, muss ich als kleiner Familienvater (1 Kind) mit A9 Stufe 11 und Wohnsitz „auf dem Dorf“ wohl demnächst dankbar sein, dass ich nicht weniger habe als vorher…  :o

Der Eindruck entsteht zunächst einmal. Allerdings sind tatsächlich auch Großstädte, wie Gelsenkirchen in Mietenstufe 2 eingeordnet. Im Grunde lohnt es sich jetzt einen Hauptwohnsitz in München anzumelden und seinen eigentlichen Wohnort zum Nebenwohnsitz zu erklären - schlagartig "schwimmt man in Geld", obwohl man der gleichen Tätigkeit beim gleichen Dienstherren nachgeht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2022 07:47
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:

1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€

Ab Dezember ist der regionale Ergänzungszuschlag in den Familienzuschlag eingearbeitet. Für Besoldungsgruppen ab A 9 steigt dann bei den o.g. Parametern nach meinem Verständnis der Familienzuschlag für Stufe 2 von derzeit 277,84 EUR auf 329,01 EUR und für Stufe 3 von derzeit 407,16 EUR auf 858,66 EUR.

Mit der Bezügemitteilung für Dezember 2022 wäre daher neben der linearen Erhöhung der Besoldung bei einem Kind mit einer Erhöhung von 51,17 EUR (zu den 477,29 EUR Einmalzahlung) und bei zwei Kindern mit einer Erhöhung des Familienzuschlages um 451,50 EUR (zu den 4841,10 EUR Einmalzahlung) zu rechnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.01.2022 07:48
Danke für das Einstellen des Entwurfs, Tony, das dürfte eine interessante Lektüre werden. Kannst Du noch einmal die Seite 67, also den § 71 b hier einstellen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 13.01.2022 07:52
Danke für den Entwurf.
Ob das jetzt den Anforderungen des BVerfG entspricht vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich glaube für Familien mit Kindern ist die Lösung ganz ok (=hätte uns auch schlechter treffen können).
Was ich wirklich merkwürdig finde, dass kein Wort zu den offenen Jahren vor 2022 gesagt wird.
Was wollen sie mit den offenen Widersprüchen machen? Aussitzen?
Eine Anwendung der 2022 Werte müsste doch nachteilig für das Land sein. Denn in früheren Jahren hätten vielleicht geringere Beträge ausgereicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 13.01.2022 07:55
ich habe mal eine Frage
auf Seite 84
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

steht was von Strukturzulage.
Aktuell für mD bei knapp 20€ dann knapp 83€ Brutto kommt also noch mal oben drauf zur normalen 2,8% " Besoldungserhöhung"  ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 13.01.2022 08:03
ich habe mal eine Frage
auf Seite 84
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

steht was von Strukturzulage.
Aktuell für mD bei knapp 20€ dann knapp 83€ Brutto kommt also noch mal oben drauf zur normalen 2,8% " Besoldungserhöhung"  ?

Korrekt, dass ist eine der Verbesserungen der Besoldungsstruktur "im Hinblick auf die auch künftig steigenden Anforderungen im Zuge der Digitalisierung und zum Zwecke der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit". Eine zusätzliche Besonderheit dabei ist, dass die Strukturzulage für den mD bereits zum 01.01.2022 auf 80,00 € und dann zum 01.12.2022 auf 82,24 € erhöht wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 13.01.2022 08:12
oki super
vielen Dank !
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2022 08:16
Nach der derzeitigen Planung werden alle Kollegen der Erfahrungsstufen 1 und 2 zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Zugleich werden allerdings die Erfahrungsstufen der älteren Kollegen nicht angepasst. Dadurch sind diese Überleitungen offensichtlich verfassungswidrig, da sie den systeminternen Abstand zwischen den Erfahrungsstufen über Gebühr einschmelzen.

Die geplante Regelung mit dem Wegfall der untersten beiden Erfahrungsstufen behebt aus meiner Sicht den verfassungswidrigen Zustand nicht und wird sich langfristig als kostenintensiv entpuppen, da ja der Wegfall der unteren Erfahrungsstufen und die Überleitung der betroffenen Kollegen in höhere Erfahrungsstufen nicht rückgängig gemacht werden kann.

Aus meiner Sicht müssten bei dem Wegfall der untersten beiden Erfahrungsstufen nicht nur die unteren Erfahrungsstufen überführt werden, sondern es müssten für alle Beamten die Erfahrungsstufen neu bewertet werden. Andernfalls erhalten Kollegen mit bis zu 6 Jahren Berufserfahrung die gleiche Besoldung wie Kollegen, die frisch im Amt sind.

Wenn dann die letzte Erfahrungsstufe schon sehr früh erreicht ist, stellt sich für mich auch die Frage, ob es dann fast 20 Jahre vor der Pensionierung keine Entwicklung mehr gibt. Aus meiner Sicht müsste dann in aller Konsequenz die Tabelle zusätzlich um zwei weitere Erfahrungsstufen erweitert werden.

Daher hält der alleinige Wegfall der unteren beiden Erfahrungsstufen ohne Überleitung aller Beamter in die neuen Erfahrungsstufen aus meiner Sicht einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. 

Somit werden vermutlich nach langen Jahren des Rechtsstreites früher oder später alle Beamten in die neuen Erfahrungsstufen überführt werden müssen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 13.01.2022 08:29
Dabei muss man noch einmal betonen, dass der Wegfall natürlich nur die Besoldungsgruppen A5 - A10 betrifft. Konkret fallen bei den Besoldungsgruppen A5 - A7 jeweils die erste und zweite Erfahrungsstufe weg. Ab A8 beginnt die Tabelle bei Erfahrungsstufe 2, die dann künftig wegfällt. Am härtesten würde es somit den Beamten in A5 treffen, der nach 4 Jahren Dienstzeit Ende letzten Jahres die Stufe 3 erreicht hat und sich jetzt in einer Erfahrungsstufe mit Berufsanfängern wiederfindet. Im gehobenen Dienst reduziert sich das entsprechend auf zwei Jahre.

Auch das ist allerdings eine Maßnahme "im Hinblick auf die auch künftig steigenden Anforderungen im Zuge
der Digitalisierung und zum Zwecke der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit". Wie groß dieser Wurf mit Blick auf 150€ brutto mehr Einstiegsgehalt im mD bzw. 100€ brutto mehr Einstiegsgehalt im gD am Ende tatsächlich ist, lasse ich mal dahingestellt.

Aber man lernt doch fleißig aus der Mobilfunkwirtschaft: Neukundenbonus ist wichtiger als Treuebonus. Wer einmal kam, der bleibt auch!

Ich bin gespannt auf die politische Diskussion - das könnte für die SPD eine Steilvorlage für ein Wahlkampfthema sein, wenn die den Ball aufnehmen will. Aber mehr Geld für Beamte ist am Ende dann vielleicht doch nicht so massentaugliches Thema ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 13.01.2022 08:52
Der Gesetzesentwurf ist nicht ganz so miserabel, wie ich es erwartet habe. Positiv ist definitiv, dass keine Überprüfung stattfindet, ob es sich um Alleinverdienerhaushalte handelt. So profitieren durch den REZ doch ein sehr großer Teil der Familien, da schon ab dem 2. Kind in jeder Mietstufe ein REZ gezahlt wird. Dass nicht alle Beamten profitieren und die Grundbesoldung nicht um 30 % angehoben wird, war zu erwarten. Ob das verfassungskonform ist, ist eine andere Frage. Es wird ein Mix aus Streichung von Erfahrungsstufen, Familienzuschlag etc. angewendet, was erstmal dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht. Als kinderloser Beamter profitiere ich zumindest durch die Abschaffung der Kostensenkungspauschale. Auch das ist viel mehr, als ich erwartet habe.

Schwierig/negativ finde ich dagegen mal wieder die Gesetzesbegründung. Ab Seite 80 erfolgt die Begründung wie sich die Grundsicherung und die Alimentation gemäß BVerfG zusammensetzt, ohne dass letztendlich eine endgültige Berechnung gegenüber gestellt wird. Die Landesregierung endet hier einfach mit den Worten
Zitat
2. Wahrung des gebotenen Mindestabstandes
Durch die Gewährung des regionalen Ergänzungszuschlages und die Neustrukturierung und
Anhebung des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 wird der verfassungsrechtlich gebotene
Mindestabstand der Nettoalimentation von mindestens 15 Prozent zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf, auf Grundlage der oben dargelegten Methodik zur Ermittlung des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfes und der Nettoalimentation, in der untersten sowie allen
weiteren Besoldungsgruppen gewahrt.
Eine Betrachtung des internen Besoldungsabstandes findet ebenfalls nicht statt. Ob damit der Gesetzgeber damit seinen Begründungspflichten gem. BVerfG nachkommt, kann somit auch bezweifelt werden.
Kritisch sehe ich auch, dass die familienbezogenen Besoldungsbestandteile bei einer 4 köpfigen Beamtenfamilie in A5 Stufe 3 Mietstufe 3 bereits 25 % ausmachen. In den höheren Mietstufen steigt das umso mehr. Hier stellt sich mir auch die Frage, ob das verfassungskonform ist und nicht etwa teilweise auch die Grundbesoldung stärker angehoben werden müsste. @Swen: Wie siehst du das?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Willi1967 am 13.01.2022 09:03
Bezüglich der Strukturzulage ist mir aufgefallen, dass die Zulage für A 9 zukünftig 330 Euro statt 100 Euro betragen soll. Die Strukturzulage für A 10 bleibt hingegen unberührt bei etwa hundert Euro.
Damit kann Dich nicht im Ernst noch das Abstandsgebot eingehalten sein oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2022 09:23
Dabei muss man noch einmal betonen, dass der Wegfall natürlich nur die Besoldungsgruppen A5 - A10 betrifft. Konkret fallen bei den Besoldungsgruppen A5 - A7 jeweils die erste und zweite Erfahrungsstufe weg. Ab A8 beginnt die Tabelle bei Erfahrungsstufe 2, die dann künftig wegfällt. Am härtesten würde es somit den Beamten in A5 treffen, der nach 4 Jahren Dienstzeit Ende letzten Jahres die Stufe 3 erreicht hat und sich jetzt in einer Erfahrungsstufe mit Berufsanfängern wiederfindet. Im gehobenen Dienst reduziert sich das entsprechend auf zwei Jahre.

Auch das ist allerdings eine Maßnahme "im Hinblick auf die auch künftig steigenden Anforderungen im Zuge
der Digitalisierung und zum Zwecke der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit". Wie groß dieser Wurf mit Blick auf 150€ brutto mehr Einstiegsgehalt im mD bzw. 100€ brutto mehr Einstiegsgehalt im gD am Ende tatsächlich ist, lasse ich mal dahingestellt.

Aber man lernt doch fleißig aus der Mobilfunkwirtschaft: Neukundenbonus ist wichtiger als Treuebonus. Wer einmal kam, der bleibt auch!

Ich bin gespannt auf die politische Diskussion - das könnte für die SPD eine Steilvorlage für ein Wahlkampfthema sein, wenn die den Ball aufnehmen will. Aber mehr Geld für Beamte ist am Ende dann vielleicht doch nicht so massentaugliches Thema ;)

Ich sehe das etwas anders. Der alleinige oder überwiegende Grund des Wegfalls der unteren Erfahrungsstufen ist offenkundig den nach den Grundsätzen des BVerfG gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung auch bei jüngeren Beamten(-familien) zu erreichen. Die anderen Gründe sind im besten Fall vorgeschoben.

Bei der Bemessung der Erfahrungsstufen soll diese die Erfahrung und somit wachsende Kompetenz des Beamten widerspiegeln. Wenn also neue Beamte mit mindestens Erfahrungsstufe 3 statt 1 oder 2 beginnen, müssen die "alten" Beamten aus meiner Sicht rückwirkend so gestellt werden, als wenn sie bei Einberufung ins Beamtenverhältnis eben auch mit Erfahrungsstufe 3 eingestiegen wären. Andernfalls hinge die Erfahrungsstufe nicht mehr alleine von der Erfahrung sondern von dem Zeitpunkt der Einberufung ins Beamtenverhältnis ab. Das wäre aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zu begründen.

Ob und wie sich diese Neubewertung dann tatsächlich auswirkt, hängt dann natürlich von den Umständen des Einzelfalles ab und es kann auch sein, dass es für einzelne Kollegen gar keine Auswirkungen gibt. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 13.01.2022 09:29
Schaut man sich die Qualität dieser Entwürfe an, so wird einem offenbar, dass die Alimentation ihre „Qualitätssichernde Funktion“ schon länger nicht mehr erfüllt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 13.01.2022 09:35
Kann mir das einer mal bitte erklären.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164206218992725418&sessionID=331800358465446250&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=7609310,109

Strukturzulage bleibt bei 23€ für A8 ?

Amtszulagen auf über 80€
Kann mir einer sagen was ich denn nun Brutto habe ab 1.1.2022 ?
Bin NRW A8 Stufe 8.


Aktuell ja Grundgehalt Brutto   3248.35 €  und
Strukturzulage Lfbgr. 1:        23.36
also
Monats-Brutto:                3271.71 €

Ändert sich was ? Verstehe den Unterschied zwischen Amtszulage und Strukturzulage nicht :-(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 13.01.2022 09:45
Bezüglich der Strukturzulage ist mir aufgefallen, dass die Zulage für A 9 zukünftig 330 Euro statt 100 Euro betragen soll. Die Strukturzulage für A 10 bleibt hingegen unberührt bei etwa hundert Euro.
Damit kann Dich nicht im Ernst noch das Abstandsgebot eingehalten sein oder?

Also ich lese da 330,03€ = Amtszulage (vorher 321,04€) und 92,86€ = Strukturzulage (vorher 90,33€). Also nicht so der große Sprung… Aber schön wäre es gewesen! 😎
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 13.01.2022 09:49
A8 ab dem 01.12.2022:

Grundgehalt: 3.339,30 €
Strukturzulage aa: 82,24 €
Summe: 3.421,51 €

A8 aktuell:
Grundgehalt: 3.248,35 €
Strukturzulage aa: 23,36 €
Summe: 3.271,71

A8 ab dem 01.01.2022 bei Gesetzesänderung:
Grundgehalt: 3.248,35 €
Strukturzulage aa: 80,00 €
Summe: 3.328,35 €
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 13.01.2022 09:50
Bezüglich der Strukturzulage ist mir aufgefallen, dass die Zulage für A 9 zukünftig 330 Euro statt 100 Euro betragen soll. Die Strukturzulage für A 10 bleibt hingegen unberührt bei etwa hundert Euro.
Damit kann Dich nicht im Ernst noch das Abstandsgebot eingehalten sein oder?

Also ich lese da 330,03€ = Amtszulage (vorher 321,04€) und 92,86€ = Strukturzulage (vorher 90,33€). Also nicht so der große Sprung… Aber schön wäre es gewesen! 😎

Die Erhöhung der Amtszulage hier entspricht der Besoldungserhöhung zum 01.12.2022 (321,04 x 1,028 = 330,03)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.01.2022 10:27
@ Kommunalbeamter

Ich habe derzeit noch keine Zeit, mir den Entwurf tiefergehend anzuschauen, habe bislang nur an zwei Stellen ein wenig tiefer hineingeschaut. Für Beamte mit Familien sind das tatsächlich - nach dem ersten Durchscrollen - deutliche Verbesserungen. Die ersten sehr deutlichen Problematiken, die mir dabei auffallen, sind aber auch nicht zu verkennen:

In Anhang 6 Anlage 13 (S. 82) werden die Familienzuschläge ab Dezember 2022 dargelegt. Hier zeigt sich wiederum, dass der auch in NRW gegebene massive Unteralimentation durch extrem erhöhte Familienzuschläge begegnet werden soll, die darüber hinaus regional differenziert werden. Damit aber wird nicht in Rechnung gestellt, dass in den letzten Jahren nicht nur die Unterkunftskoste für Familien massiv angestiegen sind, sondern dass das ein generelles Problem ist, unabhängig davon, dass die Familienzuschläge hier erneut durch ihre massive Erhöhung zu einer Art Nebenbesoldung werden. Das dürfte so kaum verfassungsrechtlichen Bestand haben können - insbesondere, weil es dazu (vielleicht habe ich es auch bislang übersehen) offensichtlich keine sachgerechte Begründung gibt.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls - und noch einmal verstärkt - von Interesse die nächste Anlage, nämlich die Anlage 13 zum Anhang 6 (S. 83). Hier zeigen sich jetzt die Tücken eines Vorgehens, dass den Familienstand mit dem Dienst- oder Wohnort verknüpft, um auf dieser Grundlage entsprechend die Besoldung zu differenzieren. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt, dass vierköpfige Beamtenfamilien als wesentlich Gleiches gleich zu behandeln sind. Als Folge müssen nun auch die entsprechenden Familienzuschläge von Anwärtern mit Familie extrem erhöht werden. Damit aber kann hier schon nicht mehr von einer Nebenbesoldung gesprochen werden, sondern das dürfte schon eine Ersatzbesoldung sein: Denn der Anwärtergrundbetrag von 1.349,78 € in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 (Anlage 12 zum Anhang 7 auf der S. 35) werden nun zum Dezember 2022 in Düsseldorf und Köln für einen verheirateten Beamten mit zwei Kindern um 927,31 €, also um knapp 70 % erhöht. Das wiederum kann ganz sicherlich hinsichtlich des Leistungsprinzips und dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr sachgerecht begründet werden. Denn zwar sind Anwärter mit Familie hinsichtlich ihres Familienstands rechtlich als wesentlich ungleich gegenüber Anwärtern ohne Familie zu betrachten, können also hinsichtlich ihrer Familie anders behandelt werden. Allerdings sind Anwärter hinsichtlich ihres Anwärterstatus mit oder ohne Familie als Anwärter zunächst einmal als wesentlich Gleiches zu begreifen. So verstanden liegt hier ein elementarer Verstoß gegen das Leistungsprinzip als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums vor. Denn offensichtlich erfolgt hier keine Gleichbehandlung im Sinne des Leistungsprinzips mehr, die aber problemlos hergestellt werden könnte, indem eine moderate Differenzierung der Besoldung mittels Ortszuschlägen geregelt werden würde, während die ansonsten herzustellende besoldungsrechtlich gleiche Leistungsfähigkeit von Anwärtern, die sich in einem Ausbildungsverhältnisses das selbe Amt betreffend befinden, wie gehabt durch das gleiche Grundgehalt geregelt werden kann. Da so allerdings das offensichtliche Ziel ein weiteres Mal nur die Einsparung von Personalkosten vorliegt - ansonsten müssten die alle Beamten treffenden höheren Unterkunftskosten der letzten Jahre Beachtung finden -, liegt augenscheinlich kein sachlicher Grund für diese Regelung vor. Damit dürfte sie keinen Bestand vor den Gerichten haben können.

Und schließlich basiert das gesamte Fundament auf einem vorsätzlich falschen Verständnis der Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Denn jenes hat in seiner aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18, Rn. 55 ff. das 95 %-Perzentil zur Grundlage der entsprechenden realitätsgerechten Bemessung des Grundsicherungsniveaus gemacht. Jenes betrug für NRW im Jahr 2020 1.000,- €. Auf dieser Basis ist das Grundsicherungsniveau als Grundlage zur Bemessung der Mindestalimentation zu berechnen. Später ist es dem Besoldungsgesetzgeber gestattet, anhand der Mietstufen des WoGG die Besoldung regional zu differenzieren (vgl. ebd., Rn. 61). Der Entwurf nimmt nun aber eben nicht das 95 %-Perzentil für die vierköpfige Bedarfsgemeinschaft zur Grundlage, sondern wechselt flugs in die aktuelle BVerfG-Entscheidung 2 BvL 6/17, um auf dessen hier nicht angezeigter Grundlage die in den unteren Mietenstufen deutlich geringeren Unterkunftskosten des Wohngeldgesetzes zu Grunde zu legen (vgl. im Entwurf auf S. 89 im ersten Absatz des Abschnitts cc). Dahingegen ist die Mindestalimentation realitätsgerecht zunächst einmal auf Grundlage des 95 %-Perzentils zu bemessen; danach können dann anhand der Mietenstufen des Wohngeldgesetzes ggf. Differenzierungen vorgenommen werden. Das dürfte einer der zentralen Gründe sein, wieso offensichtlich an keiner Stelle eine verpflichtend zu erfolgende Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation sowie deren Gegenüberstellung der gewährten Nettoalimentation erfolgt (vgl. S. 96 ff.). Da aber alle drei Werte offensichtlich nicht ausgewiesen werden, liegt am Ende ein weiterer elementarer Verstoß gegen die vom Besoldungsgesetzgeber verpflichtend einzuhaltenden prozeduralen Anforderungen vor.

Vielleicht finde ich am Wochenende die Zeit, mir diesen Gesetzentwurf (bzw. diese Gesetzentwürfe) mal genauer anzuschauen. Die Strukturen der Missachtung des Bundesverfassungsgerichts scheint sich auch in diesem Gesetzgebungsverfahren in aller Deutlichkeit abzuzeichnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 13.01.2022 11:06
Was passiert jetzt eigentlich mit den Widersprüchen? Ich habe in 2020 und 2021 Widerspruch eingelegt. Hierzu habe ich die Formblätter vom dbb nrw benutzt. Es gab zwei, einer der die Alimentation als genzes und einer, der die Alimentation kinderreicher Familien (3 und mehr) betraf. Da ich 2 zwei Kinder habe, habe ich nur die Alimentation als ganzes beanstandet. Aus dem Entwurf geht ja hervor, das die Alimentation als ganzes als ausreichend angesehen wird. Somit gehen also alle Widersprüche ins Leere. Habe ich das so richtig verstanden? Dann verstehe ich auch, warum keine Regelung für rückwirkende Zeiträume bezüglich dem REZ getroffen wurde.
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Beitrag von: kommunalbeamter91 am 13.01.2022 11:58
Vielen Dank Swen, mit deiner kurzen Analyse bestätigst du zumindest schon mal meine Gedanken/Eindrücke zum Gesetzentwurf!
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Beitrag von: zwockel04 am 13.01.2022 12:10
Hallo,
verstehe ich das also richtig, dass ein verheiratete/r Beamte/r (A9) mit 2 Kindern ab dem 01.12.2022 in der "Mietstufe 1" den Familienzuschlag der Stufe 3 mit 646,11 erhält oder bekommt er zusätzlich auch noch die Beträge der Stufe 1 und  Stufe 2 ( 152,68/285,62 )?
Das wäre ja in der Tat für die Familien eine ordentliche Anpassung.
Gruß
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Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2022 12:27
Hallo,
verstehe ich das also richtig, dass ein verheiratete/r Beamte/r (A9) mit 2 Kindern ab dem 01.12.2022 in der "Mietstufe 1" den Familienzuschlag der Stufe 3 mit 646,11 erhält oder bekommt er zusätzlich auch noch die Beträge der Stufe 1 und  Stufe 2 ( 152,68/285,62 )?
Das wäre ja in der Tat für die Familien eine ordentliche Anpassung.
Gruß

Nach meinem Verständnis würde bei diesem Beispiel der bisherige Gesamtfamilienzuschlag der Stufe 3 von 407,16 EUR monatlich auf 646,11 EUR monatlich angehoben.
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Beitrag von: zwockel04 am 13.01.2022 12:29
Hallo,
verstehe ich das also richtig, dass ein verheiratete/r Beamte/r (A9) mit 2 Kindern ab dem 01.12.2022 in der "Mietstufe 1" den Familienzuschlag der Stufe 3 mit 646,11 erhält oder bekommt er zusätzlich auch noch die Beträge der Stufe 1 und  Stufe 2 ( 152,68/285,62 )?
Das wäre ja in der Tat für die Familien eine ordentliche Anpassung.
Gruß

Nach meinem Verständnis würde bei diesem Beispiel der bisherige Gesamtfamilienzuschlag der Stufe 3 von 407,16 EUR monatlich auf 646,11 EUR monatlich angehoben.

Ja danke, so würde ich es auch verstehen. Immerhin eine gute Anpassung meiner Meinung nach!
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Beitrag von: Willi1967 am 13.01.2022 12:37
Was würde sich durch die Änderungen für ein Unterschiedsbetrag für eine ledige Beamtin mit einem Kind, wohnhaft in Köln? (Mietstufe 6, BS A 10) wieviel hätte sie monatlich brutto mehr also jetzt ab Dezember 2022?
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Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2022 12:57
Was passiert jetzt eigentlich mit den Widersprüchen? Ich habe in 2020 und 2021 Widerspruch eingelegt. Hierzu habe ich die Formblätter vom dbb nrw benutzt. Es gab zwei, einer der die Alimentation als genzes und einer, der die Alimentation kinderreicher Familien (3 und mehr) betraf. Da ich 2 zwei Kinder habe, habe ich nur die Alimentation als ganzes beanstandet. Aus dem Entwurf geht ja hervor, das die Alimentation als ganzes als ausreichend angesehen wird. Somit gehen also alle Widersprüche ins Leere. Habe ich das so richtig verstanden? Dann verstehe ich auch, warum keine Regelung für rückwirkende Zeiträume bezüglich dem REZ getroffen wurde.

Es wurde in der Tat keine ausdrückliche Regelung für die Vergangenheit getroffen. In der Gesetzesbegründung nimmt die Landesregierung allerdings ausdrücklich Bezug auf die Berliner Entscheidung und erkennt an, dass die dort aufgestellten Grundsätze auch für die Beamten des Landes NRW gelten. Zitat:

"Die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation sind jedoch gleichermaßen vom nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgeber zu beachten."

Daher bleibt erstmal abzuwarten, ob der hier vorgestellte Gesetzesentwurf am Ende auch genauso umgesetzt wird oder ob die Verbände oder die Opposition hier Nachbesserungen erreichen können.

Darüber hinaus wird es dann vermutlich nach dem Durchwinken des Gesetzes eine Anweisung des zuständigen Finanzministeriums geben, wie mit den Widersprüchen für die Vergangenheit umgegangen werden muss. Ob das allerdings vor der Wahl gelingt oder ob es der Nachfolgeregierung vorbehalten sein wird, bleibt abzuwarten.

Vom Tisch sind die Widersprüche noch lange nicht. Wenn man aber schon jetzt eine Entscheidung für die Vergangenheit treffen würde, müsste man diese voraussichtliche Nachzahlung auch beziffern und in den Haushalt einstellen. Das ist bisher unterblieben. Gleichzeitig müsste man diese Nachzahlungen ja auch an anderer Stelle einsparen und auch das wäre vor einer Wahl sicherlich nur sehr schwer zu vermitteln.

Ob die Tatsache, dass die jetzigen Regierungsparteien nach den Umfragen ab Mai 2022 vermutlich nicht mehr in Regierungsverantwortung stehen, auch dazu beitragen, noch keine Entscheidung für die Vergangenheit treffen zu wollen, vermag ich nicht objektiv zu beurteilen.
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Beitrag von: cf7 am 13.01.2022 15:10
Ich habe die Regelungen für Sachsen-Anhalt mal gelesen. Wie können hier so deutliche Unterschiede zu NRW entstehen?
Die Nachzahlung bzw. Anpassung erfolgt z. T. über den Kinderanteil im Familienzuschlag. In Sachsen-Anhalt wird man für das erste und zweite Kind in gleicher Höhe "nachalimentiert". In NRW ist ein "Riesensprung" vom ersten zum zweiten Kind. Das kann ich nicht nachvollziehen (unabhängig vom REZ). Vielleicht kann es ja jemand erklären?

https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Steuer/Bezuegeverwaltung/Merkblatt_Alimentation_FZ_Kind.pdf
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Beitrag von: was_guckst_du am 13.01.2022 15:19
...genausogut könntest du fragen, warum die Grundbesoldung in Bayern um soviel höher ist als in anderen Bundesländern...

...die Antwort ist die gleiche: unterschiedliche Besoldungsgesetze....

...alles eine Folge der beschissenen Förderalismusreform...
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Beitrag von: uniprof am 13.01.2022 17:44
Vielen Dank, TonyBox,  fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.

Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?
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Beitrag von: lotsch am 13.01.2022 18:39
Vielen Dank, TonyBox,  fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.

Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?

Sind Uniprofs nicht immer etwas verwirrt? :)
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Beitrag von: Pupecki am 13.01.2022 21:28
Unabhängig davon, dass das eine für viele Beamte gute Nachricht ist, dürfte das Mittel als solches nicht hinreichend sein, um die Mindestalimentation als "absolute Untergrenze" einer noch amtsangemessenen Alimentation zu gewährleisten. Denn nicht alles Beamte profitieren von dieser Entscheidung, da es freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gibt, die also nicht von dieser geplanten gesetzlichen Regelung betroffen sind. Um also die Mindesalimentation als solche in ihrer Qualität als "absolute Untergrenze" zu erreichen, dürfte diese Entscheidung gleichheitsgerecht und damit sachlich begründet kaum ins Feld geführt werden können.

Sehe ich genauso. Abhilfe würde die Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW schaffen. Fraglich, ob man diese Einführung im vorliegenden Fall betrachtet hat.
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Beitrag von: micha77 am 13.01.2022 23:53
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch
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Beitrag von: Hiko am 14.01.2022 06:26
Kurze Frage:

Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?

Das heißt, es wird einen weiteren Gesetzesentwurf geben, der sich generell der Alimentation von Beamten annimmt? Ich verstehe die Denkweise ab dem 2./3. Kind, doch treffen bspw. eklatant hohe Mieten in den beliebten Großstädten auch kinderlose Beamte und Beamte mit einem Kind, während meine pendelnden Kollegen fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise plus Pendlerpauschale (neuerdings ja auch noch mal ab 25 Kilometern erhöht) genießen.
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Beitrag von: sapere aude am 14.01.2022 07:02
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)

Ja, so sehe ich es auch.
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Beitrag von: NvB am 14.01.2022 07:19
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?
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Beitrag von: Floki am 14.01.2022 07:35
Kurze Frage:

Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?

Das heißt, es wird einen weiteren Gesetzesentwurf geben, der sich generell der Alimentation von Beamten annimmt? Ich verstehe die Denkweise ab dem 2./3. Kind, doch treffen bspw. eklatant hohe Mieten in den beliebten Großstädten auch kinderlose Beamte und Beamte mit einem Kind, während meine pendelnden Kollegen fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise plus Pendlerpauschale (neuerdings ja auch noch mal ab 25 Kilometern erhöht) genießen.

Die generelle Alimentation ist durch die Übernahme des Tarifabschlusses abgedeckt. Dann war ja nur noch das Berliner-Urteil "offen". Das ist ebenfalls abgedeckt. Mehr kommt da erstmal nicht.

Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).

Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.
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Beitrag von: uw147 am 14.01.2022 07:38
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?

Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:

Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.

Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.

Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.

Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€

Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.01.2022 07:43
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch

Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.01.2022 07:47
Was würde sich durch die Änderungen für ein Unterschiedsbetrag für eine ledige Beamtin mit einem Kind, wohnhaft in Köln? (Mietstufe 6, BS A 10) wieviel hätte sie monatlich brutto mehr also jetzt ab Dezember 2022?

Das ergibt sich aus Anlage 13 im Gesetzentwurf. Für A10 und Mietstufe 6 wären bei einem Kind der Familienzuschlag Stufe 2 fällig, d.h. 699,18 €. Bei der alten Regelung waren es lediglich 277,84 €, d.h. brutto werden es 421,34 € mehr.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 14.01.2022 07:48
Vielen Dank, TonyBox,  fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.

Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?

Es handelt sich bei der Vorlage um insgesamt 4 unterschiedliche Gesetzesentwürfe des federführenden Finanzministeriums. Ob die Tabelle nach Seite 36 oder nach Seite 82 Anwendung findet, hängt davon ab, welche der verschiedenen Gesetze im parlamentarischen Verfahren eine Mehrheit findet. Möglicherweise wird auch keine der genannten Tabellen Anwendung finden, wenn es im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen gibt. Zunächst einmal sollen die Ausschüsse nach Anhörung der Verbände und Gutachter zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dann werden mögliche Änderungen geprüft. Beschlossen ist noch gar nichts.

Wenn alle hier vorliegenden Gesetzesentwürfe ohne jedwede Änderung eine parlamentarische Mehrheit finden, ist die Tabelle auf Seite 82 diejenige, die dann ab dem 01.12.2022 gelten wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 14.01.2022 08:33
Kurze Frage:

Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?


Die Besoldung kinderreicher Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kinder ist eine besoldungsrechtliche Besonderheit des Alimentationsrechtes. Dazu gab es bereits einen Gesetzesbeschluss, der sich auf das Urteil des BVerfG gegen das Land NRW bezieht, der im letzten Jahr beschlossen wurde und in weiten Teilen auch schon praktisch umgesetzt wurde.

In einer anderen Entscheidung zur Berliner Besoldung hat das BVerfG festgestellt, dass auch für "normale" Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern die Alimentation verfassungswidrig zu gering ist. Gleichzeitig hat es gerügt, dass das Prinzip der Bestenauslese nicht mehr greift und den Gesetzgebern auferlegt, mehr zu tun, um weiterhin die besten Köpfe für den Staatsdienst zu gewinnen.

In dem vorliegenden Gesetzesentwürfen schmeißt die Landesregierung einige Dinge in einen Topf, vermischt sie ordentlich und versucht (vereinfacht ausgedrückt) folgendes umzusetzen

1. Übertragung des Tarifergebnisses in die Beamtenbesoldung durch das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 ab Seite 19

2. Auszahlung einer Corona Prämie (statt einer linearen Erhöhung; das dürfte am Ende auch noch teuer werden, da Einmalzahlung nach den Maßstäben des BVerfG nicht herangezogen werden dürfen, um eine verfassungsmäßige Besoldung sicherzustelle) durch das Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung ab Seite 3

3. Umsetzung des "Berliner" Urteils durch:
a) Wegfall der Kostendämpfungspauschale
b) Streichung der unteren beiden Erfahrungsstufen und Überführung der jüngeren Kollegen in Erfahrungsstufe 3 ab dem 01.01.2022
c) Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlag abhängig von dem Wohnort und der Anzahl der Kinder.
durch Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien ab Seite 66

Einige Kritikpunkte gegen die Gesetzesvorschläge sind schon angeklungen. Weitere werden sich problemlos finden lassen. Auch wenn der Gesetzesentwurf für viele Familien eine zum Teil kräftige Verbesserung bedeutet, ist mehr als fraglich, ob das AMT tatsächlich wieder amtsangemessen besoldet wird und den Vorgaben des BVerfG in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde.

Jedenfalls gibt die Landesregierung indirekt zu, dass selbst bei Mietenstufe 1 eine vierköpfige Familie mit 227,55 ERU monatlich unteralimentiert ist. Daher wäre das aus meiner Sicht genau der Betrag, um den alle Beamtenbesoldungen unabhängig von dem tatsächlichen Familienstand mindestens erhöht werden müssten und der regionale Ergänzungszuschlag wäre dann denkbar, wenn man in einer anderen (teureren) Mietenstufe als 1 wohnen würde.

Ich gehe allerdings davon aus, dass es bis es zu dieser oder einer anderen verfassungskonformen Lösung noch einiger Urteile des BVerfG bedarf und die Entwürfe unverändert durchgewunken werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 14.01.2022 11:58
Ich frage mich, warum man so umständlich einen vorübergehenden Strukturzuschlag einführt, der auch erst im Dezember ausgezahlt wird, statt direkt die Familienzuschläge zum 01.01.22 zu erhöhen. Haushaltstrick vor der Wahl?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: tuennes am 14.01.2022 12:56
Ok, das ist echt schwere Kost. Könnte mir jemand erläutern was sich für einen Beamten, verheiratet, 2 Kinder, A12 mit Mietstufe 3 ändern würde? Aktuell macht der Familienzuschlag Stufe 3 insgesamt 407.16 €/Monat aus.

Vielen Dank im Voraus ... Versucher aber weiterhin mit das selbst zu erläutern ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 14.01.2022 13:01
Also ich denke, das könnte alles System habe. Man baut jetzt ein vermeintlich verfassungskonformes Gesetz und arbeitet damit die Widersprüche ab. Von denen, deren Widerspruch abgewiesen wird, weil es aus dem neuen Besoldungsgesetz nix mehr gibt, werden die wenigsten Klage einreichen. So kann man einen sehr großen Teil der Nachzahlungen umgehen. So hat man viel Geld gespart bis dann in einigen Jahren dann neue Urteile ergehen. So bekommt man dann Zeit, sich dann wieder was neues auszudenken. Sollte man bis dahin die neueren Widersprüche erneut ruhend Stellen (was ich bezweifle), wird dann die Masse wieder mit einem neuem verfassungswidrigen Besoldungsgesetzt abgeschmettert. Das kann noch ein paar Mal so weiter gehen, bis vielleicht doch irgendwann die Verfassungskonformität erreicht ist. Bis dahin hat man einen großen Teil an Besoldungsnachzahlungen über Jahre und Jahrzehnte gesparrt. Als Beamter gegenüber seinem Dienstherren Recht haben und Recht bekommen sind halt leider zwei paar Schuhe.

Ich für meinen Teil bin auf jeden bei dem aktuellen Gesetzentwurf auf der Verliererseite…ein Kind, Mietstufe 2 ( dafür aber mit der bundesweit höchste Grundsteuer B -Satz in Höhe von 925%, der zählt da aber nicht) also gibt es nix. Die Nummer mit den Erfahrungsstufen ist einfach ungerecht. Ich musste bis Stufe 3 4 Jahre ableisten und jetzt gibt es die geschenkt. So ein Geschenk hätte ich damals auch gebrauchen können, denn meine Frau musste weiter arbeiten gehen, nach der Geburt unseres Kindes…mein A7 alleine hätte nur mit massiven Einsparungen und sehr, sehr niedrigem Lebensstandard vielleicht reichen können.

Ich dachte eigentlich, dass unsere aktuelle Landesregierung hier in NRW fair mit seinen Beamten umgeht, aber dieser Gesetzesentwurf belehrt mit mich nun eines bessern…eigentlich hätte ich es wissen müssen, dann wäre ich jetzt vielleicht nicht so enttäuscht.

Ich bin mal gespannt, ob nicht Teile der Beamtenschaft noch die Zeche für den Gesetzentwurf zahlen müssen. Mögliche Gerüchte deuten durchaus Möglichkeiten an…freie Heilfürsorge = Heilfürsorge…Wegfall von Zulagen (Polizei/Feuerwehr)….nur Gerüchte, aber mittlerweile kann man ja mit allem rechnen….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 14.01.2022 13:06
Ach ja…als wenn sich an dem Gesetzentwurf noch irgendwas hin zum besseren verändern würde, durch die Anhörungen etc…..egal, was die Gewerkschaften und Gutachter dazu sagen: das wird so beschlossen werden….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 14.01.2022 13:19


Ich dachte eigentlich, dass unsere aktuelle Landesregierung hier in NRW fair mit seinen Beamten umgeht, aber dieser Gesetzesentwurf belehrt mit mich nun eines bessern…eigentlich hätte ich es wissen müssen, dann wäre ich jetzt vielleicht nicht so enttäuscht.

Sorry, aber selten so gut gelacht! Danke zumindest für diesen Lacher in dieser Woche.
Ansonsten habe ich persönlich mit Hinblick auf den Gesetzesentwurf leider auch nichts zu lachen. In diesem Sinne, ich fühle mit dir!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 14.01.2022 13:22
Ok, das ist echt schwere Kost. Könnte mir jemand erläutern was sich für einen Beamten, verheiratet, 2 Kinder, A12 mit Mietstufe 3 ändern würde? Aktuell macht der Familienzuschlag Stufe 3 insgesamt 407.16 €/Monat aus.

Vielen Dank im Voraus ... Versucher aber weiterhin mit das selbst zu erläutern ;-)

Eigentlich ganz einfach... S. 82, Stufe 3 (Familienzuschlag), Mietstufe III: 858,66 € (neuer Familienzuschlag ab 01.12.2022).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 14.01.2022 14:05
Jupp und dann gibt´s laut Entwurf noch von 01.-11.22 den Ergänzungszuschlag "Ortszuschlag" von 440,10 € / mtl.

Ab 12.22 wird das dann in dem neuen Familienzuschlag aufgehen => A12 S3 = 858,66€
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 14.01.2022 14:16
Auch besonders interessant.

Familienzuschlag  2 + Mietstufe VII = 554,98 €
und
Familienzuschlag  3 + Mietstufe VII = 541,65 €

=> Warum ist der "Regionale Ergänzungszuschlag" bei dem Familienzuschlag 2 zu 3 niedriger?

scheint mir irgendwie unlogisch....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 14.01.2022 14:17
M.E. wurde bei dem Entwurf wieder etwas außer Acht gelassen. Es ging in der Entscheidung des BVerfG darum, dass jemand mit 3 Kindern oder mehr nicht einen größeren Teil seines Gehalts für die Versorgung seiner Kinder aufbringen müssen soll, als jemand aus der Referenzfamilie.

Inwiefern dies durch den Entwurf geheilt ist, mag dahinstehen…

Durch die nur bis in die Besoldungsgruppe A8 ausdifferenzierte Tabelle kommt es m.E. dazu, dass höher gruppierte Beamte einen höheren Anteil der Netto-Grundbesoldung für die Versorgung der Kinder aufwenden müssen. Starre Tabellen lassen hier wie Mindesterhöhungen die steuerliche Progression außer Acht. Heißt: Ein A7er wird vom Kinderzuschlag i.d.R. mehr Netto vom Familienzuschlag haben als z.B. ein A13er.

Hierin könnte ebenfalls eine Ungleichbehandlung bestehen. Zumal die Zuschläge bei kinderreichen Familien einen erheblichen Teil der Besoldung ausmachen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 14.01.2022 14:58
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).

Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.

Du kannst ja noch mal mit sachlichen Argumenten kommen. Ansonsten hat dieser Teil deines Posts keinen Wert. Danke!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 14.01.2022 15:05
@Hiko

ich teile teilweise die Ansicht von Floki....

Es sind sicherlich einige Familien aufgrund der höheren Preise ins Umland gezogen. Aber dann kann halt nicht auf Infrastruktur zurückgegriffen werden. Folge man muss ein bzw. zwei PKW kaufen und unterhalten. Dann je nach Entfernung verschleißt ein Auto schneller und Kostet im Unterhalt. Da bringen einem die Pendlerpauschale auch nicht viel...

bitte locker bleiben es ist hier ein Forum, wo jeder seine Meinung äußern kann. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 14.01.2022 15:09
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).

Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.

Du kannst ja noch mal mit sachlichen Argumenten kommen. Ansonsten hat dieser Teil deines Posts keinen Wert. Danke!

Mit der Pendlerpauschale werden nicht einmal Ansatzweise die Kosten des PKW aufgefangen. Anscheinend hast du von dieser soviel Ahnung wie der Herr Klimaminister.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 14.01.2022 15:18
M.E. wurde bei dem Entwurf wieder etwas außer Acht gelassen. Es ging in der Entscheidung des BVerfG darum, dass jemand mit 3 Kindern oder mehr nicht einen größeren Teil seines Gehalts für die Versorgung seiner Kinder aufbringen müssen soll, als jemand aus der Referenzfamilie.


Das BVerfG hat sich in der jüngeren Vergangenheit in zwei Grundsatzentscheidungen mit der Beamtenbesoldung beschäftigt.

In dem Verfahren 2 BvL 6/17 ging es um einen gesonderten Strang der Beamtenbesoldung: Der Besoldung kinderreicher Beamter mit mehr als zwei Kinder. Diese Entscheidung wurde bereits durch eine deutliche Erhöhung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind umgesetzt und ist nicht mehr Gegenstand der hier vorgestellten Gesetze. Das dazu passende Gesetz findet man hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=46649&aufgehoben=N&menu=&sg=1

In dem Verfahren 2 Bvl 4/18 beschäftigte sich das BVerfG mit der Berliner Besoldung. Dabei ging es Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern. Obwohl diese Entscheidung nur das Land Berlin unmittelbar bindet, hat diese grundsätzliche Entscheidung auch Auswirkung auf die Besoldung des Landes NRW.

Hier wird daher lediglich versucht, die zweite Entscheidung für die "Standardfamilie" mit bis zu vier Personen verfassungskonform umzusetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: micha77 am 14.01.2022 21:36
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch

Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.

Mir ging es um die Werte quasi vor den umgesetzten Urteilen (so wie es früher war) und jetzt nach den beiden Urteilen.
Somit wären es (wenn es denn so kommt) für eine 3K Familie in der Mietenstufe II knapp 800€ brutto mehr.
Aber der Wert ist der Gleiche dann: 1601,91€
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 14.01.2022 22:29
Zitat von: micha77

Mir ging es um die Werte quasi vor den umgesetzten Urteilen (so wie es früher war) und jetzt nach den beiden Urteilen.
Somit wären es (wenn es denn so kommt) für eine 3K Familie in der Mietenstufe II knapp 800€ brutto mehr.
Aber der Wert ist der Gleiche dann: 1601,91€

Ja, im aktuellen Rechner ist noch der alte Wert des Familienzuschlages Stufe 4 enthalten: 805,x€

Seit dem 01.01.21 sind es ja nun 1214€ für 3K

Und in dem Gesetzesentwurf, kommt dann nochmal bis zum 01.12.22 als Nachberechnung der regionale Ergänzungszuschlag als Nachzahlung. Und ab dem 01.12.22 die nochmalige Veränderung des Familienzuschlages mit Mietstufen.

Glück für den, der in einer Bestandsimmobilie in Köln oder Düsseldorf lebt. Da haben die AnwärterInnen mehr Familienzuschläge als Grundgehalt. Das wird auch noch für Unruhe sorgen, wenn zwischen den Anwärtern mit und ohne Kindern ne Gehaltslücke von Brutto mehr als 2500€ klafft...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 15.01.2022 09:21
Ich warte darauf, dass auch meine Hobbys finanziert werden. Reisen wird nicht günstiger durch Corona…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 15.01.2022 11:00
Warum wird die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale so gefeiert?
1. Ist ein Zusammenhang mit der Amtsangemessenheit der Alimentation äußerst fragwürdig.
2. Ist die finanzielle Bedeutung doch eher überschaubar. Zumal die Kostendämpfungspauschale auch nur bei tatsächlichen beihilfefähigen Aufwendungen anfällt, oder habe ich das Modell "Kostendämpfungspauschale" falsch verstanden? (Ich bin kein NRW-Beamter)   

Zu den interessanteren "Umständen" hört man von den Gewerkschaften nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 15.01.2022 11:52
Mit der Pendlerpauschale werden nicht einmal Ansatzweise die Kosten des PKW aufgefangen. Anscheinend hast du von dieser soviel Ahnung wie der Herr Klimaminister.

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ihre Aufgabe ist auch nicht die 1:1 Finanzierung selbstgewählter Lebensstile (hier das ruhige Wohnen in der suburbanen, grünen Kulturlandschaft). Doch subventioniert sie dennoch das Pendeln und somit auch den Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxiden. Und das ab dem 21. Kilometer noch mal mit 5 Cent mehr.
 
Dafür, dass ich nah an den Arbeitsplatz in einer Großstadt ziehe und damit horrende Mieten zahle, finde ich keine Zeile in der Steuererklärung. Und über die Besoldung entlastet werde ich auch nicht, zumindest nicht als kinderloser Beamter oder Beamter mit einem Kind. Oder als Beamter mit nur einem Kind, der zufällig Lehrer ist und damit auch mal eben eine 4-Zimmer-Wohnung benötigt, da mein "Arbeitsplatz" in der Schule eine Tischecke und ein kleines Wandfach ist. Hier bestraft die steuerlich zu berücksichtigende Maximalhöhe der Wohnkosten von 1.250 Euro (Arbeitszimmer) den Städter auch wieder.

Also entweder subventioniert man beide Lebensstile oder keinen. Dabei erwarte ich gar keine 1:1 Übernahme der Kosten. Aber der Lebensrealität sollte man mal ins Auge blicken. Denn als Kollege auf dem Land (dort gibt es ja auch Schulen), habe ich für andere Dinge, als für Miete schnell mal ein paar hundert Euro mehr im Monat zur Verfügung, als ein Kollege in der Stadt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 15.01.2022 11:58
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 15.01.2022 12:00
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".

Ach so und dann gibt es in der Stadt bald keine Schulen mehr? Problem gelöst, wunderbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 16.01.2022 13:42
...manche wohnen halt aus gesamtpolitischer Verantwortung in der Stadt... ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Studienrat am 16.01.2022 14:37
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".

Wusste garnicht, dass hier so viele Welterklärer und Problemlöser unterwegs sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Studienrat am 16.01.2022 14:39
...manche wohnen halt aus gesamtpolitischer Verantwortung in der Stadt... ;D

Oder in Sachsen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: In medias res am 16.01.2022 17:11
Mich würde auch interessieren, wie wir damit umgehen können, wenn Widersprüche, die in den Jahren 2021, 2020 und früher eingereicht wurden, auf der Grundlage des neuen Gesetzes zurückgewiesen werden.

Dass der Klageweg dann, wie in Hamburg, beschritten werden muss, ist klar. Wie erfolgsvorsprechend wird diese Klage sein?

Swen, dem ich auch meinen Dank für seine hervorragende Arbeit hier aussprechen möchte, hatte ja bereits damit begonnen, einige im Gesetzesentwurf kritische Punkte hervorzuheben. Ich fände es toll, wenn wir möglichst strukturiert eine Übersicht erstellen könnten, damit wir - sollte eine Klage erforderlich werden - schnell handeln können.

Ich persönlich tue mich schwer damit, dass der Familienzuschlag und der regionale Ergänzungszuschlag miteinander verzahnt sind. Das ist schlicht nicht gerecht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 16.01.2022 17:23

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ihre Aufgabe ist auch nicht die 1:1 Finanzierung selbstgewählter Lebensstile (hier das ruhige Wohnen in der suburbanen, grünen Kulturlandschaft). Doch subventioniert sie dennoch das Pendeln und somit auch den Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxiden. Und das ab dem 21. Kilometer noch mal mit 5 Cent mehr.
 

Kauf dir halt ein Lastenrad wenn du vor Co2 Angst hast.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.01.2022 19:06
Mich würde auch interessieren, wie wir damit umgehen können, wenn Widersprüche, die in den Jahren 2021, 2020 und früher eingereicht wurden, auf der Grundlage des neuen Gesetzes zurückgewiesen werden.

Dass der Klageweg dann, wie in Hamburg, beschritten werden muss, ist klar. Wie erfolgsvorsprechend wird diese Klage sein?

Swen, dem ich auch meinen Dank für seine hervorragende Arbeit hier aussprechen möchte, hatte ja bereits damit begonnen, einige im Gesetzesentwurf kritische Punkte hervorzuheben. Ich fände es toll, wenn wir möglichst strukturiert eine Übersicht erstellen könnten, damit wir - sollte eine Klage erforderlich werden - schnell handeln können.

Ich persönlich tue mich schwer damit, dass der Familienzuschlag und der regionale Ergänzungszuschlag miteinander verzahnt sind. Das ist schlicht nicht gerecht.

Gern geschehen, In medias res. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren hat aber erst einmal nichts mit den aus der Vergangenheit herrührenden Widersprüchen zu tun. Sofern sich das Land entschließen würde, wie das Hamburg offensichtlich im letzten Jahr begonnen hat und Thüringen nun zu planen scheint, die Widersprüche aus der Vergangenheit zu bescheiden, müsste entsprechend - insbesondere vonseiten der Gewerkschaften und Verbände - geschaut werden, wie damit umzugehen wäre. Es gibt aber derzeit keine Anzeichen, dass die Landesregierung entsprechend so vorgehen möchte, was sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens bis zur anstehenden Landtagswahl im Mai auch kaum ändern dürfte.

Da auch in NRW die Alimentation seit spätestens 2008 materiell evident unzureichend ist, dürften entsprechende Klageverfahren eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit beinhalten. Auf Grundlage der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 wird kein VG eine formal korrekte Klage mehr zurückweisen, sondern die eigene Entscheidung als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe übwerweisen. Je früher in NRW entsprechende Klageverfahren initiiert werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Landesregierung gezwungen sieht, Stellung zu beziehen. Denn ob der gewaltigen Personalkosteneinsparungen, die mittels einer materiell unzureichenden Gesetzgebung erreicht werden kann, wird das Land kaum ohne juristischen Druck zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückkehren.

Nicht umsonst wird die Corona-Sonderprämie 2022 zu Mehrkosten von rund 346 Mio. € führen (s. S. 4 der zusammengefassten Entwürfe), während die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Dezember 2022 um 2,8 % mit rund 56 Mio € zu buchen schlagen wird (S. 20)und allein die Neuregelung der Besoldung für die vierköpfigen Beamtenfamilien 2022 zu Mehrkosten in Höhe von rund 445 Mio. € führen werden (S. 63). Man kann sich also denken, zu welch massiven Mehrkosten eine allen Beamten eine amtsangemessene Alimentation gewährende Besoldung führen wird. 2019 hatte das Land Ausgaben von insgesamt rund 76,6 Mrd. bei Einnahmen von rund 78,4 Mrd. € zu verzeichnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 17.01.2022 08:57
Kauf dir halt ein Lastenrad wenn du vor Co2 Angst hast.

Ach, haben wir hier im Forum echt Leute der "Pflanzen brauchen Kohlendioxid zum Wachstum"-Fraktion? Die Summenformel musst Du aber noch mal üben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 17.01.2022 09:28
@ Hiko

unzufrieden oder warum stänkern Sie die ganze Zeit hier rum?

Um es so zu schreiben, wie Sie:

Schreib was Sinnvolles oder lass es.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 18.01.2022 21:34
Hallo in die Runde.

Hier wurde schon erklärt, dass wir dieses Jahr die neuen Familienzuschläge mit den Dezemberbezügen als Einmalzahlung  erhalten und dann ein neuer Familienzuschlag regelmäßig gezahlt wird.

Ergibt sich der neue Familienzuschlag ab Dezember 21 aus der Anlage 13 auf Seite 82 des Gesetzentwurfs, weil diese Tabelle dann die bisherige Tabelle im neu in Kraft tretenden Besoldungsgesetz ersetzt?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 18.01.2022 21:45
Ergibt sich der neue Familienzuschlag ab Dezember 21 aus der Anlage 13 auf Seite 82 des Gesetzentwurfs, weil diese Tabelle dann die bisherige Tabelle im neu in Kraft tretenden Besoldungsgesetz ersetzt?

Dezember 2022 - ja, Anlage 13 soll dann der neue Familienzuschlag ab Dezember 2022 werden.

Anlage 18 soll zur Berechnung des regionalen Ergänzungszuschlags dienen, sprich die Nachzahlung, die dann im Dezember 2022 erst ausgezahlt werden soll um danach in den neuen Familienzuschlag in Anlage 13 aufzugehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 19.01.2022 08:01
Gibt es schon Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände? Die kurze Rückmeldefrist (19.01.) läuft ja heute aus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 19.01.2022 11:12
Vom Städte- und Gemeindebund gibt es schon eine Stellungnahme. Ganz grob zusammengefasst:

- zu kurze Frist für eine Stellungnahme zu einem so weitreichenden Gesetzesentwurf
- Corona-Sonderzahlung: geht klar
- Übernahme Tarifergebnis: geht klar
- Anpassung der Alimentation von Familien:
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Stefan am 19.01.2022 11:13
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Dr. Mangelsdorff,
sehr geehrte Damen und Herren,
einer näheren Befassung mit dem Gesetzentwurf ist zunächst der Hin-weis voranzustellen, dass wir die für eine Stellungnahme gewährte Frist von wenigen Tagen für unzureichend halten. Zu einem Gesetzentwurf, der derart weitreichende und grundlegende Rechtsänderungen vor-sieht, muss eine Stellungnahmefrist eingeräumt werden, die uns eine angemessene Rückkoppelung mit unseren Mitgliedern ermöglicht. Das ist vorliegend nicht der Fall, sodass von einer angemessenen Beteili-gung der kommunalen Spitzenverbände nicht gesprochen werden kann. Wir behalten uns daher vor, unsere Stellungnahme im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu präzisieren bzw. zu ergänzen. Unter diesem Vorbehalt nehmen wir zu den Gesetzentwürfen Stellung und verweisen im Übrigen auf die ebenfalls dargelegten weiteren Anmerkungen.

Zu 1: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung

Der gesamte öffentliche Dienst ist während der COVID-19-Pandemie vielfältigen Herausforderun- gen
ausgesetzt, die mit lang andauernden, zusätzlichen Belastungen und zum Teil auch besonde- ren
Risiken für die Bediensteten einhergehen. Die Bewältigung einer solchen andauernden Aus-
nahmesituation verlangt von allen Bediensteten eine besondere Einsatz- und Verantwortungsbe-
reitschaft sowie ein außerordentlich hohes Maß an Flexibilität. Das deutlich erhöhte Arbeitsauf-
kommen und die sich fortlaufend pandemiebedingt ändernden Arbeits- und Rahmenbedingun- gen haben
den Arbeitsalltag geprägt und zuweilen tiefgreifend verändert. Dies hat alle Bedienste- ten
besonders beansprucht und immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen
galt. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, dass die entsprechenden tarifrechtli- chen
Vereinbarungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wer- den.

Zu 2: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022

Auch hier wird die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses begrüßt. Auf die- sem
Wege wird ein Beitrag dafür geleistet, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch im
Vergleich zur Privatwirtschaft gewahrt werden kann.

Zu 3: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer
verfassungskonformen Argumentation. Insoweit sei auf nachfolgende Aspekte hingewie- sen:

1.   Bemessung des Grundsicherungsniveaus

In der Kürze der Zeit konnte nicht abschließend geprüft werden, ob die Systematik zur Fest-
stellung des Mindestabstands zwischen Grundsicherung und Besoldung eingehalten wird. So hat das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Einhaltung des Alimentations- prinzips (2 BvL
4/18, Rn. 55 ff.) ausgeführt, dass für die Bemessung des Grundsicherungsni- veaus das 95%-Perzentil
der Leistungen für Unterkunft und Heizung einer 4-köpfigen Bedarfs- gemeinschaft heranzuziehen sei.
Erst im zweiten Schritt können die Berechnungen anhand des Wohngeldgesetzes (WoGG) regional
differenziert werden. Der Gesetzentwurf könnte da- rauf hindeuten, dass dieser erste Schritt nicht
oder nicht hinreichend bedacht wurde. Denn die Unterkunftskosten des WoGG werden unmittelbar als
Berechnungsgrundlage herangezo- gen (Gesetzesbegründung unter A 1 Buchst. cc). In der Folge dürften
sich dann gegebenen- falls für einige Mietstufen Beträge ergeben, die unter dem 95%-Perzentil
liegen. Insoweit  wird eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts
angeregt.



2.   Fehlende Regelungen zu Altfällen

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollen erst ab 2022 gelten. Damit wäre allerdings
die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Vorjahre noch nicht um- gesetzt. Die
Gründe dafür sind uns nicht abschließend bekannt. Sollte es so sein, dass dafür noch notwendige
Daten ermittelt werden müssen, erwarten wir sobald wie möglich eine ent- sprechende gesetzliche
Regelung zur Lösung dieser Altfälle. Das gilt im Übrigen auch für das mittlerweile in Kraft
getretene Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften vom September 2021, und zwar insoweit, als es um die Jahre vor 2011
geht.

Unabhängig von diesen beiden zuvor genannten gesetzlichen Regelungsbedarfen sollen nach Kenntnis
der kommunalen Spitzenverbände noch etliche Widersprüche/Klagen anhängig sein, die weitergehende
Kritikpunkte an die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung betreffen und mitunter auch ein
gesetzgeberisches Handeln erfordern könnten. Die kommunalen Spitzen- verbände sind nicht Beteiligte
an den entsprechenden Verfahren und können insoweit auch nicht die Erfolgssausichten einschätzen.
Es ist aber auch aus Gründen des Rechtsfriedens not- wendig, dass gegebenenfalls notwendige
Entscheidungen von Seiten des Landes zeitnah ge- troffen worden.

3. Die Abschaffung der sog. „Kostendämpfungspauschale“ wird als sachgerecht angesehen. Da- bei
gehen die kommunalen Spitzenverbände auch davon aus, dass diese nicht in die Berech- nung der
Sicherstellung der verfassungsgemäßen Mindestalimentation eingeflossen ist.

Ergänzende Anmerkungen

1.  Landesbeamtenversorgungsrecht (dienstordnungsgemäße Angestellte)

Bei den kommunalen Spitzenverbänden und etwa auch der Kommunalen Stelle für Verwal- tungsmanagement
(KGSt) sind Angestellte tätig, denen eine Versorgung nach beamtenrechtli- chen Grundsätzen gewährt
wird. Nach derzeit geltendem Recht können die Regelungen der Versorgungslastenteilung z. B. im
Falle des Wechsels eines kommunalen Beamten zu einem kommunalen Spitzenverband nicht unmittelbar
herangezogen werden. Selbst wenn sich in einem solchen Fall die Beteiligten darüber einig sein
sollten, dass eine pauschalierte Abfin- dung der erworbenen Versorgungsanwartschaften prinzipiell
wünschenswert wäre, handelt es sich für den abgebenden kommunalen Dienstherrn nach geltendem Recht
um eine freiwil- lige Ausgabe. Daher regen wir an, in das Landesbeamtenversorgungsrecht – ähnlich
wie in §        78 LBeamtVG Baden-Württemberg – eine Vorschrift aufzunehmen, wonach in die
Regelungen zu Dienstherrenwechseln und zur Versorgungslastenteilung dienstordnungsgemäße Ange-
stellte der kommunalen Spitzenverbände oder auch der KGSt einbezogen werden, soweit  eine
Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährleistet ist und keine unverfall- bare
Anwartschaft auf eine Betriebsrente besteht. Wir sind dankbar, wenn Sie unsere vorste- henden
Überlegungen und Hinweise (einschließlich der Vorschläge aus unserem beigefügten Schreiben vom
07.10.21, Anlage) bei den weiteren Überlegungen berücksichtigen.


2.   § 9 LBeamtVG
Der Landesgesetzgeber hat im Zuge des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2016 den § 9
LBeamtVG geändert und für Beigeordnete, die keine für eine Beamtenlauf- bahn klassische
Erwerbsbiografie haben, eine Verschlechterung des Versorgungsan- spruchs verursacht. Seit dieser
Änderung werden Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsver- hältnis im öffentlichen Dienst, neben
anderen Voraussetzungen, nur noch dann als ruhe- gehaltsfähig anerkannt, wenn zu Beginn der
Tätigkeit die Laufbahnbefähigung vorgelegen hat. Beigeordnete haben allerdings angesichts ihrer
besonderen beruflichen Biografien häufig keine Laufbahnbefähigung, so dass ihnen frühere
Angestelltenzeiten im öffentli- chen Dienst seit der Neuregelung nicht mehr anerkannt werden
können. Nach aktueller Rechtslage können diese Zeiten lediglich als förderliche Zeiten im Umfang
von max. vier Jahren als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Zur Stärkung der Attraktivität eines
kom- munalen Wahlamtes ist daher eine gesetzliche Verbesserung erforderlich.

3.   Eingruppierung von Beigeordneten in Gemeinden mit einer Größenordnung bis 10.000 Einwohner

Seit dem 14. November 2015 sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis 10.000
Einwohnern in die Besoldungsgruppe B 2 eingruppiert. Zuvor war dies die Be- soldungsgruppe A 16.
Damals wurde jedoch nicht zugleich die entsprechende Besoldungs- gruppe der Beigeordneten
angepasst. Auch vor dem Hintergrund der Stärkung der Attrak- tivität des kommunalen Wahlamtes
sollte dies nunmehr nach mehr als sechs Jahren erfol- gen. Denn es ist gerade in Gemeinden in einer
solchen Größenklasse nicht leicht, geeig- nete Kandidaten und Kandidaten für dieses Amt zu
gewinnen. Dabei ist den kommunalen Spitzenverbänden bewusst, dass die Zuständigkeit für die
Änderung dieser Eingruppie- rungsverordnung der Landesregierung obliegt. Gleichwohl sollte der
Gesetzgeber inso- weit ein entsprechendes politisches Signal an die Landesregierung senden.

4.   Wegfall der Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten der Bürgermeisterinnen und Bür-
germeister

Die in § 118 Abs. 7 in Verbindung mit § 57 Landesbeamtengesetz angeordnete Genehmi- gung der
Nebentätigkeit für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch die Aufsichts- behörde entspricht
nicht die durch die Urwahl begründete besondere kommunalverfas- sungsrechtlichen Stellung der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ist daher ent- sprechend ersatzlos zu streichen.
Wir bitten Sie, diese Hinweise bei der Beratung der gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: KlausdieMaus am 19.01.2022 13:51
Weiss jemand, warum auf S. 77 in der Tabelle die Zuschläge für die Besoldungsgruppen A10-A12 nicht aufgeführt sind? Dasselbe in der Tabelle auf S. 84!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 19.01.2022 14:07
@ Stefan,

könnten Sie bitte den Link teilen, wo Sie das Schreiben

"Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen"

gefunden haben.

Vielen Dank
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Stefan am 19.01.2022 14:17
@ Stefan,

könnten Sie bitte den Link teilen, wo Sie das Schreiben

"Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen"

gefunden haben.

Vielen Dank

Steht mir nur als pdf zur Verfügung. Inhalte sind oben in Gänze aufgeführt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: raupel am 19.01.2022 15:28
Guten Tag zusammen,

vielen Dank allen, die hier über konstruktive und informative Beiträge zur Transparenz der Diskussion beitragen.

Eine Frage (auf die Gefahr hin, dass die Antwort vielen bereits klar ist): Wie sieht das weitere Verfahrena aus (Instanzen, Fristen etc.).

Oder anders: Wann, in etwa, ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen?

Vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 19.01.2022 15:48
Guten Tag zusammen,

vielen Dank allen, die hier über konstruktive und informative Beiträge zur Transparenz der Diskussion beitragen.

Eine Frage (auf die Gefahr hin, dass die Antwort vielen bereits klar ist): Wie sieht das weitere Verfahrena aus (Instanzen, Fristen etc.).

Oder anders: Wann, in etwa, ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen?

Vielen Dank!

Bisher habe ich noch keinen Zeitplan gefunden. Es ist allerdings zu erwarten, dass das Plenum in der Sitzungswoche am 26., 27. oder 28.01.2022 die drei Gesetzesvorschläge in die entsprechenden Ausschüsse (federführend Haushaltsausschuss mit dem Unterausschuss Personal) zur weiteren Beratung gibt. Dort werden diese voraussichtlich am 10.02. Gegenstand der ersten Beratungen sein. Soweit es die beiden Gesetzesentwürfe zur linearen Erhöhung und der Corona Sonderzahlung betrifft, ist eine Vorlage für die Plenarwoche vom 16.02. bis 18.02. denkbar und möglich, da sich dafür sicherlich völlig unproblematisch ohne Diskussion eine Mehrheit finden wird. Einziger Kritikpunkt könnte sein, dass Pensionäre von der Einmalzahlung ausgenommen sind.

Das Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften dagegen wird vermutlich nicht einfach so durchgewunken werden. Es werden sicherlich zunächst weitere Stellungnahmen von Sachverständigen und Verbänden zu dem Thema regionaler Ergänzungszuschlag und Auswirkungen auf die Vergangenheit eingeholt werden. Erst nach Eingang der Stellungnahmen wird es nach einer erneuten Sitzung des Haushaltsausschusses eine Empfehlung geben.

Somit ist mit einer endgültigen Entscheidung wohl erst bei den Plenarsitzungen vom 23.03. - 25.03.2022 oder vielleicht sogar erst am 06.04.2022 oder 07.04.2022 zu rechnen. Später dürfte es nicht gehen, da ja danach im Mai die Wahlen anstehen und das parlamentarische Verfahren bis dahin abgeschlossen sein muss.

Andernfalls müsste die neue Regierung in der neuen Legislaturperiode das Ganze erneut auf den Weg bringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: raupel am 19.01.2022 20:49
Vielen Dank für diese hilreiche Antwort!

Angesichts der Wahl wird es dann wohl spätestens April werden, alles andere würde mich wundern.

Eine ergänzende Frage an die "alten Hasen" im Forum: Wenn eine Landesregierung einen solchen Entwurf vorliegt, ist dieser doch vermutlich als das Minimum dessen zu interpretieren, was man bereit ist zu tun, oder? In den Verhandlungen dürfte es m.E. kaum dazu kommen, dass die bestehenden Änderungen, also insb. die Erhöhung der Familienzuschläge, reduziert werden, sondern eher, dass auch an anderer Stelle nachgebessert wird.

Sicher, es ist alles Spekulation, aber unter Verhandlungsgesichtspunkten wäre alles andere in meinen Augen mutig...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 20.01.2022 07:40
Ein Gesetz tritt erst dann in Kraft, wenn es im Landtag verabschiedet wurde und danach im Gesetzesblatt des Landes NRW verkündet wurde. Aufgrund der verschiedenen Lösungsansätze in allen Bundesländern zur Umsetzung des Berliner Urteils und der in allen Bundesländern laufenden, parlamentarischen Diskussion würde ich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts als sicher annehmen.

Es handelt sich hier lediglich um einen Vorschlag des Finanzministeriums, der im Laufe des parlamentarischen Verfahrens entweder beschlossen, verbessert, verändert oder ganz einfach wieder verschwinden kann.

Auch beim Bund gab es im letzten Jahr einen ähnlichen Vorstoß, der sich an dem Mietspiegel orientiert hat und dann wieder in der Versenkung verschwand.

Wer also vorhat, von der Nachzahlung im Dezember ein E-Fahrrad zu kaufen, sollte aus meiner Sicht vielleicht noch etwas warten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Garfield73 am 20.01.2022 07:51
Wer also vorhat, von der Nachzahlung im Dezember ein E-Fahrrad zu kaufen, sollte aus meiner Sicht vielleicht noch etwas warten.
Kein Problem. Die Lieferzeiten dafür betragen doch sowieso derzeit bis zu 18 Monate ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: raupel am 20.01.2022 08:42
Alles klar, vielen Dank für die Einschätzung!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 20.01.2022 09:12
Dass der Vorschlag aus dem MF kommt, ist aber vielleicht sogar positiv... Eigentlich ist das für den Haushalt zuständige MF eher das Ministerium, das bei Besoldungserhöhungen interveniert.

M.E. nach ist der Vorschlag auf Bundesebene durch das MI eingebracht worden, und vom MF unter Scholz kassiert worden. Aber jetzt ist ja "Respekt" das Maß aller Dinge.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 20.01.2022 19:16
Wurde eigentlich schon einmal diskutiert, wie der neue Familienzuschlag bei Beamten in Teilzeit gehandhabt werden soll?
Bei einer Teilzeit von z.B. 50% wird aktuell auch die Familienzulage halbiert.
Allerdings halbiert sich ja nicht die Anzahl der Kinder, so dass gemäß der Anpassung der Alimentation von Familien der Familienzuschlag eigentlich weiterhin voll ausbezahlt werden müsste.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schlaubi am 20.01.2022 19:54
Ich lese auch etwas von Anpassung bei Diebstunfähigkeit - welche Werte werden hier nun zu Grunde gelegt bei einem vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 20.01.2022 20:23
Man kann hier viel diskutieren:

Wie ist es bei zukünftigen Anpassungen der Besoldung nach Übertragung der Tarifergebnisse? Hier wird i.d.R. die Grundbesoldung angepasst. Was ist aber mit den Zuschlägen, die künftig einen erheblichen Teil der Gesamtbesoldung ausmachen? Man wird sich rühmen, die Besoldung angepasst zu haben, aber natürlich verschweigen, einen großen Teil dabei außer Acht gelassen zu haben.

Sollte man dabei tatsächlich doch im Sinn haben, die Zuschläge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen, so darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass an der Grundbesoldung auch die Versorgung hängt. Bei einer Verschiebung zu einer Alimentation über Zuschläge, wird die zukünftige Höhe der Versorgung leiden. Zuschläge haben nämlich für die Versorgung keine Relevanz.

Geringe Ausdifferenzierung der Zuschläge in Bezug auf die Besoldungsgruppen. Es handelt sich nahezu um Festbeträge nahezu über die gesamte Bandbreite der Besoldungsgruppen. Wieso keine Berücksichtigung der Progression? Wenn man annimmt, dass die Grundbesoldung im Wesentlichen die amtsangemessene Alimentation sicherstellen soll, resultiert daraus eine Verringerung des Abstandes der Besoldungsgruppen zueinander. Wieso erhält der A6er unter Berücksichtigung der Steuerlast mehr Zuschläge für seine Kinder als der A13er, bzw. wieso wird von diesem verlangt, einen größeren Teil der Grundbesoldung für seine Kinder aufzuwenden?

Wenn man sich solche Gedanken macht, erkennt man eins:

Der Streit für eine amtsangemessene Alimentation wird einen bis ins Grab begleiten. Ein vermeintlicher Sieg heute bedeutet möglicherweise neue Rechtsstreitigkeiten morgen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Stefan am 21.01.2022 08:07
Allerdings werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile im Falle einer Dienstunfähigkeit eben nicht gekürzt. Natürlich erhält man diese nur so lange man kindergeldberechtigt ist, jedoch ist die persönliche Absicherung durch die hohen Zuschläge (in meinem Fall 4 Kinder) bei einer Dienstunfähigkeit nicht zu vernachlässigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 21.01.2022 08:15
Wurde eigentlich schon einmal diskutiert, wie der neue Familienzuschlag bei Beamten in Teilzeit gehandhabt werden soll?
Bei einer Teilzeit von z.B. 50% wird aktuell auch die Familienzulage halbiert.
Allerdings halbiert sich ja nicht die Anzahl der Kinder, so dass gemäß der Anpassung der Alimentation von Familien der Familienzuschlag eigentlich weiterhin voll ausbezahlt werden müsste.

Nach deiner Logik müsste dann ja auch jeder mit einer 10-Stunden-Stelle volle Bezüge fordern können, weil er ja sonst weit unter Hartz-Niveau fiele. Keiner zwingt dich, nur 50% zu arbeiten, wenn du es dann aber tust dann eben auch mit der Konsequenz einer halben Bezahlung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 21.01.2022 08:44
Man kann hier viel diskutieren:

Wie ist es bei zukünftigen Anpassungen der Besoldung nach Übertragung der Tarifergebnisse? Hier wird i.d.R. die Grundbesoldung angepasst. Was ist aber mit den Zuschlägen, die künftig einen erheblichen Teil der Gesamtbesoldung ausmachen? Man wird sich rühmen, die Besoldung angepasst zu haben, aber natürlich verschweigen, einen großen Teil dabei außer Acht gelassen zu haben.
Nein, die müssen ja automatisch erhöht werden, wenn deren Rahmen sich ändert.
z.B. Wohngeld erhöht: FamZuschläge müssen angepasst werden.
H4 Satz erhöht: FamZuschläge müssen automatisch erhöht werden.
....
Zitat
Sollte man dabei tatsächlich doch im Sinn haben, die Zuschläge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen, so darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass an der Grundbesoldung auch die Versorgung hängt. Bei einer Verschiebung zu einer Alimentation über Zuschläge, wird die zukünftige Höhe der Versorgung leiden. Zuschläge haben nämlich für die Versorgung keine Relevanz.
Da die FamZuschläge ja erhöht und gezahlt werden für die zu alimentierende FamMitglieder ist das doch in sich stimmig und richtig.
Die Grundbesoldung ist ja für den Beamten (und einen Teil davon für seine Familie) und wenn die Familie nicht mehr ist, dann bleibt einem dieser Teil ja erhalten, aber warum sollte dieser Anteil erhöht werden? )
Zitat
Geringe Ausdifferenzierung der Zuschläge in Bezug auf die Besoldungsgruppen. Es handelt sich nahezu um Festbeträge nahezu über die gesamte Bandbreite der Besoldungsgruppen. Wieso keine Berücksichtigung der Progression? Wenn man annimmt, dass die Grundbesoldung im Wesentlichen die amtsangemessene Alimentation sicherstellen soll, resultiert daraus eine Verringerung des Abstandes der Besoldungsgruppen zueinander. Wieso erhält der A6er unter Berücksichtigung der Steuerlast mehr Zuschläge für seine Kinder als der A13er, bzw. wieso wird von diesem verlangt, einen größeren Teil der Grundbesoldung für seine Kinder aufzuwenden?
Ist ja ab Kind 3 nicht mehr statthaft und da müsste eigentlich ein nach Netto errechneter Zuschlag ermittelt werden.
Ist heutzutage ja keine Zauberwerk mehr.
Zitat
Wenn man sich solche Gedanken macht, erkennt man eins:

Der Streit für eine amtsangemessene Alimentation wird einen bis ins Grab begleiten. Ein vermeintlicher Sieg heute bedeutet möglicherweise neue Rechtsstreitigkeiten morgen.
Ja absolut, insbesondere, weil man nicht die Besoldungsstruktur grundlegend reformiert, sondern weiter dilettantische und verfassungswidrige Flickschusterei macht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 21.01.2022 09:48
Sollte man dabei tatsächlich doch im Sinn haben, die Zuschläge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen, so darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass an der Grundbesoldung auch die Versorgung hängt. Bei einer Verschiebung zu einer Alimentation über Zuschläge, wird die zukünftige Höhe der Versorgung leiden. Zuschläge haben nämlich für die Versorgung keine Relevanz.


Es ist wohl derzeitige Strategie die Einstiegsgehälter zu erhöhen und dafür bei der Versorgung einzusparen. Man denkt, man könnte die Probleme allein durch Umverteilung lösen und die Gesamtpersonalkosten gleich zu belassen. Neues Geld soll am besten nicht ins System gepumpt werden. Dem Gesetzgeber wird ja auch vom BVerfG ein großer Ermessensspielraum zugestanden, aber nur innerhalb des Alimentationsprinzips. Es wird Zeit, dass das BVerfG auch für die Beamtenversorgung Grundsätze vorgibt. Ein Vorlagebeschluss aus Berlin soll dem BVerfG ja bereits vorliegen und der TBB empfiehlt auch Versorgungsempfängern zu klagen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 21.01.2022 11:12
@WasDennNun

Es bleibt natürlich abzuwarten, ob die Anpassung der Zuschläge "freiwillig" passiert, oder ob auch hier ein Kollege klagen muss. Bis ins Grab...

Im Weiteren kann ich die Argumentation im Falle der bedarfsgerechten Anpassung der Familienzuschläge natürlich nachvollziehen.

Freilich kann man darüber diskutieren, wo die Grenze zwischen einer amtsangemessenen Alimentation des einzelnen Beamten und der amtsangemessenen Alimentation der Beamtenfamilie liegt.
Zunächst ist einmal der Beamte an sich amtsangemessen zu alimentieren, die Zuschläge für Familienmitglieder tragen m.E. dann der besonderen familiären Situation Rechnung.

Der Dienstherr befindet sich hier m.E. rechtlich in einer Zwickmühle, dass er den Beamten aufgrund der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nach dessen persönlichen Lebensentscheidungen alimentieren muss. Es steht jedem verfassungsrechtlich grundsätzlich frei, ob er heiraten will und welche Anzahl an Kindern er bekommen möchte. Bei Grundhilfempfängern und Beamten entseht so eine Sondersituation. Bei den einen entsteht eine Einstandspflicht des Staates, weil unser Sozialstaat richtigerweise das Existenzminium sichern muss, bei den anderen aufgrund des besonderen gegenseitigen Treueverhältnisses.

Ein Angestellter erhält nicht mehr Lohn, nur weil er Nachwuchs bekommt. Er muss sich überlegen, ob er von seinem Salär eine Familie unterhalten kann, oder zusätzlich Sozialleistungen beantragen. Das heisst nun aber nicht, dass man nun Grundhilfeempfänger und Beamte in einen Topf werfen kann, weil das BVerfG in seiner Evidenzprüfung einen MINDESTabstand verlangt.

M.E. dürften deshalb die Familienzuschläge im Rahmen einer amtsangemessenen Besoldung nicht über den Grundsicherungsbedarf des Ehegatten und der Kinder hinausgehen. Dies stellt m.E. systematisch eine Privilegierung von Beamtenkindern dar. Die Lösung ist also somit auf Ebene der Grundbesoldung herbeizuführen.
Dies würde auch eine Rückkehr zur Frage bedeuten, was eigentlich AMTSangemessen ist.

Natürlich scheuen die Besoldungsgesetzgeber dies wie der Teufel das Weihwasser, da Grund für die eklatante Erhöhung der Zuschläge schließlich allein die Kosteneinsparung ist. Gleichzeitig erweist man uns Beamten insgesamt einen Bärendienst, da wir gesellschaftlich als diejenigen wahrgenommen werden, die für ihre Kinder mit Geld vollgestopft werden. Aber dies kennen wir ja: Ich sage nur Corona-Sonderzahlung, imagemässig ein totales Desaster und Totalversagen der Gewerkschaften. Dauerhafter Lohnverzicht in Höhe von 2,8 %, plus Auslassen der Versorgungsempfänger plus Imageschaden, weil sich jeder fragt, weshalb die faulen Beamten eine Corona-Sonderzahlung erhalten sollen, die haben ja ihren sicheren Job und kein Kurzarbeitergeld gehabt, und haben im HO rumgegammelt.

Insoweit hoffe ich, auch wenn ich von den Zuschlägen stark profitieren würde, dass das BVerfG allein aus Imagegründen diesen absurden Zuschlägen den Riegel vorschiebt.

Verkannt wird dabei übrigens ein Weiteres. Man rühmt sich medial, endlich eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen. Die Art und Weise der Umsetzung trifft aber tatsächlich nur einen kleinen Teil der Beamtenschaft. Hierzu möge man sich einmal die Statistiken der in Deutschland verhandenen Familienstrukturen zu Gemüte führen. Dann erkennt man auch, dass hier ein großer Wurf verkauft wird, der aber letzlich nur eine kleine Gruppe von Beamten betrifft, sofern die Statistiken auf Beamtenfamilien übertragbar sind. Die Zahl von Familien mit drei Kindern und mehr ist in Deutschland nämlich mittlerweile die absolute Minderheit!

@lotsch
Die Einstiegsgehälter steigen ja leider nicht wesentlich. Der Großteil der Einstellungen erfolgt im mD und gD. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe, für die Familienzuschläge häufig zu einem viel späteren Zeitpunkt relevant werden.

Der Punkt der Versorgung ist verbunden mit den aktuellen Bezügen. Auch hier trifft man auf einen Punkt, an dem wir Beamten fortlaufend einen Imageschaden erleiden. Hinsichtlich der Versorgung wird nämlich häufig vergessen, dass die laufenden Bezüge vor langer Zeit eine Kürzung erfahren haben, weil man nämlich eine Rücklage - ist sie nicht vorhanden oder unsichtbar? - für Pensionen bilden wollte.

Man wird um eine grundlegende Reform also nicht herumkommen. Da dies aber stets große und unpopuläre haushalterische Einschränkungen für die jeweils aktuell in Regierung Verantwortlichen bedeuten würde, wird dieser hässliche Frosch immer schön weitergereicht werden.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 21.01.2022 11:58
A. Das Urteil, welches hier seitens der Landesregierung versucht wird, umzusetzen, ist das Urteil 2 BvL 4/18. In diesem Urteil geht es alleine um die Standardalimentation eines Beamten mit bis zu zwei Kindern.

Sowohl die Alimentation kinderreicher Familien mit mehr als 2 Kindern (ist bereits in NRW umgesetzt) als auch die Versorgung sind zwei andere, besondere Zweige der Alimentation. Mit ersterem hat sich der Senat bereits befasst und er wurde bereits umgesetzt, mit letzterem muss sich der Senat noch beschäftigen und wird dies wohl auch in den nächsten Jahren tun. Das hier vorliegende Gesetz hat für die anderen beiden Zweige keine Auswirkungen. Jetzt aktuell wird nur geprüft, ob das Gesetz die Vorgaben des Urteils 2 BvL 4/18 verfassungsrechtlich sauber abarbeitet.

B. Der Grund, warum der Gesetzgeber jetzt auf die Wohnsituation abstellt, hat seinen Ursprung wohl in der Begründung des Urteils. Zitat:

Zwar hat der Senat dem Steuergesetzgeber in der Vergangenheit unter Durchbrechung des Grundsatzes, dass kein Steuerpflichtiger infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen werden dürfe, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu sichern, zugebilligt, sich bei einem erheblichen Preisgefälle auf dem Wohnungsmarkt hinsichtlich der Wohnkosten bei der Bemessung des Grundfreibetrags an einem „unteren Wert“ zu orientieren. Er hat dies aber unter der Bedingung getan, dass der Gesetzgeber zugleich zur ergänzenden Deckung des Bedarfs nach dem Einzelfall bemessene Sozialleistungen, wie etwa ein Wohngeld, zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Weil die Besoldung der Beamten und Richter nicht dem Gewährleistungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG entzogen werden kann, darf der Besoldungsgesetzgeber sie, wenn es um die Einhaltung der aus dem Alimentationsprinzip folgenden Mindestanforderungen geht, indes nicht auf den Bezug von Sozialleistungen verweisen.

Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer darf ein Beamter daher zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes (Ausnahme: Kindergeld) nicht auf andere Sozialleistungen verwiesen werden, sondern diese möglichen ergänzenden Sozialleistungen müssen in die Beamtenbesoldung mit integriert werden.

C. Das aus meiner Sicht größte, verfassungsrechtliche Problem dürfte bei der Gesetzesvorlage sein, dass nach dem Willen des Senats auch der kleinste Beamte grundsätzlich theoretisch in der Lage sein müsste, eine Familie mit 2 Kindern durchzubringen. Wenn also bei 2 Kindern und kleinster Mietstufe schon Zuschläge gezahlt werden müssen, die den Bedarf des zweiten Kindes fast vollständig decken, darf angezweifelt werden, ob die Grundbesoldung noch ausreicht, eine vierköpfige Familie durchzubringen und somit amtsangemessen ist. Eine für mich persönlich denkbare Lösung wäre es beispielsweise, den Zuschlag für Mietenstufe 1 mit zwei Kindern für alle Beamten im Rahmen der Grundbesoldung zu gewähren und erst ab Mietenstufe 2 einen individuellen Zuschlag zu zahlen.

D. Zum Thema Bevorzugung der Beamten im Verhältnis zu allen anderen Steuerzahlern führt der Senat aus:

Das Bundesverfassungsgericht verlangt gerade keine Besserstellung der Kinder von Richtern und Beamten. Seine Rechtsprechung zum steuerfreien Existenzminimum (vgl. BVerfGE 99, 246) bezieht sich auf alle Kinder. Der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, den Bedürfnissen von kinderreichen Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet.

Der Gesetzgeber plant ja derzeit auch eine Besserstellung der Kinder im Steuerrecht durch Einführung eines Familiensplittings. Hier bleibt die weitere, gesetzliche Entwicklung abzuwarten. Ob dann die Zuschläge noch in dem Maße notwendig sind wie jetzt, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 26.01.2022 07:28
Heute Nachmittag ist die erste Lesung im Plenum des Landtages NRW.

Wie erwartet beantragt die Landesregierung die Überweisung der drei Gesetzesvorschläge an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend -, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Innenausschuss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 26.01.2022 10:24
In einer ersten Information an ihre Mitglieder kritisiert die DSTG NRW neben der fehlenden Übertragung der Corona-Sonderzahlung auf Pensionärinnen und Pensionäre insbesondere die Tatsache, dass sich die Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Eingangsämtern der LG 1.2 und 2.1 nicht nach hinten auswirkt.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsanpassung wird hier leider keine Stellung genommen.

Bezüglich der Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen könnte ich mir vorstellen, dass eine ähnliche Möglichkeit geschaffen wird wie seinerzeit bei der Überleitung der Altersstufen in Erfahrungsstufen (§ 91 Abs. 13 LBesG NRW). (~Neufestsetzung für das Bestandspersonal)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 26.01.2022 11:04
Der DSTG und anderen Gewerkschaften steht es gar nicht (mehr) zu, irgendwen für irgendwas zu kritisieren. Vielmehr sollten diese Gewerkschaften endlich ihr eigenes Totalversagen eingestehen und ihre Auflösung beschließen, da überflüssig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 26.01.2022 12:11
..gut, dass wir Pepper 2012 haben, der sich abjetzt darum kümmert und den Besoldungsgesetzgebern mal richtig einen reinpfeffert... 8) ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 27.01.2022 07:28
mit Pfefferkuchen?!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 27.01.2022 07:58
Heute morgen kam die Stellungnahme der DSTG NRW auch bei mir an. Vielleicht reagiere ich zu empfindlich, aber finde sie unverschämt. Überlege ernsthaft aus dem Laden raus zu gehen.
"Verwirrend, nicht nur für Landtagsabgeordnete, sondern auch für die Sachverständigen. Aber 4 Gesetze mit vielen Verbesserungen.
Als DSTG freuen wir uns darüber, wenn gewerkschaftliche Beharrlichkeit und gute Argumente
am Ende zum Ziel führen. Jetzt noch gründliche Arbeit bei den Stellungnahmen, etwas Flexibilität
beim Gesetzgeber und - zack - wird’s ein gelungenes Projekt für uns alle"

"Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im FM, die viel Zeit, Mühe und Sorgfalt in die
Ausarbeitung der Gesetze gesteckt haben."

Das steht als Fazit sozusagen vorweg. Bei den einzelnen Punkten wird schon leichte Kritik geübt. Aber diese Sätze zum Einstieg sind doch der blanke Hohn.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.01.2022 12:17
Deswegen bin ich aus dem Laden schon lange draußen....

Besonders "...wenn gewerkschaftliche Beharrlichkeit und gute Argumente...".... als ob die DStG irgendeinen nennenswerten Einfluss gehabt hätte. Gerade die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale kam für die DStG "als Paukenschlag und völlig unerwartet".... Jetzt sind es wieder die guten Argumente der Gewerkschaft gewesen.

Alles andere ist auch lächerlich..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 27.01.2022 13:33
Über die Mitgliedschaft in Angestelltengewerkschaften lässt sich ja noch streiten. Aber als Beamter in einer Gewerkschaft ist halt einfach sinnlos, da null Einfluss der Gewerkschaften auf die Gesetzgebung. Das lässt die Politik die Gewerkschaften ja regelmäßig spüren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 27.01.2022 13:59
Beamte des Landes NRW: Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist angeordnet worden, dass die "Corona-Prämie" von 1.300 € mit den Bezügen für den Monat März 2022, also Ende Februar, zur Auszahlung kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.01.2022 14:02
Beamte des Landes NRW: Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist angeordnet worden, dass die "Corona-Prämie" von 1.300 € mit den Bezügen für den Monat März 2022, also Ende Februar, zur Auszahlung kommt.

...angeordnet von wem in welcher Form?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.01.2022 14:07
Runderlass des Ministeriums der Finanzen B 2010 - 17.111 - IV A 6 vom 26. Januar 2022
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 27.01.2022 14:07
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2010 - 17.111 - IV A 6
Vom 26. Januar 2022

Den Gemeinden [...] wird empfohlen, entsprechend zu verfahren und eine Abschlagszahlung auf die Corona-
Sonderzahlung bis spätestens zum 31. März 2022 vorzunehmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.01.2022 14:13
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/suche?searchtext=Runderlass+des+Ministeriums+der+Finanzen+B+2010+-+17.111+-+IV+A+6+vom+26.+Januar+2022&area=fm&num=10

..den kennt der FM NW nicht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 27.01.2022 14:48
Vllt noch zu neu, guck noch mal im Herbst...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 28.01.2022 09:27
Müsste nicht die Strukturzulage auch eingearbeitet werden ?

Für A8 doch sogar ab 1.1.2022 ?

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2023&g=A_8&s=8&f=0&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2022&stkl=1&r=0&zkf=0
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 28.01.2022 09:31
Müsste nicht die Strukturzulage auch eingearbeitet werden ?

Für A8 doch sogar ab 1.1.2022 ?

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2023&g=A_8&s=8&f=0&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2022&stkl=1&r=0&zkf=0

Bisher gibt es doch nur ein entsprechendes Vorhaben. Umgesetzt ist da noch lange nichts und endgültig beschlossen auch nicht.

Der Tarifabschluss wird in jedem Fall kommen, aber ob die anderen Sachen so bleiben, wie in dem Entwurf bleibt abzuwarten (wahrscheinlich kommt es aber bis zur nächsten Klage).

Es dürfte daher noch ein wenig zu früh für den Rechner sein...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 30.01.2022 12:44
Den Gemeinden [...] wird empfohlen, entsprechend zu verfahren und eine Abschlagszahlung auf die Corona-
Sonderzahlung bis spätestens zum 31. März 2022 vorzunehmen.

Erfreut euch dran, uns Pensionären bleibt ja nur ein Schlag in die Magengrube.
Verschiedene Zulagen (z.B. Polizi-/Feuerwehrzulage) sind komplett entkoppelt und wurden seit 10 Jahren nicht mehr erhöht. Es ist echt erbärmlich was sich die Gewerkschaften in der vergangenen Einkommensrunde da unterschieben lassen haben.

Auf Grund der in der Corona Zeit stark gestiegenen Kosten (Energiepreise,allgemein hohen Inflationsrate, Corona Abgabe für die Krankenkasse usw.) die ich mit meiner stagnierenden Pension nicht mehr kompensieren kann, habe ich mir einen schlecht bezahlten Minijob suchen müssen.
Früher hatte ich unsere Mitmenschen aus brennenden Häusern und verunfallten Fahrzeugen gerettet, um mir heute noch was leisten zu können bin ich gezwungen zum Mindestlohn in einer kleinen Werkstatt zu arbeiten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 30.01.2022 19:40
Der Minijob wird immerhin nicht schlecht bezahlt, wenn der Mindestlohn auf 12€ steigt und Minijobs auf 520€ steigen.

Spaß beiseite: Der Vergleich zw. einem Minijob und einer Sonderzahlung i.H.v 1300€ ist nicht passend. Entweder reicht die Pension aus oder nicht. Das hat nichts mit einer Sonderzahlung zu tun.

BTW: Ich finde es blöd, dass es überhaupt eine Sonderzahlung gibt - man muss immer Prozente mitnehmen, damit alle davon profitieren. Ich möchte auch, dass die Pensionären etwas davon haben!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: profnrw am 31.01.2022 11:47
Ich frage mich ernsthaft, wie die Umsetzung des Entwurfs bei der Pendlerin vom Land mit Kleinfamilie ankommt, wenn sie ihre Besoldung mit der hauptstädtischen reproduktionsfreudigen Kollegin vergleicht. (Nein, ich selbst bin gar nicht so negativ betroffen.).

Eine Mindestalimentation (je gerade nach beim BVG klagender Personengruppe) punktgenau auf 115%-Kriterium hinzubasteln scheint ja im Ministerium gerade Priorität zu haben. Dieser Wildwuchs an speziell angepassten Zulagen verschlimmert das System insgesamt doch immer weiter, gerade wenn diese zu wesentlichen Teilen zur Alimentierung beitragen. Vielleicht wird das BVG dies auch in 20 Jahren einmal feststellen, wenn da mal ein hochqualifizierter Single-Quer-Einsteiger aus Duisburg mit Dienstsitz Düsseldorf klagt.

Dass die "Gewerkschaften" das Problem der ohne Frage nicht angemessenen Grundbesoldung in allen Besoldungsgruppen nicht kritisch aufgreifen verstehe ich einfach nicht. Stattdessen belobhudelt man sich wegen der Kostendämpfungspauschale ;)

Beispielrechnung aus Entwurf: Beamtin, verheiratet, 1 Kind, Wohnort Gelsenkirchen (II), gehobener Dienst, versichert in GKV: Differenz altes/neues Modell: 0€
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 31.01.2022 12:01
Hallo zusammen,

ich finde auch, dass die aktuelle Entwurfsvorlage etwas am Ziel vorbei geht und tatsächlich nicht oder nur teilweise da ankommt, wo es einen Nutzen stiftet...

Denn überlegt mal. Wer wohnt denn jetzt noch in der Stadt und profitiert von dem regionalen Ergänzungszuschlag im geplanten, neuen Familienzuschlag?

Sind es die Beamten in den unteren Entgeltgruppen, die sich die Wohnungen nicht leisten können und deswegen ggfls. ins Umland ziehen, wo die Mieten günstiger sind und deshalb eine weitere Anfahrtstrecke in Kauf nehmen?

Oder wohnen in den Städten nun die Beamten, die in einer höheren Entgeltgruppe sind und sich die Miete sowieso leisten können und jetzt noch mal bessergestellt werden?

Es ist schon etwas bizarr, oder?


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 31.01.2022 12:03
Ich frage mich ernsthaft, wie die Umsetzung des Entwurfs bei der Pendlerin vom Land mit Kleinfamilie ankommt, wenn sie ihre Besoldung mit der hauptstädtischen reproduktionsfreudigen Kollegin vergleicht. (Nein, ich selbst bin gar nicht so negativ betroffen.).


Können sich nicht ein paar Kollegen von außerhalb eine 1 Zimmer Wohnung als Zweitwohnsitz teilen?  ;D
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Beitrag von: was_guckst_du am 31.01.2022 12:48
...Lustig ist das Beamtenleben... :P
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Beitrag von: allesok am 02.02.2022 19:15
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.
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Beitrag von: St3f4n am 03.02.2022 12:36
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.

Mal ganz naiv gefragt: von wieviel €/Monat reden wir? 100? 300?
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Beitrag von: allesok am 03.02.2022 15:10
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?
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Beitrag von: TonyBox am 03.02.2022 15:31
Alter, Name Anschrift, ehemaliger Dienstgrad... und ggfls. Lieblingsgericht 🙉🙈🙊
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Beitrag von: Organisator am 03.02.2022 15:52
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?

Das sind 300 € für den Beamten. Wenn das 30 % der Pension ausmachen sollte, würde das eine Pension von 1000,-- € pro Monat ausmachen. Das halte ich für unwahrscheinlich.
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Beitrag von: Big T am 03.02.2022 15:54
die gute Ehefrau dürfte auch gesetzlich krankenversichert werden können, oder?
 ;D :o
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Beitrag von: allesok am 03.02.2022 16:41
Die Ehefrau ist seit 50 Jahren über den Ehemann beihilfeberechtigt. In die GKV kommt sie nicht mehr rein.Versuchen sie mal mit über 70 Jahren in die GKV zu kommen. Unmöglich. Bei 2000 € Pension macht das rd. 30%
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Beitrag von: Organisator am 03.02.2022 17:03
Die Ehefrau ist seit 50 Jahren über den Ehemann beihilfeberechtigt. In die GKV kommt sie nicht mehr rein.Versuchen sie mal mit über 70 Jahren in die GKV zu kommen. Unmöglich. Bei 2000 € Pension macht das rd. 30%

Nein. Es sind rund 15 % für den Beamten und seine KV. Wer das Lebensmodell wählt, dass die Ehefrau über kein eigenes Einkommen verfügt, muss sich dann auch über die Konsequenzen klar sein.
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Beitrag von: St3f4n am 03.02.2022 17:22
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?

Danke für die Antwort. Bitte meine Frage nicht als Kritik verstehen - ich wollte einfach gerne ein konkretes Beispiel. Eine Nachfrage, wenn das gestattet ist: wie stark ist ihr Beitrag denn angestiegen in den letzten Jahren? Im Moment (aktiver Dienst) bezahle ich ca. 800€ für mich, Ehefrau und 4 Kinder.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 03.02.2022 17:34
Die Ehefrau ist seit 50 Jahren über den Ehemann beihilfeberechtigt. In die GKV kommt sie nicht mehr rein.Versuchen sie mal mit über 70 Jahren in die GKV zu kommen. Unmöglich. Bei 2000 € Pension macht das rd. 30%

Nein. Es sind rund 15 % für den Beamten und seine KV. Wer das Lebensmodell wählt, dass die Ehefrau über kein eigenes Einkommen verfügt, muss sich dann auch über die Konsequenzen klar sein.
Ist schön gesagt, wer  das Lebensmodell wählt, muss sich über die Konsequenzen klar sein. Als der Beamte 1961 Beamter wurde, waren die Ehefrauen aller Kollegen nicht beschäftigt. Sie kümmerten sich um die Kinder.Das war damals so. Keine Kita, keine Kindergärten. Ab 2 Kind 25DM Kindergeld. Wer die damalige Zeit nicht kennt, kann leicht reden über Lebensmodell. Der Beamte lag ganz knapp über den Fürsorgesatz, so hieß das damals. Jetzt mach ich Schluss, sonst wird mir noch vorgeworfen, das ich Beamter bin. Hätte ja auch Angestellter sein können, dann wären keine Probleme mit der Beihilfe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 03.02.2022 17:55
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?

Danke für die Antwort. Bitte meine Frage nicht als Kritik verstehen - ich wollte einfach gerne ein konkretes Beispiel. Eine Nachfrage, wenn das gestattet ist: wie stark ist ihr Beitrag denn angestiegen in den letzten Jahren? Im Moment (aktiver Dienst) bezahle ich ca. 800€ für mich, Ehefrau und 4 Kinder.
2019    -    471,51 €
2022.   -    599,83 €
Steigerung rd. 27,2%
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: St3f4n am 03.02.2022 17:58
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?

Danke für die Antwort. Bitte meine Frage nicht als Kritik verstehen - ich wollte einfach gerne ein konkretes Beispiel. Eine Nachfrage, wenn das gestattet ist: wie stark ist ihr Beitrag denn angestiegen in den letzten Jahren? Im Moment (aktiver Dienst) bezahle ich ca. 800€ für mich, Ehefrau und 4 Kinder.
2019    -    471,51 €
2022.   -    599,83 €
Steigerung rd. 27,2%

Danke!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 03.02.2022 18:29
Ist schön gesagt, wer  das Lebensmodell wählt, muss sich über die Konsequenzen klar sein. Als der Beamte 1961 Beamter wurde, waren die Ehefrauen aller Kollegen nicht beschäftigt. Sie kümmerten sich um die Kinder.Das war damals so. Keine Kita, keine Kindergärten. Ab 2 Kind 25DM Kindergeld.
Natürlich, denn die Regelungen insbesondere mit der Krankenversicherung für die Ehefrau (welche eben nicht familienversichert ist) haben sich meines Wissens seit dem nicht grundsätzlich geändert. Demzufolge wusste man damals schon, was einen im Alter erwartet.

Weiterhin bedeutet Kindererziehung nicht, dass man über eine gesamte Erwerbsbiographie erwerbslos bleiben musste. Beziehungsweise so wenig Einkommen erziehlt hat, dass es für eine Rente mit gesetzlicher Krankenversicherung nicht ausreicht. Auch das ist eine aktive Entscheidung gewesen, deren Folgen man jetzt sieht.

Wer die damalige Zeit nicht kennt, kann leicht reden über Lebensmodell

und wer sie kennt, auch ;)

Der Beamte lag ganz knapp über den Fürsorgesatz, so hieß das damals.
Was bedeutet das?

Jetzt mach ich Schluss, sonst wird mir noch vorgeworfen, das ich Beamter bin. Hätte ja auch Angestellter sein können, dann wären keine Probleme mit der Beihilfe.
Stimmt, womit wir wieder beim obigen Thema wären. Wahl des Lebensmodells.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 03.02.2022 19:42
Wollte eigentlich als Lebensmodell „Millionär“ werden. Hat leider nicht geklappt. Daher versucht man , da wo man hingestellt wurde, das Beste daraus zu machen. Im übrigen geht es hier nicht um Lebensmodell o.ä. Quatsch, sondern darum wie die Ruhestandsbeamten an einer Besoldungserhöhung teilhaben können. Ich verstehe nicht, warum man es diesen Beamten nicht gönnt. Man wusste damals, was einem m Alter erwartet. Niemand wusste damals das der Beihilfesatz von 80% auf 70% gesenkt wurde. Dadurch erhöhte sich die PKV um schlappe 33 %. Aber es gibt hier ja Menschen,die haben das gewusst.
Und nun Schluss. Ich werde hier nichts mehr schreiben und nichts mehr lesen. Die Angriffe sind unnötig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 03.02.2022 20:11
Ich denke auch, dass hier die Pensionäre ein unangemessenen Sonderopfer bringen sollen, man Stelle sich die Aufregung bei einer Rentennullrunde vor. Leider vertreten die DBB Kader auch nur selektive Interessen. Selbst haderer ich dass sogar von Kollegen eine pauschale Beihilfe für Kollegen in der GKV bekämpft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 03.02.2022 21:22
Ich muss mich berichtigen, der Beitrag zur PKV erhöhte sich natürlich um 50%. Wenn es jetzt rückgängig gemacht werden sollte, reduziert ersichtlich um ein Drittel. Nur zum besseren Verständnis.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 03.02.2022 21:41
…reduziert er sich ….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 04.02.2022 08:12
Die Angriffe sind unnötig.

Das finde ich auch, gut, dass du da da Rücksicht nimmst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 04.02.2022 09:32
im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 04.02.2022 09:33
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.

Unabhängig davon, dass ich den Ruhestandsbeamten nicht nur etwas gönnen würde, sondern sogar etwas für nötig halte: Zumindest bei den Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln bezweifle ich, dass das tatsächlich von allen als Entlastung empfunden würde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 04.02.2022 12:42
Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.

zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)

die Arge kommunaler Spitzenverbände können die geplanten Rechtsänderungen weitgehend mittragen, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses wird sogar begrüßt (ja von mir auch eine Begrüßung: "aber Hallo",  ;)... Es fehlt ihnen als lebenswichtiges Element die Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes.

Wahrscheinlich waren sie froh, dass sie die Bemessung des Grundsicherungsniveaus in der Kürze der Zeit nicht abschließend prüfen konnten (sehen Fragezeichen beim 95%-Perzentil) und dies wieder der Landesregierung überlassen, ebenso wie die fehlende Regelungen zu den Altfällen. Lediglich des Rechtsfriedens wegen gilt der Appell doch die etlich anhängigen Widersprüche/Klagen zu entscheiden.

Anmerkung: die Landesregierung hat sich doch zu der Taktik Zermürben und verjähren entschieden. Rechtsfrieden bedeutet nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abzufinden hat.
Die Verjährung der Ansprüche dient der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und gleichzeitig der Rechtssicherheit. An der Aufklärung hat die Rechtsgemeinschaft (dem Volk denen wir dienen) doch nur ein untergeordnetes sprich gar kein Interesse.

im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: St3f4n am 04.02.2022 15:07
Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.

zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)

[..]


Sorry, hab ich hier einen Scherz nicht kapiert? Von einer 44 Stunden-Woche hab ich noch nichts gehört und kann das auch nirgendwo finden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 04.02.2022 15:27
Mit dem § 14a (2) Für Beamtinnen und Beamte, denen die Führung eines Langzeitarbeitskontos gestattet worden ist, wird über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 2 Absatz 1 oder 3 hinaus die Wochenarbeitszeit auf ihren Antrag um maximal drei Stunden erhöht, soweit dies für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben angemessen und zweckmäßig ist.

(3) Dem Langzeitarbeitskonto können darüber hinaus jährlich maximal 122 Stunden gutgeschrieben werden, die [...] Erholungsurlaub nach § 18 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW, der den jährlichen Mindesturlaub nach § 19a Absatz 1 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW übersteigt.

Also erst jahrelang nur MehrArbeiten, Dienst tun, Urlaub vor sich herschieben, um dann vielleicht mal höchstens ein halbes Jahr dienstfrei zu leben.

Sorry, hab ich hier einen Scherz nicht kapiert? Von einer 44 Stunden-Woche hab ich noch nichts gehört und kann das auch nirgendwo finden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 05.02.2022 15:46
Unbezahlte Mehrarbeit, die bei Nichterreichen der Bagatellgrenze einfach verfällt, gibt es im Schuldienst schon seit mindestens 1 1/2 Jahrzehnten für Vollzeitkräfte. Das macht es nicht besser, aber ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das in allen Bereichen existiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 08.02.2022 12:46
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4828.pdf

Liest sich ganz gut. Gestern sind, im Hinblick auf die Anhörung am 10.02., noch diverse Stellungnahmen veröffentlich worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 08.02.2022 13:08
Die Richtung gefällt mir gut - vor allem die deutliche Ansage, dass eine Besoldungserhöhung in 2021 hätte stattfinden müssen. Es bleibt aber wie immer fraglich, ob diese Stellungnahme nachher Gehör findet. Ich denke leider nicht - vor allem was die Besoldungserhöhung betrifft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 08.02.2022 13:11
Hier die anderen Stellungnahmen:

Deutsche Polizeigewerkschaft
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4830.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4830.pdf)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4829.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4829.pdf)

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlichen Beschäftigten...
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4825.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4825.pdf)

Bund der Richter und Staatsanwälte
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4827.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4827.pdf)

Deutsche Steuergewerkschaft
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4821.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4821.pdf)

DGB
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4823.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4823.pdf)

DBB
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4822.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4822.pdf)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4815.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4815.pdf)

Arbeitsgemeinschaft kommunale Spitzenverbände
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4816.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4816.pdf)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 08.02.2022 13:44
..interessant ist dabei vor allem die Anlage bei der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände..der Forderungskatalog, der dort 2019 aufgestellt wurde, könnhte auch von den Gewerkschaften sein... 8) 8) 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.02.2022 07:39
Das könnte er wohl  ;D

Ich frage mich nur, welche jungen Leute (Anfang 20 für gehobenen Dienst, unter 18 für den mittleren Dienst) sich anhand dieser super, duper, tollen Maßnahmen für den öD entscheidet.
Der überwiegende Teil ist noch nicht im öD integriert, um zu wissen, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Maßnahmen überhaupt beziehen, geschweige denn, ob das gut oder schlecht ist.

