Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LernenfuersLeben am 14.01.2022 09:03
-
Hallo in die Runde,
hat man Anspruch Mehrarbeitsstunden ausgezahlt zu bekommen, wenn man diese aufgrund von Krankheit bis zum Ausscheiden nicht mehr abbummeln kann? Bei Resturlaub ist es ja bekanntlich so, dass dieser ausgezahlt wird.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
-
Ja.
-
Danke.
Der Arbeitgeber will diese nicht auszahlen und stellt sich stur. Er argumentiert, dass man ja „freiwillig“ über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und so Stunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt hat.
Kommune hat 1100 Mitarbeiter, also nicht gerade klein. Daher irritiert mich das, da es tatsächlich immer so gehandhabt wurde…
-
Danke.
Der Arbeitgeber will diese nicht auszahlen und stellt sich stur. Er argumentiert, dass man ja „freiwillig“ über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und so Stunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt hat.
Kommune hat über 5000 Mitarbeiter, also nicht gerade klein. Daher irritiert mich das, da es tatsächlich immer so gehandhabt wurde…
Mehrarbeitsstunden wirst du ja wohl nicht freiwillig gemacht haben, sondern sie wurden dienstlich angeordnet. Wenn es lediglich um Stunden auf deinem Arbeitszeitkonto geht, hat der AG recht.
-
Es sind keine angeordneten Überstunden. Mehrarbeit, man war über die durchschnittliche Arbeitszeit hinaus da, weil man Dinge fertig machen wollte bzw. sich eingearbeitet hat. Also im Grunde natürlich dienstlich, aber nicht angeordnet.
-
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, wobei mit dem Begriff „Arbeitsstunden“ nicht die Stunden gemeint sind, die im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu § 6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden.
-
Ok, ich bin Vollzeit beschäftigt und habe darüber hinaus Stunden auf dem Arbeitszeitkonto „erwirtschaftet“. Wie nennt man diese Stunden dann eigentlich? Also keine Chance auf Abgeltung dieser Stunden oder doch?
-
Es handelt sich um ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Dazu muß es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Regelung geben. Welche Regelungen sind dort getroffen?
-
„Die geleisteten Mehrarbeitsstunden sind von den nach dem Tarifrecht zu vergütenden Überstunden zu trennen und gesondert zu betrachten… Die über die Soll-Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden gelten daher grundsätzlich nicht als vergütungsfähige Überstunden…“
So ein Passus reicht, um die Bezahlung auszuschließen?
-
Ich sehe nicht, daß dieser Passus irgendetwas regelte. Um Überstunden geht es ja überhaupt nicht.
-
“Übertrag von Plusstunden in den Folgemonat erfolgt begrenzt über Zeitkonten… dabei liegt kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD vor. Bis zu 20 Stunden disponiert jede/r Mitarbeiter/in unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse selbständig.”
Wie ist das in dem Zusammenhang zu verstehen?
-
Mehr steht dazu nicht drin, also lohnt sich der Streit um die Auszahlung oder eher nicht bei den Rahmenbedingungen.
-
Ohne die gesamte Vereinbarung zu kennen, läßt sich der Wille der Abschließenden nicht ergründen. Möglicherweise ist auch die gesamte Vereinbarung unwirksam, was im kommunalen Bereich nicht weiter überraschen würde. Ich würde wohl Leistungsklage erheben, da das Arbeitsverhältnis ohnehin endet.
-
Ich verstehe nicht, warum Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen nicht intensiver über solche Klassiker informieren. Oder sich die Mitarbeiter selbst mit ihren Verträgen stärker auseinandersetzen. Die Stunden sind höchstwahrscheinlich futsch, das "ich bleibe heute länger, um meiner Dienststelle etwas Gutes zu tun" war wohl wortwörtlich umsonst.
-
Woraus ließe sich auch nur vermuten, daß das "höchstwahrscheinlich" so sei?
-
Ich verstehe nicht, warum Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen nicht intensiver über solche Klassiker informieren. Oder sich die Mitarbeiter selbst mit ihren Verträgen stärker auseinandersetzen. Die Stunden sind höchstwahrscheinlich futsch, das "ich bleibe heute länger, um meiner Dienststelle etwas Gutes zu tun" war wohl wortwörtlich umsonst.
Antwort: viele Kommunen haben weder einen Personalrat noch einen Angestellten der in der Gewerkschaft Mitglied ist und sich dort erkundigen könnte.
Da auch die jeweils Beschäftigten nicht den Willen besitzen sich zu informieren kann die Verwaltung schalten und walten wie sie will