Als 18jähriger Abiturient interessiert mich ein Jobrad auch gerade zu 0. Die weiteren pauschalen Forderungen (Stundenwoche, Eingangsamt, ÖPNV, etc.), die auch tatsächlich interessant wären, werden ohnehin nicht umgesetzt.

Attraktivität zum 0-Tarif.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 09.02.2022 08:58
Das könnte er wohl  ;D

Ich frage mich nur, welche jungen Leute (Anfang 20 für gehobenen Dienst, unter 18 für den mittleren Dienst) sich anhand dieser super, duper, tollen Maßnahmen für den öD entscheidet.
Der überwiegende Teil ist noch nicht im öD integriert, um zu wissen, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Maßnahmen überhaupt beziehen, geschweige denn, ob das gut oder schlecht ist.

Als 18jähriger Abiturient interessiert mich ein Jobrad auch gerade zu 0. Die weiteren pauschalen Forderungen (Stundenwoche, Eingangsamt, ÖPNV, etc.), die auch tatsächlich interessant wären, werden ohnehin nicht umgesetzt.

Attraktivität zum 0-Tarif.

Das ist tatsächlich eine gute Frage. Für meine Abiturient*innen, die manchmal sogar auf Stellen deutlich unter ihren Fähigkeiten in den öD gehen, ist immer die Sicherheit das entscheidende Argument. Alles andere lernt man erst später kennen. Aber wenn man so argumentiert, bräuchte man überhaupt keine Maßnahmen mehr, das kann es ja auch nicht sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mottekus am 09.02.2022 09:12
Ich hätte da mal ne Frage zu der Streichung der Stufen 1 und 2 und den Auswirkungen davon.

Zunächst einmal freue ich mich für jeden, der dadurch direkt in Stufe 3 übergeleitet wird.

Nun ist es so, das ich mit Ende der Ausbildung für den gD (08/21) meine Vorzeiten angerechnet bekommen habe.
Ausgehend von Stufe 2 wurde ich in Stufe 5 gesetzt.

Hat die Streichung der Stufen 1 und 2 zum 01.01.2021 darauf Auswirkung?
Jemand, der die gleichen Vorzeiten vorweist, aber erst dieses Jahr seine Ausbildung beendet, hätte in Konsequenz ja weit früher die nächsthöhere Stufe erreicht, wie ich.

Kann man dazu eine Einschätzung geben? Ich bin derweil jedoch pessimistisch und denke, dass ich halt ein Fall von "Pech gehabt" sein werde  :)

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.02.2022 09:22
Wenn das entsprechende Gesetz so verabschiedet wird, hast du tatsächlich einfach nur Pech.

Willkommen im Club!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mottekus am 09.02.2022 09:27
Träumchen.
Aber immerhin ne Club-Mitgliedschaft  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 09.02.2022 11:24
Sieht ja wirklich so aus, als ob alle Bundesländer einfach die unteren Besoldungsgruppen / und auch Erfahrungsstufen streichen.

Sieht bald sehr lustig aus.

2028: Durch Abschaffung der Besoldungsgruppen A 8 und A9 wird die Notwendigkeit der Besoldungsgruppe A 18 und A 19 erkannt. Diese tragen dann den Namen großer Leitender Regierungsdirektor (A18) und Oberer Leitender Regierungsdirektor (OLD) A 19

2030: Durch die Kostensteigerungen findet eine weitere Anpassung statt. A 10 und A11 wird gestrichen und daher der "Oberste Leitende Regierungsdirektor" Besoldungsgruppe A 20 eingeführt. Dies führt im Norden der Republik zu Problemen mit der Osteeautobahn bei einigen Nordländern.

2032: Hohe Inflation führen zur Streichung der Besoldungsgruppe A 12. Der gehobene Dienst beginnt ab jetzt mit der Besoldunsgruppe A13. Es wird das Amt des  "Größten Leitenden Regierungsdirektors" (GröLRD) Besoldungsgruppe A21 geschaffen.

To be continued.................
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 09.02.2022 12:31
"Daher regen wir zum wiederholten Male an, eine unsererseits schon länger geforderte Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes für die Beamtinnen und Beamten gesetzlich zu eröffnen. Damit würde nicht nur ein weiterer Attraktivitätsfaktor für die beamteten Bediensteten geschaffen"

Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DaKe am 09.02.2022 12:42
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...

Jobrad
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mottekus am 09.02.2022 12:54
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...

Jobrad

Das ist doch Mobbing :D

Job-Kfz wäre angenehm.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.02.2022 12:55
Sieht ja wirklich so aus, als ob alle Bundesländer einfach die unteren Besoldungsgruppen / und auch Erfahrungsstufen streichen.

Sieht bald sehr lustig aus.

2028: Durch Abschaffung der Besoldungsgruppen A 8 und A9 wird die Notwendigkeit der Besoldungsgruppe A 18 und A 19 erkannt. Diese tragen dann den Namen großer Leitender Regierungsdirektor (A18) und Oberer Leitender Regierungsdirektor (OLD) A 19

2030: Durch die Kostensteigerungen findet eine weitere Anpassung statt. A 10 und A11 wird gestrichen und daher der "Oberste Leitende Regierungsdirektor" Besoldungsgruppe A 20 eingeführt. Dies führt im Norden der Republik zu Problemen mit der Osteeautobahn bei einigen Nordländern.

2032: Hohe Inflation führen zur Streichung der Besoldungsgruppe A 12. Der gehobene Dienst beginnt ab jetzt mit der Besoldunsgruppe A13. Es wird das Amt des  "Größten Leitenden Regierungsdirektors" (GröLRD) Besoldungsgruppe A21 geschaffen.

To be continued.................


Sehr schön geschrieben - habe gerade schallend gelacht: Du hast aber die Presseerklärung des Finanzministeriums vom 08.01.2032 vergessen: "Da im laufenden Verfahren festgestellt wurde, dass die A 21 noch nicht fertiggestellt ist, musste der sich verfahrende Fahrer des Geldtransporters mit den Besoldungsmittel nahe der dänischen Grenze gestoppt werden, sodass das laufende Verfahren nun entsprechend des Titels zu Fuß durchgeführt wird und es noch nicht absehbar ist, wann es laufend beendet werden kann. Von daher muss die Auszahlung etwaiger ausstehender Besoldungen bis auf Weiteres solange gestoppt werden, bis der Fahrer des genannten Geldtransporter sich laufend wieder verfahren kann, um das Verfahren am Laufen zu halten. Ein Widerspruch braucht dagegen nicht eingelegt zu werden. Das Land kommt unaufgefordert auf die Bediensteten zurück, wobei regierungsseitig noch ungeklärt ist, ob es schneller auf die Bediensteten zurückkommt, als der genannte Fahrer im sowohl laufenden als auch verfahrenden Verfahren nach Düsseldorf zurückkommt. Zinsgünstige KfW-Kredite können bis dahin formlos beantragt werden und werden möglichst umgehend bearbeitet. Eine Auszahlung wird zeitnah und wirkungsgleich erfolgen, sobald die finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden können. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind mit Abschluss der Beantragung zu entrichten und können gerne formlos mit dem den Bediensteten zur Verfügung gestellten Jobrad an der Landeskasse entrichtet werden. Das Finanzministerium NRW - bei uns ist Ihr Geld sicher"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.02.2022 15:32
"Daher regen wir zum wiederholten Male an, eine unsererseits schon länger geforderte Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes für die Beamtinnen und Beamten gesetzlich zu eröffnen. Damit würde nicht nur ein weiterer Attraktivitätsfaktor für die beamteten Bediensteten geschaffen"

Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...

Ich weiß auch nicht, was die Gewerkschaften ständig mit diesem Jobrad haben. Mal abgesehen davon, dass es für die meisten schon grundsätzlich uninteressant ist, kann es doch auch nur genutzt werden, wenn ich einigermaßen in der Nähe von der Behörde lebe. Da wiederum kann ich mir aber als Berufseinsteiger, ohne die ganzen Zuschläge für Familien nicht leisten, sodass.... ach was solls....her mit den Jobfahrrädern ! Nachdem bei uns in der Sparte auch eine Mailsignatur eingeführt  und das Briefpapier geändert wurde, hat sich die Bewerberzahl drastisch erhöht. Auch die Qualität ist wieder spürbar gestiegen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 09.02.2022 21:23
Ich sehe es auch als problematisch an, dass Forderungen zu so Dingen wie Jobrad etc. beim Arbeitgeber auch den Eindruck erwecken können, dass es keine dringenderen Probleme gibt und die Gewerkschaften im Wesentlichen zufrieden sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 10.02.2022 08:07
Oohhhh ja, ein Jobrad...
der Traum meiner schlaflosen Nächte. Das würde ich niemals tauschen wollen 😵

obwohl wenn mir jemand die 38,5 Std. Woche anbieten würde ich weiß nicht, was ich lieber hätte.... 😋

so ein Traum Jobrad, echt jetzt haben die nichts besseres was die in Ihrem Forderungskatalog aufnehmen können?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.02.2022 08:40
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...

Jobrad

Das ist doch Mobbing :D

Job-Kfz wäre angenehm.

Bei uns ist gerade eine Stelle ausgeschrieben, die als zwingende Voraussetzung "Der Besitz eines KFZ und die Bereitschaft, dieses dienstlich einzusetzen" hat.

Komischerweise gibt es diesbezüglich keine "Öffnungsklausel", damit man sich so einen Job "leisten" kann ;-)

Soviel übrigens auch zum Thema "Eignung, Befähigung, fachliche Leistung"...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 10.02.2022 09:20
Ich weiß auch nicht, was die Gewerkschaften ständig mit diesem Jobrad haben. Mal abgesehen davon, dass es für die meisten schon grundsätzlich uninteressant ist, kann es doch auch nur genutzt werden, wenn ich einigermaßen in der Nähe von der Behörde lebe. Da wiederum kann ich mir aber als Berufseinsteiger, ohne die ganzen Zuschläge für Familien nicht leisten, sodass.... ach was solls....her mit den Jobfahrrädern ! Nachdem bei uns in der Sparte auch eine Mailsignatur eingeführt  und das Briefpapier geändert wurde, hat sich die Bewerberzahl drastisch erhöht. Auch die Qualität ist wieder spürbar gestiegen

Hähh? Gewerkschaften lehnen das Jobrad doch von jeher ab. Das ist eine Arbeitgeberforderung...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 10.02.2022 09:30
Das war vielleicht mal so.
Ich habe schon bei mehreren Gewerkschaften anderes gelesen.

Des Weiteren ist das auch nur ein Beispiel. Ist ja jetzt nicht so, dass die anderen Forderungen der Gewerkschaften sinniger wären.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 10.02.2022 10:07
Mit dem Jobrad ist es doch ähnlich wie mit dem Jobticket - für manche sehr sinnvoll, für andere gar nicht.
Deshalb ist das auch nur ein Nebenkriegsschauplatz und keine ernsthafte Forderung der Gewerkschaften.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 10.02.2022 10:24
Jobrad ....ja dieses Thema.

Was zeigt uns das?

es zeigt, dass die Arbeitgeber selbst für dieses Minithema keine Lösung finden könnne. Wohlgemerkt es geht hier im Fahrräder mit zwei reifen und einem Rahmen. also keine weltraum oder quantenforschung.

Sehr schade.

Und wenn man bei diesem Thema schon die weisse Flagge schwenkt, kann bei anderen Themen kein großer Wurf erwartet werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 10.02.2022 11:36
Jobrad ....ja dieses Thema.

Was zeigt uns das?

es zeigt, dass die Arbeitgeber selbst für dieses Minithema keine Lösung finden könnne. Wohlgemerkt es geht hier im Fahrräder mit zwei reifen und einem Rahmen. also keine weltraum oder quantenforschung.

Sehr schade.

Und wenn man bei diesem Thema schon die weisse Flagge schwenkt, kann bei anderen Themen kein großer Wurf erwartet werden.

Ist aus Arbeitgebersicht nicht das größte Problem, dass das Entgeltumwandlungsprinzip hier zu einer Diversifizierung der Besoldung führt, die so nicht in einem starren System vorgesehen ist? Also egal, ob es jetzt ein Jobrad oder das anderer Stelle mal erwähnte "Job-KFZ" wäre: Manche würden die Option ziehen, andere nicht, und dadurch würde das LBV plötzlich an einer Stelle diversifizieren müssen, an der es dazu überhaupt keine Konzepte gibt. V.a. ist ja davon auszugehen, dass das erste entsprechende Angebot mehr Begehrlichkeiten weckt, der verbundene Arbeitsaufwand wäre also immens und würde wahrscheinlich relativ kurzfristig die Einrichtung ganzer neuer Abteilungen erfordern, während man jetzt anhand einiger harter Faktoren die meisten Beamt*innen klar eingruppiert hat und das LBV trotzdem schon eine riesige Behörde ist.

Das Jobticket ist ja ein losgelöstes Angebot. Ich weiß nicht, wie das in anderen Behörden gehandhabt wird, aber im Schulbereich hängt das davon ab, ob der Schulträger das anbietet oder nicht, also bedeutet es keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für das LBV. Sowas in der Art wäre natürlich auch für andere Bereiche, wie das Jobrad, denkbar, betrifft aber dann nicht die Landesebene.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 10.02.2022 12:56
Verfolgt jemand die heutige Sachverständigenanhörung im Landtagsausschuss?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.02.2022 14:09
Verfolgt jemand die heutige Sachverständigenanhörung im Landtagsausschuss?

War zu spät, ist schon zu Ende...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 10.02.2022 14:43
Und? Das Ergebnis?

"Danke für die Stellungnahmen, interessiert uns aber nicht...
Gesetz wird wie vorgeschlagen verabschiedet...."

Abwarten 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Stefan am 10.02.2022 14:51
Im Grunde wurden nur die Stellungnahmen wiederholt.
Die AfD fragte die Gewerkschaften: "Wenn Sie einen vorrangigen Wunsch hätten und Sie wüssten, dass dieser umgesetzt wird, welcher wäre dies?" Hierauf antworteten alle gleich: "Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf Beschäftigtenniveau."
Ich denke, dass sich an den Gesetzentwürfen nicht viel ändern wird.
Auswertung der Anhörung ist für den 17.03. geplant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 10.02.2022 16:13
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 10.02.2022 17:05
Ich war leider auch zu spät... Ich gehe mal davon aus, dass es über die Regelung für die Zeit vor dem 01.01.2022 noch immer keine Rückmeldung gibt und es einfach totgeschwiegen wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 11.02.2022 08:22
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...

Zumal: Wer hat denn die Erhöhung dazu genutzt, Stellen bis zum Exitus abzubauen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 11.02.2022 08:29
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...

Zumal: Wer hat denn die Erhöhung dazu genutzt, Stellen bis zum Exitus abzubauen?

Im Zweifel war es immer die Vorgängerregierung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2022 08:46
..in NRW wechselt ja inzwischen mit jeder Wahl die Regierung komplett...ich weiß schon gar nicht mehr, welche Farbe die Regierung hatte, die das damals verabschiedet hat...

...generell kann man aber als Beamter sagen, dass die Politik nur dann was für die Beamtenschaft tun will, wenn sie sich gerade mal in der Opposition befindet...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 11.02.2022 08:58
..in NRW wechselt ja inzwischen mit jeder Wahl die Regierung komplett...ich weiß schon gar nicht mehr, welche Farbe die Regierung hatte, die das damals verabschiedet hat...

...generell kann man aber als Beamter sagen, dass die Politik nur dann was für die Beamtenschaft tun will, wenn sie sich gerade mal in der Opposition befindet...

Die älteren Kollegen sprachen davon, dass die Idee von Rot/Grün kam und per Verordnung umgesetzt wurde. In der Opposition von Schwarz/Geld heftig kritisiert. Nachdem dann der Regierungswechsel kam, hat eben diese Opposition wohl das mal eben gesetzlich verankert.

Spielt aber auch keine große Rolle, ausschließlich die Opposition will etwas für den öffentlichen Dienst machen.
Immerhin gab es unter Schwarz/Geld die 1:1 Übernahme von den Tarifverhandlungen, auch wenn die Ergebnisse schlecht waren. Unter Rot/Grün gab es die so öfters auch nicht. Auch Haushaltssperren, 0 Runden, etc.....
Dafür haben wir jetzt auch wieder das Debakel unter der aktuellen Regierung.....

Aus reiner Beamtensicht spielt es wohl keine große Rolle, welche Parteien man wählt. Änderungen wird es nur durch künftige Urteile geben. Und selbst diese werden, wie man gerade beobachten kann, eher eine Katastrophe.

Es sind ja tatsächlich diverse Stellen frei und können einfach nicht nachbesetzt werden. Und dabei fangen ja jetzt erst die großen Pensionierungswellen an.

Ich weiß zwar nicht, wie es in anderen Bereichen ausschaut, aber bei uns gibt es entweder nur die ganz "Alten" oder halt "Junge". Dazwischen gibt es einfach nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2022 09:24
...das sieht in meiner Behörde ähnlich aus...

...bei 1400 beschäftigten werden in den nächsten 10 Jahren allein aus Altersgründen über 300 Beschäftigte aufhören. Dazu kommt noch die normale Fluktuation...schon jetzt können viele Stellen nicht nachbesetzt werden, weil es einfach an Bewerbungen fehlt...obwohl seit einigen Jahren die Ausbildungszahlen drastisch erhöht wurden (hier ist übrigens ein starker Abfall des Niveaus erkennbar), wird die Situation in den nächsten Jahren sich nochmal verschlechtern...

...erschwerend kommt hinzu, dass die Schwierigkeit der Nachbesetzung sich überwiegend im Bereich des gehobenen/höheren Dienst bzw. der entsprechenden Entgeltgruppen abspielt...

...gestern war ich in Vorstellungsgesprächen...4 Bewerbungen bei 15 (!) Vakanzen...1 Bewrbung konnte überzeugen...

...die örtliche Politik hat den Schuß immer noch nicht gehört...die faseln immer noch über Einsparungen und regen sich über jede Steigerung bei den Personalkosten auf...die Landespolitik will den Schuß nicht hören ( das ist zumindest mein Eindruck)...hier bastelt man lienber an den eigenen Karrieren...

...ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich in zwei Jahren pensioniert werde und das Dilemma dann zumindest als Aktiver nicht mehr erleben muss...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 11.02.2022 09:34
Dann ist das schon mal identisch.

18 Stellen sind frei, 19 Bewerber. Und die Qualität der Bewerber. Uffff.......

Zudem müssen die Anwärter, die genommen werden, von den Kollegen ausgebildet werden, die selber gerade erst fertig geworden sind und noch überhaupt nicht im Arbeitsalltag angekommen sind (Wie denn auch). Einfach weil es keine anderen mehr gibt.

Und die Lösung, stand jetzt, ist eine freiwillige 44 Stunden Woche.

Ich hab leider noch ein paar Jahrzehnte vor mir. Entweder ich setze Kinder in die Welt, lohnt sich ja jetzt richtig, oder ich werde in dieser Verwaltung nicht mehr alt.
Wobei, wenn die Welle kommt, wird man ja vielleicht direkt A13. Einer muss es ja machen und es gibt einfach keinen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2022 09:46
..das ist richtig und das vermittel ich auch den Auszubildenden immer wieder...die Möglichkeiten, schnell auf höherwertige Stellen zu wechseln sind künftig sehr gut und damit auch die Möglichkeiten der Beförderungen...die Frage ist natürlich, ob das auch für den Arbeitsumfang gilt...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 11.02.2022 09:47
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...

Der Witz in Tüten. In der Kommunalverwaltung hat weder die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einer Reduzierung des Personalbedarfs geführt, noch würde die Reduzierung der Wochenarbeitszeit zu einer Ausweitung des Stellenplans führen. In der kommunalen Personalplanung ist Stelle am Ende immer noch gleich Stelle. Was der Beschäftigte in 39 Stunden macht, macht der Beamte in 41 Stunden. Ich habe in 20 Jahren noch nie erlebt, dass nach einer Nachbesetzung einer Beamten(vollzeit)stelle mit einem Angestellten, darüber diskutiert worden ist, wie denn das Defizit von 2 Std aufgefangen wird. Geschweige denn, wenn sich im Alter die wöchentliche Arbeitszeit reduziert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2022 09:51
...meine zwischenzeitlich erfolgte altersbedingte Herabsetzung der Wochenarbeitszeit auf 39 Std. hat nur eine messbare Auswirkung...es fällt mir wesentlich leichter, mein Plusstundenkonto aufzubauen... 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 11.02.2022 09:53
1. Regierung Steinbrück mit 38,5 auf 41 std ohne Lohnausgleich, Einführung Kostendämpfungspauschale, Abbau AZV Tag und Kürzung Weihnachtsgeld

2. Regierung Rüttgers macht weiter: Weitere Kürzung Weihnachtsgeld, Nullrunden 2005-2007

Ich denke das waren die beiden die am heftigsten für eine Attraktivitätssteigerung des öD in NRW getan haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 11.02.2022 10:46
Nicht zu vergessen die Regierung Kraft mit ihrem (dann gerichtlich größtenteils abgewendeten) Versuch zweier Nullrunden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 11.02.2022 11:58
Umso absurder ist in der Tat die (irgendwie nur öffentlich geführte) Diskussion um eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Aber das wäre ja zu einfach, wenn man ihn nach der De-Attraktivierung in der zurückliegenden Jahren/Jahrzehnten erst einmal wieder reattraktivieren würde, indem man die De-Attraktivierungen zurücknimmt - danach könnte man eigentlich erst über Attrativitätssteigerungen sprechen.

Aber die Diskussion um das gekürzte Weihnachtsgeld braucht man ja auch nicht mehr führen, nachdem es in die Grundbezüge gemixt worden ist. Prinzipiell meines Erachtens nach wie vor die richtige Entscheidung, aber das im Einzelnen bekomme ich ja nicht mehr gepackt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 11.02.2022 13:14
Umso absurder ist in der Tat die (irgendwie nur öffentlich geführte) Diskussion um eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Aber das wäre ja zu einfach, wenn man ihn nach der De-Attraktivierung in der zurückliegenden Jahren/Jahrzehnten erst einmal wieder reattraktivieren würde, indem man die De-Attraktivierungen zurücknimmt - danach könnte man eigentlich erst über Attrativitätssteigerungen sprechen.

Aber die Diskussion um das gekürzte Weihnachtsgeld braucht man ja auch nicht mehr führen, nachdem es in die Grundbezüge gemixt worden ist. Prinzipiell meines Erachtens nach wie vor die richtige Entscheidung, aber das im Einzelnen bekomme ich ja nicht mehr gepackt.

Ich habe die Verrechnung des Weihnachtsgeldes seinerzeit durchaus auch als Sparmaßnahme wahrgenommen. In unserem konkreten Fall (verheiratet, beide Beamte) war es nämlich so, dass meine Frau in der 1. Elternzeit 2016/2017 noch eine anteilige Jahressonderzahlung bekam, in der 2. dann allerdings nicht mehr, da es die Sonderzahlung ja nicht mehr gab. Da wir beide im hD bzw. gD sind, waren wir schon an der Höchstgrenze Elterngeld. Ganz subjektiv kam es hier also zu einer Kürzung. Ich habe aber bis heute nicht ausmachen können, ob das einfach nur Pech war oder sich im Landesschnitt über verschiedene Beurlaubungsszenarien so spürbar bemerkbar gemacht hat, dass es eben eine Einsparung für das Land bedeutete.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 11.02.2022 13:23
Naja, immerhin kann das Weihnachtsgeld nicht mehr gekürzt werden. Ganz im Gegenteil, tatsächlich steigt es ja sogar linear mit.

Viel trauriger ist, dass MIT dem integrierten Weihnachtsgeld die Grundbesoldung....nunja... ist ja bekannt... 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 14.02.2022 08:47
Naja, immerhin kann das Weihnachtsgeld nicht mehr gekürzt werden. Ganz im Gegenteil, tatsächlich steigt es ja sogar linear mit.

Viel trauriger ist, dass MIT dem integrierten Weihnachtsgeld die Grundbesoldung....nunja... ist ja bekannt...

Die Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 30 % war von vorneherein zur Haushaltskonsolidierung auf 10 Jahre befristet. Nach dem Auslaufen hätte das Weihnachtsgeld daher zumindest auf dem Niveau aus Ende der 90er Jahre wieder ausgezahlt werden müssen. Stattdessen wurde das Weihnachtsgeld von 30 % (und nicht von etwas mehr als 80 %) auf das monatliche Grundgehalt umgelegt. Dabei blieb das anteilige Weihnachtsgeld aus dem Familienzuschlag vollständig außen vor.

Somit diente auch diese Umlegung des Weihnachtsgeldes auf das monatliche Grundgehalt einzig und alleine dem Zweck, weiterhin Geld auf dem Rücken der Beamten (insbesondere mit Familie) einzusparen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 15.02.2022 12:33
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 15.02.2022 12:50
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?

Die haben Pech.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 15.02.2022 13:14
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?

Die haben Pech.
Die Gnade der Späten Geburt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 15.02.2022 14:06
Alle in Stufe 3 und höher bleiben da wo sie sind?
Und die in Stufe 1 und 2 kommen in 3?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2022 14:07
Ja!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 15.02.2022 14:07
Sieht der aktuelle Entwurf so vor, ja. Hier wurde die Verfassungsmäßigkeit bereits massiv angezweifelt.
Unterm Strich verliert hier natürlich trotzdem niemand.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 15.02.2022 14:13
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 15.02.2022 14:18
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.

Dazu gibt es weiter oben schon einen Scherz, wenn ich mich recht erinnere. In den zweistelligen A-Besoldungsklassen gibt es das aber schon länger so.

Noch etwas anderes: Der PhV zelebriert seit gestern Abend bei dem blauen sozialen Netzwerk den Beschluss der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Zu einem Beschluss kann ich nichts finden. Habe ich etwas verpasst? So wie hier diskutiert ist das doch alles noch im Entwurfsstand?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 15.02.2022 14:27
Die Besoldung fängt doch auch nicht bei A1 an. Juckt auch keinen mehr
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 15.02.2022 14:44
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.

Dann würde ja jemand noch auf die Idee kommen, man müsste die letzten drei Stufen erhöhen ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 15.02.2022 15:33
Wie geht das Gesetzgebungsverfahren nun eigentlich weiter?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 16.02.2022 07:13
Die Gesetze werden jetzt im Ausschuss besprochen und diskutiert. Danach erfolgt die 2. Lesung.

Ich gehe aber davon aus, dass es zu keinen wesentlichen Änderungen kommen wird.
Tatsächlich wird man erst wieder die nächsten Klagen abwarten müssen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 16.02.2022 07:32
Wenn das Land das gewollt hätte, hätte es doch direkt alles verfassungskonform gestaltet.

Will es aber nicht um möglichst viel zu sparen und damit nimmt es ja auch in Kauf, dass die Leute klagen werden.

Auch die Gewerkschaften hatten darauf doch hingewiesen, das man versucht "grade so" die Urteile umzusetzen...

Die ganzen kritikpunkte haben sich alle angehört und das war es auch schon. Das ganze ist so von der Landesregierung gewollt. Klagen werden nicht viele, einige machen keinen Einspruch und schon wieder viel gespart. Das ist eiskalt eingeplant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 16.02.2022 07:40
Auch der "regionale Ergänzungszuschlag" ist doch möglichst so bemessen, dass wenige davon profitieren. Warum sonst wurde nicht das Grundgehalt angehoben 🤔

Profitieren wird hier nicht großartig die A5-A9 da unsere Kollegen in diesen Besoldungsgruppen eher nicht in der Mietstufe 4-7 Wohnen sondern weiter rausgezogen sind, wo die Mietstufe evtl. nur 1 oder 2 ist. Die Spritkosten zur Arbeit sind somit nicht kompensiert worden und bei den steigenden Preisen naja, wird es eher schlimmer als besser.

Klar Sie hätten ja auch in die Innenstadt ziehen können, aber mehr als "eat, sleep and repeat" möchte doch jeder, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2022 08:35
Morgen wird auf der Seite der Berliner-Besoldung eine Betrachtung der seit 2020 in Bund und Ländern erfolgten bzw. derzeit geplanten Gesetzgebungsverfahren erscheinen, die die Untersuchung des Alimentationsniveaus aller Bundesländer im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 aufnimmt und zeigen wird, wie die bundesdeutschen Gesetzgeber seit 2020 auf die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 reagiert haben und derzeit reagieren. Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen). Da weiterhin die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für die Sozialtarife nicht realitätsgerecht bemessen vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Differenz tatsächlich noch einmal höher als jene 18,8 % sein wird. Die ab morgen online stehende Betrachtung zeigt darüber hinaus den verfassungswidrigen Gehalt des derzeit geplanten "Gesetzespakets" der Landesregierung an zentralen Punkten auf. Bei sachlicher Betrachtung kann dieser verfassungswidrige Gehalt, der sich sowohl auf die materielle als auch auf die prozedurale Dimension des Alimentationsprinzips erstreckt, nicht wegdiskutiert werden.

Damit dürften jeder Landesbeamtin und jedem Landesbeamten wie auch den Gewerkschaften und Verbänden des Landes genügend Informationen zur Verfügung stehen, um mit der Landespolitik in einen sachlichen Dialog über die Alimentationspraxis in NRW zu treten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 16.02.2022 10:34
Auch der "regionale Ergänzungszuschlag" ist doch möglichst so bemessen, dass wenige davon profitieren. Warum sonst wurde nicht das Grundgehalt angehoben 🤔

Der Gesetzentwurf versucht ja in der Tat (vergeblich) nur die Mindestalimentierung für Einzelne sicherzustellen bei Minimierung der Kosten. Dabei werden aber neue extreme Schieflagen erzeugt, wie z.B. Besoldungsunterschiede in Familien in benachbarten Regionen mit unterschiedlichem REZ (z.B. Duisburg III vs. Düsseldorf VI) an der gleichen Dienststelle etc. Insgesamt läuft der Aspekt der Amtsangemessenheit der Alimentierung aber völlig aus dem Ruder, wenn individuelle Zulagen wesentliche Besoldungsbestandteile darstellen und das ganze Besoldungssystem verzerren. Wichtig wäre hier, dass gewerkschaftliche Vertreter immer wieder das Gesamtsystem in Frage stellen sollen als Einzelaspekte in den Vordergrund zu stellen: Wenn man eine Zulage um ein paar Euro erhöht oder die Arbeitszeit um 1h reduziert, ist im Einzelfall ja ganz nett - solange aber solche Fakten im Raume stehen, ist das doch letztendlich vertane Zeit:

Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen).

Vielen Dank, Swen, ich bin sehr gespannt!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 11:02
(https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/)
...ich dachte (Eigen)Werbung sei hier nicht erlaubt?... 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 16.02.2022 18:17
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 16.02.2022 19:07
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.

Tja, da gibts eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Es lebe die Gewerkschaft, die solche Tarif-"Erhöhungen" unterschreibt - was sind das eigentlich für Verhandler da, verfolgen die wirklich die Interessen ihrer Mitglieder? Beamte können wenigstens klagen, die Tarifbeschäftigten müssen schlucken, was Verdi da unterschreibt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2022 06:40
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.

Tja, da gibts eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Es lebe die Gewerkschaft, die solche Tarif-"Erhöhungen" unterschreibt - was sind das eigentlich für Verhandler da, verfolgen die wirklich die Interessen ihrer Mitglieder? Beamte können wenigstens klagen, die Tarifbeschäftigten müssen schlucken, was Verdi da unterschreibt...
Mitnichten die können sich jederzeit einen AG suchen, der bereit ist marktgerecht zu bezahlen. Das ist doch einer wesentliche Vorteile des Angestellten darseins.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 17.02.2022 10:19
Das kann doch der Beamte auch 😎

einfach Antrag auf Entlassung stellen und sich woanders was besseres suchen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 17.02.2022 10:38
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 17.02.2022 11:04
Das kann doch der Beamte auch 😎

einfach Antrag auf Entlassung stellen und sich woanders was besseres suchen...

Als ich vor Jahren vom Bund zur Kommune gewechselt bin habe ich das noch einfacher gemacht, dem alten Dienstherrn die Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn vorgelegt, und fertig. Das ist nicht der feine Weg, aber der einfache Weg. Der Beamte ist automatisch entlassen, wenn er von einem neuen Dienstherrn ernannt wurde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: EiTee am 17.02.2022 11:09
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.

Ja ist es, siehe § 33 LBG NRW.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 17.02.2022 11:22
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.

Ja ist es, siehe § 33 LBG NRW.

Danke für den Verweis! Das war mir nicht bekannt, ich habe also etwas Neues gelernt. :-)

Für später einmal nachlesende Kolleg*innen habe ich gerade recherchiert: In § 33 LBG NRW geht es in der aktuellen Fassung um Dienstunfähigkeit bzw. den gesundheitlich oder durch Alter bedingten Antragsruhestand (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650). Bis 2007 umfasste § 33 die Entlassung auf Verlangen. Maßgeblich ist aktuell § 27 LBG NRW, das allerdings im Wortlaut gleich zu der vorherigen Fassung von § 33 LBG NRW ist.

Der mir bekannte Fall ist aus den 1990er Jahren. Ich weiß nicht, seit wann das so einfach ist, aber vielleicht hat mein Kollege auch einen Fehler gemacht. Jedenfalls habe ich all die Jahre eine weitaus strengere Regelung angenommen. ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: EiTee am 17.02.2022 11:34
Danke für den aktuellen Paragrafen.

Ich würde nicht behaupten, dass der Kolleg was falsch gemacht hat. Aktuell haben wir einen Bewerber von einer Sicherheitsbehörde, welche diesen partout nicht gehen lassen will. Da eine Abordnung nicht in Frage kam, eine Raubernennung nicht gewollt war. Hat dieser die Entlassung beantragt. Dort werden aktuell, ähnlich wilde, Dinge vorgeschoben um dem Wunsch des Beamten irgendwie zu brechen. Da die Normen aber eindeutig sind, warten wir auf den genauen Termin und ernennen ihn dann erneut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 17.02.2022 11:48
@EiTee
da seit Ihr aber vorbildlich 😁

bei uns werden öfters mal "Raubernennungen" durchgeführt. Überall dort, wo sich die abgebenden Behörden / Körperschaften anstellen und der Person etwas in den Weg legen wollen.

Sorry, aber für so ein Verhalten - das man jemanden nicht gehen lassen möchte und unnötig Steine in den Weg legt - habe ich kein Verständnis.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Big T am 17.02.2022 12:23
Also ich kann aus § 27 LBG NRW auch nicht rauslesen, dass das stets "ganz einfach" ginge..

Abs1: für den Fall man würde Mandatsträger, Abs2: "Zeit-" und Wahlbeamte,  Abs3: Rücknahme des Antrags,   Abs4: hinausschieben der Entlassung.

Was blick ich nicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: EiTee am 17.02.2022 12:40
Natürlich geht das ganz einfach. Steht doch auch so in Absatz 3 und 4.
Schriftlichen Antrag stellen und warten, nach 3 Monaten ist Feierabend.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Big T am 17.02.2022 12:48
Danke. Hatte Pech beim Lesen von Abs. 3
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 18.02.2022 08:57
Corona-Zulage wird soweit ich das richtig sehe, am 28.02.2022 mit den Bezügen 03.2022 ausgezahlt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 18.02.2022 09:34
(https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/)
...ich dachte (Eigen)Werbung sei hier nicht erlaubt?... 8)
Für den Fall, dass einem der Forenmitglieder in der DÖV die Veröffentlichung eines 56-seitigen (!) Beitrags eingeräumt wird, kann man ja vielleicht eine Ausnahme machen 😉

Ich weiß nicht, was bei mir beim Lesen dieses Aufsatzes überwiegt: Die Fassungslosigkeit über das Ausmaß, mit welcher Nonchalance die Legislative mehrerer Bundesländer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert oder den eigenen Vorstellungen anpasst, das ungläubige Staunen über den Umstand, dass dieses würdelose Trauerspiel weitestgehend von der juristischen Fachöffentlichkeit unkommentiert bleibt oder der Respekt vor Herrn Schwan, der sich unter enormem Einsatz von Lebenszeit dieses Themas angenommen hat.

Die letzte Frage, die sich mir stellt ist, wie lange sich Karlsruhe diese Farce, die nichts anderes als die langjährige Missachtung seiner Rechtsprechung darstellt, noch mit ansehen will.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 18.02.2022 10:08
Zum Beitrag siehe

hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg235067.html#msg235067 oder
hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg235055.html#msg235055

... die Veröffentlichung eines 56-seitigen (!) Beitrags ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 18.02.2022 10:36
[...] das ungläubige Staunen über den Umstand, dass dieses würdelose Trauerspiel weitestgehend von der juristischen Fachöffentlichkeit unkommentiert bleibt [...]

Ich würde behaupten, das liegt dann doch an der Lobby, die die Beamtenschaft genießt. Defacto keine... weder bei ihren eigenen Dienstherren, den Legislativorganen und noch weniger in der Bevölkerung zu der die entsprechenden Juristen nun mal auch gehören
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 18.02.2022 11:32
hilft nur eins...

alles in den vorzeitigen Ruhestand versetzen bei vollen Bezügen 😁🤑
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Willi1967 am 18.02.2022 11:44
Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben  des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 18.02.2022 11:57
Es wird der übliche Weg sein.

Eine etwaige Verfassungswidrigkeit stellt ausschließlich das Bundesverfassungsgericht offiziell fest. Der breite Konsens ist dabei (leider) völlig unerheblich und kann maximal Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Es werden daher Gesetze erlassen und neue Klagen haben diesbezüglich zwingend zu erfolgen. Das ganze Spiel beginnt erneut. Vielleicht ist eher so, dass bei einem erneuten Klageverfahren deutlichere Worte oder Maßstäbe seitens des Verfassungsgerichts getroffen werden, da diese sich erneut mit dem gleichen Sachverhalt beschäftigen dürfen und gesehen haben, wie die Umsetzung zuletzt erfolgt ist.

Direkte Konsequenzen wird es aber nicht geben.

Urteil-Prüfung-Gesetzesvorschlag-Stellungnahmen-Ignoranz-Verabschiedung Gesetz-Klagen-Urteil-etc.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 18.02.2022 12:11
Daher schon mal die Frage:

Wer kann einen entsprechenden Anwalt empfehlen, der sich der Thematik evtl. sogar schon mal angenommen hat?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.02.2022 14:36
Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben  des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?

Wie ich gerade schon im Forum der Bundebeamten geschrieben habe: IHR müsst aktiv werden und euch mit den vorliegenden Zahlen an eure Gewerkschaften und eure Politiker in den Wahlkreisen wenden, sie damit durchaus nerven und ihnen sachlich auf den Zahn fühlen - die vor euch liegende Landtagswahl gibt euch dazu alle Möglichkeiten. Denn in Anbetracht der für viele Politiker im Moment unklaren Gemengelage vor der Wahl dürften sie deutlich mehr ansprechbar sein und vorsichtiger als nach eurer Landtagswahl.

Darüber hinaus werden sämtliche Verwaltungsgerichte, sobald eine formell korrekte Klage eingereicht werden wird, dieser stattgeben und also einen Vorlagebeschluss fassen, der dann nach Karlsruhe geht. Das Bundesverfassungsgericht wird dabei - so ist zu vermuten - den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, der sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt, mit jedem weiteren Vorlagebeschluss von der Tendenz her weiter einschränken, so wie das seit 2012 kontinuierlich geschieht. Genau deshalb bleiben den Besoldungsgesetzgebern ja schon heute nur noch diese extremen Verrenkungen, die in der aktuellen Betrachtung jeweils behandelt werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat in Anbetracht von Vorlagebeschlüsen aus derzeit noch acht Ländern viele Möglichkeiten, sich ausgiebig und kontinuierlich mit deren Besoldungsgesetzgebung zu beschäftigen - insbesondere wenn ihm dann auch noch so viel Rechtskreativität begegnet wie in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die ja zunehmend stärker künstlerisch wertvoll werden.

Darüber hinaus wird das Bundesverfassungsgericht bei fortgesetzter materieller Untätigkeit der Besoldungsgesetzgeber eine Vollstreckungsanordung nach § 35 BVerfGG bzw. im Sinne des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG erlassen. Beiden Verfahrensformen sind verfassungsrechtlich zunächst hohe Hürden in den Weg gestellt. Allerdings arbeiten die deutschen Besoldungsgesetzgeber nicht erst seit heute - wenn ich das richtig sehe - unter Hochdruck daran, diese Hürden eine nach der anderen aus dem Weg zu räumen. Verrenkte Sportler sind offensichtlich zumeist keine guten Hürdenäufer.

Und insofern besteht die Hoffnung, dass sich der eine oder die andere der gesetzgeberisch handelnden Personen - insbesondere vor Landtagswahlen - daran erinnern mag, dass sie oder er ja gar kein Künstler und Sportler ist. Georg Baselitz und Silvia Hollmann saßen, glaube ich, noch nie in einem Landesparlament.

@ Bernd
Ich schätze mal, dem Herrn Schwan macht das Schreiben Spaß und vielleicht empfindet er es gar als eine Art der Erholung in stressigen Zeiten. In der gemeinsamen Stellungnahme der Kanzlei Merkle & Rühmkorf vom 10.01. wird bereits - umfassender argumentativ begründet - eine vergangenheitsbezogene Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG zu erwirken versucht. Eventuell ist man von ihr heute noch eine Hürde zu viel entfernt - aber sofern dem so wäre, dürften es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kaum mehr mehr als eine sein; und sofern diese eine Hürde zu viel noch da sein sollte, wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen. Es dürfte interessant werden, ob und ggf. wie sich das BVerfG hierzu in anstehenden Entscheidung stellen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Willi1967 am 18.02.2022 19:53
Swen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Deine Impulse.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 19.02.2022 14:47
...wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen.

Ok...das Personenidentität zwischen SwenTanortsch und Dr. Torsten Schwan besteht, ist Insidern hier ja schon länger bekannt...aber jetzt auch noch Hürdenläufer Harald Schmid?  ;) ;) ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.02.2022 23:39
Swen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Deine Impulse.

Gern geschehen, Willi!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 19.02.2022 23:51

Ok...das Personenidentität zwischen SwenTanortsch und Dr. Torsten Schwan besteht, ist Insidern hier ja schon länger bekannt...

Falls es jemandem noch nicht aufgefallen ist: Es handelt sich auch um Anagramme  :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 20.02.2022 15:38
...
Wir haben's ja verstanden. So what? Konstruktive inhaltliche Beiträge sind sehr willkommen, Diskussionen über Personen kann das Klientel, das es nötig hat, ja woanders führen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: raupel am 23.02.2022 11:44
Das LBV kommuniziert alle Gesetzesentwürfe inzwischen auf seiner Webseite, verbunden mit ersten Hinwesen zur erwarteten Umsetzung (Zeitpunkte etc.).

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

Man scheint also (oder soll sogar) davon auszugehen, dass alle Entwürfe wie vorgeschlagen beschlossen werden. Anders kann man das kaum verstehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.02.2022 08:56
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 28.02.2022 08:59
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...


Es wurde ja unter Vorbehalt ausgezahlt, da das entsprechende Gesetz noch nicht durch ist. Die Gesetzesentwürfe werden im Moment ausgearbeitet. Ich denke, dass davon ausgegangen werden darf, dass zumindest die Gesetze bzgl. Prämie und Tarifverhandlungen unverändert abgesegnet werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: tuennes am 01.03.2022 07:24
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf  zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...

Uns wurde es überhaupt nicht ausgezahlt ... es gab nicht einmal eine Info. (Kommune/Stadt, ca. 50.000 EW)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 01.03.2022 07:44
..bei uns wurde die Corona-Prämie mit dem Gehalt für März gezahlt (natürlich unter dem normalen Vorbehalt)...vorher erfolgte eine entsprechende Hausmitteilung...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: speedcat am 01.03.2022 09:43
Moin,

bei uns werden gerade die Einmalzahlungen im Vorgriff auf das noch im Gesetzentwurf stehende "Corona-Sonderzahlungsgesetz NRW" geleistet.

Die Sonderzahlung soll, so die Begründung der Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren, zur Abfederung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten besonderen Belastungen dienen, aber auch der Anerkennung ihrer besonderen Leistungen und des besonderen Einsatzes der Beamtenschaft dienen.

Das bindet die Sonderzahlung an die zur Zeit der Pandemie aktiv tätigen Beamten ... Pensionsempfänger gehen z.B. leer aus (über die Richtigkeit dieser Regelung kann man diskutieren).

Nun habe ich festgestellt (Beamter in der Aktivphase einer Altersteilzeit im 50:50-Blockmodell), dass die Dienststelle den Altersteilzeitlern die Sonderzahlung halbiert, auf 650,- € (wie ja auch in der Altersteilzeit die Besoldung halbiert wird ... ergänzt um einen Aufstockungsbetrag).

Ist das vom Gesetzgeber so gewollt ?

§ 4 Corona-Sonderzahlungsgesetz NRW (Entwurfsfassung) regelt zwar eine Kürzung der Sonderzahlung in Fällen der Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit, hiermit kann m.E. aber nur der unterjährig in der Arbeitszeit reduzierte Beamte gemeint sein (also z.B. der halbtags beschäftigte Beamte außerhalb einer bestehenden Altersteilzeitregelung).

Der Altersteilzeitler in der Aktivphase seines Blockmodells stand ja in der gesamten Zeit der Pandemie 1:1 mit voller Dienstzeit im Dienst, war also von den durch die COVID-19-Pandemie bedingten besonderen Belastungen voll betroffen und hat ja die oben genannten Leistungen und den besonderen Einsatz der Beamtenschaft gezeigt (bitte jetzt keine Häme, als Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde weiß ich, was ich getan habe).

Hat jemand schon einmal hierzu anzuwendende Regelungen gesehen bzw. als zurzeit aktiver Altersteilozeitler im Blockmodell gerade die volle Corona-Sonderzahlung ohne Kürzung erhalten ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 01.03.2022 09:55
Das ist die Information, welche man direkt auf der Seite des LBV NRW nachlesen kann.

Höhe der Corona-Sonderzahlung und Auszahlungszeitpunkt
Die Corona-Sonderzahlung beträgt für am Stichtag vollzeitbeschäftigte

Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter:  1.300,00 €,
Anwärterinnen und Anwärter: 650,00 €,
Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger: 650,00 €.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung (z.B. auch Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit) am Stichtag 29.11.2021 reduziert sich die Corona-Sonderzahlung entsprechend des Teilzeitanteils.
 
Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt als einmalige Abschlagszahlung mit den Bezügen für den Monat März 2022.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TonyBox am 03.03.2022 21:09
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sky am 04.03.2022 08:09
Das wird bestimmt bei der nächsten Anpassung, rückwirkend berücksichtigt  :P
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 04.03.2022 08:18
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.
...hör auf zu träumen... 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 04.03.2022 08:45
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.

Ohne eine Bewertung des Umfangs: Hier wird man sich doch bestimmt darauf beziehen, dass der Bund aktiv wird, etwa durch die großartige Vorziehung der Erhöhung der Pendlerpauschale...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 04.03.2022 08:56
Gehen wir mal davon aus, dass NRW den Gesetzentwurf so beschliesst wie vorgesehen. Nehmen wir weiter an, dass dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht dem Beschluss des BVerfG entspricht und demnach den Anschein hat verfassungswidrig zu sein.
Was muss man jetzt dagegen tun bzw. wie verhilft man sich selber dazu, dass die Besoldung verfassungsmässig ist und wie erklärt man das dem Land?
Viele ruhende Verfahren werden doch mit Sicherheit wieder aufgenommen werden mit der Begründung, dass der Beschluss vom BVerfG umgesetzt worden ist. Sei mal dahingestellt wie.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 04.03.2022 09:27
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?
...das trifft es ganz gut... 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 04.03.2022 09:33
...und für alle "Aufschreier", die meine im Grunde nur pessimistische Auffassung immer wieder als ahnungslos runtermachen müssen, sei es noch einmal gesagt:  ...ich schreibe hier nicht, was Recht ist, sondern nur was Recht in der Realität nur leider oft bedeutet, nämlich in erster Linie viel Zeit mitzubringen, bis definiertes Recht auch in der Realität ankommt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.03.2022 09:57
Gehen wir mal davon aus, dass NRW den Gesetzentwurf so beschliesst wie vorgesehen. Nehmen wir weiter an, dass dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht dem Beschluss des BVerfG entspricht und demnach den Anschein hat verfassungswidrig zu sein.
Was muss man jetzt dagegen tun bzw. wie verhilft man sich selber dazu, dass die Besoldung verfassungsmässig ist und wie erklärt man das dem Land?
Viele ruhende Verfahren werden doch mit Sicherheit wieder aufgenommen werden mit der Begründung, dass der Beschluss vom BVerfG umgesetzt worden ist. Sei mal dahingestellt wie.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?

Es ist wie hier schon vor geraumer Zeit geschrieben: IHR werdet als jeweils einzelne/r den Allwertesten bewegen müssen, wenn ihr wollt, dass sich noch etwas im Gesetzgebungsverfahren bewegt. Dafür habt ihr noch knapp zweieinhalb Monate bis zu eurer Landtagswahl Zeit und steht euch mit der Darlegung auf der Berliner Besoldung auf gezielt knapp bemessenem Raum von rund drei Seiten genügend sachliches Material zur Verfügung, dass damit sowohl eure Gewerkschaftsfunktionäre (sofern ihr gewerkschaftlich organisiert seid) als auch die von euch zu wählenden Wahlkreispolitiker aller Parteien jetzt wohl noch eher zu interessieren sein könnten. Die Chance dazu sind realistisch betrachtet eher gering - aber genauso realistisch betrachtet unendlich höher, als wenn ihr nix tut. was_guckst_du hat Recht und das, was er schreibt, ist kein Pessimismus, sondern Realismus: Für NRW gibt's noch nicht einmal einen in Karlsruhe anhängigen Vorlagebeschluss - ihr werdet also die Letzten sein, bei denen sich etwas ändert, wenn ihr nicht aus eurem bequemen Kämmerlein rauskommt. Pardon für die deutlichen Worte - aber wollt ihr bis zur übernächsten Landtagswahl in fünf Jahren warten? Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 04.03.2022 11:36
Bis vor zwei Wochen hätte ich genau das getan, lieber Swen. Noch im Januar habe ich verschiedene maßgebliche Stellen auf die Problematik aufmerksam gemacht. Angesichts der aktuellen Lage kommen mir -selbst wenn es um zig-tausend Euro geht- diese Sachverhalte so unbedeutend vor, dass mir nichts ferner liegt, als mit dem Problem an meinen Landtagsabgeordneten heranzutreten.

Damit will ich keinesfalls moralisieren, das beschreibt nur mein höchstpersönliches Gefühl im Augenblick. Und wahrscheinlich geht es vielen anderen Betroffenen ebenso. Ich wäre schon außerordentlich dankbar, wenn ich noch ein paar Jahre Gelegenheit habe, mein jetziges und trotz Inflation durchaus üppiges Salär auszugeben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.03.2022 14:46
Das, was Du schreibst, ist gut nachzuvollziehen, Opa, und die letzten Wochen werden wohl kaum jemanden unberührt lassen. Dennoch wird eure Landtagswahl Mitte Mai stattfinden und danach die nächste turnusgemäß erst wieder in fünf Jahren. Zugleich ist offensichtlich, dass in diesen fünf Jahren ein gewaltiger Berg an neuen Aufgaben auf den öffentlichen Dienst nicht nur in NRW zukommen wird und zugleich steht nicht nur dem öffentlichen Dienst ein gewaltiger personeller Umbau ins Haus (https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/oeffentlicher-dienst-altersstruktur.html). Auch den Fachkräftemangel und die mit ihm einhergehende massive Konkurrenz um gutes Personal in allen gesellschaftlichen Bereichen wird in jener Zeit jeder von uns, der bis dahin nicht in die Pension wechselt, hautnah zu spüren bekommen - denn nicht nur hier in Niedersachsen ist er ja nicht erst seit heute bereits allenthalben mit den Händen zu greifen (https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-dienst.html).

Die Politik geht weiter und muss weitergehen; die politische Zeitenwende, die nun sicherlich nicht gänzlich unberechtigt in aller (politischen) Munde ist, bedarf m.E. heute eher mehr politisches Engagement als weniger, wenn wir den öffentlichen Dienst handlungsfähig erhalten wollen. Der wird nämlich die vielen zusätzlich geplanten Aufgaben kaum schultern können, die bereits da sind und in den nächsten Jahren noch zuhauf auf ihn zukommen werden, wenn ihm nicht ein genügend großer Pool an guten Leuten zugeführt werden kann.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 04.03.2022 16:45
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.

In blindes Vertrauen auf die Vorlagenersteller wird das Stimmvieh im Parlament doch nach der Formel knapp über grundsicherndem Regelbedarf gleich Mindestalimentation gleich höchste amtsangemessene Alimentation durchvotieren und besonders auf den kommenden Beschluss ohne Debatte achten, der nach § 15 (3) AbgG zu Beginn der 18.  Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge sichert. Nichts da mit Nullrunde mehr und schön zur Hälfte an den Verbrauchspreisindex gekoppelt. Darf sich ein Abgeordneter für einen an ihn wendenden Untergeordneten einsetzen, wenn die Bruttomonatsbezüge der A 15er zu 2% sich bei seinen Bezügen nachgeordnet auswirken oder ist das bereits nach § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.03.2022 18:56
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.

In blindes Vertrauen auf die Vorlagenersteller wird das Stimmvieh im Parlament doch nach der Formel knapp über grundsicherndem Regelbedarf gleich Mindestalimentation gleich höchste amtsangemessene Alimentation durchvotieren und besonders auf den kommenden Beschluss ohne Debatte achten, der nach § 15 (3) AbgG zu Beginn der 18.  Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge sichert. Nichts da mit Nullrunde mehr und schön zur Hälfte an den Verbrauchspreisindex gekoppelt. Darf sich ein Abgeordneter für einen an ihn wendenden Untergeordneten einsetzen, wenn die Bruttomonatsbezüge der A 15er zu 2% sich bei seinen Bezügen nachgeordnet auswirken oder ist das bereits nach § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?

Das ist nicht meine Erfahrung mit politischen Mandatsträgern. Sicherlich dürfte auch bei ihnen der Prozentsatz von Opportunisten nicht geringer sein als im Rest der Bevölkerung. Auch gebietet der mit einer parlamentarischen Demokratie einhergehende Fraktionszwang wiederkehrende Anpassungsprozesse, die nicht selten wider besseren Wissens vollzogen werden - jedoch sind sämtliche unserer Politiker dennoch zunächst einmal Menschen aus Fleisch und Blut und also in weit überwiegendem Maße zum Zuhören fähig. Woran es ihnen dabei wiederkehrend gebricht, ist ein ausreichendes Fachwissen, das über ihr eigenes (Fach-)Wissen hinausgeht. Das ist aber wenig verwunderlich, da die Gesetzgebung alle Bereiche unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit abbildet - es kann folglich nicht die Super-Abgeordneten geben, die sich in allen Bereichen unserer sozial differenzierten Welt auskennten und dann in weiser Voraussicht widerkehrend vernünftige Entscheidungen treffen würden. Und wenn wir ehrlich sind, würde es uns nicht anders gehen, wenn wir an ihrer Stelle wären, würden wir also wiederkehrend ähnlich opportunistisch handeln (was wir in unserem eigenem Leben oft genug tun), handelten wir ebenso angepasst und ohne ausreichendem Wissen - so wie wir das ebenfalls wiederkehrend in unserem Leben tun.

Auch und gerade deshalb gibt es Lobbyismus: Denn der wirkt auf die Politik ein, indem er sie mit Wissen versorgt, das unter eigenen Interessen präsentiert wird. Die Politik ist dabei genau auf diese Lobbyisten angewiesen, um zu eigenen Meinungen zu kommen - denn Kern jeden Lobbyismus ist zunächst einmal der Wissensvorsprung des Lobbyisten, egal, ob es sich dabei um Firmenvertreter, Mitgliedern von Nicht-Regierungsorganisationen oder Wissenschaftlern handelt, die ebenso mit Interessen an die Politik herantreten.

Darin liegt also ein wichtiger Teil politischen Arbeitens (neben weiteren wichtigen Teilen): im Austausch von Wissen mit Lobbyisten - und darin unterscheidet sich ein "guter" von einem "schlechten" Politiker: Der gute wird sich nicht sogleich gemein mit einem Lobbyisten machen, der seine eigene Meinung bestätigt.

Und so verstanden gibt es hier im Forum - davon gehe ich aus - mittlerweile einige Lobbyisten, die sich nämlich deutlich besser in der Materie auskennen als der einfache Abgeordnete, dem es als solchem kaum zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er sich in der Komplexität des Besoldungsrechts nicht ausreichend genug auskennte, um zu "guten" Entscheidungen zu kommen, da er im Laufe einer Legislaturperiode in der Regel nur ein bis zwei Mal über das jeweilige Besoldungsgesetz bzw. dessen Anpassung abstimmen muss. Es wäre fahrlässig, wenn er seine Zeit dafür verschwenden würde, sich ins Besoldungsrecht einzuarbeiten - jedenfalls solange er kein entsprechender Fachpolitiker wäre und selbst die haben in ihren Fachgebieten genug anderes zu betrachten, um halbwegs den Überblick über ihre Entscheidungen zu haben oder zu behalten. Deshalb die Lobbyisten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn man Abgeordnete mit der eigenen Meinung konfrontiert, sie auf die Probleme hinweist und das argumentativ unterfüttert, wird das ganz sicherlich nicht sogleich dazu führen, dass sie sich gegen das stellen werden, was ihre Fraktion beschließt - aber auch bei ihnen sind Denkprozesse nicht ausgeschlossen und je häufiger diese angestoßen und je häufiger sie bei mehreren von ihnen angestoßen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Wirkung entfalten kann. Genau deshalb ist es wichtig, vor Fraktionsentscheidungen auf Politiker einzuwirken, die gleichfalls nur Menschen sind - und das ist ein mühsamer Prozess und kostet Zeit: Aber wenn nicht jener Lobbyist auf die Politik einwirkt, wirkt halt der andere auf ihn ein. Genau deshalb lassen sich die verschiedenen Interessengruppen ihren Lobbyismus so viel kosten - denn auch sie betreiben letztlich nichts anderes als Politik, bohren also stark und langsam, soll heißen: wiederkehrend die Bretter, die die Welt bewegen und haben dabei, sofern sie es sich von ihren Ressourcen leisten können, nicht nur einen Mandatsträger im Blick. Das kann man als nicht "gut"heißen - ändern wird man es in einer parlamentarischen Demokratie nicht, da ihr Rückgrat der Austausch von Informationen ist und deshalb also zwangsläufig zu Lobbyismus führen muss.

Wer so verstanden nicht mitbohrt, kann sich beklagen - wird aber in der Regel noch nicht einmal mit seinen Klagen Gehör finden, da da viel zu viele Lobbyisten davor sind, die allesamt ebenso das Gehör des Mandatsträgers erlangen wollen.

Wer mitspielt, wird meistens verlieren, solange er oder sie nicht über gehörige Manpower verfügt - aber wer nicht mitspielt, hat schon verloren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.03.2022 07:48
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf. Da es dabei auf der ersten Prüfungsstufe unter anderem ebenso die Mindest- und die der untersten A-Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation vergleichen wird, dürfte es allein diesbezüglich hinsichtlich der R-Besoldung eine Verletzung des relativen Alimentationsschutzes erkennen. Darüber hinaus sollte gleichfalls interessant werden, zu welchen Ergebnissen es hinsichtlich der zweiten Prüfungsstufe kommt, da hier ja unter anderem die Qualität und Verantwortung der Tätigkeit sowie die Bruttoverdienste mit vergleichbar qualifizierten und entsprechender Verantwortung ausgestatteten Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Diensts verglichen werden. Auch diese Vergleiche werden tiefen Einblick in die Besoldungsstruktur des Landes ermöglichen, durch die mittelbare Erkenntnisse hinsichtlich auch der A-Besoldung möglich werden sollten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 10.03.2022 14:06
zu OT Berufungsverfahren zur R-Besoldung hier noch ein weiterer Off-Topic Aspekt. Ich habe die Jahresberichte überflogen und finde dort keinen Gradmesser zu rechtstaatliches Handeln in Form von Angaben von Quoten zu stattgegebenen Klagen. Die Eingänge im SG "Recht des öffentlichen Dienstes" nehmen deutlich ab. Beim OVG um 36% von 2016 bis 2021 (636 zu 405 Eingängen). Die Zahl der Eingänge bei den VGen gibt es zu 2021 keine Angabe, aber von 2016-2020 ist ein Rückgang von 23% festzustellen (3.458 zu 2.650). Wie ist das zu werten? Läuft alles in NRW zunehmend rechtskonform geschmeidig oder im Gegenteil werden die Beamten zunehmend "teigig", die von vorangegangenen Entscheidungen ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel zunehmend mürbe gemacht wurden? Gibt es seitdem eine riesig aufbauende Bugwelle ruhend gestellter Widersprüche die noch Eingang bei den VGen finden werden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 11.03.2022 01:05
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.

Leider werden sie 2022 diese Verfahren noch nicht entscheiden, wenn ich die Ankündigung dort richtig lese. Sie werden nur entscheiden, ob sie die Verfahren dem BVerfG vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit prüft. Erst im Anschluss daran wird das OVG das Verfahren ggf. erneut aufnehmen, um ein Urteil zu sprechen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.03.2022 08:05
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.

Leider werden sie 2022 diese Verfahren noch nicht entscheiden, wenn ich die Ankündigung dort richtig lese. Sie werden nur entscheiden, ob sie die Verfahren dem BVerfG vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit prüft. Erst im Anschluss daran wird das OVG das Verfahren ggf. erneut aufnehmen, um ein Urteil zu sprechen.

Das ist der Rechtsweg, da nur das Bundesverfassungsgericht das Recht hat, eine abschließende Entscheidung über den nicht mit der Verfassung im Einklang stehenden Gehalt eines Gesetzes zu fällen; das OVG wird also einen Vorlagebeschluss fassen - und da es diesen begründen muss, wird es die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Prüfsystematik anwenden. Dadurch werden wir weitere Informationen über den verfassungswidrigen Gehalt der Besoldung in NRW erhalten - unmittelbar für die R-Besoldung und mittelbar ebenso hinsichtlich der A-Besoldung.

@ A9A10A11A12A13

Das Sachgebiet "Recht des öffentlichen Diensts" umfasst ja den gesamten Bereich des öffentlichen Diensts - insofern sagen die absoluten Zahlen verhältnismäßig wenig aus, da nicht klar ist, welche konkreten Rechtsverhältnisse gerichtlich bestritten wurden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine hohe Zahl an offenen Widersprüchen vorliegt - denn das Land hat 2018 hinsichtlich der "Altersdiskriminierung" betont, dass hier eine hohe Zahl an Widersprüchen vorläge. Es dürfte von daher davon auszugehen sein, dass mindestens  jene, die sich gegen die altersdiskrimierende Besoldung zu Wehr gesetzt haben, dass ebenso hinsichtlich ihrer Alimentation getan haben dürften, dass also auch hier eine generell hohe Zahl an Widersprüchen gestellt worden ist - nicht umsonst haben in NRW sowohl Ende 2020 als auch Ende 2021 alle maßgeblichen Gewerkschaften und Verbände ihre Mitglieder aufgefordert, entsprechend Widerspruch einzulegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 11.03.2022 08:59
Ich habe mal gehört, dass im LBV mittlerweile über 1 Mio solcher Anträge liegen, Tendenz steigend. Auch Herr Lienenkämper soll von dieser Zahl ziemlich überrascht worden sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.03.2022 09:29
Die Zahl dürfte zu hoch gegriffen sein, da in einem unmittelbaren Dienstverhältnis nur rund 256.000 Landes- und 65.000 Kommunalbeamte stehen (vgl. https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/beschaeftigte-im-oeffentlichen-dienst-nach-beschaeftigungsbereich-und-art-des). Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode in einer Drucksache über Widerspruchszahlen informiert hat. In der vergangenen ist die Landesregierung wiederholt von "Massenwidersprüchen" ausgegangen, ohne dass ich auf die Schnelle konkrete Zahlen gefunden hätte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 11.03.2022 09:37
In dem Fall sorry für die Fake News.  :-X
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.03.2022 10:18
Es ist doch alles gut: Du hast doch geschrieben, dass Du das gehört hast, und nicht, dass dem so sei. Das waren keine Fake News - wenn Du die Zahl nicht geschrieben hättest, hätte ich nicht nachgeschaut, ob ich weitere Zahlen finde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Malkav am 11.03.2022 11:20
Vielleicht geht es in NRW ja auch ein wenig schneller, wenn das OVG neben einem Verstoß gegen das GG auch einen Verstoß gegen die Landesverfassung sieht.

Art. 33 Abs. 5 GG (und damit auch das Alimentationsprinzip) ist über Art. 4 Abs. 1 LV NRW auch unmittelbar geltendes Landesrecht (VerfGH NRW Urteil vom 1. 7. 2014 - VerfGH 21/13), sodass ein entsprechendes Landesgesetz auch nicht mit der Landesverfassung in Einklang zu bringen. Dr. Stuttmann hat ja bereits mehrfach gefordert das BVerfG durch Einbeziehung der Landesverfassungsgerichte (wo möglich) zu entlasten. Es bedarf hier zu einer Entscheidung keiner neuen dogmatischen Überlegungen, sondern das LVerfG muss lediglich die Maßstäbe des BVerfG anwenden, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Dem jeweiligen OVG-Senat steht es dabei frei, ob es gem. Art. 100 GG zuerst dem BVerfG (BVerfGE 55, 207, 224f.), dem LVerfG (BVerfGE 17, 172, 179 f.) oder beiden gleichzeitig (vgl. BeckOK GG/Morgenthaler GG Art. 100 Rn. 29) vorlegt. Dem Rechtsschutzinteresse der Beamten wäre mit einer parallel Vorlage natürlich am meisten gedient. Das VG HH hatte solch eine Vorlage auch geprüft (jeoch aufgrund der Formulierung in der LV HH verworfen) und das OVG Schleswig (wo die LV solch eine Vorlage hergeben würde), hat sich zu dem Thema konsequent ausgeschwiegen und "stumpf" dem BVerfG vorgelegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kabi am 11.03.2022 11:51
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?

Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:

Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.

Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.

Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.

Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€

Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kabi am 11.03.2022 12:10
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021)  (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?

Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch

Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:

Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.

Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:

Abrechnung LBV 01/22

Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1:       148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.:   1065,79€

Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:

Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.

Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.



Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:

Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:

Fam.zuschlag. Stufe 2:    285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€

Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22

Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?

Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:

Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.

Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.

Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:   1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2:   277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3:   129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4:   807,15€

Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.

Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3:    772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4:    829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€

Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)

@newbie
@uw147

Hallöchen :)

habe mich jetzt neu im Forum angemeldet und wollte mal bzgl. der neuen Regelungen zum Familienzuschlag in Erfahrung bringen...
Mich würde interessieren, auf welche Zahlen man bei 3 Kindern und der Mietenstufe VI käme bzw. welchen monatlichen Betrag man für den Zeitraum 01.01-30.11.2022 am 01.12.2022 rückwirkend ausgezahlt bekäme und wie hoch wäre ab dem 01.12.2022 mein zu erwartender Familienzuschlag?
Stimmt das Gerücht, dass die neuen Regelungen zum Familienzuschlag nur Familien mit 1-2 Kindern betreffen?

Würde mich über eine Rückmeldung riesig freuen  :) :)

Besten Dank.
VG
Kabi
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 11.03.2022 12:28
@ Kabi
Stimmt das Gerücht, dass die neuen Regelungen zum Familienzuschlag nur Familien mit 1-2 Kindern betreffen?

Ja, grundsätzlich schon.
Warum?
Weil der Familienzuschlag ab Kind 3 bereits in einem anderen Gesetz angepasst worden ist.

Im "neuen" Gesetz gelten die Änderungen für Kind 3(+) aber natürlich weiter.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 11.03.2022 13:39
@Kabi

Das Gesetz ist eigentlich selbsterklärend:

Zwischen 01.01.22 und 01.11.22 bekommst du monatlich an Nachzahlung 511,07€ Brutto zu deinen 1214€ Familienzuschlag. (Regionaler Ergänzungszuschlag)

Ab 01.12.22 würdest du laut Gesetzesvorlage in deiner Mietstufe mit 3 Kindern: 1759,38€ an Gesamtfamilienzuschlag bekommen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 11.03.2022 22:13
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gruenhorn am 12.03.2022 03:06
Tritt die Tierschutzpartei in NRW an?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.03.2022 09:08
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?

SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 12.03.2022 10:57
SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.

Da würde ich aber nicht drauf wetten: Die SPD hatte zuletzt unter Kraft 7 Jahre Zeit, um "A13 für alle (Lehrer)" umzusetzen, passiert ist nichts. Meine Prognose: Mit einer neuen SPD-Regierung wird auch nichts passieren, denn wenn man erst in der Regierungsverantwortung ist, wird man feststellen, dass so etwas ja Geld kostet. Und Geld kann wohl für alles Mögliche ausgeben, aber doch nicht für die eigenen Angestellten und Beamten!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PrinzP am 12.03.2022 11:00
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll  ?

SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.

Haha und das große Erwachen kommt dann nach der Wahl. In NRW dürfte eh nur GroKo oder 3er-Büdnis in Betracht kommen, so dass die SPD es selbst als Wahlsieger nicht alleine durchsetzen könnte. Es wird für die SPD im Zweifel ein Leichtes sein zu sagen, in diesem Punkt konnten wir uns leider nicht durchsetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.03.2022 11:46
Ich hab bei der Bundestagswahl zB was ganz anderes gewählt. Aber diesmal ist es quasi eines der ersten Wahlversprechen.Im Programm sowie in der Presse ist das eines der Hauptthemen. Außer mit der CDU wäre das auch mit allen durchsetzbar, da Grüne und FDP es auch im Wahlprogramm haben, allerdings etwas weiter hinten…

Also alles nur keine Groko für mich.
Ausserdem wäre es clever, nicht auf Gerichtsurteile zu warten, da ja jeder weiß, dass A12 verfassungswidrig ist.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/lantagswahl-nrw-kutschaty-will-bei-wahlsieg-lehrerbesoldung-angleichen_aid-65157499

Und natürlich ist das keine Garantie, aber es ist ja wohl klar, dass man als Grundschul-/Sek 1 Lehrer jene Partei wählen sollte, die eine 10% Gehaltserhöhung am wahrscheinlichsten umsetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.03.2022 16:08
Ich hab bei der Bundestagswahl zB was ganz anderes gewählt. Aber diesmal ist es quasi eines der ersten Wahlversprechen.Im Programm sowie in der Presse ist das eines der Hauptthemen. Außer mit der CDU wäre das auch mit allen durchsetzbar, da Grüne und FDP es auch im Wahlprogramm haben, allerdings etwas weiter hinten…

Also alles nur keine Groko für mich.
Ausserdem wäre es clever, nicht auf Gerichtsurteile zu warten, da ja jeder weiß, dass A12 verfassungswidrig ist.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/lantagswahl-nrw-kutschaty-will-bei-wahlsieg-lehrerbesoldung-angleichen_aid-65157499

Und natürlich ist das keine Garantie, aber es ist ja wohl klar, dass man als Grundschul-/Sek 1 Lehrer jene Partei wählen sollte, die eine 10% Gehaltserhöhung am wahrscheinlichsten umsetzen.

Wird nicht in der Begründung der Maßnahme schon die veränderte Studienordnung herangezogen? Ich wäre sehr überrascht, wenn ein schlussendliches Gesetz nicht genauso gefasst wäre. Von einer 10%igen Gehaltserhöhung für alle Kolleg*innen an den entsprechenden Schulformen würde ich nicht ausgehen, das könnte ganz schnell nur diejenigen mit 10 Semestern Regelstudienzeit betreffen. Und dann kommt ja auch noch das Problem mit der Anrechnung der Erfahrungsstufen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.03.2022 17:00
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
Zumal habe ich ja einen Master, von daher wäre ich ohnehin dabei.

Und ich würde ja auch A13 nehmen, selbst wenn ich wieder bei Stufe 5 beginne. Wobei das ja eigentlich logisch wäre, auch die Erfahrungsstufen einfach zu übernehmen, da ja die Berufserfahrung dann  exakt in dem dann „A13“- Amt vorliegt. Ich wäre ja an der selben Schule mit der selben Stelle.

Das klappt ja in den anderen Bundesländern auch. Also denke ich ist es nicht vermessen, von +10% zum Sommer 2023 (Kutschaty) auszugehen. 3600 netto zu aktuell 3280 netto.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.03.2022 22:30
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
Zumal habe ich ja einen Master, von daher wäre ich ohnehin dabei.

Und ich würde ja auch A13 nehmen, selbst wenn ich wieder bei Stufe 5 beginne. Wobei das ja eigentlich logisch wäre, auch die Erfahrungsstufen einfach zu übernehmen, da ja die Berufserfahrung dann  exakt in dem dann „A13“- Amt vorliegt. Ich wäre ja an der selben Schule mit der selben Stelle.

Das klappt ja in den anderen Bundesländern auch. Also denke ich ist es nicht vermessen, von +10% zum Sommer 2023 (Kutschaty) auszugehen. 3600 netto zu aktuell 3280 netto.

Ich wünsche es dir, und würde über meine Frau auch profitieren. Aber meine bisherige Erfahrung im Umgang mit Wahlversprechen stimmt mich nicht so optimistisch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 13.03.2022 14:07
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.

Hierfür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Es zählt einzig und alleine die Studiendauer, die sich erst mit dem Bachelor-Master-System angeglichen hat. Die GEW ist ja lange mit dem Slogan "A13 für alle" hausieren gegangen. Ich schätze, irgendwann hat ihnen jemand gesteckt, dass man das aufgrund der oben beschriebenen Grundlage so nicht sagen kann, weshalb man im Tenor dann umschwenkte und nach dem Tenor "gleiches Geld für gleiche Arbeit" forderte. Da das in der Summe der Wochenarbeitsstunden nicht stimmt und dies in allen Studien der letzten Jahrzehnte auch so nachgewiesen werden konnte, hat mich die GEW als Gymnasialkollege bspw. an den Philologenverband verloren, obwohl der mir eigentlich viel zu konservativ ist.

Man kann sicherlich nach A13 für alle (nach Bachelor-Master-System), basierend auf total lebensfremden Gesetzen, berufen. Was man nicht kann, ist einfach mal alle besoldungsrechtlichen Grundlagen aushebeln, um ein paar (teure) Wahlgeschenke zu verteilen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Studienrat am 13.03.2022 15:04
In MV werden Grundschullehrer gleichermaßen wie Gymnasiallehrer bezahlt. Das wird ausgeglichen, indem Tarifrunden nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Überdies unterrichten Gymnasiallehrer, obwohl sie es jedes Jahr monieren, seit 1692 mit der Wochenstundenzahl 27,5. Gewerkschaften sind allerdings sehr schwach, wie so oft!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.03.2022 15:27
Wie gesagt, ich wähle, was mir netto das meiste Geld verspricht. Und das ist grade klar für die NRW Wahl.

Es geht nicht nur um Bachelor-Master, es geht vor allem darum, dass in der Sek 1 (die übrigens nur in den wenigsten Bundesländern A12 ist) und in der Grundschule der Mangel eklatant ist, bei uns an der Realschule läuft durchgehend jede Stelle leer obwohl quasi für alle Fächer ausgeschrieben wird. Der Markt entscheidet hier, nicht nur „total lebensfremde Gesetze“.

Klar, dass es bei den Studienräten nun nen Aufschrei gibt (in NRW arbeiten sie übrigens 25,5 statt 27 bzw. statt 28 Stunden), aber wenn am Ende durch eine Partei 350 Euro netto mehr in meine Geldbörse landet, ist mir das sowas von Latte :D

Auch unverständlich, wo man hier Wahlgeschenke sieht, wo aber die Zukunft hier auf dem Spiel steht. Kommt kein A13, dann sehe ich auf lange Sicht keine Zukunft für NRW. Es wird gerade überlegt, was man tun kann. Und da ja offensichtlich ist, wieso in NRW in der Sek 2 ein Überhang von 15k Stellen zu minus 15 K an den anderen Schulen existiert, gibt es hier kaum eine Wahl.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 13.03.2022 16:43
Ich gönne jeder Kollegin (gibt ja fast nur noch Frauen in dem Job) die A 13. Die Frage ist für mich, was dann mit den Beförderungsämtern geschieht. Soll das dann auch so gehandhabt werden, wie an Gymnasien und Gesamtschulen? Erhalten dann z. B. Sekundarschulen dann auch A14-Stellen für 'Bücherverwaltung'? A13 zu versprechen ist ja schön und gut, aber wie geht's denn dann weiter, wenn's denn übehaupt weiter geht?
Eine Wahl wird das nicht entscheiden, da aus meiner Sicht sowieso 80% der Lehrerinnen und Lehrer links oder grün wählen - auch ohne A13.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 14.03.2022 07:27
(in NRW arbeiten sie übrigens 25,5 statt 27 bzw. statt 28 Stunden)

Wenn man möchte, findet man die Studien bzw. die Metastudie hierzu, die aufzeigt, dass Grundschullehrkräfte unter bzw. im Soll liegen, Sek II Lehrkräfte aber seit Jahrzehnten teils deutlich drüber.

Dem Lehrkräftemangel möchte man so begegnen, klar. Aber das passt mit der gesetzlichen Grundlage nicht zusammen – "der Markt regelt" nur bei Ungleichheit zwischen den Bundesländern. Deshalb blendet man seitens der Länder auch die Altlehrkräfte mit Staatsexamen aus. Die hat man ja eh in der Tasche.

In MV werden Grundschullehrer gleichermaßen wie Gymnasiallehrer bezahlt. Das wird ausgeglichen, indem Tarifrunden nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Überdies unterrichten Gymnasiallehrer, obwohl sie es jedes Jahr monieren, seit 1692 mit der Wochenstundenzahl 27,5. Gewerkschaften sind allerdings sehr schwach, wie so oft!

Sehe ich als Sek II Kollege nicht ein. Wenn hier mit Nachwuchs und "dem Markt" argumentiert wird, also nicht mehr mit der eigentlichen Gesetzesgrundlage, dann stelle ich auch Forderungen. Bspw. A14 für Sek II Lehrkräfte inkl. automatischer Höhergruppierung bei Beförderungsstellen und neuer Stufe A17. Wir sind doch hier bei "Wünsch Dir was", oder?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Willi1967 am 14.03.2022 07:46
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 14.03.2022 08:22
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr.html

Im Übrigen sind auch die Protokolle über die Anhörung eingestellt worden. Demnach ist nicht wirklich eine Partei (aus reiner Besoldungsperspektive) wählbar. Immerhin haben schwarz/gelb die letzten Tarifabschlüsse 1:1 übertragen. Ein Mindestmaß, welches die anderen Parteien öfters mal weggelassen haben....

Traditionell ist die Opposition immer pro öffentlicher Dienst und kann sich spätestens als Regierungspartei an nichts mehr erinnern.... Stattdessen wird beschuldigen sich die Parteien immer gegenseitig. Das lässt sich wunderbar in diversen Protokollen nachlesen.
Die SPD kritisiert da ziemlich viel. Diese hatte aber auch etliche Jahre um die Probleme zu beseitigen und hat es nicht gemacht. Ganz im Gegenteil sogar.
Das gleiche gilt aber auch umgekehrt.

Als Beamter steht man zwischen den Stühlen und kann nur auf Urteile und deren Umsetzung hoffen. Und wie man jetzt sieht, ist auch dies eher fragwürdig und traurig..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.03.2022 12:01
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?

Am Donnerstag (17.03.) geht's im Haushalts- und Finanzausschuss weiter:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2259.html
Man kann sich auch wieder für den Livestream anmelden.

PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 14.03.2022 12:24
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Kann man die alte Vorlage (allg. zur Alimentation; nicht zu der der kinderreichen Familien) eigentlich so weiterverwenden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.03.2022 12:30
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Kann man die alte Vorlage (allg. zur Alimentation; nicht zu der der kinderreichen Familien) eigentlich so weiterverwenden?

Für 2022? Da würde ich persönlich noch warten und erstmal das Gesetzgebungsverfahren abwarten, da ja dann sicherlich inhaltlich die Begründung anders ausfallen müsste (bis Ende 2022 reicht ja). Für 2021 ist es ja ohnehin jetzt zu spät.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 14.03.2022 14:07
Für 2022? Da würde ich persönlich noch warten und erstmal das Gesetzgebungsverfahren abwarten, da ja dann sicherlich inhaltlich die Begründung anders ausfallen müsste (bis Ende 2022 reicht ja). Für 2021 ist es ja ohnehin jetzt zu spät.

Für 2021 habe ich die Bestätigung auch bekommen. Ich meinte 2022 und habe die gleichen Bedenken wie Du gesehen. Dann warten wir mal ab.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2022 10:38
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 17.03.2022 11:07

PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Weißt du, ob alle schon verschickt wurden oder der Prozess aktuell noch läuft? Für 2021 haben weder ich noch meine Frau bisher eine Bestätigung erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 17.03.2022 11:53
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.

In dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde von einer Verbesserung rückwirkend ab dem 01.01.2022 gesprochen und für die Zeit davor wurde keine Aussage getroffen. Bleibt es also dabei, dass der Gesetzgeber für noch offene Verfahren (für Zeiten vor 2022) keine Regelung vorgibt? Es gibt diesbezüglich keinen Änderungsantrag?

Im Interesse des Rechtsfriedens hätte ich mir analog zu der Umsetzung der Familienzuschläge für kinderreiche Familien eine Pauschallösung für die Vergangenheit gewünscht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 17.03.2022 13:11
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.

In dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde von einer Verbesserung rückwirkend ab dem 01.01.2022 gesprochen und für die Zeit davor wurde keine Aussage getroffen. Bleibt es also dabei, dass der Gesetzgeber für noch offene Verfahren (für Zeiten vor 2022) keine Regelung vorgibt? Es gibt diesbezüglich keinen Änderungsantrag?

Im Interesse des Rechtsfriedens hätte ich mir analog zu der Umsetzung der Familienzuschläge für kinderreiche Familien eine Pauschallösung für die Vergangenheit gewünscht...

Für die Vergangenheit wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, sodass der Klageweg erneut zu bestreiten sein wird...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sky am 18.03.2022 09:24
Hallo zusammen,
es sieht ja momentan so aus, dass die Gesetzesentwürfe so verabschiedet werden.

Ich hätte eine Frage zu den Familienzuschlägen, wenn beide Partner verbeamtet sind.
Bisher wurde der Familienzuschlag Stufe 1 halbiert und den Familienzuschlag 2 hat derjenige bekommen, der auch das Kindergeld beantragt hat.
Laut der neuen Tabelle erhält eine Familie mit 2 Kindern den Familienzuschlag Stufe 3. Ist da auch eine Aufteilung auf die Ehepartner geplant oder wie wird das gehandhabt? Wenn man Teilzeitarbeit und Steuerklasse berücksichtigt, könnte das im Gesamtergebnis zu Unterschieden führen.

Wahrscheinlich ist die Antwort im Entwurf zu finden, ich wollte mich aber nicht durch die 104 Seiten quälen :-)

Vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 18.03.2022 09:56
Hallo zusammen,
es sieht ja momentan so aus, dass die Gesetzesentwürfe so verabschiedet werden.

Ich hätte eine Frage zu den Familienzuschlägen, wenn beide Partner verbeamtet sind.
Bisher wurde der Familienzuschlag Stufe 1 halbiert und den Familienzuschlag 2 hat derjenige bekommen, der auch das Kindergeld beantragt hat.
Laut der neuen Tabelle erhält eine Familie mit 2 Kindern den Familienzuschlag Stufe 3. Ist da auch eine Aufteilung auf die Ehepartner geplant oder wie wird das gehandhabt? Wenn man Teilzeitarbeit und Steuerklasse berücksichtigt, könnte das im Gesamtergebnis zu Unterschieden führen.

Wahrscheinlich ist die Antwort im Entwurf zu finden, ich wollte mich aber nicht durch die 104 Seiten quälen :-)

Vielen Dank!

Ganz konkret weiß ich das auch nicht, aber ist die Frage wirklich relevant? Wenn beide Beamte sind, wird der Ehegattenzuschlag jetzt schon nur dann gekürzt, wenn beide zusammen weniger als 100% arbeiten. Und die Steuerklasse lässt sich ggf. ändern und ist ja nur für den Steuervorschuss relevant und nicht für die schlussendliche Steuerlast eurer Zugewinngemeinschaft, nach der Steuererklärung steht auf jeden Fall der gleiche Betrag auf eurem Konto, egal, welche Steuerklassen ihr habt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sky am 18.03.2022 12:04
Hallo zusammen,
es sieht ja momentan so aus, dass die Gesetzesentwürfe so verabschiedet werden.

Ich hätte eine Frage zu den Familienzuschlägen, wenn beide Partner verbeamtet sind.
Bisher wurde der Familienzuschlag Stufe 1 halbiert und den Familienzuschlag 2 hat derjenige bekommen, der auch das Kindergeld beantragt hat.
Laut der neuen Tabelle erhält eine Familie mit 2 Kindern den Familienzuschlag Stufe 3. Ist da auch eine Aufteilung auf die Ehepartner geplant oder wie wird das gehandhabt? Wenn man Teilzeitarbeit und Steuerklasse berücksichtigt, könnte das im Gesamtergebnis zu Unterschieden führen.

Wahrscheinlich ist die Antwort im Entwurf zu finden, ich wollte mich aber nicht durch die 104 Seiten quälen :-)

Vielen Dank!

Ganz konkret weiß ich das auch nicht, aber ist die Frage wirklich relevant? Wenn beide Beamte sind, wird der Ehegattenzuschlag jetzt schon nur dann gekürzt, wenn beide zusammen weniger als 100% arbeiten. Und die Steuerklasse lässt sich ggf. ändern und ist ja nur für den Steuervorschuss relevant und nicht für die schlussendliche Steuerlast eurer Zugewinngemeinschaft, nach der Steuererklärung steht auf jeden Fall der gleiche Betrag auf eurem Konto, egal, welche Steuerklassen ihr habt.
Das ist richtig, nach der Steuererklärung ist alles wieder tacko. Aber der Familienzuschlag Stufe 2 wird prozentual zur Teilzeitarbeit ausgezahlt. Man muss sich also überlegen, wer ihn bekommen soll, damit Teile davon nicht flöten gehen sollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 18.03.2022 12:53
Das ist richtig, nach der Steuererklärung ist alles wieder tacko. Aber der Familienzuschlag Stufe 2 wird prozentual zur Teilzeitarbeit ausgezahlt. Man muss sich also überlegen, wer ihn bekommen soll, damit Teile davon nicht flöten gehen sollen.

Laut 3.4 des Merkblattes Familienzuschlag (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_famz.pdf) muss man dafür schon jetzt gemeinsam unter 100%, also einer Vollzeitstelle für zwei Personen, liegen, sofern beide Ehepartner Beamte sind. Ich sehe derzeit nicht, warum sich das ändern sollte, weil ja untergeordnet "nur" die Zusammensetzung und die Höhe des Zuschlages geändert werden, nicht aber seine gesamte juristische Form. Wir hatten bisher nur ein Jahr, in dem wir beide in Teilzeit waren; der Familienzuschlag ist durch das LBV nicht angepasst worden, da wir gemeinsam über einer Vollzeitstelle waren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unizuköln am 21.03.2022 16:16
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.

In dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde von einer Verbesserung rückwirkend ab dem 01.01.2022 gesprochen und für die Zeit davor wurde keine Aussage getroffen. Bleibt es also dabei, dass der Gesetzgeber für noch offene Verfahren (für Zeiten vor 2022) keine Regelung vorgibt? Es gibt diesbezüglich keinen Änderungsantrag?

Im Interesse des Rechtsfriedens hätte ich mir analog zu der Umsetzung der Familienzuschläge für kinderreiche Familien eine Pauschallösung für die Vergangenheit gewünscht...

Für die Vergangenheit wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, sodass der Klageweg erneut zu bestreiten sein wird...


Ich habe für 2021 mit der allgemeinen Vorlage Widerspruch gegen meine Besoldung eingelegt. Kann ich nun damit rechnen, dass mir die Erhöhung des Familienzuschlagsrückwirkend auch für 2021 gewährt wird? Oder müsste ich das einklagen? Ich bin verheiratet und habe drei Kinder.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 21.03.2022 16:51
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unizuköln am 21.03.2022 19:25
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/

Danke! Aber die jetzt noch zu erwartende Anpassung bedeutet ja eine weitere Erhöhung, die m.W. ab 1.12.22 gelten wird und für vorherige Monate über einen Ergänzungszuschlag ab 1.1.22 umgesetzt wird. Meine Frage ist, ob diese Erhöhung auch rückwirkend für 2021 eingefordert werden kann.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 21.03.2022 19:30
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich mag hier vielleicht nicht im ganz richtigen Forum sein, aber:
Hat irgend jemand von euch bereits von seinem Dienstherrn Nachricht über Nachzahlungen für die Jahre 2011 - 2020 erhalten? (Alimentation kinderreicher Familien)
Da das Gesetz im September letzten Jahres verabschiedet wurde, hatte ich bereits des öfteren
bei meinem Dienstherrn nachgefragt, jedoch nur hinhaltende oder gar keine Antworten erhalten.
Bevor ich jetzt alle 14 Tage eine Stufe höher in der Hierarchie nachfragen und den dortigen Entscheidungsträgern auf die Nerven fallen und zeitgleich meine Gewerkschaft einschalten werde, wollte ich mal nach ähnlichen Erfahrungen eurerseits fragen.
Vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 21.03.2022 19:54
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unizuköln am 21.03.2022 20:36
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.

Ganz herzlichen Dank für die Auskunft!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 22.03.2022 00:12
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich mag hier vielleicht nicht im ganz richtigen Forum sein, aber:
Hat irgend jemand von euch bereits von seinem Dienstherrn Nachricht über Nachzahlungen für die Jahre 2011 - 2020 erhalten? (Alimentation kinderreicher Familien)
Da das Gesetz im September letzten Jahres verabschiedet wurde, hatte ich bereits des öfteren
bei meinem Dienstherrn nachgefragt, jedoch nur hinhaltende oder gar keine Antworten erhalten.
Bevor ich jetzt alle 14 Tage eine Stufe höher in der Hierarchie nachfragen und den dortigen Entscheidungsträgern auf die Nerven fallen und zeitgleich meine Gewerkschaft einschalten werde, wollte ich mal nach ähnlichen Erfahrungen eurerseits fragen.
Vielen Dank!

Nope, nix. Hatten im Dezember einmal angefragt, weil es ja zunächst sehr unspezifisch hieß, die Nachzahlung sollte mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.
Beim LBV teilte man dann mit, dass es sein könnte, dass die Jahre vor 2021 doch erst im Januar nachgezahlt würden. Im Januar kam dann aber auch nichts und irgendwann um den Dreh wurde dann auch die Infoseite angepasst. Dort steht seither:

Es ist  beabsichtigt, alle Fälle aufzugreifen und nach einer Prüfung die entsprechenden Nachzahlungen vorzunehmen.

Mit dieser Aktion wurde bereits begonnen. Aufgrund der sehr hohen Anzahl der Fälle kann allerdings nicht in kurzer Zeit mit einem kompletten Abschluss gerechnet werden.

Sollte ein Nachzahlungsanspruch bestehen, werden Sie darüber einen Bescheid erhalten.  Bitte haben Sie daher Geduld.


Ich bin vielleicht tatsächlich naiv und unbedarft, was die Prozesse im öffentlichen Dienst angeht, aber mir erschließt sich leider absolut nicht, was da so lange "geprüft" werden muss. Zumal die doch mittlerweile bald 1 Jahr Zeit hatten sich auf die Nachzahlungen einzustellen.
Ich habe allerdings bisher auch wenig Sinn darin gesehen, dem LBV diesbezüglich auf die Nerven zu gehen - die machen am Ende auch nur ihren Job und leiden vermutlich ebenso unter Personalmangel wie zig andere Stellen auch.

An welche "höheren Stellen der Hierarchie" hast du dich denn gewandt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 22.03.2022 07:50
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/

Danke! Aber die jetzt noch zu erwartende Anpassung bedeutet ja eine weitere Erhöhung, die m.W. ab 1.12.22 gelten wird und für vorherige Monate über einen Ergänzungszuschlag ab 1.1.22 umgesetzt wird. Meine Frage ist, ob diese Erhöhung auch rückwirkend für 2021 eingefordert werden kann.

Das lässt sich noch nicht sagen. Da du den allgemeinen Widerspruch in 2021 eingelegt hast, dürfte der Anspruch erstmal gesichert sein. Einfordern würde nur im Klageweg gehen - dafür bräuchtest du aber überhaupt erstmal einen Widerspruchsbescheid (bzw. ggf. vorherige Untätigkeitsklage). Der aktuelle Gesetzesentwurf ist zum einen noch gar nicht beschlossen, zum anderen enthält er keine Aussagen für die Jahre vor 2022. Den vom Gesetzgeber für 2022 ermittelten Betrag kann man nicht einfach für die Vorjahre heranziehen, da die Berechnungen und Indizes sich in jedem Jahr unterscheiden. Um eine konkrete Berechnung für Nachzahlungen vornehmen zu können, müssten wir weitere konkrete Vorgaben der Gerichte haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel am 22.03.2022 08:21
Guten Morgen,
der Gesetzesentwurf zur Allimentation von Familien wurde ja seitens der Landesregierung zur Annahme empfohlen.  Ich frage mich jetzt, wie ich meinen mtl. Anteil errechnen kann?
Meine Frau (A9) und ich (A11) sind Beamte in NRW mit einem Kind. Der Mietenspiegel wäre 2. Wie kann ich mir den mtl. Anteil errechnen?

Viele Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 22.03.2022 09:11
Guten Morgen,
der Gesetzesentwurf zur Allimentation von Familien wurde ja seitens der Landesregierung zur Annahme empfohlen.  Ich frage mich jetzt, wie ich meinen mtl. Anteil errechnen kann?
Meine Frau (A9) und ich (A11) sind Beamte in NRW mit einem Kind. Der Mietenspiegel wäre 2. Wie kann ich mir den mtl. Anteil errechnen?

Viele Grüße

Seite 80 des Gesetzentwurfes. 0,00 €.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 23.03.2022 14:25
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr.html

Gesetze sind angenommen und verabschiedet. Das Gesetz hinsichtlich des öffentlichen Dienstes ist noch weiter in Beratung. Eventuell ergeben sich hier noch Verbesserungen.

Von den Oppositionsparteien sind noch weitere Änderungsanträge eingegangen. Wofür vorher eine Sachverständigenanhörung stattgefunden hat...keine Ahnung.....keine Parteien scheinen zugehört haben....

Der beste Vorschlag kam sogar noch von der AFD.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 23.03.2022 14:47
Das bedeutet, jetzt muss das Gesetz noch veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu erlangen?
Wie lang  wird das wohl dauern?
Bezeichnend, dass es keine weiteren Änderungsanträge gab.
Bezüglich der Verbesserungen im Gesetz des öffentlichen Dienstes bin ich mal eher weniger optimistisch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 23.03.2022 15:03
"Wie die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe zeigen, wird keiner der fünf Parameter auf der ersten Prüfungsstufe erfüllt. Die vom Bundesverfassungsgericht als Orientierungsrahmen vorgegebenen Schwellenwerte werden nicht einmal knapp erreicht."

Dann ist doch alles in Butter, da ist sogar noch Luft nach unten!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 24.03.2022 09:34
Und der DBB NRW feiert sich mal wieder total  ::) Für die Vergangenheit ist der ganze Prozess also erneut loszutreten, wahre Freude kommt auf ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 24.03.2022 09:57
Die feiern sich im Zweifel auch schon massiv wegen der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale - als ob das der größte Wurf sei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 24.03.2022 16:41
Hallo Zusammen,

irgendwie hat man das Gefühl dass die Anhörung der Gewerkschaften nur zum Schein gemacht wurde.
Allerdings wundere ich mich darüber, was der DBB NRW auf seiner Webseite veröffentlicht:

Die Neustrukturierung soll auch bereits rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgen und als „regionaler Ergänzungszuschlag“ mit den Dezemberbezügen 2022 ausgezahlt werden. Ab dem 1. Dezember wird dieser Betrag dann unmittelbar in den Familienzuschlag integriert

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungspaket-beschlossen/

In den Veröffentlichungen des Landtages lese ich jedoch weiterhin 01.01.2022. oder habe ich da etwas übersehen was der der DBB gesehen hat? ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 24.03.2022 22:05
Ich vermute einen Tippfehler auf der Seite vom DBB. Meines Wissens gibt es seitens der LR noch keine Aussage zu der Vergangenheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: dabbelju am 30.03.2022 16:34
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.

Guten Tag zusammen, ich möchte hier nochmal kurz einhaken.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass mit dem vor Monaten verabschiedeten Gesetz zur Alimentation kinderreicher (=3+) Familien alle diesbezüglichen Fragen für mich (A14, 3 Kinder) abgegolten sind.

Verstehe ich richtig, dass ich zu dem deutlich erhöhten Familienzuschlag für das 3. Kind jetzt ZUSÄTZLICH auch noch Anspruch auf den regionalen Ergänzungszuschlag (bei uns: Mietenstufe III) habe?

Zum Vergleich:
Bisher war das:
277,84 für verh. + 1 Kind
129,32 für 2. Kind
807,15 für 3. Kind
=> 1214,31 Euro

Nach meiner Rechnung wäre es dann mit dem Zuschlag
858,66 (verh. + 2 Kinder mit Zuschlag)
829,75 für 3. Kind
=> 1688,41 Euro

Und gibt es dann auch noch die Nachzahlung für 01-11/22?

Ist das wirklich richtig? Ich dachte (auch wenn es eigentlich keinen Sinn ergibt), dass von dem neuen Gesetz nur diejenigen Beamten profitieren, die 1 oder 2 (nicht aber 3) Kinder haben.

Freue mich über eine kurze Bestätigung! Ich bin nicht gierig, aber das wäre ja wirklich eine starke Erhöhung...
Herzliche Grüße
W.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 30.03.2022 17:26
Das siehst du richtig.

Was die Nachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 beim "regionalen Ergänzungszuschlag" bzw. "Familienzuschlag Stufe 3" (2. Kind) angeht, ist das im Gesetzesentwurf nicht geregelt, soweit ich dasüberblicke. Bleibt also zunächst offen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: dabbelju am 30.03.2022 17:32
Das siehst du richtig.

Was die Nachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 beim "regionalen Ergänzungszuschlag" bzw. "Familienzuschlag Stufe 3" (2. Kind) angeht, ist das im Gesetzesentwurf nicht geregelt, soweit ich dasüberblicke. Bleibt also zunächst offen...

Ich danke dir und bin baff.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 06.04.2022 12:46
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag  errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?

Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?

Weiß das jemand von euch?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Owl123 am 07.04.2022 09:11
Guten Morgen,
ich habe jetzt auch mal eine Verständnisfrage zu den neuen Familienzuschlägen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Bisher habe ich stufe 1 plus stufe 2 plus das zweite kind bekommen.
Bekomme ich jetzt stufe 1 + 2+ 3? Oder bekomme ich für verheiratet und 2 kinder nur noch stufe drei?

Gruß
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 07.04.2022 10:21
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag  errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?

Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?

Weiß das jemand von euch?

Letztlich ergibt sich das aus den Umsetzungsvorgaben von 2 BvL 4/18 (v.a. um Absatz 58, soweit ich das überblicke). Es sollen analog zum SGB II Kosten für Unterkunft möglichst entspr. der tatsächlichen Ausgaben ersetzt werden. Da das zu aufwändig wäre, handelt es sich hierbei um eine Pauschalisierung dieses Vorgangs. Ich habe keinen Überblick über alle Mietspiegel, aber hier wurden offenbar in den entsprechenden Mietstufen Mittelwerte gebildet und eine bestimmte Wohnraumgröße für bestimmte Familiengrößen angesetzt, woraus sich dann Differenzbeträge zum Sollwert ergeben, die eben bei einem Kind in den Mietenstufen I und II noch nicht negativ sind. Dem Mietspiegel der Stadt Bonn kann man recht eindeutig entnehmen, dass die durchschn. Quadratmetermiete sich nicht linear zum Wohnraum verhalten, daraus erklären sich die von dir genannten Unterschiede, wenn man das als die Norm annimmt. Jemand mit mehr Einsicht in die Mietspiegel wird das vermutlich genauer berechnen können, aber insg. erscheint mir das unter den gegebenen Annahmen subjektiv nachvollziehbar und entspricht meinen Erfahrungen mit zunächst einem Kind in Mietenstufe VI und dann zwei Kindern in Mietenstufe IV. Die Objektivität kann ich nicht beurteilen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.04.2022 11:27
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag  errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?

Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?

Weiß das jemand von euch?

Die entsprechende Berechnung dürfte wie folgt aussehen: In der Bemessung des Grundsicherungsniveaus erfolgt unter anderem die Betrachtung der kalten Unterkunftskosten. Legt man nun dieser Bemessung die Mietenstufen I und II zugrunde, bleibt die daraus resultierende "Mindestalimentation" unterhalb der gewährten Nettoalimentation, was der Besoldungsgesetzgeber zum Anlass nimmt, keinen Ergänzungszuschlag zu gewähren.

Die so berechnete "Mindestalimentation" setze ich in Anführungszeichen, weil ein solches Vorgehen zur Bemessung der Mindestalimentation nicht statthaft ist. Denn die Bemessung der kalten Unterkunftskosten ist zunächst einmal in allen Fällen anhand des 95 %-Perzentils (oder einer anderen Methodik, die ebenso zu einem realitätsgerechten Ergebnis führte) zu ermitteln, sodass ein realitätsgerechter Wert vorliegt. Auf dessen Grundlage ist dann die Mindestalimentation zu bemessen. Erst danach ist es dem Besoldungsgesetzgeber gestattet, die Besoldung beispielsweise anhand der Mietstufen des Wohngeldgesetzes zu differenzieren.

Würde das Land also entsprechend der direktiven Vorgaben verfahren, würde ebenso Beamte, die in Gemeinden der Mietstufe I und II lebten, eine deutlich höhere Alimentation zuerkannt werden müssen (und zwar unabhängig von der Kinderzahl). Denn die Besoldungsdifferenzierung anhand der Mietstufen kann zumindest in Flächenländern wie NRW nicht so ohne Weiteres zu massiven Unterschieden in der Besoldungsdifferenzierung führen, da wiederkehrend Gemeinden, die deutlich unterschiedlichen Mietstufen unterliegen, aneinander grenzen. So wäre beispielsweise die Stadt Duisburg (Mietenstufe III) in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf (Mietenstufe VI) entsprechend zu betrachten.

Wieso das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens also so ist, wie es ist? Weil so offensichtlich verfassungswidrig gewaltige Summen an Personalkosten eingespart bzw. den Beamten vorenthalten werden können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.04.2022 11:55
Das Besoldungsgesetz wird zwar von Politikern beschlossen, aber die Vorarbeit wird doch in den Ministerien von Beamten geleistet. Sicher gibt es politische Vorgaben, aber dennoch dürfte eigentlich kein Beamter bewußt ein Gesetz "entwerfen", dessen Inhalt nicht verfassungskonform ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass den beamteten Entscheidungsträgern das Abweichen von verfassungsrechtlichen Vorgaben unbekannt ist.

Gibt es eigentlich Erkenntnisse darüber, dass in den Ministerien auch mal remonstriert wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 07.04.2022 12:15
(...) Denn die Besoldungsdifferenzierung anhand der Mietstufen kann zumindest in Flächenländern wie NRW nicht so ohne Weiteres zu massiven Unterschieden in der Besoldungsdifferenzierung führen, da wiederkehrend Gemeinden, die deutlich unterschiedlichen Mietstufen unterliegen, aneinander grenzen. So wäre beispielsweise die Stadt Duisburg (Mietenstufe III) in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf (Mietenstufe VI) entsprechend zu betrachten.

Wieso das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens also so ist, wie es ist? Weil so offensichtlich verfassungswidrig gewaltige Summen an Personalkosten eingespart bzw. den Beamten vorenthalten werden können.

Ich habe überhaupt keinen Einblick in objektive Berechnungsmechanismen und auch nicht in die regionalen Wohnungsmärkte. Meine Frau hat einige Jahre in Düsseldorf gearbeitet und hatte eine Reihe von Kolleg*innen, die wegen der subjektiv erheblich niedrigeren Lebenshaltungskosten nach Duisburg gezogen sind und das auch so begründet haben. Vergleiche von konkreten Mieten bzw. Kaufpreisen haben genau das bestätigt. Daraus würde ich jetzt schließen, dass es angemessen ist, dass hier ein Unterschied anhand des Wohnortes gemacht wird, gerade auch zwischen Duisburg und Düsseldorf, was hier ja schon oft angeführt wird. Was übersehe ich? Einfach dass DU-Großenbaum oder -Angermund wegen der infrastrukturell stärkeren Bindung an Düsseldorf anders behandelt werden müssten als -Hamborn oder -Walsum? Oder etwas Größeres?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.04.2022 12:22
Das hört sich für mich irgendwie ungerecht an.
Nehmen wir Bonn oder Köln als Beispiel. Hier sind die Mietpreisspiel 5 bzw 6. Wenn ich nun als Junger Beamter für einen 4 Personenhaushalt eine Wohnung mieten soll ca. 80-90 qm würde man sicher so um die 1100-1500 bezahlen.
Das kann man sich ja schon fast nicht leisten, weswegen viele in die Aussengebiete 45-60KM zieht. Bei den aktuellen Spritpreisen ein echter Hohn. Jetzt bekommt der oder die Leute, die sich das Wohnen in den Innenstädten leisten können noch mehr und alle anderen schauen in die Röhre.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.04.2022 13:42
@ photosynthese

Genau das, was smiteme gerade schreibst, soll - auch zum Nutzen des Dienstherrn - verhindert werden: Denn Beamte, die aus finanzellen Gründen gezwungen sind, deutlich weitere Wegstrecken zurückzulegen, dürften auf Dauer in der Regel weniger leistungsfähig sein oder sich entsprechend als solches zeigen.

Das Problem einer örtlichen Besoldungsdifferenzierung dürfte ggf. ihre Spreizung sein. Nicht umsonst kannte der ursprüngliche Ortszuschlag in seiner Fassung aus dem Jahr 1957 (die seit der Kaiserzeit gegebene regionale Besoldungsdifferenzierung wurde de facto 1971 aufgehoben) nur drei sog. "Ortsklassen": S, A und B. Wenn nun eine Besoldungsdifferenzierung, die das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber beispielsweise anhand der Mietenstufen des Wohngeldgesetzes anheimstellt, ohne dass es das weiter konkretisierte (was auch nicht seine, sondern die Aufgabe des Besoldungsgesetzgebers wäre), entsprechend den sieben Mietenstufen des WoGG erfolgt, hätten wir folgende zugrundzulegende Werte zu betrachten (Grundlage hier eine vierköpfige Familie):

Mietenstufe    Höchstbetrag (€)
        I              568 
    II             641 
    III            716 
    IV             803 
    V              884 
    VI            968 
    VII         1.065

Eine entsprechend vorgenommene Spreizung unterliegt der Gefahr, dass sie die unterschiedliche Wertigkeit von Ämtern einebnen könnte. So verstanden unterliegt eine zu große Differenz zwischen jeweiligen (Orts-)Zuschlägen offensichtlich der Gefahr einer eventuell kaum aufhebbaren Abgrenzungsproblematik, da sich die Mietenniveaus nicht nur regional, sondern zum Teil auch lokal erheblich unterscheiden, so wie z.B. zwischen Duisburg (Mietstufe III) und Düsseldorf (Mietstufe VI). Eine entsprechend diese vier Mietstufen im konkreten Raum abbildende Gesetzgebung muss dabei folglich (die weiteren Mietenniveaus und damit Mietenstufen des konkreten Raums ebenfalls beachtend), um gerichtsfest zu sein, dafür sorgen, dass in keinem Fall eine Einebnung der unterschiedlichen Wertigkeit von Ämtern vollzogen wird, was insbesondere hinsichtlich unterer Ämter durchaus eine komplexe Aufgabe darstellen sollte, da hier die Differenzbeträge zwischen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zumeist (deutlich) geringer sind als zwischen höheren.

Darüber hinaus betrachtet das Bundesverfassungsgericht Zulagen als Detailregelung, die also seit jeher in der Regel nur einen vergleichsweise geringen Anteil der Alimentation ausmachen. Wenn also das aktuelle Gesetz verheirateten Anwärtern mit zwei Kindern in Düsseldorf Familienzuschläge von 927,31 € gewährt (vgl. NW-Vorlage 17/6269 vom 11.01.2022, Anhang 6 Anlage 13, S. 83) und damit den Anwärtergrundbetrag von 1.349,78 € (vgl. ebd., Anhang 7 Anlage 12, S. 35) um 69 % auf 2.277,09 € erhöht, dann dürfte eine solche Regelung aus den beiden genannten Gründen sicherlich kaum mit der Verfassung in Einklang zu bringen sein, da das Leistungsprinzip offensichtlich sowohl durch ein spezifisches "Fertilitätsprinzip" als auch durch eine Art "Ortsleistung" ersetzt wird, die also Anwärtern, die dem Raum Düsseldorf zugewiesen werden, diese Zuweisung als spezifische Leistung anerkennte.

Daraus folgt nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht an den Mietenstufen des WoGG orientieren kann und also "nicht verpflichtet [ist], die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist", denn die methodische Anknpüfung an das WoGG stellt das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber ja explizit anheim (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 61). Aber so, wie es die aktuelle Gesetzgebung vollzogen hat (unabhängig von der sachlich falschen Bemessungsmethodik des Grundsicherungsniveaus), geht es offensichtlich nicht, wenn das Ergebnis das ist, was ich gerade am Anwärterbeispiel verdeutlich habe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 07.04.2022 13:49
Swen, die am Beispiel der Anwärter hohe ortsgebundene Zahlung mag nicht ganz rechtlich sauber sein, allerdings ist sie mit der Orientierung am tatsächlichen Preisniveau vor Ort ja nachvollziehbar und es werden sicherlich viele verstehen, warum die Kollegen in Düsseldorf mehr erhalten als auf dem platten Land.

Ich persönlich (Mietenstufe 2 als Betroffener) finde das absolut nachvollziehbar und diese Regelung federt ein Stück die derzeit unfassbaren Preissprünge des Mieten- und Hauskauf-Wahnsinns ab.

Wer kann denn in Düsseldorf unterhalb von A 13 ohne Schenkung ein Haus kaufen? Das dürfte sehr eng werden. Und mit 3 oder sogar 4 Kindern ist dann wohnen auch nicht leichter zu realisieren......
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 07.04.2022 14:02
Wer kann denn in Düsseldorf unterhalb von A 13 ohne Schenkung ein Haus kaufen? Das dürfte sehr eng werden. Und mit 3 oder sogar 4 Kindern ist dann wohnen auch nicht leichter zu realisieren......

Kredit: 500.000,-- €. Zins 2 %, Tilgung 1% = 3 % = 15.000,-- € jährlich = 1.250,-- € monatlich. Eine Nettokaltmiete in einer Hochpreisregion dürfte ähnlich sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.04.2022 14:42
Swen, die am Beispiel der Anwärter hohe ortsgebundene Zahlung mag nicht ganz rechtlich sauber sein, allerdings ist sie mit der Orientierung am tatsächlichen Preisniveau vor Ort ja nachvollziehbar und es werden sicherlich viele verstehen, warum die Kollegen in Düsseldorf mehr erhalten als auf dem platten Land.

Ich persönlich (Mietenstufe 2 als Betroffener) finde das absolut nachvollziehbar und diese Regelung federt ein Stück die derzeit unfassbaren Preissprünge des Mieten- und Hauskauf-Wahnsinns ab.

Wer kann denn in Düsseldorf unterhalb von A 13 ohne Schenkung ein Haus kaufen? Das dürfte sehr eng werden. Und mit 3 oder sogar 4 Kindern ist dann wohnen auch nicht leichter zu realisieren......

Ich pflichte Dir, Obelix, hinsichtlich der Folgen völlig bei - aber der Schuh wird andersherum daraus: Der Besoldungsgesetzgeber hat erst einmal - entsprechend der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - dafür zu sorgen, dass durch eine deutliche Anhebung der Grundgehaltssätze auch in den Gemeinden mit einem geringen Mietenniveau eine amtsangemessene Alimentation wiederhergestellt wird. Sobald das der Fall ist, also der allergrößte Teil des 2020 offensichtlich mehr als 20 % betragenen Fehlbetrags zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation durch entsprechende Anhebung der Grundgehaltssätze ausgeglichen ist, kann er den dann noch verhältnismäßig geringen Fehlbetrag zu einer ebenfalls amtsangemessenen Alimentation in Gemeinden mit einem hohen Mietenniveau durch beispielsweise Ortszuschläge ausgleichen, sodass auch dort die extreme Unteralimentation geheilt wäre. Dass das in nächster Zeit nicht kommt, ist uns allen klar und die 927,31 € sind der vierköpfigen Anwärterfamilie mehr als gegönnt - nur wird man eher deutlich mehr Anwärter ohne größeren Anhang finden: und die müssen ebenfalls um den knappen Wohnraum konkurrieren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 07.04.2022 14:58
Kredit: 500.000,-- €. Zins 2 %, Tilgung 1% = 3 % = 15.000,-- € jährlich = 1.250,-- € monatlich. Eine Nettokaltmiete in einer Hochpreisregion dürfte ähnlich sein.

Für 500.000 Euro bekommst Du in Düsseldorf mit Glück eine kleine, alte, abgewohnte und modernisierungsbedürftige 3-Zimmer-Wohnung. Ohne Erbe oder Schenkung baut man auch mit A13 oder A14 dank horrender Hauspreise, unkalkulierbarer Modernisierungskosten sowie immer weiter steigenden Zinsen noch nicht mal mehr im Speckgürtel Düsseldorfs. Die Zeiten sind leider vorbei. Ich habe es am eigenen Leib erfahren müssen.

Aber davon abgesehen habe ich auch eine Frage, aber zum Besoldungsrechner:

Unser erstes Kind kommt wahrscheinlich Mitte November auf die Welt. Wenn ich für die Zeit ab Dezember 2022 die Fassung für die Besoldungsrunde 2021 wähle und den Familienzuschlag Stufe 2 wähle, müsste ich den Ergänzungszuschlag Stufe 5 aus dem Gesetz nehmen und bei "weitere monatliche Zulagen" eintragen, um eine Näherung zum Netto hin zu bekommen, richtig? Die neuen Familienzuschläge sind im Rechner ja noch nicht abgebildet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 07.04.2022 15:19
Daraus folgt nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht an den Mietenstufen des WoGG orientieren kann und also "nicht verpflichtet [ist], die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist", denn die methodische Anknpüfung an das WoGG stellt das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber ja explizit anheim (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 61). Aber so, wie es die aktuelle Gesetzgebung vollzogen hat (unabhängig von der sachlich falschen Bemessungsmethodik des Grundsicherungsniveaus), geht es offensichtlich nicht, wenn das Ergebnis das ist, was ich gerade am Anwärterbeispiel verdeutlich habe.

Danke für die Erläuterungen, im Beispiel ist natürlich ein extremer Sprung zu beobachten. Zumindest in meinem Umfeld ist das Beispiel allerdings nicht offensichtlich, weil es (hier) kaum Referendar*innen mit einem, geschweige denn zwei Kindern gibt. Entscheidender wiegt dann aus meiner Sicht tatsächlich, dass alle bestehenden Beamten, die ihre Lebensentscheidungen entsprechend getroffen haben, offensichtlich gekniffen sind. Was ich damit sagen will ist vornehmlich: Für mich als Nichtjuristen, Beamtenfamilie mit zwei Kindern im Kölner Speckgürtel (also offensichtlich mitten in der Zielgruppe) erschließt sich das Problem des Gesetzes nicht auf den ersten Blick. Aber deine Erläuterungen helfen auf jeden Fall, das zu sehen. Danke nochmal dafür!

Kredit: 500.000,-- €. Zins 2 %, Tilgung 1% = 3 % = 15.000,-- € jährlich = 1.250,-- € monatlich. Eine Nettokaltmiete in einer Hochpreisregion dürfte ähnlich sein.

Für 500.000 Euro bekommst Du in Düsseldorf mit Glück eine kleine, alte, abgewohnte und modernisierungsbedürftige 3-Zimmer-Wohnung. Ohne Erbe oder Schenkung baut man auch mit A13 oder A14 dank horrender Hauspreise, unkalkulierbarer Modernisierungskosten sowie immer weiter steigenden Zinsen noch nicht mal mehr im Speckgürtel Düsseldorfs. Die Zeiten sind leider vorbei. Ich habe es am eigenen Leib erfahren müssen.

Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 07.04.2022 15:44
Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...

Oha, das sind dann doch andere Werte... Ich gebe aber zu Bedenken, dass man mehr als 33 Jahre zum abbezahlen hat. Als Rentner in einer Mietwohnung muss man schließlich auch Miete bezahlen und ob mann dann noch restlichen Kredit oder Miete zahlt ist auch egal. Bzw. stellt sich die Frage, warum man überhaupt vollständig abbezahlen sollte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.04.2022 16:04
... Dieses Glück kenne ich auch, photosynthese: also in diesem Fall das der frühen Geburt - für heute junge Kolleginnen und Kollegen stellt sich die Sachlage nun allerdings ganz anders dar, genauso wie hier gerade verschiedentlich beschrieben worden ist: und da nun mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso die Zeit der günstigen Immobilienkredite endet, darüber hinaus hinsichtlich der hohen Inflationsrate nur bedingt damit zu rechnen ist, dass die Immobilienpreise in den Akklommerationen und darüber hinaus substanziell sinken werden (vorausgesetzt, die in den letzten Jahren offensichtlich zunehmend beschworene Reinigungskrise auf dem Immobilienmarkt kommt noch nicht, wobei ihr Kommen dann eher nicht dazu führen muss, dass dann ebenso die Mietpreise sinken würden), stellt sich für den öffentlichen Dienst weiterhin und eher verschärft die Frage der Nachwuchsrekrutierung - und die wird man sicherlich eher nicht beschleunigen, wenn man dem potenziellen Nachwuchs verfassungswidrig in Aussicht stellt, dass man seine zukünftige Familienplanung finanziell stark fördern möchte, ihn bis dahin aber mit einer vielfach nicht mehr konkurrenzfähigen Grundbesoldung lockt - schon 2018 und 2019 sind hier in Niedersachsen die ländlichen Kommunen und Gemeinden recht deutlich bei der Landesregierung vorstellig geworden: bis hin zur Forderung, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, sich hinsichtlich von Besoldungshöhen aus der Abhängigkeit vom Landesparlament zu befreien, was natürlich nicht so einfach möglich ist. Genützt haben allerdings all die Forderungen eher wenig, wenn ich das richtig sehe - sie dürften aber weiterhin und eher noch verschärft aktuell sein, nur dass der mediale Fokus seit Anfang 2020 vielfach auf anderen Themen liegt. Die nicht nur von Handel, Industrie und Landwirtschaft deutlich kritisierten Antrags- und Genehmigungsfristen beispielsweise - der allüberall sichtbare sog. "Reformstau" - ist ja allüberall mit den Händen zu greifen. Und wie man das überwinden will, ohne die Attraktivität des öffentlichen Diensts deutlich zu erhöhen - und Attraktivität wird sich in Krisenzeit nur noch stärker als sonst in finanzieller Attraktivität bemessen -, bleibt mir nicht erst seit heute gänzlich schleierhaft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.04.2022 21:07
Sorry, dass ich noch was fragen muss.

Ich habe für 2022 am Anfang des Jahres einen Einspruch gegen die Besoldung gestellt. Wenn nun die Ergänzungszuschläge ausgezahlt werden und dieser dann ab Dezember im Familienzuschlag integriert wird, ist dann mein Einspruch für 2022 hinfällig? Muss man dann einen neuen schreiben, der auf die neue Situation passt? Wenn ja, gibt es schon Vorlagen von z.B DBB NRW?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.04.2022 22:39
Es wird so oder so sinnvoll sein, smiteme, erneut Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, unabhängig davon, ob das noch einmal nötig wäre. Du hast dafür allerdings bis zum Ende des Jahres Zeit. Insofern würde ich nun erst einmal abwarten, wie das Jahr noch weitergeht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 08.04.2022 08:46
Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...

Oha, das sind dann doch andere Werte... Ich gebe aber zu Bedenken, dass man mehr als 33 Jahre zum abbezahlen hat. Als Rentner in einer Mietwohnung muss man schließlich auch Miete bezahlen und ob mann dann noch restlichen Kredit oder Miete zahlt ist auch egal. Bzw. stellt sich die Frage, warum man überhaupt vollständig abbezahlen sollte.

Ich für meinen Teil möchte, dass meine Kinder eine unbelastete Immobilie erben, was auch gelingen wird. Vor 8 Jahren mit 23 ein Haus im Kölner Umland für 180 k gekauft, laut aktueller Schätzung Verkehrswert von 410k. Kann man nicht meckern... Es ist einfach krass wenn ich sehe was man nun hinlegen muss, da bin ich echt froh, dass ich damals schon den Schritt gewagt habe
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 08.04.2022 08:59
Jetzt muss nur noch eine Sonderabgabe für die Krisengewinnler kommt  ;D Oder eine Vermögenssteuer ;) So kann man den "Normalo" noch mal richtig fett ausbeuten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 08.04.2022 12:06
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 12:09
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 08.04.2022 12:15
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.

Naja, es ist schwierig zu vermitteln, weshalb bspw. ein Kommunalbeamter mit einem Kind die Dreizimmerwohnung in Mietstufe 5 per Zuschlag alimentiert bekommt, die Lehrkraft ohne Kind, die auch eine Dreizimmerwohnung (Arbeitszimmer) benötigt, aber nicht.

Nicht falsch verstehen, mit dem anstehenden Nachwuchs bin ich froh über diese Regelung für Familien. Ich sehe aber auch das Problem.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 12:32
Wenn jemand da ein Problem sieht, dann doch nur den, dass der Staat den Beamten und seine Familie zu alimentieren hat.

Das ein Lehrer ggfls. ein individuellen höheren Raumbedarf hat, hat damit nichts zu tun.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 08.04.2022 12:54
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂

Ich empfehle Ihnen mal, sich mit dem Urteil des BVerfG zu befassen. Es kommt mir nämlich so vor, als wenn Ihnen dies gar nicht geläufig wäre...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 08.04.2022 13:01
Ich kenne das Urteil, keine Bange. Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher, der nicht zur  Besoldung bzw. zum Gehalt Familienzuschläge bekommt. Aber ich hatte wohl vergessen, dass ich in einem Beamtenforum unterwegs bin und hier geht es um Gesetze und Vorschriften! Wo kommen wir denn dahin?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 08.04.2022 13:07
Ich kenne das Urteil, keine Bange. Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher, der nicht zur  Besoldung bzw. zum Gehalt Familienzuschläge bekommt.

Kann ich sehr gut verstehen, den Denkansatz / Denkanstoß. Solange die relevanten Stellen aber die Beamtenalimentation als hergebrachten Grundsatz so interpretieren, dass eine vierköpfige Familie mit dem männlichen Beamten als Alleinverdiener als Grundlage für die Höhe der Alimentation dient, bleibts nur bei einem Denkansatz.

Aus meiner Sicht sollte dieser Grundsatz im Lichte der aktuellen Gesellschaft überdacht bzw. reformiert werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 08.04.2022 13:15
@Lehrerspecht: Man merkt mal wieder das Lehrer ganz besondere Beamten sind. Haben Sie sich jemals mit den rechtlichen Grundlagen Ihres Amtes beschäftigt? Ich zumindest bevorzuge es in einem Lande zu leben,  in welchem Recht und Gesetz herrschen.

@Organisator: Im Rahmen einer großen Besoldungsreform gerne.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 08.04.2022 13:16
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.

Naja, es ist schwierig zu vermitteln, weshalb bspw. ein Kommunalbeamter mit einem Kind die Dreizimmerwohnung in Mietstufe 5 per Zuschlag alimentiert bekommt, die Lehrkraft ohne Kind, die auch eine Dreizimmerwohnung (Arbeitszimmer) benötigt, aber nicht.

Nicht falsch verstehen, mit dem anstehenden Nachwuchs bin ich froh über diese Regelung für Familien. Ich sehe aber auch das Problem.

Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 08.04.2022 13:36
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 08.04.2022 14:02
@ Finanzer: „… Recht und Ordnung…“ 😂 okidoki. p.s. Überprüfen Sie bitte einmal Ihre Zeichensetzung. Was diese Gesetzgebung angeht, scheinen Sie kompromissbereiter.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 08.04.2022 14:05
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂

Wenn das höchste Gericht entscheidet, dass ich unteralimentiert werde und das auch nicht zu knapp, soll ich mich aber nicht beschweren, da mir eine völlig fremde Familie jetzt 500€ bis XXXX€ mehr bekommt?
Das hat nichts mit Empathie (die Alimentation ist schließlich keine "Entweder-Oder-Frage") noch mit Moral zu tun.

Es entsteht eher der Eindruck eines Beamten, der wieder nicht verstanden hat, dass ihm mehr zusteht und sich mit Zuschlägen abspeisen lässt und denkt für alle anderen Beamten in ganz NRW ist die Welt toll. Wo ist da eigentlich die Empathie und Moral?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 08.04.2022 14:16
Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher,

Ottonormalverbraucher kann ja auch Beamter werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 08.04.2022 14:17
@ Finanzer: „… Recht und Ordnung…“ 😂 okidoki. p.s. Überprüfen Sie bitte einmal Ihre Zeichensetzung. Was diese Gesetzgebung angeht, scheinen Sie kompromissbereiter.

Das kurze Gebet von Voltaire hat auch hier wieder zugeschlagen.  Machen Sie weiter so, in diesen finsteren Zeiten ist mir jede Belustigung recht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 08.04.2022 14:54
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)

"Witzig, erstaunlich !" Ich habe den Hinweis auf die (in der Regel) begrenzte Abziehbarkeit des Arbeitszimmer bei Lehrern erst erwähnen wollen, habe dann aber davon Abstand genommen, um Besoldungs- und Steuerfragen nicht zu vermengen. Deine Lösung - ich bin kein Leherer - finde ich aber gut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 15:50
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.

Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide.  ;)

"Witzig, erstaunlich !" Ich habe den Hinweis auf die (in der Regel) begrenzte Abziehbarkeit des Arbeitszimmer bei Lehrern erst erwähnen wollen, habe dann aber davon Abstand genommen, um Besoldungs- und Steuerfragen nicht zu vermengen. Deine Lösung - ich bin kein Leherer - finde ich aber gut.
Auch hier sehe ich einmal mehr, (wie bei der Pendlerpauschale) das es fair wäre, wenn der Arbeitnehmer alle seine tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich geltend machen dürfte.
(Die Deckelung gilt ja nicht exklusiv für Lehrer)
Der Selbstständige darf es ja auch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: clarion am 08.04.2022 18:21
@Lehrerspecht, ich gebe zu, das Thema ist nicht-verbeamten Otto- Normal-Verbrauchern schwer vermittelbar.

Allerdings ist die derzeitige  Besoldung für manche Berufsgruppen gerade aus dem gD und hD dermaßen unattraktiv, dass der ohnehin nur spärlich vorhandene Nachwuchs auf gar keinen Fall im ÖD anfangen will.

Aber viele studierte  Otto Normal-Verbraucher haben zwar keine Familienzuschläge, erfreuen sich aber Benefits wie Dienstauto oder Tankkarte. Soweit ich es mitbekomme, ist anstehender Nachwuchs für viele private AG zudem durchaus ein Grund, auf Nachfrage hin eine Gehaltserhöhung zu gewähren. Das nennt dann bloß keiner Familienzuschlag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 21:20
Allerdings ist die derzeitige  Besoldung für manche Berufsgruppen gerade aus dem gD und hD dermaßen unattraktiv, dass der ohnehin nur spärlich vorhandene Nachwuchs auf gar keinen Fall im ÖD anfangen will.
So sieht es aus und idR noch schlimmer im Bereich Angestellte im öD.
Mit Verbeamtung bekommt man im hD durchaus noch Leute geködert (weil die nicht wissen was das heißt) im Tarifbereich muss man da anders Tricksen um die Leute zu bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 09.04.2022 07:42
Also das die Besoldung im hD wenig attraktiv wäre im Vergleich zur PW halte ich für ein Gerücht. Die Gehaltsspanne wird einem dort auch nicht hinterher geworfen. Jedenfalls nicht pauschal. Evtl. in der Unternehmensberatung. Selbst im MINT Bereich ist ein Master kein Garant für so ein Einkommen über alle Branchen. Für den gD im Bereich MINT mag das Problem der Personalgewinnung allerdings stimmen. Das überhaupt noch versucht wird im Bereich E11/A11 und niedriger fähiges Personal zu finden wundert mich
Da würde mich mal eine Statistik interessieren, wie erfolgreich die Personalgewinnung in der Breite tatsächlich ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 09.04.2022 09:33
Also das die Besoldung im hD wenig attraktiv wäre im Vergleich zur PW halte ich für ein Gerücht.
Naja, zumindest bei den Juristen hat das höchste Deutsche Gericht aber dieses Gerücht gestreut  8)

Und ITler und BauIngs, die nach Studium unterhalb von EG12 arbeiten müssen schon sehr viel persönliche Gründe haben um die Gehaltseinschnitte zu kompensieren. (oder halt nur noch die letzten 10-15 Jahre absitzen um in Altersteilzeit gehen wollen)
Wenn dort nicht kurz nach Berufsstart die 60T+ steht, sind die doch alle dort wo mehr bezahlt wird, weil es der Markt halt hergibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 09.04.2022 10:02
Juristen gehe ich mit, gD MINT auch. Schrieb ich ja. Für den hD gilt das aber bei MINT NICHT zwingend. 60k+ Beamter, womöglich noch mit Familie eher 67k (A13/4, verh., 2 Kinder) mit netto ca. 47k nach PKV ist mE sehr wohl hinsichtlich der PW (dort ca 80k für gleiches netto) konkurrenzfähig. Es geht ja nicht nur um Berufseinsteiger ohne Familie. Mehr als 80k geht natürlich auch, ist aber ganz sicher nicht der Durchschnitt. Der Schnitt liegt eher bei 60k für diverse MINT Berufsgruppen wenn man diversen Einkommensstatistiken glauben schenken mag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 09.04.2022 13:07
Das ist richtig, nur das diejenigen, die in der pW bei 60k anfangen eben Bachelor etc. sind,
(und der SChnitt ja durch die Bezahlung im öD gedrückt wird  ::))
man könnte auch sagen: Der gD Mensch im öD wird in MINT Berufen in der hD Liga in der pW eingestellt.
Diejenigen, die ich im IT Umfeld im Bereich 60-90k Brutto kenne sind durchweg vom formalen Ausbildungsniveau Fachinformatiker oder reine Quereinsteiger. Die würden nimmer im öD diese Einkommensliga erreichen.

Oder BauIngs: Die fangen durchaus mit 50k an und sind ratz fatz bei der 60-70k Liga also da wo beim TV Endegelände ist. im öD gD Karriere in der pW eine EG13/14 Karriere, aber nicht nach 15 Jahren in der 70er Liga....
Die gute, die sind dann auch bald im 6steligen Bereich (wenn man die Boni dazurechnet).

Einfache reine Programmierer /Coder (also eigentlich mD kriegen im öD max 9b -> marktgerecht wäre da eg11

Und  Dipl /Msc Informatiker findest du für die E13/E14 nur wenn es für sie persönliche Gründe gibt, warum sie auf die 10-20k plus Bonus in der pW verzichten, oder in der Tat wenn man mit dem Beamtenstatus wedelt und sie gebrannte pW Kinder sind.

oder wenn man halt Leute sucht, die einfach mal nur noch die E schaukeln lassen wollen.

und so weiter und so fort, klar es ist im öD auch für MINT ein gutes auskommen, junge dynamische Menschen, bekommen da aber eben die 10-20k ohne Probleme mehr in der pW inkl. Einkommens Perspektiven.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 09.04.2022 20:45
Die Attraktivität des öD für überdurchschnittlich gutes Personal ist unter dem Stichwort "qualitätssichernde Funktion der Alimentation" ein Aspekt von vielen. Deswegen ist dieser Exkurs nicht irrelevant. Maßgeblich für die Ermittlung der Mindestalimentation (und über das Abstandsgebot: der Alimentation im Allgemeinen) sind aber nicht Vergleiche mit der PW sondern knallhart steigende Lebenshaltungskosten.

Nicht vermittelbar ist es, dass sich Mieten und Kaufpreise in Ballungsräumen in den letzten 15 Jahren verdoppelt haben, ohne dass dafür ein Ausgleich geschaffen wird. Und während die PW die Gehaltsschraube dreht, wenn ihr die guten Leute ausbleiben, steht dem Beamten nunmal nur der Rechtsweg offen.

Übrigens ist es richtig, dass der große Attraktivitätsnachteil insbesondere bei MINT-Berufen gegeben ist. Daraus abzuleiten, dass es nur MINT-Zulagen bedürfte ist aber in dieser Debatte völlig falsch, da auch Verwaltungsbeamte verfassungsgemäß zu alimentieren sind. Der Wert einer Arbeit für die Gesellschaft leitet sich übrigens nicht aus dem Marktwert ab...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 09:41
Richtig, der Beamte hat den Klageweg, der öD Angestellte den Weg in die pW.
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 10.04.2022 10:05
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 10:39
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 10.04.2022 12:13
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jomaki22 am 10.04.2022 12:16
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 12:33
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 10.04.2022 14:32
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?

Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden. Oder auf Antrag bezahlt werden können. Dann wäre alles Weitere tatsächlich Privatsache. Es gibt ja genauso Beamte, die in teuren Regionen wohnen und in die Provinz pendeln -- nach deiner Logik dürfte das ja nun auch nicht eintreten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DaKe am 10.04.2022 14:37
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.

Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?

Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?

Eben, deshalb sollte der "Dorfbeamte" auch nicht wesentlich schlechter besoldet werden. Er entscheidet sich aus Kostengründen in strukturschwächeren Regionen zu leben und würde diese Region somit auch wirtschaftlich unterstützen. Für dieses eigentlich positive Ansinnen würde er dann bestraft. Er müsste praktisch alle Nachteile mitnehmen: strukturschwächere Wohngegend, längere Fahrzeiten und weniger Sold. Der "Großstadtbeamte" lässt sich seine attraktivere Lebensumgebung mit allen Vorteilen dagegen zusätzlich subventionieren. Das könnte dazu führen, dass es weitere Beamte zusätzlich in die Städte zieht, was die dort bereits hohen Preise noch weiter verstärkt.

In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 15:22
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.
Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 15:29
Eben, deshalb sollte der "Dorfbeamte" auch nicht wesentlich schlechter besoldet werden. Er entscheidet sich aus Kostengründen in strukturschwächeren Regionen zu leben und würde diese Region somit auch wirtschaftlich unterstützen. Für dieses eigentlich positive Ansinnen würde er dann bestraft.
Er müsste praktisch alle Nachteile mitnehmen: strukturschwächere Wohngegend, längere Fahrzeiten und weniger Sold. Der "Großstadtbeamte" lässt sich seine attraktivere Lebensumgebung mit allen Vorteilen dagegen zusätzlich subventionieren. Das könnte dazu führen, dass es weitere Beamte zusätzlich in die Städte zieht, was die dort bereits hohen Preise noch weiter verstärkt.
Was haben denn diese persönlichen Spenden und Lebeneinstellungen mit der verfassungsgemäßen Besoldung zu tun?
Nichts, also wird da niemand bestraft, sondern aufgrund des Dienstsitzes der Behörde ergibt sich ein Bedarf den der Beamte und seine Kinder hat und daraus ergibt sich die notwendige Alimentation.
Was hat denn da das Pendeln, das nicht pendeln, die teure Wohnung oder die billige Wohnung  damit zu tun?

Nichts, rein gar nichts, weil 100,00% privates gedöns.

Wenn als der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Besoldung machen will, dann muss er sich entweder am teuersten Dienstsitz orientieren und alle landesweit danach bezahlen,
oder er muss die unterschiedlichen Bedarfe der Beamten per Regionalzuschlag regeln, so hat das BVerG es dem Gesetzgeber auf die Fahne geschrieben.

Da wird niemand bestraft! Oder belohnt!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 10.04.2022 15:46
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.
Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.

Das hast du geschrieben, ja, ist dann aber der falsche Modus und Wunschdenken, Zitat LBV: „Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist." Die Kritik hier bezieht sich ja auf das, was tatsächlich beschlossen ist. Wenn das so wäre, würde sicher anders kritisiert werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 10.04.2022 18:34
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?

Sehr unwahrscheinlich. Der Besoldungsgeber handelt i.d.R. nur wenn er muss, z.B. wenn er durch ein Urteil des BVerfG gezwungen ist oder anlässlich der regelmäßigen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten. Aktuell wird er sicherlich darauf verweisen, dass er die Forderung der Gewerkschaften erfüllt habe und damit ein weiterer Inflationsausgleich abgegolten ist. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Alimentation gemäß den Prüfkriterien des BVerfG spielt ein höheres Verbraucherpreisniveau natürlich Jahr für Jahr rein, aber erst im Nachhinein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 11.04.2022 06:12
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?

In der Vergangenheit glänzten die Besoldungsgesetzgeber eher mit einer verzögerten Erhöhung der Besoldung. Du kannst also froh sein, wenn Sie zum 1. November kommt. ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 11.04.2022 07:59
[...] Zitat LBV: „Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist." Die Kritik hier bezieht sich ja auf das, was tatsächlich beschlossen ist. Wenn das so wäre, würde sicher anders kritisiert werden.

So lautet auch die Mitteilung des Finanzministeriums. Ich wäre stark dafür, dass sich der Zuschlag, bzw. der regionale Anteil am Sitz der Dienststelle orientiert. Würde bei mir den Unterschied zwischen der Berücksichtigung der Mietstufe 5 statt der 2 ausmachen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 11.04.2022 08:11
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.

Kenne das auch von einer Behörde. Die haben jetzt richtig Spaß geeignetes Personal zu finden bzw. sie finden nur Graupen und stellen diese ein...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 11.04.2022 08:33
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.

Kenne das auch von einer Behörde. Die haben jetzt richtig Spaß geeignetes Personal zu finden bzw. sie finden nur Graupen und stellen diese ein...

So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Um vielleicht auch ein wenig wieder zurück zum Thema zu kommen:

Das Gesetz bzgl. der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wurde zwischenzeitlich auch verabschiedet.
Die Problematik bzgl. Personal, ob Großstadt oder Provinz, dürfte sich somit erledigt haben. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen, ist das Bewerberportal sogar abgeschmiert...... (Achtung: Ironie)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 11.04.2022 08:54
Zitat aus dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen

"D Kosten
Die Regelungen des Gesetzes sind weitgehend ausgabenneutral."

Damit ist doch alles gesagt zur Attraktivitätssteigerung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 11.04.2022 08:55
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Warum sollten sich in der Stadt bei der miesen Bezahlung auch "bessere" Leute bewerben?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 11.04.2022 09:41
Letztlich ist auch das Mittel der regionalen Zuschläge nur ein weiteres Mittel, um Personalkosten zu sparen. Insoweit können die Gesetzgeber eigentlich froh sein, dass das BVerfG dieses Mittel selbst ins Feld führt.

Offenbaren tut sich damit nämlich nur eins: Es geht einzig und allein um die mathematisch korrekte Ausgestaltung einer amtsangemessenen absoluten Mindestalimentation!

Wenn man den Bereich der amtangemessenen absoluten Mindestalimentation hin zur amtangemessenen Alimentation verlassen würde, bräuchte man sich über die Zuschläge, die u.a. mit Sicherheit zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Kosten und Rechtsstreitigkeiten verursachen (mal wieder: Gesetzesfolgenabwägung!), nicht unterhalten.

Man könnte es zwar an den Zahlen festmachen: Das, was das Land NRW mittlerweile auf den Weg gebracht hat, mag angesichts der "Gehaltssprünge", die einige machen/machen werden, beeindruckend wirken. Es ist aber nur Folge einer jahrelangen eklatanten Unterbesoldung. Auch, wenn viele wohl das Wort Gier in den Raum werfen möchten:

Unter Wertschätzung ist mit Sicherheit nicht zu verstehen, dass der Beamte überhaupt das erhält, was ihm sowieso verfassungsrechtlich zustehen würde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 11.04.2022 09:54
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.

Warum sollten sich in der Stadt bei der miesen Bezahlung auch "bessere" Leute bewerben?

Die Bewerberlage auf dem Land ist auch nicht besser. Die Zuführung in die Städte reißt auch überall Lücken.
Durch irgendwelche Familienzuschläge, werden sich 16 - 18 Jährige auch nicht bewerben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 11.04.2022 10:21
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?

In der Vergangenheit glänzten die Besoldungsgesetzgeber eher mit einer verzögerten Erhöhung der Besoldung. Du kannst also froh sein, wenn Sie zum 1. November kommt. ;D

...die wird mit Sicherheit nicht zum 1.November kömmen, da sie nämlich zum 1. Dezember kommt.. 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jomaki22 am 11.04.2022 13:42
Stimmt. Zumindest Ende November gibt's die Erhöhung, Beamte erhalten ja eine Vorauszahlung.

Sehr schade, aufgrund der hohen Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das Gehalt letztlich weniger Wert, trotz der Erhöhung...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 12.04.2022 00:27
Sehr schade, aufgrund der hohen Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das Gehalt letztlich weniger Wert, trotz der Erhöhung...

Das ist das was Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelt haben, zu meinen das die Arbeitgeber freiwillig eine Besoldungserhöhung vorziehen ist reichlich naiv.
Eher ist das Gegenteil der Fall, die Pensionäre sind dieses Jahr komplett geprellt worden.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 12.04.2022 06:30
Hallo,

ich wollte mal Fragen wann man mit einer Gesetzesänderung rechnen kann?
Normal müsste doch dann die Strukturzulage für zb A8 auf 80€ angehoben werden ab 1.1.2022 oder irre ich mich?
Hab jetzt die ersten 4 Monate ganz normal die 23€ bekommen.
Hoffe es kommt zur Nachzahlung.
Vielen Dank für Aufklärung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.04.2022 06:35
Hallo,

ich wollte mal Fragen wann man mit einer Gesetzesänderung rechnen kann?
Normal müsste doch dann die Strukturzulage für zb A8 auf 80€ angehoben werden ab 1.1.2022 oder irre ich mich?
Hab jetzt die ersten 4 Monate ganz normal die 23€ bekommen.
Hoffe es kommt zur Nachzahlung.
Vielen Dank für Aufklärung.

Das ist ja auch richtig. Es ist zunächst die reguläre Gesetzgebung zu durchlaufen. Vorige Ankündigungen sind hierbei absolut irrelevant, bis auch das entsprechende Gesetz verabschiedet worden ist.
Die ist vor Kurzem erfolgt. Wann dann die Nachzahlungen kommen, ist mir nicht bekannt. Das dürfte aber nicht mehr allzu lange dauern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 13.04.2022 13:31
Ist geschehen: Mit Nr. 17 im 76. Jahrgang des GV.NRW sind die Gesetze am 12.04.22 veröffentlicht.
(und da sich alle an Recht und Gesetz halten (hust) werden die richtigen Alimente bei allen  auf ihren Konten bald automatisch eingehen. Das Thema braucht nicht mehr angepinnt zu sein oder könnte sogar geschlossen werden.)
Es ist zunächst die reguläre Gesetzgebung zu durchlaufen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 14.04.2022 17:16
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen oder ich habe einen Denkfehler. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Vom 01.01.2022 - 30.11.2022 wird ein REZ gezahlt und ab 01.12.2022 der REZ in den Familienzuschlag nach Mietstufe integriert.

ich bin A8 und habe 2 Kinder Mietstufe VI d.h Familienzuschlag Stufe 3

REZ Mietstufe VI Kind 1 413,56€ + Kind 2 511,07€ (ist das richtig das der addiert wird?)
+ Familienzuschlag Stufe 3 404,90€ = 1329,53€

Und ab 01.12.2022 Familienzuschlag "nur noch" 927,31€ ?

Liebe Grüße


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 14.04.2022 19:32
@Robson1987
Nur noch 927,31€? Vorher lag dein Familienzuschlag in Stufe 3 doch bei gut 420€, d. h. du machst ein Plus von gut 500€ brutto…. weiß nicht, was du da für eine Additionsrechnung vorher aufgemacht hast…?!? 😂
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 14.04.2022 19:40
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen oder ich habe einen Denkfehler. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Vom 01.01.2022 - 30.11.2022 wird ein REZ gezahlt und ab 01.12.2022 der REZ in den Familienzuschlag nach Mietstufe integriert.

ich bin A8 und habe 2 Kinder Mietstufe VI d.h Familienzuschlag Stufe 3

REZ Mietstufe VI Kind 1 413,56€ + Kind 2 511,07€ (ist das richtig das der addiert wird?)
+ Familienzuschlag Stufe 3 404,90€ = 1329,53€

Und ab 01.12.2022 Familienzuschlag "nur noch" 927,31€ ?

Liebe Grüße

Nein, es wird nicht addiert. Daraus ergibt sich sich der Unterschied. 511,07 + 404,90 = 915,97 zu 927,31 ab12/22
Ein REZ (zusätzlich zum Familienzuschlag) von ca. 900 Euro für zwei Kinder wäre auch etwas überhöht. Der Wohnmehrbedarf für zwei Kinder liegt nicht bei fast 1.000 Euro.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 14.04.2022 19:57
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen oder ich habe einen Denkfehler. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Vom 01.01.2022 - 30.11.2022 wird ein REZ gezahlt und ab 01.12.2022 der REZ in den Familienzuschlag nach Mietstufe integriert.

ich bin A8 und habe 2 Kinder Mietstufe VI d.h Familienzuschlag Stufe 3

REZ Mietstufe VI Kind 1 413,56€ + Kind 2 511,07€ (ist das richtig das der addiert wird?)
+ Familienzuschlag Stufe 3 404,90€ = 1329,53€

Und ab 01.12.2022 Familienzuschlag "nur noch" 927,31€ ?

Liebe Grüße

Nein, es wird nicht addiert. Daraus ergibt sich sich der Unterschied. 511,07 + 404,90 = 915,97 zu 927,31 ab12/22
Ein REZ (zusätzlich zum Familienzuschlag) von ca. 900 Euro für zwei Kinder wäre auch etwas überhöht. Der Wohnmehrbedarf für zwei Kinder liegt nicht bei fast 1.000 Euro.



Genau das war meine Frage, Danke!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 14.04.2022 21:02
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Muriel am 15.04.2022 09:50
Ich möchte auch mal kurz etwas fragen.
Wie sieht es denn als Alleinerziehende mit 2 Kindern in Mietstufe IV A12 aus. Wie hoch ist da brutto der Gehaltszuschlag?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 15.04.2022 12:39
Aber liebe Leute, dann schaut doch 'mal in die Anhänge des Gesetzes. Da könnt ihr alle Tabellen finden und dann selbst ausrechnen - je nach Kinderzahl usw. .... Wenn ihr die Mietstufe schon wisst, ist das doch kein Hexer:innenwerk!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 15.04.2022 12:41
....und ob du A12 oder A16 bist, ist doch beim FZ pubsegal. Alle Kinder sind gleich viel wert!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 15.04.2022 12:42
...viel wichtiger wird für dich sein, was du mit dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust deines Lohns machst und wie du den kompensierst...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 15.04.2022 14:21
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 15.04.2022 15:24
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!

Folgende Rechnung (vier Personen Haushalt) macht vielleicht deutlich, was SuperLutz meint:

Miete Mietstufe I 610 € + Fahrtkosten 600 € (20 Tage x 100 km x 0,3 Euro ) = 1.210 Euro
Miete Mietstufe VII 1.021 € + Fahrtkosten 120 € (20 Tage x 20 km x 0,3 Euro) = 1.141 Euro

Für das Mietmehr gibt es den Ergänzungszuschlag, für die höheren Fahrtkosten gibt es auf Besoldungsebene keine Kompensation. Die Entfernungspauschale gleicht es auf anderer Ebene natürlich etwas aus.

Ob Miete oder Fahrtkosten beides sind Aufwendungen, die das Netto nicht unerheblich mindern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.04.2022 15:47
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(

...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?

Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!

Folgende Rechnung (vier Personen Haushalt) macht vielleicht deutlich, was SuperLutz meint:

Miete Mietstufe I 610 € + Fahrtkosten 600 € (20 Tage x 100 km x 0,3 Euro ) = 1.210 Euro
Miete Mietstufe VII 1.021 € + Fahrtkosten 120 € (20 Tage x 20 km x 0,3 Euro) = 1.141 Euro

Für das Mietmehr gibt es den Ergänzungszuschlag, für die höheren Fahrtkosten gibt es auf Besoldungsebene keine Kompensation. Die Entfernungspauschale gleicht es auf anderer Ebene natürlich etwas aus.

Ob Miete oder Fahrtkosten beides sind Aufwendungen, die das Netto nicht unerheblich mindern.

Das ist - wenn man im Einzelfall sicherlich auch anders argumentieren könnte - in sich sehr präzise dargelegt. Die Folge dieser Überlegung wäre nun, dass Beamte wie SuperLutz den Vorteil der Dienstortnähe suchten, d.h., sich nach Möglichkeit Wohnraum in der Nähe des Dienstorts suchten, damit, was ihre Fahrzeit und Fahrkosten betrifft, eine höhere Lebensqualität erreichten, zugleich aber dort zur Wohnraumknappheit und Steigung der Miet- und Immobilienpreise beitrügen. Um das zu verhindern - damit auch die Herstellung des Staatsziels nach gleichwertigen Lebensverhältnissen im Auge habend -, hat das Bundesverfassungsgericht das 95 %-Perzentil als maßgebliches Wohnkostenmodell zur Bemessung der Mindestalimentation herangezogen und dem Besoldungsgesetzgeber erst im Anschluss an einer solchen Bemessung die Möglichkeit gegeben, die Differenzierung mittels Ortzuschlägen vorzunehmen, was die gewaltigen Unterschiede verhindert, die Folge der aktuellen verfassungswidrigen Gesetzgebung ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2022 15:55

Wäre es deswegen nicht richtig einen Regionalzuschlag nicht nach dem Wohnort (das ist ja eine private Entscheidung), sondern nach dem Dienstort festzulegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.04.2022 18:07
Das wäre einerseits so, da damit alle an einem Dienstort ihren Dienst verrichtenden Beamten gleich behandelt werden würden - jedoch hat das Bundesverfassungsgericht aktuell hervorgehoben, dass "der Dienstherr nicht erwarten [kann], dass Beamte der untersten Besoldungsgruppe ihren Wohnsitz „amtsangemessen“ in dem Ort wählen, der landesweit die niedrigsten Wohnkosten aufweist. Diese Überlegung entfernt sich unzulässig vom Grundsicherungsrecht, das die freie Wohnortwahl gewährleistet, insbesondere auch den Umzug in den Vergleichsraum mit den höchsten Wohnkosten. Unabhängig davon dürfen Beamte weder ihre Dienststelle noch ihren Wohnort beliebig wählen" (Rn. 60). Andererseits könnte damit also einem Beamten, der an einem Dienstort seinen Standort hätte, der über ein niedriges Mietenniveau verfügt, die Möglichkeit entzogen werden, an einem Wohnort mit deutlich höherem Mietenniveau zu leben. Genau deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Besoldungsgesetzgeber zunächst einmal auf das 95 %-Perzentil (oder eine ähnlich realitätsgerechte Bemessungsmethodik) verwiesen, um sicherzustellen, dass die Grundgehaltssätze ausreichen, um einen Wohnort auch mit hohem Mietenniveau wählen zu können - da dem Beamten ein Leben auf Sozialhilfeniveau nicht zumutbar ist. Mit dem 95 %-Perzentil werde "sichergestellt, dass die auf dieser Basis ermittelte Mindestbesoldung unabhängig vom Wohnort des Beamten ausreicht, um eine angemessene Wohnung bezahlen zu können" (Rn. 59).

Am Ende verbleibt es also - nach der realitätsgerechten Bemessung der Mindestalimentation - im Sinne seines weiten Entscheidungsspielraums beim Besoldungsgesetzgeber, wie er auf Grundlage einer realitätsgerecht bemessenen Mindestalimentation die - für ihn und nicht für den Beamten wichtige - Frage nach Ortszuschlägen, also die Frage der entsprechenden Besoldungsdifferenzierung, im Rahmen des Verfassung löst. In diesem Sinne hebt es hervor: "Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt" (Rn. 61).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 17.04.2022 16:55
Gibt es eigentlich schon Informationen oder Handlungsanweisungen was mit den Vorjahren passiert bzw passieren soll?

Hierzu habe ich nichts gefunden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 18.04.2022 06:53
Nein
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 26.04.2022 22:48
Wann wird der Rechner angepasst?
Immerhin ist das Gesetz beschlossen worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 28.04.2022 09:45
Wann wird der Rechner angepasst?
Immerhin ist das Gesetz beschlossen worden.

Ich kann mir vorstellen, dass das noch etwas dauert, weil mit den Mietstufen ja eine ganz neue Wahlmöglichkeit Einzug hält.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 28.04.2022 14:01
Hallo, ich blicke leider bei den ganzen Zahlen nicht mehr durch.
Würde mir bitte einmal jemand auflisten wie hoch der Familienzuschlag für die A5 mit zwei Kindern in der Mietstufe 3 wäre? Vielen vielen Dank .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: micha77 am 28.04.2022 17:43
Hallo, ich blicke leider bei den ganzen Zahlen nicht mehr durch.
Würde mir bitte einmal jemand auflisten wie hoch der Familienzuschlag für die A5 mit zwei Kindern in der Mietstufe 3 wäre? Vielen vielen Dank .

Ab 01.12.22: 861,30€ + 30,39€ Erhöhungsbetrag in A 5 (der fällt bei A 6 wieder weg)
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16324.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16324.pdf) Seite 43
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 28.04.2022 20:30
Okay aber wie setzt sich der Betrag zusammen?

Wenn ich auf Seite 43 schaue dann sind es in der Tabelle Stufe 2 doch 328,46 € in der A5 und Mietstufe 3 +
Seite 39 Regionaler Ergänzungszuschlag Stufe 2 weil zwei Kinder 43,39€.

Wo ist hier mein Denkfehler  :-[
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 28.04.2022 20:58
Stufe 3 sind 2 Kinder ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 28.04.2022 21:05
Das ist seltsam weil ich heute mit dem LBV telefoniert habe und sie mir sagten das es mit zwei Kindern Stufe 2 wäre.

Aber dann wird das dann auch neu geregelt ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 29.04.2022 11:49
Guck doch mal in den Rechner! 1-verheiratet; 2-1 Kind; 3-2 Kinder usw. - ob es richtig ist, bereits ohne Blagen bezuschusst zu werden, ist eine andere Frage, entpricht aber dem Geist des GG.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 29.04.2022 13:13
Im Rechner findet man dazu keine Information, auf meiner Bezügemitteilung steht halt für zwei Kinder „Familienzuschlag  Stufe 2“ aber irgendwie erhalte ich hier die Info das ich demnächst in der Stufe 3 berechnet werde (siehe oben).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 29.04.2022 13:15
Im Rechner findet man dazu keine Information, auf meiner Bezügemitteilung steht halt für zwei Kinder „Familienzuschlag  Stufe 2“ aber irgendwie erhalte ich hier die Info das ich demnächst in der Stufe 3 berechnet werde (siehe oben).

Auf der Bezügemitteilung steht "Stufe 2ff.", also fortfolgende. Das steht da seit dem ersten Kind und ist die Addition aller kindbezogenen Familienzuschläge, weil die ja auch ohne Stufe 1 (verheiratet) bezahlt werden. Richtig ist, dass der Zuschlag für's 2. Kind Stufe 3 ist. :-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 29.04.2022 17:39
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-duesseldorf-gericht-haelt-richterbesoldung-fuer-verfassungswidrig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220429-99-94879

Das beschleunigt vielleicht bei der Klärung der Vergangenheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.04.2022 18:09
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-duesseldorf-gericht-haelt-richterbesoldung-fuer-verfassungswidrig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220429-99-94879

Das beschleunigt vielleicht bei der Klärung der Vergangenheit.

Nach den Entscheidungen des VG Hamburg, des OVG Schlewsig-Holstein und des VGH Hessen die nächste verwaltungsgerichtliche Entscheidung - die Kette dieser Entscheidungen wird nicht mehr abreißen. Dabei hat das VG Düsseldorf offensichtlich noch nicht einmal die materielle Qualität betrachtet, sondern das Gesetz allein schon wegen seiner ungenügenden prozeduralen Form entsprechend behandelt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.04.2022 19:47
Was bedeutet das denn für die NRW Beamten?

Sorry, wenn ich da so naiv Frage.
Ich war erst mal froh, dass NRW  den Familienzuschlag angepasst hat.

Als Quereinsteiger hatte ich mich gar nicht so schlecht besoldet gefühlt. Da doch nach Abzug der KV mehr übrig blieb als ich als Angestellter bekommen habe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 29.04.2022 19:54
...das heisst für den normalen Beamten gar nichts, da es hier ausschließlich um Richter etc geht
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.04.2022 09:06
Die Entscheidungen in den drei Verfahren betrachten die Jahre 2013 und 2014. Ihre Bedeutung liegt nicht zuletzt darin, dass nun ebenfalls Vorlagebeschlüsse die nordrhein-westfälische Beamtenbesoldung betreffend in Karlsruhe anhängig sind (zwei Kläger sind in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 besoldete Richter, beim weiteren handelt es sich um einen mittlerweile sich im Ruhestand befindenden Beamter, der im Klagezeitraum nach B 3 besoldet worden ist und nun offensichtlich entsprechend so versorgt wird). Damit liegen nun insgesamt 44 Vorlagebeschlüsse zu neun Bundesländern die Beamtenbesoldung betreffend vor.

Zwar werden in den drei Vorlagebeschlüssen offensichtlich "nur" die prozeduralen Anforderungen, denen sich der Besoldungsgesetzgeber gestellt sieht, als unzureichend betrachtet, eine materielle Prüfung scheint nicht stattgefunden zu haben. In Konsequenz gibt das aber dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit - sofern es das als sinnvoll ansieht -, seine Rechtsprechung hinsichtlich der prozeduralen Anforderungen an den Gesetzgeber weiter zu konkretisieren. Darüber hinaus wird es auch in diesen drei Fällen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem VG Düsseldorf folgen und den Besoldungsgesetzgeber mindestens auffordern, seine die Jahre 2013 und 2014 betreffende Gesetzgebung hinreichend zu prozeduralisieren. Da er das nicht kann, ohne einzugestehen, dass diese materiell evident unzureichend war - 2013 und 2014 dürfte die gewährte Nettoalimentation die Mindestalimentation um jeweils mehr als 20 % verfehlt haben - und damit in fortgesetzter Kontinuität bis mindestens zur aktuellen Gesetzgebung weiterhin gegeben war, liegt auch darin die Bedeutung der drei Vorlagebeschlüsse. Die aktuelle Gesetzgebung mit seiner - unabhängig von der materiellen Dimension, die gleichfalls nicht hinreichend erfüllt wird - formell sachlich falschen Bemessung der Ortszuschläge dürfte dann in einem weiteren Verfahren betrachtet werden müssen, nachdem das aktuelle Besoldungsgesetz beklagt worden ist.

Die Pressemitteilung des VG Düsseldorf findet sich hier, seine schriftliche Begründung steht noch aus: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2209/index.php
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lpm02 am 30.04.2022 09:49
Hallo zusammen,

ich habe hier eine Frage, die mir das LBV leider noch nicht beantworten konnte und ich es selbst auch noch nicht herausgefunden habe.

Ich bin Beamter, verheiratet und habe 2 Kinder.

Meine Frau ist Erzieherin im Kirchendienst und erhält den Familienzuschlag für unsere Kinder.
Von der Änderung die zum 01.12.22 wirksam wird, wird sie nicht profitieren.

Meine Frage ist daher, ob ich damit rechnen kann, dass ich den Differenzbetrag erhalten werde ?
Dem LBV ist bekannt, dass ich 2 Kinder habe.

Entschuldigung, falls die Frage bereits gestellt wurde.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.04.2022 10:12
Hat das Verfahren denn eine Ausstrahlung auf die A-Besoldung?

Bzw. Kann man hier auch noch mal in Zukunft  mit anpassungen rechnen / muss das Land hier nochmal nachbessern?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.04.2022 15:51
Hat das Verfahren denn eine Ausstrahlung auf die A-Besoldung?

Bzw. Kann man hier auch noch mal in Zukunft  mit anpassungen rechnen / muss das Land hier nochmal nachbessern?

Über die in allen 17 Besoldungsrechtskreisen zu gering gewährte Nettoalimentation hat jedes Verfahren hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation im jeweils betroffenen Besoldungsrechtskreis mindestens mittelbar Ausstrahlung auf die A-Besoldung, da der Gesetzgeber gezwungen ist, die Mindestalimentation realitätsgerecht zu bemessen und daraus sachgerechte Schlüsse zu ziehen. Zumeist geschieht zwar derzeit weder das eine noch das andere. Der mittelbare Charakter liegt aber darin, dass weiterhin jeder Dienstherr am Ende gezwungen sein wird, seine ggf. beklagte Alimentation seit spätestens 2005 (frühere noch nicht entschiedene Zeiträume liegen nicht vor) verfassungskonform nachzubessern. Deshalb ist es wichtig, der gewährten Nettoalimentation zeitnah (also jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahrs) und mit den statthaften Rechtsbehelfen zu widersprechen.

@ Lpm02

Ich würde in regelmäßigen Abständen wiederkehrend beim LBV nachfragen - sicherlich gerne auch irgendwann schriftlich, sofern die mündliche Antwort entsprechend fortgesetzt werden würde -, bis Du eine sachgerechte Antwort erhalten wirst, die Du dann hier posten kannst. Denn am Ende wird das LBV auf Grundlage der Rechtslage intern abgestimmte Entscheidungen fällen müssen: Sie kann Deine Frage also - je nach der von ihr präsentierten Entscheidung - bei ihr hinreichend von Dir zur Verfügung gestellten Informationen positiv oder negativ beantworten. Die Antwort, dass man das nicht beantworten können, weil man keine Antwort wisse, dürfte keine am Ende sachgerechte Antwort sein, denke ich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 04.05.2022 15:51
Hallo zusammen,

ich habe hier eine Frage, die mir das LBV leider noch nicht beantworten konnte und ich es selbst auch noch nicht herausgefunden habe.

Ich bin Beamter, verheiratet und habe 2 Kinder.

Meine Frau ist Erzieherin im Kirchendienst und erhält den Familienzuschlag für unsere Kinder.
Von der Änderung die zum 01.12.22 wirksam wird, wird sie nicht profitieren.

Meine Frage ist daher, ob ich damit rechnen kann, dass ich den Differenzbetrag erhalten werde ?
Dem LBV ist bekannt, dass ich 2 Kinder habe.

Entschuldigung, falls die Frage bereits gestellt wurde.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Zunächst einmal wurde der Familienzuschlag rückwirkend zum 01.01.2022 verbessert, wird für das Jahr 2022 allerdings erst mit der Bezügemitteilung für den Monat Dezember 2022 ausgezahlt.

Der Familienzuschlag steht dem Beamten für jedes kindergeldberechtigte Kind zu. Wenn mehrere Elternteile im ÖD beschäftigt sind, bekommt es der Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Da es jetzt lediglich eine Veränderung im Bereich des Famlienzuschlages gibt und somit der Familienzuschlag als Beamter erwartungsgemäß höher ist als bei der angestellten Ehefrau, würde ich sicherheitshalber schnellstmöglich den Kindergeldanspruch von der Mutter auf den Vater bei der örtlich zuständigen Familienkasse umstellen und dem eigenen Dienstherrn sowie dem Arbeitgeber der Ehefrau nach Rückmeldung der Familienkasse entsprechend melden.

Sollte sich im Nachhinein heraus stellen, dass das nicht notwendig war, hat man sich trotzdem finanziell nicht verschlechtert. Wenn man es nicht ändert, droht aus meiner Sicht im ersten Schritt die Ablehnung der Zahlung des Familienzuschlages durch das LBV, da ja bereits die Ehefrau einen solchen erhält. Der Rechtsweg gegen eine solche, mögliche Rechtsauffassung des LBV steht einem natürlich frei, aber die Mühlen der Justiz mahlen ja bekanntlich recht langsam.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 04.05.2022 18:58
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.

Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 04.05.2022 21:44
Hier mal ein Auszug aus einer Info der GEW, die heute bei mir eingetrudelt ist:

Bis zu der Besoldungsänderung ab dem 1. Dezember 2022 wird dies mit einem sog. Ergänzungszuschlag geregelt, der aber auch erst mit dem Dezembergehalt ausgezahlt wird. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Zwischenzeitliche Umzüge können sich nachteilig auswirken. Dass diese Regelung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, ist aus Sicht der Gewerkschaften nicht gewährleistet. Probleme mit dem Abstandsgebot und der Leistungsbezogenheit werden nicht behoben. Ledige oder kinderlose Landesbeamt*innen in Regionen mit hohen Lebenserhaltungskosten werden nicht bedacht.

Zwei Dinge finde ich hier bemerkenswert!

1.
Bislang war hier nie von einem Antrag für die Nachzahlung im Dezember die Rede oder habe ich es überlesen?
Wenn das wirklich so sein sollte, müssen wir alle ordentlich die Werbetrommel in unseren Dienststellen rühren, damit das auch jeder mitkriegt.

2.
Die GEW scheint das ganze auch kritisch zu sehen. Mal gucken, ob die da noch was unternehmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 05.05.2022 05:39
 Das für die Rückwirkend Zahlung ein Antrag notwendig ist habe ich auch noch nirgendwo gelesen würde mich auch interessieren wo man ihn her bekommt und bis wann man ihn stellen muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 05.05.2022 08:34
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.

Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.

Im Kirchenrecht gelten nach meinem Wissen für Kirchenbedienstete Sonderregelungen. In dem entsprechenden, aktuellen Tarifvertrag steht:

§ 15 BAT - KF

Kinderzulage, Leistungsentgelt
Mitarbeitende erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, eine monatliche Zulage in Höhe von 125,89 Euro. Dieser Betrag nimmt an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.


Zu dieser Konstellation (mehrere Anspruchsberechtigte) findet sich im Merkblatt des LBV NRW folgender Hinweis:

3.3 Mehrere Anspruchsberechtigte mit Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder

Sofern mehrere Personen Anspruch auf den Familienzuschlag für Kinder oder vergleichbare
Leistungen für Kinder haben, erhält die Person den Familienzuschlag für die Kinder, die das
Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhält
oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG, bzw. der §§ 3 oder 4 BKGG erhalten
würde.

Mehrere anspruchsberechtigte Personen können vorhanden sein, wenn eine weitere Person,
zu der das Kind ebenfalls eine im Gesetz oder Tarifvertrag bestimmte Stellung einnimmt,
beschäftigt ist oder Mutterschaftsgeld oder Versorgungsbezüge erhält.

Auf welche Quellen stützt Du Deine Aussagen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 05.05.2022 08:59
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.

Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.

Achso... Und was ist mit dem AVR-Caritas? Bzw. eine generelle Frage, zählt der AVR-Caritas eigentlich zum öffentlichen Dienst? Er ist ja (meines Wissens nach) lediglich an den TVöD angelehnt und privatrechtlich organisiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 05.05.2022 09:22
2.
Die GEW scheint das ganze auch kritisch zu sehen. Mal gucken, ob die da noch was unternehmen.

Die GEW wird da wahrscheinlich nichts unternehmen, da ihnen Beamte nicht besonders viel wert sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 05.05.2022 10:02
Da es um Beamte geht, können Gewerkschaften generell kaum etwas unternehmen. Was sollen diese denn auch großartig machen ?

In der aktuellen Gesetzgebung wurden sämtliche Gewerkschaften angehört....und schlichtweg ignoriert. Dagegen können die Gewerkschaften auch nichts unternehmen.

Deswegen ist es auch lächerlich, dass sich die Gewerkschaften für vermeintliche Erfolge wie die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale feiern. Wird zwar seit Jahrzehnten gefordert, war aber letztendlich ein Wahlgeschenk.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 05.05.2022 11:11
Wo soll das mit dem Antrag denn stehen?

Beim LBV NRW kann ich auch nichts von einem  Antrag lesen. Hier sieht es so aus als ob jeder das bekommt ohne Antrag der die Voraussetzung erfüllt.

Link:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

Hier der Ausschnitt:

Das Gesetz sieht folgende Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht vor:
 
Neustrukturierung des Familienzuschlages
Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 neustrukturiert und über die Besoldungsanpassung hinaus erhöht. Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Für Personen ohne melderechtlichen Hauptwohnsitz im Inland gelten besondere Regelungen.

Welcher Mietenstufe Ihre Gemeinde zugeordnet ist, können Sie der Anlage der Wohngeldverordnung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen, die Sie hier finden können.

Die entsprechende Tabelle mit weiteren Informationen wird demnächst zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für die übrigen Besoldungstabellen, gültig ab 01.12.2022.
 
 
Regionaler Ergänzungszuschlag
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 wird neben dem Familien-zuschlag der Stufen 2 und 3 monatlich ein regionaler Ergänzungszuschlag gewährt, dessen Höhe von der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde am melderechtlichen Hauptwohnsitz der oder des Anspruchsberechtigten abhängig ist. Ab dem 01.12.2022 wird der regionale Ergänzungszuschlag durch die Neustrukturierung des Familienzuschlages abgelöst.

Anspruchsberechtigung:
Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter), Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, denen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 ein Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 oder auf den Unterschiedsbetrag für ein oder zwei im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder nach § 43 Absatz 3 Landesbesoldungsgesetz zusteht.
Höhe des regionalen Ergänzungszuschlages:
Die Höhe des jeweiligen regionalen Ergänzungszuschlages ist in Anlage 18 des Landesbesoldungsgesetzes ausgewiesen. Sie richtet sich nach der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in welcher die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Für Personen ohne melderechtlichen Hauptwohnsitz im Inland gelten besondere Regelungen. Welcher Mietenstufe Ihre Gemeinde zugeordnet ist, können Sie der Anlage der Wohngeldverordnung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen, die Sie hier finden können.
Zeitraum und Zahlungszeitpunkt des regionalen Ergänzungszuschlages:
Der regionale Ergänzungszuschlag wird für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 gewährt und mit den Bezügen für den Monat Dezember 2022 (nach-)gezahlt. Ab dem 01.12.2022 fällt er weg und wird in den Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 integriert.




Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 05.05.2022 18:00
Der Gesetzentwurf genügt erneut nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen
an eine amtsangemessene Alimentation. Die im Entwurf enthaltene Annäherung der Besoldung an die Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung zielt erneut darauf ab, den Landeshaushalt zu einem
Großteil einseitig zu Lasten der Richter und Beamten zu sanieren. Dabei unterschreitet der Gesetzentwurf weiterhin die Grenze der verfassungswidrigen Unteralimentation.

Das hört sich doch ziemlich aktuell an, stammt aber aus dem Jahr 2014 vom Vorsitzenden der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es ist einfach ein Skandal wie verfassungswidrig die Politik bei der Beamtenbesoldung vorgeht. Das BVerfG muss sich dringend etwas anderes einfallen lassen, um diese verfassungswidrige Vorgehensweise der Legislative zu unterbinden und die fortwährende Unteralimentation einer ganzen Beamtengeneration zu beenden. So oder ähnlich werde ich das dem BVerfG in einem Brief mitteilen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 06.05.2022 08:57
Man spielt auf Zeit und nimmt Beamte als Geisel, da die Politik oft nur in einzelnen Legislaturperioden denkt und vielleicht am Ende mal ein kleines Wahlgeschenk (s. Kostendämpfungspauschale) macht.

Ist für das Land ja auch praktisch: die Beamten müssen erstmal jedes Jahr widersprechen (ggf. auch zu unterschiedlichen Gründen der Unteralimentation), dann muss geklagt werden und das dauert lange. Die Gerichte stellen dann nach langen Verhandlungen ggf. die Unteralimentation für einzelne Jahre (und nicht von 2010 bis heute bzw. in die Zukunft mit konkreten Alimentationshöhen) fest.

Geld gibt es dann rückwirkend nur für die Widerspruchsjahre (macht ja nicht jeder Beamte und sicherlich auch nicht für jedes Jahr, das theoretisch unteralimentiert war) und dann wahrscheinlich schon zu zahlen von der Nachfolgerregierung. Das kann man in der Opposition und im Wahlkampf dann wieder gut nutzen, weil man die fehlende schwarze Null und Versagen bei der Alimentation anprangern kann.

Bei all dem weiß man, dass die Beamten zur Dienstzeit nicht streiken dürfen und wenn sie zu laut und frech werden, kann man ihnen als Dienstherr schnell den Mund verbieten. Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger und viel zu leise und unkreativ, wie man den Dienstherren Steine in den Weg legen könnte. Nebenbei hetzt man weiter Angestellte und Beamte und auch Beamte und Beamte (s. A13 für alle) aufeinander, streut hin und wieder mal, dass Beamte zu viel verdienen und zu viele Privilegien haben – der Rückhalt aus der Bevölkerung fehlt und damit fehlt auch der Druck.

In meinen Augen hat das ganz klar System. Ein verabscheuungswürdiges System.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 06.05.2022 09:16
Das für die Rückwirkend Zahlung ein Antrag notwendig ist habe ich auch noch nirgendwo gelesen würde mich auch interessieren wo man ihn her bekommt und bis wann man ihn stellen muss.

Soweit ich die GEW verstehe, ist der Hinweis wie folgt zu verstehen:

Der regionale Ergänzungszuschlag, der rückwirkend zum 01.01.2022 eingeführt wurde, kommt von Amts wegen. Damit sind nach Einschätzung der GEW die Vorgaben des BVerfG allerdings nicht vollständig erfüllt. Hierbei geht es um die Geltendmachung der Besoldung im Zusammenhang mit der Forderung „A 13Z für alle“ und der „amtsangemessenen Alimentation“. Deswegen empfiehlt die GEW, trotz der rückwirkenden Einführung des regionalen Ergänzungszuschlages auch in diesem Kalenderjahr noch einen Antrag auf "amtsangemessene Alimentation" und ggf. "A13 Z für alle" zu stellen.

Jeder betroffene Beamte muss dafür Sorge tragen, dass sein Musterschreiben bis spätestens zum 31.12.2022 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) eingeht. In den Jahren, in denen dies nicht geschieht, wird eine Durchsetzung weiterer Ansprüche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aussichtslos sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 06.05.2022 09:25
Man spielt auf Zeit und nimmt Beamte als Geisel, da die Politik oft nur in einzelnen Legislaturperioden denkt und vielleicht am Ende mal ein kleines Wahlgeschenk (s. Kostendämpfungspauschale) macht.

Ist für das Land ja auch praktisch: die Beamten müssen erstmal jedes Jahr widersprechen (ggf. auch zu unterschiedlichen Gründen der Unteralimentation), dann muss geklagt werden und das dauert lange. Die Gerichte stellen dann nach langen Verhandlungen ggf. die Unteralimentation für einzelne Jahre (und nicht von 2010 bis heute bzw. in die Zukunft mit konkreten Alimentationshöhen) fest.

Geld gibt es dann rückwirkend nur für die Widerspruchsjahre (macht ja nicht jeder Beamte und sicherlich auch nicht für jedes Jahr, das theoretisch unteralimentiert war) und dann wahrscheinlich schon zu zahlen von der Nachfolgerregierung. Das kann man in der Opposition und im Wahlkampf dann wieder gut nutzen, weil man die fehlende schwarze Null und Versagen bei der Alimentation anprangern kann.

Bei all dem weiß man, dass die Beamten zur Dienstzeit nicht streiken dürfen und wenn sie zu laut und frech werden, kann man ihnen als Dienstherr schnell den Mund verbieten. Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger und viel zu leise und unkreativ, wie man den Dienstherren Steine in den Weg legen könnte. Nebenbei hetzt man weiter Angestellte und Beamte und auch Beamte und Beamte (s. A13 für alle) aufeinander, streut hin und wieder mal, dass Beamte zu viel verdienen und zu viele Privilegien haben – der Rückhalt aus der Bevölkerung fehlt und damit fehlt auch der Druck.

In meinen Augen hat das ganz klar System. Ein verabscheuungswürdiges System.

Genau so !
Falls ein Regierungswechsel anstehen sollte, bin ich mal gespannt, ob die bisherigen Forderungen der Opposition zeitnah eingebracht und umgesetzt werden....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 06.05.2022 09:35
Wenn ich an die letzte SPD-Regierung mit Koalitionspartner Grüne unter Hannelore Kraft denke, mache ich mir da keine allzu großen Hoffnungen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 09.05.2022 18:45
Hallo,

Ich bin neu hier und lese seit einigen Tagen mal quer mit.
Frage zur Änderung des Familienzuschlages...
Falle ich, verheiratet, 2 Kinder, A12, unter die Familienzuschlagstufe 3 ? Auf meiner Besoldungsbescheinigung steht 2ff., 407 Euro.
Bekomme ich dann nun ( ab 1.1.22 rückwirkend und ab 1.12.22 dauerhaft) ca. 410 noch oben drauf?
Mietenstufe / Wohngeldstufe meines Ortes ist die Stufe 3.
Also dann dauerhaft ca 820 Euro brutto?
Im offiziellen Beispiel steht immer nur Beamtin,  A12, ein Klnd
..
Und wenn ich Familienzuschlag Stufe 3 google, gibt's den gar nicht. Nur 2ff...

Ggf habt ihr ja nochmal eine Aussage, ob ich das richtig kapiert habe...
Ich danke sehr und wünsche einen schönen Abend!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 10.05.2022 06:14
Hallo,

Ich bin neu hier und lese seit einigen Tagen mal quer mit.
Frage zur Änderung des Familienzuschlages...
Falle ich, verheiratet, 2 Kinder, A12, unter die Familienzuschlagstufe 3 ? Auf meiner Besoldungsbescheinigung steht 2ff., 407 Euro.
Bekomme ich dann nun ( ab 1.1.22 rückwirkend und ab 1.12.22 dauerhaft) ca. 410 noch oben drauf?
Mietenstufe / Wohngeldstufe meines Ortes ist die Stufe 3.
Also dann dauerhaft ca 820 Euro brutto?
Im offiziellen Beispiel steht immer nur Beamtin,  A12, ein Klnd
..
Und wenn ich Familienzuschlag Stufe 3 google, gibt's den gar nicht. Nur 2ff...

Ggf habt ihr ja nochmal eine Aussage, ob ich das richtig kapiert habe...
Ich danke sehr und wünsche einen schönen Abend!

Ja
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 10.05.2022 08:49
Kurz und knapp  :D ! Aber danke! Dann hab ich es richtig verstanden!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 11.05.2022 20:59
Für alle Grundschul - und Sek 1 Lehrer hier- es wird spannend. A13 für alle scheint mit jeder Partei möglich, alle haben es im Programm. Die CDU allerdings nur mit Weiterbildungsmassnahmen, dazu haben sie ja gerade bewiesen, dass sie es nicht priorisieren.

Denke mit rot-grün ist A13 ab August 23 für alle Realität. Schöne 300 netto mehr, je nachdem. Mit „Z“ sogar knappe 400. Hoffen wir auf das Beste, egal, wer regieren wird. Ohne A13 können wir bald Äffchen vor die Klassen stellen…

Knappe 100k Lehrer sind hier betroffen, die Wahl wird also spannend.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.05.2022 09:42
Für alle Grundschul - und Sek 1 Lehrer hier- es wird spannend. A13 für alle scheint mit jeder Partei möglich, alle haben es im Programm. Die CDU allerdings nur mit Weiterbildungsmassnahmen, dazu haben sie ja gerade bewiesen, dass sie es nicht priorisieren.

Denke mit rot-grün ist A13 ab August 23 für alle Realität. Schöne 300 netto mehr, je nachdem. Mit „Z“ sogar knappe 400. Hoffen wir auf das Beste, egal, wer regieren wird. Ohne A13 können wir bald Äffchen vor die Klassen stellen…

Knappe 100k Lehrer sind hier betroffen, die Wahl wird also spannend.

Ich glaube, du bist hier zu optimistisch. Du übersiehst, dass es nach jeder Landtagswahl, insbesondere denen mit Regierungswechseln, für die neue Regierung "überraschende" Haushaltslöcher gab, die bestimmte Maßnahmen unmöglich gemacht haben. Egal in welcher Konstellation, ich kann mir nicht vorstellen, dass vor 2026/2027 irgendetwas passiert (als Wahlgeschenk, ähnlich wie jetzt der Familienzuschlag).

Und auch dann übersiehst du, dass die klassische Sek I- und Primarstufenausbildung eine laufbahnrechtliche Hürde darstellt: Die Begründung für A12 war immer die kürzere Regelstudienzeit, und das war auch gerichtsfest, gleichzeitig ist die Veränderung in der Lehrerausbildung jetzt die Begründung für A13. Ich sehe das also nicht für 100k Kolleg*innen, sondern im Idealfall für diejenigen, die nach der neuen Prüfungsordnung ausgebildet wurden, evtl. mit einer Weiterbildungsmaßnahme auf freiwilliger Basis für die anderen. Und zwar unabhängig von der politischen Partei, denn die differenzierte Bezahlung bei gleicher Ausbildungsstruktur wird nicht mehr gerichtsfest sein, aber auch eben nur in diesen Fällen.

Richtig spannend wird es dann für diejenigen, die in Modellversuchen schon im BA/MA aber nach alten Prüfungsordnungen ausgebildet wurden, also etwa die Jahrgänge ab etwa 2008 aus Bielefeld.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 10:55
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.05.2022 11:12
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 12.05.2022 11:25
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Die sollen sich lieber um eine verfassungsgemäße Umsetzung des BVerfG Beschlusses vom Mai 2020 kümmern und danach erst dieses Thema angehen. Andererseits ist das natürlich billiger und könnte die ein oder andere Stimme bringen.
Im Laufe der Woche hatte ich Kontakt zu einem Lokalpolitiker der SPD aufgrund der Landtagswahl am kommenden Sonntag.
Der Tenor war, warum die SPD dem Besoldungsgesetz ohne Gegenstimme zugestimmt hat:
Lieber kleine Veränderungen als gar keine und man wollte die Kostendämpfungspauschale unbedingt abschaffen. Wenn man sie wählt würde der richtig große Wurf wie im Wahlprogramm angekündigt kommen.

Auf die Nachfrage, wie das realisiert werden soll, kam nur schweigen.
Ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen soll bei so einer Aussage. Damit zeigt sich wieder einmal das Politik ein Kompromissgeschäft ist und nichts weiter. Die Wertschätzung der Mitarbeiter ist rein fiskalisch motiviert und hat nichts mit dem Wahlprogramm zu tun.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 12:06
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.

Kann das mit Kraft nachvollziehen, allerdings würde ich bei A13
Für alle alle jetzt auf rot - grün wetten. War es doch Lienenkämper, der aktiv Gebauers Versuche blockiert hat.

Zu welcher Einschätzung gelangt deine Ausführung im oberen Teil? Zählt der Ba/Ma Modellversuch eher zu LAGB 2009 oder dem was davor war?

Fakt ist, ich hab ein Masterzeugnis in der Schublade. Aber mal ernsthaft: das wäre medial ein viel grösserer Aufstand, die bisherigen Lehrer in A12 zu lassen als die sehr abstrakte amtsangemessene Besoldung nicht umzusetzen. Ersteres ist nahezu täglich Thema, denke, dass da zumindest was mit Stufenplan kommen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.05.2022 12:21
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.

Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.

Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…

Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.

Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.

Kann das mit Kraft nachvollziehen, allerdings würde ich bei A13
Für alle alle jetzt auf rot - grün wetten. War es doch Lienenkämper, der aktiv Gebauers Versuche blockiert hat.

Zu welcher Einschätzung gelangt deine Ausführung im oberen Teil? Zählt der Ba/Ma Modellversuch eher zu LAGB 2009 oder dem was davor war?

Fakt ist, ich hab ein Masterzeugnis in der Schublade. Aber mal ernsthaft: das wäre medial ein viel grösserer Aufstand, die bisherigen Lehrer in A12 zu lassen als die sehr abstrakte amtsangemessene Besoldung nicht umzusetzen. Ersteres ist nahezu täglich Thema, denke, dass da zumindest was mit Stufenplan kommen wird.

Bei Lienenkämper hast du Recht. Allerdings erinnert mich Kutschaty persönlich so sehr an Kraft (er hat ja auch bei ihr gelernt -- und sein Wahlkampf ist gefühlt derselbe, abgesehen von Olaf Scholz), dass es mir an Vertrauen fehlt, dass da tatsächlich etwas passieren wird. Sie hatte ja auch immer rechtzeitig einen Grund, weshalb irgendetwas Tolles dann doch nicht ging...

Ich habe keine Glaskugel, gehe aber persönlich davon aus, dass ein Gesetzentwurf -- wenn er denn irgendwann kommt -- die Vergleichbarkeit der Ausbildung als Zugangsvoraussetzung in den hD in den Mittelpunkt stellt, und das wird dann nicht der Master sein sondern die Regelstudienzeit (deshalb reite ich da so drauf rum; der gleiche Aufhänger ist ja auch die Begründung für A13 für Sonderpägagog*innen, selbst wenn sie durch Löhrmanns Inklusion oft nur noch Hilfskräfte sind). Damit sind alle neuen Studiengänge eingeschlossen, bei den Modellversuchen wird das variieren (in Bielefeld gab es für Sek I und Primarstufe den zweisemestrigen Master, wie war das in Dortmund?). Im besten Fall wird es an den Master gehängt und unabhängig von der Regelstudienzeit gehandhabt, das wäre dann ein großer Gewinn für alle aus den Modellversuchen, das sind aber wahrscheinlich gar nicht sooo viele. A13 für alle, also auch die alten Staatsexamina, sehe ich realistisch ausschließlich mit Weiterbildung, weil ansonsten auf andere Weise der hD/gD-Abstand, der sich aus der Ausbildung ergibt und darüber bis 2009 auch gerichtsfest war, wiederhergestellt werden müsste und man alle, die an den Grundschulen und Sek. I-Schulen hart für eine der wenigen Beförderungen in A13 gearbeitet haben, gleich noch mit verprellt. Dass dann das Z für alle traditionellen hD und die nach neuen Ausbildungsordnungen ausgebildeten reicht, kann ich mir nicht vorstellen. Ein Stück weit ist es so, wie es im Wahlprogramm steht, also auch naiv, was aber wieder zu meiner oben geschilderten Einschätzung von Kutschatys Politikstil passt. Aber natürlich würde so etwas in der Klärung wieder Jahre brauchen, deshalb ist Modell Regelstudienzeit das m.E. realistischste, Master vielleicht noch in Abstrichen, weil die Modellversuche nicht bedacht werden oder durchrutschen.

Das ist natürlich meine persönliche Meinung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 12:36
In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.

Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc

Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 12.05.2022 13:12
In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.

Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc

Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.

"Fairness" spricht für deinen Charakter, findet man in der Besoldung aber eher selten. Hinzu kommt das Problem, dass die Arbeit tatsächlich schwer vergleichbar ist. Wenn Fairness eine Rolle spielen würde, müssten Zulagen eigentlich auch Faktoren wie Korrekturbelastung, Belastung durch Klassenleitung (in der Primar- und Erprobungsstufe anders als in der Sek. I darüber; an sozial schwierigeren Schulformen und Einzugsgebieten sicher auch höher als anderswo), oder auch Profaneres wie Fachvorsitze auffangen, besonders, wenn die angeordnet werden.

Meine Frau ist Realschullehrerin, ich am Gymnasium. Wir stellen immer wieder fest, dass die Belastung sehr unterschiedliche Ursachen hat; das ist kein Appell gegen A13 für alle, sondern heißt nur, dass man die Besoldungsfrage aus Gründen der Fairness eigentlich komplett anders und viel kleinschrittiger denken sollte. Es ist keine Lösung, wenn jemand mit katholischer Religionslehre und Kunst an einer gut situierten Sekundarschule in Sek. I plötzlich das gleiche bekommt wie jemand mit Deutsch und Englisch im Abitur an einer Gesamtschule im "Brennpunkt". Es ist aber auch keine Lösung, dass jemand mit Sport und Erdkunde am Gymnasium mehr bekommt als jemand mit Deutsch, Mathe und Klassenleitung an der Hauptschule in Köln-Chorweiler. (dieser Abschnitt ist bewusst zugespitzt formuliert, mir ist völlig klar, dass es Kolleg*innen in allen Fächern, allen Standorten und allen Schulformen gibt, die Unglaubliches leisten. Aber ich denke, alle, die Teil des Systems Schule sind, wissen, wovon ich schreibe)

Ich bin, wie gesagt, über den Stand in den anderen Ländern nicht gut informiert, habe aber gerade mal auf der GEW-Seite nachgelesen. Die "neuen Bundesländer" haben natürlich sowohl im Beamtenrecht als auch in der Lehrer*innenausbildung eine spezielle Entwicklung hingelegt. Ansonsten sehen wir das, wenn ich das richtig sehe, in der jüngeren Vergangenheit in Bremen und in Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer sind sicher nicht federführend, was ihre Regelungen betrifft, und eine Abwerbung von Studierenden wird eine größere Rolle spielen als in NRW, wo traditionell nach dem Studium ohnehin sehr viele bleiben und es nur eine geringe Mobilität gibt. Wenn ich das richtig sehe, dauert die Überleitung da aber auch einige Jahre (in Schleswig-Holstein ist von 8 Jahren für die Grundschule die Rede), was natürlich dazu führt, dass sich das Problem zum Teil von selbst löst, weil am Ende der Überleitungsphase ein größerer Teil der "alt" Ausgebildeten in Pension ist. Für eine tiefergehende Beurteilung müsste ich mich jetzt in die Debatte einlesen, vor allem aber auch in die jeweils alten Fassungen der LABG. Mein Tipp ist, dass es da schon einen Unterschied gab; am Ende freue ich mich aber für dich, meine Frau (damit ja auch für mich...) und für alle anderen, wenn ich Unrecht habe. ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 13:26
Da ich auch Realschullehrer bin gebe ich noch zu bedenken, dass selbst in Ländern ohne A13
Für alle, wie Hessen und Bayern, dieses Amt dort A13 ist. Obwohl zB in Bayern die Studienzeit immernoch kürzer ist !

Man könnte auch noch nach Niedersachen gucken, die wegen Bremen und HH auch nicht mehr unendlich lange mit A13 warten werden - dort haben alle A12er wenigstens eine Zulage. In HH war
das ja scheinbar rechtlich alles kein Problem. A12 auf A13Z,
Beförderungen von A13 auf A14. Einfach der SekII gleichgestellt, das sollte auch hier möglich sein.

Man sieht, NRW ist ganz tief unten. Im Wahlprogramm der Grünen stehen nun explizit auch „Bestandslehrkräfte sollen A13 erhalten“. Es wird nie sicher sein, was passiert, aber irgendwas wird und muss passieren…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 13:54
Gibt es denn von den 9 Bundesländern irgendein Land, was den Weg A13
explizit nur für neueingestellte Lehrer gewählt hat? So wie ich das sehe, gibt es entweder Stufenpläne oder wie in Thüringen, eine sofortige Überleitung aller.

Wieso sollte es entgegen aller Ankündigungen in NRW anders laufen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 12.05.2022 14:49
Frag doch mal Berliner Lehrer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 15:10
In Berlin wurden, so wie ich das sehe, alle angestellten Lehrer von E11 auf E13 gesetzt inklusive der Mitnahme der Erfahrungsstufen. Wie sich die baldige Verbeamtungswelle darauf auswirkt weiss ich nicht, aber würde meinen, dass alle dann A13 werden…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 12.05.2022 15:18
Die E13 kann ich schonmal nicht bestätigen. Und vermutlich werden Grundschullehrer auch nicht im hD verbeamtet. Aber das ist nur meine Meinung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 15:29
Grundschullehrer in Berlin: Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E 13 für alle. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 zum 1. August 2019 angekündigt. Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/grundschullehrer-in-berlin-hoehergruppierung-in-die-entgeltgruppe-e-13-fuer-alle/

Wird höchste Zeit also für NRW!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 12.05.2022 16:48
Ich würde lieber A12 nehmen als E13.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.05.2022 16:55
Durchaus, aber besser wäre doch dann A13….denn genau das wird ja versprochen in NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 13.05.2022 12:47
Hey,

Hatte mir auch schon mal Gedanken gemacht:

In 2022 von A12 auf A13 befördert. Aufgabengebunden!
Wenn nun ALLE A13  oder A13 Z bekämen, was ich befürworte, würden sicherlich viele ihre aufgabengebundene Beförderung für A13 niederlegen.  Da müsste dann folglich eine Anhebung auf A14 oder eine vergleichbare Funktionszulage kommen. Oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.05.2022 13:47
Das wird alles die spannende Frage sein. Gestern überboten sich ja Wüst und Kutschaty mit der Einführung von A13, also es wird in irgendner Weise kommen.


@photosynthese

Hab nochmal mein Masterzeugnis rausgeholt, und na ja da steht fett Master of Education in der gestuften Lehrerbildung. Auf den ersten Blick nichts von 8 vs. 10 Semestern zu sehen. Akademisch ist es der gleiche Abschluss, die neuen heissen auch Master of Education. Daher bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung dies dann evtl. nicht sofort A13 bedeuten soll und wer das überhaupt bewertet und ggf. herausfindet…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 13.05.2022 14:58
Daher bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung dies dann evtl. nicht sofort A13 bedeuten soll und wer das überhaupt bewertet und ggf. herausfindet…

im Zweifel die Akkreditierungsstelle.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 13.05.2022 17:03
@Reisinger850:

Vielleicht lassen wir das hier nicht weiter zu einer pathetischen "A13 für alle"-Diskussion verkommen, in der es nur darum geht, dass Dir endlich jemand ganz doll zuspricht, dass Du deine A13 bekommst!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 13.05.2022 17:29
Das wird alles die spannende Frage sein. Gestern überboten sich ja Wüst und Kutschaty mit der Einführung von A13, also es wird in irgendner Weise kommen.

Ich würde gerne EINEN ehrlichen Grund kennen, warum der Wüst A13 für alle "in den ersten 100 Tagen" der neuen Amtsperiode angeblich einführen will, aber nicht heute seine bereits vorhandene Mehrheit genau dafür nutzt - von mir aus mit einer Gültigkeit erst ab Tag X. Er könnte das durchaus heute schon machen, wenn er wirklich wollen würde...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.05.2022 21:26
Genau deshalb glaube ich es auch nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.05.2022 21:28
@Reisinger850:

Vielleicht lassen wir das hier nicht weiter zu einer pathetischen "A13 für alle"-Diskussion verkommen, in der es nur darum geht, dass Dir endlich jemand ganz doll zuspricht, dass Du deine A13 bekommst!?

Wenn du was anderes spannendes, für viele viele Beamte auch aktuelles zu NRW und Besoldung hättest - gern. So bist du glaube ich nur genervt, weil es bei dir nicht bald von A5 auf A6 geht…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: martin0312 am 13.05.2022 22:06
Dieser Reisinger850 entspricht richtig dem Klischee eines arroganten Lehrers. Habt ihr nicht eigene Foren wo ihr unter euch seid?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 14.05.2022 06:15
Wenn du was anderes spannendes, für viele viele Beamte auch aktuelles zu NRW und Besoldung hättest - gern. So bist du glaube ich nur genervt, weil es bei dir nicht bald von A5 auf A6 geht…

Es geht hier um die Besoldungsrunde 2021-2022, nicht um „Wünsch Dir was“. Zu deinem Traumthema lasse ich die Entscheidung (https://www.news4teachers.de/2022/05/verwaltungsgericht-billigt-geringere-bezahlung-von-grundschullehrern-sachgerecht-und-nicht-willkuerlich/ (https://www.news4teachers.de/2022/05/verwaltungsgericht-billigt-geringere-bezahlung-von-grundschullehrern-sachgerecht-und-nicht-willkuerlich/)) des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mal hier stehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kommunalbeamter am 14.05.2022 12:32
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 14.05.2022 13:02
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG

Die Neiddebatte ist ein alter Hut und hilft uns auch nicht weiter. Was man von außen nämlich nicht sieht, ist dass nur die reine Unterrichtszeit als Arbeitszeit erfasst wird. Alles andere, auch Zeitaufwändiges, wie Schulentwicklung, Korrekturen und Abiturprüfungen mit Vor- und Nachbereitung, und eine Menge mehr, fallen nicht darunter. Ich habe mir in den ersten Dienstjahren mal die Mühe gemacht und die tatsächliche Arbeitszeit erfasst. Vor Kindern habe ich selten in den Ferien gearbeitet, das stimmt, aber dafür hatte ich drumherum grundsätzlich Sechstageswochen mit ungf. 50 Arbeitsstunden (Zeitstunden). Alles in allem kam ich so geradeso hin, wenn ich die Differenz als Überstundenausgleich verstehe. Und die Bezahlung finde ich auch nicht unangemessen, wenn man überlegt, wie fundiert 1. die Ausbildung ist und 2. wie breit aufgestellt wir agieren müssen. Es gibt Tage, an denen ich in den ersten beiden Stunden komplexen Literaturunterricht in einem Leistungskurs mache, danach mit einem Geschichts-Grundkurs zeitgeschlichte Einordnungsaebeit vornehme (etwa im Rahmen des Ukrainekrieges), direkt im Anschluss ohne Pause einen Streit zwischen Fünft- und Sechstklässlern darüber schlichten muss, ob man auf den Tischtennisplatten Tischtennis oder Tischball spielt (und wer spielen darf), und danach, immer noch ohne Pause, ins Jugendamt fahre, um als Klassenlehrer zu vermitteln oder zu berichten, um schließlich direkt in die Lehrerkonferenz zu fahren, wo Entscheidungen des Stundenrasters auf Jahre gefällt werden, und mich dann noch an die Korrektur der Klausuren aus dem Leistungskurs machen darf. Unterricht für den nächsten Tag ist dann noch nicht geplant, das Klassenfest oder die Klassenfahrt (bei der wir 24/7 im Dienst sind, was aber niemanden interessiert), auch noch nicht.

Ich klage nicht, weil ich die Bezahlung als angemessen empfinde. Dass das nicht von außen gesehen wird, wissen wir alle -- aber die Lösung für die oft begründete Unzufriedenheit mancher kann nicht in der Abwertung anderer liegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 14.05.2022 14:03
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG



Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet.  In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.05.2022 14:47
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position  auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.

Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu  Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.

LG

Guter Witz. Vielleicht kann man dem verheerenden Mangel mit A11 besser begegnen. Tatsächlich reicht mir A12 nicht im Ansatz, um angemessen meiner Ausbildung leben zu können. Kein Wunder, dass da keiner Bock drauf hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kommunalbeamter am 14.05.2022 16:11
Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet.  In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!



Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, ich würde dich definitiv dazu zählen.
Sollten Überstunden anfallen, müsste man sie selbstverständlich entlohnen.
Dafür wäre natürlich eine Arbeitszeiterfassung analog zu vielen anderen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
notwendig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kommunalbeamter am 14.05.2022 16:16

Guter Witz. Vielleicht kann man dem verheerenden Mangel mit A11 besser begegnen. Tatsächlich reicht mir A12 nicht im Ansatz, um angemessen meiner Ausbildung leben zu können. Kein Wunder, dass da keiner Bock drauf hat.

Ich finde ein Einstiegsgehalt von 2850€ Netto in A11 schon attraktiv.
Dies als Single und ohne etwaige Familienzuschläge welche es noch gibt.
Ich kenne einige Personen welche ähnlich lang studiert haben und nicht ein solches Einkommen erzielen.
Dazu kommen noch die o.g. berufsbedingten Vorteile, sowie generelle Vorteile des Berufsbeamtentums.

LG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 14.05.2022 17:29
Da gehen nochmal 300€ für PKV und Pflege weg...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kommunalbeamter am 14.05.2022 18:00
Ok, kommt auf den Versicherer an den man hat.
Ich z.B. zahle 181,84€ mit 500€ Selbstbehalt pro Jahr.
Und bekomme davon auch noch im Jahr ca. 600€ Beitragsrückerstattung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 15.05.2022 10:00


Das gesetzt zur Besoldung wurde ja Mitte April beschlossen .
Oder steht noch was aus?

Kann man Anfang Juni mit der Nachzahlung der Strukturzulage rechnen ?
Ich bin A8 und diese wurde ja ab 1.1.2022 auf 80€ angehoben .

Vielen Dank für Infos .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kommunalbeamter am 15.05.2022 16:07


Das gesetzt zur Besoldung wurde ja Mitte April beschlossen .
Oder steht noch was aus?

Kann man Anfang Juni mit der Nachzahlung der Strukturzulage rechnen ?
Ich bin A8 und diese wurde ja ab 1.1.2022 auf 80€ angehoben .

Vielen Dank für Infos .

In unserer Behörde gab es dazu letzte Woche ein Schreiben vom Personalamt.
Erfahrungsgemäß wird die Auszahlung damit mit der Besoldung 06/22 erfolgen.
Wenn du von deiner Personalstelle noch nichts bekommen hast, einfach mal
nachfragen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 17.05.2022 08:33
Warum gibt es eigentlich noch keine aktualisierten Besoldungsrechner mit den neuen Familien/Regionalzuschlägen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 17.05.2022 08:49
Warum gibt es eigentlich noch keine aktualisierten Besoldungsrechner mit den neuen Familien/Regionalzuschlägen?

Vermutlich weil das hier ehrenamtlich gemacht wird und die Einarbeitung sehr aufwändig ist, da es bisher keinen regionalen Faktor gab.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: eve am 21.05.2022 10:38
Guten Tag,

ich habe heute vom LBV NRW nachfolgendes Schreiben erhalten. ::)
Auf meinen Widerspruch habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich finde das Schreiben nicht klar strukturiert. Es gibt z.T eine Überschrift für die Laufbahngruppe 1.1 die dann wiederum Informationen zur Laufbahn 1.2 enthält.

Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von  anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt.  ???

Zitat

Informationen über gesetzliche Änderungen

Sehr geehrte Frau XXX,

aktuell wurde durch das Land NRW das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet, welches besoldungsrechtliche Auswirkungen hat.

Sich daraus ergebende Änderungen, die Ihre Besoldung betreffen, werden in den folgenden Punkten beschrieben. BeachtenSie bitte, dass nicht alle der nachstehenden Sachverhalte gleichzeitig auf Sie zutreffen werden.

Alle Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2022 und werden von Amts wegen vorgenommen. Einen Antrag müssen Sie daher nicht stellen.

Erstmalige Strukturzulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)

In der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppen A6 und A7 wird erstmalig eine Strukturzulage nach § 47 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) in Höhe von 10,00 EUR monatlich gezahlt.

Amtszulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)

In allen Ämtern der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie im Beförderungsamt A6 als Sekretärin/Sekretär wird künftig eine Amtszulage von einheitlich 81,49 EUR monatlich gezahlt.

Die bislang in den Besoldungsgruppen A6 bis A8 nach § 47 LBesG NRW gezahlte Strukturzulage in Höhe von bislang monatlich 23,36 EUR bzw. 23,65 EUR wird einheitlich auf 80,00 EUR monatlich erhöht.

Erstmaliger Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen

Beihilfeberechtigte Personen in allen Ämtern der Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten erstmalig einen Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 EUR
Der Anspruch auf den Zuschuss gilt solange, wie ein eigener Anspruch auf Beihilfe oder Leistungen der Krankenfürsorge nach beihilfe-rechtlichen Vorschriften besteht.
Der Zuschuss kann daher auch an Personen gezahlt werden, die beurlaubt sind oder in den Ruhestand treten bzw. versetzt werden.

Wegfall von Erfahrungsstufen

In den Besoldungsgruppen A5 bis A10 entfallen die ersten beiden Erfahrungsstufen beim Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe. Das heißt, dass die betreffenden Personen, die sich am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 befunden haben, in die neue erste Erfahrungsstufe des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe (hier: Erfahrungsstufe 3) übergeleitet werden.

Gleichzeitig erfolgt auch eine Anpassung bei der Steigerung in die nächste Erfahrungsstufe. Die Berechnung bezüglich des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe beginnt mit dem Zeitpunkt der Überleitung.
Beispiel:
Überleitung zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3. Nächste Stufensteigerung am 01.01.2024 in die Erfahrungsstufe 4. Die Umstellung Ihrer Besoldung wird mit Ihren Bezügen für den Monat Juni 2022 vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt auch eine entsprechende Nachzahlung, rückwirkend ab dem 01.01.2022. Bitte überprüfen Sie Ihre Bezügemitteilung für den vorgenannten Monat.

Soweit Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das LBV NRW wenden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite. Über weitere Änderungen, insbesondere zur Regionalisierung und Neustrukturierung des Familienzuschlags, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr LBV NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 21.05.2022 12:53
(als Wahlgeschenk, ähnlich wie jetzt der Familienzuschlag).
Wusste garnicht, dass das BVerG jetzt auch noch für Wahlgeschenke zuständig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 23.05.2022 08:53

Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von  anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt.  ???


ich finde es auch recht schwierig. "Erfahrungsstufen" kann man das ja nun auch nicht mehr nennen, wenn die 4 Jahre bis zur Stufe 3 unbeachtlich bleiben. Aber schön, dass jeder Berufsanfänger nun auch in Stufe 3 ist.. sehr motivierend  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 23.05.2022 13:18
Dies dient halt nur der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Das der Gesetzgeber nicht an seine Bestandsbeamten denkt, dürfte klar sein.

Nur die Frage dürfte jetzt sein: wenn diese Erfahrungsstufen laut gesetzgeber ja Erfahrung darstellen sollen aber jetzt wegfallen: haben dann die Leute diese Erfahrung eigentlich erworben?

Man macht sich selber absolut lächerlich mit solch einer Besoldungsstuktur.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TL29 am 23.05.2022 16:41
ich finde es auch recht schwierig. "Erfahrungsstufen" kann man das ja nun auch nicht mehr nennen, wenn die 4 Jahre bis zur Stufe 3 unbeachtlich bleiben. Aber schön, dass jeder Berufsanfänger nun auch in Stufe 3 ist.. sehr motivierend  ;D

Genau so ist es jetzt bei mir...bin aktuell 3,x Jahre fertig nach Studium und aktuell in Stufe 3..und für mich ist das n absoluter Schlag ins Gesicht, dass jetzt die, die frisch von der Uni kommen exakt das Gleiche verdienen :-\ Und da geht es mir nicht um die Kollegen...denen gönne ich es, aber es geht auch um die Wertschätzung der Kollegen, die bereits fertig sind.

Dies dient halt nur der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Das der Gesetzgeber nicht an seine Bestandsbeamten denkt, dürfte klar sein.

Nur die Frage dürfte jetzt sein: wenn diese Erfahrungsstufen laut gesetzgeber ja Erfahrung darstellen sollen aber jetzt wegfallen: haben dann die Leute diese Erfahrung eigentlich erworben?

Man macht sich selber absolut lächerlich mit solch einer Besoldungsstuktur.

Aber du willst doch nicht sagen, dass die Verfassungsmäßigkeit da in irgendeiner Form hergestellt wurde? ;) Für Neueinsteiger wurde sich in die richtige Richtung bewegt...mehr auch nicht. Mit 80,00 EUR netto im Monat mehr wirst du keine Verfassungsmäßigkeit herstellen können. Und dafür ist jetzt die Bezahlung nach Leistungsprinzip inkl. der Erfahrungsstufen hinfällig. Kann ja wie oben gesagt nicht sein, dass ich das Gleiche bekomme, wie jemand Neues. Ich habe nunmal faktisch 4 Jahre mehr Erfahrung, auch wenn das nicht immer gleich bedeutet, dass ich auch mehr weiß  :D ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 23.05.2022 17:34
Genau so ist es jetzt bei mir...bin aktuell 3,x Jahre fertig nach Studium und aktuell in Stufe 3..und für mich ist das n absoluter Schlag ins Gesicht, dass jetzt die, die frisch von der Uni kommen exakt das Gleiche verdienen :-\ Und da geht es mir nicht um die Kollegen...denen gönne ich es, aber es geht auch um die Wertschätzung der Kollegen, die bereits fertig sind.

Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TL29 am 23.05.2022 20:19
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Du vergisst bei deiner voreiligen Aussage, dass diverse Gerichte mehrfach entschieden haben,
dass die aktuelle Alimentation nicht verfassungskonform ist. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern
damit, dass ich mich ärgere, dass dann bei einigen Wenigen nachgebessert wird und bei dem Großteil aber
eben nicht. Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Dich scheint es ja offensichtlich nicht zu betreffen, weshalb du hier so sinnvolle Beiträge leisten kannst ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 24.05.2022 07:03
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Widerlich.

Verfassungswidrig ist gegenwärtig die Alimentation samtlicher Beamter in Deutschland. Nicht nur die der Kinderreichen, nicht nur die der Berufseinsteiger und nicht nur die derer in den untersten Ämtern.

Und wenn etwas an allen Ecken krankt dann die Selbstverständlichkeit, mit der sich Arbeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, nicht mehr lohnt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 24.05.2022 08:19
Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Definition Neid:
"Empfindung, Haltung, bei der jemand einem anderen einen Erfolg oder einen Besitz nicht gönnt oder Gleiches besitzen möchte"

Bei dir hat sich nichts zum Schlechteren verändert, lediglich andere sind besser gestellt, als du es damals warst. Und das ärgert dich. Somit ist die Definition als Neider erfüllt!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 08:43
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Du vergisst bei deiner voreiligen Aussage, dass diverse Gerichte mehrfach entschieden haben,
dass die aktuelle Alimentation nicht verfassungskonform ist. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern
damit, dass ich mich ärgere, dass dann bei einigen Wenigen nachgebessert wird und bei dem Großteil aber
eben nicht. Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Dich scheint es ja offensichtlich nicht zu betreffen, weshalb du hier so sinnvolle Beiträge leisten kannst ;)

Ich habe es nicht vergessen. Deine Argumentation beinhaltet aber nur Neid. Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass die Alimentation unter Stufe 3 verfassungswidrig ist und hat diese gestrichen. DU bist Stufe 3, demnach erhältst du, seitens des Gesetzgebers, eine verfassungsgemäße Alimentation. Das es "unfair" ist, dass neue Beamte deine Besoldung direkt erhalten und du mehrere Jahre gewartet hast, hat im Kern nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun, sondern mit Neid.

Wenn du dies nicht so siehst, dann hättest du damals in Widerspruch gehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast und jetzt trotzdem profitieren willst, dann kommt zum Neid eventuell sogar noch Trittbrettfahrertum dazu.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 24.05.2022 08:44
Hier geht's nicht um Neid sondern um Gleich- bzw. wahrscheinlich tausendfach vorliegende Ungleichbehandlung. Mal ganz davon abgesehen, dass es Erfahrungsstufen heißt und nicht "wurde 2015 verbeamtet" bzw. "wurde 2022 verbeamtet".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 08:45
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Widerlich.

Verfassungswidrig ist gegenwärtig die Alimentation samtlicher Beamter in Deutschland. Nicht nur die der Kinderreichen, nicht nur die der Berufseinsteiger und nicht nur die derer in den untersten Ämtern.

Und wenn etwas an allen Ecken krankt dann die Selbstverständlichkeit, mit der sich Arbeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, nicht mehr lohnt.

Die Bewerberzahlen sagen, außer in Mangelberufen, etwas anderes.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 24.05.2022 10:18
Komisch, dass hier die Neid-Keule geschwungen wird, statt sich darüber aufzuregen, dass die Länder einfach so Erfahrungsstufen streichen, um nicht für alle tabellenwirksam die Bezüge ordentlich zu erhöhen und um daraus resultierende Probleme beim Abstandsgebot gleich mit zu beheben.

Der richtige Weg wäre, die Erfahrungsstufen beizubehalten und die Besoldung so anzuheben, dass die unteralimentierten Besoldungsstufen nicht mehr unteralimentiert sind und alle anderen nach Abstandsgebot folgen. Alternativ müsste man die Erfahrungsstufen des Stammpersonals anheben, da es sich sonst auch nicht mehr um Erfahrungsstufen handelt. Ich kann den Unmut von TL29 sehr gut verstehen, die überhaupt nichts mit Neid zu tun hat.

Die Neidvorwürfe jedenfalls zeigen vor allem eines: anti-solidarisches Verhalten, mit dem man die Erfahrung von angestammten Kolleginnen und Kollegen negiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 11:00
Nein das macht es nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass man mit solch einer Argumentation scheitern wird, da diese auf Neid basiert und keine Argumentationen für die Feststellung einer verfassungswidrigen Alimentation darstellen.

Das die Alimentation verfassungswidrig ist, ist vielen hier bewusst. Mit der getroffen Aussage wird man diese aber nicht effektiv richtigstellen können
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 24.05.2022 11:08
Für mich basiert es weniger auf Neid als auf der Feststellung, dass hier möglicherweise wesentliches ungleiches gleich behandelt wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 12:03
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 24.05.2022 12:45
Sebastian Zinke (SPD): „Sie können sicher sein, wir kümmern uns um Ihr Anliegen.“ Hanso Janßen (Grüne) betont: „Das geschilderte Problem ist uns hier allen sehr bewusst.“ Und Lasse Weritz (CDU) ergänzt: „Sie haben das deutlich ausgedrückt, dafür danken wir Ihnen.“

Der Blitz soll sie alle beim scheißen treffen. Pure Heuchelei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 24.05.2022 12:47
Natürlich ist das eine Ungleichbehandlung....

Alle die die Stufen 1, 2 oder 3 durchlaufen haben wurden benachteiligt. Grob gesagt 100-150 Euro x 12 Monate x 2-4 Jahre.

Rechnet doch Mal nach warum das gemacht wurde.  In dem Gesetzentwurf wurden die Zahlen genannt und dann 15 Prozent draufrechnen.
Wenn also die ersten zwei Stufen in A5 nicht weggelassen worden wäre, wäre das Ergebnis (der Unteralimantation) bedeutend höher ausgefallen. Diese liegt aktuell noch so um die 150 Euro +/- ein paar Euro unter den Sollwerten.

Macht euch Mal den Spass und rechnet nach. Die Zahlen und das Rechenschemata ist in dem Gesetzentwurf / jetzt Gesetz enthalten.

Es ist schon interessant, das so etwas veröffentlicht wird, aber von keinem nachgerechnet wurde. Ich schließe hier die ganzen Gewerkschaften mit ein... Zu komplex, könnten wir nicht, Mii miii miii
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BausD am 24.05.2022 12:50
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 14:56
Natürlich ist das eine Ungleichbehandlung....

Alle die die Stufen 1, 2 oder 3 durchlaufen haben wurden benachteiligt. Grob gesagt 100-150 Euro x 12 Monate x 2-4 Jahre.

Rechnet doch Mal nach warum das gemacht wurde.  In dem Gesetzentwurf wurden die Zahlen genannt und dann 15 Prozent draufrechnen.
Wenn also die ersten zwei Stufen in A5 nicht weggelassen worden wäre, wäre das Ergebnis (der Unteralimantation) bedeutend höher ausgefallen. Diese liegt aktuell noch so um die 150 Euro +/- ein paar Euro unter den Sollwerten.

Macht euch Mal den Spass und rechnet nach. Die Zahlen und das Rechenschemata ist in dem Gesetzentwurf / jetzt Gesetz enthalten.

Es ist schon interessant, das so etwas veröffentlicht wird, aber von keinem nachgerechnet wurde. Ich schließe hier die ganzen Gewerkschaften mit ein... Zu komplex, könnten wir nicht, Mii miii miii

Wie die Verfassungsmäßigkeit hergestellt wird, obliegt dem Gesetzgeber und wenn er feststellt, dass Stufe 1 und 2 verfassungswidrig ist, dann streicht er diese eben. Ich sehe hier nicht das Problem. Stufe 3 ist vermutlich verfassungsgemäß und stellt nun die neue Stufe 1 dar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 24.05.2022 15:11
Deine Sicht der Dinge. Und du benötigst ganz offensichtlich eine Brille.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 16:08
Dann nenne mir doch dein Argument, das die These untermauert, dass die Gleichbehandlung von neu verbeamteten Personen mit denen, die bereits in Stufe 3 sind verfassungswidrig ist bzw. gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtums verstößt .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 24.05.2022 16:31
Dann nenne mir doch dein Argument, das die These untermauert, dass die Gleichbehandlung von neu verbeamteten Personen mit denen, die bereits in Stufe 3 sind verfassungswidrig ist bzw. gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtums verstößt .

Da gibts doch schon einiges an Rechtsprechung, wonach eine Besserstellung von neuen Beschäftigten nicht automatisch eine Nachzeichnung bei bestehenden Beschäftigten nachsichziehen muss.

Ich denke dabei z.B. an die Verkürzung der Laufzeit der Erfahrungsstufen beim Bund von 32 auf 23 Jahre (und Reduzierung von 12 auf 8 Stufen). Dadurch wurde niemand schlechter gestellt, nur neue Kollegen hatten eben schon 9 Jahre früher das maximale Gehalt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fragmon am 24.05.2022 17:02
Du hast mich falsch verstanden. Ich sehe hier auch keinen Verstoß, was aber von vielen hier anders gesehen wird. Demzufolge hatte ich ja gesagt, dass die Argumente weniger auf fachlichen Argumenten beruhen sondern eher Neid darstellen, weil jemand anderes bereits früher das bekommt, was "ich" jetzt habe.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 25.05.2022 08:50
Du hast mich falsch verstanden. Ich sehe hier auch keinen Verstoß, was aber von vielen hier anders gesehen wird. Demzufolge hatte ich ja gesagt, dass die Argumente weniger auf fachlichen Argumenten beruhen sondern eher Neid darstellen, weil jemand anderes bereits früher das bekommt, was "ich" jetzt habe.

Nein, nein, ich habe dich richtig verstanden und versucht, deine Aussage mit einem Beispiel zu untermauern. Allein schon die Definition von "Neid" wird hier erfüllt, aber stets mit der Behauptung, dass das mit Neid nichts zu tun hat. ("Aber........")
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 25.05.2022 12:51
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...

Wie kann es sein, dass man während der Probezeit befördert wird? Ich bin seit 2020 Beamter auf Probe im mittleren Dienst und entsprechend nach A6 besoldet, meine Stelle ist nach A8 bewertet, wäre äußerst interessant. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, dass erst nach Ablauf von 1 Jahr nach Ende der Probezeit eine Beförderungen erfolgen kann und zwischen den Beförderungen auch mind. 1 Jahr liegen muss. Für mich hieße das, ich erhalte meine A8 Besoldung erst 2025.

Habe durch die Änderung mit am meisten profitiert, da ich Stufe 2 erst im 06/2022 erreicht hätte. Mit der Juni Abrechnung habe ich jetzt rückwirkend die Nachzahlung ab 01/2022 für Stufe 3 erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pedius87 am 26.05.2022 08:52
Meine Erfahrung ist dem Dienstherrn also nichts wert, wenn er die ersten Stufen streicht. Bzw. ich habe mehrere Jahre an Erfahrung "verloren". Ich für mich persönlich komme daher zum Schluss, dass ich diese verlorene Erfahrung erst wieder aufholen muss. Zum Glück habe ich noch meine Aufzeichnungen als ich auf der jetzigen Stelle angefangen habe. Ich werde bei neuen Anträgen wieder genau wie am Anfang nach Schema prüfen, abhaken u.s.w.  Das dauert dann natürlich länger, aber das wird schon besser mit etwas Erfahrung, die ich ja noch sammeln muss.
Genaus so werde ich es meinem Vorgesetzen erklären. Er kann nicht von mir erwarten, dass ich für die gleiche Alimentation mehr leiste als die Neuen.

Entpsannte Zeiten kommen auf mich zu.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 26.05.2022 14:46
Und was soll genau der Vorgesetzte dagegen machen?

Diese entspannten Zeiten, aufgrund des subjektiven Verlusts der Erfahrung, werden sicherlich bei der nächsten Regelbeurteilung erkennbar sein. Dann wird die nächste Beförderung etwas dauern, da die Leistung nicht so hoch ist, wie die der anderen.

 

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 26.05.2022 17:54
Und was soll genau der Vorgesetzte dagegen machen?

Diese entspannten Zeiten, aufgrund des subjektiven Verlusts der Erfahrung, werden sicherlich bei der nächsten Regelbeurteilung erkennbar sein. Dann wird die nächste Beförderung etwas dauern, da die Leistung nicht so hoch ist, wie die der anderen.

Denke nicht, dass der Beitrag ganz ernst gemeint war. Ich fand ihn sehr lustig. Wenn uns schon das Recht vorenthalten wird, sollte man zumindest den Humor nicht verlieren. Ich antworte aber trotzdem gerne humorlos auf deinen Beitrag:

Der Vorgesetzte könnte ja seinen Vorgesetzten bitten, die Amtsleitung zu bitten beim zuständigen Ministerium zu fragen warum die Belegschaft um ihr Recht auf amtsangemessene Alimentation gebracht wird und wie man glaubt so Leistung erwarten zu können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 26.05.2022 20:18
Es wird doch keiner um ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gebracht?

Nur weil ein paar besser gestellt werden heißt nicht, dass einem etwas weggenommen wird?

Wenn ich mich jetzt darüber beschweren würde, dass das vertikale Spannungsverhältnis lediglich 256% (2023) und nicht mehr 303% (2004) beträgt, dann würde man mich köpfen ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pedius87 am 26.05.2022 21:37
Mit A 10 auf dem Land brauche ich nur die "Erfahrungsstufen". Aber gut, ich mache solange mit bis ich in A 11 bin, das reicht dann auf jeden Fall. Oder A 11 wird die neue Eingangsbesoldung, kann ja auch passieren.

Leistung lohnt sich nicht.
Oder es gilt:
Wer nichts macht , macht nichts falsch. Und wer nichts falsch macht , wird befördert.

Leistungslose Alimentation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 26.05.2022 23:46
Es wird doch keiner um ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gebracht?
Nur weil ein paar besser gestellt werden heißt nicht, dass einem etwas weggenommen wird?
Wenn ich mich jetzt darüber beschweren würde, dass das vertikale Spannungsverhältnis lediglich 256% (2023) und nicht mehr 303% (2004) beträgt, dann würde man mich köpfen ...

Ich setze immer voraus, dass hier alle die Threads (Länder/Bund) zu den Folgerungen aus dem Beschluss 2 BvL 4/18 des Bundesverfassungsgerichts verfolgen. Kurzum: Die Besoldungsgesetzgeber sind gehalten eine neue konsistente Besoldungssystematik zu entwickeln, wenn gewährte und zu gewährende Alimentation derart stark voneinenander abweichen wie es auch in NRW der Fall ist.

BVerfG 2 BvL 4/18, Randnummer 48:
Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation einer höheren Besoldungsgruppe, bei der das Mindestabstandsgebot selbst gewahrt ist, lässt sich eine solche Schlussfolgerung nicht ohne Weiteres ziehen. Eine Verletzung des Mindestabstandsgebots betrifft aber insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen.

Das Wegstreichen von Ämtern und Erfahrungsstufen ist eine schäbige Kleinrechnerei, die weder plausibel begründet werden kann noch den durch das BVerfG aufgestellten Prozeduralisierungsanforderungen gerecht wird. Daher handelt es sich nicht nur um eine Entwertung von Berufserfahrung sondern der Rechtsbruch bleibt bestehen. Zwar gibt es im Grunde gar keine Notwendigkeit, überhaupt nach Erfahrungsstufen zu unterscheiden. Das bloße Streichen zum Zwecke der Personalkosteneinsparung ist aber nicht verfassungskonform begründbar. Dafür müsste es hinreichende sachliche Gründe dafür geben, dass die Berufserfahrung in den ersten paar Jahren überhaupt keinen Wert hat, anschließend aber doch differenziert werden soll. Meine Erfahrung ist eher die, dass man gerade in den ersten Jahren große Fortschritte macht.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte übrigens in seiner jüngsten Entscheidung zum Thema sinngemäß formuliert, es sei nicht ersichtlich, wie durch das Wegstreichen von Ämtern und Erfahrungsstufen eine verfassungskonforme Alimentation wiederhergestellt werden können soll.  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jomaki22 am 29.05.2022 11:19
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.

Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche  ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...

Wie kann es sein, dass man während der Probezeit befördert wird? Ich bin seit 2020 Beamter auf Probe im mittleren Dienst und entsprechend nach A6 besoldet, meine Stelle ist nach A8 bewertet, wäre äußerst interessant. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, dass erst nach Ablauf von 1 Jahr nach Ende der Probezeit eine Beförderungen erfolgen kann und zwischen den Beförderungen auch mind. 1 Jahr liegen muss. Für mich hieße das, ich erhalte meine A8 Besoldung erst 2025.

Habe durch die Änderung mit am meisten profitiert, da ich Stufe 2 erst im 06/2022 erreicht hätte. Mit der Juni Abrechnung habe ich jetzt rückwirkend die Nachzahlung ab 01/2022 für Stufe 3 erhalten.

Die Probezeit kann verkürzt werden. Ich habe zB einen Beurteilungsbeitrag zur dienstlichen Beurteilung erhalten, in welchem angekreuzt wurde, dass ich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet wurde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 29.05.2022 12:25
 Zumindest nach Bundesrecht kann während der Probezeit befördert werden, allerdings nur "sofern es die dienstlichen Leistungen rechtfertigen". Viele Behörden gehen davon aus, dass sie keine Topleute einstellen  ;D und machen das grundsätzlich nicht. Häufiger wird es wohl so gehandhabt, dass nach Ablauf der Probezeit befördert wird, bevor die Sperrfrist nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit greift.

Alles ohne Gewähr, ich bin kein Personaler.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 31.05.2022 06:57
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 31.05.2022 11:15
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 31.05.2022 13:09
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.

Das wundert mich nicht, wenn ich mir ansehe wie lange es beim LBV oftmals dauert, bis die Mehrarbeit mit überwiesen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 31.05.2022 15:01
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.

@Aloha

Was meinst du mit Abstandsgebot? Und für wen kann es sich positiv aufwirken?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: m3mn0ch am 31.05.2022 15:41
Was meinst du mit Abstandsgebot? Und für wen kann es sich positiv aufwirken?

ließ einfach die paar Beiträge im Thread

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 01.06.2022 08:38
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.

Ich bin auch etwas verwundert. Meine Partnerin hatte die Anpassung nun mit der Juni Besoldung. Auf Nachfrage bei meinem Dienstherrn wurde mir mitgeteilt dass die Anpassung wohl zu Dezember erfolgt dann aber natürlich rückwirkend.


Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.
[/quote]

Na ja, paar Euro ist gut gesagt, rückwirkend ab Januar sind es bei mir schon knapp 200 €.
Ich denke jedoch dass mit der angemessenen Alimentierung wird noch einige Jahre dauern wenn man mal überlegt wie lange man da schon "dran" ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 02.06.2022 09:22
Ich habe mit der aktuellen Bezügemitteilung für April (1€) und Mai (5€) rückwirkend noch mal 6 Euro Lohnsteuer abgezogen bekommen. Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass das Gegenteil (und für Januar bis Mai) passieren würde. Habt ihr eine Idee was das ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 03.06.2022 10:20
Ich würde mal bei der zuständigen Entgeltsachbearbeitung nachfragen und mir die Bezügemitteilung erklären lassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 06.06.2022 16:06
Sehe ich das richtig, dass man eine Nachzahlung aus dem "Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien" nur bekommt, wenn man der Alimentation jährlich widersprochen hat?
D.H.: Wenn man das nicht wusste geht man leer aus?
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.06.2022 07:31
...so ist es...in manchen Dingen ist man eben selbst seines Glückes Schmied...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 07.06.2022 09:29
Ob ein jährlicher Widerspruch erforderlich ist, kann ich nicht sagen. Hier kommt es auf inhaltliche Details des Widerspruchschreibens an und wie sich die Bezügestelle zum Widerspruch geäußert hat.
Wenn überhaupt kein Widerspruch erhoben worden ist, gibt es rückwirkend tatsächlich nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LanBea am 08.06.2022 08:59
Guten morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage in der Hoffnung, dass Sie jemand beantworten kann.
Mit dem Gesetz zur Alimentation für Familien mit zwei Kindern erwarten die betroffenen Landesbeamten mit der Dezemberbesoldung eine Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr 2022.

Wie verhält es sich mit Nachzahlungen für die Jahre zuvor? Ich habe diesbezüglich hier im Forum und auf der Seite des LBV nichts gefunden...
Ich habe für das Jahr 2021 Widerspruch beim LBV eingelegt, hier auch eine Bestätigung des Eingangs erhalten.

Für mich ist es verwunderlich, dass kinderreiche Familien (3(+) ) ab dem Jahr 2011 mit entsprechendem Widerspruch für jedes Jahr eine Nachzahlung bekommen.

Viele Grüße und danke im voraus!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 08.06.2022 09:14
Für die Jahre vor 2022 ist schlicht nichts geregelt, d.h. es hängen hier alle in der Luft. Es gibt auch noch keine Signale, was hier zu erwarten ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 08.06.2022 10:14
Guten morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage in der Hoffnung, dass Sie jemand beantworten kann.
Mit dem Gesetz zur Alimentation für Familien mit zwei Kindern erwarten die betroffenen Landesbeamten mit der Dezemberbesoldung eine Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr 2022.

Wie verhält es sich mit Nachzahlungen für die Jahre zuvor? Ich habe diesbezüglich hier im Forum und auf der Seite des LBV nichts gefunden...
Ich habe für das Jahr 2021 Widerspruch beim LBV eingelegt, hier auch eine Bestätigung des Eingangs erhalten.

Für mich ist es verwunderlich, dass kinderreiche Familien (3(+) ) ab dem Jahr 2011 mit entsprechendem Widerspruch für jedes Jahr eine Nachzahlung bekommen.

Viele Grüße und danke im voraus!

Du kannst davon ausgehen, das du für Jahre in denen du keinen Widerspruch eingelegt hast, nichts bekommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 08.06.2022 18:28
...so ist es...in manchen Dingen ist man eben selbst seines Glückes Schmied...

Genau.

aber was will man machen wenn man pensioniert wird und somit von keiner Seite Informationen über eine fehlerhafte/gesetzeswidrige Besoldung bekommt.
Die Homepages der Gewerkschaften und des DBB sind auch nicht immer hilfreich, da geht es hauptsächlich um Selbstbeweihräucherung.

Am besten legt man wohl jährlich pauschalen Widerspruch gegen die komplette Besoldung incl. deren Bestandteile ein, evtl. landet man dabei ja mal einen Treffer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 08.06.2022 18:35
Du kannst davon ausgehen, das du für Jahre in denen du keinen Widerspruch eingelegt hast, nichts bekommt.

Und ich überlege die ganze Zeit warum ich gegen eine gesetzeswidrige Besoldung überhaupt Widerspruch einlegen soll. Eine Nachzahlung sollte selbstverständlich sein, da der Dienstherr mir über Jahre Geld vorenthalten hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 09.06.2022 06:36
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 09.06.2022 19:58
Ich bin so informiert,  dass zumindest für die Rückzahlung 2022 kein Widerspruch notwendig ist.
So habe ich es mehrfach online und auch im "Beamtenblatt" gelesen...bzw dort stand, dass kein gesonderter ANTRAG nötig ist...
Ob es für 2021 etc auch Nachzahlungen gibt, weiß ich nicht...

Ich habe zum Beispiel 2021 einen Widerspruch/ Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt.
Ist bestimmt Dann auch nicht ausreichend, da ich gegen den Familienzuschlag hätte widersprechen müssen...?
Kennt sich da jemand definitiv aus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 09.06.2022 22:21
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Angesichts der Tatsache, dass einige Landesregierungen sogar selbst einräumen, derzeit nicht in der Lage zu sein, die absolute Mindestbesoldung zu bestimmen, ist diese Voraussetzung in der Tat absurd. Allerdings geht dies mit der Mathematisierung des gesamten Vorgangs einher. Man versucht, nur so viel wie mindestens nötig zu zahlen.

Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll denn bitte jemand im Einstiegsamt A5 dezidiert darlegen, ob die Bedarfe für Teilhabe oder Wohnen zutreffend berechnet sind. Vielen ist ja jahrelang nicht einmal aufgefallen, dass sie weniger als ein Leistungsempfänger und dessen Familie erhalten. Und das ist auch verständlich: Wieso sollte jemand, der täglich pflichtbewusst seinen Dienst erfüllt, nachrechnen, was ein Sozialhilfeempfänger erhält?! Im gewissen Maße darf man m.E. auch darauf vertrauen, zumindest das Mindestmaß einer amtsangemessenen Alimentation zu erhalten.

Die Voraussetzung mag allenfalls zutreffend für die Fälle sein, in denen streitig ist, ob die Alimentation überhalb einer Mindestalimentation verfassungsgemäß ist, z.B. vielleicht im Vergleich verschiedener Besoldungsgruppen zueinander o.ä.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 10.06.2022 00:54
Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll ...

Ich fürchte, dort sitzen keine Besoldungsprofis. Wo sollen die auch herkommen? Bislang haben die Bundesländer vor allem nach Kassenlage und ein bisschen nach Tarifabschlüssen besoldet, um Verfassungsfragen hat man sich in bezug auf die Besoldung nie groß gekümmert, erst recht nicht regelmäßig. Dafür wird es in den allermeisten Ländern nicht einmal eine Vollzeitstelle geben. Daher gibt es gerade in kleineren Ländern mit entsprechend kleineren Beamtenapparaten auch wenig Erfahrung mit solchen Fragen, fürchte ich. Das erklärt schlecht gemachte Besoldungsgesetze wie in S-H, rechtfertigt sie aber nicht im geringsten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 10.06.2022 07:25
Ich bin so informiert,  dass zumindest für die Rückzahlung 2022 kein Widerspruch notwendig ist.
So habe ich es mehrfach online und auch im "Beamtenblatt" gelesen...bzw dort stand, dass kein gesonderter ANTRAG nötig ist...
Ob es für 2021 etc auch Nachzahlungen gibt, weiß ich nicht...

Ich habe zum Beispiel 2021 einen Widerspruch/ Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt.
Ist bestimmt Dann auch nicht ausreichend, da ich gegen den Familienzuschlag hätte widersprechen müssen...?
Kennt sich da jemand definitiv aus?

Die "Rückzahlung" für 2022 ist im Gesetz geregelt also ja - da ist kein Antrag oder Widerspruch nötig - zumindest, wenn du mit der im Gesetz geregelten Vorgehensweise einverstanden bist. Sofern du der Ansicht bist, dass der Besoldungsgeber den Beschluss des BVerfG nur unzureichend umgesetzt hat, musst du um deine Ansprüche zu wahren auch für 2022 Widerspruch erheben (zum Ende des Jahres reicht).

Für 2021 und die Jahre davor ist im Gesetz nichts geregelt und es gibt auch sonst keine Aussagen dazu, wie der Besoldungsgeber mit diesen Fällen umzugehen gedenkt. Genaueres werden wir wissen, sobald er ein Gesetz zur Behebung in die Beratung einbringt, oder anfängt die ruhenden Widersprüche für die Vorjahre abschlägig zu bescheiden (was meinem Wissen nach bisher nicht geschehen ist).

AFAIK reicht es bei den Widersprüchen, wenn diese sich allgemein auf eine unzureichende Alimentation richten, d.h. es muss nicht explizit gegen die Familienzuschläge vorgegangen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 10.06.2022 10:31
Ich freue mich derzeit riesig über meine Besoldungerhöhung, die mir noch ein paar Monate erhalten bleibt. Danke an die Verhandler. Insbesondere der Einmalbetrag ist ja der große Coup.  Angesichts der derzeitigen Inflation, stosse ich aber nur mit Wasser an. Alles andere kann ich mir nicht leisten  :o.

Ach ja, muss "Ironie" extra gekennzeichnet werden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 10.06.2022 12:21
Also für die Besoldungsrunde 2022-2023 sieht es bei mir mit 112€ Zuwachs netto wie folgt aus:

Gas (5 Personen) von 50 € monatlich auf 120 € monatlich
Strom von 150€ auf 170 €.
Benzin von 52€ auf 67 €
Diesel von 73 € auf 106€

Nahrungsmittel pro Woche ca 40€ mehr, also 160 €.

alleine diese kleinen Pöstchen machen dann mal 298 € mehr bei 112 € Besoldungserhöhung:-)



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 10.06.2022 12:32
Info zum Familienzuschlag von der GEW:

Ohne eine richtige Rechtsberatung ersetzen zu wollen: Grundsätzlich sind die Familienzuschläge ja durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften neu strukturiert worden. Das Gesetz ist im Gesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft. Damit sollte eine Beantragungsnotwendigkeit eigentlich entfallen. Ob es verwaltungstechnisch allerdings gelingen wird, die Prüfungen entsprechend zeitnah und fristgerecht umzusetzen - das kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich würde ich also raten zu prüfen, ob eine Zahlung spätestens Dezember erfolgt ist und sich den Vorgang tatsächlich auf Wiedervorlage für den 01.12. zu legen. Wenn nicht gezahlt wurde, ist vorsorglich eine Geltendmachung angeraten. Das Schreiben ist grundsätzlich das Muster, das wir bisher verwenden. Ob wir noch einmal im Winter zu einer Geltendmachung aufrufen und dann auch noch einmal ein neues Muster herausgeben oder das bestehende anpassen, kann ich aktuell leider noch nicht beurteilen. Da muss ich leider noch um Geduld bitten.
Eine umfassende Rechtsberatung ist an vielen Stellen immer sinnvoll. Deshalb würde ich in jedem Falle noch einmal eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen: https://www.gew-nrw.de/mitglied-werden.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 11.06.2022 11:32
Danke an die Verhandler. Insbesondere der Einmalbetrag ist ja der große Coup.

Der Einmalbetrag den ich als Pensionär gar nicht erst bekomme? Ja, das ist tatsächlich ein großer Wurf, da haben sich die Gewekschaften mal so richtig über den Tisch ziehen lassen ins Zeug gelegt.

Angesichts der derzeitigen Inflation, stosse ich aber nur mit Wasser an. Alles andere kann ich mir nicht leisten  :o.

Dieses Jahr geht die Inflation voll auf meine Kappe.
Nach der diesjährigen Nullrunde bin ich aber froh mir ab Dezember von der Lohnerhöhung wieder regelmäßig eine Flasche Öl und ein Paket Klopapier leisten zu können, zu mehr reicht es nach Steuer leider nicht.

Ach ja, muss "Ironie" extra gekennzeichnet werden?

Nein, mach ich auch nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 11.06.2022 11:48
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Ja, schön.

Ich war im mittleren technischen Dienst und bin somit kein Jurist wie der Damen und Herren des BVerfG.
Eigentlich war ich mal davon ausgegangen, dass mich der Dienstherr korrekt und angemessen besoldet und das er mich nach Festellung einer Fehlerhaften Besoldung dafür, auch Rückwirkend, entschädigt.
Dem ist leider nicht so.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 11.06.2022 15:27
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.

Ja, schön.

Ich war im mittleren technischen Dienst und bin somit kein Jurist wie der Damen und Herren des BVerfG.
Eigentlich war ich mal davon ausgegangen, dass mich der Dienstherr korrekt und angemessen besoldet und das er mich nach Festellung einer Fehlerhaften Besoldung dafür, auch Rückwirkend, entschädigt.
Dem ist leider nicht so.

Wir können froh sein, dass die Damen und Herren vom BVerfG nicht der Beamtenverachtung der Öffentlichkeit nachgeben oder "Recht nach Kassenlage" sprechen sondern immer noch Recht von Unrecht unterscheiden.

Ich wünsche mir nach wie vor einen leistungsfähigen und anständig bezahlten öffentlichen Dienst. Mit beidem geht es eher abwärts.  :-\
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 23.06.2022 15:07
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:

Zitat
Dienstrecht

Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen,
die wir angehen werden. Um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und
Fachkräfte sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, werden wir in
enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und Gewerkschaften eine
Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst erarbeiten und durchführen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir verbessern und analog zur
„Arbeitszeitverordnung des Bundes“ (AZVO) (Kinder unter zwölf Jahren, zu pflegende
Angehörige) eine Regelung schaffen.

Wir werden einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen
und mehr Homeoffice ermöglichen, wo dem keine dienstlichen Gründe
entgegenstehen. Ergänzend unterstützen wir die Bereitstellung von Co-Working
Arbeitsplätzen durch das Land für seine Beschäftigten.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen wollen wir erhöhen.

Das Zulagenwesen werden wir überarbeiten, Bildungsabschlüsse flexibler
anerkennen, in allen Laufbahnen Durchlässigkeit und Quereinstieg fördern, mehr
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen

Eigenverantwortlichkeit ermöglichen sowie die Arbeit in Projektorganisationen und die
interdisziplinäre Zusammenarbeit ausbauen.

Wir wollen die Behörden als Spiegelbild unserer vielfältigen und weltoffenen
Einwanderungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen stärker interkulturell aufstellen.
Dafür wollen wir ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die Ansprache möglicher
Bewerberinnen und Bewerber mit Einwanderungsgeschichte optimiert und
diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfahren entwickelt. Wir
wollen darauf hinwirken, dass für alle Landesbediensteten Fortbildungsangebote und
Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung
sichergestellt werden. Wir erwarten von Landesbediensteten mit Vorgesetzten- und
Leitungsfunktion eine Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen und
Qualifizierungsmaßnahmen.

Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe
und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an. Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.

- Pauschale Beihilfe
- Stundenreduzierung bei Kindern und Pflege
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 24.06.2022 08:35
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 24.06.2022 12:16
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Warum immer so destruktiv?!
Sind doch zunächst mal interessante, neue Informationen - auch wenn man sich vielleicht mehr gewünscht hätte. Danke für die Info.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pupecki am 25.06.2022 02:02
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:

Zitat
Dienstrecht

 Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.

- Pauschale Beihilfe
- Stundenreduzierung bei Kindern und Pflege

Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 07:52
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...

Das hat sie tatsächlich. So hat Neubaur als erste inhaltliche Aussage am Donnerstag versprochen, alle Grubdschullehrer und Sek1 Lehrer in einem Stufenplan bis 2027 auf A13 komplett angepasst zu haben. Seitdem feier ich durchgehend…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 25.06.2022 07:54
..als Absichtserklärung...

..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...

Das hat sie tatsächlich. So hat Neubaur als erste inhaltliche Aussage am Donnerstag versprochen, alle Grubdschullehrer und Sek1 Lehrer in einem Stufenplan bis 2027 auf A13 komplett angepasst zu haben. Seitdem feier ich durchgehend…

Ohne eine echte Neuordnung der Laufbahn mit entsprechenden Beförderungsämtern, Angleichung des Unterrichtsdeputats etc. ist das auch nur ein Pflaster. Wir werden sehen, was 2027 der Fall ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 07:55
Wieso, alle im höheren Dienst bis 2027 und gut ist.
Zumal ich auch so die 300 netto gern nehmen werde. Es sieht alles in allem gut aus. Ein Traum könnte wahr werden, der Nachtragshaushalt 2022 soll schon aufgrund dessen bald kommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 25.06.2022 07:58
Wenn es so kommt, dass alle in den ehem. Höheren Dienst kommen...
Klar geht es den meisten Lehrkräften um das höhere Eingangsamt. Es gibt aber auch viele, die bereits in Beförderungsämtern sind. Das muss man schon im Paket sehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 08:00
Die werden mM nach auf A13 bleiben. Denn wenn alle im höheren Dienst sind, hat die erworbene Beförderung in der anderen Laufbahn mM nach dann keine Relevanz mehr. Aber wird man sehen. Im Koalitionsvertrag werden neben den Altlehrkräften explizit nur noch Fachleitung und Schulleitung erwähnt, keine aktuellen Beförderungsstelleninhaber.

Die ersten haben bei uns ihre Bewerbung auf A13 zurückgezogen deshalb. Auch ich warte jetzt, bis A13 automatisch kommt. Denke als Stufenplan zB A12 + 100 Euro 2023, dann plus 200 Euro 2024 usw
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 25.06.2022 08:06
Abwarten. Ich hoffe, auch wenn ich nicht betroffen bin, auf eine echte Überarbeitung der Laufbahnen. Es ist auch eine Art der Wertschätzung, wenn erworbene Beförderungen sich entsprechend im Gehalt niederschlagen, zumal die KuK in den Schulen der Sek1 mit A13-Beförderung in der Regel zusätzliche Aufgaben übernehmen, zumindest zeitweise.
Abgesehen davon wird es auch spannend, wie die SL und FL angeglichen werden. Wenn man die Sek1-FL auf A15 hebt und die SL nicht auch entsprechend um eine Besoldungsgruppe aufwertet, wäre das schon sehr ambitioniert zu kommunizieren.
Die Zukunft wird es zeigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 08:10
Vo letzterem gehe ich aus. A15 FL, Schulleitung A16. So oder so ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung um die Ungerechtigkeit und den eklatanten Mangel langsam anzugehen. Hoffe noch, dass die Stufen eher 3 statt 5 Jahre werden…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 25.06.2022 08:13
Auch das wird die Zukunft zeigen, ob es Mängel beseitigt.
Meiner Meinung nach wird mit der derzeitigen Unterfinanzierung in den Schulen keine Strukturelle Verbesserung kommen. Nur die Lehrer bekommen (verdient) mehr Geld.
An den Problemen in den Schulen wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 08:15
Allein schon wenn ich überlege, dass man nun ohne Laufbahnwechsel vom Gym zur Realschule könnte bzw man schneller versetzt werden könnte, das würde ungemein helfen. Kenne 5 Leute die von Vertretung zu Vertretung sich hangeln als Sek2, die würden bei A13 sofort an meine Realschule…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 25.06.2022 10:58
Nur mal so interessenhalber: Wurde jetzt eigentlich A13 oder A13 + Zulage für alle Lehrer versprochen???
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Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 11:13
Auch wenn ich A13 Z erhoffe, so war der Wortlaut im Vertrag und in den Interviews/Medien A13 ohne Z.

Das wurde von den Bundesländern auch irgendwie komplett unterschiedlich gehandhabt. HH hat zB A13Z für alle.
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Beitrag von: was_guckst_du am 25.06.2022 12:13
...Sek1 A13gD...Sek2 A13hD
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 12:17
Ist die Frage, ob es so laufen wird. Um es komplett gleichzustellen müsste es ja hD werden, damit A14 Stellen genauso wie in der SekII ab 2027 ausgeschrieben werden können und auch da die gleichen Möglichkeiten vorliegen.

Und wenn es gD bleibt, müssten ja alle Beförderungsstelleninhaber aktuell (40% an meiner Realschule hat bereits A13) auf A14 angehoben werden..
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Beitrag von: was_guckst_du am 25.06.2022 13:07
...ich denke, dass lediglich die monetäre Gleichstellung der Eingangsämter erfolgen wird und die sonstigen Unterschiede Sek1/Sek2 nicht angetastet werden...
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Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 13:17
Okay interessant! Also so wie aktuell Förderschullehrer. A14 im gD wäre dann zB nicht möglich oder? Wie passt das dazu, dass im Koalitionsvertrag steht, dass Fachleiter und Direktoren (A15, A16) hochgesetzt werden sollen?

Ich weiss es ja auch nicht, finde es rechtlich gesehen aber spannend, darüber zu reden.
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Beitrag von: SuperIngo am 25.06.2022 16:01
Hallo,

Ich habe zum Beispiel nach den Ferien eine Revision auf eine A13 Stelle. Diese ist mit konkreten Aufgaben verknüpft.
Ich arbeite in dem nun zu befördernden Bereich schon über 10 Jahre quasi für lau. Nun kommt wie gesagt eine mögliche Beförderung. Wenn alle A13 bekommen, was ich absolut begrüße, und ich dann mit dem Beförderungsamt keinen monetären Vorteil habe, gebe ich das Amt umgehend zurück. Bin Mitte 40 und habe dann keine Lust, weitere Jahrzehnte für 45 oder 90 Minuten Entlastung tatsächlich 5 Stunden wöchentlich und Nerven und Verantwortung zu investieren. Falls ich befördert würde, fällt die Entlastung weg. Das wäre dann auch ok.
Ich denke, viele KuK , die Aufgaben für A13 übernommen haben,  geben diese Posten dann auf. Ein großes System wie unsere Gesamtschule mit 2 Standorten und 1200 SuS hätte dann ein Problem. Ich hoffe dann auf eine Zulage für das Beförderungsamt....?!
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Beitrag von: Reisinger850 am 25.06.2022 16:11
Ich würde dir eine Zulage gönnen, aber die genaue Ausgestaltung wird noch interessant und bleibt abzuwarten. Denke im Herbst weiss man dann hoffentlich mehr. Immrrhin hättest du bis 2027 voll A13 statt nur Zulagen wie der Rest, aber danach….
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Beitrag von: Lehrerspecht am 26.06.2022 04:45
So wie es hier beschrieben wird, fallen dann ja auf einmal die Beförderungen im Sek 1 Bereich weg. Das wird sicherlich nicht passieren, denn es gibt nunmal Beförderungs- bzw Funktionsstellen. So ist das System….Warum sollten diese wegfallen, wenn das rechtlich überhaupt haltbar ist, nur weil die Eingangsbesoldung neugeregelt wird? In HH sind die Bestandsbeförderungsstellen entsprechend von A13 zu A14 angeglichen worden. Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn.
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Beitrag von: Reisinger850 am 26.06.2022 06:12
Von den Beförderungsstellen sind bei uns fast alle ohne Aufgabe. Funktionslos. Und wenn diese in einer anderen Laufbahn erworben wurden, könnte man schon so argumentieren, dass sie wegfallen.

Dennoch fände ich A14 fair. Konrektor Realschule dann A15, Schulleiter A16 und das ganze System passt…
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Beitrag von: Aloha am 26.06.2022 07:43
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Eine solche "Lösung"  würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 26.06.2022 08:41
Bei uns an der Schule, 6zügige Gesamtschule, ist jede A13 Beförderung mit einer Zusatzaufgabe versehen. So wie es ja auch der Geschäftsverteilungsplan verlangt. Beförderungen sind an (wechselnde) Aufgabenbereiche gebunden und auf Lebenszeit, es sei denn man kommt seinen Aufgaben nicht nach.. Man kann all diesen engagierten und beförderten  Menschen ja nicht so ohne Weiteres einfach ihre Beförderung nehmen. Hinzukommt, dass all diese Aufgaben nicht mehr bekleidet werden. Stelle ich mir spannend vor.
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Beitrag von: Lehrerspecht am 26.06.2022 09:44
Und zudem ist ja spannend wie es sich dann zukünftig verhält, wenn alle im Primar und Sek1 Bereich eingangs mit A13 besoldet werden, hinsichtlich Beförderungen. Die müssen dann ja eh A14 sein im 1. Beförderungsamt. Oder soll es demnächst keine Beförderungen mehr geben :-)?
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Beitrag von: calmac am 26.06.2022 11:44
Thüringen hat das so gelöst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pupecki am 26.06.2022 13:06
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Eine solche "Lösung"  würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!

Ich schätze, es liegt an der CDU, dass hier aufgrund der Formulierung mit (starken) Einschränkungen zu rechnen ist. Die CDU hatte sich in ihrem Wahlprogramm für NRW (s. 109 3. Spiegelstrich von unten) ja ganz klar gegen die pauschale Beihilfe positioniert (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf)). In BW haben die Grünen m. E. einfach mehr Macht. In SH wird die Pauschale Beihilfe durch die CDU doch auch weiterhin blockiert, oder gibt es da Neuigkeiten?

Laut Koalitionsvertrag in NRW soll die pauschale Beihilfe ja auch zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert werden. Da fragt man sich, wie unterschiedliche Ergebnisse bewertet werden und was dies für das zukünftige Fortbestehen der Pauschalen Beihilfe in NRW bedeuten würde. Sollten es viele annehmen, führt man es dann fort, weil es beliebt ist oder beendet man es, weil es "zu teuer" ist bzw. zu viele PKV-Kunden verloren gehen? Sollten es wenige annehmen, führt man es fort, weil es die Kassen "nicht so stark belastet wie befürchtet" oder beendet man es, weil es unbeliebt ist?

Unterm Strich gut, dass die Tür zur Pauschalen Beihilfe in NRW nicht komplett verschlossen bleibt. Hier muss weiterhin mehr Druck zur Einführung gemacht werden und insbesondere sollten / müssen alle Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in NRW die Möglichkeit zum Antrag auf Pauschale Beihilfe haben und zwar unabhängig vom Beamtenstatus bzw. ob Berufsanfänger/in oder nicht!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 26.06.2022 18:28
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 26.06.2022 19:58
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.

Gerüchteweise bringt sich Jens Spahn in Position... er war auch schon mal Staatssekretär unter Schäuble im BMF.
https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html (https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 26.06.2022 23:30
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.

Danke für die Info.

Eine solche "Lösung"  würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!

Ich schätze, es liegt an der CDU, dass hier aufgrund der Formulierung mit (starken) Einschränkungen zu rechnen ist. Die CDU hatte sich in ihrem Wahlprogramm für NRW (s. 109 3. Spiegelstrich von unten) ja ganz klar gegen die pauschale Beihilfe positioniert (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf)). In BW haben die Grünen m. E. einfach mehr Macht. In SH wird die Pauschale Beihilfe durch die CDU doch auch weiterhin blockiert, oder gibt es da Neuigkeiten?

Laut Koalitionsvertrag in NRW soll die pauschale Beihilfe ja auch zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert werden. Da fragt man sich, wie unterschiedliche Ergebnisse bewertet werden und was dies für das zukünftige Fortbestehen der Pauschalen Beihilfe in NRW bedeuten würde. Sollten es viele annehmen, führt man es dann fort, weil es beliebt ist oder beendet man es, weil es "zu teuer" ist bzw. zu viele PKV-Kunden verloren gehen? Sollten es wenige annehmen, führt man es fort, weil es die Kassen "nicht so stark belastet wie befürchtet" oder beendet man es, weil es unbeliebt ist?

Unterm Strich gut, dass die Tür zur Pauschalen Beihilfe in NRW nicht komplett verschlossen bleibt. Hier muss weiterhin mehr Druck zur Einführung gemacht werden und insbesondere sollten / müssen alle Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in NRW die Möglichkeit zum Antrag auf Pauschale Beihilfe haben und zwar unabhängig vom Beamtenstatus bzw. ob Berufsanfänger/in oder nicht!

Aus dem Koalitionsvertrag in SH:
Wir werden Beamtinnen und Beamten auf Antrag und mit Begründung, wie beispielsweise 8239 späte Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation, ermöglichen, in eine gesetzliche 8240 Krankenversicherung zu wechseln oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu 8241 verbleiben. Das Land übernimmt in einem solchen Fall den Arbeitgeberanteil der 8242 Krankenversicherung statt einer Beihilfe.


Das ist schon eine andere Liga...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.06.2022 14:39
Bei uns an der Schule, 6zügige Gesamtschule, ist jede A13 Beförderung mit einer Zusatzaufgabe versehen. So wie es ja auch der Geschäftsverteilungsplan verlangt. Beförderungen sind an (wechselnde) Aufgabenbereiche gebunden und auf Lebenszeit, es sei denn man kommt seinen Aufgaben nicht nach.. Man kann all diesen engagierten und beförderten  Menschen ja nicht so ohne Weiteres einfach ihre Beförderung nehmen. Hinzukommt, dass all diese Aufgaben nicht mehr bekleidet werden. Stelle ich mir spannend vor.
So ist es bei uns ( 6-zügige Gesamtschule, 2 Standorte) auch.
Die Beförderungen gibt es nur selten und dann auch nur mit massiv Mehrarbeit. Gewährte Entlastungsstunden fallen nach der Beförderung weg. Bin gespannt, ob sich da NRW  wie HH verhalten wird. Sonst kann man  die Beförderungsurkunde ja in die Tonne werfen. Ich bezweifle auch, dass das rechtlich möglich wäre, dass die ausgesprochene Beförderung einfach unter den Tisch fällt, nur weil ALLE A13 bekommen...
Aber aktuell wird wohl nur von FL, SL gesprochen und nicht von normalen, aufgabengebundenen Beförderungen....
Wann wird wer  da wohl  Auskunft geben können?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 27.06.2022 20:16
Wenn auch der Bestand neu eingagnsbesoldet wird, muss natürlich der/die bereits beförderte Kollege/Kollegin berücksichtigt werden. Anderes macht ja überhaupt keinen Sinn, da de facto von heute auf morgen sämtliche Beförderungen und damit verbundene Aufgabenbereiche wegfallen würden. Zudem, und ich wiederhole mich, sind doch ohnehin zukünftige Beförderungsämter ohnehin dann A14. Entsprechend müssten jetzige Beförderungsstellen auf A14 hochrutschen. Und dafür bedarf es auch keinen Laufbahnwechsel in den hD, denn es gibt im gD A14 Stellen (siehe z. B. Abteilungsleitung in der Sek 1 an der Gesamtschule).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 27.06.2022 21:01
Es muss gar nichts.

Wer sagt überhaupt, dass A13 hD und nicht gD gemeint ist, wie bei den Sonderschullehrern?
Möglich wäre eine (nicht) ruhegehaltfähige Amtszulage für die Beförderungsstellen...


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 29.06.2022 14:35
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.

Gerüchteweise bringt sich Jens Spahn in Position... er war auch schon mal Staatssekretär unter Schäuble im BMF.
https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html (https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html)

Ok, der ist es nicht geworden, sondern Marcus Optendrenk.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.06.2022 11:09
Weiss einer von euch wann seitens des LBV NRW die neuen Lohnsteuertarife für die Besoldung berücksichtigt werden?

Für 07.22 war es noch das selbe netto wie in den Vormonaten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 30.06.2022 11:29
Weiss einer von euch wann seitens des LBV NRW die neuen Lohnsteuertarife für die Besoldung berücksichtigt werden?

Für 07.22 war es noch das selbe netto wie in den Vormonaten.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wird

· der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro um 363 EUR auf 10.347 EUR angehoben

und

· der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht.

Diese Änderungen wirken sich auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs aus. Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 korrigiert.

Das LBV NRW hat die Änderungen technisch umgesetzt. Verbeamtete Personen erhalten die Korrektur mit den Bezügen für den Monat August 2022. Für Tarifbeschäftigte wurde die Änderung für den Monat Juli 2022 verarbeitet.

Das Gesetz sieht außerdem die einmalige Gewährung einer Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300,00 EUR für Erwerbstätige vor. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch den Dienstherrn/Arbeitgeber.

Da zur Zahlbarmachung noch einige Vorbereitungen zu treffen und Detailfragen zu klären sind, können wir Ihnen noch nicht abschließend mitteilen, zum welchem Zeitpunkt eine Auszahlung erfolgt. Wir werden Sie hierzu jedoch zeitnah informieren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.06.2022 14:49
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe aber tatsächlich noch eine Frage.

Im Jahr 2014 habe ich ein Musterantrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung geschrieben und dann das LBV geschickt. Der Eingang des Briefes wurde mir auch bestätigt. Jetzt frage ich mich wird diese Schreiben auch als Widerspruch gegen die Besoldung gewertet? Das interessiert mich weil es ja bisher noch keine Regelungen für den regionalen Ergänzungsschlag für Jahre vor 2022 gibt.

Ich hoffe dass hierzu jemand was schreiben kann oder möchte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 30.06.2022 15:39
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe aber tatsächlich noch eine Frage.

Im Jahr 2014 habe ich ein Musterantrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung geschrieben und dann das LBV geschickt. Der Eingang des Briefes wurde mir auch bestätigt. Jetzt frage ich mich wird diese Schreiben auch als Widerspruch gegen die Besoldung gewertet? Das interessiert mich weil es ja bisher noch keine Regelungen für den regionalen Ergänzungsschlag für Jahre vor 2022 gibt.

Ich hoffe dass hierzu jemand was schreiben kann oder möchte.

Ja, dieser Musterantrag ist als Widerspruch anzusehen.

Wenn allerdings nur im Jahre 2014 der Musterantrag eingereicht wurde, richtet sich der Widerspruch auch nur gegen die Besoldung des Jahres 2014.

Für die Jahre 2015 und fortfolgend hätte ebenfalls einmal im Jahr ein solcher Antrag gestellt werden müssen. Ohne einen erneuten, jährlichen Antrag ist eine etwaige Nachzahlung für diese Jahre (2015 - 2021) von vorneherein gesetzlich ausgeschlossen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 30.06.2022 17:52
Soweit sich aus dem Widerspruch ergibt, dass dieser auch für die kommenden Jahre gilt, muss der Widerspruch nach meinem Kenntnisstand nicht jährlich wiederholt werden. Ausnahme: Der Status, der Besoldungsdienstherr oder die Besoldungsgruppe wechselt; wobei letztere Änderung nicht einheitlich behandelt wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.06.2022 18:30
Ich natürlich kein Jurist, aber ich hatte beantragt ab 2014 amtsangemessen besoldet zu werde. Ergibt sich daraus denn nicht die Zukunftswirkung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 30.06.2022 20:42
Die Klägerin hat ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation noch in dem Haushaltsjahr, für das sie die Gewährung einer (aus ihrer Sicht) amtsangemessenen Alimentation begehrt, durch ihren Widerspruch vom 26. Juni 2013 gegen die Höhe der ihr ab 1. Januar 2013 gewährten Besoldung geltend gemacht.

Sie war nicht gehalten, ihren Anspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in jedem Haushaltsjahr erneut geltend zu machen. Ein einmal erkennbar in die Zukunft gerichteter Antrag genügt grundsätzlich über das laufende Haushaltsjahr hinaus den Anforderungen an eine zeitnahe Geltendmachung auch für die folgenden Jahre. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die fehlende Amtsangemessenheit der Alimentation unter dem Gesichtspunkt bestehender struktureller Defizite gerügt wird und die Ansprüche mit der Klage weiterverfolgt werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 A 22/16 -, juris Rn. 29; OVG Th., Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 333/14 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 A 155/09 -, juris Rn. 37 ff.).

Auszug aus dem Vorlagebeschluss des VGH Hessen Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 2704/20
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.06.2022 21:22
Danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 01.07.2022 06:54
...die Gesetzeslage  in NRW ist allerdings eine Andere!...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 01.07.2022 09:51
Vielen Dank "was guckst du" für deinen Hinweis.

Könntest du das bitte auch etwas erläutern?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 01.07.2022 10:17
Vielen Dank "was guckst du" für deinen Hinweis.

Könntest du das bitte auch etwas erläutern?

§ 3 Abs. 7 LBesG NRW:

Die Beamtin, der Beamte, die Richterin oder der Richter verliert einen Anspruch auf Besoldung, der über die gesetzlich zustehende Besoldung hinaus geht, soweit sie oder er den Anspruch nicht in dem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber der obersten Dienstbehörde oder der nach § 85 Absatz 1 oder 2 bestimmten Stelle geltend macht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 01.07.2022 10:26
...Nachzahlungen erfolgen nur, wenn für die Ansprüche eine „haushaltnahe Geltendmachung“ (also für jedes Haushaltsjahr ein eigener Widerspruch eingelegt wurde) vorliegt. Das ist auch gerichtlich so festgestellt. Vor Verabschiedung des Gesetzes hatten die Gewerkschaften trotzdem dafür geworben, im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes allen betroffenen Kolleg*innen die Nachzahlungen zukommen zu lassen, unabhängig davon, ob jährlich Widerspruch erhoben wurde oder nicht. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 01.07.2022 12:32
Eine entsprechende Regelung gibt es Hessen tatsächlich nicht.

Hier wird der § 7 LBesG NRW auch angesprochen:
https://www.komba-muelheim-ruhr.de/index.php/65-ansprueche-auf-amtsangemessene-alimentation-geltend-machen?template=komba2018_mh&is_preview=on

ähnlich:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 01.07.2022 21:04
Danke für die Rückmeldungen.

Das ist ja voll Sch...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 08.07.2022 17:31
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich mal ein aktuellen Stand was mit dem regionalen Ergänzungszuschlag für die Vorjahre passiert?

Hat hier jemand eventuell schon weitere Informationen was geplant ist?

Schönes Wochenende an alle
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 08.07.2022 22:47
Regionaler Ergänzungszuschlag für die Vorjahre?
Ganz einfach: Ist nicht vorgesehen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 08.07.2022 23:13
Was machen sie dann mit den ganzen Widersprüchen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 09.07.2022 06:48
Ablehnen. Und dann steht es frei zu klagen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 22.07.2022 07:26
Hallo in die Runde,

auf der Seite der Finanzverwaltung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung) sind die Änderungen nun veröffentlicht. Derzeit sind jedoch nur die Ergänzungszuschläge zwischen Stufe 1 und Stufe 2 bzw. Stufe 2 und 3, noch nicht aber die Neustrukturierung des Famielenzuschlags konkret hinterlegt.

Meine Verständnisfrage in diesem Zusammenhang: ERGÄNZT der Zuschlag den aktuellen Familienzuschlag tatsächlich? Wäre es also in meinem Fall so, dass ich bei Mietstufe III und Familienzuschlag Stufe 3 dann brutto 440,10 Euro zusätzlich erhalte?

Vielen Dank vorab!

Philipp
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 22.07.2022 10:31
Hallo in die Runde,

auf der Seite der Finanzverwaltung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung) sind die Änderungen nun veröffentlicht. Derzeit sind jedoch nur die Ergänzungszuschläge zwischen Stufe 1 und Stufe 2 bzw. Stufe 2 und 3, noch nicht aber die Neustrukturierung des Famielenzuschlags konkret hinterlegt.

Meine Verständnisfrage in diesem Zusammenhang: ERGÄNZT der Zuschlag den aktuellen Familienzuschlag tatsächlich? Wäre es also in meinem Fall so, dass ich bei Mietstufe III und Familienzuschlag Stufe 3 dann brutto 440,10 Euro zusätzlich erhalte?

Vielen Dank vorab!

Philipp

Ja, 440,10 € brutto zusätzlich
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TM am 25.07.2022 12:31
Hallo zusammen,

meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.

Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 26.07.2022 08:06
Keine Ahnung, aber eine Möglichkeit müsste es doch sein, die Kindergeldberechtigung auf dich zu ändern. Die Zuschläge richten sich ja dann danach.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.07.2022 13:47
Ich weiß, dass es hier ein wenig off-topic ist.

Hat schon jemand irgendwas zur Umsetzung A 13 für alle Lehrkräfte gehört, dass etwas konkreter ist, als die allgemeinen Verlautbarungen in der Tagespresse?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 28.07.2022 17:35
Ein Stufenplan soll binnen 100 Tage vorliegen.

Da der Landtag allerdings noch bis zum 09.08 die sitzungsfreie Zeit hat, kann es noch nichts geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 29.07.2022 09:26
Ich weiß, dass es hier ein wenig off-topic ist.

Hat schon jemand irgendwas zur Umsetzung A 13 für alle Lehrkräfte gehört, dass etwas konkreter ist, als die allgemeinen Verlautbarungen in der Tagespresse?

Gestern auf der PK hat Feller nochmal bestätigt, dass definitiv ALLE miteinbezogen werden und der Stufenplan auch auf Bestandslehrkräfte angewendet wird.

Da es in früheren Interviews hiess bis zum Ende der Legislatur, kann der Stufenplan die letzte volle Stufe zu A13 bis Anfang 2026 in die Länge gezogen werden. Aber ich will über die 10% mehr Sold nicht meckern und bin glücklich, dass dieser absurde Zustand aufhört, die einzigen zu sein, die mit Master als Voraussetzung nicht im hD sind.

Und natürlich ein Faustpfand für diese stiefmütterlich behandelten Schulformen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 03.08.2022 07:36
Gestern auf der PK hat Feller nochmal bestätigt, dass definitiv ALLE miteinbezogen werden und der Stufenplan auch auf Bestandslehrkräfte angewendet wird.

Nachdem man sich dann erfolgreich von der eigentlichen beamtenrechtlichen Begründung entfernt hat, worüber Du dich, wie an anderer Stelle von Dir beschrieben, auch freuen konntest, hoffe ich, dass der PhV dann mit A14 für Sek II Lehrer ins Rennen geht. Die Begründung deutlich höheren der Arbeitsbelastung sollte nachvollziehbarer sein, als das, was man aus A13 "für alle" gemacht hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 03.08.2022 14:57
Eine deutlich höhere Arbeitsbelastung ist dür mich nicht erkennbar, wenn ich beispielsweise den Sek II Kollegen mit Sport und Kunst mit dem Sek I Kollegen mit Englisch und Deutsch vergleiche ;-) ergo es wird immer „ungerecht“ bleiben….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 03.08.2022 15:36
Genau so ungerecht wie der Sport-Kunst Kollege an der Hauptschule vs. der Deutsch-Englisch Kollege am Gymnasium.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 03.08.2022 15:56
Genau so ungerecht wie der Sport-Kunst Kollege an der Hauptschule vs. der Deutsch-Englisch Kollege am Gymnasium.

Augen auf bei der Fächerwahl...

Abgesehen davon sehe ich die Arbeitsbelastung über die Schulformen als vergleichbar an, die Arbeits- und Belastungsschwerpunkte liegen einfach anders.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 03.08.2022 17:04
Hatte ich ;)

Ich glaube, die Arbeit am Gymnasium deutlich mehr ist.
An der Realschule vergleichsweise weniger, dafür aber belastender ist.
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 03.08.2022 17:08
Hatte ich ;)

Ich glaube, die Arbeit am Gymnasium deutlich mehr ist.
An der Realschule vergleichsweise weniger, dafür aber belastender ist.

Welche Arbeit genau? Die Korrekturarbeit oder die pädagogische Vor- und Nachbereitung bei extremer Leistungsheterogenität in Kombination mit der Inklusion im Bereich LE und ES? Die HS-empfohlenen Kinder in der Erprobungsstufe, die teilweise kaum alphabetisiert sind? etc.

Ich denke, dass die Arbeitsbelastung in beiden Schulformen sich nichts nimmt, die Schwerpunkte liegen nur deutlich anderes.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 03.08.2022 17:31
Korrektur.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.08.2022 10:22
Korrektur ist sehr individuell. Nicht jeder hat Deutsch und Englisch im Abi. Daraus höhere Besoldung ableiten? Nicht mehr zeitgemäß. Dafür habe ich als Realschullehrer auch 2,5 Schulstd. die Woche mehr, (7!) Fördersus und nichtmal eine eigene Sporthalle an der Schule, weil diese Schulform stiefmütterlich behandelt wird.

Der Satz mit A14 und dem Philologenverband? Purer Neid und wird nicht passieren. Bei 10.000+ Lehrerstellen, wie soll das begründet sein? Einfach mal Leben und leben lassen. Ein Masterabschluss befähigt mich zu A13, da können sie sich auf den Kopf stellen.

Interessant ist noch, ob es wie in S-H oder HH umgesetzt wird.
Ersteres: Stufenplan zieht sich über 6 Jahre, dazu verbleibt man nur in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. In HH A13Z in nur 2 Jahren umgesetzt. Letzteres wäre gerechter, weil mehr Aufstiegsmöglichkeiten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 04.08.2022 16:23
Mehr Aufstiegsmöglichkeiten ist relativ.

Der Stellenkegel für Beförderungsstellen an Realschulen wird dadurch nicht besser.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.08.2022 20:58
Solange die gleichen Prozentzahlen dann an A14 wie am Gymnasium existieren ist doch alles gut und fair.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 04.08.2022 22:45
Das setzt voraus, dass das Eingangsamt A13 E2.2 sein wird.
Man kann durchaus A13 E2.1 machen, wie bei den Sonderschullehrern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.08.2022 22:57
Das wird die noch grosse Unbekannte. Modell HH = A13Z 2. Einstiegsamt, Modell S-H so wie du es beschrieben hast. In 60 Tagen weiss man mehr. Ich werde mir die PK mit nem Glas Wein gönnen…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 04.08.2022 23:03
Oder eben wie in Thüringen: A13 für alle, A14 für keinen (mehr).
Die Mehrkosten müssen zahlbar sein.

10% der Stellen an der Hauptschule sind "beförderbar".
40% der Stellen an der Realschule sind "beförderbar".

Gönnst du es den Hauptschullehrern, die es noch schlimmer haben, wenn die bevorzugt befördert werden, um eben diese "Lücke" zu schließen?

Und das noch bevor die Grenze 40% Realschule und 65% Gymnasium geschlossen wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.08.2022 23:16
Was meinst du mit schlimmer? Mein Ref war an einer Hauptschule, die Realschule jetzt ist wie eine Hauptschule nur doppelt so grosse Klassen. Beide Schulformen leiden.
Ich muss sagen, dass es nicht meine Sorge ist, wo nun Beförderungsstellen wegfallen. Ist doch viel besser so, automatisch nun bald mit A13 befördert zu werden.
Man kann es ja auch so sehen: dadurch, dass NRW allen Sek1 - Lehrern als eines der wenigen Bundesländern nur A12 zahlt wird die A14 Orgie an Gymnasien querfinanziert.
Dir wäre lieber weiter A12
Für den Pöbel, damit am Gym mehr A14 Stellen verbleiben ;)
2026 verdiene ich 320 netto mehr allein dadurch, denke, dass ist der richtige und rechtlich sichere Weg.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 04.08.2022 23:43
Mir ist es egal, ich gönne allen die Möglichkeit einer Beförderungsstelle.
Dir gönne ich es auch sehr.

In GB gibt es nur eine Einheitsbezahlung, ich kenne es ja nicht anders.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 05.08.2022 07:29
Korrektur ist sehr individuell. Nicht jeder hat Deutsch und Englisch im Abi. Daraus höhere Besoldung ableiten? Nicht mehr zeitgemäß. Dafür habe ich als Realschullehrer auch 2,5 Schulstd. die Woche mehr, (7!) Fördersus und nichtmal eine eigene Sporthalle an der Schule, weil diese Schulform stiefmütterlich behandelt wird.

Arbeitsbelastung. Jede (!) wissenschaftliche Untersuchung hierzu zeigt, dass am Gymnasium immer schon über dem Soll gearbeitet wurde. An anderen Schulformen, insbesondere an der Grundschule, sieht das ganz anders aus. Anzunehmen, Haupt- und Realschulen seien die einzigen Schulen mit heterogenen Klassenzusammensetzungen, Förderbedarfen, Inklusion, Seiteneinsteigern, etc. ist schon sehr verblendet.

Der Satz mit A14 und dem Philologenverband? Purer Neid und wird nicht passieren. Bei 10.000+ Lehrerstellen, wie soll das begründet sein? Einfach mal Leben und leben lassen. Ein Masterabschluss befähigt mich zu A13, da können sie sich auf den Kopf stellen.

Mutige Aussage mit dem Willkür-Ansatz des Landesregierung im Rücken. Ich weiß noch, wie Du hier panisch Bestätigung dafür gesucht hast, dass A13 doch bitte, bitte auch für dich kommen mag, weil deine Studiendauer eben nicht so lang war, wie das bei Bachelor-Master-Studiengängen außerhalb der Modellversuche der Fall und damit eigentlich keine Grundlage für eine Besoldungserhöhung für dich ist.

Neid ist ja auch relativ. Ich bin schon seit 2018 in A13 und die nächste A14 Stelle steht bei uns schon in den Startlöchern. Es geht mir vielmehr darum, dass wenn man plötzlich aufhört, nach Studiendauer zu besolden und einfach Geschenke für alle raushaut, die Glaubwürdigkeit leidet und am Ende niemand mehr weiß, was denn jetzt die besoldungsrechtliche Grundlage für verschiedene Besoldungsgruppen ist.

Darum ging es Dir ja aber auch nie (s. was ich oben über dich geschrieben habe). Man sieht wie so häufig, dass Leute bereit sind, alles über Bord zu werfen, wenn es dem eigenen Vorteil dient.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 05.08.2022 08:01
Belastung ist einfach auch subjektiv.
Dennoch sind die Schlüsse aus der Reform der Studienreform zu ziehen.
Und wenn man sich anschaut, warum bspw. die Realschule in NRW nach A12 besoldet wurde, dann war das damals auch nachvollziehbar. Ob das heute auch noch der Fall ist, ist Gegenstand der Diskussion. Bayern beispielsweise besoldet an der RS originär mit A13, es gibt Beförderungen auf A13z und A14. Dort gibt es auch das Realschullehramt als Studiengang etc., keine Kombinationen.

Kein Gymnasiallehrer verdient dadurch einen € weniger. Von daher ist es definitiv eine Neid-Debatte. Für sachlich begründete Argumente außer der (subjektiven) Arbeitsbelastung und Vorurteilen ist bis jetzt vom Philologenverband nichts gekommen. 

Meiner persönlichen Meinung nach sollte dem Lehrkräftemangel dermaßen begegnet werden, dass alle Sek1-Lehrkräfte an allen Schulformen in ihren Fakultasfächern eingesetzt werden können.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 05.08.2022 09:25
Oder einfach nur 4 Lehrämter:

1. Grundschule
2. Weiterführende Schule
3. Sonderschule
4. Berufskollegs
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hiko am 05.08.2022 12:16
Dennoch sind die Schlüsse aus der Reform der Studienreform zu ziehen.

Ganz genau davon rede ich ja. Das ist nachvollziehbar, weil das immer das Unterscheidungsmerkmal in der Vergangenheit war. Aber was ist die Grundlage für A13 für alle? Was kommuniziert die Landesregierung?
Ich sehe es so: Studienreform ist nicht mehr die Hauptbegründung (siehe Bestandslehrkräfte mit Staatsexamen oder unseren A13-Prediger Reisinger mit zu kurzer Studiendauer). Bleibt nur eine wirre Mischung aus Studienreform für Bachelor-Master-Lehrkräfte sowie Wahrung des Schulfriedens oder Wahlgeschenk für die Lehrkräfte mit altem Staatsexamen. Auch merkwürdig, da der Schulfrieden bspw. bei den Unterschiedene zwischen Angestellten und Beamten auch niemanden interessiert.

Wenn man das so sieht: Was ist dann überhaupt noch die Grundlage für A13 für Lehrkräfte? Wieso nicht gleich A14. Oder eine neue Differenzierung hoch bis zur Neueinführung von A17. Das wird in der Diskussion nicht mehr erwähnt. Das war so gesehen ein trojanisches Pferd. Erst mit "Studiendauer" rein und dann geht die Post mit allen ab.

Kein Gymnasiallehrer verdient dadurch einen € weniger. Von daher ist es definitiv eine Neid-Debatte. Für sachlich begründete Argumente außer der (subjektiven) Arbeitsbelastung und Vorurteilen ist bis jetzt vom Philologenverband nichts gekommen.

Das wage ich zu bezweifeln. Die Landesregierungen sehen die Besoldung als Gesamtposten in ihrem Haushalt. Dieser wird durch A13 für alle größer. Bei der nächsten Tarifrunde muss man also überlegen, ob man dann wieder zusätzlich den Posten vergrößert, indem man das Ergebnis überträgt.

Die GEW als große Befürworterin bspw. hat eigene Studien zur Arbeitsbelastung in Auftrag gegeben. Die hat man aber zum Wohle der eigenen Agenda nicht differenziert ausgewertet. Man hat dann zwischendrin ja auch nach dem Motto "gleiches Geld für gleiche Arbeit" festgehalten, wissentlich dass das nicht stimmt.

Ich bin nicht neidisch, ich bin nur verärgert darüber, dass man für Wahlgeschenke ganze Gesetzesgrundlagen für die Besoldung aufhebt, ohne das Kind beim Namen zu nennen. In der Sek I und Sek II sehe ich keine großen Unterschiede beim Arbeitsaufwand. Bei den Grundschullehrkräften sehe ich es tatsächlich als problematisch, weil die nachgewiesen weniger arbeiten. Das zeigen alle Untersuchungen der letzten Jahrzehnte (s. https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf) auf Seite 64). Da wird dann immer noch was drumherum erfunden, damit das nach mehr aussieht. Aber selbst mit nur einem Korrekturfach in Sek I und Sek II sitzt Du alleine an Korrekturen so unendlich lange, während die Grundschullehrkräfte das selbst mit Deutsch und Englisch nicht haben.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte dem Lehrkräftemangel dermaßen begegnet werden, dass alle Sek1-Lehrkräfte an allen Schulformen in ihren Fakultasfächern eingesetzt werden können.

Das wäre bspw. ein nachvollziehbares Argument, auch für A13 für alle. Aber man hat halt historisch diese Unterscheidungen gemacht und baut die auch nicht ab.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seml am 05.08.2022 17:43
Bei den Grundschullehrkräften sehe ich es tatsächlich als problematisch, weil die nachgewiesen weniger arbeiten. Das zeigen alle Untersuchungen der letzten Jahrzehnte (s. https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf) auf Seite 64). Da wird dann immer noch was drumherum erfunden, damit das nach mehr aussieht. Aber selbst mit nur einem Korrekturfach in Sek I und Sek II sitzt Du alleine an Korrekturen so unendlich lange, während die Grundschullehrkräfte das selbst mit Deutsch und Englisch nicht haben.

Interessante Sichtweise. Ich fasse mal zusammen: Du bemühst eine Studie zur Arbeitszeit, um Deine Sichtweise zu stärken, Grundschullehrer schlechter zu bezahlen als SekI/SekII-Lehrer, deren gleiche Bezahlung aus Deiner Sicht wiederum fair wäre. Die von Dir bemühte Studie sagt aber, dass SekI-Lehrer angeblich die geringste Arbeitszeit haben, noch unter den GS-Lehrern. Insofern argumentierst Du nicht konsistent.

Zweitens sagt die Studie „dass (hinsichtlich der Arbeitszeiten) sich – trotz unterschiedlicher Regelstundenvorgaben – Schulformunterschiede zeigen, die sich allerdings in jüngster Zeit zu nivellieren scheinen“.

Zuletzt zeigte sich in der Jahresarbeitszeit ein Unterschied von ca. 3% zwischen GS und Gym. Das rechtfertigt einen Gehaltsunterschied von 10-15% zwischen A12 & A13?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 05.08.2022 20:28
Das kollegiale Miteinander unter uns Kollegen scheint ja spitze zu sein, da gönnt der eine dem anderen ja nichts… haha. Wo ist das Problem? Das Eingangsamt wird zukünftig bei A13 liegen, schulübergreifend. Und wem das nicht genügt, der darf, wie gehabt, gerne über Beförderungen nach mehr streben… und p.s. wer hier so missgünstig und ich-bezogen auftritt, der hat hoffentlich ein besseres Händchen bei der Erziehung der Schülerinnen und Schülern. Wahnsinn! Echt ey! Zum Fremdschämen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 05.08.2022 21:21
..genau das habe ich auch gedacht...diese ganze Diskussion erinnert mich stark an die Neiddebatten Tarifbeschäftigte vs. Beamte ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 08.08.2022 19:26
Ich dachte hier geht's ausschließlich um Lehrer?  :-X
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 08.08.2022 20:42
Ob ein Realschullehrer genauso viel verdienen sollte wie ein Gymnasiallehrer, ist bisher eine weitgehend politische Entscheidung. Der resultierende Lehrermangel spricht Bände. Eigentlich sollte nicht die Frage sein, für welche Schulformen die Lehrer mehr Geld erhalten, sondern man sollte darüber nachdenken, Qualifikation auch unter den Aspekten von Angebot und Nachfrage zu betrachten.

Ist es fair, wenn ein Geschichtslehrer weniger verdient als ein Informatiklehrer? Das ist keine leicht zu beantwortende Frage, aber ein Geschichtslehrer hat am Arbeitsmarkt keine annähernd ähnlich gute Verdienstmöglichkeit während Informatikern überall hochkarätige Jobs mit tollen Karrierewegen offenstehen. Dass diese Misverhältnis überhaupt keine Rechnung getragen wird, kennt nur ein logische Konsequenz: Lehrermangel vor allem in bestimmten Fächern.

Klar ist aber auch: Solche Ansätze sind mit den aktuellen Besoldungsrechtsgrundlagen kaum umsetzbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 09.08.2022 09:41
Ob ein Realschullehrer genauso viel verdienen sollte wie ein Gymnasiallehrer, ist bisher eine weitgehend politische Entscheidung. Der resultierende Lehrermangel spricht Bände. Eigentlich sollte nicht die Frage sein, für welche Schulformen die Lehrer mehr Geld erhalten, sondern man sollte darüber nachdenken, Qualifikation auch unter den Aspekten von Angebot und Nachfrage zu betrachten.

Ist es fair, wenn ein Geschichtslehrer weniger verdient als ein Informatiklehrer? Das ist keine leicht zu beantwortende Frage, aber ein Geschichtslehrer hat am Arbeitsmarkt keine annähernd ähnlich gute Verdienstmöglichkeit während Informatikern überall hochkarätige Jobs mit tollen Karrierewegen offenstehen. Dass diese Misverhältnis überhaupt keine Rechnung getragen wird, kennt nur ein logische Konsequenz: Lehrermangel vor allem in bestimmten Fächern.

Klar ist aber auch: Solche Ansätze sind mit den aktuellen Besoldungsrechtsgrundlagen kaum umsetzbar.

Ich hatte mal einen Mitbewohner, Physiker, der pflegte zu sagen: Die besten Studierenden gehen in die freie Wirtschaft, die guten bleiben in der Forschung, und die, die nirgendwo unterkommen können, werden Lehrer*innen.

Die aktuelle Einstellungspraxis (und die Mittelbaugeschichte an den Unis) trägt dazu bei, dass das unter Historiker*innen eher umgekehrt ist. Und der Qualifikationsgedanke spielt ja tatsächlich eine entscheidende Rolle.

Aber da dieser Thread ja generell zu einer Traumsammlung geworden ist: M.E. wäre der gerechteste gehbare Weg eine verbindliche Individualisierung der Stundenzahl. Bspw.: 15 Stunden pro Nicht-Korrekturfach, 10 Stunden pro Korrekturfach (bei drei Fächern zählen die studierten Fächer; differenzieren müsste man natürlich nochmal für bspw. den Musiklehrer, der jedes Jahr 3-4 große Veranstaltungen organisiert, da schließe ich jetzt aus Platzgründen all die Funktionen in allen Nicht-Korrekturfächern ein, mit denen man sich ordentlich belasten _kann_), dann Abzug von einzelnen Stunden für bestimmte Funktionen (Klassenleitung Erprobungsstufe und Hauptschule müsste dann tatsächlich mehr wert sein als Klassenleitung 9./10. Klasse Gymnasium), und am Ende kommt man eben bei einer individualisierten Stundenzahl raus. Das ist dann der Albtraum für die Stundenplaner*innen, aber die sind an den Gymnasien ja schon in A15, das kann man dann ja auch ausweiten... *Traum beendet*
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 09.08.2022 17:35
M.E. wäre der gerechteste gehbare Weg eine verbindliche Individualisierung der Stundenzahl. Bspw.: 15 Stunden pro Nicht-Korrekturfach, 10 Stunden pro Korrekturfach (bei drei Fächern zählen die studierten Fächer; differenzieren müsste man natürlich nochmal für bspw. den Musiklehrer, der jedes Jahr 3-4 große Veranstaltungen organisiert, da schließe ich jetzt aus Platzgründen all die Funktionen in allen Nicht-Korrekturfächern ein, mit denen man sich ordentlich belasten _kann_), dann Abzug von einzelnen Stunden für bestimmte Funktionen (Klassenleitung Erprobungsstufe und Hauptschule müsste dann tatsächlich mehr wert sein als Klassenleitung 9./10. Klasse Gymnasium), und am Ende kommt man eben bei einer individualisierten Stundenzahl raus. Das ist dann der Albtraum für die Stundenplaner*innen, aber die sind an den Gymnasien ja schon in A15, das kann man dann ja auch ausweiten... *Traum beendet*

Dieser Traum war lange eine GEW-Forderung in Hamburg und wurde kurz nach der Jahrtausendwende als Alptraum Realität. Zwar erhielt jeder Lehrer Faktoren gemäß seines Korrekturaufwands und einiger anderer Aufwände. Allerdings wurde viel Arbeitszeit schlicht "vergessen", so dass das Modell vor allem eine erhebliche Mehrarbeit ohne Lohnausgleich bedeutete. Und da es ja keine feste Stundenzahl mehr gibt, die man mit anderen Bundesländern vergleichen könnte, fällt das nach außen auch gar nicht groß auf. Damit hat sich die GEW richtig selbst ins Knie geschossen, auch wenn die Forderung gut gemeint war. Gut gemeint ist aber eben noch lange nicht gut gemacht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.08.2022 07:13
Wenn man bedenkt, dass Abteilungs- oder SG-Leiter mit Dienst- und Fachaufsicht über 50-100 Mitarbeiter und mehreren Mio. "Budget" auch oft mit A13 abgespeist werden, ist diese unsägliche Lehrerdiskussion "A13 für alle Minimum" einfach nur noch lächerlich. Wenn ich da an meine Schulzeit zurückdenke und mit was für Charakteren man da zu tun hatte...Naja lassen wir das. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass im Duden neben "Jammern auf hohem Niveau" einfach ein Bild eines Realschulsportlehrers im Jogger und mit Trillerpfeife um den Hals abgebildet werden könnte.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 10.08.2022 07:40
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.

Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 10.08.2022 10:27
Hallo zusammen,

meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.

Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.

DO Angestellte bei Sozialversicherungsträgern werden analog dem Bundesbesoldungsgesetzes entlohnt. Da der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Veränderung bei den Familienzuschlägen auf den Weg gebracht hat, das Land NRW allerdings schon, wäre der Familienzuschlag bei Dir höher als bei der Ehefrau. Den Familienzuschlag bekommt allerdings nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Derzeit bekommt ihr also Kindergeld plus Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Nur wenn der Anspruch auf Kindergeld auf den Vater umgestellt würde, bekäme man ab dem Monat Kindergeld plus Familienzuschlag NRW plus regionaler Ergänzungszuschlag in Abhängigkeit vom Wohnort. Der Familienzuschlag Bund bei der Mutter (unabhängig von der Höhe) schließt den gleichzeitigen Anspruch auf Familienzuschlag beim Vater aus.

Inwieweit Deine Frau auch Einspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollte und wann und ob es (ggf. auch rückwirkend) irgendwann einmal im BBesG eine entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG geben wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Möglicherweise erweist sich irgendwann die Entscheidung als die richtige, weil der Bundesgesetzgeber irgendwann doch mehr zahlt als der Landesgesetzgeber. Vielleicht ist aber auch die Entscheidung, das Kindergeld über den Vater auszuzahlen, die richtige. Wer weiß ... 8)

Man kann also entweder den Spatz in der Hand nehmen und den Kindergeldanspruch und Familienzuschlag (und auch den Beihilfeanspruch) auf den Vater umschreiben oder alternativ die Taube auf dem Dach nehmen und alles so lassen, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung bei der AOK in der Annahme und Hoffnung einlegen, dass auch der Bund als Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten irgendwann einmal verfassungsgemäß besoldet und diese Besoldung dann besser sein wird, als die für die Landesbeamten. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: proRemote am 10.08.2022 12:57
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:
Zitat
Wir werden einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen
und mehr Homeoffice ermöglichen, wo dem keine dienstlichen Gründe
entgegenstehen.

Klingt erstmal gut. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet man ähnlich schöne Worte. Nur Taten lassen ewig auf sich warten. Ich will eine rechtliche Grundlage für Homeoffice jetzt und nicht am Sanktnimmerleinstag!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TM am 12.08.2022 17:50
Hallo zusammen,

meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.

Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.

DO Angestellte bei Sozialversicherungsträgern werden analog dem Bundesbesoldungsgesetzes entlohnt. Da der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Veränderung bei den Familienzuschlägen auf den Weg gebracht hat, das Land NRW allerdings schon, wäre der Familienzuschlag bei Dir höher als bei der Ehefrau. Den Familienzuschlag bekommt allerdings nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Derzeit bekommt ihr also Kindergeld plus Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Nur wenn der Anspruch auf Kindergeld auf den Vater umgestellt würde, bekäme man ab dem Monat Kindergeld plus Familienzuschlag NRW plus regionaler Ergänzungszuschlag in Abhängigkeit vom Wohnort. Der Familienzuschlag Bund bei der Mutter (unabhängig von der Höhe) schließt den gleichzeitigen Anspruch auf Familienzuschlag beim Vater aus.

Inwieweit Deine Frau auch Einspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollte und wann und ob es (ggf. auch rückwirkend) irgendwann einmal im BBesG eine entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG geben wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Möglicherweise erweist sich irgendwann die Entscheidung als die richtige, weil der Bundesgesetzgeber irgendwann doch mehr zahlt als der Landesgesetzgeber. Vielleicht ist aber auch die Entscheidung, das Kindergeld über den Vater auszuzahlen, die richtige. Wer weiß ... 8)

Man kann also entweder den Spatz in der Hand nehmen und den Kindergeldanspruch und Familienzuschlag (und auch den Beihilfeanspruch) auf den Vater umschreiben oder alternativ die Taube auf dem Dach nehmen und alles so lassen, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung bei der AOK in der Annahme und Hoffnung einlegen, dass auch der Bund als Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten irgendwann einmal verfassungsgemäß besoldet und diese Besoldung dann besser sein wird, als die für die Landesbeamten.

Haben zwischenzeitlich den Berechtigtenwechsel vorgenommen und das Kindergeld ab September dem Vater zugeordnet. Hoffe noch, dass wir den Ergänzungszuschlag auch für die Monate Januar bis August erhalten. Wäre ärgerlich, wenn es aufgrund dieser Formalität (Zuordnung Kindergeld) nicht gezahlt werden würde. Scheint ja noch einiges unklar zu sein, mal abwarten...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 12.08.2022 21:45
Was genau ist bzgl des neuen Familienzuschlags unklar?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 14.08.2022 00:19
In der Konstellation o.g. Ehegatte Bund und Ehegatte 2 NRW folgende Verständnisfrage:
Kann man eigentümlich nicht jederzeit den Zahlungsempfänger beim Kindergeld wechseln? Dann hätte man es in der Hand, zu entscheiden, wer den Familienzuschlag Stufe 2 bekommt, wenn der Bund doch noch nachzieht und den Familienzuschlag sogar noch weiter als NRW erhöht.
Und am Familienzuschlag wiederum hängt die Beihilfe. Dann hätte man es sogar jederzeit in der Hand, welche Beihilfe man zukünftig lieber in Anspruch nimmt, etwa wenn wieder mal ein Dienstherr Kostendämpfungspauschalen oder ähnliches einführt, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Matü am 14.08.2022 06:38
Ich gehe davon aus, dass ich den neuen Familienzuschlag ab 1.12.22 automatisch bekomme, da ich diesen bisher auch für verheiratet+2 Kinder bekommen habe. Meine Frau ist keine Beamtin.
Nach meiner Einschätzung wird dieser im Mietstufe 4 sogar recht hoch. Nun habe ich oben gelesen, dass das irgendwie von der Berechtigung zum Erhalt vom Kindergeld abhängt. Das Kindergeld wird doch mittlerweile extern von der Familienkasse gezahlt. Das bekommen wir prinzipiell beide.
Oder war das nur für den oben genannten Fall(er:Bund/sie:nrw) interessant?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.08.2022 20:01
In der Konstellation o.g. Ehegatte Bund und Ehegatte 2 NRW folgende Verständnisfrage:
Kann man eigentümlich nicht jederzeit den Zahlungsempfänger beim Kindergeld wechseln? [...]

Ja, § 64 Abs. 2 EStG:
(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. 4Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. 5Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 16.08.2022 11:43
Hallo zusammen,

meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.

Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.

DO Angestellte bei Sozialversicherungsträgern werden analog dem Bundesbesoldungsgesetzes entlohnt. Da der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Veränderung bei den Familienzuschlägen auf den Weg gebracht hat, das Land NRW allerdings schon, wäre der Familienzuschlag bei Dir höher als bei der Ehefrau. Den Familienzuschlag bekommt allerdings nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Derzeit bekommt ihr also Kindergeld plus Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Nur wenn der Anspruch auf Kindergeld auf den Vater umgestellt würde, bekäme man ab dem Monat Kindergeld plus Familienzuschlag NRW plus regionaler Ergänzungszuschlag in Abhängigkeit vom Wohnort. Der Familienzuschlag Bund bei der Mutter (unabhängig von der Höhe) schließt den gleichzeitigen Anspruch auf Familienzuschlag beim Vater aus.

Inwieweit Deine Frau auch Einspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollte und wann und ob es (ggf. auch rückwirkend) irgendwann einmal im BBesG eine entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG geben wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Möglicherweise erweist sich irgendwann die Entscheidung als die richtige, weil der Bundesgesetzgeber irgendwann doch mehr zahlt als der Landesgesetzgeber. Vielleicht ist aber auch die Entscheidung, das Kindergeld über den Vater auszuzahlen, die richtige. Wer weiß ... 8)

Man kann also entweder den Spatz in der Hand nehmen und den Kindergeldanspruch und Familienzuschlag (und auch den Beihilfeanspruch) auf den Vater umschreiben oder alternativ die Taube auf dem Dach nehmen und alles so lassen, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung bei der AOK in der Annahme und Hoffnung einlegen, dass auch der Bund als Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten irgendwann einmal verfassungsgemäß besoldet und diese Besoldung dann besser sein wird, als die für die Landesbeamten.

Haben zwischenzeitlich den Berechtigtenwechsel vorgenommen und das Kindergeld ab September dem Vater zugeordnet. Hoffe noch, dass wir den Ergänzungszuschlag auch für die Monate Januar bis August erhalten. Wäre ärgerlich, wenn es aufgrund dieser Formalität (Zuordnung Kindergeld) nicht gezahlt werden würde. Scheint ja noch einiges unklar zu sein, mal abwarten...

Nein, eigentlich ist nichts unkar. Der regionale Ergänzungszuschlag wird im Dezember für die Monate September, Oktober, November und Dezember ausgezahlt werden und ab Januar automatisch gezahlt. Für den Familienzuschlag (und den damit verbundenen regionalen Ergänzungszuschlag) für die Monate Januar bis August bleibt die AOK zuständig, die in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage allerdings erst einmal nichts zahlen wird. Deswegen wird es wichtig sein, dass die Ehefrau bei der AOK bis Ende des Jahres einen Widerspruch bzw. Antrag auf amtsangemessene Besoldung stellt, um eine Verjährung zu vermeiden. Dieser Antrag wird auch bis auf weiteres jährlich wiederholt werden müssen, bis auch der Bund sich gezwungen sieht, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 16.08.2022 11:47
In der Konstellation o.g. Ehegatte Bund und Ehegatte 2 NRW folgende Verständnisfrage:
Kann man eigentümlich nicht jederzeit den Zahlungsempfänger beim Kindergeld wechseln? Dann hätte man es in der Hand, zu entscheiden, wer den Familienzuschlag Stufe 2 bekommt, wenn der Bund doch noch nachzieht und den Familienzuschlag sogar noch weiter als NRW erhöht.
Und am Familienzuschlag wiederum hängt die Beihilfe. Dann hätte man es sogar jederzeit in der Hand, welche Beihilfe man zukünftig lieber in Anspruch nimmt, etwa wenn wieder mal ein Dienstherr Kostendämpfungspauschalen oder ähnliches einführt, oder?

Grundsätzlich schon, allerdings kann man den Zahlungsempfänger nur für die Zukunft ändern und da es in diesem Jahr rückwirkend zu Januar 2022 eine Verbesserung gibt, sind ggf. einige Monate erst einmal verloren. Da man jedoch nicht weiß, welche gesetzliche Regelung der Bund aus dem Hut zaubert, und ob es sich irgendwann lohnt, nicht zu wechseln, ist es wie so oft:

Verstehen kann man das Leben rückwärts; leben muss man es aber vorwärts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Neuer12 am 16.08.2022 20:45
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.

Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass ein master z.b. für Mathe im Gymnasium, BWL in den Berufsschulen oder halt Mathe in Grundschulen Welten sind. Wer soll noch für z.b. berufliche Schulen studieren, wenn man mit viel weniger Aufwand das gleiche an Grundschulen bekommt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 16.08.2022 21:52
Noch einmal kurz zur Problematik DO Angestellte AOK und Beamter Land NRW. Bei der AOK handelt es sich um eine landesunmittelbare Körperschaft. Hier muss die Dienstordnung die Besoldung und Versorgung des Landes abbilden. Also auch den Ergänzungszuschlag um Familienzuschläge an 01.01.2022. Am besten mal in der Dienstordnung nachlesen.
LG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 16.08.2022 23:03
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.

Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass ein master z.b. für Mathe im Gymnasium, BWL in den Berufsschulen oder halt Mathe in Grundschulen Welten sind. Wer soll noch für z.b. berufliche Schulen studieren, wenn man mit viel weniger Aufwand das gleiche an Grundschulen bekommt?

Kann ich nicht beurteilen, die Credit Points sind gleich und beides ist Master of Education später. Bevor du dir diese Frage stellst, sollte man ja den IST-Zustand betrachten. Nämlich, wie bekommt man mehr Leute in die Schulformen ausserhalb der Sek2? Und ob 6,5 Jahre Ausbildung für die eine Schulform ein Witz ist, für die andere aber nur was für Einstein, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Aber vor dem Hintergrund der baldigen Anpassung schmeckt mir diese Arroganz sehr.

Übrigens anbei ein Ausschnitt einer Mail des Schulministeriums, A13 ist im vollen Gange:
„… Die Landesregierung plant in dieser Legislaturperiode, die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter in einem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltsfähigen Zulagen zur Besoldung
nach A 13 zu führen. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften soll angepasst werden. Damit möchte die Landesregierung nicht nur eine Verbesserung für neu eingestellte Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I schaffen, sondern auch ihre Wertschätzung für die erfahrenen Bestandlehrkräfte ausdrücken.“

Schade nur, dass nirgends von A13Z die Rede ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: TM am 17.08.2022 22:50
Noch einmal kurz zur Problematik DO Angestellte AOK und Beamter Land NRW. Bei der AOK handelt es sich um eine landesunmittelbare Körperschaft. Hier muss die Dienstordnung die Besoldung und Versorgung des Landes abbilden. Also auch den Ergänzungszuschlag um Familienzuschläge an 01.01.2022. Am besten mal in der Dienstordnung nachlesen.
LG

Was für diese Argumentation sprechen würde, ist die Höhe des Familienzuschlags. Dieser ist bei den Angestellten der AOK exakt so hoch wie bei den Landesbeamten. Der Familienzuschlag des Bundes weicht leicht ab.

Vielen Dank für den Beitrag und auch die Ausführungen von Rentenonkel.

H
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 18.08.2022 07:40
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 18.08.2022 09:18
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.

 :o :-\ :-X
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 18.08.2022 15:50
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:
"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."
Familienzuschläge nach oben korrigiert? Muss irgend so ein brandneues Vorhaben sein, dazu findet sich garantiert noch nichts hier in diesem Forum und davon kann also auch deine Gewerkschaft unmöglich schon etwas gehört haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 18.08.2022 22:07
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:

"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."

Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.
Quelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 19.08.2022 16:06
Quelle?

GdP NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 19.08.2022 17:58
Aber was soll das heißen? Wo hat man sich da vertan? Das ist doch im Gesetzgebungsverfahren festgelegt worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 20.08.2022 14:13
Niemand hat sich vertan, deine Vorredner haben offensichtlich nur 1-2 Themen hier verpasst... ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 24.08.2022 07:53
Hat schon jemand der im mD ist die Strukturzulage die seit 1.1 auf 80€ angehoben worden ist nachgezahlt bekommen?
Warte immer noch drauf  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 26.08.2022 12:05
Tatsächlich hat die Landesregierung ein neues Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung (Erhöhung) der Familienzuschläge und des reg. Ergänzungszuschlags eingeleitet. Die kommunalen Spitzenverbände werden derzeit angehört, im November soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.

Daneben wird das Landesreisekostengesetz geändert, die Entschädigung für Fahrten mit dem Pkw wird auf 35 Cent und die mit Zweirädern wird auf 23 Cent je km angehoben. Diese Anpassung soll für die Jahre 2023 und 2024 befristet sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 26.08.2022 12:16
Wovon sprichst du bitte? Das Gesetz zur Anpassung der neuen Familienzuschläge ist doch schon längst verabschiedet und durch den Landtag und wird mit den Dezemberbezügen erstmalig angewandt….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 26.08.2022 12:35
Wovon sprichst du bitte? Das Gesetz zur Anpassung der neuen Familienzuschläge ist doch schon längst verabschiedet und durch den Landtag und wird mit den Dezemberbezügen erstmalig angewandt….

Richtig. Die Landesregierung muss diese Werte jedoch korrigieren. Sicherlich wird der neue Gesetzentwurf in Kürze auch auf dem Gesetzgebungsportal des Landtags erscheinen. Das Ministerium der Finanzen teilt dazu mit:
„Bei der Erstellung des Gesetzentwurfes ist es in der Anlage 18 und in der ab dem 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 13 zu einem technischen Übertragungsfehler gekommen, der dazu führt, dass der neben der Stufe 3 des Familienzuschlages zu gewährende regionale  Ergänzungszuschlag und der ab dem 1. Dezember 2022 geltende Familienzuschlag der Stufe 3 zu niedrig ausgewiesen wurden. Das Gesetz im Übrigen und insbesondere die im Gesetzentwurf angegebenen Kosten für den Landeshaushalt sind von dem Fehler nicht betroffen.“
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 26.08.2022 13:15
Gut zu wissen ;-) Und findet das Gesetz denn dann dennoch erstmals Anwendung im Dezember 2022?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 26.08.2022 13:38
Gut zu wissen ;-) Und findet das Gesetz denn dann dennoch erstmals Anwendung im Dezember 2022?

Das Gesetz tritt zum 1.12. in Kraft, sofern der Landtag der Regierung folgt. Die Werte sind ja nun auch den auszahlende. Stellen rechtzeitig bekannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 26.08.2022 17:21
Hallo,

Um wieviel Euro wird der Familienzuschlag für verheiratet,  2 Kinder denn erhöht?
Hab bei der Wohngeldstufe 3  440,10  Euro gelesen...
Passt das nicht?
Gibt es eine neue Tabelle?

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 26.08.2022 17:56
Hallo,

Um wieviel Euro wird der Familienzuschlag für verheiratet,  2 Kinder denn erhöht?
Hab bei der Wohngeldstufe 3  440,10  Euro gelesen...
Passt das nicht?
Gibt es eine neue Tabelle?

Grüße

In dem Beispiel sind es nun 443,49 Euro als reg. Ergänzungsbetrag.
Der neue FamZ ist dann in den BesGr ab A9 902,05 Euro. Die Tabelle kann ich hier leider nicht posten, da würde ich wirklich die Veröffentlichung auf landtag.nrw.de abwarten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.08.2022 13:03
Ok...
Danke.
Also 3,39 Euro mehr....?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 28.08.2022 08:28
Was ich nicht ganz verstehe ist. Die LG müsste doch den Fam. Zuschlag für das erste und zweite Kind anpassen, weil die Diskrepanz zum dritten Kind einfach zu hoch war. Dann hat die alag mit einem regionalen Ergänzungszuschlag reagiert (und nicht mit einem Festbetrag, natürlich um Geld zu sparen.). Warum aber würde es beim dritten Kind nicht gemacht. Ist für mich nicht nachvollziehbar und ich Frage mich, o dann der regionale Bestandteil nich sozial unangemessen und daraus folgend zu niedrig ist? auch vor dem Hintergrund der Energiekrise und der hohen Inflation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 28.08.2022 13:51
Die zweite Sache, die ich mich Frage ist:

wenn jetzt die h4 Sätze angepasst werden oder das "Bürgergeld", wird dann automatisch im gleichen Umfang der Familienzuschlag angepasst?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 28.08.2022 15:16
Die zweite Sache, die ich mich Frage ist:

wenn jetzt die h4 Sätze angepasst werden oder das "Bürgergeld", wird dann automatisch im gleichen Umfang der Familienzuschlag angepasst?

Nein, die hängen an der Besoldung und werden mit zukünftigen Besoldungsanpassungen erhöht. Die einzige Verbindung, die sie zu Sozialleistungen haben, ist dann ab dem 1.12. die Kopplung an die Mietenstufe, daraus ergibt sich keine Erhöhung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 28.08.2022 19:24
Muss denn jetzt nicht regelmäßig überprüft werden ob die 115% zu h4 eingehalten werden?

Grade wo ja aktuell hohe Anpassungen geplant werden? Stichwort Energie und Teilhabe etc.?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 28.08.2022 19:30
Muss denn jetzt nicht regelmäßig überprüft werden ob die 115% zu h4 eingehalten werden?

Grade wo ja aktuell hohe Anpassungen geplant werden? Stichwort Energie und Teilhabe etc.?

Sicher, aber wir wissen ja, dass das Zeit braucht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.08.2022 21:13
Sobald die H4 Sätze erhöht werden, Widerspruch einlegen und abwarten. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 29.08.2022 14:44
Ok...
Danke.
Also 3,39 Euro mehr....?

Für den regionalen Ergänzungszuschlag stimmt deine Rechnung - aber der Familienzuschlag Stufe III (in Mietstufe III) liegt derzeit bei 858,66 EUR ... die benannten 902,05 EUR machen dann schon 43,39 EUR bei dir PLUS aus ...

Ich bin auch gespannt, was das letztlich gibt ... zwei Kinder habe ich auch im Angebot - allerdings in Mietstufe V.

Der Rechenweg des Familienzuschlages erschließt sich mir auch nicht (vollständig).

Bisher enthält der Familienzuschlag Stufe 3 bereits die Stufe 2 - gemäß einer Rechnung der DPolG (Bund) wird dort der regionale Ergänzungszuschlag aber einzeln addiert.

Das würde bedeuten:
129EUR Kind 1
+ reg. Ergänzungszuschlag des Wohnortes Kind 1
+ 129EUR Kind 2
+ reg. Ergänzungszuschlag des Wohnortes Kind 2

In meinem Fall (nach aktuellen Tabellen) würde das einen Gesamtwert von monatlich 1.184,67 EUR bedeuten (inklusive Stufe 1 verheiratet versteht sich).

Ab 01.12.2022 (+2,8%) ergäbe das jedoch: verheiratet 152,68 + Stufe 3: 908,21 EUR= 1060,89 EUR

Also weniger als vorher ... warum sollte das Land aber bis 01.12. mehr bezahlen, als hinterher? Macht das Sinn?
(gut, vielleicht sollte ich nicht danach fragen)

Sollte jedoch (zukünftig) jede Stufe ausgezahlt werden, käme mit Stufe 2 (in V) 573,48 EUR noch on top. Nebenbei hat das BMI bereits mitgeteilt, dass ab 01.12.2022 bei den Bundesbeamten die Stufen addiert zur Auszahlung kommen.

Dann wären es 1.643,37 EUR.

So oder so wird es ein PLUS geben - worüber man sich heutzutage nur freuen kann (auch wenn es sich um Zahlungen handelt, zu denen man das Land erst über die Gerichte zwingen musste).

Aber kann denn jemand die Auszahlungsmodalitäten klären?
Stehe ich mir selber gedanklich im Weg?

Freue mich über eure Hilfe!

Bis dahin beste Grüße

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 29.08.2022 15:05
der LKT hat dazu etwas veröffentlicht:

https://www.lkt-nrw.de/media/13992/rs-0668-22-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-landesbesoldungsgesetzes-und-des-landesreisekostengesetzes.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 29.08.2022 15:17
 ???

dazu muss ich mich aber erstmal registrieren ... einfach so kann man das nicht lesen ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 29.08.2022 15:40


Für den regionalen Ergänzungszuschlag stimmt deine Rechnung - aber der Familienzuschlag Stufe III (in Mietstufe III) liegt derzeit bei 858,66 EUR ... die benannten 902,05 EUR machen dann schon 43,39 EUR bei dir PLUS aus ...

Ich bin auch gespannt, was das letztlich gibt ... zwei Kinder habe ich auch im Angebot - allerdings in Mietstufe V.

...
Freue mich über eure Hilfe!

Bis dahin beste Grüße
[/quote]

Für den regionalen Ergänzungszuschlag kann ich 777,51 Euro (FamZ Stufe 3, Wohngeld V) und den neuen FamZ 1196,07 Euro anbieten. Da dieser Betrag nun über dem von dir errechneten liegt, vermute ich, dass in den ursprünglichen Tabellen die Addition nicht richtig gelaufen war, und genau das jetzt korrigiert wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 29.08.2022 15:48
AHA!

So langsam machen die Zahlen Sinn ...  :o

DANKE dafür ...  :) ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 29.08.2022 16:46
Oha...

Bin dann gespannt, was es letztendlich dann bei mir ist:
Stufe 3, Mietstufe 3.

Sehr spannend...
Ich freue mich auf jeden Fall!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.08.2022 17:20
Was macht das dann bei A08 verhr. 2 Kinder und Mietstufen 1
Außer jede Menge Spritgeldkosten?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 29.08.2022 17:30
Widerspruch einlegen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Isar85 am 29.08.2022 17:51
Ok...
Danke.
Also 3,39 Euro mehr....?
...
Bisher enthält der Familienzuschlag Stufe 3 bereits die Stufe 2 - gemäß einer Rechnung der DPolG (Bund) wird dort der regionale Ergänzungszuschlag aber einzeln addiert.
...

Sollte jedoch (zukünftig) jede Stufe ausgezahlt werden, käme mit Stufe 2 (in V) 573,48 EUR noch on top. Nebenbei hat das BMI bereits mitgeteilt, dass ab 01.12.2022 bei den Bundesbeamten die Stufen addiert zur Auszahlung kommen.
....

Servus Seadweller, mich würde interessieren, ob sich die Berechnungen der DPolG auf NRW oder auf einen noch nicht veröffentlichen Entwurf zur Bundesbesoldung beziehen?
Das Schreiben von BMI scheint dessen neuste Äußerung zur verfassungsgemäßen Alimentation zu sein. Hast du hier mehr Infos?

VG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 29.08.2022 18:09
Wie kommen wir hier im NW Strang eigentlich auf den Bund?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.08.2022 18:16
Warum wird denn der Familienzuschlag für das 1+2 Kind (Familienzuschlag 2 und 3) mit einem Ortszuschlag (regionaler...) versehen, aber ab dem dritten Kind ein Festbetrag? Das scheint mir auch nicht so ganz einheitlich. Wird man hier nicht gezielt benachteiligt?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 29.08.2022 18:50

[/quote]

Servus Seadweller, mich würde interessieren, ob sich die Berechnungen der DPolG auf NRW oder auf einen noch nicht veröffentlichen Entwurf zur Bundesbesoldung beziehen?
Das Schreiben von BMI scheint dessen neuste Äußerung zur verfassungsgemäßen Alimentation zu sein. Hast du hier mehr Infos?

VG
[/quote]

Hallo Isar85,
die Info habe ich bei Facebook gefunden. Wann die getroffen wurde, kann ich dir leider nicht sagen.

Wie kommen wir hier im NW Strang eigentlich auf den Bund?

Hallo Xap,
weil ich mir den Familienzuschlag nicht vernünftig zusammen rechnen konnte, habe ich halt auch nach rechts und links gesucht, um die dortigen Rechenwege nachzuvollziehen.

Spannendwäre es ja, wenn im Ländle anders gerechnet werden würde …

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 29.08.2022 19:40
Hast du einen FB Link dazu wenn möglich?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 29.08.2022 20:57
Für Stufe 2 ändert sich aber nichts? Ich kann dem nicht ganz folgen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 29.08.2022 21:23
Hast du einen FB Link dazu wenn möglich?

Hallo Xap,
nach einem Link habe ich eben schon gesucht - aber nicht mehr gefunden. Facebook ist sicherlich auch nicht die valideste Quelle. Es bleibt das Abwarten bis zum November übrig … dann sollte es eindeutiger werden.
Ich bin gespannt.
Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sherlock am 29.08.2022 21:31
der LKT hat dazu etwas veröffentlicht:

https://www.lkt-nrw.de/media/13992/rs-0668-22-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-landesbesoldungsgesetzes-und-des-landesreisekostengesetzes.pdf

Dokument wird nicht angezeigt, da Zugangsberechtigung fehlt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 29.08.2022 21:42
Hast du einen FB Link dazu wenn möglich?

Hallo Xap,
nach einem Link habe ich eben schon gesucht - aber nicht mehr gefunden. Facebook ist sicherlich auch nicht die valideste Quelle. Es bleibt das Abwarten bis zum November übrig … dann sollte es eindeutiger werden.
Ich bin gespannt.
Grüße

Hello,

schade. Aber vielen Dank für die Mühen :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 30.08.2022 07:11
Was ich übrigens bei der dpolg NRW gefunden habe ist ein Rundschreiben, in dem das BMI hinsichtlich einer Neuberechnung der Mietstufen herangezogen wird. Evtl. ist da schlichtweg was durcheinander gekommen. Von Bundesbeamten ist dort jedoch nicht die Rede.

Quelle:
https://www.dpolg-nrw.de/aktuelles/news/informationen-zur-amtsangemessenen-alimentation/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 30.08.2022 12:37
Was macht das dann bei A08 verhr. 2 Kinder und Mietstufen 1
Außer jede Menge Spritgeldkosten?

Wenn ich die Tabelle richtig lese sind das 227,55 EUR pro Monat (brutto).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.08.2022 13:29
Hier (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html)) findet ihr die Vorlage zu den Überarbeiteten Tabellen.

Betroffen scheint in Anlage 13 und 18 tatsächlich nur Stufe 3 zu sein. In Anlage 13 sind die neuen Familienzuschläge in Stufe 3 teils massiv höher.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 30.08.2022 13:46
Japp laut dem Gesetzesentwurf betrifft das nur FamZ Stufe 3 ab Mietstufe 3.

Heißt konkret (Beispiel andere ab A9)

FamZ Stufe 3, Mietstufe 3:

Alt: 858,66€
Neu: 902,05€

Mietstufe 4:

Alt: 882,01€
Neu:1052,98€

Mietstufe 5:

Alt: 908,21€
Neu: 1196,07€

Mietstufe 6:

Alt: 929,63€
Neu: 1343,19€

Mietstufe 7:

Alt: 960,21€
Neu: 1515,19€



Nicht schlecht, besonders in Köln und Düsseldorf kommen nochmal ein ordentlicher Batzen hinzu.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 30.08.2022 15:52
Interessant. Müssen sie also tatsächlich ihren Gesetz schon wieder ändern. Traurig finde ich allerdings, dass immer noch nichts zur Vergangenheit gesagt wurde und die Gewerkschaften diesen Punkt auch nicht aufgreifen. Denn die Mehrbeträge sind ja nicht plötzlich 2022 vom Himmel gefallen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.08.2022 18:46
Und warum wurden die Mietstufen 1 und 2 nicht angepasst? Ich bin darüber voll gefrustet.

So eine Sauerei! Ich konnte mir keine Wohnung in Raum Köln/Bonnl mit meiner Familie nicht leisten und musste ins Umland ziehen (Mietstufe 1). Durch die gestiegenen Spritpreise bin ich ähnlich der Mietstufe 3... Und dafür gibt's jetzt einen Arschtritt.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.

Mehrkosten für Fahrtkosten sind jetzt bei 350 Euro. Da bringen mir die 227 Euro nur ein bisschen was, so traurig ist es. Die Inflation haut bei mir mit 650 Euro zu, ich könnte heulen.
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 30.08.2022 19:03
Und warum wurden die Mietstufen 1 und 2 nicht angepasst? Ich bin darüber voll gefrustet.

So eine Sauerei! Ich konnte mir keine Wohnung in Raum Köln/Bonnl mit meiner Familie nicht leisten und musste ins Umland ziehen (Mietstufe 1). Durch die gestiegenen Spritpreise bin ich ähnlich der Mietstufe 3... Und dafür gibt's jetzt einen Arschtritt.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.

Mehrkosten für Fahrtkosten sind jetzt bei 350 Euro. Da bringen mir die 227 Euro nur ein bisschen was, so traurig ist es. Die Inflation haut bei mir mit 650 Euro zu, ich könnte heulen.

Tja, ich selbst lebe im Bereich der Mietstufe 2. 10km Luftlinie fängt die Stufe 5 an. So ist das...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 30.08.2022 19:55

Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.


Deshalb warte ich mit dem Immobilienerwerb erstmal ab... Am Ende bezahlt einem die bessere Lage der Staat... oder zumindest einen guten Teil davon.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.08.2022 21:32
Wie genau ermitteln sich die Beträge?

Hat das einer verstanden? Ich komme nicht auf die berechneten Summen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Beträge für Mietstufen 1 und 2 reichen um eine verfassungskonforme alimenation zu gewähren. Oder kann mir das evtl. Einer zeigen?




Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.08.2022 21:56
Sind regionale Punkte denn überhaupt statthaft? So kommt doch das gesamte Besoldungsgefüge aus dem Gleichgewicht

So könnte ich als A08, wenn ich jetzt umziehe mehr als ein A10 Beamter Bekommen  :o

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 30.08.2022 21:58
Und warum wurden die Mietstufen 1 und 2 nicht angepasst? Ich bin darüber voll gefrustet.

So eine Sauerei! Ich konnte mir keine Wohnung in Raum Köln/Bonnl mit meiner Familie nicht leisten und musste ins Umland ziehen (Mietstufe 1). Durch die gestiegenen Spritpreise bin ich ähnlich der Mietstufe 3... Und dafür gibt's jetzt einen Arschtritt.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.

Mehrkosten für Fahrtkosten sind jetzt bei 350 Euro. Da bringen mir die 227 Euro nur ein bisschen was, so traurig ist es. Die Inflation haut bei mir mit 650 Euro zu, ich könnte heulen.

Das kann ich zwar verstehen und das Verfahren ist auch nicht wirklich transparent. Jedoch geht es bei den Mietstufen um die Lebenshaltung am Wohnort. Es wird nie gerecht sein. Sind Dienstort und Wohnort identisch passt es ja. Die Fahrten zur Arbeit werden für alle Arbeitnehmer steuerrechtlich berücksichtigt. Ich weiß , die Erhöhung von 30 auf 38 Cent ab dem 21 km gleichen deine Mehrkosten nicht aus, aber finden bei der Besoldung keine Berücksichtigung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.08.2022 22:29
Das meine ich nicht.

Wenn man den regionalen Ergänzungsschlag vergleicht Stufe 7 und Stufe 1 ist für die Stufe 7 ein Betrag von 1091,63 und bei Stufe 1 ein Betrag von 227,55 genannt.

Differenz = 869,08 euro.

Ist bei 4 Personen der Rest aus dem Gesetz von März wie Heizkosten, Teilhabe  und die anderen Dinge die in dem Gesetz aufgelistet würden, nicht gleich?

https://www.wohngeld.org/mietstufe/#5-h%C3%B6chstbetr%C3%A4ge-f%C3%BCr-miete-und-belastung

So und nun schauen wir uns doch Mal die Beträge aus den Mietstufen an. Für Stufe 7 bei 4 Personen ohne Heizkosten sind 1095 genannt und bei Stufe 1 wurde 584 Euro genannt.

Die Differenz ist also 511 Euro.

Müsste denn nicht auch die Mietstufe 1 um 869,08 - 511 = 358,08 euro auf 227,55 + 358,08 = 585,63 Euro angepasst werden?

Ich verstehe halt nicht warum der Betrag in Mietstufe 1 soweit gegenüber den anderen zurück bleibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.08.2022 22:45
350€ Mehrkosten für Fahrtkosten sind schon fast ein Grund wieder in die Nähe der Dienststelle ziehen. Dann wären Sie auch wieder Mietstufe 5 oder höher. Höherer Zuschlag und wegfallende Fahrtkosten (die insgesamt bei deutlich über 500€ liegen müssen) sind ja schon fast die Miete einer Wohnung in Köln. 

Das vorliegende Gesetz soll die Alimentation heilen und nicht die Inflation ausgleichen.

Ich glaube wir können in NRW noch recht zufrieden sein, wenn man sich den Murks in den anderen Ländern anschaut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.08.2022 23:00
Und wie kann es sein das ein drittes Kind ohne regionale Komponente bewertet wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 30.08.2022 23:09
Sind regionale Punkte denn überhaupt statthaft? So kommt doch das gesamte Besoldungsgefüge aus dem Gleichgewicht

So könnte ich als A08, wenn ich jetzt umziehe mehr als ein A10 Beamter Bekommen  :o


Mal aus meiner Sicht: Seit 2 Jahren fertig mit dem Studium, A9, verheiratet, 3 Kinder.

Mit allen Zuschlägen bin ich aktuell bei 3900€ netto. Ab Dezember werde ich bei ca, 4200€ netto sein und das in StK 4/4.

Ich bin vom Dienstgrad her, der niedrigste auf der Dienststelle, vom Verdienst her, der Bestbezahlteste. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 30.08.2022 23:13
Jetzt verstehe was du meinst. War nur mit den Fahrkosten ziemlich verwirrend. Da ist irgendwas ziemlich daneben. Wenn du dir die neuen Tabellen ansiehst, hat sich beim regionalen Ergänzungszuschlag nix geändert. Die haben nämlich den Text angepasst. In der alten Version hätte man bei zwei Kindern beide Spalten addiert. In der neuen Version ist die zweite Spalte jetzt identisch mit der Addition aus der alten Version. Noch unverständlich ist, dass man bei Mietstufe 1 A5 und 1 Kind mit 0 Euro abgespeist wird, der Familienzuschlag aber zum 01.12.2022 ca. 285 Euro beträgt. Was ist denn im November mit 0 Euro anders als am 01.12.2022. Der Familienzuschlag soll doch den Ergänzungszuschlag nur ablösen. Das ist alles komplett undurchsichtig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 30.08.2022 23:18
Und wie kann es sein das ein drittes Kind ohne regionale Komponente bewertet wird?

Du hast ja in Famz Stufe 3 folgende Faktoren:

Verheiratet, Kind1 und Kind2. Du musst also den Betrag aus Stufe 3 grob durch 3 teilen. Dann wirst du feststellen, dass das 3. Kind den höchsten Satz bekommt und die regionale Komponente nebensächlich ist. Wobei das eigentlich wieder absurd ist, dass hier tatsächlich nicht unterschieden wird und das 3. Kind in Stufe 1, den gleichen Satz hat wie in Stufe 7.

Naja, fakt ist: von allen BL hat NRW die höchsten FamZ-Sätze (ab 3 Kinder). Bei mir wäre es jammern auf hohem Niveau. Ich bin recht zufrieden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 30.08.2022 23:32
Jetzt verstehe was du meinst. War nur mit den Fahrkosten ziemlich verwirrend. Da ist irgendwas ziemlich daneben. Wenn du dir die neuen Tabellen ansiehst, hat sich beim regionalen Ergänzungszuschlag nix geändert. Die haben nämlich den Text angepasst. In der alten Version hätte man bei zwei Kindern beide Spalten addiert. In der neuen Version ist die zweite Spalte jetzt identisch mit der Addition aus der alten Version. Noch unverständlich ist, dass man bei Mietstufe 1 A5 und 1 Kind mit 0 Euro abgespeist wird, der Familienzuschlag aber zum 01.12.2022 ca. 285 Euro beträgt. Was ist denn im November mit 0 Euro anders als am 01.12.2022. Der Familienzuschlag soll doch den Ergänzungszuschlag nur ablösen. Das ist alles komplett undurchsichtig.

Habe meinen Fehler gefunden. Der Ergänzungszuschlag ergänzt vom 01.01.2022-30.11.2022 den alten Familienzuschlag. Er ersetzt ihn nicht. Bedeutet doch, dass die bisher gezahlten Zuschläge so bleiben und nicht zurückgerechnet werden?!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 31.08.2022 10:07
Hier das neue Dokument aus dem Landtag:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 31.08.2022 10:37
Der Eindruck eines staatlich finanzierten Landfluchtprogrammes für kinderreiche Beamte drängt sich noch stärker weiter auf  ;) Vielleicht wird sich die Grundidee, dadurch Geld zu sparen, dass (nur) Beamte mir mehreren Kindern angemessen alimentiert werden, insgesamt als Eigentor herausstellen, wenn man einmal weitere Urteile zum Thema "Amtsangemessenheit der Alimentierung" umsetzen muss. Aber vielleicht ist das ja auch eh schon alles einkalkuliert und man verteilt die Kosten so einfach nur zeitlich nach hinten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 31.08.2022 10:38
Jetzt verstehe was du meinst. War nur mit den Fahrkosten ziemlich verwirrend. Da ist irgendwas ziemlich daneben. Wenn du dir die neuen Tabellen ansiehst, hat sich beim regionalen Ergänzungszuschlag nix geändert. Die haben nämlich den Text angepasst. In der alten Version hätte man bei zwei Kindern beide Spalten addiert. In der neuen Version ist die zweite Spalte jetzt identisch mit der Addition aus der alten Version. Noch unverständlich ist, dass man bei Mietstufe 1 A5 und 1 Kind mit 0 Euro abgespeist wird, der Familienzuschlag aber zum 01.12.2022 ca. 285 Euro beträgt. Was ist denn im November mit 0 Euro anders als am 01.12.2022. Der Familienzuschlag soll doch den Ergänzungszuschlag nur ablösen. Das ist alles komplett undurchsichtig.

Habe meinen Fehler gefunden. Der Ergänzungszuschlag ergänzt vom 01.01.2022-30.11.2022 den alten Familienzuschlag. Er ersetzt ihn nicht. Bedeutet doch, dass die bisher gezahlten Zuschläge so bleiben und nicht zurückgerechnet werden?!

Ja
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 31.08.2022 14:49
Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 31.08.2022 15:01

Hallo,

m.W. nicht. Die Kolleg*innen mit mehr als 2 Kindern haben bereits für 2021 eine Nachzahlung erhalten und erhalten seit 22 bereits deutlich mehr Familienzuschlag....
Es gilt also nicht für 3 Kinder und mehr...

Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 31.08.2022 15:02
Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?

Natürlich. Wer drei Kinder oder mehr hat, erhält den FamZ Stufe 3 plus Zulage für die Kinder 3, 4, ... also partizipiert ihr an der Neuberechnung der Stufe 3 auch. Nur an der Höhe des Zuschlags für das dritte Kind (823 oder so Euro) ändert sich nichts mehr gegenüber dem schon beschlossenen Gesetz.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 31.08.2022 15:39

Hallo,

m.W. nicht. Die Kolleg*innen mit mehr als 2 Kindern haben bereits für 2021 eine Nachzahlung erhalten und erhalten seit 22 bereits deutlich mehr Familienzuschlag....
Es gilt also nicht für 3 Kinder und mehr...

Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?

Es gibt mehrere Stränge der Alimentation, mit denen sich das BVerfG auseinander gesetzt hat bzw. noch auseinander setzen wird.

Die Besoldung kinderreicher Familien (ab 3 und mehr Kindern) ist ein besonderer Strang. Ohne jetzt in Details verfallen zu wollen wurde das Land NRW (Bundesverfassungsgerichtsurteil  vom 4.5.2020 - 2 BVL 6/17) verurteilt, den gesamten Bedarf des Kinders ab Kind 3 durch zusätzliche Familienzuschläge amtsangemessen zu decken. Amtsangemessen bedeutet im Wesentlichen mindestens 15 % über Hartz IV Niveau, also Grundbedarf inklusive KV, Miete, Heizung, Teilhabe. Mit dem Kindergeld zusammen erhält der jeweilige Beamte daher seit der Reform für alle Kinder ab Kind Nr. 3 einen verfassungsgemäßen Familienzuschlag (829,75 EUR brutto plus Kindergeld). Dieser war aber ausschließlich für Kind 3 (und ggf. 4, 5 usw.) gedacht.

Jetzt erfolgt eine Umsetzung der sog. Berliner Entscheidung (Beschluss vom 04. Mai 2020, 2 BvL 4/18), mit der aber deutliche Verbesserungen nahezu ausschließlich für Familien mit Kindern vorgenommen wird. Das Land NRW verkennt meines Erachtens die Tragweite der Entscheidung und greift daher deutlich zu kurz.

Sowohl aus der geplanten Regelung als aus der Gesetzesbegründung lässt sich der systematische Ansatz erkennen, dass es bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes ausschließlich darauf ankam, exakt und möglich centgenau die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für diesen Teilbereich abzubilden, also die Familien zu stärken. Es ging – einmal mehr – darum, die Besoldung für den betroffenen Personenkreis, ausgehend von dem Maßstab des Grundsicherungsbedarfs einer vierköpfigen Vergleichsfamilie, in einem (vielleicht noch) verfassungsrechtlichen Rahmen zu halten. Einmal mehr orientiert sich der Besoldungsgesetzgeber also nicht an der Angemessenheit des Amtes und seiner Bedeutung, sondern allein an der Untergrenze der noch nicht verfassungswidrigen Unteralimentation. 

Um es auf den Punkt zu bringen: Wie NoRHWe zutreffend geschrieben hat: Auch alle Beamten mit drei und mehr Kindern erhalten den regionalen Ergänzungszuschlag für Kind 1 und 2 und die dementsprechende Erhöhung ab 12/2022 plus dem Zuschlag ab Kind 3.

Nach meinem Rechtsverständnis hätten aber eigentlich alle Beamten unabhängig von der Anzahl der Kinder den regionalen Ergänzungszuschlag für Mietenstufe I von 227,55 EUR erhalten müssen und erst ab Mietenstufe II wäre ein zusätzlicher Zuschlag für Familien mit Kindern zu rechtfertigen gewesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 31.08.2022 17:25
Es liegt sicherlich ein systematischer Fehler vor. Kinder kosten überall das gleiche... Man braucht natürlich was mehr Platz, aber die ersten beiden Kinder nach regionalen Kriterien und ab dem 3 Kind dann darauf zu verzichten ist inkonsequent und nach meinem Verständnis werden dadurch Familien mit 1 oder 2 Kindern unverhältnismäßig stark benachteiligt so wie in 2013/2014 als das Land versuchte Beamten ab a11 die Besoldungsanpassung zu kürzen.

Man kann nur hoffen das einer gegen die aktuelle Regelungen Klage einreicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 31.08.2022 18:24
Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch  eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für  das 1. und  2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JaLu4 am 31.08.2022 19:39
Hallo!

Ich habe schon etwas länger mitgelesen, mir ist noch eine Sache unklar.

Auf Anraten unseres Personalrates habe ich für die letzten drei Jahre Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt.
Der Dienstherr hat auf die Verjährung verzichtet und den Widerspruch zurückgestellt. Jetzt schweigt sich der Gesetzgeber aus, wie mit den vergangenen Jahren zu verfahren ist. Wann ist der Dienstherr gezwungen über meine Widersprüche zu entscheiden und mir eine entsprechende Antwort zukommen zu lassen? Erst dann kann ich ja weitere Rechtsmittel bemühen, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank, auch für die ganzen Informationen auf den vergangen Seiten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 31.08.2022 19:41
Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch  eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für  das 1. und  2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?

Der A12 Beamte in Mietstufe 3 mit 3 Kindern bekommt aktuell noch 1214,31€ Familienzuschlag. Da kommt dann noch für 2022 der Ergänzungszuschlag zwischen Januar bis November hinzu als Nachberechnung.

Für die Dezemberbesoldung bekommt er dann statt 1214,31€ in der dann neuen Mietstufe 3 1731,80€ also Brutto nochmals 517,49€ dazu. Japp ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 31.08.2022 19:46
Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch  eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für  das 1. und  2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?

Ja genau. Die letzte Nachzahlung war ausschließlich für das dritte Kind und es war auch eine Nettozahlung. Die jetzige Erhöhung bei dem genannten Beispiel beträgt rund 450 Euro pro Monat und ist Brutto. Für die Zeit von 01/2022 bis 11/2022 gibt es im Dezember eine Einmalzahlung, ab da erhöht sich der Familienzuschlag dauerhaft und wird monatlich gezahlt.

Die Familienzuschläge werden allerdings nur solange gezahlt, wie die Kinder kindergeldberechtigt sind und sind nicht ruhegehaltfähig.

Der Grund, warum auch der A12er den Zuschlag bekommt, liegt im Abstandsgebot. Der A12er mir drei Kindern muss mehr haben als der A11er mit drei Kindern, der wiederum mehr als der A10er mit drei Kindern usw.

Einmal mehr orientiert sich der Besoldungsgesetzgeber nicht an der Angemessenheit des Amtes und seiner Funktion sondern allein an der familiären Situation.

Damit verkennt der Gesetzgeber die Tragweite des Urteils und treibt zudem einen Keil in die Beamtenschaft. Diejenigen ohne Kinder schauen ungläubig auf die Kollegen mit Kindern, die Kollegen auf dem Dorf mit Mietstufe I sind sauer auf diejenigen, die in Düsseldorf leben, usw.

Das BVerfG hat übrigens sehr deutlich gemacht, dass es Kinder von Beamten nicht besser stellen will als andere Kinder. Es hat aber auch festgestellt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen ist, für alle Kinder die Leistungen zu verbessern. Das soll ja auch mit der Kindergrundsicherung passieren.

Je nach Ausgestaltung der Kindergrundsicherung ist es daher denkbar, dass die Familienzuschläge wieder sinken, da der Bedarf der Kinder durch andere Leistungen wie höheres Kindergeld gedeckt wird.

Eine Sache ist jedoch bemerkenswert: Während bei dem Zuschlag für das Kind 3 auch Zahlungen für die Vergangenheit geleistet wurden (haushaltsjahrnahe Geltendmachung vorausgesetzt), werden jetzt keinerlei Regelungen für die Vergangenheit getroffen. Mal schauen, wie sich das noch entwickelt. Da will der Gesetzgeber noch das Urteil zur Bremer A Besoldung abwarten. Damit ist in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen, JaLu4.

Mit Glück gibt es 2023 eine Regelung, vielleicht aber auch 2024. Jedenfalls muss der Dienstherr erst nach diesem Musterverfahren und einer angemessenen Zeit zur Auswertung des Urteils über die Widersprüche entscheiden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JaLu4 am 31.08.2022 19:58

Eine Sache ist jedoch bemerkenswert: Während bei dem Zuschlag für das Kind 3 auch Zahlungen für die Vergangenheit geleistet wurden (haushaltsjahrnahe Geltendmachung vorausgesetzt), werden jetzt keinerlei Regelungen für die Vergangenheit getroffen. Mal schauen, wie sich das noch entwickelt. Da will der Gesetzgeber noch das Urteil zur Bremer A Besoldung abwarten. Damit ist in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen, JaLu4.

Mit Glück gibt es 2023 eine Regelung, vielleicht aber auch 2024. Jedenfalls muss der Dienstherr erst nach diesem Musterverfahren und einer angemessenen Zeit zur Auswertung des Urteils über die Widersprüche entscheiden.

Danke!
Mindestens bis dahin heisst es dann, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 01.09.2022 22:31
Ich verstehe es immer noch nicht ganz und bitte einmal um Bestätigung:
Familienzuschlag Stufe 1: verheiratet 0 Kinder
Familienzuschlag Stufe 2: verheiratet 1 Kind
Familienzuschlag Stufe 3: verheiratet 2 Kinder
oder
Familienzuschlag Stufe 1: verheiratet 0 Kinder
Familienzuschlag Stufe 1 und 2: verheiratet 1 Kind
Familienzuschlag Stufe 1 und 3: verheiratet 2 Kinder
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 02.09.2022 05:52
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 02.09.2022 13:07
Und wie hoch wäre dann der neue Familienzuschlag bei einem A5 er mit 2 Kindern in der Mietstufe 3 ?  ???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 02.09.2022 13:52
Erst mal danke für die vielen Informationen hier.

Ich hätte da auch eine Frage zur Höhe des Zuschlages.

Aktuell bekomme ich verheiratet mit einem Kind und Stufe 2 eine Zulage von 277,84 Euro.

Mietenstufe wäre 4.

Künftig werden es dann die 277,84 Euro und zusätzlich 170,86 Euro brutto sein?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 02.09.2022 15:34
Okay, antworte mir selber - die 170,96 Euro (brutto?) sind die Nachzahlungsbeträge für 2002/01-11?

Und ab 2022/12 dann statt 285,62 Euro brutto 456,59 Euro?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 03.09.2022 08:47
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 03.09.2022 12:14
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".

Ich bin immer davon ausgegangen, dass Stufe 1 + 2/3/... gewährt wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 03.09.2022 12:19
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".

Im aktuellen Gesetz steht es mit Verweis auf die aktuellen §:

Stufe 1 nach § 43 Absatz 1
Stufe 2 und f. nach § 43 Absatz 2

Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 03.09.2022 13:35
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.
So? Wie denn?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 03.09.2022 13:38
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.
So? Wie denn?

Stufe 1 bekommen alle Personen, die unter besagten Paragraphen, Stufe 2ff. die unter den anderen fallen.
=> Sie werden ggf. addiert oder eben nicht gezahlt, je nach Familienkonstrukt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 03.09.2022 13:56
Dann ist es wohl nicht so eindeutig.
So wie ich das sehe, wird nämlich nichts addiert. LBesG NRW $43 Abschnitt 2 besagt: "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht". Die Stufe 1 ist damit in Stufe 2 inkludiert.
Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist daher auch der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das wird im Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auch überall so hervorgehoben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisdus am 03.09.2022 15:34
Dann ist es wohl nicht so eindeutig.
So wie ich das sehe, wird nämlich nichts addiert. LBesG NRW $43 Abschnitt 2 besagt: "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht". Die Stufe 1 ist damit in Stufe 2 inkludiert.
Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist daher auch der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das wird im Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auch überall so hervorgehoben.

Wenn ich das alte und das neue LBesG und insbesondere §43 Abschnitt 1 und 2 richtig lese, wird es addiert:
Stufe 1: Verheiratet
Stufe 2ff: Kinder ("Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder")
Ggf. erfolgen bei Nichterfüllung von Voraussetzungen zur Stufe 1 Differenzberechnungen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 03.09.2022 19:27
Ja klar! Warum soll denn sonst von Differenzberechnungen die Rede sein? Doch nur weil der Betrag für die Stufe 1 in Stufe 2 enthalten ist. Daher: Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2.
Ich lasse mich ja gerne im Dezember eines Besseren belehren, aber das wird kaum der Fall sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 04.09.2022 08:06
In Stufe 2 ist die Stufe 1 inkludiert.
In Stufe 3 ist die Stufe 1 und 2 inkludiert.
Und das dritte Kind wird als Einzelbetrag (ohne Mietstufen) auf den Betrag der Stufe 3 addiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Corumlu am 05.09.2022 09:24
und bei dem Wirrwarr soll noch einer durchblicken!  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 05.09.2022 09:27
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.

Zunächst kommt in einer Zeile (auf der linken Seite) Stufe 1 - rechts dazu der Betrag (148 EUR).
In der Zeile darunter wird es ´Stufe 2 ff´ benannt, hier steht rechts der Betrag (260 EUR).
Ich habe zwei Kinder, die laufen derzeit noch mit jeweils 130 EUR, diese Beträge werden also addiert.

Mein gesamter Familienzuschlag - wird aber mit 408 EUR überwiesen.

Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 05.09.2022 11:02
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.
Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Eigentlich war ja die Frage, was ab Dezember in der Abrechnung stehen wird...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 05.09.2022 11:03
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: WasDennNun am 05.09.2022 11:08
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!
und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 05.09.2022 11:30
und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.
Ich bin schon etwas erschüttert, welche Fragen hier gerade hier im Beamtenforum gestellt werden. Aber ich verstehe langsam, warum es die Politik so leicht hat, das Thema Alimentation auszusitzen. Selbst wenn einzelne das System nicht verstehen, sollten doch wenigstens "Gewerkschafter" nicht stillhalten, sich für Marginalitäten feiern lassen und immer wieder Nebensächlichkeiten in den Fokus nehmen.

"Wir freuen uns über dich Pläne der Landesregierung frühzeitig informiert worden zu sehen, sehen mit der Erhöhung der Zulage um 8,50 € für Beamte der Stufe A4 in Orten mit Wohngeldstufe II und 8 Kindern unsere langjährige Forderung erfüllt und sind damit auf gutem Weg, dass der öffentliche Dienst damit noch attraktiver wird."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 05.09.2022 12:38
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!

Hallo Lehrerspecht,

für mich jetzt gerade unverständlich, warum solch eine Thermik in die Runde gebracht werden muss. Wer zu der Diskussion nichts beitragen kann, darf auch gern mal die Klappe halten.

Die Frage war, ob die Stufe 3 bereits die Stufen 1 und 2 enthält. Und Fragen stellen ist in diesem Forum legitim - so läppisch sich die für manch einen auch anfühlen.

Dazu gab es die Antwort, dass Stufe 1 (verheiratet) unabhängig von der Anzahl der folgenden Stufen (Kinder) ausgezahlt wird.

So war es vorher und so wird es auch ab 01.12.2022 mit den neuen Familienzuschlägen sein. Die aktuellsten / korrigierten Tabellen sind dazu ja hier schon verlinkt worden.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 05.09.2022 13:45
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.

Zunächst kommt in einer Zeile (auf der linken Seite) Stufe 1 - rechts dazu der Betrag (148 EUR).
In der Zeile darunter wird es ´Stufe 2 ff´ benannt, hier steht rechts der Betrag (260 EUR).
Ich habe zwei Kinder, die laufen derzeit noch mit jeweils 130 EUR, diese Beträge werden also addiert.

Mein gesamter Familienzuschlag - wird aber mit 408 EUR überwiesen.

Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Dann nimm doch bitte mal deine Gehaltsabrechnung und vergleiche diese mit dem aktuellen Besoldunggesetz (S. 55/159):
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-d-17-6681.pdf
Was stellst du fest?
Im Gesetz sind in den Tabellen die inkludierten Werte aufgelistet (Betrag für Stufe 1 ist in Stufe 2 enthalten), deine Gehaltsabrechnung listet hingegen den Differenzbetrag auf.

Mit anderen Worten: Zieh von dem, was du dachtest im Dezember zu bekommen, rund 150 Euro ab, dann passt es.

Und ja, wirklich erstaunlich, wieviele Leute nur denken, Sie würden ihre Gehaltsabrechnung verstehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 05.09.2022 15:37
Mindestens genau so erschreckend und lächerlich wären nach der Logik „Profis“, die bei Beamten von Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen sprechen. Dann merkt man auch schnell, dass das Bild von der Amtsstube voller Besserwisser-24/7-Beamten das ist, was den öD für viele zum Witz macht. Ihr seid echt verdammt peinlich und wir können froh sein, dass die Öffentlichkeit dieses Forum weitgehend nicht kennt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 05.09.2022 16:10
Ich geh kaputt. Ich brauche nur noch schnell ne Tüte Popcorn, wartet kurz bevor ihr weitermacht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 05.09.2022 16:14
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.

Dann merkt man auch schnell, dass das Bild von der Amtsstube voller Besserwisser-24/7-Beamten das ist, was den öD für viele zum Witz macht. Ihr seid echt verdammt peinlich und wir können froh sein, dass die Öffentlichkeit dieses Forum weitgehend nicht kennt.

Ja!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 05.09.2022 16:54
Ich habe mich vielleicht geirrt. Zumal es wie gesagt um eine Gesetzesüberabeitung und die zukünftigen Bezüge(mitteilungen) (!) geht.

Fest steht aber, dass bei Dir

Gehaltsabrechnung

Und ja, wirklich erstaunlich, wieviele Leute nur denken, Sie würden ihre Gehaltsabrechnung verstehen.

der Username definitiv Programm ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 05.09.2022 16:56
Im Prinzip wird der regionale Ergänzungszuschlag für das ganze Jahr 2022 je nach Mietenstufe für jeden Monat in der gleichen Höhe gezahlt. Es gibt allerdings ab dem 01.12.2022 eine Erhöhung für alle Landesbeamten von 2,8 %. Um Geld zu sparen, wollte der Gesetzgeber den regionalen Ergänzungszuschlag nicht schon ab dem 01.01.2022 in den Familienzuschlag integrieren sondern hat ihn strategisch geschickt erst zum 01.12.2022 in den Familienzuschlag mit eingebaut. 

Es wird vom 01.01.2022 bis 30.11.2022 der regionale Ergänzungszuschlag zusätzlich zum normalen Familienzuschlag gezahlt, ab dem 01.12.2022 ist der neue Familienzuschlag rein rechnerisch der alte Familienzuschlag plus 2,8 % zuzüglich des (bisherigen) regionalen Ergänzungszuschlages nach Anlage 18. Somit erhalten Beamte mit Anspruch auf den höheren Familienzuschlag rein rechnerisch weniger als 2,8 % Anpassung.

Da es aber den allermeisten schon so schwer zu fallen scheint, ihre Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen, und die Monate Januar bis November in einer Summe ausgezahlt werden, hat wohl der Besoldungsgesetzger nicht ganz unberechtigt die Hoffnung gehabt, dass diesen Unterschied die allerwenigsten merken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: fragezeichen am 05.09.2022 18:03
Ich habe mich vielleicht geirrt.
Nicht nur vielleicht, das muss man aber natürlich erst einmal verdauen.
Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Meine Antwort bezog sich nämlich auf
meiner Gehaltsabrechnung
Aber schön, dass du wenigstens die Überschrift deiner Bezügemitteilung kennst. Es ging nicht um die zukünftigen Bezügemitteilungen, sondern um die aktuellen. Da setzt sich der Familienzuschlag zusammen wie eh und je und wie es auch zukünftig der Fall sein wird (na gut: zukünftig noch differenziert nach Mietstufe).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 06.09.2022 07:04
....wenn hier ernsthaft über Begrifflichkeiten wie Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen diskutiert wird, kann man sich denken, wieso im öD immer alles etwas länger dauert... ::) ::) ::)

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Seadweller am 06.09.2022 07:41
Guten Morgen,

ich habe gestern meine BEZÜGEMITTEILUNG erneut gelesen und muss zugeben, dass ich von der dortigen Aufsplittung in a) Stufe 1 und b) alle anderen folgenden, von einer Addition ausging.

Das ist aber tatsächlich falsch und ich möchte mich daher bei denen hier entschuldigen, die ich mit meinen Anmerkungen / Gedankengängen verwirrt habe.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 06.09.2022 08:56
....wenn hier ernsthaft über Begrifflichkeiten wie Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen diskutiert wird, kann man sich denken, wieso im öD immer alles etwas länger dauert... ::) ::) ::)
Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen. Bei meinem früheren Dienstherrn stand „Entgeltabrechnung“ drüber, jetzt „Verdienstabrechnung“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 06.09.2022 09:40
Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen.

Was ja auch für eine amtsangemessene Alimentation gilt. So kommen wir vielleicht zum Thema zurück.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 06.09.2022 10:40
Naja nicht ganz, denn Dienstherr ist ja nicht gleich Besoldungsgesetzgeber. Aber dein Hinweis ist selbstverständlich berechtigt, wir schweifen mal wieder ab ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 06.09.2022 10:59
https://letmegooglethat.com/?q=lbv+nrw+zahlung+energiepreispauschale
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: KleinerKnecht85 am 06.09.2022 12:33
Hallo zusammen,

nun bin ich ein bissl irritiert... Zuletzt wurde der regionale Ergänzungszuschlag
über folgende Tabelle definiert:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag%20.pdf 

Ein paar Seiten zuvor wurde allerdings folgende Tabelle genannt:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf

Von welcher Tabelle dürfen wir den nun ausgehen? Der Unterschiedsbetrag in Mietstufe 4 (Familienzuschlag 3) wäre nach der neuen Tabelle nochmal deutlich höher (463,45 € zu 634,42 €)



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 06.09.2022 12:41
Hallo zusammen,

nun bin ich ein bissl irritiert... Zuletzt wurde der regionale Ergänzungszuschlag
über folgende Tabelle definiert:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag%20.pdf 

Ein paar Seiten zuvor wurde allerdings folgende Tabelle genannt:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf

Von welcher Tabelle dürfen wir den nun ausgehen? Der Unterschiedsbetrag in Mietstufe 4 (Familienzuschlag 3) wäre nach der neuen Tabelle nochmal deutlich höher (463,45 € zu 634,42 €)

Die neue Tabelle (also der höhere Betrag) gilt. Formal muss das Gesetz zwar (erneut) geändert werden, aber das ist tatsächlich wohl Formsache.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: KleinerKnecht85 am 06.09.2022 13:32
1052,98 € als Familienzuschlag in der Mietstufe 4! Das glaube ich erst, wenn ich die entsprechende Mitteilung im Briefkasten habe!   ;D  ... Komisch nur, dass bei mir im Amt (gefühlt) keiner etwas davon weiß / bzw. etwas davon gehört hat (gehört haben will)...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 06.09.2022 14:39
1052,98 € als Familienzuschlag in der Mietstufe 4! Das glaube ich erst, wenn ich die entsprechende Mitteilung im Briefkasten habe!   ;D  ... Komisch nur, dass bei mir im Amt (gefühlt) keiner etwas davon weiß / bzw. etwas davon gehört hat (gehört haben will)...

Nun, es steht ja als Gesetzentwurf auf der Seite des Landtags aufgrund Verlautbarung des Ministeriums der Finanzen. Insofern ist das nicht so ganz unrealistisch. Und dass die Gewerkschaften das nicht so feiern, liegt vielleicht auch daran, dass die Kollegen ohne Kinder dieses Jahr mit der Einmalzahlung abgespeist wurden und auch die Erhöhung ab Dezember nur einen kleinen Teil der Inflation ausgleicht. Man möchte also u.U. keine Neiddiskussion führen. Und... es ist ja auch noch nicht offiziell beschlossen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 06.09.2022 15:40
dass die Gewerkschaften das nicht so feiern, liegt vielleicht auch daran, dass die Kollegen ohne Kinder dieses Jahr mit der Einmalzahlung abgespeist wurden und auch die Erhöhung ab Dezember nur einen kleinen Teil der Inflation ausgleicht.

... und die Versorgungsempfönger haben nicht einmal die Einmalzahlung erhalten!

Die Gewerkschaften haben wirklich keinen Grund zum Jubeln: Die Aushandlung der letzten Tarifverhandlungen war gewerkschaftsseitig ein Armutszeugnis angesichts von Inflation, Einmalzahlung und fehlender Solidarität mit Versorgumgsempfängern. Dass jetzt die Gerichte mehr bewegen als die Gewerkschaften, kann ihnen eigentlich nur peinlich sein.

Der Lichtblick: Auch die Klagen werden durch Gewerkschaften geführt. Möglicherweise sind da fähigere Menschen am Werk als bei den Tarifverhandlungen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 06.09.2022 17:05
Ich selber habe auch Kinder und sehe das ganze auch eher kritisch obwohl ich mich über das Mehrgeld freue.

Ich mache Mal ein Beispiel:

Beamter 2 Kinder Lohnsteuerklasse 3 Besoldung A05 Stufe 8, wohnhaft in Köln (Mietstufe 6) würde ab 12.2022 nach der alten Regelung 3.108,61 Euro bekommen und nach der neuen Regelung 3.957,96 Euro.

Ich freue mich natürlich für die Person und seine Familie. Aber mit der aktuellen, neuen Regelung wird die Besoldungsstruktur emens verzerrt und trägt nicht mehr dem Besoldungsgefüge Rechnung.

Ein vergleichbarer singel müsste A13 Erfahrungsstufe 10 sein um eine ähnliche Nettobesoldung zu haben. Klar der Vergleich hinkt an einigen Stellen, soll aber auch nur verdeutlichen das etwas aus dem Ruder gelaufen ist.

Ich bin mir nicht sicher, ob vom Bundesverfassungsgericht so gewollt ist. Hatte hier nicht einfach die Grundbesoldung steigen müssen.

Dann braucht ja auch keiner mehr zu studieren, einfach genug Kinder bekommen reich dann völlig aus im die gewünschte Nettobesoldung zu erreichen.






Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 06.09.2022 18:52
Eine von vielen Ungereimtheiten. Auch interessant: A5 und B2, jeweils verheiratet und 2 Kinder. Der B2er bekommt (nach aktuellem Recht) 30 Euro weniger Familienzuschlag als der A5er. Ich gönne jedem, was er bekommt und gern auch mehr, aber wie das mit der amtsangemessenen Alimentation des Beamten und seiner Familie sowie dem Leistungsprinzip zusammengeht, kapier ich nicht so recht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 06.09.2022 19:13
[...] Dann braucht ja auch keiner mehr zu studieren, einfach genug Kinder bekommen reich dann völlig aus im die gewünschte Nettobesoldung zu erreichen.

Das ist natürlich von dir sarkastisch gemeint - klar - aber die Problematik dabei kann man nicht deutlich genug machen. Irgendwann sind die Kinder aus dem Haus und die Zuschläge fallen weg. Je höher die Zuschläge gewesen sind, um so größer wird dann der schlagartige Einkommensverlust. Die Beihilfe sinkt dann auch von 70 auf 50 %, weshalb die PKV zu dem Zeitpunkt dann ebenfalls deutlich teurer wird. Die Zuschläge kann man also nicht für irgendwas einplanen (Hausfinanzierung o.ä.). Und pensionswirksam sind die auch nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 06.09.2022 20:58
Och, Kinder in die Welt setzen kann Mann auch noch in einem Alter, dass sie bis zum Pensionseintritt zuschlagsfähig sind. Es kommt halt auf das passende Reproduktions-Timing an und ggf. muss die Ehegattin ein- bis zweimal altersbedingt ausgetauscht werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 06.09.2022 21:38
Nur noch by the way.

Man muss sich Mal auf der Zunge zergehen lassen wie kurz die Landesregierung hier gedacht hat. Es wurde Versucht die Alimenation auf das Minimum zu beschränken.

Was ist aktuell los? Inflation 10% Anpassung der H4 ab 2023 Bürgergeld. Gehen wir Mal davon aus, dass die aktuelle Regelungen (was sie nicht ist) Verfassungskonform wäre, würden die Inflation, die Wohngeldreform und das neue Bürgergeld die alimenation wieder unangemessen zu niedrig werden lassen.

Mein Lieblingsspruch hierzu ist "wenn man mit Bananen bezahlt, darf man sich nicht wundern wenn nur Affen kommen"
Sorry ist unangemessen, aber lustig
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 06.09.2022 22:01
ich glaube in 12 Jahren, wenn die ersten Klagen zu der aktuellen Reform in Karlsruhe entschieden wurden, werden einige  sich wundern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 07.09.2022 07:11
Aus meiner Glaskugel:

Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.

So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.09.2022 07:28
ich glaube in 12 Jahren, wenn die ersten Klagen zu der aktuellen Reform in Karlsruhe entschieden wurden, werden einige  sich wundern.

...wenn das so weiter geht, sagt dann vielleicht Putin "Njet" zur Besoldungserhöhung und fragt voher noch "welche Verfassung"?...oder Xi Jinping Gesichts-und Sprecherkennungssoftware lässt alle, die eine verfassungskonforme Alimentation fordern in Umerziehungslagern auf den "richtigen" weg bringen... oder Kim Jong-un erklärt seine Provinz Deutscheland für ab sofort als beamtenfrei...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.09.2022 07:30
Aus meiner Glaskugel:

Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.

So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.

...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 07.09.2022 07:35
Aus meiner Glaskugel:

Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.

So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.

...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...

Warum sollte man sich nicht freuen? Wenn man das zu 4% anlegt, bekommt man jeden Monat "brutto" 10€ raus. Zudem wird die Besoldungsanpassung im Nachgang auch für Beamte kommen. "Einfach" Widerspruch einlegen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 07.09.2022 07:40
...dann rechne deinen Ertrag mal prozentual auf deine Besoldung um und freu dich weiter...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 07.09.2022 08:10
...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...
... ähnlich wie über den verfassungswidrigen "Geldregen" der auf einige Beamte in NRW sprudeln wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 07.09.2022 09:23
Die Gewerkschaften vertreten im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen Arbeitnehmer und nicht Beamte.

Ein Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil) regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil, also Lohn und Gehalt) festlegen.

Die Beamtenbesoldung sowie die Versorgung ehemaliger Beamter regelt dagegen der Besoldungsgesetzgeber. Daher haben die Gewerkschaften auf die Bezahlung von Beamten und Versorgungsempfänger überhaupt keinen Einfluss.

Wie sich auch aus den Tabellen dieser Plattform erkennen lässt, haben alle Besoldungsgesetzgeber in der Vergangenheit die tarifvertraglichen Regelungen mehr oder weniger nicht 1 zu 1 auf die Beamten übertragen. Erst mit der Konkretisierung der Regelungen der Beamtenversorgung ist man auf die Erkenntnis gekommen, dass es eine gute Idee ist, die Tarifergebnisse 1 zu 1 zu übertragen.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf Parametern (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, symsteminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder) ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstrukutr und des Alimentationsniveaus ermittelt. Wenn mindestens drei Parameter verletzt sind, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.

Daher will der Besoldungsgesetzgeber mit der wirkungsgleichen Übertragung zumindest eine von diesen fünf Prüfparamtern immer erfüllen. Die Übertragung des Tarifergebnisses hat aus meiner Sicht wenig bis nichts mit der Arbeit der Gewerkschaften zu tun sondern eher mit dem hier vielfach zitierten Urteil des BVerfG.

Wenn ich jetzt mal in meine Glaskugel schaue, hat beispielsweise das Land NRW durch die letzten Besoldungsanpassungen fast 500 Mio EUR Mehrkosten pro Jahr. Damit ist der Etat für den Personalhaushalt erheblich gewachsen. Somit werden die Arbeitgeber bei den zukünftigen Tarifverhandlungen den Gewerkschaften klar machen, dass aufgrund dieser Mehrkosten (für die Beamten) für prozentuale Erhöhungen (der Tarifbeschäftigten) kein finanzieller Spielraum ist. Auch werden die Arbeitgeber erklären, dass aufgrund der noch laufenden Verfahren mit immensen Mehrkosten für Beamte zu rechnen ist und das den Spielraum für Tarifbeschäftigte noch weiter einengt. Um keinen Keil in die Mitarbeiter zu treiben wird das sicherlich irgendwie anders verkauft werden.

Stattdessen hat die Ampel mit den schon erwähnten 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfreier Einmalzahlungen den Rahmen abgesteckt. Ich gehe daher eher von Einmalzahlungen statt linearen Erhöhungen aus, die man durch geschicktes Rechnen als großen Erfolg mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 8 % verkauft. Zahlbar werden diese natürlich erst mit der Abrechnung im Dezember. Eine zusätzliche lineare Erhöhung von 2 % würde mich tatsächlich positiv überraschen.

Ohne es zu weit ausschweifen zu wollen: Sozialversicherungsfreie Einmalzahlungen statt linearen Lohnerhöhungen helfen auch, zukünftige Rentenerhöhungen zu dämpfen. Auch sparen die Arbeitgeber so nicht unerhebliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Schlussendlich hilft eine Erhöhung der Besoldung für Beamte den Gewerkschaften überhaupt nicht weiter. Ganz im Gegenteil werden sie es für ihre Mitglieder dadurch noch viel schwerer haben, einigermaßen vertretbare Tarifergebnisse zu erzielen.

Für größere Streiks und Arbeitskämpfe müssten allerdings viel mehr Beschäftigte Mitglieder sein, damit die Streikkassen gut gefüllt sind und mit einer großen Rückendeckung für die Arbeitskämpfe zu rechnen ist. Beides ist nicht wirklich erfüllt, daher sind die Waffen der Gewerkschaften eher stumpf und das wissen auch die Arbeitgeberverbände.

Etwa 40 % der Beschäftigten im ÖD in NRW gehen ohnehin in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand und die jüngeren orientieren sich entweder sowieso um oder hoffen auf die eine oder andere Beförderung, die sich durch eine zu laute Streitkultur nicht versauen wollen.

Die Alimentation der Versorgungsempfänger ist übrigens ein weiterer, besonderer Zweig des Alimentationsrechtes, mit dem sich das BVerfG bisher noch nicht beschäftigt hat, allerdings sicherlich bald beschäftigen muss. Auch hier haben die Gewerkschaften keinen ernsthaften Einfluss auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das haben sie auch nicht bei den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rente für Tarifbeschäftigte.

Einen kleinen Trost für Versorgungsempfänger gibt es: Es ist derzeit geplant, dass sowohl Rentner als auch Versorgungsempfänger im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR erhalten sollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.09.2022 13:06
Und dann wird wieder vergessen sei. Wie man mit der Corona Sonderzahlung bei den versorgungsbeziehern vom Land abgewatsch wurde.....

Braucht ihr mehr Geld? Sorgt doch für eure eigene Besoldungserhöhung! Wie? Na setzt ein paar Kinder in die Welt  :-X
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 07.09.2022 13:14
Zur Versorgung liegen auch ein paar Vorlagen an das BVerfG bereits vor. U.a. aus Hamburg und OVG Lüneburg.

Heißt aber nicht unbedingt, dass da eine positive Rechtssprechung geben wird. Kann auch ein Schuss nach hinten werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 07.09.2022 14:40
Zur Versorgung liegen auch ein paar Vorlagen an das BVerfG bereits vor. U.a. aus Hamburg und OVG Lüneburg.

Heißt aber nicht unbedingt, dass da eine positive Rechtssprechung geben wird. Kann auch ein Schuss nach hinten werden.

Genau das meinte ich mit meinem Hinweis, dass sich das BVerfG damit beschäftigen muss.

Um jetzt wieder einen Blick in die Glaskugel zu riskieren, darf man sicherlich davon ausgehen, dass die Versorgungsbezüge im Alter regelmäßig nur noch für zwei Personen (anstelle von vier Personen) gedacht sind und somit per se etwas niedriger sein dürfen als zur aktiven Zeit.

Gleichwohl hat der Gesetzgeber mit dem Grundrentenzuschlag und dem höheren Freibetrag bei der Grundsicherung auch für die Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, die Mindestversorgung im Alter deutlich verbessert. Mehr als 33 Dienstjahre dürfte auf die allermeisten Beamten auch zutreffen.

Wenn der kleinste Beamte mit 33 Dienstjahren zusammen mit dem Ehepartner im Ruhestand daher auch mindestens 115 % des Nettoeinkommens haben muss, dass ein vergleichbares Ehepaar mit mehr als 33 Berufsjahren haben muss, kann ich mir kaum vorstellen, dass der Schuß nach hinten losgeht.

Der Grundsicherungsbedarf nach dem neuen Bürgergeld beträgt 494,- EUR für den Rentner plus 444,- EUR für die Ehefrau. Hinzu kommt noch der Bedarf für die Miete, der bei 2 Personen und beispielhaft Mietstufe III 473,- EUR (kalt) beträgt. Dazu kommen noch die Heizkosten und bis zu 250,- EUR nicht anrechenbarer Betrag der Rente.

Bei angenommenen Heizkosten von nur 50 EUR (Tendenz aktuell stark steigend) reden wir daher von einem Grundsicherungsbedarf von 1711 EUR. Wenn das Ziel mindestens 115 % sein soll, hieße das, die Mindestbesoldung bei Mietenstufe III müsste ab dem Jahre 2023 mindestens 1967,65 EUR (netto) betragen.

Demgegenüber steht eine Mindestversorgung von 1866,- EUR (brutto), von der der Beamte Steuern und in der Regel private KV Beiträge für 2 Personen bezahlen muss.

Aber ich bin nicht das BVerfG und auch nicht der Besoldungsgesetzgeber, daher bleibt nur dass, was man immer tun kann: Abwarten und die Verjährung durch geeignete Rechtsbehelfe hemmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 07.09.2022 16:31
Der Sinn der Besoldungsreform ist doch nicht alleinstehende oder verheiratete Beamte besser zu stellen, sondern die Nachteile von Familien in finanzieller Hinsicht abzubauen. Diese Tür hat das BVG doch aufgestoßen mit der Feststellung, dass die Besoldung sich stärker an der Lebenswirklichkeit orientieren kann.

Mal abwarten was das BVG sagt, wenn die Besoldungsgesetzgeber durch diese Tür gehen.
 
Aber wie gesagt: In 10 Jahren sind wir alle schlauer!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 07.09.2022 16:35
Der Sinn der Besoldungsreform ist doch nicht alleinstehende oder verheiratete Beamte besser zu stellen, sondern die Nachteile von Familien in finanzieller Hinsicht abzubauen. Diese Tür hat das BVG doch aufgestoßen mit der Feststellung, dass die Besoldung sich stärker an der Lebenswirklichkeit orientieren kann.

Mal abwarten was das BVG sagt, wenn die Besoldungsgesetzgeber durch diese Tür gehen.

Zeit wäre es. Dass Beamte mal 10-20 Jahre hinter der Zeit sind ist ja hinnehmbar, aber 60 Jahre? :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 07.09.2022 16:40
Nun ja, die Abkehr vom Alleinverdienermodell wird nicht kommen. Aber es wird auch nicht so kommen, dass einem Alleinstehenden der 115% Satz zugestanden werden wird, das wird über die Zuschläge geregelt werden und das wird das BVG eines Tages auch absegnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel am 08.09.2022 08:37
Wann ist denn mit den neuen Tarifverhandlungen für den öD zu rechnen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 08.09.2022 08:42
In 13 Monaten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 08:49
Nun ja, die Abkehr vom Alleinverdienermodell wird nicht kommen. Aber es wird auch nicht so kommen, dass einem Alleinstehenden der 115% Satz zugestanden werden wird, das wird über die Zuschläge geregelt werden und das wird das BVG eines Tages auch absegnen.
Das, was das BVerfG in seinem Urteil im Rahmen der Rechtsprechung aus meiner Sicht bahnbrechend gemacht hat, ist die Definition von amtsangemesser Besoldung näher zu konkretisieren. Dabei wird oft die Tragweite der Rechtsprechung übersehen und das Alleinverdienermodell zu Unrecht als aus der Zeit gefallen kritisiert.

Mit Einführung von ALG II und Grundsicherung hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 ein soziales Existenzminimum definiert. Dabei stellt er ab auf Bedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuzüglich der Kosten für Miete und Heizung. Das ist der Bedarf, der gedeckt sein muss.

Dieses soziale Existenzminimum im Sozialrecht hat allerdings auch Auswirkungen auf alle anderen Bereiche aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes. Es muss daher Anwendung finden im Steuerrecht als auch im Bereich der Beamtenbesoldung.

Um berechnen zu können, ob dieses soziale Existenzminimum gedeckt ist, wurde zunächst angefragt, für wie viele Personen denn die Besoldung gedacht ist. Dabei wurde seitens des Besoldungsgesetzgebers argumentiert, dass es dem Beamten immer zuzumuten sei, von seiner Besoldung den Unterhalt für eine vierköpfige Familie zu tragen.

Kleiner Exkurs: Für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft, für das die Besoldung nicht gedacht ist, müsste andernfalls der Gesetzgeber (wie auch bei der sozialen Grundsicherung) den Mehrbedarf in Form von Grundbedarf und höhere Wohn- und Heizkosten vollständig durch zusätzliche (deutlich höhere) Familienzuschläge decken. Dieses Modell wäre für den Besoldungsgesetzgeber sicherlich noch sehr viel kostenintensiver.

Das bedeutet daher, dass eine Besoldung nur dann amtsangemessen sein kann, wenn auch der kleinste Beamte in der Lage ist, den Bedarf einer vierköpfigen Familie mit seiner Besoldung zu decken. Der Besoldungsgesetzgeber hat selbst erklärt, dass es dem Beamten zumutbar sein soll, von seinen Bezügen den Bedarf einer vierköpfigen Familie zu decken. Daher ist das der Maßstab, der vom Besoldungsgesetzgeber gezogen wird und der dann lediglich verfassungsrechtlich zu prüfen ist. Das alle anderen Modelle deutlich teurer wären, habe ich in meinem kleinen Exkurs bereits versucht, zu verdeutlichen.

Auch im Sozialrecht gibt es riesige Unterschiede bei der Höhe der Miete und Nebenkosten je nach Region. Daher wäre es auch dem Besoldungsgesetzgeber erlaubt, hier bei seiner Besoldung hier zu differenzieren.

Und genau an der Stelle wird die Tragweite des Urteils oft missverstanden: Das BVerfG hat nunmehr definiert, wann eine Besoldung amtsangemessen ist. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Beamte tatsächlich verheiratet ist oder Kinder hat.

Anders sieht es allerdings bei den Wohnkosten aus. Hier dürfte der Gesetzgeber differenzieren und sich an den tatsächlichen Verhältnissen am Wohnort des Beamten orientieren. Daher gehe ich bei meinem Blick in meine Glaskugel davon aus, dass bei weiterer Ausgestaltung der Definition ("was ist amtsangemessen") es ein nach Mietstufen zerklüftetes Besoldungssystem geben wird. Ob man das nun regionalen Ergänzungszuschlag oder Ortszuschlag nennt, ist zweitrangig.

Um es etwas verständlicher auszudrücken: Ich verstehe das Urteil so, dass auch der kleinste Beamte immer ein Jahres Nettoeinkommen haben muss, das mindestens 15 % über dem liegt, das der Nachbar, der ALG II bezieht und 2 Kinder hat, erhält. Das wäre aus meiner Sicht die absolut unterste Grenze einer amtsangemessenen Besoldung.

Dabei rückt wie gesagt zunächst das Amt in den Mittelpunkt der Betrachtung und die Unterscheidung der tatsächlichen Verhältnisse beziehen sich dabei eher auf den Wohnort als die Anzahl der Familienmitglieder. Die dienen in der Besoldungsrechtsprechung eher der Orientierung.

Ohne jetzt irgendwem irgendwelche Tipps geben zu wollen: Es wäre aus meiner bescheidenen Sicht mit der Verfassung vereinbar, wenn es Familienzuschläge nur noch ab dem dritten Kind geben würde, die bisherige Grundbesoldung auf das, was ich oben geschildert habe, angehoben würde, und es dann Ortszuschläge geben würde, sobald jemand in einer Region ab Mietstufe 2 wohnen würde.

Für eine solche, grundlegende Besoldungsreform fehlt den Besoldungsgesetzgebern allerdings bisher offensichtlich der Mut.

Wenn man in dieser Konsequenz die Beamtenversorgung unter die Lupe nimmt, gibt es auch hier zunächst die Frage, für wie viele Personen ist diese denn gedacht? Sollte der Gesetzgeber sagen, die sei nur für eine Person gedacht, dann müsste man Verheirateten wie im Sozialrecht einen so hohen Familienzuschlag gewähren, dass damit der Mehrbedarf für den Ehepartner vollständig gedeckt würde. (445 EUR netto plus anteilig Wohnung und anteilig Heizung)

Wenn man davon ausgeht, dass es auch einem pensionierten Beamten zuzumuten ist, mit seiner Versorgung den Bedarf seines Ehepartners vollständig zu decken (und davon gehe ich derzeit aus), dann wäre in der Rechtslogik des BVerfG die unterste Grenze einer gerade noch amtsangemessene Versorgung des kleinsten Beamten 115 % des Jahresnettoeinkommens, dass das benachbarte Rentner Ehepaar mit Grundsicherung erhält. Wie hoch das ab dem nächsten Jahr ist, habe ich bereits geschildert. Wenn also die Rentner durch den Grundrentenzuschlag erheblich mehr Einkommen haben, darf auch die Beamtenversorgung von dieser Entwicklung nicht abgekoppelt werden.

Auch hier gibt es sicherlich große regionale Unterschiede. Die Zuschläge werden sich nach meiner Glaskugel zukünftig weniger an der Tatsache orientieren (dürfen), ob ein Pensionär verheiratet ist oder nicht, sondern vielmehr daran, wo er wohnt. Auch wird es sicherlich höhere Familienzuschläge für diejenigen geben müssen, die tatsächlich noch kindergeldberechtigte Kinder haben, bspw. wegen Dienstunfähigkeit oder sehr später Familienplanung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Big T am 08.09.2022 10:06
hui. das hast Du gut verständlich gemacht, danke dafür.

Nach dem Bauchgefühl der Allgemeinheit wäre es aber vermutlich nur "fair",
wenn das Einkommen der Ehefrau bei der Besoldung angerechnet würde, sofern sie erwerbstätig wäre;
denn wenn die Ehefrau in der Nachbarsfamilie (bislang ALGII) einer Erwerbstätigkeit nachginge, würde doch die ALGII- Leistung insoweit gekürzt? 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 08.09.2022 10:35
Ja, allerdings hat der ALGII Bezieher bzw. die Bedarfsgemeinschaft keine Residenzpflicht oder die Nebenpflichten aus dem Beamtenverhältnis.

Den Landesbeamten kann man von Minden nach Aachen versetzen.....

Die Bedarfsgemeinschaft ALGII nicht....

Oder man verabschiedet sich von zahlreichen Beamtenpflichten. Ginge auch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 10:41
hui. das hast Du gut verständlich gemacht, danke dafür.

Nach dem Bauchgefühl der Allgemeinheit wäre es aber vermutlich nur "fair",
wenn das Einkommen der Ehefrau bei der Besoldung angerechnet würde, sofern sie erwerbstätig wäre;
denn wenn die Ehefrau in der Nachbarsfamilie (bislang ALGII) einer Erwerbstätigkeit nachginge, würde doch die ALGII- Leistung insoweit gekürzt?

Genau hier unterscheiden sich ja das Sozialhilferecht und das Beamtenrecht. Während im Sozialhilferecht dieser Bedarf quasi gleichzeitig das soziale Existenzminimum definiert, ist es dort auch gleichzeitig der höchste Betrag, bis zu dem man auf Unterstützung des Sozialstaates hoffen darf.

Im Beamtenrecht gibt es dagegen allerdings ein Alimentationsrecht. Der Beamte soll auch besser gestellt sein als der Sozialhilfeempfänger, um eine amtsangemessen Lebensführung für sich und für seine Familie auch dann zu gewährleisten, wenn der Partner über überhaupt kein Einkommen verfügt. So soll der öffentliche Dienst wie geölt und nicht wie geschmiert laufen. Daher ist das soziale Existenzminimum zwar die Untergrenze im Beamtenrecht, nicht aber die Obergrenze.

Das gilt meiner Ansicht nach auch im Ruhestand.

Allerdings gehen andere Länder mittlerweile andere Wege und wollen das Familieneinkommen des Partners tatsächlich auf die Alimentation des Beamten anrechnen. In letzter Konsequenz würde das aber bedeuten, dass ein Beamter mit einem sehr gut verdienenden Partner überhaupt keinen Anspruch mehr auf Alimentation hat.

Im Kern dreht es sich auch hier um die Frage, was ist als unterste Grenze gerade noch amtsangemessen.

Diese Grenze darf wie schon beschrieben durchaus regional unterschiedlich sein, nicht aber abhängig gemacht werden von der Anzahl der Haushaltsmitglieder (besonders kinderreiche Beamtenfamilien davon ausgenommen) oder dem Einkommen des Partners.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 08.09.2022 11:22
Gegen Ortszuschläge spricht allerdings das Urteil des BverfG von 2007 Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2007
- 2 BvR 556/04 -:
"Der Besoldungsgesetzgeber ist durch das Alimentationsprinzip nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich abzufedern. Er überschreitet gegenwärtig nicht die Grenzen des ihm bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsspielraums."

Das BVerfG weist darin auf den höheren Lebensstandard in München hin, der das Leben dort auch attraktiver macht (als z.B. in einem Dorf im bayer. Wald). Dem BVerfG geht es mehr darum, dass der Beamte in München "standesgemäß" leben kann, also im Vergleich zum restlichen ÖD, zur Privatwirtschaft und auch zum Sozialhilfeempfänger.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 08.09.2022 11:46
Gegen Ortszuschläge spricht allerdings das Urteil des BverfG von 2007 Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2007
- 2 BvR 556/04 -:
"Der Besoldungsgesetzgeber ist durch das Alimentationsprinzip nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich abzufedern. Er überschreitet gegenwärtig nicht die Grenzen des ihm bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsspielraums."

Das BVerfG weist darin auf den höheren Lebensstandard in München hin, der das Leben dort auch attraktiver macht (als z.B. in einem Dorf im bayer. Wald). Dem BVerfG geht es mehr darum, dass der Beamte in München "standesgemäß" leben kann, also im Vergleich zum restlichen ÖD, zur Privatwirtschaft und auch zum Sozialhilfeempfänger.

Ich lese das nicht so, als ob es dagegen spricht. Lediglich nicht dafür.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 11:48
Gegen Ortszuschläge spricht allerdings das Urteil des BverfG von 2007 Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2007
- 2 BvR 556/04 -:
"Der Besoldungsgesetzgeber ist durch das Alimentationsprinzip nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich abzufedern. Er überschreitet gegenwärtig nicht die Grenzen des ihm bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsspielraums."

Das BVerfG weist darin auf den höheren Lebensstandard in München hin, der das Leben dort auch attraktiver macht (als z.B. in einem Dorf im bayer. Wald). Dem BVerfG geht es mehr darum, dass der Beamte in München "standesgemäß" leben kann, also im Vergleich zum restlichen ÖD, zur Privatwirtschaft und auch zum Sozialhilfeempfänger.

Seit dem von Dir zitierten Urteil hat das BVerfG die Dogmatik zur Beamtenbesoldung ständig erweitert. Zumindest in diesem Punkt weicht das Urteil BvL 4/19 von der bisherigen Rechtsprechung ab. So heißt es in der Urteilsbegründung:

Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort
anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 08.09.2022 13:02

Allerdings gehen andere Länder mittlerweile andere Wege und wollen das Familieneinkommen des Partners tatsächlich auf die Alimentation des Beamten anrechnen. In letzter Konsequenz würde das aber bedeuten, dass ein Beamter mit einem sehr gut verdienenden Partner überhaupt keinen Anspruch mehr auf Alimentation hat.

Kannst du das genauer erklären? Gibt es tatsächlich Bundesländer, die die Besoldung eines Beamten vom Einkommen des Partners abhängig machen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 08.09.2022 13:10
Kannst du das genauer erklären? Gibt es tatsächlich Bundesländer, die die Besoldung eines Beamten vom Einkommen des Partners abhängig machen?

In Schleswig- Holstein und/oder Mecklenburg-Vorpommern ist etwas in diese Richtung geplant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 08.09.2022 13:29
Kannst du das genauer erklären? Gibt es tatsächlich Bundesländer, die die Besoldung eines Beamten vom Einkommen des Partners abhängig machen?

In Schleswig- Holstein und/oder Mecklenburg-Vorpommern ist etwas in diese Richtung geplant.

Danke, mit diesen Stichwörtern meine ich die Antwort gefunden zu haben: https://www.dgb.de/themen/++co++3aca8430-f2c4-11ec-8fd3-001a4a160123

Zitat:

"Fortentwicklung des Rechts oder Verfassungsbruch?

Schleswig-Holstein führte mit einem sogenannten Familienergänzungszuschlag, der abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts bzw. den Einkünften einer weiteren unterhaltsverpflichteten Person ist, ein völlig neues Element in das Besoldungsrecht ein.4 Auch Rheinland-Pfalz entschloss sich für einen einkommensabhängigen Sonderzuschlag. Die Bezügestelle wird laut Kritiker:innen damit zu einer Art Sozialamt für Beamt:innen. Mit einem bedarfsabhängigen Alimentationsanteil unter Berücksichtigung anderer Einkünfte wagen beide Länder einen Schritt, den das Bundesverfassungsgericht so nicht als Ausweg aufgezeigt habe. Neben dem personellen Aufwand zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung steht die Frage nach der Verfassungskonformität eines solchen Konstrukts. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein begründet das neue Modell unter anderem mit maßgeblichen Veränderungen im Unterhaltsrecht, wonach mittlerweile Ehepartner:innen gleichrangig zum Unterhalt verpflichtet sind.5 Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein hingegen hat in einem Gutachten Bedenken geäußert. Die Besoldung von Beamt:innen, in deren Haushalt das Nettoeinkommen lediglich auf Grund eines weiteren Einkommens ausreichend oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, erfülle nicht das Mindestabstandsgebot. Dies könne wiederum ein Indiz für ebenfalls zu niedrig bemessene höhere Besoldungsgruppen sein.6

Gemäß Artikel 33 Grundgesetz ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Ob die neuen Instrumente als Fortentwicklung zu bewerten sind oder eher eine Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzips bedeuten, wird letztlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 13:32
Ein Thema, von dem ich zugegebenermaßen keine Ahnung habe, aber ich haue trotzdem mal einen raus: Wie wäre es denn, wenn die Eheleute Gütertrennung vereinbart und gleichzeitig den Ehegattenunterhalt rechtswirksam ausgeschlossen hätten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 08.09.2022 13:42
Wie schön man hier die Interessen der einzelnen Personen sehen kann. 

Alle habe allerdings eins gemeinsam. Jeder möchte amtsangemessen besoldet werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 08.09.2022 13:56
Wie schön man hier die Interessen der einzelnen Personen sehen kann. 

Alle habe allerdings eins gemeinsam. Jeder möchte amtsangemessen besoldet werden.

Also ich wünsche mir, meine Frau würde mehr als ich verdienen...  ;)

Was ich aus dieser schönen Übersicht des DGB rauslese: NRW ist bis jetzt mit Abstand das großzügigste Bundesland...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 08.09.2022 13:59
Aber Mal davon abgesehen

Es ist doch so, dass man als 2 Personenhaushalt als Beamter gar nicht unterhalb des H4 Satzes kommt. Rechner doch Mal gemäß der Anleitung MMV-16324 nach.

2 Personen wären das was man in Mietstufe 7 ein H4 Satz von aufgerundet 22.600 Euro. Mit 15% Abstand wären das 25.951 Euro.

Lt. dem Rechner hier auf der Homepage bleiben mit Verheiratetenzuschlag ohne Amts- und Strukturzulagen A05 Stufe 03 mit Lohnsteuerklasse 4 netto 27.200 Euro übrig.

Bitte wo ist bei einem 2 Personenhaushalt eine Unteralimentation?

Man muss auch Mal die Kirche im Dorf lassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 08.09.2022 14:08
Richtig, und gerade mit Kindern wird es dann in A5-A6-A7 etc Problematisch, weil auch ein sog. "Aufstocken" nicht geht.

Das heisst der Beamte mit Kindern hat gar nicht die Möglichkeit, anders das Einkommen anzuheben , so dass er in A5 in den Bereich der 115% gelangt.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 14:17
Ein Thema, von dem ich zugegebenermaßen keine Ahnung habe, aber ich haue trotzdem mal einen raus: Wie wäre es denn, wenn die Eheleute Gütertrennung vereinbart und gleichzeitig den Ehegattenunterhalt rechtswirksam ausgeschlossen hätten?

Dann könnte der Beamte genug Geld sparen, um seine Silberhochzeit auf Sylt zu feiern oder einen Porsche fahren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 14:37
Aber Mal davon abgesehen

Es ist doch so, dass man als 2 Personenhaushalt als Beamter gar nicht unterhalb des H4 Satzes kommt. Rechner doch Mal gemäß der Anleitung MMV-16324 nach.

2 Personen wären das was man in Mietstufe 7 ein H4 Satz von aufgerundet 22.600 Euro. Mit 15% Abstand wären das 25.951 Euro.

Lt. dem Rechner hier auf der Homepage bleiben mit Verheiratetenzuschlag ohne Amts- und Strukturzulagen A05 Stufe 03 mit Lohnsteuerklasse 4 netto 27.200 Euro übrig.

Bitte wo ist bei einem 2 Personenhaushalt eine Unteralimentation?

Man muss auch Mal die Kirche im Dorf lassen.

Man muss auch mal bis zu Ende rechnen. Du hast vergessen, die PKV zu berücksichtigen. Da kannst du bei dem Beamten nochmal gerne 3.000 bis 4.000 Euro abziehen. Und schwupps bist du unterhalb der von dir angegebenen 25.951 Euro…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 08.09.2022 15:00
Die GEZ fehlt auch... sind auch ca. 240€ im Jahr... Gibts noch etwas?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 08.09.2022 15:01
Die Bezugsgröße eines 2 Personenhaushalts (H4) ist doch grundfalsch. Oder hab ich was übersehen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kaldron am 08.09.2022 15:05
Würde gerne auch noch provokativ bei dem Ehegattengehalt mitfragen.

Auf welcher Grundlage hätte der Besoldungsgesetzgeber überhaupt das Recht die Daten über die Einkünfte des Ehepartners einzufordern? Nur weil er sich das Gesetz selbst schreibt? Ich bin mir nicht sicher, ob die Datenschutzverordnung dies so zulässt. Zudem hätte die pW ggf auch gar kein Interesse, deren Gehaltspolitik offenzulegen. Da könnten noch Interessenskonflikte hinzukommen.
Mal von anderen praktischen Hindernissen, wie bei Selbständigen, wo das "Gehalt" durchaus deutlich von Monat zu Monat und Jahr zu Jahr schwanken kann, abgesehen.
Habe das Gefühl, dass man sich mit so etwas eher ganz dicke Eier ins Nest legt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 15:11
Die Bezugsgröße eines 2 Personenhaushalts (H4) ist doch grundfalsch. Oder hab ich was übersehen?
Ja, ich glaube smiteme wollte mit seinem Beispiel verdeutlichen, dass selbst kinderlose Ehepaare über den 115% liegen, was ihm jedoch nicht gelungen ist.

Interessanter Aspekt hierzu übrigens: Vorausgesetzt die von smiteme errechneten Zahlen stimmen: Würde der Beamte seine Urkunde zurückgeben und einfach einen kleinen 400-Euro-Job annehmen, hätte er die genannten 22.600 Euro Alg II plus 1.920 Euro Einkommensfreibetrag = 24.520 Euro netto Jahreseinkommen. Im Vergleich zu vorher (27.200 Euro minus 4.000 Euro PKV = 23.200 Euro) würde er damit sein Jahreseinkommen um über 1.000 Euro steigern.
Er wäre dann zwar Kassenpatient und später nicht pensionsberechtigt, aber müsste dafür nur noch 8-10 Stunden statt 41 Stunden pro Woche arbeiten. Für manche vielleicht kein schlechter deal, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 15:15
Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass – zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder – eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann, so dass es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl erst ab dem dritten Kind bedarf (vgl. BVerfGE 44, 249 <272 f.>; 81, 363 <377 f.>; 99, 300 <315 f.>).

Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung.

Die Frage der Unteralimentation orientiert sich daher auch an dieser vierköpfigen Familie und nicht an dem kinderlosen Ehepaar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 08.09.2022 15:17
Würde gerne auch noch provokativ bei dem Ehegattengehalt mitfragen.

Auf welcher Grundlage hätte der Besoldungsgesetzgeber überhaupt das Recht die Daten über die Einkünfte des Ehepartners einzufordern? Nur weil er sich das Gesetz selbst schreibt? Ich bin mir nicht sicher, ob die Datenschutzverordnung dies so zulässt. Zudem hätte die pW ggf auch gar kein Interesse, deren Gehaltspolitik offenzulegen. Da könnten noch Interessenskonflikte hinzukommen.
Mal von anderen praktischen Hindernissen, wie bei Selbständigen, wo das "Gehalt" durchaus deutlich von Monat zu Monat und Jahr zu Jahr schwanken kann, abgesehen.
Habe das Gefühl, dass man sich mit so etwas eher ganz dicke Eier ins Nest legt.

Nun, Ähnliches wird ja zum Beispiel bei Kinderbetreuungsbeträgen mancherorts gemacht: Der Höchstbetrag wird angenommen, solange man nicht nachweist, dass man weniger verdient. Eine Rechtsgrundlage würde sich sicher finden, wenn man das wollen würde; wohl eher nicht für die Gesamtalimentation, aber für familiengebundene Teile sicherlich, ganz besonders für den Ehegattenzuschlag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 15:19
Ja, Rentenonkel, das ist nach den aktuellen Prüfvorgaben korrekt. Aber wenn schon das kinderlose Ehepaar nicht die 115% erreicht, kann die Alleinverdienerfamilie mit 2 Kindern ja erst recht nicht dahin kommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 15:30
Ja, Rentenonkel, das ist nach den aktuellen Prüfvorgaben korrekt. Aber wenn schon das kinderlose Ehepaar nicht die 115% erreicht, kann die Alleinverdienerfamilie mit 2 Kindern ja erst recht nicht dahin kommen.

Und es verdeutlicht nochmal das Ausmaß der Unteralimentation ....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 15:40
Genau. Und wenn der kinderlose verheiratete Beamte in A5/3 tatsächlich 1.000 Euro mehr im Jahr hat, wenn er um seine Entlassung bittet und auf Hartz IV plus Minijob umsteigt, dann muss er schon gute ideelle Gründe oder zumindest Karrierechancen haben, Beamter zu bleiben…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 08.09.2022 15:47
Hallo Opa und bastel

Es ist eine vereinfachte Darstellung gewesen.


Die Beträge, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben sid ähnlich....

Jahresgehalt plus Zulagen inkl ehegatte wäre ca. 33.400 abgerundet
Davon dann Steuerabzug und beg Anteil hinzurechnen, private KV Beamter und Gattin abziehen und Erstattung bvo Anteil berücksichtigt kommt man nach der Gesetzesvorlage auf 26.137 Euro. Immer noch nicht unteralimentiert.

Hier ist also die private KV mit 6060 Euro berücksichtigt.

GEZ etc werden bei der Ermittlung der H4 Satzes unter dem Punkt Geldwerte Vorteile berücksichtigt und sind in den 20.400  berücksichtigt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ChRosFw am 08.09.2022 16:02
Hallo Opa und bastel

Es ist eine vereinfachte Darstellung gewesen.


Die Beträge, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben sid ähnlich....

Jahresgehalt plus Zulagen inkl ehegatte wäre ca. 33.400 abgerundet
Davon dann Steuerabzug und beg Anteil hinzurechnen, private KV Beamter und Gattin abziehen und Erstattung bvo Anteil berücksichtigt kommt man nach der Gesetzesvorlage auf 26.137 Euro. Immer noch nicht unteralimentiert.

Hier ist also die private KV mit 6060 Euro berücksichtigt.

GEZ etc werden bei der Ermittlung der H4 Satzes unter dem Punkt Geldwerte Vorteile berücksichtigt und sind in den 20.400  berücksichtigt.

Irgendwann darf man sich auch mal von der mathematischen Herleitung wieder lösen...

Ich gebe mal zu Bedenken, dass es in den Berechnungen um die absolute Mindestalimentation geht. Vielleicht kehrt man im Schwerpunkt der Diskussion einfach einmal zurück zur Amtsangemessenheit der Alimentation. Hier entsteht wirklich der Eindruck, dass einige für sich Mindestalimentation und Amtsangemessenheit gleichsetzen. Das verkürzt doch arg.

Beim Mindestabstand zur Grundsicherung handelt es sich schließlich lediglich um einen Prüfungspunkt des BVerfG von Mehreren!

Unabhängig davon, dass ich den Abstand an sich für diskussionswürdig halte. Immerhin stehen hier 40 Stunden Wochenarbeit zu 0 Stunden (ich gehe davon aus, das Sanktionen zukünftig nicht mehr erfolgen). Die 15 Prozent zum Beamten hat man an einem Tag im Monat mit Schwarzarbeit aufgeholt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 08.09.2022 16:04
Verstehe ich leider nicht. Du warst doch vom Besoldungsrechner ausgegangen, oder? Da ergibt sich für NRW in BesGr 5, Stufe 3, verheiratet ein Jahresnetto von 27.625 Euro. Davon muss noch mindestens die PKV abgezogen werden. Wie kommst du jetzt plötzlich auf über 26.000 Euro als Vergleichswert?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 08.09.2022 20:32
Wie komme ich auf den Wert? In dem ersten Beitrag aus dem Besoldungsrechner, im zweiten Beitrag nach der Rechnung des Landes siehe Link unten.

Ich habe mal in dem Gesetzentwurf gelesen und die dort dargestellte Rechnung nachgerechnet. Ab seite 87 (Begründung) da wird ja die mindestalimentation lt. Land berechnet. Dann 15% draufgerechnet für den Abstand zu H4.

Dann ab seite 97 wird die Berechnung der Nettoalimentation des Landes dargestellt. Wenn man hier die Werte einträgt kommt man auf meine Werte. Natürlich habe ich jetzt nicht alles bis ins kleinste Detail gerechnet. Mich hatte es einfach Mal interessiert.

Aus der Differenz zwischen den beiden werten Leitet das Land den regionalen Ergänzungsschlag ab, so sieht es zumindest für mich aus.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.09.2022 23:18
Nun ja, die Abkehr vom Alleinverdienermodell wird nicht kommen. Aber es wird auch nicht so kommen, dass einem Alleinstehenden der 115% Satz zugestanden werden wird, das wird über die Zuschläge geregelt werden und das wird das BVG eines Tages auch absegnen.
Das, was das BVerfG in seinem Urteil im Rahmen der Rechtsprechung aus meiner Sicht bahnbrechend gemacht hat, ist die Definition von amtsangemesser Besoldung näher zu konkretisieren. Dabei wird oft die Tragweite der Rechtsprechung übersehen und das Alleinverdienermodell zu Unrecht als aus der Zeit gefallen kritisiert.

Mit Einführung von ALG II und Grundsicherung hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 ein soziales Existenzminimum definiert. Dabei stellt er ab auf Bedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuzüglich der Kosten für Miete und Heizung. Das ist der Bedarf, der gedeckt sein muss.

Dieses soziale Existenzminimum im Sozialrecht hat allerdings auch Auswirkungen auf alle anderen Bereiche aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes. Es muss daher Anwendung finden im Steuerrecht als auch im Bereich der Beamtenbesoldung.

Um berechnen zu können, ob dieses soziale Existenzminimum gedeckt ist, wurde zunächst angefragt, für wie viele Personen denn die Besoldung gedacht ist. Dabei wurde seitens des Besoldungsgesetzgebers argumentiert, dass es dem Beamten immer zuzumuten sei, von seiner Besoldung den Unterhalt für eine vierköpfige Familie zu tragen.

Kleiner Exkurs: Für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft, für das die Besoldung nicht gedacht ist, müsste andernfalls der Gesetzgeber (wie auch bei der sozialen Grundsicherung) den Mehrbedarf in Form von Grundbedarf und höhere Wohn- und Heizkosten vollständig durch zusätzliche (deutlich höhere) Familienzuschläge decken. Dieses Modell wäre für den Besoldungsgesetzgeber sicherlich noch sehr viel kostenintensiver.

Das bedeutet daher, dass eine Besoldung nur dann amtsangemessen sein kann, wenn auch der kleinste Beamte in der Lage ist, den Bedarf einer vierköpfigen Familie mit seiner Besoldung zu decken. Der Besoldungsgesetzgeber hat selbst erklärt, dass es dem Beamten zumutbar sein soll, von seinen Bezügen den Bedarf einer vierköpfigen Familie zu decken. Daher ist das der Maßstab, der vom Besoldungsgesetzgeber gezogen wird und der dann lediglich verfassungsrechtlich zu prüfen ist. Das alle anderen Modelle deutlich teurer wären, habe ich in meinem kleinen Exkurs bereits versucht, zu verdeutlichen.

Auch im Sozialrecht gibt es riesige Unterschiede bei der Höhe der Miete und Nebenkosten je nach Region. Daher wäre es auch dem Besoldungsgesetzgeber erlaubt, hier bei seiner Besoldung hier zu differenzieren.

Und genau an der Stelle wird die Tragweite des Urteils oft missverstanden: Das BVerfG hat nunmehr definiert, wann eine Besoldung amtsangemessen ist. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Beamte tatsächlich verheiratet ist oder Kinder hat.

Anders sieht es allerdings bei den Wohnkosten aus. Hier dürfte der Gesetzgeber differenzieren und sich an den tatsächlichen Verhältnissen am Wohnort des Beamten orientieren. Daher gehe ich bei meinem Blick in meine Glaskugel davon aus, dass bei weiterer Ausgestaltung der Definition ("was ist amtsangemessen") es ein nach Mietstufen zerklüftetes Besoldungssystem geben wird. Ob man das nun regionalen Ergänzungszuschlag oder Ortszuschlag nennt, ist zweitrangig.

Um es etwas verständlicher auszudrücken: Ich verstehe das Urteil so, dass auch der kleinste Beamte immer ein Jahres Nettoeinkommen haben muss, das mindestens 15 % über dem liegt, das der Nachbar, der ALG II bezieht und 2 Kinder hat, erhält. Das wäre aus meiner Sicht die absolut unterste Grenze einer amtsangemessenen Besoldung.

Dabei rückt wie gesagt zunächst das Amt in den Mittelpunkt der Betrachtung und die Unterscheidung der tatsächlichen Verhältnisse beziehen sich dabei eher auf den Wohnort als die Anzahl der Familienmitglieder. Die dienen in der Besoldungsrechtsprechung eher der Orientierung.

Ohne jetzt irgendwem irgendwelche Tipps geben zu wollen: Es wäre aus meiner bescheidenen Sicht mit der Verfassung vereinbar, wenn es Familienzuschläge nur noch ab dem dritten Kind geben würde, die bisherige Grundbesoldung auf das, was ich oben geschildert habe, angehoben würde, und es dann Ortszuschläge geben würde, sobald jemand in einer Region ab Mietstufe 2 wohnen würde.

Für eine solche, grundlegende Besoldungsreform fehlt den Besoldungsgesetzgebern allerdings bisher offensichtlich der Mut.

Wenn man in dieser Konsequenz die Beamtenversorgung unter die Lupe nimmt, gibt es auch hier zunächst die Frage, für wie viele Personen ist diese denn gedacht? Sollte der Gesetzgeber sagen, die sei nur für eine Person gedacht, dann müsste man Verheirateten wie im Sozialrecht einen so hohen Familienzuschlag gewähren, dass damit der Mehrbedarf für den Ehepartner vollständig gedeckt würde. (445 EUR netto plus anteilig Wohnung und anteilig Heizung)

Wenn man davon ausgeht, dass es auch einem pensionierten Beamten zuzumuten ist, mit seiner Versorgung den Bedarf seines Ehepartners vollständig zu decken (und davon gehe ich derzeit aus), dann wäre in der Rechtslogik des BVerfG die unterste Grenze einer gerade noch amtsangemessene Versorgung des kleinsten Beamten 115 % des Jahresnettoeinkommens, dass das benachbarte Rentner Ehepaar mit Grundsicherung erhält. Wie hoch das ab dem nächsten Jahr ist, habe ich bereits geschildert. Wenn also die Rentner durch den Grundrentenzuschlag erheblich mehr Einkommen haben, darf auch die Beamtenversorgung von dieser Entwicklung nicht abgekoppelt werden.

Auch hier gibt es sicherlich große regionale Unterschiede. Die Zuschläge werden sich nach meiner Glaskugel zukünftig weniger an der Tatsache orientieren (dürfen), ob ein Pensionär verheiratet ist oder nicht, sondern vielmehr daran, wo er wohnt. Auch wird es sicherlich höhere Familienzuschläge für diejenigen geben müssen, die tatsächlich noch kindergeldberechtigte Kinder haben, bspw. wegen Dienstunfähigkeit oder sehr später Familienplanung.

Bis auf den vorletzten Absatz ist das, was Du schreibst, hinsichtlich der Besoldungsdogmatik des Bundesverfassungsgericht richtig und in sich schlüssig, Rentenonkel. Das, was Du zu Versorgungsempfängern schreibst, ist aber - ohne dass es eine entsprechende bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung schon gäbe - insgesamt, wenn ich das richtig sehe, zweifelhaft (nachfolgend werden (a) zunächst die Bedarfe betrachtet und (b) dann die Problematik der Vergleichbarkeit von Grundsicherungs-, Renten- und Versorgungsleistungen; am Ende dürfte sich eine andere Rechtslogik ergeben als die, von der Du im vorletzten Absatz ausgehst).

(a) Der Gesetzgeber ist gehalten, sich in seiner Gesetzgebung an den tatsächlichen Bedarfen zu orientieren. Da ein kinderloser Beamter tatsächlich hinsichtlich seiner nicht vorhandenen Kinder geringere Bedarfe hat, ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Besoldung nach dem Familienstand zu differenzieren. Insofern ist er berechtigt, an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichteten Familienzuschläge zu gewähren; er verfügt also über das Recht und nicht eine Pflicht, familienbezogene Besoldungskomponenten zu gewähren (entsprechend gilt das auch für den Ortszuschlag, worauf vorhin photosynthese und Du berechtigt hingewiesen haben). Das gilt unbenommen auch für Versorgungsempfänger, denen aber in der Regel keine Bedarfe für Kinder mehr eigen sind. Von daher darf - sofern das der Fall ist, also keine Kinder mehr vorhanden sind, deren Bedarfe vom Versorgungsempfänger zu decken wären - der Gesetzgeber eine geringere Versorgung als verfassungskonform ansehen als eine entsprechende Besoldung. Damit aber kann die an dem Vier-Personen-Haushalt ausgerichtete Mindestalimentation mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so ohne Weiteres auf die Betrachtung einer amtsangemessenen Versorgung übertragen werden.

Dabei spielt ebenso eine Rolle, dass der Versorgungsempfänger i.d.R. nicht mehr in der Eingangsstufe besoldet wird, sodass im Regelfall von einem höheren Besoldungsniveau auszugehen ist, von dem aus der Versorgungsfall eintritt als beim i.d.R. erst die Familienplanung beginnenden frisch Verbeamteten (der ja den Vergleichsmaßstab für die Mindestalimentation bildet, der Prozentwert von 115 % ist von daher ggf. nicht ohne Weiteres übertragbar); auch ist generell davon auszugehen, dass der Versorgungsempfänger über geringere Bedarfe verfügt - z.B. dadurch, dass i.d.R. kein Wohnraum für den Nachwuchs mehr gegeben ist - und auch ist der Beamte gehalten, während seiner Dienstzeit Rücklagen zu bilden (also beispielsweise die Möglichkeit zu nutzen, Eigentum zu erwerben, sodass sich seine Wohnkosten gegenüber dem eines jungen aktiven Beamten positiv verändern), um im Versorgungsfall seinen amtsangemessenen Lebensstandard aufrechterhalten zu können (auch eine solche Verpflichtung, für den aufrechtzuerhaltenden Status, der sich aus dem Amt ergibt, mit Sorge zu tragen, kennt das Rentensystem nicht, da ihm ein entsprechendes Statusrecht fremd ist). Deshalb darf eine verfassungskonforme Alimentation während der Dienstzeit nicht so bemessen sein, dass sie dazu führt, dass der aktive Beamte gezwungen wird, seine im Laufe seiner Dienstzeit zu bildenden Rücklagen aufzuzehren.

(b) Dabei ist - die vorherigen Gedanken im gewissen Sinne zusammenfassend - insgesamt zu beachten, dass es zwischen der sozialhilferechtlichen Grundsicherung und der Alimentation von Beamten - die Versorgung unterliegt gleichfalls dem Alimentationsprinzip - einen qualitativen Unterschied gibt, der eine Vergleichbarkeit wiederkehrend verunmöglicht; auch kann eine Parallelität zwischen dem Rentensystem und der Beamtenversorgung nicht zugrundgelegt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entschscheidung vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, Rn. 130 ff. hervorgehoben hat. Als Folge ist ggf. der letzte Satz Deines vorletzten Absatzes nicht so ohne Weiteres sachgerecht.

Und zur allgemeinen Diskussion über den Zwei-Personen-Haushalt, wie sie auf den letzten Seiten geführt wird: Sie ist als solche erst einmal gegenstandslos, da die Mindestalimentation in ihrem materiellen Gehalt an dem Vier-Personen-Haushalt bemessen wird und weil die neue Kategorie der "Mindestbesoldung" indizielle Rückschlüsse auf das Besoldungsniveau zulässt, die der Besoldungsgesetzgeber erst einmal innerhalb seinen prozeduralen Pflicht zu beachten hat. Erst im Anschluss daran könnte er sich dann mit einem Zwei-Personen-Haushalt beschäftigen. Da aber in allen 17 Besoldungsrechtskreisen indiziell erst einmal zu beachten wäre, dass ausnahmslos ein massives Indiz der Unteralimentation gegeben ist, weil allüberall ein Fehlbetrag zwischen der tatsächlich gewährten Besoldung und der Mindestbesoldung deutlich bis eklatant gegeben ist, müsste der Besoldungsgesetzgeber zunächst erst einmal begründen, wieso er keine Anhebung von Grundgehaltssätzen erwägt. Erst als dessen Folge könnte er dann beispielsweise einen Zwei-Personen-Haushalt betrachten, was aber verfassungsrechtlich weitgehend gegenstandslos wäre, da es dafür keine bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven gibt, die es ermöglichten, zu entscheiden, ob die entsprechende Betrachtung sachgerecht wäre oder nicht (vgl. zum entsprechenden Vorgehen S. 23 f. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Untersuchung-von-BerlBVAnpG-2021-24.01.21.pdf)

Und schließlich ist auch gerade Niedersachsen dabei, das "Alleinverdienermodell" abschaffen zu wollen, wobei wie schon in Schleswig-Holstein die unabhängigen Landtagsjuristen auf die verfassungswidrigen Konsequenzen entsprechender gesetzlicher Regelungen hinweisen (vgl. die heutigen Posts auf der Niedersachsen-Seite).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 09.09.2022 08:15
Hallo Swen,

vielen Dank für Deine kritische Stimme. Ich muss zu meiner Schande geschehen, dass ich dazu neige, komplizierte Sachverhalte vereinfacht und verkürzt dazustellen und es mir nicht immer gelingt, meine Gedankengänge so darzustellen, dass es allen Lesern gelingt, ihnen zu folgen.

Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine Gedankengänge der letzten Absätze noch etwas auszuschmücken.

Bisher hat sich das BVerfG auf der einen Seite mit der amtsangemessenen Alimentation an sich und der Alimentation kinderreicher Beamter als besonderen Zweig der Besoldung auf der anderen Seite auseinander gesetzt.

Ich gehe für meinen Teil davon aus, dass sich bei der Frage der amtsangemessenen Versorgung ebenfalls mit zwei unterschiedlichen Strängen beschäftigen muss: Zum einen die Versorgung eines kinderlosen Beamten und zum anderen der Versorgung der Beamten, die auch im Versorgungsfall noch Kinder haben.

Ich fange mal mit dem zweiten Teil an: Da ich davon ausgehe, dass die Versorgung lediglich für zwei Personen gedacht ist, kann (analog zum Urteil zu den kinderreichen Beamten) nicht von dem Versorgungsempfänger erwartet werden, dass er Teile seiner Versorgung aufwendet, um den Unterhalt seiner Kinder zu befriedigen. Daher kann der Versorgungsempfänger erwarten, dass der komplette Bedarf der Kinder durch familienbezogene Anteile plus Kindergeld durch den Besoldungsgesetzgeber gedeckt wird. Bei Versorgungsempfängern wird daher nach meiner Meinung zukünftig der Familienzuschlag bereits für das erste und zweite Kind auf dem Niveau sein müssen, wie es ab dem dritten Kind schon jetzt in NRW ist. Dadurch, dass das nur einen kleinen Teil der Versorgungsempfänger betreffen wird, gehe ich davon aus, dass diese Umsetzung wenn auch nicht zeitnah, aber dennoch relativ geräuschlos und nach einem entsprechenden Urteil auch 1:1 erfolgen wird.

Anders sieht es allerdings bei den kinderlosen Versorgungsempfängern aus. Hier wird das BVerfG ein Schema zu Prüfung einer verfassungsmäßigen Versorgung noch entwickeln müssen.

Dabei gehte ich davon aus, dass es auf der ersten Prüfungsstufe mit Hilfe von mehreren Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Versorgungsstruktur und des Versorgungsniveaus ermittelt. Eine dieser Prüfungsstufen dürfte aus meiner Sicht der Vergleich der gesetzlichen Rente sein.

Sollte diese verletzt sein, ist das allerdings lediglich ein Indiz für eine verfassungswidrige Unterversorgung. Im zweiten Schritt wird es dann nach weiteren Prüfungskriterien zum Mindestabstandsgebot kommen. Nach geltender Rechtsprechung muss sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass in weitergehender Konsequenz das BVerfG zu einem anderen Schluss kommt, als dass sich auch das Niveau der Beamtenversorgung um mindestens 15 % vom Niveau der sozialen Grundsicherung (im Alter) abheben muss.

Wie ich (zugegeben stark vereinfacht) ausgeführt habe, sind an der Stelle natürlich Besonderheiten im Gegensatz zu der bisherigen, gefestigten Rechtsprechung zu beachten. Zum einen ist natürlich auf der Seite des Beamten zu beachten, dass ihm als Versorgungsempfänger auch nur noch die Lebens- und Wohnkosten für einen 2 Personenhaushalt zustehen. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber mit Einführung der Grundrente allerdings das soziale Grundsicherungsniveau (im Alter) deutlich von dem sozialen Grundsicherungsniveau (für Beschäftigte) nach oben angehoben bzw. wird es zum 01.01.2023 noch tun. Sollte dieses Mindestabstandsgebot in den unteren Besoldungsgruppen verletzt sein, ist das Versorgungssystem verfassungswidrig und das wiederum würde zwangsläufig das gesamte Versorgungsgefüge betreffen. Nach meinen grob überschlagenen Berechnungen wird dieses Mindestabstandsgebot spätestens mit Einführung der Grundrente und des Bürgergeldes massiv unterschritten. So wird dem BVerfG nichts anderes übrig bleiben, als die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Versorung festzustellen.

Natürlich kann der Besoldungsgestzger dem Beamten auferlegen, zukünftig auch stärker für sein Alter zu sorgen. Dann muss er ihn aber auch in die Lage dazu versetzen und in seiner aktiven Zeit verfassungsgemäß alimentieren. Das lebenslange Alimentationsrecht zwingt den Beamten allerdings aus meiner Sicht eben nicht dazu, Teile seiner bisherigen Alimente für die Altersvorsorge aufzuwenden. Zukünftig könnte man natürlich beispielsweise die Beamten dazu auffordern, zur zusätzlichen Altersvorsorge eine Riester Rente abzuschließen. Dann müssten die Kosten hierfür aus meiner Sicht in der Einzahlungsphase vollständig vom Dienstherrn getragen werden. Nur dann wäre es aus meiner Sicht legitim, weitere Altersvorsorge auf die Versorgung im Alter (ggf. fiktiv) anzurechen. An der Stelle bin ich mir allerdings alles andere als sicher, ob das BVerfG eher Swens oder eher meiner Argumentation folgen wird.

Sofern das BVerfG die Verfassungswidrigkeit feststellt, wird es dem Gesetzgeber auferlegt sein, mit seinem sehr breit gefächerten Baukasten eine verfassungskonforme Lösung zu finden.

Und jetzt kommen wir wieder zu meiner Glaskugel, in der ich davon ausgehe, dass die bisherige Versorgung verfassungswidrig ist: Obwohl das BVerfG mit großer Sorge betrachtet, dass der ÖD auf der einen Seite quantitativ und qualitativ massiv an Personal verliert und nicht neu gewinnen kann, und auf der anderen Seite die Anforderungen an Quantität und Qualität der Mitarbeiter durch ständig neuere und komplizierte Gesetze stetig steigt, wird der Besoldungsgesetzgeber (noch) nicht den Mut haben, durchgreifende Änderungen durchzusetzen.

Wie weit vorausschauende Planungen in der Politik tatsächlich an der Tagesordnung sind, kann man ja der täglichen Presse entnehmen. Daher wird sich der Besoldungsgesetzgeber aus meiner Vorhersage heraus eher um eine Lösung bemühen, die möglichst centgenau gerade noch verfassungsgemäß ist, aber die Personalhaushalte der öffentlichen Hand gleichzeitig geringstmöglich belastet. Durch die Urteilsbegründung hat das BVerfG den Besoldungsgesetzgeber auch eine Brücke gebaut, indem das Gericht darauf hingewiesen hat, dass ein solcher Ortszuschlag, der sich an der Mietstufe des Wohnortes orientiert, nicht verfassungswidrig wäre.

Die größten Unterschiede auch in der Grundsicherung im Alter ergeben sich durch regional stark abweichenden Kosten für die Warmmiete. Daher wird nach meiner Prognose der Besoldungsgesetzgeber diese Unterschiede auch für sich nutzen und über die goldene Brücke des BVerfG gehen. Ich rechne daher auch bei den Pensionären mit der Einführung eines Ortszuschlag, der sich an der Mietstufe des Wohnortes des Pensionärs orientiert. Das "muss" bezieht also weniger auf eine Vorgabe des BVerfG, sondern eher auf Vorgaben aus dem jeweiligen Finanzministerium.

Ob dieser Ortzuschlag das einzige Instrument sein wird, dessen sich die Besoldungsgesetzgeber bedienen werden, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Es wird aus meiner Sicht jedenfalls das Wichtigste werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 09.09.2022 10:54
Wie komme ich auf den Wert? In dem ersten Beitrag aus dem Besoldungsrechner, im zweiten Beitrag nach der Rechnung des Landes siehe Link unten.

Ich habe mal in dem Gesetzentwurf gelesen und die dort dargestellte Rechnung nachgerechnet. Ab seite 87 (Begründung) da wird ja die mindestalimentation lt. Land berechnet. Dann 15% draufgerechnet für den Abstand zu H4.

Dann ab seite 97 wird die Berechnung der Nettoalimentation des Landes dargestellt. Wenn man hier die Werte einträgt kommt man auf meine Werte. Natürlich habe ich jetzt nicht alles bis ins kleinste Detail gerechnet. Mich hatte es einfach Mal interessiert.

Aus der Differenz zwischen den beiden werten Leitet das Land den regionalen Ergänzungsschlag ab, so sieht es zumindest für mich aus.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf

Könntest du das bitte mal ausführlich darstellen (also genaue Werte/Rechnung)? So ganz kann ich das auch nicht nachvollziehen…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Schnarchnase81 am 09.09.2022 11:00
Natürlich kann der Besoldungsgestzger dem Beamten auferlegen, zukünftig auch stärker für sein Alter zu sorgen. Dann muss er ihn aber auch in die Lage dazu versetzen und in seiner aktiven Zeit verfassungsgemäß alimentieren. Das lebenslange Alimentationsrecht zwingt den Beamten allerdings aus meiner Sicht eben nicht dazu, Teile seiner bisherigen Alimente für die Altersvorsorge aufzuwenden. Zukünftig könnte man natürlich beispielsweise die Beamten dazu auffordern, zur zusätzlichen Altersvorsorge eine Riester Rente abzuschließen. Dann müssten die Kosten hierfür aus meiner Sicht in der Einzahlungsphase vollständig vom Dienstherrn getragen werden. Nur dann wäre es aus meiner Sicht legitim, weitere Altersvorsorge auf die Versorgung im Alter (ggf. fiktiv) anzurechen. An der Stelle bin ich mir allerdings alles andere als sicher, ob das BVerfG eher Swens oder eher meiner Argumentation folgen wird. .

Der Beamte hat schon ca. 15% von seiner Besoldung für sein Alter dauerhaft von seiner Besoldung abgegeben (Eckmannvergleich/Bundesbesoldungsgesetz aus den 50ern/verringerte Übernahme von Tarifergebnissen), nur ist das im Nirvana versickert….und es versickert immer noch….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.09.2022 12:13
Hey Rentenonkel,
ich würde es nicht als Schwäche oder "Schande" ansehen, komplizierte Sachverhalte (ver-)einfach(t) herunterzubrechen, sondern als Stärke, da so das Thema für jene verständlich wird, die sich nicht so tiefgehend mit der Materie auseinandersetzen wollen oder zeitlich können. Insofern ist es genau richtig, dass Du das, was Du schreibst, so schreibst, wie Du es schreibst, finde ich.

Bezogen auf das Thema Versorgung bist Du aber, vermute ich, weitgehend auf dem Holzweg, weil Du hier nach meinem Empfinden viel zu sehr um die Ecke denkst. Ich glaube, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird hier deutlich einfacher ausfallen:

(I.) Zunächst einmal fallen vieler Deiner dargelegten Gedanken gar nicht in das Feld der judikativen Gewalt - also der Prüfung der Alimentation - und also am Ende der Prüfung des verfassungskonformen Gehalts eines Versorgungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht, sondern ein Großteil Deiner Gedanken wird sich zunächst einmal die legislative Gewalt machen müssen, also in der Gesetzgebung z.B. entsprechende Regelungen einziehen, wie die Versorgung verfassungskonform ausgestaltet ist, sodass das Bundesverfassungsgericht am Ende ggf. zu prüfen hat, ob die Versorgungssystematik des jeweils zu prüfenden Versorgungsgesetzes verfassungskonform ist oder nicht.

(II) Zugleich halte ich es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht - hier denkst Du eventuell zu kompliziert - einen viel einfacheren Weg gehen wird, was mit seiner Besoldungsdogmatik verbunden ist: Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Versorgung (genauso, wie Du schreibst) als ein gesondertes Feld des Alimentationsprinzips, wobei zugleich der allgemeine Gleichheitssatz zu betrachten ist: wesentlich Gleiches ist gleich zu behandeln, wesentlich Ungleiches ungleich. In seinen Rechtsverhältnissen ist der in den Ruhestand versetzte Beamte als Beamter (a) als wesentlich Gleicher zu begreifen; als Versorgungsempfänger ist er aber gegenüber dem im Dienst stehenden Beamten als (b) wesentlich ungleich zu begreifen. Was folgt nun - denke ich - daraus? Das Bundesverfassungsgericht hat in der von mir gestern hervorgehobenen Entscheidung 2005 entschieden, dass die Absenkung des Höchstversorgungsniveaus von 75 % auf 71,75 % verfassungskonform war. Sofern also die Alimentation des aktiven Beamten amtsangemessen ist, ist ebenso - das ist die rechtliche Folge - die Versorgung weiterhin amtsangemessen. So verstanden benötigt es gar kein komplexes Prüfsystem im Sinne der gerade hervorgehobenen Ziffer (b), vielmehr greift die Ziffer (a), die zugleich auch (verfassungs-)rechtlich das ausschlaggebendere Rechtsgut ist: Voraussetzung dafür, dass ein Beamter Beamter ist, ist nicht, dass er später Versorgungsempfänger ist, denn das muss nicht in jedem Fall der Fall sein; vielmehr muss der Versorgungsempfänger weiterhin Beamter sein, um Versorgungsempfänger zu bleiben. Als wesentlich Gleicher wird er also, sofern die heutige Versorgungssystematik verfassungskonform ist (und das dürfte sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sein), solange amtsangemessen versorgt, solange die Besoldung der entsprechenden Beamten zu einer amtsangemessenen Alimentation führt.

III. So verstanden halte ich es für wahrscheinlich, dass das Budesverfassungsgericht nicht die Versorgungssystematik als solche als problematisch betrachten wird, sondern den materiellen Gehalt der Versorgung - und zwar, indem es den entsprechenden materiellen Gehalt der Besoldung betrachten wird, der dem materiellen Gehalt der Versorgung zugrundeliegt. Es wird also ggf., nachdem es die Versorgungssystematik als solche betrachtet und für nicht verfassungswidrig eingestuft hat, die ihr zugrundeliegende Mindestalimentation und Mindestbesoldung betrachten und diese als evident unzureichend ausgefüllt zurückweisen, also das entsprechende Versorgungsgesetz als verfassungswidrig ansehen.

IV. Zugleich - so schätze ich weiter - wird es nun den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers hervorheben und dabei - ganz wie Du das hervorhebst - darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber das Recht hat, auch die Versorgung an den tatsächlichen Bedarfen auszurichten und sie also zu differenzieren. Das gilt sowohl hinsichtlich des Familienstands des Versorgungsempfängers als auch - hier wird es komplexer - hinsichtlich seines Wohnorts.

V. Hinsichtlich des Wohnorts dürfte es nun jedoch hinsichtlich des Alimentationsprinzips komplexer werden: Denn der aktive Beamte ist - wenn ich das richtig sehe - in allen 17 Besoldungsgesetzen zwingend gehalten, seinen Wohnort in der Nähe des Dienstorts zu wählen, auch wenn das Residenzprinzip nicht mehr angwandt wird. Ob das ebenso gesetzlich in den Versorgungsgesetzen geregelt ist, kann ich nicht sagen (im Versorgungsthema kenne ich mich nur graduell aus); ich halte es aber für wahrscheinlich, dass das nicht der Fall ist. Hier nun greift das, was ich unter der Ziffer IIb formuliert habe. Die Rechtsverhältnisse zwischen aktiven Beamten und Versorgungsempfängern sind hier dann entsprechend ungleich zu vollziehen, da hier wesentlich Ungleiches zu behandeln ist.

VI. So verstanden halte ich es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ebenso das Recht einräumt, die tatsächlichen Bedarfe der Versorgungsempfänger zu berücksichtigen (im Sinne von Ziffer IIa); jedoch hinsichtlich der Unterkunftskosten davon ausgeht, dass der Versorgungsempfänger - anders als der aktive Beamte - nicht per se das Recht hat, seinen Wohnsitz auch an Orten mit den höchsten Unterkunftskosten zu wählen. Denn anders als der aktive Beamte dürfte der Versorgungsempfänger in der Wahl seines Wohnorts - so vermute ich - nicht eigeschränkt sein, sodass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ggf. die Möglichkeit einräumt, innerhalb des weiten Entscheidungspielraums, über den er bei der Ausgestaltung einer amtsangemessenen Versorgung verfügt, die Möglichkeit, unterschiedlicher Wohnkosten enger an das jeweilige Amt zu binden, sodass weniger die Mietenstufen des WoGG eine mögliche und also verfassungskonforme Grundlage zur Versorgungsdifferenzierung darstellen könnten (das sind sie hinsichtlich des in der Wohnortwahl nicht gänzlich freien aktiven Beamten), sondern dass der Gesetzgeber im Sinne seines weiten Entscheidungsspielraums auch andere - eben an das Amt gebundene - Möglichkeiten der Versorgungsdifferenzierung vollzieh kann.

VII. Sofern das Bundesverfassungsgericht im beschriebenen Sinne argumentieren würde, würde es - so vermute ich weiter - dem Gesetzgeber zunächst keine weiteren Auflagen machen, da dieser ja erst einmal im Sinne seiner Pflicht, das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln, selbst entsprechende gesetzliche Regelungen vollziehen müsste, die dann ggf. vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen wären, sofern im Anschluss an solchen, die Versorgung neu differenzierenden Versorgungsgesetzen Vorlagebeschlüsse nach Karlsruhe versandt werden würden.

Wenn ich es richtig sehe, dürfte so in etwa der weitere Weg sein, den das Bundesverfassungsgericht gehen wird: Es wird - zusammengefasst - die Versorgung solange als verfassungskonform ansehen, solange die Alimentation des aktiven Beamten materiell amtsangemessen ist. Ist das nicht der Fall - und das ist in allen 17 Rechtskreisen nicht der Fall -, wird es den materiellen Gehalt der Versorgung als verfassungswidrig betrachten, sodass der Gesetzgeber die Versorgung wieder amtsangemessen herstellen muss; dabei wird er dann das Recht haben, die Versorgungssystematik verfassungskonform zu verändern: eben im Sinne des weiten Entscheidungsspielraums, über den er verfügt. Teil des weiten Entscheidungsspielraums ist nun, dass reale Unterkunftskosten auch von Versorgungsempfängern im Sinne der Ziffer IIa ebenso in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind; jedoch dürfte im Sinne von IIb (der offensichtlich freieren Möglichkeit der Wohnortwahl) das Amt und damit der Status bei der gesetzlichen Betrachtung von Wohnkosten eine stärkere Rolle spielen können. Denn im Sinne des Status ist es der Beamte amtsangemessen zu alimentieren. Es dürfte dann also weniger der reale Wohnort zu beachten sein, sondern das Amt, sodass einem höherwertigen Amt ggf. auch höhere potenzielle Unterkunftskosten zugerechnet werden könnten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 09.09.2022 18:57
Ich habe das Urteil des BverfG zur Beamtenversorgung von 2005 überflogen.

Es wird anscheinend mehr Wert auf eine Parallelität zur gesetzlichen Rente, als zu den aktiven Beamten, gelegt. Interessant ist auch die Benachteiligung der Beamten, die aber noch in den Grenzen des Beurteilungsspielraums lagen. Auszüge aus dem Urteil:

c) Die absehbare Verringerung des Versorgungsniveaus ist im Hinblick auf die Entwicklung des Alterseinkommens der Rentner, nicht jedoch wegen des Anstiegs der Versorgungsausgaben gerechtfertigt. Die Reform der Beamtenversorgung geht zwar über die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 hinaus. Sie hält sich aber noch in den Grenzen des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums.
(1) Dem (Netto-)Einkommensniveau der privatrechtlich beschäftigten Arbeitnehmer,
vor allem der Angestellten des öffentlichen Dienstes, kommt eine besondere Bedeutung für die Bestimmung der Wertigkeit des Amtes und damit der Angemessenheit
der Besoldung zu.
(2) Hinsichtlich der Versorgungsempfänger kann der Besoldungsgesetzgeber im
Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige des aktiven Beamten
(vgl. BGHZ 21, 248 <252>). Damit scheidet auch das Einkommen aktiver privatrechtlich beschäftigter Arbeitnehmer als Bezugspunkt zur Bestimmung der amtsangemessenen Versorgung aus. Die Orientierung an den Einkommensverhältnissen der Rentenempfänger liegt hingegen in der Konsequenz der Fortsetzung der Bedeutung der Einkommen der Angestellten für die Beurteilung der Amtsangemessenheit.
Dementsprechend haben die in der mündlichen Verhandlung gehörten
sachkundigen Dritten übereinstimmend ausgeführt, die Absenkung der Beamtenversorgung gehe über die der Rente hinaus. Dennoch hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Entscheidungsspielraums noch nicht überschritten.

Anders als Swen bin ich der Ansicht, dass der Beamte während seiner aktiven Dienstzeit nicht verpflichtet ist, zusätzlich für seine Altersvorsorge anzusparen. Das schließe ich u.a. aus diesem Auszug des o.g. Urteils:

b) Für eine Ungleichbehandlung kann gleichfalls nicht auf eine ansonsten doppelte
Inanspruchnahme der aktiven Beamten verwiesen werden. Eine Doppelbelastung
der aktiven Beamten hat der Gesetzgeber darin gesehen, dass sie neben den Verminderungen der Besoldungsanpassung auch durch eine private Altersvorsorge belastet würden (vgl. BTDrucks 14/7064, S. 50 f.). Nach der Gesetzesbegründung ist
eine private Altersvorsorge für eine amtsangemessene Versorgung jedoch nicht erforderlich (vgl. BTDrucks 14/7064, S. 31). Hierauf geleistete Zahlungen stellen sich
vor diesem Hintergrund als Geldanlagen dar, die zu tätigen der privaten Lebensplanung unterfällt. Ebenso wie nicht staatlich geförderte Anlageformen rechtfertigen sie
es daher nicht, aktive Beamte im Gegensatz zu Versorgungsempfängern von als notwendig erachteten Sparmaßnahmen auszunehmen.

Dies finde ich auch bezügl. von Einmalzahlungen an aktive Beamte für bemerkenswert.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.09.2022 21:26
Vielleicht habe ich das, was ich sagen wollte, schlecht ausgedrückt, lotsch.

Natürlich unterliegt der Beamte während seiner aktiven Dienstzeit nicht der Pflicht, zusätzlich für seine Altersvorsorge anzusparen. Er unterliegt aber lebenslang der Pflicht, in seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 (1) BeamtStG). Sein Dienstherr ist darüber hinaus verpflichtet, den Beamten während seiner Dienstzeit alimentativ so auszustatten, dass ihm die Möglichkeit gegeben ist, Rücklagen zu bilden, um der genannten Pflicht auch ab dem Versorgungsfall nachkommen zu können, wenn also - wie dem Beamten noch während seiner aktiven Dienstzeit bekannt - seine Bezüge deutlich geringer sind als noch während der aktiven Dienstzeit. Dem Beamten sollte entsprechend deutlich sein, will er seiner lebenslangen Pflicht, außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert, dass er - betrachten wir den Höchstsatz der Versorgung - mit Übergang in die Versorgung monatlich nurmehr maximal 71,75 % dessen zur Verfügung hat, über das er noch im letzten Monat seiner aktiven Dienstzeit verfügt hat. Betragen seine tatsächlichen Bedarfe also während seiner aktiven Dienstzeit durchgehend 100 %, dürfte es ggf. für ihn schwierig sein, mit Eintritt in den Versorgungsfall seiner sich aus § 34 (1) ergebenden Pflicht als Beamten nachzukommen.

Darüber hinaus wird er, sofern er lebenslang amtsangemessen alimentiert wird, deshalb während seiner aktiven Dienstzeit so ausgestattet, dass es ihm möglich ist, seine genannte Pflicht auch dann noch zu erfüllen, wenn ihm mit Eintritt in den Versorgungsfall eine deutlich geringere Alimentation zur Befriedigung seines täglichen Bedarfs zur Verfügung steht. Der Beamte ist also nicht verpflichtet, sondern gehalten, während seiner aktiven Dienstzeit Rücklagen zu bilden, um jederzeit monetär in der Lage zu sein, seiner genannten Pflicht weiterhin auch dann regelmäßig nachzukommen, wenn sich seine tatsächlichen Bedarfe auch nach dem Ende seiner Dienstzeit vorgesehen oder unvorgesehen ändern. Denn ansonsten könnte er nicht garantieren, seiner genannten Pflicht auch dann noch weiterhin nachzukommen.

Darin zeigt sich nun, wie perfide die spätestens seit 2008 in allen 17 Besoldungsrechtskreisen nicht mehr amtsangemessene Alimentation wirkt. Denn sie erschwert die Bildung von Rücklagen und führt - weiterhin verstärkt durch die ebenso offensichtlich nicht amtsangemessene Versorgung - in einer Situation wie heute, da mit einem Mal und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit längerfristig außergewöhnliche Härten auch auf den Versorgungsempfänger einwirken, dazu, dass Versorgungsempfänger ggf. nicht mehr in der Lage sind, ihrer genannten Pflicht nachzukommen, ohne dass das in ihrer Verantwortung liegt. Ein obdachtloser Versorgungsempfänger - um es deutlich zu sagen - verletzt seine sich aus dem Beamtenstatusgesetz ergebenden Pflichten, indem er außerhalb des Dienstes nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 11.09.2022 07:15
Guten Morgen zusammen,

ich komme erst jetzt dazu, zu den letzten Äußerungen ausführlich Stellung zu nehmen.

Zunächst einmal möchte ich kurz festhalten, dass wir bei den Überlegungen zur Versorgung uns recht weit von dem ursprünglichen Thema dieses Threads entfernen und rege an, dafür einen eigenen Thread zu öffnen. Schwarmwissen kann ja auch helfen, unsere Gedanken zu sortieren oder Aspekte mit einzubeziehen, die wir nicht bedenken. Außerdem bin ich auch davon überzeugt, dass uns das Thema Versorgung sicherlich noch ein paar Jahre beschäftigen wird.

Wenn ich es richtig sehe, rechnet sowohl Swen als auch ich damit, dass auch die Versorgung verfassungswidrig zu niedrig bemessen sein wird. Wir nähern uns lediglich aus unterschiedlichen Richtungen der möglichen Verfassungswidrigkeit an.

Sofern diese Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, liegt der Ball wieder in der Hälfte der Besoldungsgesetzgeber, um eine verfassungsgemäße Versorgung zu gestalten. Dabei hat er grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum.

Aus den Erfahrungen der letzten Monate glaube ich jedoch, dass er immer das Mittel wählen wird, welches sich gerade noch haarscharf an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit bewegt und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte am geringsten belastet. Diese Lösung wird dann perspektivisch erneut Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden, so lange, bis es dem Gesetzgeber gelingt, eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung tatsächlich zu gewährleisten.

Genau an dieser Stelle gibt es an zwei Knackpunkte:

1.) Sind die Kosten für die Wohnung bei der verfassungsmäßigen Versorgung zu berücksichtigen?
2.) Darf der Besoldungsgesetzgeber davon ausgehen, dass der Beamte Rücklagen fürs Alter geschaffen und diese (ggf. fiktiven Sparrücklagen) bei der Höhe der Versorgung bemessen?

Ich fange mal mit Punkt 1 an: Wenn ich die Ausführungen von Swen richtig interpretiere, sieht er als wesentliches Element für die Begründung der Einbeziehung der Kosten für die Wohnung die Residenzpflicht, die naturgemäß im Alter wegfällt und somit die Verpflichtung des Dienstherrn entfällt, für höhere Wohnkosten aufzukommen. Ich dagegen sehe das anders.

ich greife mal Argumente auf, die für meine Sichtweise sprechen könnten. Zunächst einmal der Leitsatz Nr. 3:

Ob die Bezüge evident unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden.

Bei der Urteilsbegründung findet sich unter Rand Nummer 57 ff:

Um der verfassungsrechtlichen Zielsetzung, das Grundsicherungsniveau als Ausgangspunkt für die Festlegung der Untergrenze der Beamtenbesoldung zu bestimmen, gerecht zu werden, muss der Bedarf für die Kosten der Unterkunft so erfasst werden, wie ihn das Sozialrecht definiert und die Grundsicherungsbehörden tatsächlich anerkennen.

und weiter

Der Vergleichsraum ist ausgehend vom Wohnort zu bestimmen [...] Dabei kann der Grundsicherungsempfänger seinen Wohnort frei wählen: Nach einem Umzug über die Grenzen des kommunalen Vergleichsraums hinaus sind die anzusetzenden Kosten der Unterkunft nicht auf die Aufwendung am bisherigen Wohnort begrenzt (BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R)

Diese Sichtweise wird durch Art 3 Abs. 1 i.v.m. Art. 11 Abs. 1 GG sowie die Freizügigkeit innerhalb der EU gestützt.

Weiter heißt es:

Anders als die Regierung des Saarlandes in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass Beamte der untersten Besoldungsgruppen ihren Wohnsitz amtsangemessen in dem Ort wählen, der landesweit die niedrigsten Wohnkosten aufweist. Diese Überlegung entfernt sich unzulässig vom Grundsicherungsrecht, das die frei Wohnortwahl gewährleistet, insbesondere auch den Umzug in den Vergleichsraum mit den höchsten Wohnkosten.

Das ist für das BVerfG das wichtigste Argument, das Argument mit der Residenzpflicht kommt erst danach.

Wenn nun der Dienstherr sich hinsichtlich der Wohnkosten an dem unteren Wert orientiert, dann verkennt er, dass er die Versorgung von Beamten und Richtern nach Art. 33 Abs. 5 GG nicht dem Gewährleistungsbereich entziehen kann. Der Beamte darf auch im Alter noch in Orten wohnen, in denen die Wohnkosten über dem Durchschnitt sind. Der Dienstherr kann aber, sofern die Versorgung der kleinsten Beamten dafür nicht mehr ausreicht, nicht auf ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung verweisen. Dem Besoldungsgesetzgeber trifft die Pflicht, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Versorgung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen. Das gilt auch und gerade für die jeweiligen Wohnkosten.

Wenn man sich den Mietspiegel anschaut, ist die Differenz bei 2 Personen allerdings deutlich geringer als bei der vierköpfigen Familie. Wenn ich die richtige Tabelle gefunden habe, sieht es in etwa so aus.

Bei Mietstufe I reden wir von Wohnkosten von 439 EUR (kalt), bei Mietstufe VII von 807 EUR (kalt). Bei der vierköpfigen Familie ist der Unterschied schon deutlicher, da reden wir von 610 EUR (kalt) in Mietstufe I zu 1121 EUR (kalt) in Mietstufe VII.

Diese Überlegungen lassen für mich nur folgende Schlussfolgerungen zu

a) Selbstverständlich darf der Ruhestandsbeamte sich auch im Alter dort niederlassen, wo er möchte. Er ist nicht gehalten, zu Gunsten des Dienstherren in eine günstigere Wohnregion umzuziehen.

b) Bei der Bemessung der Versorgung darf sich der Besoldungsgesetzgeber bei den Wohnkosten zunächst an einem unteren Wert orientieren, wenn er gleichzeitig zur Deckung des Bedarfs nach dem Einzelfall bemessene Zuschläge wie einen Ortszuschlag einführt.

Zu 2.)

Das Alimentationsrecht wird von verschiedenen Determinanten geprägt. Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Damit wird der Bezug der Besoldung (und Versorgung) sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen hergestellt. Die Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position, zu der die individuelle Garantie einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung durch das Alimentationsprinzip und die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung wesentlich beitragen, bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht (auch im Ruhestand!) sowie das Streikverbot.

Für die Beurteilung der Angemessenheit der Versorgung kommt es auf die Gesamthöhe an. Innerhalb des ihm zustehenden Entscheidungsspielraums kann der Gesetzgeber sicherlich auch auf andere Formen wie der Riester Rente zurück greifen. Ein Gebot, Rücklagen zu schaffen, rechtfertigt im Einzelfall allerdings kein Unterschreiten der Mindestversorgung, wenn es dem Beamten nicht gelungen ist, solche Rücklagen aufzubauen. Solche Leistungen könnten allenfalls dann angerechnet werden, wenn sie

a) tatsächlich vorhanden sind und
b) der Besoldungsgesetzgeber an dem Aufbau der Altersvorsorge beteiligt war.

Hier kommt im Übrigen beim Vergleich mit der Vergleichsgruppe Rentner hinzu, dass es bei der Bemessung der ergänzenden Grundsicherung einen anrechnungsfreien Freibetrag von monatlich 100 EUR bei der Riester Rente gibt. Um eine solche, zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, muss man je nach Anbieter zwischen 25.000 bis 30.000 EUR gespart haben. Es wäre daher nach meiner Auffassung verstörend, wenn der Grundsicherungsempfänger zusätzliche Altersvorsorge in einem üblichen Rahmen haben darf, der Versorgungsempfänger allerdings nicht. 

Abschließend möchte ich nur kurz erwähnen, dass ich diese Überlegungen hauptsächlich deswegen anstelle, weil ich davon ausgehe, dass uns das Thema als nächstes intensiv beschäftigen wird.

Ich persönlich gehe wie gesagt davon aus, dass sowohl die Besoldung als auch die Versorgung sich spätestens im nächsten Jahrzehnt viel stärker an dem Wohnort orientiert als sie es heute tut. Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass das Amt stärker in den Fokus rückt und familienbezogene Anteile bis zum zweiten Kind bei Aktiven und bis zur Ehefrau bei Versorgungsempfängern immer mehr an Bedeutung verlieren werden. Das ist allerdings, zugegeben, meine ganz persönliche Glaskugel, die immer noch etwas neblig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 11.09.2022 12:07
Wäre auch dafür für die Versorgung ein eigenes Thema aufzumachen.

Zitat
Jedoch fällt die Kürzung des Ruhegehalts von 75 % auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926) ins Gewicht. Diese Kürzung ist zwar – worauf die Beklagte zurecht hinweist – isoliert betrachtet als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258). Jedoch führt die Absenkung des Pensionsniveaus und die daraus resultierende Notwendigkeit eines erhöhten Eigenanteils an der Altersvorsorge − gerade angesichts einer steigenden Lebenserwartung − zu einer weiteren Aufzehrung der Bezüge mit der Folge, dass die Gewährleistung eines der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalts der Beamten nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015, 2 BvL 17/09, BVerfGE 139, 64, juris Rn. 158).

Ein Interessanter Aspekt zu der Frage der eigenen Vorsorge aus VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7506/17.

BBW: Was bei 100 % Besoldung als unteralimentiert gelte, müsse schließlich auch bei einem Versorgungshöchstsatz von maximal 71,75 % so gelten.

Nur weil man in Pension geht, fallen ja nicht 28,25% der Kosten weg. Vor allem Frauen erreichen im Durchnschnitt auch nur rund 60% als Ruhegehaltssatz und für Kinder werden in vielen Ländern nur 6 Monate als ruhegehaltsfähig anerkannt, im Vergleich zu 2,5 bis 3 Jahren in der GRV. Ausnahme sind nur Bund und Bayern mit ihrer "Mütterpension".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 11.09.2022 13:13
Man kann festhalten, das passt mit der alimenation irgendwie hinten und vorne nicht zusammen....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 11.09.2022 15:20
Was bei 100 % Besoldung als unteralimentiert gelte, müsse schließlich auch bei einem Versorgungshöchstsatz von maximal 71,75 % so gelten.

Ein Ansatz ist die direkte Betrachtung der Versorgungsquote. Ein anderer, gleichzeitig zu betreibender, ist die Betrachtung der Mindestversorgung, die dann per Abstandsgebot auch Auswirkungen auf höhere Besoldungsgruppen hat.

Beide Wege werden in der Frage der Besoldung ja bereits beschritten. In Fragen der Versorgung werden sie analog zu beschreiten sein. Dabei wird es grundsätzlich interessant sein, welchen Bemessungsmaßstab das BVerfG für eine amtsangemessene Mindestversorgung annimmt, denn die vierköpfige Familie wird es hier sinnigerweise nicht sein. Denkbar wäre der rein prozentuale Weg, oder aber ein Ansatz über eine zweiköpfige "Restfamilie" nach Auszug der Kinder.

Aktuell liegt die Mindestversorgung je nach Dienstherr bei etwa 1800 Euro im Monat (65% Endstufe A4 oder ähnliche Berechnungen). Dabei bleiben neuartige Zulagen aber außen vor; und im Falle des Wegfalls der Gruppe A4 wurden in einigen Bundesländern sogar die ohnehin niedrigen 65% auf niedrigere Werte gekürzt - was einige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.09.2022 17:06
Wie gesagt, die meisten der zur Versorgung geäußerten Gedanken, betreffen nicht das Feld des Bundesverfassungsgerichts - die Prüfung einer verfassungskonformen Versorgung -, sondern den Versorgungsgesetzgeber, der zunächst einmal sicherzustellen hat, dass den Beamten in Ruhestand eine amtsangemessene Versorgung gewährt wird. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht bislang an keiner Stelle erkennen lassen, dass es die überkommene Versorgungssystematik in Bund und Ländern für verfassungswidrig ansieht - so wie es bislang ebenfalls nicht hat erkennen lassen, dass die aus der Zeit vor 2006 überkommene Besoldungsstruktur nicht verfassungskonform ist. Was es insbesondere in der letzten Entscheidung hervorgehoben hat, ist, dass der materielle Gehalt der Besoldung in Berlin extrem zu gering ist, was sich unter Anwendung der dort direktiv vollzogenen Kriterien auf alle Besoldungsrechtskreise übertragen lässt.

Ergo dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht die aus der Zeit vor 2006 überkommene Versorgungsstruktur gleichfalls als unproblematisch betrachten wird; jedoch dürfte ebenso der materielle Gehalt der Versorgung weiterhin nicht hinreichend sein. Das Bundesverfassungsgericht dürfte von daher einen entsprechenden Vorlagebeschluss zur Versorgung so behandeln, dass es den Versorgungsgesetzgeber verpflichtet, für eine materiell hinreichende Versorgung zu sorgen. Gegebenenfalls dürfte es dabei darauf hinweisen, dass unter Betrachtung der Mindestalimentation und Mindestbesoldung in jenem Rechtskreis ebenso von einer unzureichenden Besoldung auszugehen ist, als dessen Folge ebenso die Versorgung praktisch zwangsläufig - insbesondere nach der unschädlichen Herabsetzung der Höchstversorgung von 75 % auf nur noch 71,75 % vor deutlich mehr als 20 Jahren - materiell zu gering sein muss. Dieser Weg ist zum einen juristisch sauber zu gehen und ist zum anderen einfach, indem er - ganz im Sinne des bundesverfassungsgerichtlichen Selbstverständnisses - keinen weiteren Eingriff in den weiten Entscheidungsspielraum des Versorgungsgesetzgebers vornimmt, da dieser zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung auch nicht nötig wäre (entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Entscheidung anhand von Berlin nicht die überkommene Besoldungssystematik kritisiert, sondern deren Ausgangspunkt, also den materiellen Gehalt).

Denn da aber in jener zukünftigen Entscheidung dann zum ersten Mal umfassend ein Versorgungsfall negativ beschieden werden wird, dürfte das Bundesverfassungsgericht sich kaum - denke ich - aufgefordert sehen, eine so differenzierte Entscheidung wie unlängst hinsichtlich der Mindestalimentation zu treffen. Denn jener differenzierten Entscheidung sind seit 2012 fünf weitere vorausgegangen, wobei es bereits seit spätestens 1990 den bundesverfassungsgerichtlichen Grundsatz gibt, dass die gewährte Nettoalimentation mindestens um 15 % oberhalb des Grundsicherungsniveaus (damals der Sozialhilfe) liegen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat damit 2020 auf weit über 30 Jahre gegebene direktive Rechtsgrundsätze zur Besoldungsdogmatik zurückgegriffen und diese weiter ausgeformt. Für all das gibt es hinsichtlich der Versorgung noch keine analogen bundesverfassungsgerichtlichen Grundsätze; eine entsprechende und also so tiefgehend ausgearbeitete "Versorgungsdogmatik" ist der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang nicht zu entnehmen - und es gibt dafür auch weiterhin keine Veranlassung: Denn sobald die Alimentation der sich im Dienst befindenden Beamten amtsangemessen ist, ist ebenso die daraus entspringende Versorgung innerhalb der heutigen Versorgungsstruktur(en) amtsangemessen. Wieso also sollte das Bundesverfassungsgericht - das grundsätzlich in seiner negativen Gesetzgebung möglichst geringe Einschränkungen des weiten Entscheidungsspielraums vollzieht, über den der Gesetzgeber verfassungsrechtlich generell verfügt - solch komplizierte Wege gehen, wo zunächst einmal ein ganz einfacher - die Erinnerung daran, dass der hinreichende materielle Gehalt auch der Versorgung gegeben sein muss, um amtsangemessen zu sein, indem darauf verwiesen wird, dass die der entsprechenden Versorgung zugrundeliegende Besoldung in jenem Rechtskreis nicht hinreichend ist - ausreicht. Wie schon vor ein paar Tagen  gesagt: Die Rechtslogik macht das betreffende Feld - solange die überkommene Versorgungsstruktur nicht verändert wird - recht einfach: Nicht die Besoldung ist von der nachmaligen amtsangemessenen Versorgung abhängig, sondern die Versorgung von der vormaligen amtsangemessenen Besoldung. Und die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung gehört zum Feld des Versorgungsgesetzgebers - wieso sollte das Bundesverfassungsgericht dort tiefergehend negativ gesetzgebend hineingreifen, wenn der materielle Gehalt der amtsangemessenen Versorgung kausal vom materiellen Gehalt der Besoldung abhängt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 12.09.2022 11:08
Die Rechtslogik macht das betreffende Feld - solange die überkommene Versorgungsstruktur nicht verändert wird - recht einfach: Nicht die Besoldung ist von der nachmaligen amtsangemessenen Versorgung abhängig, sondern die Versorgung von der vormaligen amtsangemessenen Besoldung. Und die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung gehört zum Feld des Versorgungsgesetzgebers - wieso sollte das Bundesverfassungsgericht dort tiefergehend negativ gesetzgebend hineingreifen, wenn der materielle Gehalt der amtsangemessenen Versorgung kausal vom materiellen Gehalt der Besoldung abhängt?

Unter der Prämisse, dass die Versorgung einzig und mit fester Quote von der amtsangemessenen Besoldung abhängt, würde ich Dir recht geben. Jedoch verwässert diese Prämisse zunehmend. Erste Länder führen Zulagen zur amtsangemessenen Besoldung ein, die nicht ruhegehaltsfähig sind. Mit solchen Maßnahmen senkt man die Versorgungsquote, ohne die auf dem Papier stehende Zahl zu verändern und hier braucht es verfassungsrechtliche Grenzen.

Eine weitere, meines Erachtens völlig ungeklärte Frage ist die Mindestversorgung. Die 15% über Hartz 4 bei der Besoldung sind ein recht klarer Maßstab, der sich auf Versorgungsempfänger in gewissen Grenzen übertragen ließe. Aber die Frage ist: Welche Modellfamilie ist hier anzunehmen? Und was ist, wenn ein Versorgungsempfänger doch mal noch Kinder im Haus hat, auch wenn das eher eine Ausnahme ist? Auch dann sollte die Versorgung doch wohl nicht unter Hartz-4-Niveau abfallen können, hoffe ich? Heute ist das der Fall - und eine verfassungsgerichtliche Regelung wäre dringend nötig. Über die rechtliche Klärung der Besoldungsfragen wird dieses Problem ausdrücklich nicht gelöst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 12.09.2022 13:29
Sind denn hier noch keine Klagen anhäng?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.09.2022 14:23
Die Rechtslogik macht das betreffende Feld - solange die überkommene Versorgungsstruktur nicht verändert wird - recht einfach: Nicht die Besoldung ist von der nachmaligen amtsangemessenen Versorgung abhängig, sondern die Versorgung von der vormaligen amtsangemessenen Besoldung. Und die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung gehört zum Feld des Versorgungsgesetzgebers - wieso sollte das Bundesverfassungsgericht dort tiefergehend negativ gesetzgebend hineingreifen, wenn der materielle Gehalt der amtsangemessenen Versorgung kausal vom materiellen Gehalt der Besoldung abhängt?

Unter der Prämisse, dass die Versorgung einzig und mit fester Quote von der amtsangemessenen Besoldung abhängt, würde ich Dir recht geben. [ a ] Jedoch verwässert diese Prämisse zunehmend. Erste Länder führen Zulagen zur amtsangemessenen Besoldung ein, die nicht ruhegehaltsfähig sind. Mit solchen Maßnahmen senkt man die Versorgungsquote, ohne die auf dem Papier stehende Zahl zu verändern und hier braucht es verfassungsrechtliche Grenzen.

[ b ]Eine weitere, meines Erachtens völlig ungeklärte Frage ist die Mindestversorgung. Die 15% über Hartz 4 bei der Besoldung sind ein recht klarer Maßstab, der sich auf Versorgungsempfänger in gewissen Grenzen übertragen ließe. Aber die Frage ist: Welche Modellfamilie ist hier anzunehmen? Und was ist, wenn ein Versorgungsempfänger doch mal noch Kinder im Haus hat, auch wenn das eher eine Ausnahme ist? Auch dann sollte die Versorgung doch wohl nicht unter Hartz-4-Niveau abfallen können, hoffe ich? Heute ist das der Fall - und eine verfassungsgerichtliche Regelung wäre dringend nötig. Über die rechtliche Klärung der Besoldungsfragen wird dieses Problem ausdrücklich nicht gelöst.

Ich habe die beiden Themenfelder mal mit (a) und (b) gekennzeichnet:

(a) All das wird das Bundesverfassungsgericht in einer nächsten Entscheidung noch nicht interessieren können, da es sich um ein konkretes Normenkontrollverfahren handelt. Der Vorlagebeschluss wird also die überkommene Versorgungsstruktur betreffen, da es zwangsläufig noch keine Vorlagebeschlüsse zu den zunehmend verwässerten Besoldungsgesetzen mit also fragwürdigen neuen Strukturen geben wird und weil diese Gesetze in einem ein Versorgungsgesetz betreffenden Verfahren formell nicht behandelt werden (können), sondern nur ggf. problematische Struikturen in einem Versorgungsgesetz das Thema wäre.

(b) Wie dargestellt, bedarf es keiner vom Bundesverfassungsgericht indiziell dirketiv betrachtete "Mindestversorgung". Das Bundesverfassungsgericht wird - davon sollte auszugehen sein - in seiner anstehenden Entscheidung ein weiteres Mal feststellen, dass ein Gesetzgeber - der Bremer - die Mindestalimentation in der Vergangenheit materiell extrem verletzt hat. Es dürfte darüber hinaus zeigen, dass diese Verletzung indiziell - nämlich die Mindestbesoldung betreffend - praktisch nur geheilt werden kann, indem der Grundgehaltssatz deutlich zu erhöhen ist (oder genauer, dass der Gesetzgeber prozedural hinreichend sachlich darlegen müsste, dass der Grundgehaltssatz trotz der massiven Verletzung des Grundsatzes der Mindestbesoldung nicht erhöht werden solle, was dem Gesetzgeber sachlich nicht möglich sein dürfte). Damit stellte sich dann aber - wie dargestellt - in einem Vorlagebeschluss zur Versorgung gar nicht die Frage nach einer "Mindestversorgung", für die, wenn ich das richtig sehe, bislang auch keinerlei bundesverfassungsgerichtliche Darlegungen gegeben wären - eben anders als 2020 hinsichtlich der Mindestalimentation. Bevor das Bundesverfassungsgericht also eine so starke Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums vornehmen würde, über den der Versorgungsgesetzgeber verfügt, wird es ihn - so denke ich - erst einmal daran erinnern, dass er eine materiell hinreichende Versorgung zu gewähren hat und abwarten, ob er das tut. Erst sofern er das nicht täte, dürfte das Bundesverfassungsgericht entsprechend wie seit 2012 hinsichtlich der Besoldung verfahren und dann nach und nach eine immer weiter ausgeformte "Versorgungsdogmatik" vollziehen, denke ich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 12.09.2022 15:51
Aktuelle Meldung aus Bremen:

Aus gut informierten Kreisen wird dort aktuell das Norddeutsche Herd-Prämiensystem favorisiert.

Eine Amtsangemessenheit also nur dort, wo Ehemann oder Ehefrau tatsächlich die Hand am Herdregler hat und sich vollständig gegenüber der Besoldungsstelle "erklärt".

Dies ist ein weiterer Schritt der norddeutschen Länder in Richtung "moderne Besoldung 2023".

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 12.09.2022 16:04
All das wird das Bundesverfassungsgericht in einer nächsten Entscheidung noch nicht interessieren können
[...]
Bevor das Bundesverfassungsgericht also eine so starke Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums vornehmen würde, über den der Versorgungsgesetzgeber verfügt, wird es ihn - so denke ich - erst einmal daran erinnern, dass er eine materiell hinreichende Versorgung zu gewähren hat und abwarten, ob er das tut. Erst sofern er das nicht täte, dürfte das Bundesverfassungsgericht entsprechend wie seit 2012 hinsichtlich der Besoldung verfahren und dann nach und nach eine immer weiter ausgeformte "Versorgungsdogmatik" vollziehen, denke ich.

Ich stimme Dir leider zu, dass bei der nächsten Entscheidung des BVerfG bezüglich der Versorgung keine unmittelbaren Fortschritte zu erwarten sind. Und auch eine mittelbare Wirkung erwarte ich leider nicht, auch wenn sie eigentlich auf der Hand liegt. Die Gesetzgeber haben aber schon hinreichend gezeigt, dass sie sich wenig um logische Konsequenzen aus den Urteilen scheren, sondern sich nur an Dinge halten, die ganz explizit festgelegt worden sind. Darüber hinaus nehmen sie jeden Weg zur Minderbesoldung wahr, explizit auch solche, die rechtslogisch eigentlich ausgeschlossen sind.

Eigentlich ging es in der Diskussion gerade aber ja auch nicht um das 2022 (hoffentlich) bevorstehende Urteil, sondern um den Punkt von Ozymandias in bezug auf das VG Hamburg, über dessen Vorlage dieses Jahr (leider) ohnehin nicht entschieden wird. Dieser Ausgangspunkt war mein Anlass, eine Klärung der Mindestversorgung und der Versorgungsquote zu fordern - gerade weil ich aus die Rechtslogik aus dem anstehenden Urteil zwar erkenne, aber mir sicher bin, dass sie von den Gesetzgebern wieder "anders interpretiert" wird, solange es keine eindeutigen Vorgaben gibt - der Familienergänzungszuschlag lässt grüßen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.09.2022 07:42
All das wird das Bundesverfassungsgericht in einer nächsten Entscheidung noch nicht interessieren können
[...]
Bevor das Bundesverfassungsgericht also eine so starke Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums vornehmen würde, über den der Versorgungsgesetzgeber verfügt, wird es ihn - so denke ich - erst einmal daran erinnern, dass er eine materiell hinreichende Versorgung zu gewähren hat und abwarten, ob er das tut. Erst sofern er das nicht täte, dürfte das Bundesverfassungsgericht entsprechend wie seit 2012 hinsichtlich der Besoldung verfahren und dann nach und nach eine immer weiter ausgeformte "Versorgungsdogmatik" vollziehen, denke ich.

Ich stimme Dir leider zu, dass bei der nächsten Entscheidung des BVerfG bezüglich der Versorgung keine unmittelbaren Fortschritte zu erwarten sind. Und auch eine mittelbare Wirkung erwarte ich leider nicht, auch wenn sie eigentlich auf der Hand liegt. Die Gesetzgeber haben aber schon hinreichend gezeigt, dass sie sich wenig um logische Konsequenzen aus den Urteilen scheren, sondern sich nur an Dinge halten, die ganz explizit festgelegt worden sind. Darüber hinaus nehmen sie jeden Weg zur Minderbesoldung wahr, explizit auch solche, die rechtslogisch eigentlich ausgeschlossen sind.

Eigentlich ging es in der Diskussion gerade aber ja auch nicht um das 2022 (hoffentlich) bevorstehende Urteil, sondern um den Punkt von Ozymandias in bezug auf das VG Hamburg, über dessen Vorlage dieses Jahr (leider) ohnehin nicht entschieden wird. Dieser Ausgangspunkt war mein Anlass, eine Klärung der Mindestversorgung und der Versorgungsquote zu fordern - gerade weil ich aus die Rechtslogik aus dem anstehenden Urteil zwar erkenne, aber mir sicher bin, dass sie von den Gesetzgebern wieder "anders interpretiert" wird, solange es keine eindeutigen Vorgaben gibt - der Familienergänzungszuschlag lässt grüßen.

Das war auch der Anlass, warum ich diese Gedankenspiele überhaupt angefangen habe. Es scheint ja im Bereich der Besoldung eben genau dieses Tennis zwischen dem BVerfG und den Besoldungsgesetzgebern zu geben, bei dem jedes Reparaturgesetz so unzureichend ist, dass es erneut verfassungsrechtlich geprüft werden muss. Die verschiedenen Lösungsansätze der unterschiedlichen Besoldungsgesetzgeber werden dabei allerdings mittelfristig weiterhelfen, da so das BVerfG zeitnah entscheiden kann, welche Lösung evident unzureichend oder verfassungswidrig ist und welche nicht. Hoffentlich wird dann innerhalb dieses Jahrzehnts die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund so ausgestaltet, dass sie endlich auch wieder verfassungsgemäß ist.

Ein ähnliches Tennis erwarte ich in den nächsten zehn Jahren auch im Bereich der Versorgung.

Wenn ich auf der einen Seite das BVerfG sehe, dass mit Argusaugen auf die Verfassung und das Berufsbeamtentum schaut, und auf der anderen Seite die Finanzminister, die wie Dagobert Duck auf dem Goldspeicher hocken, dann sehe ich in der Zukunft eine Besoldungsstruktur, die sich auch am Wohnort orientieren wird. Dieser Ortszuschlag wird stärker als bisher in die Besoldungs- und Versorgungsstruktur aufgenommen werden müssen.

Diese regionalen Unterschiede waren ja auch seinerzeit ein Grund der Föderalismusreform. Dabei haben die Länder immer die Möglichkeit für Einsparungen, nicht aber für Verbesserungen genutzt.

Das erinnert mich an eine Begegnung in einer Kantine am Schnitzeltag:

Kunde A zur Bedienung: Ich hätte gerne ein großes Schnitzel.
Bedienung: Geht nicht, die sind alle gleich groß.

Kunde A geht mit seinem Schnitzel bedröppelt zur Kasse.

Kund B zur Bedienung: Ich hätte gerne ein kleines Schnitzel.
Bedienung: Kein Problem.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.09.2022 08:34
Ich stimme euch gleichfalls zu und finde das Kantinenbeispiel treffend. Letztlich ist es so, dass sich die 17 Besoldungsgesetzgeber - oder eher noch: alle Parteien in einem jeweiligen Besoldungsrechtskreis, die sich in jenem Hoffnungen machen, in absehbarer Zeit dort Teil der Regierung zu werden bzw. zu bleiben - wie Junkies an die verfassungswidrige Alimentation gewöhnt haben und also die verfassungswidrigen Besoldungseinsparungen fest eingeplant haben - und da die Rückkehr zu einem cleanen Zustand zu dauerhaften Mehrkosten  zunächst hinsichtlich der Beamten, mittel- und langfristig auch hinsichtlich der Tarifbeschäftigten führen wird, werden sie die Entziehungskur solange, wie es ihnen möglich erscheint, hinauszögern wollen. Von daher kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in der anstehenden Entscheidung seine bisherigen Ausführungen hinsichtlich der Mindestbesoldung (nicht zur Mindestalimentation, zu ihr ist weitgehend alles gesagt) weiterhin ausschärft. Denn dann ist's Essig mit den sachwidrigen Lösungen, was nicht heißt, dass sich die Gesetzgeber dann halt Essig zu spritzen versuchen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 14.09.2022 08:46
Ihr setzt bei euren (seeeehr langen) Ausführungen immer voraus, das die Spitzen der Regierung (Politiker) weiter denken als fünf Jahre....Die wollen Ruhe haben in dieser Zeit und was danach kommt interessiert die wenigsten Politiker.

Da werden dann halt schnell Gesetze entworfen, wohl wissen das die Klageverfahren sehr lange dauern.

Aber das gehört sicherlich alles in einen extra Thread.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 14.09.2022 14:44
Gibt es eigentlich noch Mal neu überarbeitete Einsprüche gegen die Besoldung von Seiten der Gewerkschaften?

Die man nehmen könnte für die Besoldung an Dezember 2022?

Mit dem neuen Bürgergeld und der Wohngeldreform, der Inflation und den noch kommenden Tarifabschlüssen, wären geänderte Einspruchsformulare seitens der Gewerkschaften wünschenswert.

Auch für die Benachteiligung der ersten beiden Kinder gegenüber dem dritten, vierten ... Kindern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 14.09.2022 15:19
Nach dem neuen Bürgergeld wäre der Regel Regelbedarf ohne Heizkostenzuschuss

 Ehemann 1 x 502
 Ehepartner 1 x 451
Gewichteter bedarf für Kinder 2 x 359,67
Summe 1672,34 Euro.

Im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16324) würde Regelbedarf mit 1.441.56 Euro beziffert.

D.h. nur die Position würde 230,78 Euro ausmachen, die angepasst werden müsste, ohne die anderen Punkte zu berücksichtigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 14.09.2022 16:59
Nach dem neuen Bürgergeld wäre der Regel Regelbedarf ohne Heizkostenzuschuss

 Ehemann 1 x 502
 Ehepartner 1 x 451
Gewichteter bedarf für Kinder 2 x 359,67
Summe 1672,34 Euro.

Im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16324) würde Regelbedarf mit 1.441.56 Euro beziffert.

D.h. nur die Position würde 230,78 Euro ausmachen, die angepasst werden müsste, ohne die anderen Punkte zu berücksichtigen.
Falsch.
Alleinstehende: 502 Euro
Ehepartner oder eheähnliches Gedöns: jeweils 451 Euro

Also 451x2 plus 359x2
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 14.09.2022 17:01
Dann sind's knapp 50 Euro weniger ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 14.09.2022 23:06
Ja. Macht den Kohl nicht fett. Viel interessanter wird es sein zu beobachten, mit welcher zeitlichen Verzögerung zukünftig die Besoldung an die Steigerung des Bürgergelds angeglichen werden wird.
Insbesondere bei den Energiekosten ist es ja so, dass die Preissteigerung bei den Leistungsberechtigte erst mit der Nebenkostenabrechnung, also mit ca. 1 Jahr Verzögerung ankommt. Der Datenabgriff durch die BA wird ebenfalls mit mindestens einem Jahr Verzögerung stattfinden, da das 95%-Perzentil auf Basis eines Kalenderjahrs ermittelt werden muss. Die Daten für das Vorjahr stehen jeweils im April des laufenden Jahres zur Verfügung. Anschließend muss die Besoldung angepasst werden, was nach heutigem Stand ein Gesetzgebungsverfahren bedeutet.

Wenn der Beamte also ab heute eine Energiekosten-Erhöhung um 100% bezahlen muss, beginnt frühestens in 2 Jahren und 3 Monaten die Prozedur zur Besoldungsanpassung. Allein dieses time-lack dürfte den 15%-Sicherheitsabstand zur Grundsicherung momentan auf 0% abschmelzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 16.09.2022 12:48
Gibt es eigentlich Neuigkeiten bzgl. der Aktualisierung des Gesetzes mit den höheren Familienzuschlägen Stufe 3? Wurde schon was beschlossen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.09.2022 18:43
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…
Heute Nachtragshaushalt vorgestellt:

Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:

Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog.  nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.


Vielen Dank sehr geehrte Landesregierung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 20.09.2022 19:14
Die sehr hoheitliche Tätigkeit auf kleine Kinder aufzupassen und an Kleinkinder Hausaufgaben zu verteilen wird dadurch meines Erachtens nach etwas zu gut bezahlt. Weitere Zersplitterung des Besoldungsgefüges und Stimmenfang.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.09.2022 19:16
Nur kein Neid, sind genug Stellen frei. Vergiss aber nicht, deine zwei Staatsexamen zu machen.
Darüber hinaus gilt dieser Stufenplan auch für Haupt-, Gesamt-, und Realschullehrer. Wir sind nämlich auch als einzige Gruppe des ÖD in A12 trotz Master. Zum Glück ändert es sich, ich hoffe, dass wir nun endlich diese Katastrophe verhindern können. Alle Stellen laufen leer, da jeder A13Z am Gymnasium möchte. Nun gibt es endlich handfeste Anreize für andere Schulformen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 20.09.2022 21:16
Kleinere Klassen? Weniger Auffangsbecken für straffällige Kinder? Mehr Unterstützung vom Land? Entlastung für Zusatzaufgaben? Kleinere Klassen? Weniger Konferenzen?

Das würde den Job attraktiver machen!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 20.09.2022 21:26
Nur kein Neid, sind genug Stellen frei. Vergiss aber nicht, deine zwei Staatsexamen zu machen.
Darüber hinaus gilt dieser Stufenplan auch für Haupt-, Gesamt-, und Realschullehrer. Wir sind nämlich auch als einzige Gruppe des ÖD in A12 trotz Master. Zum Glück ändert es sich, ich hoffe, dass wir nun endlich diese Katastrophe verhindern können. Alle Stellen laufen leer, da jeder A13Z am Gymnasium möchte. Nun gibt es endlich handfeste Anreize für andere Schulformen.

Gab da mal etwas, was sich große Fakulta genannt hat. Viele damit sind nie weiter als A13 gekommen.
Heute bekommt jeder einen Masterabschluss nachgeworfen. Für Grundrechenarten und das kleine ABC schon 10mal nicht. Völlig unnütze Änderung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jackspott am 20.09.2022 22:03
Hat jemand zufällig in Erfahrung bringen können, welche Auswirkungen die Anpassung für Grundschullehrkäfte auf A13 für Schulleiter bzw. Konrektoren hat? Konnte da keine konkreten Angaben finden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.09.2022 22:07
Das wird erst mit dem Besoldungsgesetz klar sein in ca. 3 Wochen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 21.09.2022 06:58
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…
...volle A13 zum 01.08.2026...also schnell geht anders 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.09.2022 07:51
Ich kann damit leben. Wenn man genau hinsieht, sind es volle A13 schon zum
1.8.25 in Form der Zulage. Dann ist die Zulage 465 Euro gross. Das ist dann auch zu 95% die Differenz zu A13.

Und mit der ersten Stufe schon für 1.11 habe ich auch nicht gerechnet. Einfach mal eine tolle schnelle Arbeit beim Einlösen der Wahlversprechen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 21.09.2022 07:54
...ist dann für Sek1 Schluss bei A13 oder geht es wie bei Sek2 auch weiter?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.09.2022 08:13
Wird nach den Gesprächen mit den Verbänden vorgelegt. Ich würde meinen, dass sie es im gD belassen.
Wird dann spannend mit den Beförderungsstellen, wovon zumindest bei uns aber eh 75% funktionslos sind.

Für mich, der seit dem Studium darauf spekuliert hat, irgendwann rechtlich in Ordnung besoldet zu werden ohne Revision, ist das natürlich eine tolle verdiente Nachricht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 21.09.2022 08:24
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…
Heute Nachtragshaushalt vorgestellt:

Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:

Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog.  nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.


Vielen Dank sehr geehrte Landesregierung.

Ja, ich gehörte zu den Mahnern. Ich freue mich für alle, die jetzt davon profitieren (über meine Frau gehöre ich auch dazu). Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass uns allen, und vielleicht vor allem den niedrigeren Besoldungsgruppen, das an anderer Stelle nochmal auf die Füße fällt. In der nächsten Besoldungsrunde? Vielleicht auch in der Übernächsten, weil die dann wieder einen größeren zeitlichen Abstand zu Wahlen haben könnte? Bei irgendwelchen Durchschnittsrechnungen zur Entwicklung des Mindestabstands? Keine Ahnung -- aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das jetzt einfach so "on top" kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.09.2022 08:32
Du wirst verstehen, dass ich solche Bedenken bei einer 10% Besoldungserhöhungen komplett ignorieren kann aktuell.

Und selbst wenn ich darüber nachdenke: so teuer ist die Aktion auch nicht. Es geht um evtl. 60.000 Lehrer, erst 2026 600 mio jährlich. Bei bis okt. 23 15% Inflation über zwei Jahre wird man nicht deshalb mit einer weiteren Nullrunde kommen können…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 21.09.2022 08:41
...außerdem ist eine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung durch Nullrunden gar nicht mehr möglich...damit war die Landesregierung von Hannelore Kraft doch schon vor einigen Jahren vor Gericht gescheitert...

...darüberhinaus muss auch der öD dem Fachkräftemangel gegensteuern...dies geschieht in der Regel durch attraktive Gehälter...

...wenn in den nächsten Jahren die Generation "Baby-Boomer" in Rente/Pension und 20-25 % der Beschäftigten zusätzlich zum bestehendem Mangel ersetzt werden müssen. muss sowieso einiges an Geld in die Hand genommen werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.09.2022 08:43
Sicher wird diese blöde Prämie genutzt dazu, um
linear weniger zu erhöhen. Aber wenn es dann die 3.000 netto plus 6% sind, ist das okay für mich (1 Jahr Laufzeit).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 21.09.2022 08:56
Das wäre schön... Die Realität wird leider anders sein. Das Land heult es habe keine Steuereinnahmen wegen der Krise und die Gewerkschaft knickt ein und lässt sich Mal wieder über den Tisch ziehen...

Kommen wird in 2023 September bis Dezember 0-runde dann die Prämie die uns als Wunder verkauft wird und ab 24 eine magere 2 Prozentsteigerung.

So zumindest meine Vermutung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 21.09.2022 09:21
Wird nach den Gesprächen mit den Verbänden vorgelegt. Ich würde meinen, dass sie es im gD belassen.
Wird dann spannend mit den Beförderungsstellen, wovon zumindest bei uns aber eh 75% funktionslos sind.

Für mich, der seit dem Studium darauf spekuliert hat, irgendwann rechtlich in Ordnung besoldet zu werden ohne Revision, ist das natürlich eine tolle verdiente Nachricht.
Wer eine klar definierte und aufgabengebundene A13 Beförderung nach erfolgreicher Revision inne hat, welche mit Mehrarbeit und Verantwortungsübertragung verbunden ist, muss eine Zulage in der Höhe erhalten, die dem Abstand von A12 zu A13 entspricht. Ansonsten würden alle Beförderten diese Ämter ggf niederlegen. Ich rede nicht von Ämtern wie " Leitung der 1. Hilfe AG, Beauftragter für den Kopierer, Klassenleitung, Fachkonferenzleitung usw.!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.09.2022 09:22
Vielleicht kann man die mit einer Zulage ausstatten? Ich kann nur sagen, dass
viele derjenigen, die A13 haben bei uns, nichts mehr machen, was mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte.

Um aber die gleichen Chancen wie in der Sek2 zu ermöglichen, sollte es eigentlich A14 geben können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 21.09.2022 10:14
Das wäre schön... Die Realität wird leider anders sein. Das Land heult es habe keine Steuereinnahmen wegen der Krise und die Gewerkschaft knickt ein und lässt sich Mal wieder über den Tisch ziehen...

Kommen wird in 2023 September bis Dezember 0-runde dann die Prämie die uns als Wunder verkauft wird und ab 24 eine magere 2 Prozentsteigerung.

So zumindest meine Vermutung

So etwas in der Art befürchte ich auch. Das passt ja zeitlich auch ganz gut, nachdem man beim vorletzten Mal die Geltungszeit erweitert hatte. Die nächsten Wahlen sind 2027, aus politischer Sicht ist es also wichtig, dass die Einkommensrunde vorher möglichst gut ausfällt. Mit einer Nullrunde (verdeckt durch die Prämie, die hier schon diskutiert wurde) dazwischen wird daraus eine schöne Einsparung, selbst wenn 2025 eine bessere Erhöhung kommt.

Und was die Abkopplung von der übrigen Gehaltsentwicklung betrifft: Erstmal hängt es davon ab, wie das politisch verkauft und begründet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die allgemeine Gehaltsentwicklung in den nächsten Jahren extrem positiv ist. Bestimmte Branchen sind davon sicher ausgenommen, aber für gerichtliche Entscheidungen ist sicher eher der Gesamtschnitt wichtig, und da gibt es doch einige Branchen, für die es sehr düster aussieht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.09.2022 07:07
Kleinere Klassen? Weniger Auffangsbecken für straffällige Kinder? Mehr Unterstützung vom Land? Entlastung für Zusatzaufgaben? Kleinere Klassen? Weniger Konferenzen?

Das würde den Job attraktiver machen!

Sagt sich leicht mit E13/A13, aber zum Glück hast du hier keinerlei Einfluss. Diese Entscheidung von vorgestern wird allein schon zwei Freunde von mir an die Sek1 bringen, die warteten nämlich nun zwei Jahre auf eine Planstelle am Gymnasium. Hauptgrund = A13
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 22.09.2022 07:35
Das wäre schön... Die Realität wird leider anders sein. Das Land heult es habe keine Steuereinnahmen wegen der Krise und die Gewerkschaft knickt ein und lässt sich Mal wieder über den Tisch ziehen...

Kommen wird in 2023 September bis Dezember 0-runde dann die Prämie die uns als Wunder verkauft wird und ab 24 eine magere 2 Prozentsteigerung.

So zumindest meine Vermutung

So etwas in der Art befürchte ich auch. Das passt ja zeitlich auch ganz gut, nachdem man beim vorletzten Mal die Geltungszeit erweitert hatte. Die nächsten Wahlen sind 2027, aus politischer Sicht ist es also wichtig, dass die Einkommensrunde vorher möglichst gut ausfällt. Mit einer Nullrunde (verdeckt durch die Prämie, die hier schon diskutiert wurde) dazwischen wird daraus eine schöne Einsparung, selbst wenn 2025 eine bessere Erhöhung kommt.

Und was die Abkopplung von der übrigen Gehaltsentwicklung betrifft: Erstmal hängt es davon ab, wie das politisch verkauft und begründet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die allgemeine Gehaltsentwicklung in den nächsten Jahren extrem positiv ist. Bestimmte Branchen sind davon sicher ausgenommen, aber für gerichtliche Entscheidungen ist sicher eher der Gesamtschnitt wichtig, und da gibt es doch einige Branchen, für die es sehr düster aussieht.

Die Verhandlungen 2025 sind für Wahlen irrelevant, weil die Mehrheit das Ergebnis zum Wahltag schon wieder vergessen hat. Oder glaubst du, die Mehrheit der Lehrer wird nächstes Mal CDU wählen, weil der Wüst allen die A13 gegeben hat?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.09.2022 07:36
Ich definitiv. Werde das den handelnden Parteien und Personen nie vergessen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.09.2022 10:33
...als langjähriger Beamter in NRW habe ich bei allen Regierungsparteien (unabhängig ihrer Coleur) vieles, was ich nie vergessen werde...leider aber alles negative "Erfahrungen"..

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 22.09.2022 10:46
Gibt es eigentlich schon neue Widerspruchsschreiben von den Gewerkschaften zu der neuen Besoldungsanpassung?

Hat eventuell jemand weitere Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 22.09.2022 14:32
Liebe Admins, gibt es schon eine grobe Richtung, wann der Besoldungsrechner angepasst wird?
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Beitrag von: Reisinger850 am 22.09.2022 17:27
Hier wird von NRW vorgerechnet, inwieweit das Entlastungspaket zu Buche schlägt:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/entlastungspaket-bund-kosten-nrw-100.html

Da steht auch eine Zahl zur Inflationsprämie. Vielleicht kann man daraus etwas schliessen. Die Zahl wirkt allerdings auf den ersten Blick recht klein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 23.09.2022 08:50
Hier wird von NRW vorgerechnet, inwieweit das Entlastungspaket zu Buche schlägt:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/entlastungspaket-bund-kosten-nrw-100.html

Da steht auch eine Zahl zur Inflationsprämie. Vielleicht kann man daraus etwas schliessen. Die Zahl wirkt allerdings auf den ersten Blick recht klein.

Mein Dienstherr hat dazu intern folgendes mitgeteilt "... Je nach gesetzlicher Ausgestaltung wird die geplante zusätzliche Zahlung mit in der nächsten Tarifrunde im nächsten Jahr eingebunden sein. Derzeit gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine übertarifliche Grundlage, auf Grund derer eine solche "Inflationsprämie" möglich wäre. Dementsprechend steht noch aus, ob und wie die Prämie gewährt werden wird."

Wird also wie befürchtet mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Gegenstand der Tarifverhandlungen werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 23.09.2022 10:02
Hier wird von NRW vorgerechnet, inwieweit das Entlastungspaket zu Buche schlägt:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/entlastungspaket-bund-kosten-nrw-100.html

Da steht auch eine Zahl zur Inflationsprämie. Vielleicht kann man daraus etwas schliessen. Die Zahl wirkt allerdings auf den ersten Blick recht klein.

Bei eingeplanten 75Mio sind das pro Person im ÖD circa 80 EUR. Somit ist in der Tat zu vermuten, dass man hier keine ernste zusätzliche Belastung sieht und dies als Einmalzahlung eh bei den Gehaltsrunden eingeplant hat.
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Beitrag von: Floki am 23.09.2022 10:10
Die Kommunen in NRW werden separat mit 124 Millionen ausgewiesen. Hast du das berücksichtigt?
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Beitrag von: Aloha am 23.09.2022 10:18
Die Kommunen in NRW werden separat mit 124 Millionen ausgewiesen. Hast du das berücksichtigt?
Mir war nicht klar, ob die angegebenen Zahlen der Kommunen sich auf Deutschland beziehen oder schon auf ein Fünftel für NRW aufgeteilt wurden (könnte man einmal nachrechnen). Selbst wenn, wären es dann zwischen 80 und 200 EUR mit denen man aktuell rechnet auf Seiten der Landesregierung.
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Beitrag von: Rentenonkel am 23.09.2022 10:35
Soweit ich das verstehe, geht es bei diesem Punkt um die fehlenden Steuereinnahmen die dadurch entstehen, dass alle Arbeitnehmer die Inflationsprämie bis zu 3000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen können.

Ich lese diese Zahlen eher so: Wenn alle Beschäftigten in NRW 3000 EUR Inflationsprämie steuerfrei erhalten würden, entgingen dem Land NRW etwa 80 Mio EUR Steuereinnahmen und den Kommunen im gesamten Bundesgebiet etwa 124 Mio EUR Steuereinnahmen. Da etwa 1/5 der Kommunen in NRW sind, wären das für die Kommunen in NRW Steuerausfälle von rund 25 Mio EUR.

Das passt auch in etwa, da der Länderanteil an der Einkommenssteuer etwa 42,5 % beträgt und der kommunale Anteil etwa 15 % beträgt.
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Beitrag von: Aloha am 23.09.2022 10:43
Soweit ich das verstehe, geht es bei diesem Punkt um die fehlenden Steuereinnahmen die dadurch entstehen, dass alle Arbeitnehmer die Inflationsprämie bis zu 3000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen können.

Ich lese diese Zahlen eher so: Wenn alle Beschäftigten in NRW 3000 EUR Inflationsprämie steuerfrei erhalten würden, entgingen dem Land NRW etwa 80 Mio EUR Steuereinnahmen und den Kommunen im gesamten Bundesgebiet etwa 124 Mio EUR Steuereinnahmen. Da etwa 1/5 der Kommunen in NRW sind, wären das für die Kommunen in NRW Steuerausfälle von rund 25 Mio EUR.

Das passt auch in etwa, da der Länderanteil an der Einkommenssteuer etwa 42,5 % beträgt und der kommunale Anteil etwa 15 % beträgt.
Ok, das macht Sinn. Da wäre da nur keine Aussage über Einmalzahlungen des Landes in dieser Nachricht.
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Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 23.09.2022 11:36
Soweit ich das verstehe, geht es bei diesem Punkt um die fehlenden Steuereinnahmen die dadurch entstehen, dass alle Arbeitnehmer die Inflationsprämie bis zu 3000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen können.

Ich lese diese Zahlen eher so: Wenn alle Beschäftigten in NRW 3000 EUR Inflationsprämie steuerfrei erhalten würden, entgingen dem Land NRW etwa 80 Mio EUR Steuereinnahmen und den Kommunen im gesamten Bundesgebiet etwa 124 Mio EUR Steuereinnahmen. Da etwa 1/5 der Kommunen in NRW sind, wären das für die Kommunen in NRW Steuerausfälle von rund 25 Mio EUR.

Das passt auch in etwa, da der Länderanteil an der Einkommenssteuer etwa 42,5 % beträgt und der kommunale Anteil etwa 15 % beträgt.
Ok, das macht Sinn. Da wäre da nur keine Aussage über Einmalzahlungen des Landes in dieser Nachricht.

Ganz grob überschlagen, sind es ungefähr 300.000 Vollzeitstellen für die in der nächsten Tarifrunde verhandelt wird einschließlich Beamte der Kommunen.
https://www.it.nrw/statistik/wirtschaft-und-umwelt/arbeit/oeffentlich-beschaeftigte#:~:text=858%20935%20gestiegen-,Am%2030.,mehr%20als%20ein%20Jahr%20zuvor.

Macht alleine für den Kreis 900 Millionen Mehrkosten bei 3.000 €. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
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Beitrag von: mpai am 23.09.2022 12:19
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 23.09.2022 13:06
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sky am 23.09.2022 13:38
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...

Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr  8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.09.2022 13:42
https://oeffentlicher-dienst-news.de/entlastungen-oeffentlichen-dienst/

Für das Land NRW eher nicht... Da Tarifvertrag erst in 2023 endet und das Land vorher sicher nichts locker macht

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 23.09.2022 14:02
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...

Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr  8)

Hätte, wenn und aber... Der Kern meiner Aussage bleibt der gleiche
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.09.2022 14:39
@was_..._du

Kasste doch ganz einfach selber rechnen. Alles wie gewohnt eingeben und den regio... Zuschlag als Zulage eintragen ...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 23.09.2022 15:31
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Ich fahre hoch und runter, wann es mir passt.
Außerdem trinke ich weder Alkohol noch rauche ich.
Ich weiß ja nicht, was sich bei dir im Einkaufswagen so befindet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 23.09.2022 15:32
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...

Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr  8)

Hätte, wenn und aber... Der Kern meiner Aussage bleibt der gleiche
Der Kern ist hohl.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.09.2022 20:47
Hallo zusammen hat sich Mal einer angesehen was in dem Entwurf zur Wohngeldreform steht und die Änderungen bzw Erhöhungen im neuen Bürgergeld?

Wenn die das entsprechend ihrer neuen Berechnung für den Familienzuschlag berücksichtigen hat sich das Land nun Selbstbein faules Ei ins Nest gelegt.

 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 24.09.2022 16:56
Hallo zusammen hat sich Mal einer angesehen was in dem Entwurf zur Wohngeldreform steht und die Änderungen bzw Erhöhungen im neuen Bürgergeld?

Was genau meinst Du?

Wenn die das entsprechend ihrer neuen Berechnung für den Familienzuschlag berücksichtigen hat sich das Land nun Selbstbein faules Ei ins Nest gelegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 24.09.2022 16:57
Hallo zusammen hat sich Mal einer angesehen was in dem Entwurf zur Wohngeldreform steht und die Änderungen bzw Erhöhungen im neuen Bürgergeld?


Was genau meinst du?

Wenn die das entsprechend ihrer neuen Berechnung für den Familienzuschlag berücksichtigen hat sich das Land nun Selbstbein faules Ei ins Nest gelegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 25.09.2022 07:33
Guten Tag,
am 13.9.22 sollte ja die erneute Änderung beraten werden. Wie ist das denn ausgegangen?
Kommen tatsächlich die nochmal erhöhten Beträge?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 25.09.2022 09:32
Guten Tag,
am 13.9.22 sollte ja die erneute Änderung beraten werden. Wie ist das denn ausgegangen?
Kommen tatsächlich die nochmal erhöhten Beträge?

War das nicht erstmal der Kabinettsbeschluss? Das Gesetzgebungsverfahren ist angestoßen, der Landtag tagt diese Woche Mittwoch bis Freitag, für Mittwoch steht die erste Lesung zum Landesbesoldungsgesetz auf der Tagesordnung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 25.09.2022 14:53
Kommen noch weitere Änderungen?

Auch wenn absehbar ist,dass die ganze Sache 2023 wieder zur Unteralimentation führt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 25.09.2022 19:31
Kommen noch weitere Änderungen?

Auch wenn absehbar ist,dass die ganze Sache 2023 wieder zur Unteralimentation führt?

Theoretisch ja, denn den zeitlichen Abstand zwischen 1. und 2. Lesung gibt es ja eigentlich zwecks Beratung und Änderung. In der Praxis? Soll es jetzt wohl eher schnell gehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 25.09.2022 20:30
Habe in letzter Zeit kaum große Änderungen in Regierungsentwürfen gesehen, weder in den Ländern noch im Bund.
Das wird fast alles ungefragt übernommen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 26.09.2022 09:17
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?!   >:(

Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...

Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr  8)

Hätte, wenn und aber... Der Kern meiner Aussage bleibt der gleiche
Der Kern ist hohl.

Danke für die Bestätigung meiner Annahme bei dir  :) Aber niemals aufgeben, vielleicht bekommst auch du irgendwann die Erleuchtung. Aber zuerst muss natürlich der Besoldungsrechner angepasst werden  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 26.09.2022 11:48
Zitat
Danke für die Bestätigung meiner Annahme bei dir  :) Aber niemals aufgeben, vielleicht bekommst auch du irgendwann die Erleuchtung. Aber zuerst muss natürlich der Besoldungsrechner angepasst werden  ;)
Ich weiß nicht was dein Problem mit mir ist. Vielleicht erhältst du bald den Schleimorden am Bande von den Admins. Das würde dein Verhalten erklären.
Ich bin auch in der Lage das alleine auszurechnen. Es ist nur nicht zu viel verlangt, dass die Admins mal einen kurzen Satz verlieren, ob und wann der Rechner angepasst wird. Zumal es interessant wäre, ob die Admins in ihrem Rechner den Familienzuschlag für die Kinder getrennt vom Verheiratetenzuschlag betrachten. Hier gibt es auch den Streit, ob 43 I LBesG zzgl 43 II gewährt wird. Oder ob mit Kindern nur 43 II greift.
Aber ich bin halt nur der Typ der Geld für Zigaretten braucht.
Vorurteile sind das Grab der Vernunft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 26.09.2022 15:27
@was_..._du

Kasste doch ganz einfach selber rechnen. Alles wie gewohnt eingeben und den regio... Zuschlag als Zulage eintragen ...

...wüsste nicht, dass ich da überhaupt etwas hinterfragt hätte ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 27.09.2022 10:25
Am 28.9. gehen die aktualisierten Tabellen in den Landtag
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tomb9680 am 27.09.2022 12:12
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 27.09.2022 12:36
Dann öffne doch eine Petition... In NRW braucht man nur 100 Unterschriften dann muss sich das Land damit beschäftigen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.09.2022 13:03
Es steht euch doch frei in ein Gebiet mit hoher Mietenstufe zu ziehen, oder nicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 27.09.2022 13:03
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!

Anstatt die mit Verfassungsrang zu fördernde Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu stärken, nutzen Gesetzgeber nun auch das Besoldungsrecht um dieses Ziel zu untergraben und die Problematik der Landflucht zu verschärfen, statt einfach eine Besoldung zu gewähren, mit der man in der Stadt zurecht kommt und auf dem Land etwas großzügiger leben kann.

Wenn überhaupt muss der Ortszuschlag an den Dienstsitz gekoppelt sein. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Beamten dafür zu bestrafen, dass er für ein bisschen Ruhe länger pendelt. Die Residenzpflicht ist erst dann tangiert, wenn der Dienst des pendelnden Beamten leidet.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zuschläge und insbesondere Ortszuschläge zwar vereinbar, sie müssen allerdings:

1. stets ihrer Höhe nach als Detailregelung erkennbar bleiben und
2. dürfen nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzen.

Die Besoldung hat in ihrer Gesamtheit an amtsbezogene Aspekte anzuknüpfen, nicht an die privaten Lebensverhältnisse des Beamten. Wer glaubt, man könnte die Besoldung hauptsächlich an Wohnort und Kinderzahl orientieren, der müsste dann auch zustimmen, dass die Besoldung nach Erbe, Heirat in eine reiche Familie oder Lottogewinn drastisch reduziert wird. Er müsste ferner akzeptieren, dass ältere Beamte mit abbezahltem Eigenheim von deutlichen weiteren Besoldungserhöhungen abgekoppelt werden. Das kann es ja alles nicht sein.

Das Thema der Zuschläge wird sicherlich im nächsten Beschluss zur A-Besoldung viel Raum einnehmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 27.09.2022 13:42
Ich bin dafür so viele und wiederkehrende Petitionen zu dieser Thematik zu machen, bis das Land keinen Bock mehr darauf hat und sich Mal richtig damit beschäftigt

Was meint ihr? Es sind nur 100 Unterschriften nötig
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 27.09.2022 14:09
Hinzu kommt noch der Beschiss mit den Erfahrungsstufen. Einfach die zweite Erfahrungsstufe streichen und alle die diese durchlaufen haben um 2 Jahre beduppen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 27.09.2022 14:16
Auch der Quatsch mit den Lehrern. Entweder sind sie A13 oder nicht. Wenn sie es sind, warum ein Stufenkonzept?

Dann bitte auch direkt die 13, was soll sowas? (Hinhaltetaktik des Landes)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 27.09.2022 15:01
Ich finde die Anhebung der Grundschullehrer auf A 13 als eine Abwertung der Gymnasiallehrer.
Von den Mehrkosten könnte man einen Haufen Sozialarbeiter für die Grundschulen oder qualifiziertes Personal für die OGSen bezahlen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tomb9680 am 27.09.2022 17:09
Dann öffne doch eine Petition... In NRW braucht man nur 100 Unterschriften dann muss sich das Land damit beschäftigen

Was ist das denn für eine schwachsinnige Antwort. Wenn ich ein Eigenheim auf dem Land habe, weil es mir hier gefällt? Wer sich die Stadt nicht leisten kann, dem steht es doch auch frei aufs Land zu ziehen. Welche Firma bezahlt denn bitte seine Angestellten nach ihrem Wohnort? Die ursprüngliche Tabelle war ja noch halbwegs ok, aber die neue schlägt dem Fass echt den Boden aus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 27.09.2022 17:52
Wenn du diese Frage stellst, erlaube bitte die Gegenfrage, welche Firma bezahlt denn überhaupt Familienzuschläge ;-)?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.09.2022 18:38
Ich finde die Anhebung der Grundschullehrer auf A 13 als eine Abwertung der Gymnasiallehrer.
Von den Mehrkosten könnte man einen Haufen Sozialarbeiter für die Grundschulen oder qualifiziertes Personal für die OGSen bezahlen.

Die Gymnasiallehrer ( Studienräte), die es natürlich so auch an der Gesamtschule oder Berufsschule gibt, erhalten nicht A13, sondern A13 plus Zulage (A13Z).
Auch Kollegen in der Sek1, Gesamtschule, Inklusion, Ganztag von Montag bis Freitag, 6 Jahrgangsstufen, erhält A12. Nicht nur der Grundschullehrer!
A13 ist hier - in der Sek 1 - das Mindeste. Zumal eine große Auswertung von diversen Arbeitszeiterfassungen eine durchschnittliche Arbeitszeit, abzüglich der Ferien, von ca. 48 Stunden, Tendenz steigend, pro Woche herausgestellt hat. Unabhängig! Ebenso wurde ein extremer Aufgabenzuwachs ohne Arbeitszeitanpassung oder Besoldungserhöhung festgestellt.
Deshalb ist A13 - ich spreche hier für die Sek1- gerechtfertigt!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.09.2022 18:43
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!

Ist es auch so, dass Menschen mit 3 Kindern, nun nochmal (!) monatlich 829,75 Euro oben drauf bekommen? Unabhängig von der  Mietstufe !??? Da gab es doch 2021 schon einen massiven Aufschlag? Oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tomb9680 am 27.09.2022 18:55
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 27.09.2022 19:03
Das Kindergeld sollte in der Stammtischrunde dann aber bitte nicht unterschlagen werden … ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.09.2022 19:31
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.

Dem normalen Arbeitnehmer zu erklären warum alle Beamten unabhängig von Wohnort oder Kinderzuschlag den veränderten Familienzuschlag als normale Besoldungsanpassung erhalten, wäre einfacher?

 8)

Und natürlich bekommen Eltern von 3 oder mehr Kindern dasselbe für ersten beiden Kinder wie alle Beamte mit 2 Kindern obendrauf. Nur weil man 3 oder mehr Kinder sind die ersten beiden nicht umsonst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 27.09.2022 22:38
Kurzum

Das ganze passt hinten und vorne nicht.

Evtl. doch ne Petition?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 28.09.2022 07:49
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.

Dem normalen Arbeitnehmer zu erklären warum alle Beamten unabhängig von Wohnort oder Kinderzuschlag den veränderten Familienzuschlag als normale Besoldungsanpassung erhalten, wäre einfacher?

 8)

Und natürlich bekommen Eltern von 3 oder mehr Kindern dasselbe für ersten beiden Kinder wie alle Beamte mit 2 Kindern obendrauf. Nur weil man 3 oder mehr Kinder sind die ersten beiden nicht umsonst.

Nicht schlecht:

Es gab doch für die Jahre ,rückwirkend ab 2011, schon ordentlich was dazu für Beamte mit 3 Kindern. ( Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021:

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden die Zuschläge für Kolleg*innen mit drei oder mehr Kindern im ersten Schritt rückwirkend zum 01.01.2021 angepasst. Für das Jahr 2021 geschieht das von Amts wegen. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
Konkret bedeutet dies, dass unter Anderem, der Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags für das dritte Kind ab der Besoldungsgruppe A 9 nicht mehr, wie bisher, bei 397,89 Euro, sondern bei 807,15 Euro liegt. Insgesamt steigt der Zuschlag also in dieser Konstellation um 409,26 Euro (brutto). ).
-------
Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 28.09.2022 08:05
wie gesagt deshalb ja heftig, weil man nicht die gesamte Besoldungstabelle erhöhen will.

Also kann man den geneigten Stammtisch fragen: Erhöhungen für alle oder Erhöhungen im Minimum aufgrund des Entscheidung des natürlich aktzeptieren Bundesverfassungsgerichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 28.09.2022 08:31

Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären.

Das ist sogar relativ einfach zu erklären: Du hast das falsch verstanden ;-)

Ein Beamter mit A9 (und höher), der verheiratet ist und 3 Kinder hat, bekommt, je nach Mietstufe, ab dem 01.12.2022 insgesamt einen Familienzuschlag in Höhe von:

I: 1476€
II: 1602€
III: 1732€
IV: 1883€
V: 2026€
VI: 2173€

Wenn ich da jetzt exemplarisch bei mir gucke, erhalte ich derzeit 1214€ (da ist die Anpassung fürs 3. Kind bereits enthalten). Ab dem 01.12.2022 bekäme ich in Mietstufe II folglich 1602€ und damit 388€ mehr.

Edit: Um das vielleicht noch einmal deutlich zu sagen: Die Werte für die Stufen 2 und 3 aus der Tabelle in Anhang 4 des Enwurfs werden nicht addiert, sondern enthalten jeweils bereits den Wert der vorangegangenen Stufe(n). Erst ab Kind 3 wird addiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 28.09.2022 09:36
wie gesagt deshalb ja heftig, weil man nicht die gesamte Besoldungstabelle erhöhen will.

Also kann man den geneigten Stammtisch fragen: Erhöhungen für alle oder Erhöhungen im Minimum aufgrund des Entscheidung des natürlich aktzeptieren Bundesverfassungsgerichts.
Völlig richtige Schlussfolgerung.
SwenTarnotsch hat ja mal gesagt, dass die Grundgehälter um über 20 Prozent angepasst werden müssten. Das wäre auch finanzierbar, nur man will das Geld nicht ausgeben. Mit den deutlichen Steigerungen der Familienzuschläge wird m.E. das Leistungsprinzip außer Kraft gesetzt. Ich habe demnächst mit zwei Kindern als Sachbearbeiter genauso viel Gehalt wie mein Chef. Das würde es in der Wirtschaft so nie geben.
Vor allem gäbe es ja neben der Erhöhung der Grundgehälter auch andere Möglichkeiten.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichem Gehalt
Erhöhung der Beihilfesätze auf bis zu 100 Prozent
Erhöhung der Urlaubstage bei gleichem Gehalt
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.09.2022 10:09

[/quote]

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Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?
[/quote]

Nur das der Gymnasialdirektor in deinem Beispiel für sich alleine sorgen muss und der A13er damit 3 Kinder durchfüttert. Das der Vergleich hinkt, sollte klar sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 28.09.2022 10:34
Dennoch ist das Gesetz inkonsequent. Die ersten beiden Kinder werden nach Mietstufen gestaffelt, ab dem dritten Kind nicht mehr?

Die Regelungen dienen nur einem einzigen Ziel: möglichst viel Geld sparen.

Das kann man doch auch an der Berechnung des Landes aus dem Gesetzentwurf MMD17-16324 sehen. Hier wird ein theoretischer Wert (nichts mit der Wirklichkeit zu tun habender Wert) hochgerechnet und dann geschaut was gemacht werden muss um diesen Wert möglichst günstig zu erreichen.

All das ist fiskalpolitisch motiviert um den Anschein zu wahren den gesetzlichen Vorschriften nachgekommen zu sein.

Das ganze Lied ist ja mit der neuen Regelung nicht ausgesungen.

Ganz einfach weil es zu viele Beamte unangemessen benachteiligt werden, den Vorgaben nicht entsprochen wurde und das ganze eine Verzerrung der gesamten Besoldungsstruktur mit dich führt.

Daher auch die Frage von mir, ob man hier etwas mit einer Petition erreichen kann. Mit ist nicht genau klar ob das was bringen könnte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 28.09.2022 12:28


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Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.

Das ist ja nicht mehr zu erklären. Dann bekommt ein jüngerer Kollege mit 3 Kindern in A13 ja auf einen Schlag so viel wie der stellvertretende Schulleiter oder gar der Schulleiter eines Gymnasiums, dessen Kinder nicht mehr zählen, oder der keine Kinder hat....
Das ist mal heftig!
Jetzt sag aber nicht: mit 3 Kindern bekommst du die Erhöhung abhängig von der Mietstufe für Familienzuschlag Stufe 3 mit 2 Kindern  PLUS die 829 für das 3. Kind? Plus die Erhöhung von 409,26 aus 2021?
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Nur das der Gymnasialdirektor in deinem Beispiel für sich alleine sorgen muss und der A13er damit 3 Kinder durchfüttert. Das der Vergleich hinkt, sollte klar sein.
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Kinder hin oder her. Ich hab auch 2 im Alter von 13 und 15.
Aber es kann doch nicht sein, dass du dann den Leitenden Oberstudiendirektor überholst. In der freien Wirtschaft wäre das undenkbar! Da gibt es Kindergeld und fertig. Egal ob verheiratet und 3 Kinder. Egal ob du in Düsseldorf wohnst oder in Billerbeck mit Mietstufe 1 ....
Ich freue mich ja über mehr Geld. Klar. Aber es verzerrt die Besoldungsstruktur komplett. Der Kollege, der 5 km weiter wohnt, bekommt demnächst rund 200 Euro mehr als ich ? Und der Kollege, der 4 km weiter weg wohnt als ich, bekommt nun 300 Euro weniger als ich...! Ich erzähl das bei Freunden, die keine Beamte sind, lieber so nicht. Die bekommen zwar 13 volle Gehälter plus Urlaubsgeld oder Ähnliches...! Aber die Nummer mit den Mietstufen und Anzahl der Kinder würde jeden gemütlichen Weinabend sprengen ;-).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 28.09.2022 12:57
Obwohl ich indirekt auch von dem höheren Familienzuschlag profitiere (Partnerin erhält ihn für das gemeinsame Kind) habe ich mir von den Änderungen der Landesregierung mehr erhofft. So ganz gerecht sind die höheren Familienzuschläge in vielerlei Hinsicht nicht. So erhält die Mutter (Beamtin) meines ersten Kindes nun den höheren Familienzuschlag + Kindergeld + meinen Unterhalt.
Aber nun ja, mal abwarten ob in 2 oder 3 oder 10 Jahren weitere Änderungen kommen :P
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 29.09.2022 08:34
Die Familienzuschläge sind fest im Beamtenrecht verankert; Stichwort Alimentation. Wem das nicht passt, der darf gerne in die freie Wirtschaft wechseln und dort einmal hinterfragen, warum Familien nicht finanziell gestärkt werden, wenn sie Zuwachs erhalten. Vllt darf man einmal die Perspektive wechseln und anerkennen, dass das Land als Arbeitgeber versucht, Familien zu stärken. Gerade in den Jahren mit großen finanziellen Belastungen, mit denen insbesondere Familien zu kämpfen haben. Entsprechend hat auch schon vor der Reform der Familienzuschläge der A13 Kollege mit 3 Kindern mehr verdient als der Single-Chef mit A16 ;-). Zudem sei einmal hinzugefügt, dass, wie oben erwähnt, ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld in Summe evtl. eine ähnlich hohe Summe wie die jährlichen Familienzuschläge darstellt.

Über die genaue Höhe und Ausgestaltung der Zuschläge kann und darf natürlich diskutiert werden, dass sie sich an der Region orientieren, wo man lebt, erscheint mir aber nicht komplett unfair..;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 29.09.2022 09:30
Die kompletten Besoldungs- und Zuschlagstabellen sind im Kern ein Zeugnis des Dogmas: "Sparen bis auf den allerletzten Cent und wirklich KEIN Cent mehr."

Familienzuschlag Stufe 1:

152,88€.

Muss sehr schwer sein, auf 12 Cent oder sogar auf 7,12€ aufzurunden, um einen schönen glatten Wert zu bekommen. Aber bloß nicht mehr!

Oder auch völlige Willkür bei den Beträgen für die Kinder selbst.

Das dritte Kind bekommt den höchsten Satz:

829,75€
völlig egal ob es diesmal im Westerwald wohnt oder in Düsseldorf. Während Kind eins und zwei nach Wohnort diskriminiert wird. Kind 4 aber nur noch 783,76€ bekommt... Kind 4 ist nämlich  45,99€ weniger Wert. Und Kind 5 ist dann wieder 790,76€ Wert.

Völlig absurd.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tomb9680 am 29.09.2022 09:34
Naja, ich sag mal so, irgendwann hat man sich ja entschieden, ob man in der Stadt wohnen möchte oder auf dem Land. Derjenige, der in die Stadt gezogen ist war bereit mehr zu bezahlen um kürzere Wege zu haben oder eventuell sogar komplett auf ein Auto verzichten zu können. Das Landei hat sich dementsprechend dazu entschieden günstiger zu wohnen und nimmt dafür in Kauf diese Infrastruktur nicht zu haben. Dies wird aber nun ausgehebelt und das in solchem Maße, dass ich mir von der Differenz in 30 Jahren ca. 150.000€ Haus mehr leisten kann. Irgendwie ist dann jetzt derjenige, der sich bewusst für ein Haus auf dem Land entschieden hat gekniffen. Aber wie man es macht, so macht man es verkehrt. Sei es drum....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Malkav am 29.09.2022 10:03
Naja, ich sag mal so, irgendwann hat man sich ja entschieden, ob man in der Stadt wohnen möchte oder auf dem Land. Derjenige, der in die Stadt gezogen ist war bereit mehr zu bezahlen um kürzere Wege zu haben oder eventuell sogar komplett auf ein Auto verzichten zu können. Das Landei hat sich dementsprechend dazu entschieden günstiger zu wohnen und nimmt dafür in Kauf diese Infrastruktur nicht zu haben. Dies wird aber nun ausgehebelt und das in solchem Maße, dass ich mir von der Differenz in 30 Jahren ca. 150.000€ Haus mehr leisten kann. Irgendwie ist dann jetzt derjenige, der sich bewusst für ein Haus auf dem Land entschieden hat gekniffen. Aber wie man es macht, so macht man es verkehrt. Sei es drum....

Sagen wir mal so ... man lebt in einer kleinen direkten Nachbargemeinde einer Großstadt, wobei die Großstadt auch der Dienstort ist. Aufgrund der attraktiven Wohnlage sind die Preise im Vorort höher als in vielen Stadtteilen der Großstadt, während die Mietenstufe sich jedoch nach dem großen Landkreis bemisst, welcher auch viele weit entfernte Gemeinden mit extrem niedrigen Mieten umfasst.

Bei Grundstückserwerb gab es noch keine regionale Besoldungsdifferenzierung zwischen den Mietenstufen, sodass die BeamtInnen auch nicht "bewusst auf Besoldungsbestandteile verzichtet hätten, um im attraktiven Vorort zu leben". Während also die BeamtInnen in der günstigeren Wohnung/Haus (, welche sich aber auf dem Gebiet der politischen Gemeinde der Großstadt befindet) einen hohen Zuschlag erhält, erhalten die BeamtInnen in der teureren Wohnung/Haus, welche zwei Kilometer jenseits der politischen Gemeindegrenze liegt, keinen Zuschlag.

Das hier in der Diskussion immer das Sauerland mit Düsseldorfer und Kölner Höchstpreislagen verglichen werden, verkürzt die Diskussion mMn. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.

Nicht, dass ich solche Art von Umgehungen gutheißen würde, aber bei diesen Gehaltsunterschieden steht zu befürchten, dass die Verwaltungs- und Strafgerichte sicherlich ein paar solcher Umgehungsversuche als Diziplinarverfügung bzw. Strafbefehlsantrag auf den Tisch bekommen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 29.09.2022 10:27
Allgemein:
Es ist Quatsch, dass hier auf dem Familienzuschlag rumgehackt wird, nur weil das Prinzip der Alimentation nicht verstanden wurde. Es ist auch nicht so, dass der (oben erwähnte) A13er mit drei Kindern fleißig Kohle einstreicht und das in seine Hobbys steckt, während der arme A16er am Hungertuch nagt. Ersterer hat einen enormen finanziellen Aufwand, drei Kinder großzuziehen, was durch Familienzuschläge und Kindergeld sicherlich nicht abgedeckt ist.

Oder auch völlige Willkür bei den Beträgen für die Kinder selbst.

Das dritte Kind bekommt den höchsten Satz:

829,75€

Abgesehen davon, dass man dem Land durchaus vorwerfen kann, hier nur das Mindestmaß zu bieten, damit es irgendwie passt, ist hinreichend dargelegt worden, warum es für das 3. Kind mehr gibt. Das hat mit der Klage für eine amtsangemessene Alimentation kinderreicher Familien zu tun. Mit drei Kindern wird der normale Kombi/das normale Lastenrad knapp. Auch ist es deutlich schwerer und teurer eine 5-Zimmer-Wohnung oder ein Haus zu finden, wenn man den Kindern eigene Zimmer bieten möchte, als dies mit vier Zimmern der Fall ist.

Ich stimme Dir zu, dass Kinder 4, 5 ... dann wieder aus der Betrachtung rausfallen.

Bei Grundstückserwerb gab es noch keine regionale Besoldungsdifferenzierung zwischen den Mietenstufen, sodass die BeamtInnen auch nicht "bewusst auf Besoldungsbestandteile verzichtet hätten, um im attraktiven Vorort zu leben".

[...]

Das hier in der Diskussion immer das Sauerland mit Düsseldorfer und Kölner Höchstpreislagen verglichen werden, verkürzt die Diskussion mMn. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.

Die jeweiligen Beamtinnen und Beamten sind in der jahrzehntelangen Tradition der Pendlerpauschale in Verbindung mit billigem Sprit ins Umland gezogen und haben sich den Traum vom "Wohnen im (Monokultur-)Grünen" verwirklicht, während sie die Städter in ihrem "teuren und dreckigen" Lebensumfeld belächelt haben.
Dass sie zwei Ratenkredite (Immobilienfinanzierung + teils mehrere Fahrzeuge und Sprit über das Arbeitsleben) in Anspruch genommen haben, sollte genau so klar gewesen sein, wie die Tatsache, dass endliche Rohstoffe (insb. Öl und deren Folgeprodukte Benzin und Diesel) über ein Arbeitsleben von 40-45 Jahren sehr viel teurer werden.

Man kann nicht die eine Subvention (Pendlerpauschale) und günstige Miet- und Kaufpreise teils über Jahrzehnte mitnehmen und dann am Ende noch mal mehrere hundert Euro nachfordern, weil die Städter nun auch mal subventioniert werden.

Und Zweiteres ist doch auch Quark. Selbst eine sehr kleine Wohnung in Mietstufe 5-7 zu mieten übersteigt den Zugewinn beim Familienzuschlag. Man kann sich auch nicht einfach so irgendwo mit Erstwohnsitz anmelden. Du brauchst hierfür eine Wohnungsgeberbescheinigung.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 29.09.2022 10:46
Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.


Nehmen wir einmal an, es gäbe tatsächlich eine nennenswerte Anzahl Beamte, die von einer solchen Gestaltung zumindest theoretisch profitieren würden, also "angrenzend" zum eigentlichen Wohnort wenigstens 2 Mietstufen mehr vergütet bekämen. Dann reden wir von bestenfalls <300€ mehr, die dabei brutto auf der Bezügemitteilung landen.

Netto reicht das am Ende aber doch kaum für die Nebenkosten eines WG-Zimmers, von der Kalt-Miete ganz zu schweigen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.09.2022 11:19
Und schon wieder ist die Zwietracht da.

Das aktuelle Besoldungsgesetz hinkt gewaltig.

Ich habe mich damals nicht bewusst für das Land entschieden. Als ich mich zu entscheiden hatte war ich in A06, verheiratet mit einem Kind und eins in Produktion. Ich konnte mir weder in Köln, noch Bonn eine Wohnung mit 90 bzw 100 m leisten weil es damals schon 1200 Euro kalt gekostet hat. Deshalb habe ich in Richtung Eifel was gefunden und Pendel jenden Tag knapp 110 km mit einem kleinen sparsamen Diesel. Ich beklage mich nicht sondern möchte nur sensibilisieren.

Wenn ich damals A10 oder 11 gehabt hätte (bin heute in A08) wäre ich jetzt in der Nähe meiner VG und hätte schön die Mietstufe 5 oder 6 noch als Bonus sozusagen erhalten.

Daher ist das Konzept gänzlich an dem Zweck vorbei. Wem soll das Gesetz helfen? Und wer bekommt jetzt mehr? Das ganze Konzept bringt nur Stunk und Neid zwischen Kollegen...

Die damals schon viel hatten und sich eine Wohnung in der Stadt leisten könnten haben jetzt noch Mehr (es sei ihnen gegönnt) und diejenigen die ins Umland mussten sind jetzt die gekniffenen.

Für mich wäre es super gewesen, wenn man den  regionalen Ergänzungsschlag am Dienstsitz bemessen hätte. So hatte ich zumindest meine Spritkosten raus!

Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Auch das nun einfach von a5 -a10 die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen wurden und jetzt alle in Erfahrungsstufe 3 anfangen ist nicht in Ordnung ohne die anderen, die diese Stufen durchlaufen haben entsprechend zu berücksichtigen.

Ein jüngere Kollege von mir ist in a9 eingestiegen und musste noch die Stufe 2 durchlaufen. Alle die jetzt anfangen fangen in Stufe 3 an. Ihm wurden also 2 Jahre Erfahrung genommen. Das empfinde ich als Sauerei.

Also denkt alle daran nicht die Kollegen können was für die Situation sondern das Land.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 29.09.2022 11:44
Und schon wieder ist die Zwietracht da.

Die sähst Du doch mit deiner Neiddebatte hier.

Das aktuelle Besoldungsgesetz hinkt gewaltig.

Das BVerfG hat den Ländern genau diese Option nunmal an die Hand gegeben. Es geht ja um die Versorgung der Beamten. Da kannst Du nur beim Wohnort und den dortigen Mieten ansetzen, wenn Du Beamte mit hohen Mieten bzw. Eigentumspreisen angemessen alimentieren willst. Mit dem Dienstort wäre der Ansatz ja ausgehebelt.

Ich habe mich damals nicht bewusst für das Land entschieden. Als ich mich zu entscheiden hatte war ich in A06, verheiratet mit einem Kind und eins in Produktion. Ich konnte mir weder in Köln, noch Bonn eine Wohnung mit 90 bzw 100 m leisten weil es damals schon 1200 Euro kalt gekostet hat. Deshalb habe ich in Richtung Eifel was gefunden und Pendel jenden Tag knapp 110 km mit einem kleinen sparsamen Diesel. Ich beklage mich nicht sondern möchte nur sensibilisieren.

Das Jahr 2022 hat in NRW 252 Arbeitstage. Ziehen wir hier 30 Urlaubstage ab, landen wir bei 222 Arbeitstagen. Das macht bei deinem Pendeln inkl. der neuen Pendlerpauschalsätze 4 .284,60 € absetzbare Pendlerpauschale. Dazu kommen Einsparungen durch günstigere Mieten/Kaufpreise. Geht es jetzt darum, dass Du ernsthaft denkst, nicht entlastet zu werden (im Gegensatz zu den regionalen Ergänzungszuschlägen für 2022 bzw. den neuen Familienzuschlägen auch schon seit wie vielen Jahren?)?. Dazu ist zu bedenken, dass wir hier nur von Differenzen zwischen den neuen Familienzuschlägen sprechen. Mindestens Mietstufe 1 zählt ja für alle.

Wenn ich damals A10 oder 11 gehabt hätte (bin heute in A08) wäre ich jetzt in der Nähe meiner VG und hätte schön die Mietstufe 5 oder 6 noch als Bonus sozusagen erhalten.

Dann hättest Du aber auch schon seit Anfang an deutlich höhere Mieten zahlen müssen. Die neu berechneten Familienzuschläge sind ja keine Einbahnstraße für mehr Kohle ggü. der niedrigeren Wohnstufen.

Daher ist das Konzept gänzlich an dem Zweck vorbei. Wem soll das Gesetz helfen? Und wer bekommt jetzt mehr? Das ganze Konzept bringt nur Stunk und Neid zwischen Kollegen...

Nö. Dir steht es doch frei, zum Dienstort umzuziehen, wenn Dir danach ist. Ich rate Dir nur, vorher die Rechnung genau durchzugehen und zu schauen, ob sich das alles lohnt.

Die damals schon viel hatten und sich eine Wohnung in der Stadt leisten könnten haben jetzt noch Mehr (es sei ihnen gegönnt) und diejenigen die ins Umland mussten sind jetzt die gekniffenen.

Das ist Quatsch. Vielleicht ist jemand anders in A06 in eine WG gezogen und hat sich erst danach in einem Randstadtteil Kölns/Düsseldorfs/... eine kleine Wohnung gesucht. Ich habe eine ganze Ausbildung, ein ganzes Studium und ein ganzes Ref hindurch in einer teuren Großstadt in NRW gewohnt. Das war der "Luxus", den ich mir gegönnt habe, weil ich weder geraucht, noch dauernd gefeiert oder auswärts gegessen habe. Dein Luxus war es, früh eine Familie zu gründen und den hast Du dann in der Eifel realisiert.

Auch das nun einfach von a5 -a10 die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen wurden und jetzt alle in Erfahrungsstufe 3 anfangen ist nicht in Ordnung ohne die anderen, die diese Stufen durchlaufen haben entsprechend zu berücksichtigen.

Hier stimme ich Dir zu. Das Wegstreichen der unteren Erfahrungsstufen ist eine Frechheit.

Also denkt alle daran nicht die Kollegen können was für die Situation sondern das Land.

Bund und Länder können vor allem etwas für die Tatsache, dass man in Städten horrende Mieten zahlt. Man hat den sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau absterben lassen, weil man lieber Immobilieninvestoren und große Wohnungskonzerne auf der Spenderliste haben wollte, für selbstbewohntes Wohneigentum horrende Grunderwerbssteuern kassiert hat und dem völlig nutzlosen Berufsstand der Immobilienmakler im Schnitt gute 7,14% für ein paar Fotos und 0815-Beschreibungen sowie Massenbesichtigungen in Boom-Towns nicht per Gesetz einen Riegel vorgeschoben hat.

Und das versucht das Land dann auf diese Art und Weise auszugleichen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 29.09.2022 11:57
Das Problem ist doch insgesamt das wachsende Sammelsurium an Nebenbesoldungskomponenten. Hier profitiert man halt unplanbar oder eben nicht. Man kann nur hoffen, dass dies das Bundesverfassungsgericht einmal heilen wird, damit einmal *alle* amtsangemessen alimentiert werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 29.09.2022 12:03
Wäre es nicht am einfachsten, eine einheitliche Bundesbesoldung zu haben?  :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 29.09.2022 12:06
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Es gibt eine Menge auch wissenschaftlicher Untersuchungen, die das widerlegen: Es gibt einzelne Synergieeffekte, ja, die gleichen aber die Mehrkosten an Wohnraum, Fahrzeug, Urlaub (es gibt kaum Hotelzimmer für mehr als 4 Personen; Luxus? ja, aber es sollte ja schon drin sein)... nicht ansatzweise aus. Auch beim Lebensmitteleinkauf gibt es Synergien, die ab der 5. Person aufgebrochen werden (für unseren Vierpersonenhaushalt passt eine 500g Packung Nudeln meist ganz gut, wenn die Sauce reichhaltig ist; eine Packung Hähnchenschenkel enthält meist 4 Stck. ...). Sage ich ohne Neid als Vater von 2 Kindern über die Kritik am Zuschlag ab dem 3. Kind, die hier durchklingt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.09.2022 12:43
@nevarro

vielen Dank für Ihre Darstellung der Sicht. Da ich Sie aber nicht kenne, bleiben wir lieber beim Sie, ok?

Auch entgegen Ihrer Ansicht, ist es nicht meine Absicht Neiddebatte zu sähen, sondern ich möchte auf die Ungereimtheiten des aktuellen Besoldungsgesetzes hinweisen, welches recht Finanzpolitisch motiviert ist. Auch verstehe ich Ihre Ansicht nicht, warum nicht alle gleich bezahlt werden sollen (in der gleichen Entgeltgruppe)  (man könnte ja fast meinen, dass Sie es anderen missgönnen). Daher gehe ich auch nicht auf die Einzelheiten Ihrer Rückmeldung und deren Berechnungen ein, da hier jeder seine Meinung haben darf, oder?

Wenn Sie hier im Forum ein paar Seiten zuvor mitgelesen haben, dürfte relativ schnell klar sein, dass viele Punkte und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "umsegelt" wurden oder aber extra anders gedeutet wurden.

Im Kern geht es doch darum, dass sich das Land seiner Verpflichtung entzieht alle Beamten und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren und mit den aktuellen neuen Gesetzten versucht (so zumindest mein Gefühl) dabei möglichst viel zu sparen.

Das ganze Gesetz wäre doch nicht nötig gewesen, wenn einfach das Grundgehalt in der Art bemessen würde, dass der Beamte in A5 mit seiner Familie ein auskömmliches Einkommen hat, ohne dabei permanent sparen zu müssen (15% über Harz 4). Hier lässt die Fürsorgepflicht des Landes stark zu wünschen übrig.

Wird aber nicht gemacht, da dann für das Land zu Hohe kosten aufgrund des Abstandsgebots anfallen. Nein, es werden lieber Masken für 5.- Euro/Stück oder mehr gekauft oder 100 MRD in Rüstung investiert... Es ist halt leider alles sehr Politisch geprägt und da Beamten keine gute Lobby haben wird hier am schnellsten gespart, leider.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 29.09.2022 13:02
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)

Es gibt eine Menge auch wissenschaftlicher Untersuchungen, die das widerlegen: Es gibt einzelne Synergieeffekte, ja, die gleichen aber die Mehrkosten an Wohnraum, Fahrzeug, Urlaub (es gibt kaum Hotelzimmer für mehr als 4 Personen; Luxus? ja, aber es sollte ja schon drin sein)... nicht ansatzweise aus. Auch beim Lebensmitteleinkauf gibt es Synergien, die ab der 5. Person aufgebrochen werden (für unseren Vierpersonenhaushalt passt eine 500g Packung Nudeln meist ganz gut, wenn die Sauce reichhaltig ist; eine Packung Hähnchenschenkel enthält meist 4 Stck. ...). Sage ich ohne Neid als Vater von 2 Kindern über die Kritik am Zuschlag ab dem 3. Kind, die hier durchklingt.

Danke! Genau so ist es. Beim dritten Kind reichte das Auto nicht mehr, weil drei Kindersitze rein mussten. Familienkarten und -angebote gibt es in aller Regel nur für die 2-Kind-Familie, da sind die paar Euro mehr im FamZ absolut verhältnismäßig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 29.09.2022 13:06
@smiteme:

Da ich mit dem Internet großgeworden bin, bleibe ich beim Du. Das hat sich hier vor langer Zeit so eingebürgert, auch wenn dieses Forum manchmal den Anschein einer spießigen 60er-Jahre Beamtenbude macht.

Du gehst nicht auf Argumente ein, weil sie Dir nicht in die eigene Argumentation passen und von Dir nicht zu widerlegen sind. Das mit dem Verweis auf "da hier jeder seine Meinung haben darf, oder?" so zu machen ist schon reichlich schwach und zeigt eben, dass Dir gar nichts an Argumenten liegt. Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Wahrheiten. Das sollte uns die Pandemie auch noch einmal vor Augen geführt haben.
Du möchtest hier bloß gerne eine Echokammer zu deiner Idee von generell höheren Besoldungen. Was auch immer das in einem Forum wie diesem bringen soll. Ich halte die Chance für sehr gering, dass hier Besoldungsgesetzgeber mitlesen.

Ich bin auch dafür, dass die Besoldung insgesamt angehoben wird, da ebenfalls Singles von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Auch, weil Familienzuschläge nicht ewig gezahlt werden und nicht relevant für die Pension sind. Das ist ja aber ein anderes Fass, denn ich sehe auch, dass man Familien in teuren Wohngegenden anders besolden sollte, wenn man es mit dem Alimentationsprinzip ernst meint.

Ich folge der Diskussion hier seit Beginn. Das BVerfG hat 2020 beschlossen:

Zitat
[...] Insbesondere ist [der Besoldungsgesetzgeber] frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 61).

Ich und scheinbar auch das Land sehen bei dieser Regelung den Wohnort als geeignetere Grundlage, als den Dienstort. Da wurde nichts anders gedeutet, umsegelt wurde sicherlich eine generelle Anhebung der Besoldung, welche ich wie oben geschrieben ebenfalls sinnvoll finde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 29.09.2022 13:49
@ nevarro

Auch wenn Sie sich schon ihre Meinung gebildet haben.

Nein es liegt nicht an der Ermangelung von Argumenten, diese wurden hier im Forum schon auf vorherigen Seiten dargestellt.

Es liegt einfach daran, dass ich mir nicht die Arbeit machen möchte all diese Punkte aus den vorherigen Beiträgen rauszusuchen.

Aber vielleicht machen sie das ja selber in Eigenrecherche in einer WG...

Vielleicht hilft auch dieser Beitrag

Von SwenTanortsch

Da der nordrhein-westfälische Gesetzgeber jedoch keinen Ortszuschlag gewährt, sondern einen an den Familienstatus gebundenen regionalen Ergänzungszuschlag, hätte er darüber hinaus das beachten müssen, was ich eingangs an Rentenonkel und NordWest geschrieben habe. Das hat der Gesetzgeber aber ebenfalls wie alle anderen auch nicht hinreichend getan. Als Folge ist auch diese Regelung nicht hinreichend prozeduralisiert und entsprechend verfassungswidrig.

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf


https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/

 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.09.2022 07:53
@smiteme

Wenn Du das selber gelesen hast dürfte Dir klar sein, dass Du auch bei einem alternativen Ortszuschlag, der losgelöst vom Familienzuschlag ist, nicht weiter profitieren würdest. Auch hier würde aller Voraussicht nach der Wohn- und nicht der Dienstort gewählt werden.

Bei einer generellen Erhöhung der Besoldung für eine amtsangemessene Alimentation sind wir ja wie gesagt einer Meinung.

Beste Grüße in die Eifel!

Aber vielleicht machen sie das ja selber in Eigenrecherche in einer WG...

PS: Das Sie zur höflichen Anrede schreibt man übrigens groß. Sonst fragen sich nachher noch alle, welche Gruppe Du mit der Anspielung meinst. Wenn Du bei der Verwendung unsicher bist, empfehle ich das Internet-Du.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 08:19
@ nevarro

Es scheint so als hätten Sie es abschließend nicht verstanden, aber nun gut sei es drum.

Eventuell noch Mal die Sie:

Die getroffenen Regelungen sind nicht konsequent umgesetzt und inhaltlich zum Teil extra falsch gedeutet.

Auch wenn sie es ggfls. mit ihrer nicht sehen/wahrhaben wollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 30.09.2022 09:55
Über die unterschiedliche Höhe der kinderbezogenen Besoldungsbestandteile kann man natürlich diskutieren. Ich denke allerdings, dass der wesentliche Faktor weder die 500g-Packung Nudeln noch der Platz im PKW ist. Entscheidend ist eher, dass mit steigender Kinderzahl ein höherer Zeitaufwand in der privaten Haushalts- und Lebensführung entsteht, der das verfügbare Zeitvolumen der Eltern für Erwerbsarbeit verringert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 10:22
@ Opa

Das mag alles sein und ist auch in Ordnung man braucht mit Kindern auch mehr Geld, das ist unstrittig.

Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.

Das einzige was hier nicht in Ordnung ist, ist die diffenzierte Behandlung der Kinder.

Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.

Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: xap am 30.09.2022 13:38
Was hindert den Beamten eigentlich den Hauptwohnsitz nach München zu verlegen? Vorausgesetzt es besteht die Möglichkeit der Ummeldung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.09.2022 13:42
Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.

Dass der Ort ab dem dritten Kind per se keine Rolle mehr spielt, stimmt ja nicht, wenn Du im gleichen Atemzug sagst, dass dieser bei den Familienzuschlägen 2 & 3 ausschlaggebend ist. FZ4 bekommst Du ja nur mit zwei weiteren Kindern mit ihren FZ-Komponenten, die bereits die Wohnkosten beinhalten. Es macht vor allem dann keinen Sinn hier nur in Bezug auf eine Begründung zu argumentieren und dies dann, wie von Dir pauschalisiert zu begründen, wenn man bedenkt, dass man für Kinder ab dem dritten Kind einen höheren Familienzuschlag bekommt, als die Differenz von FZ1 -> FZ2 Mietstufe VII oder FZ2 Mietstufe VII -> FZ3 Mietstufe VII.

Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.

Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).

Richtig. Er hätte den Dienstort wählen können, hat er aber nicht. Wird er auch nicht, weil es mit Blick auf die Alimentation der Beamten keinen Sinn macht. Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen durchschnittlichen Boden-/Kauf-/Mietpreisen und dem Wohnort. Man zahlt ja als Beamter/Beamtin am Wohnort Miete bzw. Kaufpreise und nicht am Dienstort. Wenn ich als Besoldungsgesetzgeber nun also dafür sorgen möchte, dass meine Beamten anständig bzw. anständiger (wie gesagt, wir sind uns bei der Grundbesoldung einig, dass diese nicht hoch genug ist) alimentieren möchte, muss ich mir ja anschauen, was die Grundlage für die Festlegung der Alimentationshöhe ist. Und das sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort. Nur weil Du aus der Eifel nach Köln, also von günstig nach teuer pendelst, heißt es ja nicht, dass es nicht auch Beamte gibt, die bspw. von Düsseldorf (Mietstufe VI) nach Krefeld (Mietstufe IV) oder Duisburg (Mietstufe III) pendeln und dort arbeiten.

Deine Argumentation diesbezüglich wird nicht stimmiger, nur weil Du selber einzig von der Variante der Ortszuschläge nach Dienstort profitieren würdest. Dein Wunschdenken ist die einzige Grundlage deiner "Argumentation", weil Du dich bspw. an Begründungen aufhängst. Bei FZ2 & FZ3 reicht hierfür logisches Denken, bei den folgenden Familienzuschlägen ist es wie oben beschrieben unerheblich.

Klag doch einfach. Am Ende gibt es vielleicht für alle etwas mehr und für den Rest eine Begründung ohne zusätzliches Plus für dich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.09.2022 13:46
Was hindert den Beamten eigentlich den Hauptwohnsitz nach München zu verlegen? Vorausgesetzt es besteht die Möglichkeit der Ummeldung.

Wie von mir bereits geschrieben:

Vermutlich die absurden Preise in München, sodass insbesondere bei doppelter Haushaltsführung kein Positiv-, sondern ein deutlicher Negativeffekt entsteht.

Es gibt ja nicht einfach mehr Geld, ohne Kehrseite. Wer einen höheren, in den Familienzuschlag integrierten, Regionalzuschlag erhält, zahlt im Schnitt höhere Mieten.

Das einzige, was man kritisieren kann ist, warum jemand im Neubau in Duisburg mit 11 Euro pro Quadratmeter weniger Zuschlag bekommt, als jemand mit Uraltvertrag zu 7,50 Euro pro Quadratmeter in Köln. Aber man muss eben mit Durchschnittswerten rechnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.09.2022 13:58
Immer schon Widerspruch einlegen. Ich glaube zwar nicht, dass der waren Geldregen irgendwann kommt. Aber man weiß ja nie.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 30.09.2022 14:25
Das einzige, was man kritisieren kann ist, warum jemand im Neubau in Duisburg mit 11 Euro pro Quadratmeter weniger Zuschlag bekommt, als jemand mit Uraltvertrag zu 7,50 Euro pro Quadratmeter in Köln. Aber man muss eben mit Durchschnittswerten rechnen.

Das ist ein weiterer Aspekt, der nahelegt, dass jegliche Zuschläge stets Detailregelungen bleiben müssen, wie es das BVerfG auch geurteilt hat. Ich drehe den Spieß mal rum: Warum sollte ein Beamter, der im geerbten Haus in München wohnt, überhaupt einen Ortszuschlag erhalten wenn der Zuschlag stärker die tatsächlichen Bedarfe berücksichtigen soll? Diese Frage müssten mir die Verfechter der Fertilitäts- und Wohnortboni mal erklären...

Die Alimentation ist primär am ausgeführten Amt auszurichten. Anderes gilt erst ab dem dritten Kind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 14:55
Die Quizfrage ist warum sollte überhaupt jemand mehr Geld bekommen aufgrund des Wohnsitzes?

Entweder pendelt man oder hat höhere Mieten.

@nevarro
Eins ist sicher, es werden bestimmt Beamte dagegen klagen, da hier keine hinreichende Begründung vorgelegt wurde und die aktuelle Regelung weder was mit dem Leistungsprinzip noch mit der amtsangemessen alimenation zu tun hat. Zudem wird das ganze Besoldungsgefüge verzerrt.

Wenn sie meinen, dass es in Ordnung ist, dass man nun als a5 er den Wohnort zu wechseln und einfach ein paar Kinder in die Welt zu setzten um mehr Geld zu bekommen, OK.  Das ist keine Verzerrung? Klar kann auch der a13er umziehen und mehr Kinder bekommen aber spiegelt das, dass Leistungsprinzip wieder?

Egal wie sie es drehen möchten... Evtl auch Mal diesen Beitrag lesen:

https://www.dgb.de/themen/++co++3aca8430-f2c4-11ec-8fd3-001a4a160123


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 30.09.2022 15:06
Hallo Herr Smiteme,
Sie wirken polemisch und frustriert. Vllt schauen Sie einmal weniger nach links und rechts und nur auf sich selbst. Auch bei Ihnen ist das Gras grün und demnächst sogar ein wenig grüner…;-)
Mit besten den Grüßen aus dem sonnigen Münster in Westfalen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.09.2022 15:07
Die Quizfrage ist warum sollte überhaupt jemand mehr Geld bekommen aufgrund des Wohnsitzes?

Entweder pendelt man oder hat höhere Mieten.

Darf ich annehmen, dass Du ebenfalls die Pendlerpauschale abschaffen möchtest? Oder ist das gesondert zu betrachten, weil sie nicht auf Beamte limitiert ist und vor allem weil Du davon massiv profitierst?

Ich verstehe nicht, warum der Steuerzahler deine Wohnortwahl so massiv (habe ich ja vorgerechnet) querfinanzieren soll.

@nevarro
Eins ist sicher, es werden bestimmt Beamte dagegen klagen, da hier keine hinreichende Begründung vorgelegt wurde und die aktuelle Regelung weder was mit dem Leistungsprinzip noch mit der amtsangemessen alimenation zu tun hat. Zudem wird das ganze Besoldungsgefüge verzerrt.

Wenn sie meinen, dass es in Ordnung ist, dass man nun als a5 er den Wohnort zu wechseln und einfach ein paar Kinder in die Welt zu setzten um mehr Geld zu bekommen, OK.  Das ist keine Verzerrung? Klar kann auch der a13er umziehen und mehr Kinder bekommen aber spiegelt das, dass Leistungsprinzip wieder?

Egal wie sie es drehen möchten... Evtl auch Mal diesen Beitrag lesen:

Wo wir beim Thema "drehen" sind. Du bist echt die Definition des Fähnchens im Winde. Erst argumentierst Du für Orstzuschläge nach dem Dienstort (weil es Dir besser passt). Dann wieder generell dagegen, weil Du ein komplettes Einkassieren für wahrscheinlicher hältst, damit keiner profitiert, wenn Du schon nicht auch profitierst. Sehr verwunderlich und je nach Position als Beamter auch besorgniserregend mit Blick auf die geistige Fitness.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.09.2022 16:38
@ Emdy und alle „Fertilitätsbonus“-Schreihälse

Wenn mir einer mit einer gut gemachten validen Studie zeigen kann, das ich anhand meines mit 15% über dem Hartz4 Satz alimentierten 3. Kind Reichtümer anhäufe, lade ich ihn gerne herzlich von diesen Reichtümern zum Essen ein.

Ansonsten ist es mir nach wie vor ein Rätsel wieso jeder Beamte so alimentiert werden muss als ob er in Mietenstufe VII lebt und 2 Kinder hat.

Was passiert eigentlich wenn eines Tages das BVG nur die Prozedualisierung rügt. Sinngemäß: Liebes Land NRW, es ist ok, wenn du die Besoldung neu strukturierst. Dann müsst du es aber richtig machen und es gut begründen? 

 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 16:58
@ nevarro

An mir haben sie wohl einen Narren gefressen, was?

Die Pendlerpauschale ohh ja, die bringst voll. Davon mach ich einen riesigen Sprung... Und mache eine Weltreise, jetzt wo sie mich drauf hinweisen sehe ich es erst....

Und nein, kein Fähnchen im Wind. Das zeigt nur auf, wie die Besoldungsstruktur durch die Neuregelung verrerrt wird. Aber sie können ja ruhig bei ihrer Wirklichkeit bleiben.

Haben sie sich überhaupt die Mühe gemacht die verlinkten Beiträge zu lesen? Wahrscheinlich nicht... Sonst würden sie nicht solche antworten geben
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 30.09.2022 17:04
Was wird denn an der Besoldungsstruktur bitte verändert, Herr Smiteme? Mir scheint, Sie haben überhaupt nicht verstanden worum es eigentlich geht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 17:20
Dann erklären sie es mir doch bitte Herr Lehrerspecht, worum geht es denn eigentlich?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 30.09.2022 17:33
Kein Problem. Es geht um die Familienzuschläge und nicht um die Besoldungsstruktur. Da bleibt alles beim Alten…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 17:39
 ::)

Aber durch die neuen Familienzuschläge ab 12.2022 wird die Besoldungsstruktur doch stark verzerrt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 30.09.2022 17:43
@ nevarro

An mir haben sie wohl einen Narren gefressen, was?

Die Pendlerpauschale ohh ja, die bringst voll. Davon mach ich einen riesigen Sprung... Und mache eine Weltreise, jetzt wo sie mich drauf hinweisen sehe ich es erst....

Und nein, kein Fähnchen im Wind. Das zeigt nur auf, wie die Besoldungsstruktur durch die Neuregelung verrerrt wird. Aber sie können ja ruhig bei ihrer Wirklichkeit bleiben.

Haben sie sich überhaupt die Mühe gemacht die verlinkten Beiträge zu lesen? Wahrscheinlich nicht... Sonst würden sie nicht solche antworten geben

Habe ich nicht. Aber hier schreibt niemand so wirr und inkonsequent wie Du und trägt das dabei noch so stolz vor der eigenen Brust.

Ich habe die Links alle gelesen. Ich bin da auch ganz entspannt. Bei mir wird es dank Kind und Mietstufe 6 bzw. bald 5 und der jährlichen Widersprüche gegen die Besoldungshöhe eine Win-Win-(Win-)Situation. Entweder werde ich im Vergleich zu heute deutlich höher besoldet, weil die Grundbesoldung angehoben wird oder weil die Familienzuschläge wie geplant nach Wohnort greifen.

Ich hoffe für Dich auf eine Win-Situation. Vielleicht mit Ortszuschlägen für weit pendelnde Eifler mit Grundlage des Dienstortes. Oder doch lieber durch eine höhere Grundbesoldung. Ich weiß es nicht mehr. Aber Du ja auch nicht.

An der Stelle lasse ich Dich und Deine wirren Vorstellungen auch in Ruhe. Keine Sorge.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 30.09.2022 17:46
Was wird denn bitte verzerrt? Den Gedanken kann ich nicht nachvollziehen, sorry, Herr Smiteme!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 17:47
Evtl kopier ich hier Mal den entsprechenden Betrag rein.

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf

Ab Seite 37-39

d) Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant im Frühjahr 2022 ein Paket von drei gesetzlichen
Regelungen, „welches neben der Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamten- und Richterbe-
reich auch die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation der
vierköpfigen Familie (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18)“
vorsehe.297 Sie interpretiert damit aber bereits im Vorfeld ihrer Maßnahmen die genannte bundesver-
fassungsgerichtliche Rechtsprechung ebenfalls sachlich problematisch, da diese nicht die „Alimen-
tation der vierköpfigen Familie“ behandelt, sondern unter anderem Direktiven zur Bemessung der
Mindestalimentation erstellt, die Beachtung finden müssen bei der Prüfung des verfassungskonfor-
men Gehalts des jeweils zu betrachtenden Besoldungsgesetzes. Der verfassungskonforme Gehalt
kann dabei nicht auf die vierköpfige Beamtenfamilien verkürzt werden, da es verfassungsrechtlich
keine Regelungen geben kann, die die amtsangemessene Alimentation auf vierköpfige Beamten-
und Richterfamilien begrenzen könnten (vgl. zur prinzipiellen Problematik oben S. 10 f.).
Ohne dass jenes „Gesetzespaket“ hier im Detail betrachtet werden könnte, lässt sich die Problema-
tik der geplanten Regelungen bereits an wenigen Beispielen exemplifizieren.298 So plant ebenfalls
die nordrhein-westfälische Landesregierung der in einem hohen Maße gegebenen Unteralimentati-
on299 in Fortführung der gerade skizzierten fehlerhaften Betrachtung ab Dezember 2022 durch stark
erhöhte Familienzuschläge zu begegnen, die darüber hinaus sowohl nach Besoldungsgruppen als
auch regional differenziert werden sollen.300 Während die Differenzierung nach Besoldungsgruppen
insgesamt nur zu marginalen Unterschieden führt, hat die Differenzierung der Familienstufen nach
dem Wohnort, aufbauend auf den Wohngeldstufen des Wohngeldgesetzes, stark unterschiedliche Fa-
milienzuschlagsbeträge je Kind zur Folge.301 Bislang weisen die Familienzuschläge in der ersten
Stufe eine Höhe von 143,16 € auf und in der zweiten und dritten jeweils einheitlich 130,87 €.302 Die
geplante Neuregelung sieht in der ersten Stufe der Besoldungsgruppen A 7 und A 8 unabhängig vom
Wohnort 147,18 € vor, an einem Wohnort der Mietenstufe I in der zweiten 134,53 € und in der drit-
ten 362,08 €; an einem Wohnort der Mietenstufe VI (der höchsten in Nordrhein-Westfalen) sollen in
der zweiten Familienstufe 548,09 € und in der dritten 780,03 € gewährt werden. Während also an
einem Wohnort der Mietenstufe I die beiden ersten Familienstufen entsprechend der Tarifeinigung
im Öffentlichen Dienst der Länder um jeweils 2,8 % angehoben werden, erfährt die entsprechende
dritte Familienstufe eine Anhebung um rund 177 %. An einem Wohnort der Mietenstufe VI erfolgteine Anhebung der zweiten Familienstufe um rund 319 % und der dritten um rund 496 % gegenüber
2021.

Eine sachliche Rechtfertigung für diese Entscheidungen ist dabei dem Gesetzentwurf nicht zu ent-

nehmen.303 Spätestens die stark ungleiche Behandlung des zweiten gegenüber dem ersten Kind hätte
aber differenziert betrachtet und gerechtfertigt werden müssen, da hier offensichtlich ein System-
wechsel vorliegt, dessen Notwendigkeit sachlich zu begründen gewesen wäre, da Systemwechsel in
besonderem Maße mit Unsicherheiten behaftet und für Prognoseirrtümer anfällig sind, weshalb ge-
rade sie der besonderen prozeduralen Sorgfalt bedürfen, da vom Gesetzgeber, wenn er von der einen
auf eine andere Gestaltungsvariante übergeht, zu beachten ist, dass neben den vom Alimentations-
prinzip gestellten Anforderungen auch den sonstigen verfassungsrechtlichen Vorgaben Genüge ge-
tan wird.304 Ohne eine solche Begründung liegt hier aber offensichtlich sowohl ein Verstoß gegen
die den Besoldungsgesetzgeber treffenden Prozeduralisierungspflichten als auch gegen Art. 3 Abs. 1
GG vor. Darüber hinaus bleibt ebenfalls unklar, wieso die regionale Differenzierung an den Famili-
enzuschlag gebunden wird. Sind doch im Verlauf der letzten Jahre die Unterkunftskosten in Nord-
rhein-Westfalen nicht nur für mehrköpfige Familien, sondern generell stark angestiegen.305 Auch
von daher ist davon auszugehen, dass die geplante Regelung als elementarer Verstoß gegen Art. 3
Abs. 1 GG zu betrachten ist, da die stark erhöhten Familienzuschläge nur für einen kleinen Teil der
Beamten Verbesserungen bieten, von denen deutlich größere Teil vorsätzlich ausgeschlossen wer-
den. Zugleich liegt den gerade dargelegten Entscheidungen keine konkrete Bemessung der Mindest-
und Nettoalimentation zu Grunde, was als eine weitere Verletzung der prozeduralen Pflichten zu be-
trachten ist.306 Als Konsequenz führen die geplanten Regelungen dazu, dass ebenfalls verheirateten
Anwärtern mit zwei Kindern an einem Wohnort, der der Mietenstufe VI unterliegt, entsprechende
Familienzuschläge in Höhe von 927,31 € gewährt werden sollen.307 Damit wird der Anwärtergrund-
betrag in Höhe von 1.349,78 € allerdings um rund 69 % erhöht.308 Eine solche Regelung führte inso-
fern zu einer Art Nebenbesoldung, die sich ganz sicher nicht hinsichtlich des Leistungsprinzips und
des allgemeinen Gleichheitssatzes sachgerecht begründen ließe, da auch hier offensichtlich keine
Gleichbehandlung im Sinne des Leistungsprinzips erfolgt. Darüber hinaus sieht es das Bundesver-
fassungsgericht als praktisch selbstverständlich an, dass der Kindesunterhalt einer Familie mit ei-
nem oder zwei Kindern ganz überwiegend aus den allgemeinen, d.h. „familienneutralen“ Gehaltsbe-
standteilen bestritten werden kann, weshalb die hinzutretenden kinderbezogenen Gehaltsbestandtei-
le erheblich unterhalb der Beträge bleiben können, die die Rechtsordnung als Regelsätze für den
Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt.309 Auch das verdeutlicht den verfas-
sungswidrigen Gehalt der geplanten Regelung.
Am Ende basiert das Fundament insgesamt auf einem offensichtlich vorsätzlich falschen Verständ-
nis der Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Jener Vorsatz lässt sich daran ab-
lesen, dass die entsprechende Gesetzesbegründung die zu beachtende Rechtsprechung des Bundes-
verfassungsgerichts zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus zunächst umfassend referiert, um
sie dann allerdings hinsichtlich der Unterkunftskosten gezielt falsch anzuwenden.310 Die maßgeblichen bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven betrachten hinsichtlich der kalten Unterkunftskos-
ten das 95 %-Perzentil als Grundlage einer realitätsgerechten Bemessung des Grundsicherungsni-
veaus und weisen eine am Wohngeld orientierte Methodik explizit zurück, da sich der Besoldungs-
gesetzgeber einer aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtung nicht mit Blick auf Sozi-
alleistungsansprüche entledigen kann.
311 Jenes 95 %-Perzentil betrug in Nordrhein-Westfalen im
Jahr 2020 1.000,- €.312 Darüber hinaus ist es dem Besoldungsgesetzgeber nach der realitätsgerecht
vorgenommenen Bemessung des Grundsicherungsniveaus, der Mindest- und der tatsächlich ge-
währten Nettoalimentation gestattet, anhand der Mietenstufen des Wohngeldgesetzes die Besoldung
regional zu differenzieren.313 Er darf also eine sich an den Mietenstufen orientierende Abstufungen
der Besoldung vornehmen, muss dafür aber zuvor erst einmal auch hinsichtlich der Unterkunftskos-
ten eine realitätsgerechte Basis schaffen. Denn auf dieser Basis hat eine nachfolgend vorgenomme-
ne Besoldungsdifferenzierung neben den vom Alimentationsprinzip gestellten Anforderungen auch
den sonstigen verfassungsrechtlichen Vorgaben Genüge zu tun.314 Damit hat der Besoldungsgesetz-
geber hinsichtlich der Beachtung realitätsgerechter Unterkunftskosten Sorge zu tragen, dass die von
ihm vorgenommene Regelung nicht zu einer offensichtlichen Verzerrung der Besoldungsstruktur
mit der Folge führe, dass vielfach eine (regionale) Einebnung sowohl der Wertigkeit von Ämtern als
auch der Staffelung von Gehältern zu erwarten wäre.315 Dem Gesetzespaket sind aber an keiner Stel-
le entsprechende Bemessung zu entnehmen. Dahingegen wird sachwidrig sogleich auf die Mieten-
stufen abgestellt.316 Das dürfte einer der zentralen Gründe dafür sein, dass die verpflichtend zu er-
folgende Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation sowie die Gegen-
überstellung der gewährten Nettoalimentation unterlassen wird.317 Denn die Wohngeldsätze insbe-
sondere in den unteren Mietenstufen verfehlen das 95 %-Perzentil erheblich, wodurch keine reali-
tätsgerechte Betrachtung der kalten Unterkunftskosten möglich ist. So liegt beispielsweise der
Höchstbetrag für eine vierköpfige Familie in der Mietenstufe I bei 568,- € und damit um mehr als
40 Prozent unterhalb des 95 %-Perzentils.318
Die Kosteneinsparungen durch die offensichtlich ebenfalls nicht gleichheitsgerecht vollzogene Be-
soldungsanpassung fallen genauso wie in Baden-Württemberg immens aus. So geht die Landesre-
gierung davon aus, dass durch „die Neuregelung der Alimentation von Familien mit einem oder
zwei Kindern […] für den Landeshaushalt ab dem Jahr 2022 Mehrausgaben von jährlich rd. 445,3 €
Mio. Euro“ entstehen würden.319 Zugleich hebt sie Mehrkosten von rund 56 Mio. € durch die Erhö-
hung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 % im Dezember 2022 hervor.320 Auf dieser
Grundlage ist davon auszugehen, dass durch eine einprozentige Erhöhung der Grundgehaltssätze
monatliche Mehrkosten von rund 20,- Mio. € bzw. jährlich 240 Mio. € entstehen würden. Da von ei-
ner Lücke von rund 20 % zwischen der Mindest- und tatsächlich gewährten Nettoalimentation auszugehen ist,321 würde also eine Anhebung der Grundgehaltssätze zu Mehrkosten von knapp fünf
Mrd. € führen; sie würden dann also mehr als zehn Mal so hoch liegen, worin sich der extreme Ver-
stoß gegen das allgemeine Gleichheitsgebot bricht. Da das Land 2022 von Einnahmen und Ausga-
ben von rund 87,5 Mrd. € ausgeht,322 benutzt es also weiterhin die ihm unterworfenen Beamten mit-
tels eines „Sonderopfers“ zur Haushaltskonsolidierung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 30.09.2022 17:53
...ist das die Stellungnahme von ST, der unter der obigen "Vereinigung" als TS (also seinem richtigen Namen) mitarbeitet? 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 30.09.2022 18:47
Denke schon der Link war zumindest von user SwenTanortsch

Unabhängig davon hier auch noch ein interessanter Artikel vom Gewerkschaftsbund  über den aktuellen Besoldungs-Murks der Länder

https://www.dgb.de/themen/++co++3aca8430-f2c4-11ec-8fd3-001a4a160123
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 02.10.2022 08:46
Guten Morgen Herr Smiteme,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie fordern, dass die Grundbesoldung/Dienstbezüge um 20% angehoben werden sollten? Falls ja, ist dieses völlig utopisch - vor allem vor dem Hintergrund, dass es um die zu niedrige Allimentation von Familien geht und nicht der pro Kopf/Single Besoldung….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 02.10.2022 08:59
Ich fordere wie gesagt nichts, sondern weiße darauf hin, das die aktuelle Regelungen so wie diese nun ausgestaltet sind, nicht dazu ausreichen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen.

Den Beitrag habe ich ja nicht selber geschrieben sondern aus dem verlinkten Beitrag kopiert, den Herr Dr. Schwan geschrieben hat.

Auch wenn ich aus Ihrer Sicht anscheinend etwas naiv oder polemisch bin, sind, wenn sie sich eingehend mit der Materie beschäftigt haben, einige Dinge inkonsequent umgesetzt, manches nicht berücksichtigt und oder im Sinne des Landes umgedeutet bzw. Extra nicht erläutert und oder weggelassen worden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass gegen die Neuregelung einige klagen werden. Ich für meinen Teil werde jährlich einen Widerspruch schreiben.

Das Problem des Landes ist halt, dass es den Harz 4 Vergleich zu der niedrigsten Besoldung A5 mit Familie (4 Personen) machen und dann 15% mehr geben muss. Dies hat dann wegen dem Abstandsgebot einen unmittelbare Auswirkung auf alle anderen Entgeltgruppen. Daher ist das Land um Geld zu sparen den Weg über die Familienzuschläge gegangen... Mit den aktuellen handwerklichen Fehlern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 02.10.2022 09:11
Guten Morgen Herr Smiteme..
...köstlich... :D

...gibts hier einen neuen Foren-Knigge? 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 02.10.2022 09:14
 Warum nicht  ;)
Wäre doch Mal was
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 02.10.2022 11:11
...vor allem vor dem Hintergrund, dass es um die zu niedrige Allimentation von Familien geht und nicht der pro Kopf/Single Besoldung….

Guten Morgen Herr Lehrerspecht, Ihre oben zitierten Zeilen haben mich nachdenklich bezüglich Ihrer Expertise in der hier diskutierten Sache gemacht. Ich möchte Sie höflichst bitten, sich des Beschlusses 2 BvL 4/18 nochmals intensiv anzunehmen. Kläger waren dort Richter im Land Berlin, die sich explizit gegen die Höhe ihres Grundgehaltes wendeten und letztlich Nachzahlungen i.H.v. über 60.000€ erhielten.

Von Zurechtweisungen derlei Gestalt, kinderlose Beamte seien nicht Betroffene des Beschlusses verwahre ich mich ausdrücklich.

Herzlichst emdy
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 02.10.2022 11:20
Mal jetzt eine andere Frage:

Ein Kollege, A13, 3 Kinder, bekam bereits 2021 die Nachzahlung des Familienzuschlags für das 3. Kind.
Er sagte mir, über 600 Euro brutto monatlich.
Gehen wir also von 7500 Euro brutto aus. Steuerklasse 3 - meine ich.
Er behauptet, bei der Nachzahlung für 12 Monate wären von 7500 brutto nur maximal 1500 netto über geblieben!
Hab gesagt, er solle mal seine Frau fragen, ob die das Geld durchgebracht hat.
Das kann ja nicht stimmen, oder?
Wenn ich jetzt für 2022 im Dezember ne Nachzahlung von 6000 brutto hab bei Steuerklasse 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3, dann bleiben da doch nicht nur 1500 Euro netto über...?
 :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 02.10.2022 11:30
Da stimmt irgendwas nicht…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 02.10.2022 11:31
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 02.10.2022 11:38
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.


Zahlt man darauf denn einen erhöhen Steuersatz?
Oder den Satz, den ich auch sonst zahle...
20 Prozent oder so ähnlich....?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 02.10.2022 12:00
Es zählt einfach als Einkommen… Den Rest kannst su selbst ausrechnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 02.10.2022 12:05
Du zahlst keinesfalls einen höheren Steuersatz als 42% (45% Höchststeuersatz können wir außen vor lassen). Weder auf die reguläre Besoldung noch auf Nachzahlungen. Deswegen habe ich das so knapp beantwortet.

Die Nachzahlung stellt (wer mehr Ahnung hat bitte korrigieren) steuerrechtlich einen sonstigen Bezug dar. Der wird deinem regulären Jahresbruttogehalt hinzugerechnet und daran der Steuersatz festgelegt. Es ist also so wie Bastel schreibt, der Hund ist woanders begraben.

Bei mir war es so, dass von den 300 € Energiepauschale genau 174 € angekommen sind (also wurden 42% abgezogen).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 02.10.2022 12:44
Du zahlst keinesfalls einen höheren Steuersatz als 42% (45% Höchststeuersatz können wir außen vor lassen). Weder auf die reguläre Besoldung noch auf Nachzahlungen. Deswegen habe ich das so knapp beantwortet.

Die Nachzahlung stellt (wer mehr Ahnung hat bitte korrigieren) steuerrechtlich einen sonstigen Bezug dar. Der wird deinem regulären Jahresbruttogehalt hinzugerechnet und daran der Steuersatz festgelegt. Es ist also so wie Bastel schreibt, der Hund ist woanders begraben.

Bei mir war es so, dass von den 300 € Energiepauschale genau 174 € angekommen sind (also wurden 42% abgezogen).

Danke für die Info.
Mein Steuersatz liegt laut Berechnung online bei 17 Prozent.
Ich hab noch A12 und meine Frau hat nen 450 Euro-Job plus 12000 Euro pro Jahr ca.!
Also wir kommen als Ehepaar nicht auf über 75.000 Euro...!

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 02.10.2022 13:25
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.


Zahlt man darauf denn einen erhöhen Steuersatz?
Oder den Satz, den ich auch sonst zahle...
20 Prozent oder so ähnlich....?

Vorsicht!

Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
Die Nachzahlung wird wahrscheinlich für alle Monate nachberechnet werden, weil es im laufenden Jahr passiert. Die Steuer darauf wird sicher höher liegen als die normalen 20%, weil der Steuertarif linear/progressiv ist.

Der Rechner kann das ganz gut rechnen, wenn man im Feld Zulage den erhöhten Kinderzuschlag als Differenz zu jetzigen eingibt. Nur auf den Monat berechnet, wird die Steuer auf die Erhöhung des Familienzuschlags bei mir grob bei 35% liegen.
Das wäre mMn aber auch die Steuer auf die Nachzahlung, weil die wie oben geschrieben auf die einzelnen Monate gerechnet werden wird.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 02.10.2022 15:15
Wenn die Nachzahlung für mehrere Jahre ist, kann die sog. Fünftelregelung angewandt werden. Wenn diese Regelung immer noch ungünstiger ist, als wenn du regulär in den vorhergehenden Jahren den Zuschlag bekommen hättest, kannst du gegenüber deinen Dienstherr einen sog. Steuerschaden geltend machen. Schließlich hat er ja durch die Nachzahlung eine Fürsorgepflichtverletzung zugegeben und ist ursächlich für die erhöhte Steuerzahlung zuständig. Du kannst hierzu auch einen Steuerberater hinzuziehen, der dich berät, und auch diese Kosten geltend machen, wenn dir ein Steuerschaden durch diese Nachzahlung entstanden ist.
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung und dein Risiko. Man kann hierzu aber googeln. Ich bin nicht mehr bereit meinem Dienstherrn noch irgendwas zu schenken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 02.10.2022 17:32
Du zahlst keinesfalls einen höheren Steuersatz als 42% (45% Höchststeuersatz können wir außen vor lassen). Weder auf die reguläre Besoldung noch auf Nachzahlungen. Deswegen habe ich das so knapp beantwortet.

Die Nachzahlung stellt (wer mehr Ahnung hat bitte korrigieren) steuerrechtlich einen sonstigen Bezug dar. Der wird deinem regulären Jahresbruttogehalt hinzugerechnet und daran der Steuersatz festgelegt. Es ist also so wie Bastel schreibt, der Hund ist woanders begraben.

Bei mir war es so, dass von den 300 € Energiepauschale genau 174 € angekommen sind (also wurden 42% abgezogen).

Die 17% sind vermutlich dein Durchschnitt... Um das Ganze zu verstehen google mal progressive Einkommenssteuer...

Danke für die Info.
Mein Steuersatz liegt laut Berechnung online bei 17 Prozent.
Ich hab noch A12 und meine Frau hat nen 450 Euro-Job plus 12000 Euro pro Jahr ca.!
Also wir kommen als Ehepaar nicht auf über 75.000 Euro...!

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 03.10.2022 18:06
Wenn die Nachzahlung für mehrere Jahre ist, kann die sog. Fünftelregelung angewandt werden. Wenn diese Regelung immer noch ungünstiger ist, als wenn du regulär in den vorhergehenden Jahren den Zuschlag bekommen hättest, kannst du gegenüber deinen Dienstherr einen sog. Steuerschaden geltend machen. Schließlich hat er ja durch die Nachzahlung eine Fürsorgepflichtverletzung zugegeben und ist ursächlich für die erhöhte Steuerzahlung zuständig. Du kannst hierzu auch einen Steuerberater hinzuziehen, der dich berät, und auch diese Kosten geltend machen, wenn dir ein Steuerschaden durch diese Nachzahlung entstanden ist.
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung und dein Risiko. Man kann hierzu aber googeln. Ich bin nicht mehr bereit meinem Dienstherrn noch irgendwas zu schenken.

Die Nachzahlung im Dezember bezieht sich ja nur auf das Jahr 2022. Da kann man also nichts machen, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 03.10.2022 21:44
Wie schon oben geschrieben, geh ich davon aus, dass die Nachzahlung für jeden Monat des Jahres einzeln berechnet wird und nicht als einmaliger Batzen im Dezember versteuert wird. Wenn das der Fall ist, wird es so schlimm nicht werden mit den Steuern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 04.10.2022 08:17
Wie schon oben geschrieben, geh ich davon aus, dass die Nachzahlung für jeden Monat des Jahres einzeln berechnet wird und nicht als einmaliger Batzen im Dezember versteuert wird. Wenn das der Fall ist, wird es so schlimm nicht werden mit den Steuern.

Richtig - so war es bei anderen Nachzahlungen auch..zB bei den Erfahrungsstufen gab es Nachzahlungen für mehrere Jahre und einen dicken Batzen Abrechnungen, da jeder Monat einzeln nachberechnet wurde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 04.10.2022 13:57
Mal jetzt eine andere Frage:

Ein Kollege, A13, 3 Kinder, bekam bereits 2021 die Nachzahlung des Familienzuschlags für das 3. Kind.
Er sagte mir, über 600 Euro brutto monatlich.
Gehen wir also von 7500 Euro brutto aus. Steuerklasse 3 - meine ich.
Er behauptet, bei der Nachzahlung für 12 Monate wären von 7500 brutto nur maximal 1500 netto über geblieben!
Hab gesagt, er solle mal seine Frau fragen, ob die das Geld durchgebracht hat.
Das kann ja nicht stimmen, oder?
Wenn ich jetzt für 2022 im Dezember ne Nachzahlung von 6000 brutto hab bei Steuerklasse 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3, dann bleiben da doch nicht nur 1500 Euro netto über...?
 :o

Der Besoldungsgesetzgeber hat im letzten Jahr den Familienzuschlag (bei Vollzeit) für das dritte Kind um 409,26 EUR brutto auf 807,15 EUR brutto angehoben. Somit sind im Dezember rund 5000 EUR brutto nachgezahlt worden, was definitiv mehr als 1500 EUR gewesen sein müssen.

Es sei denn, der Kollege arbeitet nur Teilzeit, dann wäre die Differenz zu erklären...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 06.10.2022 11:47
Hallöchen in die Runde,
ich gehe mal davon aus, dass mich mit 2 Kindern und Familienzuschlag der Stufe 1 die Erhöhung nicht betreffen wird, oder?
Meine Frau hat zum 1.09.22 vom Land zum Bund gewechselt und bekommt ja eh die Stufe 2 und auch das Kindergeld für beide.

Beste Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 06.10.2022 15:56
Hallöchen in die Runde,
ich gehe mal davon aus, dass mich mit 2 Kindern und Familienzuschlag der Stufe 1 die Erhöhung nicht betreffen wird, oder?
Meine Frau hat zum 1.09.22 vom Land zum Bund gewechselt und bekommt ja eh die Stufe 2 und auch das Kindergeld für beide.

Beste Grüße

In welcher Mietenstufe wohnt Ihr?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 06.10.2022 16:27
Wir haben hier ein Haus in NRW und haben die Mietenstufe 4.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 06.10.2022 16:44
Wir haben hier ein Haus in NRW und haben die Mietenstufe 4.

Dann müsste Deine Ehefrau bei einer Vollzeitstelle für die Monate Januar bis August 2022 monatlich 634,42 EUR brutto nachgezahlt bekommen.

Ob, wann und in welcher Höhe es einen erhöhten (Familien-)Zuschlag für Bundesbeamte gibt, wird derzeit im zuständigen Bundesministerium beraten und steht noch aus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 06.10.2022 17:07
Okay, dann weiß ich Bescheid. Ich danke Dir für die schnelle Hilfe.
Wir werden mal darauf achten, ob die Nachzahlung dann auch wirklich erfolgt .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 06.10.2022 19:56
Warum nicht das Kindergeld auf dich übertragen lassen und den erhöhten Familienzuschlag mitnehmen bis der Bund seine Lösung präsentiert hat und dann neu überlegen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 06.10.2022 20:19
Ja, die Idee habe ich auch schon gehabt. Die Frage ist, was am Ende bei rum kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.10.2022 10:42
Wie ist das denn, wenn man zwei Wohnsitze hat?

Einer in Mietstufe 1 und der andere in Mietstufe 5?
Darf man sich das aussuchen?

Oder man Mieter sich in eine WG ein *Lach*
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 07.10.2022 13:56
Hallo Herr Smiteme,
neben Ihrem HAUPTWOHNSITZ, wo Sie entsprechend die meiste Zeit des Jahres wohnen, dürfen Sie soviele ZWEITWOHNSITZE haben, wie es Ihnen gefällt. Mit Blick auf den ab Dezember kommenden Reichtum dürften es ja demnächst einige sein…
Und  p.s. dies ist ein Beamtenforum und Sie sind Landesbeamter des Landes NRW. Es wäre folglich schön, wenn Sie hier nicht allzu laut dazu aufrufen oder damit kokettieren, den Dienstherrn finanziell zu hintergehen. Auch in Ihrem Interesse…;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.10.2022 14:15
@Lehrerspecht

Ein Schelm wer da böses denkt....

Habe ich angedeutet dies zu tun oder wie kommen sie auf die Idee, das ich so etwas in Betracht ziehe oder gar umsetze?

Es war eine Frage, die ich mir gestellt habe, weil ich nirgends lesen konnte was als Wohnort in Frage kommt.

Kein Wohnort in Deutschland  = Wohnort am Dienstort?

Welcher ist zu nehmen wenn man zwei Wohnsitze hat? der Haupt- oder Nebenwohnsitz? Kann man sich das aussuchen? Wo ist hierzu was geschrieben worden?

Können Sie evtl  darauf eingehen bevor sie zu Mutmaßungen und Belehrungen kommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 07.10.2022 14:28
Hallo Herr Smiteme,
anbei die geforderten Infos:

Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag mit der Besoldungserhöhung (Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder) je nach Hauptwohnsitz angehoben…. recht easy zu finden ;-)

Gemäß §22 Bundesmeldegesetz handelt es sich beim Hauptwohnsitz um die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Wenn Sie daher eine Zweitwohnung nutzen, gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der Sie sich überwiegend aufhalten… Hauptwohnsitz—-> mind. 183 Tage.

Beste Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.10.2022 14:34
OK danke, das hatte ich tatsächlich überlesen mit dem Hauptwohnsitz.

Ist hier der steuerrechtliche Wohnsitz mit gemeint?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 07.10.2022 14:44
Herr Smiteme,

bei Ihnen bin ich mir nicht sicher, ob Sie verbittert, ironisch oder nichtsahnend sind. Sehr gut!

Mit ganz flotten Grüßen vom Möhnesee ( Drittwohnsitz)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 07.10.2022 16:20
Ich bevorzuge Schrullig
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Spaz am 10.10.2022 20:34
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Neustrukturierung des Familienzuschlags.
Ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Mietstufe ist 3.

Kann mir jemand bitte einmal sagen mit was ich bei der einmaligen Nachzahlung für das Jahr 2022 bekomme und mit was ich monatlich ab 2023 rechnen kann?

Ich verstehe die Berechnung einfach nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 10.10.2022 22:01
Hallo Spaz,

Das ist hier alles schon tausendmal erklärt worden! Ich glaube, dass es an nicht Verstand mangelt. Ich glaube, dass es an Lust mangelt, sich hier mal einzulesen.

Da es aber für Lehrer keine dummen Fragen gibt. 

Sie werden für das Jahr 2021 483,49€ monatlich im Dezember nachgezahlt bekommen. Das wird für jeden Monat dann einzeln versteuert. (Habe auf einer der letzten Seiten erklärt!)

Ab Januar 23 wird der Familienzuschlag fürs erste und zwei Kind um diese Summe steigen.

Wenn Sie diese Summe in den Rechner bei weitere Zulage eingeben, erhalten Sie auch den ungefähren Zuwachs an Netto.

Am Zuschlag für 3 ff. Kinder ändert sich außer der 2,8 % Anpassung nix.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 10.10.2022 22:52
Wir scheinen alle hier davon auszugehen, dass das Gesetz mit den aktualisierten Tabellen nochmal beschlossen wird. Aber kann es nicht sein, dass die neue schwarz/grüne Mehrheit das eben nicht macht?

Soweit ich sehe muss das Gesetz erst durch die Ausschüsse, dann 2. Lesung und dann Beschluss: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 11.10.2022 01:41
Wieso sollten die das nicht machen? Wenn ich es richtig verstanden habe, waren die Mittel ja für die bald aktualisierende Tabelle berechnet. Man hat aber falsche (niedrigere Werte) ins Gesetz geschrieben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 11.10.2022 07:09
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis geht es ja gar nicht um das Gesetz generell, sondern lediglich um das Aktualisieren. D. h. werden die neuen/korrekten Werte nicht verabschiedet, kommt es zur Auszahlung von nicht korrekten Werte und d. h. du hast die Möglichkeit dagegen erfolgreich zu klagen.

Ich denke aber, dass es dazu nicht kommen wird, da es sich um einen Übertragunsfehler handelte und mit den richtigen Werten im Vorfeld kalkuliert wurde und bei jetziger Verabschiedung der aktuellen (richtigen) Werte keine Mehrkosten für das Land entstehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 17.10.2022 10:04
Wir scheinen alle hier davon auszugehen, dass das Gesetz mit den aktualisierten Tabellen nochmal beschlossen wird. Aber kann es nicht sein, dass die neue schwarz/grüne Mehrheit das eben nicht macht?

Soweit ich sehe muss das Gesetz erst durch die Ausschüsse, dann 2. Lesung und dann Beschluss: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html

Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 17.10.2022 14:32

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 17.10.2022 22:39
Die Nachzahlung für 2022 rückt näher. Eine Äußerung zu den Widersprüchen der Vorjahre gibt es aber immer noch nicht, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheinland am 18.10.2022 17:03

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.

So ist es. Die Änderung ist nächste Woche in der Ausschussberatung und soll dann Anfang November im Landtag verabschiedet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das so passiert, würde ich mal auf 99,99% taxieren...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 18.10.2022 17:48
Die Nachzahlung für 2022 rückt näher. Eine Äußerung zu den Widersprüchen der Vorjahre gibt es aber immer noch nicht, oder?

Bisher noch nicht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 19.10.2022 11:41
Themen wie "verfassungsgemäße Alimentation" würden natürlich die gute Atmosphäre belasten zwischen Staude (CDU) und Wüst (CDU) und werden deshalb besser nicht angesprochen - https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/auftaktgespraech-in-guter-atmosphaere/  >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 19.10.2022 15:56
Themen wie "verfassungsgemäße Alimentation" würden natürlich die gute Atmosphäre belasten zwischen Staude (CDU) und Wüst (CDU) und werden deshalb besser nicht angesprochen - https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/auftaktgespraech-in-guter-atmosphaere/  >:(

"Trotz der vielfältigen gegenwärtigen Krisen verlief dieser erste Austausch angenehm entspannt und überaus offen."

Der dbb bleibt also entspannt. Mh, ich hätte eher erwartet, dass man für die Interessen seiner Mitglieder kämpft und Kritik äußert, wenn Besoldungsgeber massiv gegen diese Interessen verstoßen.

Vorsitzender Staude war von 2007 bis 2014 Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld und ist ganz zufällig auch Mitglied der CDU Bielefeld:
https://www.cdu-bielefeld.de/index.php?ka=1&ska=profil&pid=169

Da war es sicher eine heimelige Runde mit Parteigenosse Wüst...

Ich würde im dbb NRW mal über Neuwahlen nachdenken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Spaz am 19.10.2022 22:25
Hallo Spaz,

Das ist hier alles schon tausendmal erklärt worden! Ich glaube, dass es an nicht Verstand mangelt. Ich glaube, dass es an Lust mangelt, sich hier mal einzulesen.

Da es aber für Lehrer keine dummen Fragen gibt. 

Sie werden für das Jahr 2021 483,49€ monatlich im Dezember nachgezahlt bekommen. Das wird für jeden Monat dann einzeln versteuert. (Habe auf einer der letzten Seiten erklärt!)

Ab Januar 23 wird der Familienzuschlag fürs erste und zwei Kind um diese Summe steigen.

Wenn Sie diese Summe in den Rechner bei weitere Zulage eingeben, erhalten Sie auch den ungefähren Zuwachs an Netto.

Am Zuschlag für 3 ff. Kinder ändert sich außer der 2,8 % Anpassung nix.

Pardon, ich habe ganz vergessen mich für die rasche Antwort zu bedanken!
Ich hatte mir stichprobenartig ein paar Seiten des Threads durchgelesen. Das waren aber scheinbar die falschen, denn auf eine gleich gelagerte Frage/Antwort war ich dabei leider nicht gestoßen.

Naja, nichtsdestotrotz vielen Dank noch einmal!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.10.2022 06:52

"Trotz der vielfältigen gegenwärtigen Krisen verlief dieser erste Austausch angenehm entspannt und überaus offen."

Der dbb bleibt also entspannt. Mh, ich hätte eher erwartet, dass man für die Interessen seiner Mitglieder kämpft und Kritik äußert, wenn Besoldungsgeber massiv gegen diese Interessen verstoßen.

Vorsitzender Staude war von 2007 bis 2014 Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld und ist ganz zufällig auch Mitglied der CDU Bielefeld:
https://www.cdu-bielefeld.de/index.php?ka=1&ska=profil&pid=169

Da war es sicher eine heimelige Runde mit Parteigenosse Wüst...

Ich würde im dbb NRW mal über Neuwahlen nachdenken.
..und wenn die Spitze der Landesregierung dann wechselt, soll beim dbb dann wieder neu gewählt werden und in der Folge bei verdi auch?...was ist das denn für ein Quatsch und vor allem für ein irres Demokratieverständnis
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 20.10.2022 21:51
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 21.10.2022 02:20

"Trotz der vielfältigen gegenwärtigen Krisen verlief dieser erste Austausch angenehm entspannt und überaus offen."

Der dbb bleibt also entspannt. Mh, ich hätte eher erwartet, dass man für die Interessen seiner Mitglieder kämpft und Kritik äußert, wenn Besoldungsgeber massiv gegen diese Interessen verstoßen.

Vorsitzender Staude war von 2007 bis 2014 Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld und ist ganz zufällig auch Mitglied der CDU Bielefeld:
https://www.cdu-bielefeld.de/index.php?ka=1&ska=profil&pid=169

Da war es sicher eine heimelige Runde mit Parteigenosse Wüst...

Ich würde im dbb NRW mal über Neuwahlen nachdenken.
..und wenn die Spitze der Landesregierung dann wechselt, soll beim dbb dann wieder neu gewählt werden und in der Folge bei verdi auch?...was ist das denn für ein Quatsch und vor allem für ein irres Demokratieverständnis

lol. Was eine potentielle Abwahl eines gewählten Interessenvertreters mit einem "irren Demokratieverständnis" zu tun haben soll, möchte ich gerne mal wissen. Nicht immer gleich in den Twitter-Modus schalten, bitte.

Die dbb-Spitze sollte meines Erachtens überparteilich aufgestellt werden, dann müsste sie keineswegs mit der nächsten Landesregierung wieder neu gewählt werden, wie Du es beschreibst, sondern sie wäre wirklich unabhängig. Als ob dbb-Vorsitzende immer Parteimitglieder sein müssten - im Gegenteil wäre es wünschenswert, wenn sie es gerade nicht wären, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Dass zwei Parteigenossen hier ganz offensichtlich zulasten der Beamtenschaft einen PR-Kuschelkurs fahren, finde ich jedenfalls überaus fragwürdig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 21.10.2022 09:00
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?

Der TV-L läuft noch bis September 2023.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 21.10.2022 10:04
@NordWest:   also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D

...also Werneke als Verdi - Vorsitzender sofort abwählen...der kungelt doch als SPD-Mitglied mit Scholz... ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 21.10.2022 11:10
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?

Der TV-L läuft noch bis September 2023.

...die Tarifparteien könnten sich aber auch hier auf ein "Entlastungspaket" vorzeitig einigen...mit Betonung auf könnten...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 21.10.2022 11:17
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?

Der TV-L läuft noch bis September 2023.

Der TV-L wurde zwar auf die Beamten übernommen, ist aber keinesfalls bindend. Der Gesetzgeber könnte jederzeit Besoldungsanpassungen vornehmen (im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren). Das wird zwar nicht passieren, aber die Laufzeit des TV-L ist irrelevant. Vielleicht gibt es auch im März Urteile zur A-Besoldung vom Verfassungsgericht und der Gesetzgeber ist gezwungen vorher zu handeln.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 21.10.2022 12:19
Als Abgeordnete/r könnte man nach Teilnahme an der gestrigen Landtags-Ausschusssitzung
(https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=02182189-bac2-44a7-be8b-534a09fc284a) als Message der Gewerkschaften mitnehmen: A13 für Lehrer super/endlich, bessere Ausbildung für Polizist:innen notwendig und Einmalzahlung auch für Pensionäre wäre sinnvoll. Das grundlegende Problem der aktuellen Minder-Alimentation hat mal wieder keiner angesprochen, wobei mehrfach die Frage von Seiten der Politik aufkam, wofür man denn die üppig fliessenden Steuereinnahmen nutzen könnte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 21.10.2022 14:17
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?

Der TV-L läuft noch bis September 2023.

Der TV-L wurde zwar auf die Beamten übernommen, ist aber keinesfalls bindend. Der Gesetzgeber könnte jederzeit Besoldungsanpassungen vornehmen (im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren). Das wird zwar nicht passieren, aber die Laufzeit des TV-L ist irrelevant. Vielleicht gibt es auch im März Urteile zur A-Besoldung vom Verfassungsgericht und der Gesetzgeber ist gezwungen vorher zu handeln.

Hallo,

Was könnte denn im März entschieden werden? Steht da was Konkretes an?

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 21.10.2022 14:27
Der März war nur ein Beispielszeitraum, da derzeit diverse Verfahren wegen der Beamtenbesoldung anhängig sind. Explizit wegen der A-Besoldung ist Berlin und Bremen betroffen (soweit ich weiß). Jedoch könnte hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Folgen für andere Bundesländer entfalten, wie bereits bei den Urteilen aus 2020.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 21.10.2022 15:48
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?

Der TV-L läuft noch bis September 2023.


...die Tarifparteien könnten sich aber auch hier auf ein "Entlastungspaket" vorzeitig einigen...mit Betonung auf könnten...

Zumindest in Hessen konnte man (2x 3% zusätzlich), aber da sind ja auch 2023 Wahlen…  ::)

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 21.10.2022 18:35
@NordWest:   also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D

Du legst mir hier Dinge in den Mund, die ich nie gesagt habe. Lass uns sachlich bleiben. Ich habe kein Verbot vorgeschlagen.

Was ich gefordert habe, war, über eine Neuwahl und eine einhergehende Neubeurteilung der tatsächlich geleisteten Arbeit des Vorsitzenden nachzudenken. Wenn die Mitglieder der Meinung sind, dass ihnen Parteigleichheit und Kuschelkurs gefallen, dann soll der Vorsitzende von mir aus gerne im Amt bestätigt werden. Von mir aus können sie auch beschließen, dass sie keine Neuwahl wollen, wenn sie den aktuellen Kurs unterstützen. Wichtig ist mir aber, dass die Mitglieder in der Lage sind, ihre Interessen auch tatsächlich vertreten zu lassen - und genau deshalb sollten sie meines Erachtens darüber nachdenken, ob sie das noch werden. Ich für meinen Teil habe diesen Eindruck jedenfalls im Fall des dbb NRW überhaupt nicht. Du etwa?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.10.2022 09:56
@NordWest:   also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D

...also Werneke als Verdi - Vorsitzender sofort abwählen...der kungelt doch als SPD-Mitglied mit Scholz... ;D

Du drehst Dir die Punkte aber auch, wie es Dir (polemisch) passt. Man sollte durchaus kritisch hinterfragen dürfen, wenn Parteikumpels womöglich auf Kuschelkurs gehen, die sich eigentlich in einem konstruktiven Streitgespräch stark gegenüber stehen. Das wird ja sowieso schon durch die Positionen erschwert, da die monatlichen Geldeingänge sowohl bei Herrn Wüst, als auch bei Herrn Staude dermaßen weit über dem Durchschnittsdeutschen (gerne auch Durchschnittsbeamten) liegen, dass existenzielle Fragen, wie "Wie bezahle ich mit A6 in den nächsten Monaten Strom und Gas oder Lebensmittel?" überhaupt nicht im Gedankengut vorhanden sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 22.10.2022 10:26
Hallo Herr Nevarro!
Sau starke Analyse! Herzlichen Glückwunsch zur Weltanschauung!
Ganz liebe Grüße und ein schönes Wochenende! Friede sei mit Ihnen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2022 09:19
Die Frage der Beamtenbesoldung ist im Gegensatz zum Tarifrecht ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers. Ein solches Gesetz muss daher weder mit dem Deutschen Beamtenbund abgesprochen werden noch bedarf es seiner Zustimmung.

Der Deutsche Beamtenbund fungiert daher schon alleine vom Grundsatz her als Lobbyist. Lobbyisten gehen von der Natur der Sache her eher auf Kuschelkurs, ein konstruktives Streitgespräch findet eher im Bereich der Tarifverhandlungen statt.

Lobbyismus ist nicht per se eine unmoralische Praxis. Um Entscheidungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft treffen zu können, müssen Politiker sich über hochkomplexe Fragestellungen und Inhalte informieren. Dabei sind sie auf gut aufbereitete Informationen und Argumente verschiedener Interessengruppen angewiesen. Jemand, der sich auf beiden Seiten gut auskennt, findet möglicherweise mehr Gehör und kann daher möglichweise die Interessen der Beamten besser vertreten als jemand, der auf Streit aus ist. Daher sehe ich die Tatsache, dass es sich bei Wüst und Staude und Parteikollegen handelt, nicht als absoluten Interessenskonflikt an; ganz im Gegenteil kann diese Tatsache bei Lobbyismus auch hilfreich sein.

Ausserdem ist Papier sehr geduldig. Wer weiß schon, was wirklich hinter verschlossenen Türen besprochen wurde. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 24.10.2022 10:00
Gehaltsverhandlungen sollen aber keinen Kuschelkurs abbilden. Mir ist da ein ausgewachsener Streit viel lieber als abnickende Lobbyisten.

Ich denke jeder Gewerkschaft würde es gut tun, ähnlich aggressiv und streitlustig in eine Vehandlung zu treten wie ein Herr Weselsky. Wenn ich mich recht erinnere hat seine Gewerkschaft die bisher höchsten Gehaltssprünge im öffentlichen Arbeitskampf herausgeholt.

Also, weniger Kuschelkurs, mehr harter Streit. Nur so kommt man voran.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2022 10:32

Zitat
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.

Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.

Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.

Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.

So ist es. Die Änderung ist nächste Woche in der Ausschussberatung und soll dann Anfang November im Landtag verabschiedet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das so passiert, würde ich mal auf 99,99% taxieren...

Aktuelles von meinem Besoldungsgesetzgeber bei der aktuellen Bezügemitteilung für November 2022:



Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir hatten Sie bereits durch unsere Hausmitteilung über die bevorstehenden Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht informiert.

Die aufgrund der mit Wirkung vom 01.12.2022 beschlossenen Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge gültigen Tabellen finden Sie hier (Hinweis: link zur "alten" Tabelle, gemeint sind die 2,8 % Anpassung).

Eine Zahlbarmachung der aufgrund der Anpassung erhöhten Bezüge erfolgt ab dem Monat Dezember 2022.

Darüber hinaus hatten wir Sie über die Änderungen im Familienzuschlag informiert.

Die Berechnung der zustehenden Familienzuschläge wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 vom Wohnort der Berechtigten/des Berechtigten abhängen.

Grundlage für die Berechnung des Familienzuschlags wird der hier gespeicherte Wohnsitz sein.

Wir bitten daher alle familienzuschlagsberechtigen Mitarbeiter/-innen, die auf dem Entgeltnachweis ausgegebene Anschrift zu kontrollieren.

Sollte es sich hierbei nicht um Ihren Hauptwohnsitz handeln, geben Sie uns bitte eine entsprechende Mitteilung.

Die Zahlbarmachung der erhöhten Bezüge hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine technische Lösung zur Verfügung steht.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine abschließende Aussage dazu treffen, ob eine (Nach-)zahlung der erhöhten Bezüge bereits im Rahmen der Bezügezahlung für den Monat Dezember 2022 erfolgen kann.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Bis dahin bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

Vielen Dank und Viele Grüße

Ihr Personalreferat

Soviel zum Thema 99,99 %  ::)

Die Lösung ist wohl noch schlechter, als ich befürchtet habe. Erst einmal wird gar nichts nach- oder ausgezahlt und man soll sich weiterhin gedulden, weil die entsprechenden Programme nicht so schnell umgestellt werden können ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 24.10.2022 10:44
Die Frage der Beamtenbesoldung ist im Gegensatz zum Tarifrecht ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers.

Die Frage der Beamtenbesoldung ist ausschließlich Sache des Grundgesetzes. Wenn der Gesetzgeber, wie von verschiedener Seite festgestellt, wiederholt verfassungswidrige Gesetze erlässt, ist es die verdammte Pflicht der Gewerkschaften darauf hinzuweisen und ihre Mitglieder bestmöglich zu unterstützen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können und möglichst wenig Verluste erleiden. So wie es der Thüringische Beamtenbund macht. Da bedarf es keiner Verhandlungen (worüber auch?), es ist lediglich Aufklärung und Unterstützung notwendig.
Wenn dies nicht ausreichend geschieht, entsteht natürlich die Frage warum geschieht das nicht? Was gibt es da für Absprachen hinter verschlossenen Türen?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 24.10.2022 14:38
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Nachzahlung im Dezember 2022 auszuzahlen, da es technisch nicht möglich sei, dann ist das an Peinlichkeit kaum zu überbieten! Wie lange ist denn bitte bekannt, dass es im Dezember 2022 zu einer Nachzahlung kommen soll?  :) :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 24.10.2022 15:02
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Nachzahlung im Dezember 2022 auszuzahlen, da es technisch nicht möglich sei, dann ist das an Peinlichkeit kaum zu überbieten! Wie lange ist denn bitte bekannt, dass es im Dezember 2022 zu einer Nachzahlung kommen soll?  :) :)

Es ist immerhin Dezember... Vielleicht möchte man die Auszahlung auch erst auf das Jahr 2023 verbuchen. Wer weiß das schon.

Ein weiteres Zeichen dafür, dass wir die Digitalisierung weiter brav verschlafen und in 20 Jahren digitalisierungstechnisch von Somalia überholt werden.

Standortnachteil Deutschland.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 24.10.2022 19:12
@ Rentenonkel

Ihre Bezüge werden vom LBV ausgezahlt?   
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: shimanu am 25.10.2022 06:37
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Der Familienzuschlag für das erste Kind ist in Thüringen bereits aktuell um 165 EUR höher als in NRW (in Mietstufe 1 und 2).

Ist bekannt, ob NRW ebenfalls eine weitere Erhöhung in 2023 plant?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 25.10.2022 06:55
...in NRW ist nichts dergleichen geplant...würde mich auch sehr wundern, wenn da noch was käme bis zum 30.09.2023...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 25.10.2022 08:32
@ Rentenonkel

Ihre Bezüge werden vom LBV ausgezahlt?

Nein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung. Das Programm, mit denen die Bezüge berechnet und ausgezahlt werden, basiert auf SAP und die Module sind meines Wissens dieselben, die auch vom LBV genutzt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Malkav am 25.10.2022 10:05
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Darf ich nach der Quelle fragen? Wäre ja interessant und grundsätzlich begrüßenswert, wenn neben Hessen noch ein weiteres Bundesland die Tabellenwerte anfassen wird. Über die Höhe der notwendigen Anpassung wird wohl noch zu diskutieren sein ( ;)), aber trotzdem grundsätzlich ein positives Zeichen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 25.10.2022 10:15
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).

Darf ich nach der Quelle fragen? Wäre ja interessant und grundsätzlich begrüßenswert, wenn neben Hessen noch ein weiteres Bundesland die Tabellenwerte anfassen wird. Über die Höhe der notwendigen Anpassung wird wohl noch zu diskutieren sein ( ;)), aber trotzdem grundsätzlich ein positives Zeichen.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119283.0.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 26.10.2022 12:57
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!

Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.

Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.

Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!

 >:( >:( >:( >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 26.10.2022 13:30
...und wieviel werden 2023 hochgestuft?...

...zur falschen Zeit am falschem Ort?...da hilft nur umziehen... ;D ;D ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 26.10.2022 13:38
...und wieviel werden 2023 hochgestuft?...


Dazu finde ich keine Zahl, aber allein in NRW ist die Summe der Mietstufen von ca. 850 auf 800 gefallen. Es wurde also mehr runter- als hochgestuft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 26.10.2022 14:23
Klasse bin leider auch betroffen. Die Nachzahlung wird aber anhand der für 2022 geltenden Mietstufe erfolgen. Richtig ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 26.10.2022 15:48
Klasse bin leider auch betroffen. Die Nachzahlung wird aber anhand der für 2022 geltenden Mietstufe erfolgen. Richtig ?

Das ist korrekt.

Hat jemand eine Quelle für die Mietstufen 2023?

Danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 26.10.2022 16:12
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/mietstufen_nordrhein_westfalen.php
Bin auch betroffen.
Wusste gar nicht das bei uns die Mieten sinken....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 26.10.2022 18:27
Nehmen wir das Beispiel der Stadt Essen, das
zeigt den ganzen Unsinn der Zulagen.
Da gibt es dann ab Januar 150€ weniger bei 2 Kindern.
Dass dort die Mieten sinken ist mir nicht bekannt
Jetzt ist auch klar warum die Umstellung im Dezember
erfolgt. In der Dezemberabrechung gibt es einen fetten
Nachschlag, im Januar erscheint mehr auf dem Konto
als im November (REZ+2.8 prozent). Viele werden den
Verlust gar nicht bemerken. Danke Regierung!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 26.10.2022 18:36
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 26.10.2022 18:48
Die Stufen machen Mieten in unterschiedlichen Orten vergleichbar. Es geht um rein relative Grössen, nicht absolute.
Stufe 3 ist Durchschnitt (plus/minus 5 Prozent).
Benutzung der Mietstufen ohne Anpassung der
Zulagen ist komplett sinnbefreit wie man hier gut sieht
Das kommt wenn man Grundgehälter nicht angemessen anpasst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 26.10.2022 22:32
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!

Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.

Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.

Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!

 >:( >:( >:( >:(
Ärger dich nicht, zumindest nicht über die Herabstufung. Diese ganzen gesetzlichen Verrenkungen sind ja alle nur vorläufig, um Geld zu sparen und die jeweiligen Verantwortlichen über die Zeit zu bringen. Einfach Widerspruch einlegen, auf Karlsruhe warten und irgendwann die dicke Nachzahlung einstreichen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 27.10.2022 05:24
Wie lange dauert es eigentlich bis man ca eine Bestätigung auf den Erhalt seines Wiederspruchs bekommt ? Habe vor ca 4 Wochen einen beim LBV eingelegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 27.10.2022 06:32
Wie lange dauert es eigentlich bis man ca eine Bestätigung auf den Erhalt seines Wiederspruchs bekommt ? Habe vor ca 4 Wochen einen beim LBV eingelegt.

Geh mal davon aus, dass die bis zum 31.12 auf jeden Fall warten, bis alle Widersprüche eingetroffen sind. Ich denke mal bis März 2023 wirst du eine Bestätigung bekommen. So war es glaube ich dieses Jahr.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.10.2022 06:44
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 27.10.2022 07:45
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Danke für die Aufklärung über die Mietstufen.
Dann macht doch aber der starre Bezug auf die Mietstufen bei der Alimentation keinen Sinn?
Nur weil es woanders noch teurer wird, benötige ich doch für meine Familie nicht weniger Geld?
Und die Gewerkschaften gucken zu...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.10.2022 07:52
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...

Das ist ein wichtiger Punkt. Genau deshalb hat der Besoldungsgesetzgeber zunächst eine realitätsgerechte Bemessung anhand des 95 %-Perzentils vorzunehmen, um zu einer realitätsgerechten Bemessung anhand der tatsächlichen Bedarfe zu gelangen. Erst in einem zweiten Schritt - auf Grundlage der Beachtung der Mindestalimentation und Mindestbesoldung - kann er die Besoldung bspw. anhand der Mietenstufen des WoGG differenzieren. Da der Gesetzentwurf sachwidrig keine Bemessung der Mindestalimentation anhand realitätsgerechter kalter Unterkunftskosten mittels des 95 %-Perzentils vornimmt, erfolgt nun offensichtlich die genannte Herabstufung der Besoldung. Genau darin zeigt sich der vielfach sachwidrige Gehalt der von der Landesregierung vorgenommenen Bemessungen. Es ist jedem zu empfehlen, das Fazit der aktuellen Gutachterlichen Stellungnahme Ulrich Battis' zur Situation in Sachsen zu lesen, auf das im sächsischen Unterforum gestern verwiesen worden ist. Ulrich Battis ist einer der renommiertesten deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, der es nun für geboten hält, in Anbetracht der in allen Besoldungsrechtskreisen rein fiskalisch motivierten Besoldungsgesetzgebung "jegliche diplomatische Zurückhaltung" fahren zu lassen, um berechtigt hervorzuheben: "Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird."

Vgl. hier die verlinkte Anlage (Gutachten) https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/

Dieses Gutachten wird - davon ist auszugehen - in der rechtswissenschaftlichen Literatur Folgen haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 27.10.2022 09:57
Am aktuellen Gesetzentwurf hat sich nach Anhörung - wie zu erwarten - nichts geändert, es wird wohl nur die Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger aufgenommen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1378.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 27.10.2022 10:00
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Danke für die Aufklärung über die Mietstufen.
Dann macht doch aber der starre Bezug auf die Mietstufen bei der Alimentation keinen Sinn?
Nur weil es woanders noch teurer wird, benötige ich doch für meine Familie nicht weniger Geld?
Und die Gewerkschaften gucken zu...

Sehr schön auf den Punkt gebracht. Das habe ich mir auch gedacht als ich die Beiträge gelesen habe.
Zu Anfang war ich dem Ergänzungszuschlag ggü. positiv eingestellt. Mittlerweile dreht sich das Bild aber.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jannikklein am 27.10.2022 10:04
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe hier stumm einige Wochen mitgelesen. Was ich nicht ganz verstehe ist, was ich ab nächstem Jahr brutto mehr habe mit der Anpassung der Alimentation bei A12 und drei Kindern in der Mietstufe 1.
verstehe ich es richtig, dass ich für das zweite Kind eine erhöhte Alimentation bekomme?  Aber nur für das zweite, aufgrund der Mietstufe? Wie hoch ist die Erhöhung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 27.10.2022 10:45
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe hier stumm einige Wochen mitgelesen. Was ich nicht ganz verstehe ist, was ich ab nächstem Jahr brutto mehr habe mit der Anpassung der Alimentation bei A12 und drei Kindern in der Mietstufe 1.
verstehe ich es richtig, dass ich für das zweite Kind eine erhöhte Alimentation bekomme?  Aber nur für das zweite, aufgrund der Mietstufe? Wie hoch ist die Erhöhung.

Der erhöhte Familienzuschlag für das dritte Kind wurde bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren unabhängig vom Wohnsitz pauschal beschlossen und sollte aktuell auch gezahlt werden.

Für das erste und zweite Kind gibt es je nach Wohnsituation einen Regionalen Ergänzungszuschlag. Bei Mietenstufe 1 wohnt man regelmäßig sehr günstig, deswegen wird bei Familien mit einem Kind kein Zuschlag gewährt, bei Familien mit 2 (und mehr) Kindern ein Zuschlag von 227,55 EUR brutto.

Dieser sollte übrigens im Dezember 2022 für das ganze Jahr 2022 nachgezahlt werden, allerdings ist derzeit fraglich, ob die auszahlenden Stellen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen können, um die Zahlung rechtzeitig zu berechnen und anzuweisen. Möglicherweise kommt die Nachzahlung für das Jahr 2022 auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als Dezember 2022.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Nichtsdestotrotz am 27.10.2022 10:49
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!

Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.

Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.

Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!

 >:( >:( >:( >:(

Auf den ersten Blick kann man den Verantwortlichen hier böse Absicht unterstellen. Daher kann ich den Frust absolut nachvollziehen! Für den zweiten Blick, und das nach dem sich das Gemüt ein wenig abgekühlt hat, hilft der Blick über den Tellerrand der Landesgesetzgebung um den Sachverhalt neu einzuordnen.

Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.

Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jannikklein am 27.10.2022 10:54
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe hier stumm einige Wochen mitgelesen. Was ich nicht ganz verstehe ist, was ich ab nächstem Jahr brutto mehr habe mit der Anpassung der Alimentation bei A12 und drei Kindern in der Mietstufe 1.
verstehe ich es richtig, dass ich für das zweite Kind eine erhöhte Alimentation bekomme?  Aber nur für das zweite, aufgrund der Mietstufe? Wie hoch ist die Erhöhung.

Der erhöhte Familienzuschlag für das dritte Kind wurde bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren unabhängig vom Wohnsitz pauschal beschlossen und sollte aktuell auch gezahlt werden.

Für das erste und zweite Kind gibt es je nach Wohnsituation einen Regionalen Ergänzungszuschlag. Bei Mietenstufe 1 wohnt man regelmäßig sehr günstig, deswegen wird bei Familien mit einem Kind kein Zuschlag gewährt, bei Familien mit 2 (und mehr) Kindern ein Zuschlag von 227,55 EUR brutto.

Dieser sollte übrigens im Dezember 2022 für das ganze Jahr 2022 nachgezahlt werden, allerdings ist derzeit fraglich, ob die auszahlenden Stellen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen können, um die Zahlung rechtzeitig zu berechnen und anzuweisen. Möglicherweise kommt die Nachzahlung für das Jahr 2022 auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als Dezember 2022.

Vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 27.10.2022 11:02


Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.

Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.

Kannst du das genauer erläutern? Sind die Kriterien zur Berechnung der Mietenstufen geändert worden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.10.2022 12:57


Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.

Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.

Kannst du das genauer erläutern? Sind die Kriterien zur Berechnung der Mietenstufen geändert worden?

Tatsächlich spielen die Mietenstufen in der aktuellen Besoldungsrechtsprechung eine gänzlich andere Rolle, als das der Gesetzentwurf verstehen will. Hierüber ist im Forum bereits in der Vergangenheit recht viel geschrieben worden, deshalb hier nur (noch einmal) kurz (und darin sachlich verkürzt):

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine realitätsgerechte Bemessung auch der kalten Unterkunftskosten, um das Grundsicherungsniveau zu bestimmen. Hierzu nimmt es das sog. 95 %-Perzentil zur Grundlage, das die BfA erstellt und das in der aktuell zu beachtenden Fassung in NRW eine Höhe von 998,- € aufweist. Ich habe hierzu am 13.01. ein paar Darlegungen gemacht, vgl. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117235.150.html

Wenn nun auf Grundlage der Regelsätze für (a) zwei Erwachsene und (b) zwei Kinder realitätsgerechte Werte für (c) die kalten Unterkunftskosten sowie (d) die Heizkosten und schließlich (e) die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife bemessen werden, erhält man das Grundsicherungsniveau sowie die 15 % höhere Mindestalimentation. Der Posten zu (e) lässt sich für mich hier derzeit nicht realitätsgerecht bemessen. Da die Strukturen ähnlich sind, nehme ich den Wert, den Niedersachsen aktuell zugrunde gelegt hat, hier zur Grundlage, wobei davon auszugehen ist, dass der Betrag deutlich zu gering angesetzt worden ist. Für (a) und (b) sind für 2023 die Sätze des neuen Bürgergelds zu beachten, also:

(a) 2 x 451 €                      = 902,- €
(b) 2 x 362 €                      = 724,- €
(c)                                        998,- €
(d) (25,91 € x 95 qm) : 12  = 205,12 €
(e)                                        128,36 €

Grundsicherungsniveau:         2.957,48 €
Mindestalimentation:              3.401,10 €
Jahresbetrag:                       40.813,20 €

Der so wegen der unzureichenden Beachtung der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife deutlich zu gering bemessene Monats- bzw. Jahresbetrag der Mindestalimentation ist zunächst einmal ausnahmslos jedem verheirateten aktiven Beamten mit zwei Kindern, der in der untersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe besoldet wird, netto zu gewähren, und zwar im ersten Schritt zunächst weiterhin völlig unabhängig davon, an welchem Ort in NRW er seinen Dienst verrichtet oder wohnt. Entsprechend hebt das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Entscheidung hervor: "Anders als die Regierung des Saarlandes in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass Beamte der untersten Besoldungsgruppe ihren Wohnsitz 'amtsangemessen' in dem Ort wählen, der landesweit die niedrigsten Wohnkosten aufweist. Diese Überlegung entfernt sich unzulässig vom Grundsicherungsrecht, das die freie Wohnortwahl gewährleistet, insbesondere auch den Umzug in den Vergleichsraum mit den höchsten Wohnkosten. Unabhängig davon dürfen Beamte weder ihre Dienststelle noch ihren Wohnort beliebig wählen. Der Bestimmung der Dienststelle durch den Dienstherrn können nur schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten entgegengehalten werden (vgl. Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 76 <November 2009> m.w.N.). Die Beamten sind zudem auch ohne ausdrückliche Anordnung einer Residenzpflicht verpflichtet, ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 72 Abs. 1 BBG sowie § 69 LBesG BE)." (Rn. 60)

Erst in einem zweiten Schritt ist der Besoldungsgesetzgeber nun berechtigt, die Besoldung nach dem Dienst- oder Wohnort zu differenzieren. Dazu kann er unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) die Wohngeldsätze des WoGG heranziehen; denn entsprechend hebt das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung hervor:

"Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen [...]. Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags [...], wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt [...]. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit." (Rn. 48)

In jenem zweiten Schritt müsste der Besoldungsgesetzgeber differenziert begründen,

(I) dass er aus einem sachlichen Grund die Besoldung nach dem Wohn- oder Dienstort differenzieren wollte,
(II) dass er dabei gleichheitsgerecht verfährt, sodass insbesondere kein Verstoß gegen das Leistungs- und Laufbahnprinzip erfolgt und natürlich das Alimentationsprinzip beachtet wird.

Dabei dürfte es mehr als fraglich sein, dass die gewährte Nettoalimentation an irgendeinem Ort in NRW unterhalb von den o.g. rund 40.813,- € liegen dürfte; denn dieser (wie gesagt, deutlich zu geringe) Betrag ist vom absoluten Alimentationsschutz umfasst. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes nur heranzuziehen sind, um eine oberhalb des Betrags von rund 40.813,- € liegende Nettoalimentation nach dem Dienst- oder Wohnort zu differenzieren. Dabei wäre weiter in Rechnung zu stellen und also sachgerecht zu begründen, dass damit kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz erfolgte. Insbesondere müsste sachlich begründet werden, wieso Beamte, die lokal nahe beieinander ihren Dienst verrichteten bzw. wohnten, die aber nicht derselben Mietenstufe unterlägen, als Folge eines unterschiedlichen Ortszuschlags unterschiedlich hoch besoldet werden sollten. Denn am Ende müssen mindestens deren tatsächlicher Bedarf gedeckt und darüber hinaus kein Verstoß gegen das Leistungs- und Laufahnprinzip gegeben sein.

Der langen Rede kurzer Sinn: Da der Gesetzentwurf bereits - in guter Tradition in NRW - keine zwingend vorzunehmende sachgerechte Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation vornimmt, erfüllt er bereits prozedural nicht die Mindestanforderung an ein sachgerechtes Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus verfehlen die geplanten Regelungen in einem extremen Maß die materiellen Bedingungen, die nötig wären, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. All das ist allen Parteien im Landtag bewusst (eventuell ist es nicht jedem Abgeordneten bewusst). Das ist der Grund, wieso Ulrich Battis nun hinsichtlich der geplanten sächsischen Regelungen "jegliche diplomatische Zurückhaltung" hat fallen lassen, um das zu sagen, was zu sagen ist, und zwar was ausnahmslos allen Besoldungsgesetzgebern in Deutschland zu sagen ist (S. 14):

- Der Gesetzgeber missbraucht mit seiner rein fiskalisch motivierten Besoldungsgesetzgebung seine Gesetzgebungskompetenz (S. 1)
- Denn er wäre seit spätestens über zehn Jahren gezwungen, grundlegende materielle Veränderungen in allen Besoldungsrechtskreisen (und also auch in NRW) vorzunehmen (S. 2 f.)
- Dahingegen verfolgt er eine fortgesetzte Blockadehaltung (S. 3)
- Er unternimmt damit eine bewusste Missachtung der zwingend zu beachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (S. 6)
- Dem liegt eine grundlegende Verkennung des verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrags zugrunde (S. 8 )
- Denn der Rechtsprechungswandel des Bundesverfassungsgerichts bleibt unberücksichtigt (S. 9)
- Die dafür genutzten Begründungen erscheinen entsprechend lediglich vorgeschoben (S. 10) und erfolgen entsprechend nur vordergründig pflichtbewusst (S. 12)
- Tatsächlich kommt der Gesetzgeber so seinem durchaus als Pflicht zu verstehenden Recht, den öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln (Art. 33 Abs. 5 GG), nicht mehr nach, sodass es fraglich bleibt, ob es überhaupt noch eines weiten gesetzgeberischen Entscheidungsspielraums bedarf (S. 12 f.), der zwingend keinen luftleeren (also rechtsfreien) Raum kennt, aber von den Gesetzgebern so betrachtet wird (S. 13)
- Eine entsprechende Besoldungsgesetzgebung ist zum Scheitern verurteilt; sie ist als Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und der Beamten zu verstehen und als Dreistigkeit zu betrachten, da eine wiederholt offene Missachtung der mit Gesetzeskraft erlassenen Direktiven des Bundesverfassungsgerichts praktiziert wird, was als Ganzes rechtsstaatsgefährdend ist und lediglich eine Verfassungskrise herbeiführt, nicht zuletzt, weil so nicht nur die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt wird, sondern auch, weil ebenso die Integrität und Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben wird (S. 13 f.).
(https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/)
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 27.10.2022 13:07


Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.

Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.

Kannst du das genauer erläutern? Sind die Kriterien zur Berechnung der Mietenstufen geändert worden?

Die Bundesregierung hat das neue Wohngeld auf den Weg gebracht, mit dem den stark gestiegenen Energiekosten Rechnung getragen werden soll. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Bundesbaumministerin Klara Geywitz (SPD), mit dem sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zum Beginn des kommenden Jahres von rund 600.000 auf zwei Millionen erhöhen soll. Die Beträge, die die Bezieher erhalten, sollen sich im Durchschnitt mehr als verdoppeln. Der derzeitige Durchschnittsbeitrag steigt damit von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro. Im Bundestag wird der Gesetzesentwurf gerade diskutiert.

Daher ist es durchaus denkbar, dass selbst bei einer kleineren Mietenstufe im Jahre 2023 sich das Wohngeld für den betroffen Wohngeldempfänger erhöht.

Da nach der Begründung zum regionalen Ergänzungszuschlag (REZ) dieser quasi den Anspruch auf Wohngeld mit in die Besoldung einzubinden versucht, müsste die NRW-Landesgesetzgebung, wenn Sie ihrer eigenen Logik folgt, auch konsequenterweise die Höhe und den anspruchsberechtigten Personenkreis des REZ entsprechend anpassen.

Wie Swen Tanortsch zutreffend ergänzt hat, dürfte auch das (anzupassende) Gesetz weiterhin wohl kaum verfassungsgemäß sein. Allerdings würde es den betroffenen Familien zunächst etwas Entlastung verschaffen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 27.10.2022 13:34
Hier kann man die neuen Mietstufen sehen....Solingen geht dann von 4 auf 3 runter...Wie gewonnen, so zerronnen:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/mietstufen_nordrhein_westfalen.php

Von 170 brutto auf 43 - lohnt sich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 27.10.2022 15:23
Auf den ersten Blick kann man den Verantwortlichen hier böse Absicht unterstellen. Daher kann ich den Frust absolut nachvollziehen! Für den zweiten Blick, und das nach dem sich das Gemüt ein wenig abgekühlt hat, hilft der Blick über den Tellerrand der Landesgesetzgebung um den Sachverhalt neu einzuordnen.

Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.

Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.

Ich habe mir den Entwurf nochmal genauer zu Gemüte geführt und ja, tatsächlich, es werden bundesweit mehr Städte hoch als runtergestuft. Wenn aber dieser bundesweite Trend rein zufällig ausgerechnet in NRW genau andersrum ist, wo weit mehr Städte herab- als heraufgestuft werden (ohne alle durchzugehen scheinbar insbesondere die Großstädte), sorry, aber da mag ich auch auf den 2. Blick nichts anderes als böse Absicht erkennen!

Das Vertrauen, sofern jemals überhaupt vorhanden, wurde komplett verspielt, ich traue "denen" alles zu. Und wie so eine Evaluierung aussehen wird, das Spielchen kennen wir auch zu Genüge. Eine Evaluierung wird mittlerweile doch eh nur noch von den Gerichten vorgenommen, unter Zwang, in 15 Jahren, wenns gut läuft, und selbst dann ist die obere Grenze der verfassungsrechtlich gerade noch zumutbare Rahmen.

Hinzu kommt noch zu diesem Frust, dass scheinbar auch niemand im Rahmen der Wohngeld+ Gesetzgebung, auch keiner von den Gewerkschaften und Interessensvertretern, diese maßgebliche Auswirkung für einige Beamte im Blick hatte, oder kann mir jemand eine Quelle nennen wo dieses Vorgehen mal öffentlich kritisiert wird? Außerhalb dieses Forums habe ich dazu noch nichts gefunden. Neee, 10,5% für die Beschäftigten, was anderes liest man nicht mehr, alles andere ist egal. Und selbst da wird man sich wieder mit 3,x% und 2 Jahre Laufzeit abspeisen.

Ich hab den Papp so auf...Merkt man kaum, oder? :-D
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 27.10.2022 16:20
Ich habe einmal die Orte mit Änderung der Wohnstufen zusammengestellt: 8 Hochstufungen stehen 48 Herunterstufungen gegenüber. Damit lohnt sich der Ansatz direkt für Land finanziell, egal ob geplant oder zufällig, insb. da größere Städte wie Essen, Hagen, Oberhausen, Münster usw. dabei sind. Zumindest wird nun für jeden klar, dass dieser Ansatz absolut nichts mit dem angeblichen Zweck etwas zu tun hat, eine Verfassungsmäßigkeit der Alimentierung herzustellen.

Ort   neu   alt

Arnsberg   1   2
Bedburg   2   3
Bünde   1   2
Dorsten   2   3
Düren, Stadt   2   3
Enger   1   2
Erftstadt   3   4
Essen   3   4
Frechen   4   5
Geldern   2   3
Geseke   1   2
Gevelsberg   2   3
Grefrath   2   3
Greven   2   3
Grevenbroich   3   4
Hagen   2   3
Herten   2   3
Hünxe   2   3
Iserlohn   2   3
Isselburg   1   2
Jülich   2   3
Lage   1   2
Langerwehe   1   2
Lindlar   2   3
Lübbecke   1   2
Münster   4   5
Neuenkirchen   1   2
Nörvenich   2   3
Oberhausen   2   3
Odenthal   3   4
Oer-Erkenschwick   2   3
Olpe   2   3
Plettenberg   1   2
Raesfeld   1   2
Rheinbach   3   4
Rietberg   1   2
Schermbeck   2   3
Selm   2   3
Siegburg   4   5
Solingen   3   4
Waltrop   2   3
Wegberg   2   3
Welver   1   2
Werdohl   1   2
Werther (Westf.)   1   2
Windeck   1   2
Kreis Coesfeld   1   2
Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis   2   3

Alpen   3   2
Billerbeck   2   1
Gangelt   2   1
Lengerich   2   1
Monheim am Rhein   6   5
Monschau   2   1
Much   3   2
Rommerskirchen   4   3
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 27.10.2022 16:49
Insgesamt sinkt die Summer der Wohngeldstufen von 838 auf 798, das macht grob geschätzt also mindestens 5% Ersparnis bei dieser Zulage für das Land. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 27.10.2022 19:56
Schöne neue Besoldungswelt, wo du nach allem bezahlt wirst, nur nicht nach dem Amt, das du dir durch Qualifikation und Leistung erarbeitet hast.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sperd am 27.10.2022 19:56
Hallo und kurze Frage zum Widerspruch: wie formuliert ihr euren Widerspruch "neutral"? Letztes Jahr gab es Vordrucke von GEW und DBB, die aber relativ konkretisiert sind:

z.B.:
"Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt." (etc)

Theoretisch geht die Regierung ja jetzt davon aus dass sie diese Probleme gelöst hat. Werden die Anträge dann abgelehnt? Wer bestätigt irgendwann dass die Alimentation jetzt korrekt ist? Müssen Klagen und Gerichtsverfahren "laufen" damit der Widerspruch ruhen kann? Oder passt das alles heute auch noch?

Gruß und vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 27.10.2022 20:14
Theoretisch geht die Regierung ja jetzt davon aus dass sie diese Probleme gelöst hat.

Formuliere den Widerspruch einfach dahingehend um, dass du aufgrund der Rechtsprechung und des rechtswissenschaftlichen Diskurses weiterhin von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation ausgehst.

Aber die Sache ist die: Wenn ein Besoldungsgesetzgeber davon ausgeht (offiziell), dass er nun verfassungsmäß alimentiert, wird er Widersprüche künftig negativ bescheiden. Dann können Ansprüche nur durch Klagen durchgesetzt werden. Den mutigen und unermüdlichen Kolleginnen und Kollegen, die das auf sich genommen haben, verdanken wir, dass überhaupt so viele Beschlussvorlagen beim BVerfG liegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 28.10.2022 07:50
Insgesamt sinkt die Summer der Wohngeldstufen von 838 auf 798, das macht grob geschätzt also mindestens 5% Ersparnis bei dieser Zulage für das Land.

Da aber gleichzeitig das Wohngeld deutlich erhöht wird und der anspruchsberechtigte Personenkreis sich verdreifacht, müssten auch der REZ entsprechend erhöht und angepasst werden. Andernfalls stünden ja wieder dem kleinsten (und auch vielen Beamten darüber) trotz REZ Wohngeld zu, was nach der Rechtsprechung und dem vordergründigen Willen des Landesgesetzgebers ja eben nicht passieren darf.

Daher bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber die Anpassung der Wohngeldreform zum Anlass nimmt, auch sein REZ zu evaluieren und anzupassen. Das müsste er sicherlich tun, wenn ihm das Problem bewusst wird.

Wie so oft in der Vergangenheit wird er darauf allerdings vermutlich duch die Rechtsprechung hingewiesen werden müssen, so dass es noch einige Monde dauern wird, bis tatsächlich Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt wird.

Diese Reform betrifft aber auch Bürger, die wenig Einkommen haben und auf Wohngeld angewiesen sind. Ein Wohngeldantrag in NRW dauert schon jetzt in vielen Kommunen mehr als 6 Monate. Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich nicht deutlich erhöht (und Verwaltungsmitarbeiter wachsen ja nicht auf Bäumen), ist hier die nächste Katastrophe vorprogrammiert. Die Anzahl der Anträge wird drei bis fünfmal so hoch, also verlängert sich die Bearbeitungszeit dieser Anträge wohl auf 2 bis 3 Jahre (!!!).

Soweit es die Wohngeldstufen angeht, möchte ich nur anmerken, dass dafür ein Bundesamt zuständig ist und dafür die bundesweiten Mieten statistisch ausgewertet hat. NRW hat auf diese Statistik keinen Einfluss. Und wenn in vielen anderen bundesweiten Städten die Mieten gestiegen sind, in NRW aber nicht oder nicht in dem Ausmaß, dann führt das eben zu dem Ergebnis, welches hier dargestellt wurde.

Sicherlich ist das für die betroffenen Familien zunächst frustierend. Mit rechtzeitig eingelegten Widersprüchen gibt es aber irgendwann mal eine dicke Nachzahlung  8)

Und wer in den Genuss des neuen Wohngeldes kommen kann, sollte sich nicht scheuen, auch darauf einen Antrag zu stellen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 28.10.2022 10:53
Sorry, aber wer hier dem Land wegen der Änderung der Mietstufen Bosheit unterstellt, bringt was durcheinander:

Das LAND hat die Mietstufen beim FamZ zeitlich weit VOR den Herabstufungen bei den Mietstufen beschlossen, außerdem zeichnet der BUND hierfür verantwortlich. Das ist sicherlich sehr ärgerlich für alle Betroffenen, aber schon aufgrund der Zeitachse erkennbar keine gewollte Sparmaßnahme. Zumal sich die Mietstufen regelmäßig ändern können...

Etwas anderes gilt natürlich für die Kritik, warum überhaupt eine Differenzierung anhand der Mietstufen beim Familienzuschlag für Kinder erfolgt. Denn wenn die Unterschiede bei den Wohnkosten landesweit so hoch sind (was ich nicht bezweifle), dann wäre es geboten, für alle Besoldungsempfänger diese Differenzierung in Form eines Ortszuschlags vorzunehmen. Und warum nur für das erste und zweite Kind (und nicht für die 3+ Kinder) differenziert wird, erschließt sich ebenfalls nicht.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Benne am 28.10.2022 14:21
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 28.10.2022 14:41
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 28.10.2022 15:08
Sorry, aber wer hier dem Land wegen der Änderung der Mietstufen Bosheit unterstellt, bringt was durcheinander:

Das LAND hat die Mietstufen beim FamZ zeitlich weit VOR den Herabstufungen bei den Mietstufen beschlossen, außerdem zeichnet der BUND hierfür verantwortlich. Das ist sicherlich sehr ärgerlich für alle Betroffenen, aber schon aufgrund der Zeitachse erkennbar keine gewollte Sparmaßnahme. Zumal sich die Mietstufen regelmäßig ändern können...
Ich unterstelle zunächst einmal mathematische Dummheit bei der Zuordnung von dynamisch relativen Ausgangsgrössen (Wohngeldstufe) zu absoluten Besoldungswerten (Euro). Das ist so als würde man das Kindergeld an der aktuell durchschnittlichen Zahl von Geburten pro Einwohner bemessen und das in Stufen einordnen. Bewusst wurde hier das vorgegebene 95% Perzentil zur Bemessung der Wohnkosten ignoriert, insofern kann man hier durchaus Absicht unterstellen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 28.10.2022 16:07
Wow, dieses Gutachten von keinem geringeren als Battis liest sich ja wie die 95 Thesen eines gewissen Martin L. !

Recht so! Wenn eine fachlich derart unumstrittene Autorität derart deutliche Worte findet, zeigt das noch einmal mehr das Ausmaß des Problems und dass jeder, der sich über diese jahrelange Staatspraxis echauffiert, nicht in die Wutbürgerecke gehört, sondern einfach noch nicht zu den Zynikern übergelaufen ist, die von diesem Staat eh nichts anderes erwarten. Jetzt hoffe ich nur noch, dass endlich auch das BVerfG seine vornehme Zurückhaltung aufgibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 28.10.2022 16:46
„Tritt fest auf, mach's Maul auf, hör bald auf.“ (Martin L.)

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Benne am 28.10.2022 16:47
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 28.10.2022 17:48
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)

War es nicht zufällig der Forumsteilnehmer der einfach zu früh geklagt hatte? War glaube ich VG Düsseldorf.

22.02.2019 - 26 K 1609/16 abgelehnt und https://rewis.io/urteile/urteil/tmd-29-04-2022-26-k-631714/ wo die Ansicht geändert wurde.

Das erste Urteil wurde leider rechtskräftig weil das Verfahren selbst betrieben wurde und ihm eine Berufung zum OVG und Vertretung durch einen RA zu teuer war.

Eigentlich hatte er nämlich recht....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 31.10.2022 07:24
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Bei der Berliner Besoldung dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch dieses Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung zukünftig etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 31.10.2022 07:56
.
Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.
Ist doch vom Land NRW nur alles vorgeschoben, um einerseits jede Menge Haushaltsmittel zu sparen und um andererseits bei Niederlage vor Gericht eine Rechtfertigung zu haben, warum Milliarden zusätzlich ausgegeben werden müssen. Das Land NRW könnte auch von sich aus eine ordnungsgemäße verfassungsrechtliche Besoldung beschließen.
Das wäre zu einfach und zu teuer. Deshalb wird weiterhin die Beamtenschaft mit Füssen getreten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Benne am 31.10.2022 09:17
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig.  Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.

In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ  ::)


Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Bei der Berliner Besoldung dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch dieses Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung zukünftig etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.

Vielen Dank für die verständliche Antwort. Dann heißt es also warten bis das Grundsatzverfahren in Bremen, hoffentlich positiv im Sinne der Beamten, abgeschlossen sein wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.10.2022 09:21
Du bringst es auf den Punkt, Unknown, genau darum und im Kern um nichts anderes geht es, wie es mit Ulrich Battis gerade einer der renommierstesten deutschen Verfassungs- und Beamtenrechtler unmissverständlich hervorgehoben hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 31.10.2022 13:19
In frage mich ganz ernsthaft, warum der DBB NRW nicht für eine verfassungsmäßige Alimentation kämpft?! Eine amtsangemesse Entlohnung wäre doch mal ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung!
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/angeregter-austausch-zur-attraktivitaetssteigerung-des-oeffentlichen-dienstes/  >:(
Da geht jetzt in NRW zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Gesetz zur Beamtenbesoldung durch die Lesungen und es kommt absolut kein Kommentar vom DBB-NRW zu dem rosa Elefanten, der mitten im Raum steht.  ::) >:( :'(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 31.10.2022 18:40
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 31.10.2022 22:06
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)
Bin gespannt.
Im Landtag - wie zu erwarten - nichts neues:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1385.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 02.11.2022 22:51
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.

Besser spät als nie  ::)
Bin gespannt.
Im Landtag - wie zu erwarten - nichts neues:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1385.pdf

Morgen ist ja erst die zweite Lesung. Wenn es keine Diskussionen gibt, kann ja dann abgestimmt werden. Ansonsten gibt es dann wohl demnächst noch eine dritte Lesung. Vorher wird man auch nix Offizielles erfahren.

Vgl.
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 03.11.2022 14:47
Ergebnis:
Nach 2. Lesung am 03.11.2022 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 18/1385, bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte beschlossen, als neuen Artikel 4 ein "Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz" in das Gesetz mit aufzunehmen.


Jetzt muss nur noch das LBV in die Pötte kommen... Da sehe ich allerdings schwarz, das kommt jetzt doch 'sehr spontan und unerwartet'...

Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 03.11.2022 15:39
Ergebnis:
Nach 2. Lesung am 03.11.2022 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 18/1385, bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte beschlossen, als neuen Artikel 4 ein "Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz" in das Gesetz mit aufzunehmen.


Jetzt muss nur noch das LBV in die Pötte kommen... Da sehe ich allerdings schwarz, das kommt jetzt doch 'sehr spontan und unerwartet'...

Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?

Das LBV hat seine Seite zu den Bezügeanpassungen letzte Woche aktualisiert. Da steht nach wie vor, dass die Zahlung mit den Dezemberbezügen erfolgt. Wenn überhaupt, dann schaffen sie es vielleicht noch nicht, die aktualisierte Tabelle einzupflegen, aber es gibt keinen Hinweis darauf, dass die grundsätzliche Zahlung scheitern könnte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 03.11.2022 16:10


Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?

Das betrifft Versorgungsempfänger, die analog zu den Rentnern im Dezember eine einmalige Pauschale von brutto 300 EUR erhalten sollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: CasSdt40 am 03.11.2022 16:49
Da meine Personalabteilung mir leider nicht wirklich Auskunft geben kann, wende ich mich an die Spezialisten hier.

Wie wirkt sich der der neue Familienzuschlag aus. Der Rechner der Seite hier funzt leider auch nicht.

Ortszuschlag Stufe würde ich Stufe III bekommen. Soviel habe ich bereits herausgefunden.

Kann mir da einer vielleicht ne Rechnung auf machen?  Zudem soll es mit den Bezügen im Monat Dezember einen

regionalen Ergänzungszuschlag gezahlt werden. Aus der Tabelle dazu werde ich nicht ganz schlau.

Weiß hier jemand, wie sich das bei mir ( AW8 - Verh. 3 Kinder) auswirkt?

Gem. meiner aktuellen Bezügemitteilung bekomme ich an Familienzuschlag folgendes gezahlt:
 Familienzuschlag Ehegattenanteil:  143,16€
  Familienzuschlag Kinderanteil: 1073,69€

Wie ändert sich das nun ?

Vielleicht kann da ja jemand Abhilfe schaffen!

Danke vorab.

Cas

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 03.11.2022 17:08
Hallo Cas,

siehe Seite 72

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 03.11.2022 20:41
Da meine Personalabteilung mir leider nicht wirklich Auskunft geben kann, wende ich mich an die Spezialisten hier.

Wie wirkt sich der der neue Familienzuschlag aus. Der Rechner der Seite hier funzt leider auch nicht.

Ortszuschlag Stufe würde ich Stufe III bekommen. Soviel habe ich bereits herausgefunden.

Kann mir da einer vielleicht ne Rechnung auf machen?  Zudem soll es mit den Bezügen im Monat Dezember einen

regionalen Ergänzungszuschlag gezahlt werden. Aus der Tabelle dazu werde ich nicht ganz schlau.

Weiß hier jemand, wie sich das bei mir ( AW8 - Verh. 3 Kinder) auswirkt?

Gem. meiner aktuellen Bezügemitteilung bekomme ich an Familienzuschlag folgendes gezahlt:
 Familienzuschlag Ehegattenanteil:  143,16€
  Familienzuschlag Kinderanteil: 1073,69€

Wie ändert sich das nun ?

Vielleicht kann da ja jemand Abhilfe schaffen!

Danke vorab.

Cas

Also bisher müsste es dann wohl so gewesen sein:
Stufe 2 (verh. + 1. Kind)277,84€
2. Kind129,32€
3. Kind807,15€
Summe1214,31€
Wo die 2,54€ Differenz herkommen in deinem Zuschlag erschließt sich mir nicht.
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Dann werden natürlich noch Steuern abgezogen.

!OHNE GEWÄHR!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: CasSdt40 am 04.11.2022 06:22
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 04.11.2022 08:33
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Ist das eigentlich so schwer ein Gesetz zu lesen? Zum lesen und informieren kein Bock, die Hand wird aber gerne aufgehalten...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 04.11.2022 09:16
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Der REZ soll im Dezember 2022 für das ganze Jahr 2022 nachgezahlt werden (also 11 * 483,49 EUR = 5318,39), allerdings ist derzeit fraglich, ob alle auszahlenden Stellen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen können, um die Zahlung rechtzeitig zu berechnen und anzuweisen.

Möglicherweise kommt die Nachzahlung für das Jahr 2022 und auch die Erhöhung des Familienzuschlages erst zu einem späteren Zeitpunkt als Dezember 2022.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 11:06
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 04.11.2022 11:20
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).

Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.

Ist das eigentlich so schwer ein Gesetz zu lesen? Zum lesen und informieren kein Bock, die Hand wird aber gerne aufgehalten...


Es geht noch nicht mal darum das Gesetz zu lesen!!!

Die Leute sind zu faul, hier zu lesen. Gerade die Konstellation 3 Kinder und Stufe III ist hier schon mehrfach erklärt worden!!

Sich erst die Summe vorrechnen zu lassen und dann es nicht hinkriegen 483,.. € mal 11 in Taschenrechner reinzuhauen?

Alter Schwede, wie kommt man den mit derartigen geringen Kompetenzen auf A8 ??
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 14:29
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)
Da es ab 2023 nachweislich in vielen Fällen zu einer Besoldungskürzung ab 01/2023 bei gleichzeitigem Anstieg der absoluten Wohnkosten kommt, wird die gewährte minimale Besoldung dann noch weiter gesenkt. Dies wird weitere offensichtliche Argumente gegen eine Verfassungsmäßigkeit einer simplen Zuordnung von Wohngeldstufen auf absolute Zulagenbeträge liefern, die gerade so gewählt werden, eine angestrebte Mindestalimentation punktgenau zu treffen. Zumindest müssten zur Abhilfe diese Zulagen deutlich angehoben werden in allen Stufen, was aber deren Bedeutung an der Gesamtbesoldung wieder deutlich anheben würde. Letztendlich bleibt wohl doch nur eine Erhöhung der Grundbesoldung mit der Option auf Zulagen für Regionen oberhalb des 95%-Perzentils. Aber dies müsste wohl das Bundesverfassungsgericht wohl nochmal klarstellen, da das Land NRW dies nicht versteht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: 123ABC123 am 04.11.2022 17:28
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III902,05€
3. Kind829,75€
Summe1731,80€

Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.

III->II:  minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger  ;)

III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)

Bitte nicht durch falsche Aufzählungen hier für Verwirrung sorgen. Denn der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nicht im Gesamten von der Abstufung betroffen. Gevelsberg stimmt, aber Schwelm und Ennepetal zum Beispiel sind weiterhin lt. der veröffentlichten Tabellen für die Mietstufen zum Wohngeld in der Stufe 3 für die Jahre 2023 und 2024.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 19:02
Bitte nicht durch falsche Aufzählungen hier für Verwirrung sorgen. Denn der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nicht im Gesamten von der Abstufung betroffen. Gevelsberg stimmt, aber Schwelm und Ennepetal zum Beispiel sind weiterhin lt. der veröffentlichten Tabellen für die Mietstufen zum Wohngeld in der Stufe 3 für die Jahre 2023 und 2024.
Naja, die Liste ist (bis auf Typos) schon soweit korrekt;
es geht halt darum, die Besoldungsproblematik zu
unterstreichen. Also bitte: gemäss Wohngeldverordnung:

Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Ennepetal, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 08.11.2022 23:45
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen verteilt eine neue Werbebroschüre:

Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltslage (sie stellt fest: es steigen die Steuereinahmen des Landes
kräftig an) bittet sie darum mit dem Job-Fahrrad für alle gegen den Reallohnverlust anzuradeln und die Tätigkeitsbeschreibungen zu aktualisieren. Außerdem wollen sie Strukturen auch dadurch verbessern, indem Polizei- und Steufa-Zulagen angehoben werden. Außerdem sollen nur noch zehn Erfahrungsstufen für alle  Besoldungsgruppen gelten.

was sie sonst noch für nach der Krise jetzt eingeleitet haben wollen, ist hier nachzulesen (Spoiler: verfassungswidrige Alimentation abstellen, gehört nicht dazu):
https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/aktuelles/alle-meldungen/datum/2022/11/08/sonderflyer-dstg-nrw-fordert-strukturpaket-fuer-beschaeftigte/



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 09.11.2022 21:36
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?

quote author=A9A10A11A12A13 link=topic=117235.msg262044#msg262044 date=1667947557]
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen verteilt eine neue Werbebroschüre:

Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltslage (sie stellt fest: es steigen die Steuereinahmen des Landes
kräftig an) bittet sie darum mit dem Job-Fahrrad für alle gegen den Reallohnverlust anzuradeln und die Tätigkeitsbeschreibungen zu aktualisieren. Außerdem wollen sie Strukturen auch dadurch verbessern, indem Polizei- und Steufa-Zulagen angehoben werden. Außerdem sollen nur noch zehn Erfahrungsstufen für alle  Besoldungsgruppen gelten.

was sie sonst noch für nach der Krise jetzt eingeleitet haben wollen, ist hier nachzulesen (Spoiler: verfassungswidrige Alimentation abstellen, gehört nicht dazu):
https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/aktuelles/alle-meldungen/datum/2022/11/08/sonderflyer-dstg-nrw-fordert-strukturpaket-fuer-beschaeftigte/
[/quote]
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 10.11.2022 09:00
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?

Die Erfahrungsstufen 1 und 2 sind rückwirkend zum Anfang des Jahres weggefallen. Die Besoldungsordnung A startet jetzt mit der Erfahrungsstufe 3.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 10.11.2022 11:05
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 10.11.2022 13:21
Ist es wirklich so das durch den Wegfall der ersten beiden Erfahrungsstufen alle anderen 2 Erfahrungsstufen steigen ? Habe ich bis jetzt noch nichts von gelesen. Wenn ja erfolgt dies auch rückwirkend zum Januar, sprich ink Nachzahlung ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 10.11.2022 13:37
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 10.11.2022 14:00
Da möchte ich auch gerne eine Quellen sehen...
Ich bin just in 10 und wäre dann plötzlich in 12 ?
Oder gilt das nicht für A12?
Hier hab ich etwas gefunden......:

"Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 ab dem 01.01.2022: Es soll ein „Gesetz zur Überleitung von Beamt*innen der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10“ geben. Vereinfacht kann man sagen, alle werden in die Stufe 3 übergeleitet. In der Stufe 3 beginnt die Stufenlaufzeit neu, unabhängig davon, welcher Stand zum Zeitpunkt der Überleitung in den bis dahin existenten Stufen 1 und 2 erreicht war."

https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++f2471c14-8810-11ec-9513-001a4a160100

quote author=gerzeb link=topic=117235.msg262340#msg262340 date=1668083872]
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...
[/quote]
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Graveler am 10.11.2022 16:56
Hallo zusammen,

nochmal zum regionalen Ergänzungszuschlag:

ich war bis September in Stufe 4 mit drei Kindern. Dienstherr ist eine kleine Kommune. Gestern ist über den StGB kommentarlos eine Mitteilung des Landes gekommen:

"...Auch Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern ist der regionale Ergänzungszuschlag für ihr erstes und zweites zu berücksichtigendes Kind zu gewähren. Dementsprechend wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen den regionalen Ergänzungszuschlag für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind auch an Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auszahlen"

So weit so gut. So wie ich das sehe, war das hier im Forum auch unstrittig.

Meine Dienststelle hat aber explizit wegen der Regelung des 72 b LBG beim StGB nachgefragt, ob der regionale Ergänzungszuschlag rückwirkend für mich ab Januar gezahlt werden muss. Antwort vom zuständigen Hauptreferenten: Kein Grund für eine Rückwirkung für Fälle ab Stufe 4! Mein Dienstherr wird daher nur ab Oktober den regionalen Ergänzungszuschlag nachzahlen!!! Werde da wohl gegen vorgehen müssen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 10.11.2022 17:02
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?


Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.

Zur Klarstellung: Das ist eine Forderung

Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...

Zur Klarstellung: Das ist eine Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen an den Landesgesetzgeber. Ob der Landesgesetzgeber dieser Forderung in seine Besoldungsgesetzgebung einbaut, erscheint mir derzeit mehr als fraglich.

Es handelt sich dabei lediglich um eine Forderung dieser Nischengewerkschaft, nicht aber um ein aktuelles Gesetz oder aktuelles Gesetzgebungsverfahren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 10.11.2022 21:07
Ich hatte im Stillen vermutet, dass bei der "Neuordnung der Erfahrungsstufen in der Besoldung, 10 Stufen für alle Besoldungsgruppen" gefordert wird, dass die fehlenden 1-3 Stufen ab A12-A16 hintenangefügt werden soll, damit sie noch mit 57, 61 und 65 Jahren hochgestuft werden (ist ja noch genug Altersweisheit bis zur Pension mit ca. 70 ansammelbar) und dabei die bisherigen Stufenspannweite in den zehn Stufen gespreizt werden soll.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 11.11.2022 09:57
Mit welcher Begründung sollte ein A13er denn auf die letzten beiden Stufen verzichten????
Das wären dann ( in den letzten beiden Stufen) um die 200 Euro netto weniger pro Monat (in Stufe 12 zu Stufe 10) ...!



Ich hatte im Stillen vermutet, dass bei der "Neuordnung der Erfahrungsstufen in der Besoldung, 10 Stufen für alle Besoldungsgruppen" gefordert wird, dass die fehlenden 1-3 Stufen ab A12-A16 hintenangefügt werden soll, damit sie noch mit 57, 61 und 65 Jahren hochgestuft werden (ist ja noch genug Altersweisheit bis zur Pension mit ca. 70 ansammelbar) und dabei die bisherigen Stufenspannweite in den zehn Stufen gespreizt werden soll.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 11.11.2022 12:39
Da liegt ein Missverständnis vor kein Wegfallen, bei meinem Gedankengang beginnt A12 bei Stufe vier mit der ersten Stufe und endet bei Stufe 12 mit der neunten Stufe. Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13 dranzuhängen. Entsprechend bei A16 bei Stufe sechs mit der ersten Stufe und endet bei Stufe 12 mit der siebten Stufe. Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.

Mit welcher Begründung sollte ein A13er denn auf die letzten beiden Stufen verzichten????
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 11.11.2022 16:33
Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.

Aus welchem Grund sollten sie es tun?
Die damaligen Staffelung kam dadurch zustande, um die Vorbildungszeit zu berücksichtigen.

Beamten der L1.2 (A5-A9) brachen kein Abitur und erhalten eine fürstliche Ausbildungsvergütung.
Deswegen Stufe 1. Die Zeit der Ausbildung wird voll auf die Pension angerechnet.

Beamten der L2.1 (A9-12) müssen hingegen noch 3 Jahre länger Schule machen. Erhalten während Ihres dualen Studiums auch ein gutes Geld. Die Zeit des Studiums wird voll auf die Pension angerechnet.
Deswegen erst ab Stufe 3.
 
Beamten der L2.2 müssen nach dem Abitur (3 Jahre) noch ihr wissenschaftliches Studium selber bezahlen (mind. 5 Jahre). Deswegen erst ab Stufe 5. Aber von diesen 5 Jahren werden maximal 2,5 auf die Pension angerechnet. Dann kommt noch ein Referendariat, allerdings wird es voll auf die Pension angerechnet.

L1.2 kann Erfahrung ab Jahr 3 (2 Jahre Ausbildung) sammeln.
L2.1 kann Erfahrung ab Jahr 4 (3 Jahre Studium) sammeln.
L2.2 kann Erfahrung erst ab Jahr 8 (5 Jahre Studium + 2 Jahre Ref) sammeln.

Sollen Beamten der L2.2 benachteiligt werden, dass sie jahrelang im Voraus alles aus eigener Tasche bezahlen?
Ihr Studium wird nicht mal voll auf die Pension angerechnet, während es bei den anderen schon der Fall ist.
Dass sie dann später ins Berufsleben einsteigen können heißt, dass sie auch kaum die 40 Jahre voll schaffen.

Erst denken, dann schreiben!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 12.11.2022 09:29

Aus welchem Grund sollten sie es tun?
[viel Text auf dem Weg zur]
Erst denken, dann schreiben!
richtigen Selbsterkenntnis.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: CasSdt40 am 12.11.2022 09:35
Guten Morgen liebe Mitstreiter...

Wann wird denn der Rechner der Page hier aktualisiert? Der aktuelle ab 1.12.2022 bezieht ja leider den Ortszuschlag noch nicht mit ein.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.11.2022 11:40
Einfach den Ortszuschlag als weitere Zulage eingeben! Allerdings nur die Differenz zum bisherigen. Das Ergebnis dürfte dann relativ genau der neuen Gehaltssumme entsprechen.
 
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.11.2022 21:19
Wie sieht ihr die Chance einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe zu stellen?
Ich habe in 2 angefangen und bin jetzt in 7.
Hätte die neue Regelung damals gegolten wäre ich nun in 8.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 12.11.2022 21:40
Guten Morgen liebe Mitstreiter...

Wann wird denn der Rechner der Page hier aktualisiert? Der aktuelle ab 1.12.2022 bezieht ja leider den Ortszuschlag noch nicht mit ein.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.

Ist vermutlich in Arbeit. Bei Google findet man schon eine Test-Version für 2023 - der interessante Teil funktioniert aber leider noch nicht.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/einstieg?id=beamte-nrw-2023test
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pattekoelle am 13.11.2022 20:48
Weiß einer unter euch ggf. ob Besoldungsanpassung im Zuge A13 für alle Schulformen auch für stellv. Schulleitungen bzw. Schulleitung an Grund- und Hauptschulen vorgesehen sind? Aktuell besteht ja zw. Lehrkräften und der Schulleitung ein relativ deutlicher Unterschied in der Besoldung (A12 -> A13Fn 4 bzw. A14). Mit A13 für alle ist dieser ja kaum noch zu spüren, was aus meiner Sicht wieder diese Funktionsstellen unattraktiv macht….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 13.11.2022 21:17
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas82 am 13.11.2022 21:45
Liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand beim Thema unverheiratet helfen. Wie hoch ist der neue Familienzuschlag in Mietstufe 4, wenn man unverheiratet ist, aber zwei Kinder hat? Danke für eure Hilfe. MFG Thomas
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 14.11.2022 07:44
Liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand beim Thema unverheiratet helfen. Wie hoch ist der neue Familienzuschlag in Mietstufe 4, wenn man unverheiratet ist, aber zwei Kinder hat? Danke für eure Hilfe. MFG Thomas

Hier zwei Infoquellen dazu direkt vom LBV.

Für den Familienzuschlag Stufe 1 ist irrelevant ob man verheiratet ist, solange man unterhaltsberechtigte Personen (= eigene Kinder) in die Wohnung aufgenommen hat (Nr. 2.1.1 des folgenden Merkblatts: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf))

Die Berechnungsgrundlagen sind dann auch auf einer Seite des LBV mit Beispielrechnung aufgeführt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung) (Unterpunkt "Anpassung der Alimentation von Familien" aufklappen)

Damit solltest du zum Ergebnis kommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Irgendwer am 14.11.2022 08:51
Hallo zusammen,

ich habe mir die Frage gestellt, warum so wenig Informationen zu diesem Thema zu finden sind? Aktuelle News bezüglich Stand der Dinge waren vor ein paar Wochen noch Mangelware. Quelle Nr. 1 ist diesmal für mich das Forum hier gewesen.
Auch bei meinem Dienstherrn bekomme ich keine Infos. Liegt das daran, weil das Gesetz noch nicht vom Landtag beschlossen wurde oder hat das noch andere Gründe?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 14.11.2022 09:20
Zu welchem Thema genau?

Eigentlich findet man ziemlich viele Informationen, besonders im Gesetzgebungsportal auf der Seite des Landtags NRW.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 14.11.2022 12:20
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 14.11.2022 13:55
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße

Hi,
geh einmal auf die Seite des Landes NRW unter Punkt „aktuelle Gesetzgebung“. Dort findest du etwas zur kommenden Lehrerbesoldung, die in Planung ist und auch einen ersten, noch zu beratenden Entwurf, zur neunen Lehrerbesoldung in NRW. Und wenn du dich dort einliest, findest du ganz zu Beginn die von mir zietierte Passage.
LG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 15.11.2022 11:44
 Hey und DANKE.

Hab es gefunden.
Vormals sollte es ja nur um Schulleitung und Fachleitung sowie Funktionsstelleninhaber wie zum Beispiel Abteilungsleiter gehen.
Nun stehen lobenswerterweise auch die normalen Beförderungsämter zur Überprüfung an.




Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:

"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....

Hallo,

Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....

Viele Grüße

Hi,
geh einmal auf die Seite des Landes NRW unter Punkt „aktuelle Gesetzgebung“. Dort findest du etwas zur kommenden Lehrerbesoldung, die in Planung ist und auch einen ersten, noch zu beratenden Entwurf, zur neunen Lehrerbesoldung in NRW. Und wenn du dich dort einliest, findest du ganz zu Beginn die von mir zietierte Passage.
LG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 15.11.2022 12:13
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/lehrkraftebesoldung.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AlexSi am 15.11.2022 17:27
Hallo liebe Mitstreiter.
Ich verfolge die ganze Diskussion seit Monaten und wurde durch das Forums immer wieder bestens informiert, danke dafür. Ich kann mich nicht erinnern, dass folgende Frage hier bereits besprochen wurde...
Ich gehöre ebenfalls zu den "A12lern" und freue mich sehr über die "baldige" Annäherung an A13. Mein aktueller Status ist A12 /Stufe 7. Wie wird es in der Zukunft entschieden, kommt man dann in die A13/7 oder wird man quasi "zurückgestuft" in die A13/6?
Danke im Voraus...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 15.11.2022 18:18
Wir sind hier nicht im Tarifbereich. Die Erfahrungsstufe bleibt gleich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 16.11.2022 16:27
...es ist immer wieder erschreckend, wie wenig man im öD über die eigene Besoldung bzw über den eigenen Tarifbereich weiß...der Anteil derer, die bei jeder Gelegenheit "an die Hand" genommen werden müssen/wollen, ist in den letzten 20 Jahren stetig gewachsen....scheint ein allgemein gültiges gesellschaftliches Problem zu sein bzw. zu werden... ::) ::) ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 17.11.2022 09:30
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.
Die Umwandlung von Lebensaltersstufen in Erfahrungsstufen bei den Beamten klingt nun mal gleich zu den Angestellten. Die Umgestaltung des BAT zum TVöD mit Entgeltgruppen von 1-15 sieht natürlich der Beamtenbesoldung zum Verwechseln ähnlich aus.
Titel: Musterwiderspruch NRW 2022
Beitrag von: Opa am 17.11.2022 09:59
Die komba hat einen Musterwiderspruch für das Jahr 2022 formuliert. Er ist ausreichend, aber in mancher Hinsicht für meinen Geschmack nicht präzise und deutlich genug. Zudem leider nur für Mitglieder zugänglich.

https://www.komba-nrw.de/artikel-nachrichten-nrw/mitglieder-info-fuer-beamteinnen-und-versorgungsempfaengerinnen-62022.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 17.11.2022 16:01
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.

Eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung wäre m.M.n. wünschenswert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 17.11.2022 18:08
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.

Eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung wäre m.M.n. wünschenswert.

Meiner Meinung nach nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blotto984 am 18.11.2022 13:53
Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 20.11.2022 12:59
Hier die DGB-Stellungnahme zum Personaletat 2023, man hatte 7 Tage Zeit für die Stellungnahme...
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++cdc723e2-64c0-11ed-9843-001a4a160123
Zumindest finden sich auf Seite 4 ein paar Sätze zum Abstandsgebot zur Alimentation. Aber das wird natürlich wieder bis zu neuen Urteilen ignoriert werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 21.11.2022 10:23
Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße

Der regionale Ergänzungszuschlag wird nur für die Vergangenheit (Januar 2022 bis November 2022) nachgezahlt. Ab Dezember wird dieser Zuschlag in den Familienzuschlag integriert.

Dieser Zuschlag steht demjenigen zu, der auch das Kindergeld erhält. Arbeitet derjenige Teilzeit, ist der Zuschlag entsprechend zu quotieren. Ich habe dazu keine Regelung gefunden, die für Beamtenehepaare eine Ausnahme vorsieht. Daher ist es durchaus wahrscheinlich, dass für die Monate Januar bis November 22 der Zuschlag zunächst lediglich anteilig entsprechend der Teilzeitquote ausgezahlt wird und der Rest ggf. auf dem Rechtsweg geklärt werden muss. Ob das bewusst passiert ist oder einfach übersehen wurde, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ab Dezember 2022 gehe ich davon aus, dass der erhöhte Familienzuschlag analog zu den bisherigen Regelungen voll ausgezahlt wird und ein Umstellen der Kindergeldberechtigung für die Zukunft nicht notwendig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 21.11.2022 11:53
Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße

Meine Partnerin (Beamtin in Teilzeit) und ich (Beamter in Vollzeit) erhalten den vollen Familienzuschlag für das gemeinsame Kind. Bei uns ist meine Partnerin die Kindergeldberchtigte.  Damals erklärte man uns, dass mindestens ein Elternteil in Vollzeit arbeiten muss damit man diesen erhält. Also gehe ich stark davon aus, dass ihr den auch komplett erhalten werdet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 21.11.2022 21:02
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/Dokumente/Nachrichten/Schrb_an_MP_zur_Besoldung_von_DBB_DRB_VRV.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: armdran am 22.11.2022 22:04
Es geht los. Schaut mal hier nach:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 23.11.2022 06:50
Bei uns geht leider gar nichts los. Unsere Bezügestelle hat es nicht geschafft den ab Dezember geltenen neuen Familienzuschlag noch die Nachzahlung des REZ mit der Dezemberabrechnung auszuzahlen. Uns wird nur die Erhöhung von 2,8 % gezahlt. Wann der Rest gezahlt werden kann, weiß der Teufel. Tja, da wollte mal jemand den Ablauf des Haushaltsjahres abwarten >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 23.11.2022 08:22
Um Welche Bezügestelle handelt es sich denn bei dir?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 23.11.2022 08:36
Ich habe gerade die Bezügemitteilung erhalten.

Ist das korrekt, dass die Nachzahlung so hoch wie eine Sonderzahlung versteuert wird? Aus den mit üblichem Steuersatz eigentlich 1.800€ sind nun 1.300€ geworden. Ist das so richtig?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 23.11.2022 08:52
@Ytsejam: Die Zahlung entfällt ja nur auf 2022, für Vorjahre wurde nichts gezahlt, oder?
Sollte die Zahlung nur auf ein Jahr entfallen greifen keinerlei Sonderregelungen des EStG, die Zahlungen unterliegen der normalen Einkommensteuer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 23.11.2022 09:29
Welchen Wert aus der Tabelle der Mietstufen muss ich eigentlich nehmen? Die Stadt in der ich wohne ist Mietstufe 3, liegt aber im Kreis mit Mietstufe 2.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 23.11.2022 10:27
Welchen Wert aus der Tabelle der Mietstufen muss ich eigentlich nehmen? Die Stadt in der ich wohne ist Mietstufe 3, liegt aber im Kreis mit Mietstufe 2.

Gemeinden ab 10.000 Einwohner haben eine eigene Mietstufe. Wenn die Gemeinde keine eigene Mietstufe hat, muss wahrscheinlich die des Kreises genommen werden. In deinen Fall also Mietstufe 3.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 23.11.2022 11:05
Welchen Wert aus der Tabelle der Mietstufen muss ich eigentlich nehmen? Die Stadt in der ich wohne ist Mietstufe 3, liegt aber im Kreis mit Mietstufe 2.

Gemeinden ab 10.000 Einwohner haben eine eigene Mietstufe. Wenn die Gemeinde keine eigene Mietstufe hat, muss wahrscheinlich die des Kreises genommen werden. In deinen Fall also Mietstufe 3.
Ja, es gilt die spezifischste (genaueste) Zuordnung. Die Stufen ändern sich möglicherweise ab Januar in deiner Stadt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 23.11.2022 16:56
@Ytsejam: Die Zahlung entfällt ja nur auf 2022, für Vorjahre wurde nichts gezahlt, oder?
Sollte die Zahlung nur auf ein Jahr entfallen greifen keinerlei Sonderregelungen des EStG, die Zahlungen unterliegen der normalen Einkommensteuer.

Das hat natürlich nix mit irgendwelchen Nachzahlungen aus dem Vorjahr oder anderen Sonderffekten zu tun . Sondern liegt schlicht und einfach daran, das unser Lohnsteuertarif linear progressiv ist. Der REZ wird daher gefühlt stärker besteuert als das Gehalt ohne.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 24.11.2022 12:48
Wieso bekommen eigentlich nur Beamte mit Kinder den Mietzuschuss ?
Wir als Single müssen alles selber zahlen und bekommen kein Zuschuss ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 24.11.2022 13:14
Weil der Besoldungsgesetzgeber das Urteil zur amtsangemessenen Alimentation verfassungswidrig umgesetzt hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.11.2022 13:37
Die Bild wieder mit einem sachlich und fachlich einwandfreien Bericht: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/aus-steuergeld-beamte-kriegen-bis-zu-10000-euro-wohn-zuschuss-82042642.bild.html
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Beitrag von: Sky am 24.11.2022 13:44
Wieso bekommen eigentlich nur Beamte mit Kinder den Mietzuschuss ?
Wir als Single müssen alles selber zahlen und bekommen kein Zuschuss ?

Wo gibt es den einen Mietzuschuss?
Bitte nicht nur in der Bildzeitung die Überschriften lesen!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 24.11.2022 16:14
Wieso bekommen eigentlich nur Beamte mit Kinder den Mietzuschuss ?
Wir als Single müssen alles selber zahlen und bekommen kein Zuschuss ?

Guten Morgen 😂!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 24.11.2022 17:21
Die Bild wieder mit einem sachlich und fachlich einwandfreien Bericht: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/aus-steuergeld-beamte-kriegen-bis-zu-10000-euro-wohn-zuschuss-82042642.bild.html
Immerhin ein Plus Artikel. Das macht es ertäglich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 24.11.2022 22:26
Wann wird der Rechner endlich aktualisiert?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.11.2022 22:54
Wann wird der Rechner endlich aktualisiert?

Gib doch einfach die Differenz zwischen der jetzigen Zulage und der neuen im Rechner ein und fertig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 25.11.2022 08:43
Auch Mal wieder eine "schöne" Verdrehung der Tatsachen
https://www.focus.de/politik/deutschland/satte-zuschlaege-beamte-bekommen-wegen-gestiegener-mietkosten-bis-zu-10-000-euro-mehr_id_180400320.html

Klingt aber auch einfach besser als "Endlich: Kinderreiche Beamte werden erstmals verfassungskonform alimentiert".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 25.11.2022 08:55
Klingt aber auch einfach besser als "Endlich: Kinderreiche Beamte werden erstmals verfassungskonform alimentiert".

Werden Sie es denn?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 25.11.2022 09:53
Ich wurde gestern auch von meinem Schwiegervater angesprochen, ob ich denn auch den "Mietzuschuss" bekommen würde und, ob ich das in der jetzigen Situation nicht etwas anmaßend fände, da ich ja auch nur einen "einfachen Bürojob" mache  ::)

Hab's versucht richtig zu stellen und war glaube ich auch erfolgreich - hat aber gedauert ....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Prince of Persia am 25.11.2022 11:07
Kann die Bild sich nicht weiter auf die WM oder die Ukraine konzentrieren...

https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/mein-geld/familienzuschlag-co-diese-vorteile-kassieren-beamte-vom-staat-82052862.bildMobile.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Prince of Persia am 25.11.2022 11:11
Das sind doch Artikel die der Fachkompetenz der Bild entsprechen:

https://www.bild.de/sport/fussball/fifa-wm-2022/wm-2022-in-katar-holland-kult-fan-muss-seine-aufblas-brueste-abnehmen-82057048.bild.html

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 25.11.2022 11:56
Ich wurde gestern auch von meinem Schwiegervater angesprochen, ob ich denn auch den "Mietzuschuss" bekommen würde und, ob ich das in der jetzigen Situation nicht etwas anmaßend fände, da ich ja auch nur einen "einfachen Bürojob" mache  ::)

Hab's versucht richtig zu stellen und war glaube ich auch erfolgreich - hat aber gedauert ....

Sehr gebildeter Schwiegervater :) Wobei meiner auch nicht besser ist...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 25.11.2022 12:17
Ich wurde gestern auch von meinem Schwiegervater angesprochen, ob ich denn auch den "Mietzuschuss" bekommen würde und, ob ich das in der jetzigen Situation nicht etwas anmaßend fände, da ich ja auch nur einen "einfachen Bürojob" mache  ::)

Hab's versucht richtig zu stellen und war glaube ich auch erfolgreich - hat aber gedauert ....
Was heißt schon gebildet…;-) und p.s. auch hier im Forum scheinen nicht alle ganz sattelfest bzgl ihrer Besoldung! Entsprechend keinen Vorwurf an Menschen, die sich evtl zu schnell ein Urteil bilden, wenn die Medien es so unreflektiert weitergeben. Und wenn wir einmal ganz ehrlich zu uns selbst sind, laden die neuen Familienzuschläge zur gesellschaftlichen Spaltung ein. Das hätte durch andere Regelungen sicherlich verhindert werden können.
Sehr gebildeter Schwiegervater :) Wobei meiner auch nicht besser ist...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 27.11.2022 09:20
Moin,

ich blicke nicht so recht durch.

Ist er richtig, dass ich „Familienzuschlag Stufe 2: verheiratet 1 Kind“ mit A12 mit Mietstufe 2 keine Nachzahlung erhalten habe?

LG und danke für eure Rückantwort.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 27.11.2022 09:35
Moin,

ich blicke nicht so recht durch.

Ist er richtig, dass ich „Familienzuschlag Stufe 2: verheiratet 1 Kind“ mit A12 mit Mietstufe 2 keine Nachzahlung erhalten habe?

LG und danke für eure Rückantwort.

Ja, das ist richtig.

Beste Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 27.11.2022 11:07
Wird der regionale Ergänzungszuschlag als Einmalzahlung berechnet oder nachträglich pro Monat? Habe leider noch keine Abrechnung…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2022 12:13
Er wird pro Monat versteuert.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 27.11.2022 12:14
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 27.11.2022 12:29
Habe noch eine Frage: im Gehaltsrechner gibt es Steuerjahr 22/22-Juni und 23beta! Welches Steuerjahr muss ich denn nehmen um den Ergänzungszuschlag zu berechnen und welchen ab Dezember 22? (habe im Netz keine vernünftigen Antworten gefunden)
Vorab schon mal vielen Dank!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2022 14:51
Sie können den Rechner 23 beta nehmen und geben die Betrag des regionalen Ergänzungszuschlag als weitere Zulage ein. Das Ergebnis passt dann einigermaßen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 27.11.2022 15:04
Ok! Danke!
 Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: funt4srtic am 27.11.2022 16:42
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.

Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?

Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?

Gruß
Jan
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2022 18:03
Ok! Danke!
 Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?

Ja, müsste es, weil im Juni steuerliche Änderungen in Kraft getreten sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2022 18:06
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.

Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?

Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?

Gruß
Jan

Was genau mit den Jahren vor 22 passiert, ist im Gesetz nicht geregelt. Hier wurde diskutiert, dass das Land das Urteil zu Bremer-Besoldung abwarten will und dann nochmal schaut. Was mit den Jahren vor 22 geschieht steht somit in den Sternen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 27.11.2022 19:04
Ok! Danke!
 Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?

Ja, müsste es, weil im Juni steuerliche Änderungen in Kraft getreten sind.

2022-Juni bedeutet ab Juni, oder? Sonst würde November ja nicht damit abgerechnet!? Habe ich vielleicht einen Denkfehler? Ab wann gilt denn 23b?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 27.11.2022 19:19
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.

Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?

Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?

Gruß
Jan

Was genau mit den Jahren vor 22 passiert, ist im Gesetz nicht geregelt. Hier wurde diskutiert, dass das Land das Urteil zu Bremer-Besoldung abwarten will und dann nochmal schaut. Was mit den Jahren vor 22 geschieht steht somit in den Sternen.



was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 27.11.2022 19:25
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 27.11.2022 19:33
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.

sind das nicht die besoldungen aller bundesländer?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: emdy am 27.11.2022 20:00
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?

Sie ist zu niedrig.

sind das nicht die besoldungen aller bundesländer?

Exakt. Worauf NRW womöglich wartet ist mir auch nicht klar. Aber mit jedem Urteil gewinnen die Gesetzgeber Klarheit über das, was "gar nicht geht" und das, was zumindest nicht unmittelbar einen Verfassungsbruch darstellt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2022 22:51
Die Länder zögern das Unvermeidliche nur raus, weil sie dadurch Geld sparen ohne Ende.
Ich mache seit Jahren Werbung für Widersprüche im Kollegium! Wie blöd einige aus der Wäsche geguckt haben, als die Nachzahlung für dritte und weitere Kinder gekommen ist.

Lest mal im Gesetz für dritte und weitere Kinder nach, welche finanziellen Dimension das für das Land hat.

Wenn ich mich recht erinnere, hat das Land 80 Mio an laufenden Kosten für das Gesetz und musste für 10 Jahre 80 Mio. nachzahlen. Macht mal eben 720 Mio. Plus in der Landeskasse (Die Rechnung ist natürlich vereinfacht).

Es wird massig Kolleg*innen geben, die auch für diese Jahr wieder nix unternehmen. Schwups wieder etliche Millionen in der Landeskasse.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 28.11.2022 07:18
...diese "Trägheit" kommt mir sehr bekannt vor...ich erinnere jedes Jahr an die Einlegung der Widerspruche...auch bei mir waren einige Kollegen/Kolleginnen, als die Nachzahlung für mehr als zwei Kinder durch war, um nachzufragen, was mann denn noch machen könnte...ihre Dusseligkeit hat sie teilweise mehrere Tausend € gekostet...der Leiter der hausinternen Rechtsabteilung war auch dabei... ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 28.11.2022 08:02
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 28.11.2022 09:00
Der DBB NRW hat Widerspruchsvordrucke an seine Mitglieder rumgeschickt. Ich meine am Mittwoch letzte Woche.

Ich hab die auch an unsere Kollegen alle weitergeleitet und Werbung gemacht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 28.11.2022 09:04
...tja...so ist das nunmal mit "Mitläufern"...keine Beiträge zahlen wollen, aber die Unterstützung ins Haus geliefert haben wollen... ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 28.11.2022 09:17
in gar nicht allzulanger Zeit sind wieder in der Landeshauptstadt Demos zur Tarifrunde. Die letzten male haben es vielleicht 8000 der 345.000 Landesbediensteten geschafft hinzugehen. Ich hoffe so langsam wachen alle mal auf.

Aber irgendwie mag ich nicht dran glauben!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 28.11.2022 09:21
...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 28.11.2022 12:01
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 28.11.2022 12:06
...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...

Also man verkauft dann einen Urlaubstage bzw. Gleittag für 100€ (netto?)?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 28.11.2022 12:07
...genau 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 28.11.2022 12:20
Natürlich mit Anwesenheitspflicht und Erfassung vor Ort.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 28.11.2022 12:23
...das natürlich auch...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2022 12:43
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 28.11.2022 15:03
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?

Der DRB (Deutscher Richter Bund) hat ein Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt. Dieser bezieht sich auch auf die zuletzt in Kraft getretene Besoldunsänderung.


https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.11.2022 17:18
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 29.11.2022 12:24
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 29.11.2022 14:34
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.

Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste.

Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen.

Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamtenBasti am 29.11.2022 14:47
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!

Welche Steuerklasse hast du?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 29.11.2022 15:10
Steuerklasse 3 !

Zitat von: BeamtenBasti
link=topic=117235.msg265317#msg265317 date=1669729662
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder,  Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!

Welche Steuerklasse hast du?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 29.11.2022 15:21
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.

Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.

Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste.

Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen.

Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.

Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 29.11.2022 16:04

Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?

Ja. Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung prüft das BVerfG das Jahresnettoeinkommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ThomasAC am 29.11.2022 17:58
So Abrechnung ist heute gekommen. Stimmt auf den Cent genau

Insgesamt mit Nachzahlung somit 12450€ Brutto und 7516€ Netto.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 29.11.2022 19:22
Glückwunsch zu deinem vermutlich ersten 5-stelligen Gehalt :) Leider nur Brutto, aber trotzdem eine nette Optik auf dem Lohnzettel.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Krazykrizz am 29.11.2022 20:11
So Abrechnung ist heute gekommen. Stimmt auf den Cent genau

Insgesamt mit Nachzahlung somit 12450€ Brutto und 7516€ Netto.

Oh, ich seh erst übermorgen meine Abrechnung. Zahlbetrag bei mir knapp 9.800 EUR, da bin ich mal auf das Brutto und die Steuerabzüge gespannt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Brezly99 am 30.11.2022 14:35
Ich habe nichts bekommen als Nachzahlung. Wurde in die Mietstufe 1 kategorisiert obwohl Wuppertal III ist.

Familienzuschlag hat sich für November nicht geändert (bekomme Stufe 2)

Dachte das macht son Computer heutzutage alles automatisch.

Oder ist Wuppertal Mietstufe1?

Das heißt ewig warten bis wieder alles korrekt geändert wird .Danke and LBV
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 30.11.2022 14:41
Die frage ist ja auch, ob die korrekte Adresse hinterlegt ist beim LBV. Bei 200.000 Zahlfällen wird es da natürlich auch die ein oder andere Fehleintragung im System geben und man muss nicht automatisch beim LBV die schuld suchen.

Dort machen ja die Mitarbeiter auch nur ihren Job so gut es geht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Brezly99 am 30.11.2022 14:42
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.

Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 30.11.2022 15:28
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.

Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.

Was hält dich denn davon ab, mit deinem zuständigen Bearbeiter beim LBV in Kontakt zu treten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.11.2022 17:04
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.

Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.

Stimmt alles Idioten im LBV! Beamtentum abschaffen und am besten durch Tagelöhner ersetzen! Die brauchen am nächsten Tag garnicht erst wiederkommen, wenn sie heute Mist bauen.

Mein Tipp: So wie man in den Wald reinruft, schallt es auch wieder raus!
Anrufen, auf den Fehler hinweisen und um Korrektur bitten! Hat sich sich bei mir bislang immer bewährt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Brezly99 am 30.11.2022 17:23
Wie gesagt wenn das Problem schnell behoben werden würde alles kein Problem. Aber es kann nicht sein ( und dass ist nicht nur meine Erfahrung, sondern von mehreren Kollegen), dass man 6 Monate oder länger auf sein Geld warten muss , welches einem zusteht.

Wehe das LBV verrechnet sich zu deinen Gunsten. Dann wird das Geld fix zurückgefordert was auch in Ordnung ist. Andersherum muss es dann aber auch zügig gehen.

Und ich weiß immer noch nicht wie solch ein Fehler passiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 30.11.2022 18:08
Wie gesagt wenn das Problem schnell behoben werden würde alles kein Problem. Aber es kann nicht sein ( und dass ist nicht nur meine Erfahrung, sondern von mehreren Kollegen), dass man 6 Monate oder länger auf sein Geld warten muss , welches einem zusteht.

Wehe das LBV verrechnet sich zu deinen Gunsten. Dann wird das Geld fix zurückgefordert was auch in Ordnung ist. Andersherum muss es dann aber auch zügig gehen.

Und ich weiß immer noch nicht wie solch ein Fehler passiert.

Wir warten hier seit Jahren auf eine amtsangemessene Besoldung. Einfach mal den Fuß vom Empörungsgaspedal nehmen…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 30.11.2022 18:31
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.

Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.

Was hält dich denn davon ab, mit deinem zuständigen Bearbeiter beim LBV in Kontakt zu treten?

Dem kann ich nur beipflichten. Das LBV ist chronisch überlastet, aber die meisten Menschen, mit denen ich da bisher telefoniert habe, waren sehr nett und immer zielorientiert hilfsbereit.

Dort wird auch ganz viel abgeladen und die Mitarbeiter*innen müssen's dann ausbaden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 30.11.2022 18:52
Hallo!
Habe gerade diese Überschrift gefunden:
 https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html
Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand  evt aktuelle Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 30.11.2022 18:57
.... ;D ;D
..."saftige Lohnerhöhungen für Beamte..."
2,8 Prozent !! Juhuuuu!! :P


Hallo!
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Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand  evt aktuelle Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 30.11.2022 19:15
Kannst Du den Artikel denn lesen? Die 2,8% haben ja nichts mit dem Bürgergeld zu tun!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 30.11.2022 19:43
Ja kann ich!
Aber als Lohnerhöhung sehe ich die 2,8 Prozent! Und die ist nicht saftig!!!
Der Familienzuschlag steht auf einem anderen Blatt!
Es ist ein Zuschlag! Und kein Lohn im eigentlichen Sinn!
" Nicht der erste Geldsegen für deutsche Beamte. Erst vergangene Woche war bekannt geworden: Für rund 1,7 Millionen Beamte sollen in Bund und Ländern saftige Lohnerhöhungen und höhere Zuschüsse kommen. .."


.... ;D ;D
..."saftige Lohnerhöhungen für Beamte..."
2,8 Prozent !! Juhuuuu!! :P


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Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand  evt aktuelle Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 01.12.2022 07:07
Hallo!
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 https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html
Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand  evt aktuelle Informationen?

Ich lass mich manchmal doch noch von den Menschen überraschen.
Auf der einen Seite haben Sie ein nichtiges Machwerk voller Fehlinformationen, wie es nur ein populistisches Hetzblatt wie die Bild schreiben kann.... und auf der anderen Seite haben Sie diesen unglaublichen Fundus an Informationen, welche dieses Forum beitet.

Aber was nehmen Sie als Diskussiongrundlage? Richtig, das Klopapier-Substitut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 01.12.2022 08:29
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Vielleicht ist das Handesblatt in Ihren Augen kompetenter!?
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buergergeld-warum-die-reform-zu-hoeheren-gehaeltern-fuer-beamte-fuehren-koennte/28808322.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 01.12.2022 08:42
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Vielleicht ist das Handesblatt in Ihren Augen kompetenter!?
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buergergeld-warum-die-reform-zu-hoeheren-gehaeltern-fuer-beamte-fuehren-koennte/28808322.html

Definitiv eine bessere Quelle. Die Produkte aus dem Hause Springer sind nunmal aufgrund der ständigen Hetze gegen Beamten ein rotes Tuch.

Die von Ihnen angesprochenen 2,8% stammen, wenn ich mich nicht irre, noch aus der letzten Tarifverhandlung, welche halt wie immer sehr verspätet auf die Beamten übertragen wurde.

Die Auswirkungen, welche das Bürgergeld auf die Besoldung hat werden wir wohl erst im nächsten Jahr richtig berechnen können. Dadurch das die Regelsätze angehoben wurden, ist der 15% Abstand der niedrigsten Besoldungsgruppen zum Sozialhilfeempfänger aber noch weniger gewahrt als zuvor.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 02.12.2022 09:30
Eine vom DGB NRW in Auftrag gegebene gutachterliche Überprüfung durch Prof. Dr. Brinktrine wirft dazu Bedenken auf:

Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung des Familien-/Ergänzungszuschlags und der Kinderzahl mit einer Ortskomponente nur dann zu rechtfertigen ist, wenn auch andere Beamt*innen einen Ortszuschlag bekommen. Warum kinderlose oder ledige Beamt*innen, die je nach Wohnort ebenfalls entsprechend erhöhte Mietkosten zu tragen haben, im Hinblick auf die dem Familienzuschlag zu Grunde liegende Ortskomponente anders behandelt werden als Beamt*innen, die einen Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 erhalten, sei nicht nachvollziehbar.

Auch die Neuregelung der Besoldungsgruppen A5 bis A10 durch Streichung der Erfahrungsstufen 1 und 2 rückwirkend zum 01.01.2022 begegnet aus seiner Sicht verfassungsrechtlichen Bedenken, besonders weil der zeitliche bzw. finanzielle Vorteil der neu eingestellten oder übergeleiteten Beamt*innen nicht bei den übrigen Beamt*innen kompensiert wird. Die Verpflichtung der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung betrifft aus seiner Sicht außerdem alle Besoldungsgruppen. Insofern hätten auch die höheren Besoldungsgruppen entsprechend angepasst werden müssen.

Hinzu kommen die andauernde hohe Inflation und die guten Tarifabschlüsse in anderen Branchen im Vergleich zu den lediglich 2,8 % Besoldungs- und Versorgungsanpassung ab Dezember 2022. Auch hieraus können sich, auch aufgrund einer nachträglichen Betrachtung in 2023, Zweifel an der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter ergeben. Bezogen auf die Versorgung fällt außerdem die Abkopplung durch die Nichtübertragung der Corona-Sonderzahlung stark ins Gewicht und es ist fraglich, ob das gegenwärtige Versorgungsniveau das Mindestabstandsgebot wahrt.

Sicher ist das Gutachten auch für andere Besoldungsrechtskreise interessant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 02.12.2022 13:48
Eine vom DGB NRW in Auftrag gegebene gutachterliche Überprüfung durch Prof. Dr. Brinktrine wirft dazu Bedenken auf:

Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung des Familien-/Ergänzungszuschlags und der Kinderzahl mit einer Ortskomponente nur dann zu rechtfertigen ist, wenn auch andere Beamt*innen einen Ortszuschlag bekommen. Warum kinderlose oder ledige Beamt*innen, die je nach Wohnort ebenfalls entsprechend erhöhte Mietkosten zu tragen haben, im Hinblick auf die dem Familienzuschlag zu Grunde liegende Ortskomponente anders behandelt werden als Beamt*innen, die einen Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 erhalten, sei nicht nachvollziehbar.

Auch die Neuregelung der Besoldungsgruppen A5 bis A10 durch Streichung der Erfahrungsstufen 1 und 2 rückwirkend zum 01.01.2022 begegnet aus seiner Sicht verfassungsrechtlichen Bedenken, besonders weil der zeitliche bzw. finanzielle Vorteil der neu eingestellten oder übergeleiteten Beamt*innen nicht bei den übrigen Beamt*innen kompensiert wird. Die Verpflichtung der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung betrifft aus seiner Sicht außerdem alle Besoldungsgruppen. Insofern hätten auch die höheren Besoldungsgruppen entsprechend angepasst werden müssen.

Hinzu kommen die andauernde hohe Inflation und die guten Tarifabschlüsse in anderen Branchen im Vergleich zu den lediglich 2,8 % Besoldungs- und Versorgungsanpassung ab Dezember 2022. Auch hieraus können sich, auch aufgrund einer nachträglichen Betrachtung in 2023, Zweifel an der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter ergeben. Bezogen auf die Versorgung fällt außerdem die Abkopplung durch die Nichtübertragung der Corona-Sonderzahlung stark ins Gewicht und es ist fraglich, ob das gegenwärtige Versorgungsniveau das Mindestabstandsgebot wahrt.

Sicher ist das Gutachten auch für andere Besoldungsrechtskreise interessant.

Ist das Gutachten irgendwo öffentlich einsehbar? Ich konnte es nicht finden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 02.12.2022 18:31
Noch ein Bericht, leider hinter Bezahlschranke.
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242459077/Zulagen-nur-fuer-Beamte-Ueber-700-Euro-extra-ab-dem-dritten-Kind.html#Comments
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Graveler am 03.12.2022 14:13
Hallo zusammen,

nochmal zum regionalen Ergänzungszuschlag:

ich war bis September in Stufe 4 mit drei Kindern. Dienstherr ist eine kleine Kommune. Gestern ist über den StGB kommentarlos eine Mitteilung des Landes gekommen:

"...Auch Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern ist der regionale Ergänzungszuschlag für ihr erstes und zweites zu berücksichtigendes Kind zu gewähren. Dementsprechend wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen den regionalen Ergänzungszuschlag für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind auch an Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auszahlen"

So weit so gut. So wie ich das sehe, war das hier im Forum auch unstrittig.

Meine Dienststelle hat aber explizit wegen der Regelung des 72 b LBG beim StGB nachgefragt, ob der regionale Ergänzungszuschlag rückwirkend für mich ab Januar gezahlt werden muss. Antwort vom zuständigen Hauptreferenten: Kein Grund für eine Rückwirkung für Fälle ab Stufe 4! Mein Dienstherr wird daher nur ab Oktober den regionalen Ergänzungszuschlag nachzahlen!!! Werde da wohl gegen vorgehen müssen.

Ich zitiere mich mal selbst. Haben Kolleginnen oder Kollegen in anderen Kommunen ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. hat jemand ab Stufe 4 den regionalen Ergänzungszuschlag ausgezahlt bekommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 03.12.2022 21:29
Dienstherr ist darüber hinaus verpflichtet, den Beamten während seiner Dienstzeit alimentativ so auszustatten, dass ihm die Möglichkeit gegeben ist, Rücklagen zu bilden, um der genannten Pflicht auch ab dem Versorgungsfall nachkommen zu können,
… Der Beamte ist also nicht verpflichtet, sondern gehalten, während seiner aktiven Dienstzeit Rücklagen zu bilden, um jederzeit monetär in der Lage zu sein, seiner genannten Pflicht weiterhin auch dann regelmäßig nachzukommen…
Also d.h.
zu den Pflichten des Beamten zählt, sich ständig mit ganzer Kraft und voller Hingabe seiner amtsangemessenen Alimentationsanspruchssicherung und Rücklagenbildung zu widmen.
Die Versorgungsbezüge sind immer amtsangemessen, weil sie sich von den amtsangemessenen aktiven Dienstbezügen ableiten. Sind diese nicht amtsangemessen, ist dieser Mangel selbständig durch den Beamten durch Alimentationsanspruchssicherung als imaginären Buchwert zu heilen. Tut er dies nicht verletzt er seine Beamtenpflicht. Resultiert daraus das der Versorgungsempfänger kein amtsangemessenes außerdienstliches Verhalten an den Tag legen kann, liegt eine Folgeverletzung vor, die eine Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt. Daher gibt es keine obdachlosen Beamten a. D., die zu wenig Versorgungsbezüge erhalten, sondern nur geschasste Obdachlose gänzlich ohne Bezüge.
Die Rücklagen sind durch entgeltlichen Nebenerwerb und durch die fiktive Alimentation zu bilden. Die fiktive Alimentation ist z.B. mit dem in Deutschland verbotenem ungedecktem Leerverkauf zu ersetzen. Die Rücklagen selbst haben im Wachstumsdogma der risikobehafteten Marktwirtschaft eine Rendite mit Zinseszinseffekt zu generieren.
Während der der zeitliche Umfang des Nebenerwerbs gesetzlich normiert ist, ist für mich die Frage welche Werte die anderen Parameter aufzuweisen haben.
Wieviel Dienstzeit bleibt nach der täglichen Rücklageninvestion und Anspruchssicherung für die eigentliche Tätigkeit noch übrig? Ist diese Eigenalimentationserwirtschaftung im GVP aufzunehmen?
Welchen zeitlichen Rahmen als zeitlich unlimitierte künstlerische Tätigkeit nimmt die Eigenalimentationserwirtschaftung außerhalb der Dienstzeit ein?
Welcher Betrag ist durch entgeltlichen Nebenerwerb und welcher fiktive Alimentationsbetrag ist monatlich in die Rücklagenbildung einzubringen? Welche Rendite hat die Rücklage mindestens zu erzielen? Die letzten beiden Fragen sind an der Wertigkeit des Amtes gekoppelt. Daher wäre dies auf die Besoldungsgruppen differenziert aufzufächern in welchen Spannen die Beträge dies abzudecken haben.
Wie ist der imaginäre Buchwert, falls er mal zur Auszahlung kommt zu berücksichtigen? Fest steht, das der Betrag unterhalb des Wertes liegen wird, der ein jahrelang selbstrentierliche Rücklage gebildet hat. Mit welcher Diskrepanz ist zu rechnen?
Mir reicht wie bei den vorgerechneten Mindestalimentationen eine Genauigkeit von zwei Stellen hinter dem Komma.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 03.12.2022 22:31
Wenn ich mal in ein paar Jahren z. B. auf dem subtropischen Grönland meinen Ruhestand dauerhaft verbringen möchte, wer und wie wird die Mietenstufe festgesetzt? Wird dann die Auslandszuschlagsverordnung mit seinen Zonenstufen nicht nur Dienstortbezogen sondern landesweit angewendet?

Ist im Gegenzug bei der inländischen Mietenstufe ebenfalls bei außerordentlich hohen Rate an Gewaltdelikten, ein Zuschlag zum Zuschlag zu gewähren?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 03.12.2022 22:41
Der oberste Wahlbeamte einer Stadt sieht sich nicht in der Lage seine Verwaltung zu organisieren. Daher ist nun die Oberste Dienstbehörde = Rat der Stadt zuständig. (Somit wird auch die Personalvertretung an den Rat verwiesen.) Hätte man nun seinen Widerspruch während der letzten Ratssitzung in diesem Jahr jedem einzelnem Ratsmitglied empfangsbestätigend vorlegen müssen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 04.12.2022 09:43
Wenn ich mal in ein paar Jahren z. B. auf dem subtropischen Grönland meinen Ruhestand dauerhaft verbringen möchte, wer und wie wird die Mietenstufe festgesetzt? Wird dann die Auslandszuschlagsverordnung mit seinen Zonenstufen nicht nur Dienstortbezogen sondern landesweit angewendet?

Ist im Gegenzug bei der inländischen Mietenstufe ebenfalls bei außerordentlich hohen Rate an Gewaltdelikten, ein Zuschlag zum Zuschlag zu gewähren?

Zunächst kannst du davon ausgehen, dass in den meisten Fällen der kinderbezogene Anteil wegfällt und damit keine Rolle mehr spielt. In den anderen Fällen ist das dann Privatvergnügen. Die Auslandszuschläge gibt es nur für Einsätze im Ausland und fallen bei längerer Abwesenheit (außer Urlaub und dienstlichen Gründen) ja auch ganz schnell weg.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gruenhorn am 04.12.2022 15:02
Um mal "ganz schnell" zu konkretisieren: bei privater Abwesenheit von mehr als 4 Monaten pro Kalenderjahr.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 04.12.2022 19:57
Um mal "ganz schnell" zu konkretisieren: bei privater Abwesenheit von mehr als 4 Monaten pro Kalenderjahr.

Bei der ZfA ab 7 Tagen am Stück.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 05.12.2022 12:21


Ich zitiere mich mal selbst. Haben Kolleginnen oder Kollegen in anderen Kommunen ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. hat jemand ab Stufe 4 den regionalen Ergänzungszuschlag ausgezahlt bekommen?

Ja, selbstverständlich. Ich habe auch drei Kinder. Das Gesetz macht aber keine Ausnahme oder Ungleichbehandlung. Für Kinder 1 und 2 wurde der reg. Ergänzungszuschlag gezahlt und ab Dezember der erhöhte Familienzuschlag.

Beim Dienstherrnwechsel ist der alte Dienstherr für die Besoldung bis zum Wechsel verantwortlich. Also sind die Nachzahlungen bis zum Wechselzeitpunkt dort anzufordern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Graveler am 05.12.2022 15:06


Ich zitiere mich mal selbst. Haben Kolleginnen oder Kollegen in anderen Kommunen ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. hat jemand ab Stufe 4 den regionalen Ergänzungszuschlag ausgezahlt bekommen?

Ja, selbstverständlich. Ich habe auch drei Kinder. Das Gesetz macht aber keine Ausnahme oder Ungleichbehandlung. Für Kinder 1 und 2 wurde der reg. Ergänzungszuschlag gezahlt und ab Dezember der erhöhte Familienzuschlag.

Beim Dienstherrnwechsel ist der alte Dienstherr für die Besoldung bis zum Wechsel verantwortlich. Also sind die Nachzahlungen bis zum Wechselzeitpunkt dort anzufordern.

Danke, habe Dir eine PN geschrieben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 06.12.2022 08:58
Die GdP-NRW stellt wie jedes Jahr wieder Musterwidersprüche zur Verfügung:

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Musterwidersprueche-Amtsangemessene-Alimentation-2022?open&ccm=000
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 20.12.2022 08:18
Hat schon jemand vernommen, ob es Pläne gibt die Familienzuschläge an die geänderten Mietenstufen anzupassen?
Wenn ich es richtig verstanden hab, sind viele Gemeinden zurück gestuft worden, aber nicht weil es dort günstiger geworden ist, sondern weil es woanders noch teurer geworden ist. Das widerspricht ja etwas dem sinnhaften Bezug für die Familienzuschläge.
Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?

Macht es Sinn seinen Landtagsabgeordneten hier mal anzuschreiben?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2022 08:56

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 20.12.2022 09:14

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D

Nein, der Besoldungsgesetzgeber in NRW hat für die Jahre ab 2022 offesnichtlich eingestanden, dass die Besoldung bei 2, teilweise auch mit einem Kind zu niedrig ist. Aus meiner Sicht nur schwer argumentierbar, dass die Besoldung in den Jahren vor 2022 nicht zu niedrig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2022 09:18
...dass muss dann im Rahmen der (hoffentlich) regelmäßig eingelegten Widersprüche geklärt werden...hier ist aber wohl eher nicht mit zügigen Entscheidung zu rechnen sondern wieder mal viel Geduld angesagt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 20.12.2022 09:47
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2022 11:25
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

..Nein
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 20.12.2022 16:03
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Ja, die Verfahren sind bis auf weiteres ruhend zu stellen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2022 16:13
...der Besoldungsgesetzgeber hat mit diesen Widersprüchen rein gar nichts am Hut...der Besoldungsgesetzgeber in NRW ist der Landtag mit seinen Abgeordneten...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 21.12.2022 08:15
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Irgendwoher kam die Aussage, dass die Landesregierung das Urteil zur Bremer Besoldung abwarten will, bevor es eine Entscheidung für die Jahre vor 2022 gibt. (Nr. 44: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html;jsessionid=0A2993CB27C6263728032DEB26D2E506.1_cid506)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 23.12.2022 10:00
Dann kann die Regierung ja ihre Haushaltsprobleme wieder auf die Beamtenbesoldung schieben, zumindest die Grünen werden sich noch daran erinnern, wie das geht. Nach der letzten höchstrichterlichen Klatsche unter Kraft gab es eine Haushaltssperre und erstmal nur noch Leitungswasser in der Staatskanzlei  ;)

https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article131234129/NRW-zu-arm-fuer-Kaffee-Saft-und-Kekse.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 23.12.2022 10:11
Ach ja, das waren noch Zeiten. Ich sage nur: "starke Schultern"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 03.01.2023 15:27
Hallo, vielen Dank erstmal im Voraus für die Rückantwort.

Kurze Frage zu dem Familienzuschlag.

A12/ Mietenstufe 2 (verheiratet + 1 Kind) = 289,70€ bekomme ich zusätzlich brutto

Bei 2 Kindern = Stufe 3 = 777,20

Ab 3 Kindern werden es dann 834,68? Oder addiert man die 777,20+ 834,68?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sherlock am 03.01.2023 19:43
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tagelöhner am 03.01.2023 20:10
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.

Das ist ja mehr als der Gehaltszuwachs eines Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe E10 beim Aufrücken von Stufe 1 - 6, bzw. 15 Jahre geleisteter Arbeit. Wie krank ist das denn, Prämie fürs Einzipfeln, absoluter Wahnsinn. ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 03.01.2023 20:21
Der Wahnsinn liegt darin, dass dieser Betrag nur über Familienzuschläge zustande kommt, weil die verfassungsmäßig gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu teuer war.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 03.01.2023 20:22
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tagelöhner am 03.01.2023 20:30
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)

 ;D ;D ;D "Immer im Dienst" wenn das zutrifft, bin ich aber dafür die Wochenarbeitszeit von Beamten auf 168 Stunden zu erhöhen.  8)

Da darf dann auch der gesunde Büroschlaf gerne inbegriffen sein  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 03.01.2023 23:16
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)

 ;D ;D ;D "Immer im Dienst" wenn das zutrifft, bin ich aber dafür die Wochenarbeitszeit von Beamten auf 168 Stunden zu erhöhen.  8)

Da darf dann auch der gesunde Büroschlaf gerne inbegriffen sein  ;D

Wenn ich morgen in der Frühstückspause und Nachmittagspause von meiner künftigen Pension und Karnickelprämie träume, denke ich an dich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 04.01.2023 00:35
Der Wahnsinn liegt darin, dass dieser Betrag nur über Familienzuschläge zustande kommt, weil die verfassungsmäßig gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu teuer war.

In dem Fall ging es ja nur um den Betrag für das dritte Kind. Das BVerfG hat ja klar gestellt, dass aus der Grundbesoldung nur die ersten beiden Kinder (teilweise) bezahlt werden. Ab Kind 3 müssen die Zuschläge so hoch sein, dass zur Unterhaltsdeckung nicht auf Bestandteile der Grundbesoldung zurückgegriffen werden muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tagelöhner am 04.01.2023 08:32
Wenn ich morgen in der Frühstückspause und Nachmittagspause von meiner künftigen Pension und Karnickelprämie träume, denke ich an dich.

Definitiv ausbaufähig, ich dachte als Tagträumer tust Du bereits nichts anderes mehr  8). Ich hab Dich aber auch ganz doll lieb Bastel, wollte nur dass Du das weißt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 15.01.2023 19:35
Hallo Zusammen!
Gibt es eigentlich etwas neues, was mit den Lehren passiert die schon A13 sind?
Liebe Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 15.01.2023 19:58
Der Gesetzesentwurf ist auf der Seite des Landtages NRW ersichtlich. Soweit ich weiß, passiert mit denen nichts. Warum sollte es auch?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: calmac am 15.01.2023 20:05
Es gibt immer noch keine Informationen was mit den Lehrerinnen und Lehrer im 1. Beförderungsamt der L2.1 nein.

Den Lehrern der L2.2 in A13 passiert nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 16.01.2023 06:31
Hallo Zusammen!
Gibt es eigentlich etwas neues, was mit den Lehren passiert die schon A13 sind?
Liebe Grüße

Vor dem 1.8.26 wird da nichts kommen, was das 1. Beförderungsamt angeht.
Ich denke darauf beziehst du dich. Auf einer Personalratsversammlung ging man von maximal einer Zulage ab 2026 aus.

Dass sich für Sek2 -
Lehrer nichts ändert aufgrund der Anpassung, ist ja selbstverständlich, das war
ja u.a. Sinn der Sache. Frech genug, dass es nicht A13Z für alle wurde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 16.01.2023 08:35
Der Aufschrei wäre groß, wenn die Eingangsbesoldung auf A14 angehoben werden würde und die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt „entfördert“ werden würden… unverständlich, warum da aktuell nichts passiert. Wobei das System im Ganzen, so oder so, ungerecht ist. Korrekturbelastung, Klassenleitung, ZP, Abitur usw. Irgendwer ist bei gleicher Besoldung für alle immer gekniffen. :-(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 16.01.2023 14:04
Frech genug, dass es nicht A13Z für alle wurde.

Da hat die Landesregierung meiner Meinung nach alles genau richtig gemacht, um die Wertschätzung für die KuK der Sek II nicht gänzlich zu streichen. Aber das Thema hatten wir ja schon öfters.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.01.2023 13:52
Warum Lehrer nach a13 besoldet werden bleibt für die meisten ein Rätsel...

Von der Leistung her und der Tätigkeit wäre doch eher eine a09 angemessen, oder?. :-X.. Ist aber nur meine Meinung !
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.01.2023 13:53
Anscheinend wird der Richterbund gegen die aktuellen Familienzuschläge von NRW klagen.

Hat jemand mehr Informationen?

Hier ein Beispiel aus der aktuellen Regenbogenpresse

https://ga.de/news/politik/nrw-streit-um-familienzuschlaege-fuer-beamte_aid-83233947
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lehrerspecht am 23.01.2023 14:12
Warum Lehrer nach a13 besoldet werden bleibt für die meisten ein Rätsel...

Von der Leistung her und der Tätigkeit wäre doch eher eine a09 angemessen, oder?. :-X.. Ist aber nur meine Meinung !
Hallo Herr Smiteme,
da spricht das fundierte Wissen eines Frustrierten. Chapeau!
Und wie immer gilt, es gibt viele Meinungen, aber nicht jede muss richtig sein... in diesem Sinne, bis nie! ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 23.01.2023 15:43
Ich wusste doch, dass sie darauf anspringen... Ist herrlich zu sehen  ;) :D ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DrStrange am 23.01.2023 18:18
Was ist denn "a09"??
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 23.01.2023 18:28
Das ist wie BvB 09 oder S04!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.01.2023 13:34
Mir ist ein Gedanke in den Sinn gekommen der mir gar nicht gut gefällt.

Der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag ist am Kindergeldanspruch des Kindes gekoppelt. Häufig sind die Kinder über ihren 18 Geburstag hinaus kindergeldberechtigt, da sie in der Ausbildung oder Studium sind.

Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung vor, ab 2025 das Kindergeld (neu "Garantiebetrag") direkt den volljährigen Kinder auszuzahlen, statt wie bis jetzt den Eltern.

Bedeutet das, dass Beamte mit kindergeldberechtigten, volljährigen Kindern ab 2025 keinen kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag bekommen werden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2023 13:38
..gibts zu dieser Regelung eine Quelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 24.01.2023 13:56
Mir ist ein Gedanke in den Sinn gekommen der mir gar nicht gut gefällt.

Der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag ist am Kindergeldanspruch des Kindes gekoppelt. Häufig sind die Kinder über ihren 18 Geburstag hinaus kindergeldberechtigt, da sie in der Ausbildung oder Studium sind.

Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung vor, ab 2025 das Kindergeld (neu "Garantiebetrag") direkt den volljährigen Kinder auszuzahlen, statt wie bis jetzt den Eltern.

Bedeutet das, dass Beamte mit kindergeldberechtigten, volljährigen Kindern ab 2025 keinen kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag bekommen werden?

Solange die volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinder weiterhin unterhaltsberechtigt gegenüber den Eltern sind,  dürfte das keine Auswirkungen auf den Familienzuschlag haben. Die direkte Auszahlung an die Kinder (mehr Theater für alle, na, Bravo!) wird unterhaltsrechtlich lediglich zu einer Verrechnung führen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2023 13:58
hauptsache, man schafft wieder neuen Verwaltungsaufwand...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.01.2023 14:08
..gibts zu dieser Regelung eine Quelle?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-eckpunkte-101.html

"Wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt, soll der geplante Garantiebetrag mindestens in Höhe des dann geltenden Kindergeldes ausgezahlt werden - derzeit würde das einen Betrag von 250 Euro bedeuten. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sollten volljährige Kinder bei den Eltern ausziehen, soll der Garantiebetrag direkt an sie ausgezahlt werden."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2023 14:14
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.01.2023 14:21
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...

Das wird so kommen. Die Kindergrundsicherung ist ein gemeinsames Projekt der Ampel und die (zahlreichen) entsprechenden Gesetze werden bis 2025 geändert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 24.01.2023 15:14
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...

Das wird so kommen. Die Kindergrundsicherung ist ein gemeinsames Projekt der Ampel und die (zahlreichen) entsprechenden Gesetze werden bis 2025 geändert.

Der nächste Kanzler oder Kanzlerin wird wieder schwarz. Dann schauen wir mal weiter.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 24.01.2023 16:52
Das sind erst einmal nur Eckpunkte der Kindergrundsicherung. Es versteht sich von selbst, dass bei wesentlichen Änderungen die Regelungen zur Kopplung des Familienzuschlags an die Kindergeldberechtigung im Rahmen einer Folgeänderung anzupassen sind.

Da die bisherige Regelung lediglich ein Ordnungskriterium ist, um zweifelsfrei die Berechtigung festzustellen und bei konkurrierenden Ansprüchen mehrerer Elternteile eine Entscheidung zu treffen, wird es Aufgabe der Besoldungsgesetzgeber sein, dies auch nach Einführung der Kindergrundsicherung sicherzustellen.

Somit ergibt sich zwar ein (redaktioneller) Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, aber mithin kein Rechtfertigungsgrund, die Besoldungsempfänger schlechter zu stellen als bislang.

PS: Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2023 beginnen mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2024.
PPS: Laut Nr. 10 des Eckpunktepapiers sollen Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung ihres Existenzminimums beteiligt werden um sicherzustellen, dass „…ihre Lebenswelten… berücksichtigt werden.“
Kinder und Jugendliche erhalten also einen Status wie ehemals Bundestagsabgeordnete, die ihre Diäten ebenfalls selbst festlegen durften. Vermutlich wird der Markt schnell darauf reagieren und das Yps mit Gimmick kostet demnächst 59,90 Euro.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 24.01.2023 17:56
Schöner Kommentar, Opa, ich musste gerade herzlich lachen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 24.01.2023 19:52
Laut Nr. 10 des Eckpunktepapiers sollen Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung ihres Existenzminimums beteiligt werden um sicherzustellen, dass „…ihre Lebenswelten… berücksichtigt werden.“
Kinder und Jugendliche erhalten also einen Status wie ehemals Bundestagsabgeordnete, die ihre Diäten ebenfalls selbst festlegen durften. Vermutlich wird der Markt schnell darauf reagieren und das Yps mit Gimmick kostet demnächst 59,90 Euro.

Finde ich schade, dass Du diesen Punkt so ins Lächerliche ziehst. Dass insbesondere die GroKo als Koalition und die Union sowieso für eine Politik der Republik der Alten stand und steht ist hinreichend bekannt. Insofern ist es verständlich, dass progressivere Strömungen in der Ampel daran etwas ändern wollen. Müssen sie ja auch, denn Politik sollte Weichen für die Zukunft stellen. Wessen Zukunft könnte da, auch nüchtern vom Horizont her betrachtet, wichtiger sein, als die Zukunft unserer Jugend? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Altersgruppe auch noch einen echten gesellschaftlichen Beitrag leisten kann, der über Vordrängeln an der Kasse, Überwintern auf den Kanaren und Gefährdung des Straßenverkehrs hinausgeht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 24.01.2023 20:08
Es ist aber doch schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber auf einem Schlag Tausenden von Beamten eine faktische und mittlerweile häufig beträchtliche Gehaltskürzung verpasst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 25.01.2023 06:22
Es ist aber doch schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber auf einem Schlag Tausenden von Beamten eine faktische und mittlerweile häufig beträchtliche Gehaltskürzung verpasst.

Wenn man die letzten 20 Jahre unter einem Stein verbracht hat vielleicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 25.01.2023 10:04
Navarro, die geplante Kindergrundsicherung IST lächerlich. Die im Eckpunktepapier vorgesehenen Anpassungen führen zu einer überbordenden Bürokratie und einer Verdopplung der hierbei zuständigen Behörden, auch wenn das Gegenteil behauptet wird. Die Regierung will  eine aus allgemeiner und bedarfsabhängiger Komponente bestehende Kindergrundsicherung einführen, die von der BA administriert werden soll und so zu einer komplexen Schnittstelle zwischen BA und Jobcenter führt. Außerdem soll der Wohnkostenanteil der Kinder beim Bürgergeld auf 120 Euro pauschaliert und der Rest über den Bedarf der Eltern abgebildet werden, was zu einer Verringerung des Erwerbsanreizes der Eltern führen wird, sobald das Kind eigenes Einkommen aus einer Ausbildungsvergütung oder Unterhalt bekommt.

Viel einfacher, insgesamt kostengünstiger und trotzdem für Familien mit unterm Strich mehr Geld verbunden wäre es, wenn man das Kindergeld auf die Regelleistung des Bürgergelds für Alle anheben würde. Damit stiege das Kindergeld um  68 bis 170 Euro pro Kind (je nach Alter). Im Gegenzug können steuerliche Kinderfreibeträge, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, wegfallen. Ebenso würde die Regelleistung für Kinder beim Bürgergeld wegfallen, da die Anrechnung stets 0 Euro Anspruch ergäbe.

Wohnkostenanteil für Kinder in Bürgergeld-Haushalten könnte man somit wie bisher berechnen und ebenso die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Bezug zum Thema: Als Beamter würde ich mich insbesondere über die Pauschalierung des Wohnkostenbedarfs für Kinder wahrscheinlich freuen. Denn für z.B. in NRW  eingeführte überhohe Familienzuschläge wäre bei der Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung damit deutlich weniger Spielraum. Ein weitaus größerer Teil als bisher müsste dann allein schon rechnerisch in die Grundbesoldung eingearbeitet werden.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 25.01.2023 14:52
Viel Text und dennoch am Thema vorbei, Opa. Lies noch mal den von mir zitierten Absatz und meine Antwort darauf.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 09.02.2023 12:36
Hat jemand schon ein Musterwiderspruch für 2023?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 09.02.2023 13:02
...der gleiche wie 2022...nur anderes Datum ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 09.02.2023 17:40
Hallooo!

Wann bringt sich der öffentliche Dienst der Länder / NRW in Stellung bezüglich der Tarifverträge? Ab Sommer?
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Post geht mit 15 Prozent in die Verhandlungen..
Das heizt natürlich die Inflation an und ist kaum realistisch. Leider!
Aber zwischen 9 und 10 Prozent müssen wohl gefordert werden um die Verluste abzumildern. Ich befürchte, dass die Tarifverhandlungen nicht alles auffangen können und jeder von uns die schwierige Weltlage mindestens monitär zu spüren bekommen wird.
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 09.02.2023 18:00
Hallooo!

Wann bringt sich der öffentliche Dienst der Länder / NRW in Stellung bezüglich der Tarifverträge? Ab Sommer?
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Post geht mit 15 Prozent in die Verhandlungen..
Das heizt natürlich die Inflation an und ist kaum realistisch. Leider!
Aber zwischen 9 und 10 Prozent müssen wohl gefordert werden um die Verluste abzumildern. Ich befürchte, dass die Tarifverhandlungen nicht alles auffangen können und jeder von uns die schwierige Weltlage mindestens monitär zu spüren bekommen wird.
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.

Natürlich wird diese Inflation nicht durch höheren Lohn angetrieben. Jeder der ein bisschen Ahnung hat, kennt den wahren Treiber dier Inflation: Energiepreise und schlechte Lieferketten.

Der Haupttreiber der immensen Kosten bleibt der Energiepreis.

Eine Lohn-Preis-Spirale ist ein absoluter Mythos um im Niedriglohnland Deutschland Druck auf die Arbeitnehmer und Politik auszuüben, damit die Forderungen klein bleiben.

Der große Allimentationshammer kommt doch sowieso. 2024 wird das Bürgergeld nochmals drastisch angehoben... Die Korrektur kommt so oder so... Wenn der Schock möglichst klein sein soll. Müssen 15-20% her. Traut man sich nur nicht. Man wartet gespannt auf Karlsruhe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 09.02.2023 18:41
Ich finde 20 Prozent auch super! Aber natürlich würde, wenn plötzlich etliche Gewerkschaften 10 Prozent und mehr durchsetzen, diese Erhöhung mittelfristig an den Kunden/ Bürger weitergegeben werden. Sprich: die Preise steigen....!
Was meinst du mit dem " Alimentationshammer" ?
Mit was genau rechnest du da? Und zu wann?



Hallooo!

Wann bringt sich der öffentliche Dienst der Länder / NRW in Stellung bezüglich der Tarifverträge? Ab Sommer?
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Post geht mit 15 Prozent in die Verhandlungen..
Das heizt natürlich die Inflation an und ist kaum realistisch. Leider!
Aber zwischen 9 und 10 Prozent müssen wohl gefordert werden um die Verluste abzumildern. Ich befürchte, dass die Tarifverhandlungen nicht alles auffangen können und jeder von uns die schwierige Weltlage mindestens monitär zu spüren bekommen wird.
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.

Natürlich wird diese Inflation nicht durch höheren Lohn angetrieben. Jeder der ein bisschen Ahnung hat, kennt den wahren Treiber dier Inflation: Energiepreise und schlechte Lieferketten.

Der Haupttreiber der immensen Kosten bleibt der Energiepreis.

Eine Lohn-Preis-Spirale ist ein absoluter Mythos um im Niedriglohnland Deutschland Druck auf die Arbeitnehmer und Politik auszuüben, damit die Forderungen klein bleiben.

Der große Allimentationshammer kommt doch sowieso. 2024 wird das Bürgergeld nochmals drastisch angehoben... Die Korrektur kommt so oder so... Wenn der Schock möglichst klein sein soll. Müssen 15-20% her. Traut man sich nur nicht. Man wartet gespannt auf Karlsruhe.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: crosenkr am 09.02.2023 20:47
Lohn-Preis-Spiralen sind kein Mythos. Ich empfehle die Lektüre eines Standard-Makroökonomie-Lehrbuchs (z.B. https://store.macmillanlearning.com/us/product/Macroeconomics/p/131926390) sowie aktueller Forschungsberichte der grossen Institutionen (z.B. https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp2235~69b97077ff.ro.pd).

Das die momentane Inflation angebotsseitig ausgelöst ist und nicht nachfrageseitig durch höhere Löhne heisst nicht, dass über die Zeit keine Spirale auftreten kann. Muss sie aber auch nicht - je nachdem, wie sich Energiepreise usw. entwickeln. Was eine Wette auf due Zukunft ist...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 10.02.2023 06:13
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 10.02.2023 08:05
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?

Ggf. Beiträge, Gebühren und Steuern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 10.02.2023 08:33
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?

Ggf. Beiträge, Gebühren und Steuern.

Dies wäre nur mittelbar. Weiterhin bilden die Gebühren oftmals nicht die tatsächlichen Kosten ab, die Personalkosten werden also nicht 1:1 hierauf übertragen.

Bei Steuern dauert es mindestens ein Jahr bis die Erhöhungen wirksam werden, der Effekt wäre also sehr weit verschoben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 10.02.2023 09:17
Zitat
NRW-Innenminister @hreul hält höhere #Zulagen auf „absehbare Zeit“ nicht für realistisch. Im #Innenausschuss verwies er heute auf die Haushaltslage. „Eine Anpassung ist lange, lange überfällig“, mahnt hingegen #GdP-Landeschef Michael Mertens. #Polizei #nrw #reul

Die angekündigte Reform des allgemeinen Zuschlagswesens wie vor der Wahl ist damit schon mal Geschichte.

Wertschätzung sieht anders aus. Aber hey... Die letzte Anpassung ist schließlich 2001/2002 erfolgt. Muss ja ausreichen!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 10.02.2023 11:27
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?

Ggf. Beiträge, Gebühren und Steuern.

Dies wäre nur mittelbar. Weiterhin bilden die Gebühren oftmals nicht die tatsächlichen Kosten ab, die Personalkosten werden also nicht 1:1 hierauf übertragen.

Bei Steuern dauert es mindestens ein Jahr bis die Erhöhungen wirksam werden, der Effekt wäre also sehr weit verschoben.

So ist es.
1. Müllabfuhr kostet 100 Euro pro Einheit. Davon seien 60 Euro Personalkosten.
2. Die Gehälter steigen um 10%. Die Müllabfuhr muss also um 6 Euro teurer werden und kostet nun 106 Euro pro Einheit.
3. Die Dönerbude nimmt 10 Euro pro Döner. In der Betriebskostenabrechnung seien bislang 5% für Müllgebühren enthalten, also 50 Cent pro Döner. Dies steigt jetzt um 6% bzw. 3 Cent, die der Dönermann voll umlegt.
4. Vorproduzenten legen ebenfalls ihren Kostenanstieg auf ihre Produkte um, wovon beim Dönermann nochmal 2 Cent ankommen.
5. Der Döner kostet jetzt statt 10 Euro also 10,05 Euro.

Fazit: Die Gehaltserhöhung bei der Müllabfuhr von 10% macht den Döner nur um 0,5% teurer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 10.02.2023 11:41
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?

Die reine Forderung hat mich noch nie interessiert.

Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.

Meine Spekulation in Kenntnis der zahnlosen Gewerkschaften und vergangener Abschlüsse:

Abschluss über 24 Monate
Jahr 1= ca. 4-5 %
Jahr 2= ca. 3 %

Der wird dann den Gewerkschaftsmitgliedern als großartige Einkommenssteigerung von 7-8% verkauft.
Eine wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten und Pensionäre sehe ich eher als fraglich an.

Unsere Realeinkommen werden somit weiter sinken.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 10.02.2023 12:03

Eine wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten und Pensionäre sehe ich eher als fraglich an.


Darf ich fragen, wie du darauf kommst? Seit 2017 gab es eine wirkungsgleiche Übertragung. Schon 2015/16 war das Ergebnis nur um 0,2% gemindert, damals vmtl. wegen der angeblichen Versorgungsrücklage... Aber immerhin.
Mir scheint, dass der Landesgesetzgeber seit der verdienten Klatsche vor dem Verfassungsgerichtshof 2014 dazugelernt hat. Abgesehen davon lässt der Arbeitsmarkt auch gar nichts anderes zu...

Und zu den übrigen Einschätzungen hoffe ich, dass du nicht recht hast. Aber das könnte man sicher als worst case Szenario befürchten. Wir sehen ja mal beim TVöD, wohin die Reise geht... :-/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 10.02.2023 12:07
..die Einzige Gefahr, die besteht, ist der Umstand, dass das künftige TVL-Ergebnis wohl hinter dem Abschluß beim TVöD mal wieder zurückbleibt....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 10.02.2023 12:22
..die Einzige Gefahr, die besteht, ist der Umstand, dass das künftige TVL-Ergebnis wohl hinter dem Abschluß beim TVöD mal wieder zurückbleibt....

Ja, das befürchte ich auch. Die fehlende Durchschlagskraft weil Kitas, ÖPNV und Abfallentsorgung viel stärkerern Druck entfalten können... :-(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 10.02.2023 13:34
Darf ich fragen, wie du darauf kommst?

Nur so eine böse Ahnung.

Seit 2017 gab es eine wirkungsgleiche Übertragung. Schon 2015/16 war das Ergebnis nur um 0,2% gemindert, damals vmtl. wegen der angeblichen Versorgungsrücklage... Aber immerhin

Das ist Richtig, ich kann mich aber noch an einige Besoldungserhöhungen erinnern die Zeitlich verzögert durchgeführt wurden. Die reine Erhöhung war gleich den Angestellten, nur 3-6 Monate später.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 10.02.2023 14:44
Nicht zu vergessen die Nullrunden für die etwas höheren Besoldungsgruppen unter der Regierung Kraft, die jedoch zum Glück 2014 vom Verfassungsgericht gekippt wurden.

Angesichts der finanziellen Risiken, die aus der mangelhaften Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Mindestalimentation hervorgehen, erwarte ich ebenfalls, dass der Gesetzgeber auf Einsparmöglichkeiten durch verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse zurückgreifen wird. Der Teil der Beamten, die bislang keine Widersprüche eingelegt haben, wird dann in jedem Fall die Zeche zahlen. Und der Rest braucht jede Menge Geduld sowie eine Portion Glück, was die nächsten Beschlüsse der Gerichte angeht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: crosenkr am 10.02.2023 20:44
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Nicht als höhere Kosten auf der Angebotsseite. Aber durch mehr Kaufkraft (erstmal) durch eine Erhöhung der Nachfrage, was bei gleichem Angebot zu einer Verschiebung der Nachfragekurve führt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 11.02.2023 16:11
Wann gehen die Verhandlungen denn ca los?

8 Prozent müssen pro Jahr mindestens rauskommen.
Aber bestimmt bei den Beamten um einige Monate als Nullrunden verzögert....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 13.02.2023 10:04
Der TVL läuft noch bis zum 30.09.

In den letzten Jahren waren die Verhandlungsrunden dann ca. im Oktober/November, wobei sich die Besoldungsgespräche dann durchaus schon mal noch ein paar Monate weiter gezogen haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 13.02.2023 18:56
Der TVL läuft noch bis zum 30.09.

In den letzten Jahren waren die Verhandlungsrunden dann ca. im Oktober/November, wobei sich die Besoldungsgespräche dann durchaus schon mal noch ein paar Monate weiter gezogen haben.

Ok. Danke ..
Dann warten wir mal ab was passiert. Die Inflation soll in diesem Jahr unter 7 Prozent sinken. Da wird dann sicherlich begründet, dass sie bald bei 3 Prozent liegt und wir deshalb nur 4 Prozent auf 18 Monate erhalten....! Oder so ein Mist!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 15.02.2023 15:32
Nicht zu vergessen die 3.000 Euro steuerfreie Inflationsausgleichszahlung - natürlich in 3x1.000 Euro in zwei Jahren gezahlt.

Wie viele Beschäftige den Arbeitgebern wert sind, sieht man ja an dem Angebot beim Bund in der 1. Tarifrunde....ach, warte...nicht.

Und auch in der 2. werden sie es wohl aussitzen und verzögern....und lieber Warnstreiks und Belastung der Bürger in Kauf nehmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 15.02.2023 16:43
Ich habe letztens den Kämmerei einer Ruhrgebietsstadt im Radio gehört. Er habe 2,5% eingeplant und das sei auch die absolute Schmerzgrenze.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.02.2023 19:57
Erst der Sauter und der Nüßlein, dann die Tandler-Tochter und jetzt entpuppt sich auch noch Bastel als heimlicher Amigo, der sich millionenfach als bayerischer Coronagewinnler in NRW herausstellt... Sollte Bastel gar ein Sohn Armin Laschets sein? - Heute berichtet schon der Spiegel, morgen wird es in der Bild stehen: "Beamter mit üppigem Spitzengehalt bereichert sich wiederholt trotz permanenter Besoldungsehöhung auf Kosten des Steurzahlers" https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-nrw-verbrennt-offenbar-6-7-millionen-bastel-masken-a-192617b7-615a-40ad-b170-593e00923bd5
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jomaki22 am 18.02.2023 14:13
Hessen erhöht die Gehälter, da die Besoldung verfassungswidrig ist. Steht dies für NRW ebenfalls noch aus?
 Bisher wurde ja nur der Familienzuschlag angepasst, aber nicht die Besoldungstabellen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 19.02.2023 19:13
Ist bisher nicht vorgesehen. NRW hat eine Lösung ausschließlich über die Zuschläge. Der Richterbund NRW plant meinem Wissen nach eine Klage dagegen, wir werden sehen. In Hessen hat der VGH Kassel konkretere Vorgaben zur Umsetzung gemacht, weshalb dort tatsächlich auch die Grundbesoldung erhöht wurde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jomaki22 am 20.02.2023 13:24
Ist bisher nicht vorgesehen. NRW hat eine Lösung ausschließlich über die Zuschläge. Der Richterbund NRW plant meinem Wissen nach eine Klage dagegen, wir werden sehen. In Hessen hat der VGH Kassel konkretere Vorgaben zur Umsetzung gemacht, weshalb dort tatsächlich auch die Grundbesoldung erhöht wurde.

Danke für die Antwort.
Traurig, da fühlt man sich als Person ohne Kind/er benachteiligt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 21.02.2023 16:14
Ist bisher nicht vorgesehen. NRW hat eine Lösung ausschließlich über die Zuschläge. Der Richterbund NRW plant meinem Wissen nach eine Klage dagegen, wir werden sehen. In Hessen hat der VGH Kassel konkretere Vorgaben zur Umsetzung gemacht, weshalb dort tatsächlich auch die Grundbesoldung erhöht wurde.

Danke für die Antwort.
Traurig, da fühlt man sich als Person ohne Kind/er benachteiligt.

Es werden allerdings weiterhin die Anträge auf amtsangemessene Besoldung ruhend gestellt. NRW möchte noch die Entscheidungen über die Bremer Besoldung abwarten, ggf. sind nach der Entscheidung weitere Nachbesserungen oder Anpassungen notwendig. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 03.03.2023 16:07
Ist für mich neu, obwohl alt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1) Vollzug des Artikels 1 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften;
Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen für die Jahre 2011 bis 2020
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2020 - 14.3 - IV A 6

Die Suchfunktion des Forums spukte nichts aus.
Erstmal positiv, da anscheinend alle eingereichten Widersprüche seit 2011, obwohl man keinerlei Antwort erhalten hat noch zu berücksichtigen sind.
Frage: alle Widersprüche mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimination im allgemeinen geltend gemacht wird und bisher nicht ruhend gestellt wurden, sind mit Außerkrafttreten des Erlasses zum 01.01.2024 quasi automatisch verjährt/verwirkt, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 06.03.2023 12:21
Ist für mich neu, obwohl alt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1) Vollzug des Artikels 1 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften;
Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen für die Jahre 2011 bis 2020
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2020 - 14.3 - IV A 6

Die Suchfunktion des Forums spukte nichts aus.
Erstmal positiv, da anscheinend alle eingereichten Widersprüche seit 2011, obwohl man keinerlei Antwort erhalten hat noch zu berücksichtigen sind.
Frage: alle Widersprüche mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimination im allgemeinen geltend gemacht wird und bisher nicht ruhend gestellt wurden, sind mit Außerkrafttreten des Erlasses zum 01.01.2024 quasi automatisch verjährt/verwirkt, oder?


Das Ganze ist etwas komplexer. Kinderreichen Familien (mit mehr als drei Kindern) wurde im Hinblick auf das Musterverfahren seitens der Gewerkschaften ein Musterantrag für kinderreiche Familien zur Verfügung gestellt. Dabei wurde eben auf das Musterverfahren hingewiesen.

Allen anderen wurde ein allgemeinerer Widerspruch empfohlen. Vielen kinderreichen Familien war sicher nicht klar, dass sie beide Anträge stellen mussten. 

Für die Familien mit drei und mehr Kindern hat das Land NRW entschieden, dass auch die allgemeiner gehaltenen Anträge auf amtsangemessene Besoldung so auszulegen sind, dass damit auch die Besoldung kinderreicher Familien gemeint ist und somit "Teilabhilfe"-Bescheide erlassen. Im Übrigen (Bremer Besoldung) wurden Anträge weiter ruhend gestellt.

Bei den Familien, die Ihre Anträge ausschießlich mit der Besoldung kinderreicher Familien begründet haben, gab es dagegen "vollständige" Abhilfebescheide mit einer Nachzahlung ab Kind 3 und das Verfahren war damit beendet. Somit mussten diejenigen, die nur einen Antrag für kinderreiche Familien gestellt haben, zur Fortführung Ihres Verfahrens Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. (Dort werden diese Verfahren derzeit ruhend gestellt.) Diese Verfahrensweise wurde damit begründet, dass die Beamten ja nur diesen Teil der Besoldung moniert haben und im Übrigen mit der Besoldung einverstanden waren. Da der Teil ja jetzt nachgezahlt wurde, wurde dem Antrag vollständig abgeholfen.

Nach dem aktuellen Stand ist es leider denkbar, dass diejenigen, die keine Klage eingelegt haben, bei der nächsten potenziellen Besserstellung (nach der Bremer Besoldung) für die Vergangenheit trotzdem leer ausgehen und für die Vergangenheit nur von dem Bonus für kinderreiche Familien ab Kind 3 profitieren.

Auch bei denjenigen, die Klage eingelegt haben, bleibt es spannend, wie die Widersprüche auszulegen sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 06.03.2023 15:57
Ist für mich neu, obwohl alt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1) Vollzug des Artikels 1 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften;
Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen für die Jahre 2011 bis 2020
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2020 - 14.3 - IV A 6

Die Suchfunktion des Forums spukte nichts aus.
Erstmal positiv, da anscheinend alle eingereichten Widersprüche seit 2011, obwohl man keinerlei Antwort erhalten hat noch zu berücksichtigen sind.
Frage: alle Widersprüche mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimination im allgemeinen geltend gemacht wird und bisher nicht ruhend gestellt wurden, sind mit Außerkrafttreten des Erlasses zum 01.01.2024 quasi automatisch verjährt/verwirkt, oder?


Das Ganze ist etwas komplexer. [...]
Bei den Familien, die Ihre Anträge ausschießlich mit der Besoldung kinderreicher Familien begründet haben, gab es dagegen "vollständige" Abhilfebescheide mit einer Nachzahlung ab Kind 3 und das Verfahren war damit beendet. [...]

Danke Rentenonkel für die Erläuterung für die Kinderreichen. (Du schreibst in der Vergangenheit. Es gibt aber noch mind. eine Behörde, die erst jetzt mit der Prüfung anfängt und noch garnicht beschieden hat und davon ausgeht dass sie aufgrund des Umfangs noch lange prüfen wird.)

Mir geht es eher um die von Kinderarmut betroffenen (0-2 Kinder). Lässt sich unter diesen Erlass subsumieren, dass auch deren allgemeinenen Widersprüche ruhend zu stellen sind? Oder wurde mit diesem Erlass eine weitere  Ungleichbehandlung eingeführt, dass Kinderreiche erstens nach dem Gesetz Nachzahlungen und darüber hinaus irgendwann eine angemessene Alimentation erhalten werden und die Widersprüche der Kinderarmen werden vollkommen verjährend ignoriert, und gehen weiterhin leer aus?

Also ist der Kreis der zu berücksichtigenden Widersprecher im Erlass eingeschränkt, oder gilt der für alle?
"Gleichwohl sind bei der Bearbeitung der beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW seit dem Jahr 2011 eingegangenen Anträge/Widersprüche in Sachen Alimentation, die auf den Musteranträgen/Musterwidersprüchen der Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden basieren... ruhend gestellt zu halten. "
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DRVler am 06.03.2023 22:59
Ich (A11) und meine Frau (A10) haben erstmalig 2021 Widerspruch eingelegt. Bislang wurden die Verfahren ruhend gestellt. Wir sind kinderlos.

Kann jemand grob abschätzen, in welcher Größenordnung man mit einer Nachzahlung rechnen kann? Ist es übertrieben in unserem Fall für zwei Jahre mit insgesamt 20.000 Euro zu rechnen (5000 Euro für jeden von uns je Jahr, entspricht ca 420 Euro netto pro Monat. Ist meine Hoffnung in dieser Größenordnung übertrieben bzw was meint ihr mit was man hoffen kann?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 07.03.2023 11:45
Danke Rentenonkel für die Erläuterung für die Kinderreichen. (Du schreibst in der Vergangenheit. Es gibt aber noch mind. eine Behörde, die erst jetzt mit der Prüfung anfängt und noch garnicht beschieden hat und davon ausgeht dass sie aufgrund des Umfangs noch lange prüfen wird.)

Mir geht es eher um die von Kinderarmut betroffenen (0-2 Kinder). Lässt sich unter diesen Erlass subsumieren, dass auch deren allgemeinenen Widersprüche ruhend zu stellen sind? Oder wurde mit diesem Erlass eine weitere  Ungleichbehandlung eingeführt, dass Kinderreiche erstens nach dem Gesetz Nachzahlungen und darüber hinaus irgendwann eine angemessene Alimentation erhalten werden und die Widersprüche der Kinderarmen werden vollkommen verjährend ignoriert, und gehen weiterhin leer aus?

Also ist der Kreis der zu berücksichtigenden Widersprecher im Erlass eingeschränkt, oder gilt der für alle?
"Gleichwohl sind bei der Bearbeitung der beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW seit dem Jahr 2011 eingegangenen Anträge/Widersprüche in Sachen Alimentation, die auf den Musteranträgen/Musterwidersprüchen der Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden basieren... ruhend gestellt zu halten. "

Der Erlass bezog sich alleine auf die Umsetzung des Urteils vom BVerfG vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) für kinderreiche Beamte.

Es geht hier lediglich um eine andere Ungleichbehandlung: Kinderreichen stehen ja ab Kind 3 nach dem Beschluss 2 BvL 6/17 Nachbesserungen zu und nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) voraussichtlich weitere Nachbesserungen für Kind 1 und 2 zu. Das Land NRW stellt Verfahren zu den Ansprüchen, die sich aus dem letzteren ergeben, allerdings nur für die Beamten ruhend, die ihre Widersprüche weit gefasst haben. Diejenigen, die sich lediglich auf das Verfahren für kinderreiche Beamte berufen haben, sollen auch nur Ansprüche aus dem Verfahren erhalten (also nur ab Kind 3) und im Übrigen (für Kind 1 und 2) leer ausgehen.

Die Umsetzung aus 2 BvL 6/17 sollte mittlerweile vollständig durch sein. Zumindest bei meiner Behörde ist das so. Deswegen habe ich in der Vergangenheit gesprochen.

Bei der Umsetzung des Urteils 2 BvL 4/18 ist man ja dazu übergegangen, Differenzierungen nach Mietstufen und Anzahl der Kinder zu machen und die Widersprüche für die Zeit vor dem Jahr 2021 bis zur Entscheidung über die Bremer Besoldung ruhend zu stellen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 07.03.2023 11:50
Ich (A11) und meine Frau (A10) haben erstmalig 2021 Widerspruch eingelegt. Bislang wurden die Verfahren ruhend gestellt. Wir sind kinderlos.

Kann jemand grob abschätzen, in welcher Größenordnung man mit einer Nachzahlung rechnen kann? Ist es übertrieben in unserem Fall für zwei Jahre mit insgesamt 20.000 Euro zu rechnen (5000 Euro für jeden von uns je Jahr, entspricht ca 420 Euro netto pro Monat. Ist meine Hoffnung in dieser Größenordnung übertrieben bzw was meint ihr mit was man hoffen kann?

Bisher ergeben sich durch die bisherige Rechtsprechung und der daraus resultierenden Umsetzung der Gesetzgeber keine Hinweise auf eine Besserstellung und/oder Nachzahlung für Beamte ohne Kinder.

Ob sich nach der Entscheidung über die Bremer Besoldung auch eine Besserstellung für Beamte ohne Kinder ergibt, bleibt abzuwarten. Auch ob und wie die Dienstherren mit der Entscheidung zur Bremer Besoldung umgehen werden, bleibt einer politischen und parlamentarischen Diskussion vorbehalten.

Daher würde ich derzeit bis auf weiteres mit keiner finanziellen Verbesserung rechnen, wenngleich es sicherlich Hinweise gibt, dass auch für kinderlose Paare die Alimentation zu gering ist und die bisherige Umsetzung auch nicht verfassungsgemäß sein dürfte. Hier ist noch etwas Geduld gefragt, bevor man diese Frage seriös beantworten kann.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 07.03.2023 12:44

Kann jemand grob abschätzen, in welcher Größenordnung man mit einer Nachzahlung rechnen kann? Ist es übertrieben in unserem Fall für zwei Jahre mit insgesamt 20.000 Euro zu rechnen (5000 Euro für jeden von uns je Jahr, entspricht ca 420 Euro netto pro Monat. Ist meine Hoffnung in dieser Größenordnung übertrieben bzw was meint ihr mit was man hoffen kann?

Was Rentenonkel sagt ist richtig.
Vor allem ab das Abstandsgebot ist jedoch noch ein großes Fragezeichen.
Für BW hatte ich eine Milchmädchenrechnung aufgemacht.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Zitat
Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

Diese Alternative hatte das Land geprüft und selber die 2,9 Milliarden Euro ausgerechnet so weit ich weiß. Finde leider keine andere Quelle mehr woher die 2,9 Milliarden kamen.

Schaut man sich das alte Gesetz an, als es nur zu einer 3,2% + 3,2% + 1,4% Erhöhung kam und welche Ausgaben das verursacht hat:
Seite 50 https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-d-16-6493.pdf

3,2% Erhöhung ergaben ca. 450 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr
2,9 Milliarden Mehrausgaben ergeben dann 15,5%.

Dann kommt mit dieser Milchmädchenrechnung auf 15,5%, die eine amtsangemessene Alimentation mit Abstandsgebot das Land BW gekostet hätte. Dürfte +- paar Prozent für alle Bundesländer gelten. Durch die Zuschlagsorgien haben viele auch einige Hunderter mehr im Monat bekommen - zu Lasten des Abstandsgebots.  Eine Größenordnung von 400-700 Euro Brutto ist durchaus realistisch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DRVler am 07.03.2023 16:40
Die letzten beiden Aussagen verwundern mich. Hat das BVerfG am 04.05.2020 nicht bestätigt: " Die Mindestalimentation bemisst sich an einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der sich in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe befindet.".

Ich habe die bisherige Diskussion, insbesondere die Stellungnahmen von Herrn Prof Dr Dr Battis so verstanden, dass weiterhin das Maß der Dinge die 4 köpfige Familie ist. Dem Gesetzgeber stellt es zwar frei, hiervon abzukehren, aber so eine grundsätzliche Festlegung kann man m.E. allenfalls für die Zukunft festlegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 07.03.2023 20:04
Die letzten beiden Aussagen verwundern mich. Hat das BVerfG am 04.05.2020 nicht bestätigt: " Die Mindestalimentation bemisst sich an einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der sich in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe befindet.".

Ich habe die bisherige Diskussion, insbesondere die Stellungnahmen von Herrn Prof Dr Dr Battis so verstanden, dass weiterhin das Maß der Dinge die 4 köpfige Familie ist. Dem Gesetzgeber stellt es zwar frei, hiervon abzukehren, aber so eine grundsätzliche Festlegung kann man m.E. allenfalls für die Zukunft festlegen.

Das ist grundsätzlich richtig. Es gibt jedoch verschiedene Wege, um zum Ziel zu kommen. So ist es dem Gesetzgeber unbenommen, eine verfassungskonforme Lösung auch durch Familie orientierte oder nach Wohnort differenzierte Zuschläge zu realisieren.

Fraglich ist jedoch, welchen Umfang diese Zuschläge im Verhältnis zur Gesamtalimentation haben dürfen.

Es gibt Hoffnung, dass nach der Entscheidung zur Bremer Besoldung mehr Klarheit darüber herrscht, wieviel Wert das Amt haben muss und wie weit Zuschläge noch angemessen sind.

Bisher haben die Gesetzgeber die Deckungslücke ganz oder teilweise alleine durch familienbezogene oder wohnortbezogene Zuschläge möglichst centgenau versucht zu schließen.

Die wohnortbezogenen Zuschläge orientieren sich jedoch am Wohngeld und nicht am 95 % Percentil. Daher sind diese Wohnkosten voraussichtlich auch nicht amtsangemessenen, sondern zu niedrig bemessen.

Es bleibt spannend. Da die Besoldungsgesetzgeber allerdings versuchen werden, die Kosten soweit möglich zu begrenzen, steht ein deutlich differenzierteres Besoldungssystem im Raum. Dabei wird meiner Einschätzung nach demnächst bei allen Beamten der Wohnort und auch die Anzahl der Familienmitglieder eine größere Rolle als heute spielen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 08.03.2023 13:40
Die wohnortbezogenen Zuschläge orientieren sich jedoch am Wohngeld und nicht am 95 % Percentil. Daher sind diese Wohnkosten voraussichtlich auch nicht amtsangemessenen, sondern zu niedrig bemessen.

Es bleibt spannend. Da die Besoldungsgesetzgeber allerdings versuchen werden, die Kosten soweit möglich zu begrenzen, steht ein deutlich differenzierteres Besoldungssystem im Raum. Dabei wird meiner Einschätzung nach demnächst bei allen Beamten der Wohnort und auch die Anzahl der Familienmitglieder eine größere Rolle als heute spielen.

Ich verstehe aber einfach nicht, wie denn der Wohnort bei immerhin halbwegs willkürlichen Stadtgrenzen ein Indikator für eine Besoldung sein kann? Ich wohne in einer Stadt mit erheblichem Nord-Südgefälle. Meine Wohnsituation ist vergleichbar mit der Landeshauptstadt. Der Unterschied ist aber, dass ich Mietenstufe 2 bekomme, und in der Landeshauptstadt gibt es Stufe 6. Das hat aber überhaupt nix mit meinen tatsächlichen Begebenheiten zu tun.

Jetzt könnte man einwenden "Ja, dann zieh doch in eine günstigere Gegend", aber genau das könnte man ja auch denen vorwerfen, die in der Landeshauptstadt wohnen, aber in meiner Stadt arbeiten. Ich finde den Bezug auf den Wohnort einfach sachfremd. In fast jeder Stadt gibt es teurere Gegenden und Hood-artige Wohnklos. Die Wahl des Wohnortes ist mir grundsätzlich doch freigestellt. Warum kann das einen Einfluss auf die Besoldungshöhe haben?

WENN es jetzt eine Verpflichtung gäbe, am Einsatzort zu wohnen, und dieser Ort hat eine im Bundesvergleich erheblich höhere Durchschnittsmiete, also dass es keine Ausweichmöglichkeit gibt zu günstigerem Wohnraum (z.B. München), dann könnte ich eine "Sonderzulage Wohnen" noch halbwegs nachvollziehen. Aber so wie es in NRW gehandhabt wird, bei einem Ballungsraum wie dem Rhein-Ruhrgebiet wo man in nahezu jeder Stadt zeitnah sein kann? Da habe ich irgendwie ein juristisches Störgefühl.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 08.03.2023 13:51
Und noch lächerlicher, dass der Wohnzuschlag nur Beamten mit Kindern zu Gute kommt :D so ein Witz. Hoffe diese Zuschlagen werden gekippt, das verzerrt die ganze Besoldungsstruktur.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.03.2023 17:52
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Grundsicherung beruhen nur teilweise auf Pauschalisierungen, so zum Beispiel bei den Regelbedarfen.

Im Übrigen knüpft der Gesetzgeber bei den bedarfsorientierten Leistungen an die tatsächlichen Bedürfnisse an, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft und der Heizung.

Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Nettoalimentation in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zu dem der Empfängern der sozialen Grundsicherung gewährleistenden Lebensstandard wahrt. Im Steuerrecht gab es in der Vergangenheit eine Duchbrechung des Grundsatzes, dass kein Steuerpflichtiger infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen werden dürfe, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu sichern. Hier wurde zugebilligt, dass der Steuerpflichtige bei einem erheblichen Preisgefälle auf dem Wohnungsmarkt bei höheren Wohnkosten zugleich Sozialleistungen wie Wohngeld in Anspruch nehmen muss. 

Weil die Besoldung der Beamten und Richter allerdings nicht dem Gewährleistungsbereich des Art. 33 GG entzogen werden darf, darf der Besoldungsgesetzgeber die Beamten zur Deckung ihres Lebensunterhaltes (im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen) indes nicht auf andere Sozialleistungen verweisen.

Beamte dürfen grundsätzlich weder Ihre Dienststelle noch ihren Wohnort beliebig wählen. Der Bestimmung der Dienststelle durch den Dienstherrn können nur schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten entgegen gehalten werde. Die Beamten sind zudem auch ohne ausdrückliche Anordnung einer Residenzpflicht verpflichtet, ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.

Allerdings muss der Beamte auch in die Lage versetzt werden, die Kosten für Miete und Heizung auch dann tragen zu können, wenn er eine Wohnung in der Nähe seiner Dienststelle nimmt. Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann die regionalen Höchstwerte auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen.

Fazit: Der Gesetzgeber hat im Sozialrecht definiert, welche Kosten für das Existenzminimum zu Grunde zu legen sind. Dabei hat er die Kosten für Wohnung und Heizung nicht mehr pauschaliert, sondern individuell an die tatsächlichen Wohnverhältnisse angepasst.

Es wäre daher verfassungsrechtlich aus meiner Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Alimentation sich zunächst an den Verhältnissen der Mietenstufe 1 oder 2 orientiert, wenn der Besoldungsgesetzgeber Besoldungsbestandteile (wieder) einführt, die sich an den örtlichen Wohnkosten für höhere Mietenstufen orientiert, sofern der Beamte davon betroffen ist. Dabei könnte er diese Wohnkosten an den Dienstort oder den Wohnsitz anknüpfen.

Was allerdings verfassungsrechtlich bedenklich ist, ist ein Zuschlag nur für diejenigen zu gewähren, die weitere Voraussetzungen wie Kinder haben. Wenn die Wohnkosten Bestandteil der Besoldung sein sollen, dann müssen sie bei allen Beamten dem Grunde nach berücksichtigt werden. Die Höhe dieses Zuschlages muss sich dann natürlich an der Größe einer amtsangemessenen Wohnung orientieren, die naturgemäß bei zunehmender Anzahl der Familienmitglieder wächst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 11.03.2023 17:29
RESCHPEKT - würde auch Thomas Gottschalk sagen!

Ähnliches erhoffe ich mir für uns in NRW dann ab Herbst auch...

Quelle: dpa

Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die 160.000 Beschäftigten geeinigt. Dies teilte die Deutsche Post am Samstag mit. Mit der Einigung seien langwierige Streiks wohl vermieden worden.

Alle Beschäftigten erhalten demnach ab dem 1. April monatlich 340 Euro mehr im Monat. Dies bedeutet laut Post eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 11,5 Prozent. Hinzu kommt eine Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro über 15 Monate. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt insgesamt 24 Monate. Die Einigung bringe den Beschäftigten "nachhaltig bis zu 20,3 Prozent Gehaltsverbesserungen", so die Deutsche Post.

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/post-tarifabschluss-streik-100.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: sapere aude am 11.03.2023 19:56
340 + ab April 2024!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 12.03.2023 07:11
RESCHPEKT - würde auch Thomas Gottschalk sagen!

Ähnliches erhoffe ich mir für uns in NRW dann ab Herbst auch...

Quelle: dpa

Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die 160.000 Beschäftigten geeinigt. Dies teilte die Deutsche Post am Samstag mit. Mit der Einigung seien langwierige Streiks wohl vermieden worden.

Alle Beschäftigten erhalten demnach ab dem 1. April monatlich 340 Euro mehr im Monat. Dies bedeutet laut Post eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 11,5 Prozent. Hinzu kommt eine Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro über 15 Monate. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt insgesamt 24 Monate. Die Einigung bringe den Beschäftigten "nachhaltig bis zu 20,3 Prozent Gehaltsverbesserungen", so die Deutsche Post.

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/post-tarifabschluss-streik-100.html

Meiner Meinung nach ist jede Gewerkschaft / Interessenvertretung die Einmalzahlungen statt einer prozentualer Erhöhung verhandelt, nicht Ernst zu nehmen und sollte nochmal den Mathe Grundkurs nachholen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 12.03.2023 10:11
Mit der Einmalzahlung lassen sich vermutlich wieder Zahlungen an Pensionäre umgehen. Die 1300 Euro hat von denen niemand bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 12.03.2023 14:24
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 12.03.2023 15:46
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?

Zum einen haben die Tarifverhandlungen der Post oder der Kommunal- und Bundesbediensteten generell keinerlei Einfluss auf die Beamtenalimentation. Wenn überhaupt hat die Verhandlungsrunde im Herbst Einfluss.

Zum anderen muss das Parlament entscheiden, ob und wie es die tariflichen Erhöhungen auf die Beamtenalimentation überträgt. Dabei hat es generell einen weiten Ermessensspielraum.

Da der regionale Ergänzungszuschlag recht neu ist, bleibt abzuwarten, wie der angepasst wird.

Einen Automatismus gibt es jedenfalls nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 12.03.2023 16:03
Der Familienzuschlag wurde in der Vergangenheit prozentual dem Tarifergebnis erhöht, ebenso diverse Zuschläge wie KEEZ und Pflegezuschlag so weit ich weiß.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 12.03.2023 16:03

Meiner Meinung nach ist jede Gewerkschaft / Interessenvertretung die Einmalzahlungen statt einer prozentualer Erhöhung verhandelt, nicht Ernst zu nehmen und sollte nochmal den Mathe Grundkurs nachholen.

Die steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlungen sind ja nicht von den Gewerkschaften eingefordert worden, sondern seitens des Gesetzgebers ermöglicht worden. Dabei wird sicherlich von Seiten der Politik Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt, sich derzeit auf Einmalzahlungen einzulassen statt auf lineare Erhöhungen, um zum einen die inflationsbedingt höheren Energiekosten aufzufangen und zum anderen eine Lohn- Preisspirale zu durchbrechen.

So erhofft sich der Gesetzgeber, dass sich die Energiepreise demnächst wieder normalisieren und auch die Folgeprodukte wieder günstiger werden und es sich bei zeitweise exorbitant hohen Energiekosten um einen einmaligen Effekt handelt, der durch den Ukraine Krieg ausgelöst wurde. Teilweise sind die Energiekosten ja schon wieder gesunken und die weltweiten Lieferketten befinden sich ja auch wieder im Aufwind. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie lange es dauern wird und ob einmalige Einmalzahlungen ausreichen oder ob es auch nach 2025 wieder Einmalzahlungen geben muss.

Erstaunlich und bemerkenswert ist für mich die Tatsache, dass zusätzlich zu den Einmalzahlungen eine starre Lohnerhöhung von 340 EUR brutto mehr im Monat ausgehandelt wurde. Dabei lag das Augenmerk bei den Gewerkschaften eindeutig bei den unteren Lohngruppen, die prozentual mehr davon profitieren. Es scheint so, dass der Organisationsgrad bei den unteren Lohngruppen deutlich höher ist als bei den höheren. Anders ist dieser Schwerpunkt weg von einer prozentualen Erhöhung für alle hin zu starren Beträgen kaum zu erklären.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 12.03.2023 16:14
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?

Zum einen haben die Tarifverhandlungen der Post oder der Kommunal- und Bundesbediensteten generell keinerlei Einfluss auf die Beamtenalimentation. Wenn überhaupt hat die Verhandlungsrunde im Herbst Einfluss.

Zum anderen muss das Parlament entscheiden, ob und wie es die tariflichen Erhöhungen auf die Beamtenalimentation überträgt. Dabei hat es generell einen weiten Ermessensspielraum.

Da der regionale Ergänzungszuschlag recht neu ist, bleibt abzuwarten, wie der angepasst wird.

Einen Automatismus gibt es jedenfalls nicht.

Seit wann haben die TV-L Verhandlungen Einfluss auf die Bundesbeamten?

Dem Rest ist zuzustimmen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.03.2023 16:17
Wo steht denn, dass die TV-L Verhandlungen Einfluss auf die Bundesbeamten hätten?  :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.03.2023 07:01
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?

Zum einen haben die Tarifverhandlungen der Post oder der Kommunal- und Bundesbediensteten generell keinerlei Einfluss auf die Beamtenalimentation. Wenn überhaupt hat die Verhandlungsrunde im Herbst Einfluss.

Zum anderen muss das Parlament entscheiden, ob und wie es die tariflichen Erhöhungen auf die Beamtenalimentation überträgt. Dabei hat es generell einen weiten Ermessensspielraum.

Da der regionale Ergänzungszuschlag recht neu ist, bleibt abzuwarten, wie der angepasst wird.

Einen Automatismus gibt es jedenfalls nicht.

Seit wann haben die TV-L Verhandlungen Einfluss auf die Bundesbeamten?

Dem Rest ist zuzustimmen.

Den Zusatz "der NRW Beamten" hatte ich mir im ersten Satz gespart, da wir uns ja im Forum für NRW Beamte befinden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 13.03.2023 09:23

Meiner Meinung nach ist jede Gewerkschaft / Interessenvertretung die Einmalzahlungen statt einer prozentualer Erhöhung verhandelt, nicht Ernst zu nehmen und sollte nochmal den Mathe Grundkurs nachholen.

Die steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlungen sind ja nicht von den Gewerkschaften eingefordert worden, sondern seitens des Gesetzgebers ermöglicht worden. Dabei wird sicherlich von Seiten der Politik Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt, sich derzeit auf Einmalzahlungen einzulassen statt auf lineare Erhöhungen, um zum einen die inflationsbedingt höheren Energiekosten aufzufangen und zum anderen eine Lohn- Preisspirale zu durchbrechen.

So erhofft sich der Gesetzgeber, dass sich die Energiepreise demnächst wieder normalisieren und auch die Folgeprodukte wieder günstiger werden und es sich bei zeitweise exorbitant hohen Energiekosten um einen einmaligen Effekt handelt, der durch den Ukraine Krieg ausgelöst wurde. Teilweise sind die Energiekosten ja schon wieder gesunken und die weltweiten Lieferketten befinden sich ja auch wieder im Aufwind. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie lange es dauern wird und ob einmalige Einmalzahlungen ausreichen oder ob es auch nach 2025 wieder Einmalzahlungen geben muss.

Erstaunlich und bemerkenswert ist für mich die Tatsache, dass zusätzlich zu den Einmalzahlungen eine starre Lohnerhöhung von 340 EUR brutto mehr im Monat ausgehandelt wurde. Dabei lag das Augenmerk bei den Gewerkschaften eindeutig bei den unteren Lohngruppen, die prozentual mehr davon profitieren. Es scheint so, dass der Organisationsgrad bei den unteren Lohngruppen deutlich höher ist als bei den höheren. Anders ist dieser Schwerpunkt weg von einer prozentualen Erhöhung für alle hin zu starren Beträgen kaum zu erklären.

Ich sehe das so, dass die Einmalzahlungen ZUSÄTZLICH wegen gestiegener Lebenshaltungskosten gezahlt werden KÖNNEN.

Von daher sind diese Zahlungen nur ein zusätzlicher und nicht ein Hauptverhandlungsergebnis.

Das dies im Interesse des Arbeitgebers liegt lieber Einmalzahlungen zu verhandeln und keine prozentuale Steigerung des Einkommens, kann sich jeder mit einem Blatt Papier und Bleistift, in modern mit Excel, ausrechnen.

Deshalb bezog sich meine Kritik auf die Interessenvertreter der Beschäftigten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ursus am 13.03.2023 11:05
Hallo Rentenonkel,

"Erstaunlich und bemerkenswert ist für mich die Tatsache, dass zusätzlich zu den Einmalzahlungen eine starre Lohnerhöhung von 340 EUR brutto mehr im Monat ausgehandelt wurde. Dabei lag das Augenmerk bei den Gewerkschaften eindeutig bei den unteren Lohngruppen, die prozentual mehr davon profitieren. Es scheint so, dass der Organisationsgrad bei den unteren Lohngruppen deutlich höher ist als bei den höheren. Anders ist dieser Schwerpunkt weg von einer prozentualen Erhöhung für alle hin zu starren Beträgen kaum zu erklären."

 ::) Diese Tarifverhandlungen haben zwar "direkt" rein gar nichts mit den erst im September startenden Tarifverhandlungen der Länder und des Bundes zu tun, dennoch werden mit den Ergebnissen dieser Tarifverhandlung n. m. E. "Pflöcke für 2023 eingeschlagen". Sollten beispielsweise die o. a. 340,- Euro auch dort übernommen werden, so wäre dies n. m. E. die seit Langem vom BVerfG "faktisch" geforderte Erhöhung der Grundbesoldung, um den Abstand zur Grundsicherung zu wahren, natürlich nur in einem ersten Schritt. Dies zwar erst 4 Jahre nach dem Urteil des BVerfG aus dem Mai 2020, aber immerhin. Solange die "amtsangemessene Alimentation" nicht tatsächlich hergestellt ist, sparen die Besoldungsgesetzgeber jeden Monat Geld, zumindest die Zinsen. Dies ist jedoch lediglich eine Mutmaßung! :) Es bleibt gerade in 2023 sehr spannend.   ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 22.03.2023 13:52
Gemäß dem bekannten Sprichwort: Wo kein Richter, da kein Kläger, rauschen die Verfahrenszahlen 2022 noch weiter nach unten. OVG - 43% VGs - 33% seit 2016 im SG öffentlicher Dienst.

... die seit Mai 2021 unbesetzte Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht. Die Gerichtsleitung versagt in der Frage, die nötigen personellen und sachlichen Rahmenbedingungen für die Ge­währung effekti­ven Rechtsschutzes zu schaffen. die andernorts beheimateten  Richter könnten reihenweise rechtswidrige Mängel zum Recht auf den gesetzlichen Richter feststellen? Aber Wo kein Richter, da kein Kläger...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 20.04.2023 13:33
Gibt es eigentlich mal was neues zu der Besoldung in Nordrhein-Westfalen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 20.04.2023 13:35
Nein, warum sollte es auch ? NRW ist mit den Besoldungsanpassungen erstmal durch.
Änderungen oder Neuigkeiten wird es entweder am Ende des Jahres durch die Tarifverhandlungen der Länder oder den kommenden Gerichtsurteilen geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 20.04.2023 13:51
Wollte nicht der richterbund Klagen?

Hat er geklagt?

Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 20.04.2023 15:45


Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Das Thema wird scheinbar einfach tot geschwiegen. Betrifft es nicht sogar die Zahlungen vor 2022?
Verstehe auch nicht, warum man dazu gar nichts hört. Also weder Abhilfe noch Ablehnung der Widersprüche.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 20.04.2023 17:11
Gerüchteweise soll der Besoldungsgeber auf das Urteil zur Bremer Besoldung beim BVerfG abwarten, bevor er die Altfälle vor 2022 regeln will - die sind nämlich noch offen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 20.04.2023 17:12


Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Das Thema wird scheinbar einfach tot geschwiegen. Betrifft es nicht sogar die Zahlungen vor 2022?
Verstehe auch nicht, warum man dazu gar nichts hört. Also weder Abhilfe noch Ablehnung der Widersprüche.

Achtung Verwirkung! Unseren Dienstherrn traue ich mittlerweile alles zu. So ist es nun einmal, wenn das Vertrauen kaputt ist.

Bei der Verwirkung handelt es sich um einen aus § 242 BGB (Leistung nach Treu
und Glauben) abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes, der nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im öffentlichen Recht grundsätzlich
anwendbar ist. Konkrete Fristen existieren hierzu nicht, die Verwirkung einer
Forderung richtet sich ausschließlich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ein Anspruch ist nach einschlägiger Rechtsprechung dann verwirkt, wenn der
Gläubiger diesen längere Zeit hindurch nicht geltend macht, der Schuldner sich
darauf eingerichtet hat und sich nach dem Verhalten des Gläubigers auch darauf
einrichten durfte, dass dieser den Anspruch in Zukunft nicht geltend machen wird.
Damit gelten für die Verwirkung drei Tatbestandsvoraussetzungen,
1. Zeitablauf,
2. Verwirkungsverhalten des Gläubigers und
3. das darauf zu stützende Vertrauen des Schuldners.
In der Regel gilt ein Anspruch dann als verwirkt, wenn die bestehende Forderung
gegenüber dem Schuldner nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht wird.
Anmerkung: Die Verwirkung kann auch vor der Verjährung eintreten!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ozymandias am 20.04.2023 17:21
Die derzeitigen Zusagen sprechen eher gegen eine Verwirkung, wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben.

Wenn man gleichzeitig noch eine Sachstandsanfrage alle 6-12 Monate stellt, gibt es sicherlich keine Verwirkung. Wer seinen Anspruch aber offensichtlich nicht mehr aktiv verfolgt, muss irgendwann mit Verwirkung rechnen.

Durch Untätigkeitsklagen und Verzögerungsrügen kann man ggf. Druck aufbauen und Ansprüche sichern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 21.04.2023 07:29
Das BVerfG hat die Rechtsprechungszüge zur Alimentation von "normalen" Beamtenfamilien mit bis zu 2 Kindern von den Verfahren von "kinderreichen" Familien getrennt und daraus zwei unterschiedliche Stränge zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gemacht.

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Diese Rechtsfrage gilt daher als abgeschlossen. Bei dem Musterverfahren zur Berliner Besoldung (Familien bis zu 2 Kindern) dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch das Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung ab dem Jahr 2022 etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit sind jedoch auch in dem Berliner Urteil noch nicht alle Rechtsfragen gelöst worden. Weitere Antworten erhofft man sich von dem Grundsatzverfahren zur Bremer (und mittlerweile auch weiterer Besoldungen).

Das BVerfG hat für dieses Jahr eine Entscheidung angekündigt. Sofern die Entscheidung noch vor der Tarifrunde im Herbst tatsächlich kommen sollte, rechne ich daher mit einer entsprechenden Umsetzung nach Abschluss der Tarifverhandlungen mit dem nächsten Besoldungsanpassungsgesetz im Frühjahr 2024. Vielleicht ist das aber auch zu optimistisch ...

Bei rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelfen (haushaltsjahrnahe Geltendmachung) verzichtet der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung. So will man die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten.

Die Auffangtatbestände des BGB zur Verwirkung dürften nach meinem Rechtsverständnis nicht zum tragen kommen, da es für die Beamtenbesoldung andere, gesetzlich normierte Regelungen gibt, und somit der Beamte bei einem rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelf und einer schriftlichen Bestätigung über den Verzicht auf die Verjährung sicherlich darauf vertrauen darf, dass seine Ansprüche eben nicht verwirkt sind.

Gleichwohl dürfte nur ein kleiner Teil der Beamten in der Vergangenheit entsprechende Anträge/Widersprüche gestellt haben, so dass für einen großen Teil der Beamten Ansprüche verjährt sein dürften.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 21.04.2023 11:04
Das BVerfG hat die Rechtsprechungszüge zur Alimentation von "normalen" Beamtenfamilien mit bis zu 2 Kindern von den Verfahren von "kinderreichen" Familien getrennt und daraus zwei unterschiedliche Stränge zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gemacht.

Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Diese Rechtsfrage gilt daher als abgeschlossen. Bei dem Musterverfahren zur Berliner Besoldung (Familien bis zu 2 Kindern) dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch das Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung ab dem Jahr 2022 etwas anzupassen.

Bei der Betrachtung der Vergangenheit sind jedoch auch in dem Berliner Urteil noch nicht alle Rechtsfragen gelöst worden. Weitere Antworten erhofft man sich von dem Grundsatzverfahren zur Bremer (und mittlerweile auch weiterer Besoldungen).

Das BVerfG hat für dieses Jahr eine Entscheidung angekündigt. Sofern die Entscheidung noch vor der Tarifrunde im Herbst tatsächlich kommen sollte, rechne ich daher mit einer entsprechenden Umsetzung nach Abschluss der Tarifverhandlungen mit dem nächsten Besoldungsanpassungsgesetz im Frühjahr 2024. Vielleicht ist das aber auch zu optimistisch ...

Bei rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelfen (haushaltsjahrnahe Geltendmachung) verzichtet der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung. So will man die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten.

Die Auffangtatbestände des BGB zur Verwirkung dürften nach meinem Rechtsverständnis nicht zum tragen kommen, da es für die Beamtenbesoldung andere, gesetzlich normierte Regelungen gibt, und somit der Beamte bei einem rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelf und einer schriftlichen Bestätigung über den Verzicht auf die Verjährung sicherlich darauf vertrauen darf, dass seine Ansprüche eben nicht verwirkt sind.

Gleichwohl dürfte nur ein kleiner Teil der Beamten in der Vergangenheit entsprechende Anträge/Widersprüche gestellt haben, so dass für einen großen Teil der Beamten Ansprüche verjährt sein dürften.

Kurze Rückfrage ....

Warum bedarf bei einem ordnungsgemäßen einlegen eines Widerspruches, es eines Schreibens, dass auf die Verjährung verzichtet wird?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 21.04.2023 11:38
Die derzeitigen Zusagen sprechen eher gegen eine Verwirkung, wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben.
Welche Zusagen gibt es denn? Gibt es einen landesweiten Erlass, der z.B. für alle Kommunen in jeglicher Hinsicht in Fragen der Alimentation bindet?


:D
Bei rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelfen (haushaltsjahrnahe Geltendmachung) verzichtet der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung.

Bitte den persönlichen Dienstherr benennen und nicht von seinem Dienstherrn auf andere schließen. Verallgemeinern geht nur bei einem Erlass, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 24.04.2023 08:51
@A9A10A11A12A13:

Vielen Dank für Deine Hinweise. Mir war nicht klar, dass es auch andere Dienstherrn gibt, die es vielleicht etwas anders sehen. Es gibt einen relativ aktuellen Erlass, den ich so verstehe, dass grundsätzlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden kann, wenn der Widerspruchsführer das verlangt. Es gab davor auch schon diverse Runderlasse, den ich allerdings nicht mehr finde  ::)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1

Sollte der jeweilige Dienstherr trotz Aufforderung zum Verzicht auf die Verjährung diese nicht ausdrücklich aussprechen bzw. ausgesprochen haben, siehe Antwort zu Rheini:

@Rheini:

Macht der Beamte eine verfassungswidrige Unteralimentation geltend und erkennt das Bundesverfassungsgericht dies als gegeben an und verfügt eine rückwirkende Korrektur, dann stehen dem Beamten rückwirkend nur Ansprüche zu, die er zum einen zeitnah geltend gemacht hat, und die zum anderen noch nicht verjährt sind.

Mit einer zeitnahen Geltendmachung sichert sich der Beamte die Ansprüche für das Jahr, in dem diese Geltendmachung erfolgt. Auch solchermaßen gesicherte Ansprüche verjähren aber innerhalb von drei Jahren ab dem Jahresende. 

Um dies zu verhindern, sollte ein Verjährungsverzicht des Dienstherrn herbeigeführt werden, andernfalls sollte vor Ablauf der Verjährungsfrist Klage erhoben werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ToLe am 25.04.2023 11:22
Zum Thema Widersprüche & Anträge auf amtsangemessene Alimentation noch eine kurze Nachfrage:

Wie lange ist das schon "Thema"? Ich habe nur für die Jahre 2021 und 2022 entsprechende Widersprüche / Anträge beim LBV eingereicht... Ist mir viel durch die Lappen gegangen? :-\

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 25.04.2023 22:06
Da fällt mir ein: Ich habe immer noch kein Schreiben bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist. Ist das bei noch jemandem so? Für 2021 ging das deutlich schneller.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 26.04.2023 07:16
Da fällt mir ein: Ich habe immer noch kein Schreiben bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist. Ist das bei noch jemandem so? Für 2021 ging das deutlich schneller.

Nope.

Ich denke auch bei Dir ist es das LBV NRW. Ich habe kein dementsprechendes Schreiben erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Titus am 26.04.2023 07:41
Moin, bei mir ist auch noch nichts vom LBV eingegangen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 27.04.2023 00:53
Da fällt mir ein: Ich habe immer noch kein Schreiben bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist. Ist das bei noch jemandem so? Für 2021 ging das deutlich schneller.

2020: 7 Monate bis Antwort
2021: 5 Monate bis Antwort
2022: 6 Monate bis Antwort
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 03.05.2023 22:18
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?

Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 04.05.2023 06:58
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?

Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???

Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 04.05.2023 08:11
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?

Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???

Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Ein Gesetzgeber kann ja auch kein verfassungskonformes Gesetz ohne Beschluss vom BVerfG beschliessen, das ist diesem ja nicht zuzumuten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 04.05.2023 14:52
Nicht dass der Beamte mit Familie nachher einen Cent zuviel bekommt... Gemäß dem Grundsatz der Sparsamkeit wäre das ja unvereinbar mit dem Gewissen 😉

Lieber ein paar Milliarden verschleudern als sein Personal angemessen zu besolden und hier meine ich Angestellte und Beamte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 05.05.2023 06:50
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?

Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???

Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Ein Gesetzgeber kann ja auch kein verfassungskonformes Gesetz ohne Beschluss vom BVerfG beschliessen, das ist diesem ja nicht zuzumuten.

Der Gesetzgeber kann auch nicht MIT einem Urteil des BverfG ein verfassungskonformes Gesetz beschließen  ;D 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Opa am 05.05.2023 15:27
Kann er schon. Wollte er aber offensichtlich nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 05.05.2023 19:03
Wie ist eure Erfahrung mit dem lab NRW in Sachen Bestätigungsschreiben bei Einspruch gegen die Besoldung?

Wann kann man da mir einer Rückmeldung rechnen?
Scheint ja insgesamt ein sehr langsamer Laden zu sein wo a nicht weiss was b macht un c überhaupt nicht mehr kennt. 🤬
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: dae123 am 05.05.2023 20:00
Ich habe für 2021 und 2022 Widerspruch beim LBV NRW eingereicht. Beide Male keine Antwort. Ein Schreiben mit Bitte um Rückmeldung hat auch nichts bewirkt. Ich kann den Eingang der beiden Schreiben nachweisen und werde dann wohl spätestens Ende 2024 aktiv werden müssen. Wer auch immer zuständig ist, scheint es ja gekonnt zu ignorieren. Oder ist es im Mülleimer gelandet? Tja...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 03.06.2023 16:00
Kleines Update:

Heute einen Brief vom LBV bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist inkl. Ruhendstellung und Verzicht der Einrede zur Verjährung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 03.06.2023 17:09
Hier das gleiche! Nur für 2021 noch nicht trotz mehrfacher Erinnerung…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 03.06.2023 17:51
Hab auch heute das für 2022 erhalten. 2021 nicht, aber 2020 schon. Na ja zur Not hab ich die Einschreiben- Bestätigung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 03.06.2023 18:05
Es geht aber um den Verzicht auf die Verjährungseinrede, die in jeder Eingangsbestätigung erklärt wird. Ohne die verfallen deine Ansprüche nach 3 Jahren, wenn du nicht klagst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 03.06.2023 18:16
Na wenn sie 2020 und 2022 verzichtet haben, und für 2021
habe ich den Nachweis, geschrieben zu haben, da denke ich, muss das LBV nochmal mit Nachdruck suchen, damit mir mehr Geld überwiesen wird.

Bin hinsichtlich der Entscheidungen und der Grössenordnung echt gespannt. Denn zB was die Beamten mit Kindern angeht, da hat doch auch noch niemand Geld für 2021 und länger erhalten, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 05.06.2023 01:50
Denn zB was die Beamten mit Kindern angeht, da hat doch auch noch niemand Geld für 2021 und länger erhalten, oder?

Betreffs des Urteils zu "kinderreichen" Beamten, also ab Kind 3+ gab es eine Nachzahlung auch für die Vergangenheit (mit ziemlicher Verspätung).
Betreffs des erhöhten Familienzuschlags für die Kinder 1 und 2 gibt es meines Wissens bisher keine Regelung und somit auch keine Nachzahlung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 05.06.2023 09:15
Betreffs des erhöhten Familienzuschlags für die Kinder 1 und 2 gibt es meines Wissens bisher keine Regelung und somit auch keine Nachzahlung.

Für 2021 und vorher korrekt. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es gab nur eine Regelung für 2022 (gebündelt ausgezahlt im Dezember). Für die Vorjahre gibt es keine Regelung und auch keine Entscheidung zu den Widersprüchen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 05.06.2023 11:20
Das Land will wohl erst noch die Bremer Entscheidung des BVerfG abwarten. Also weiter Spiel auf Zeit.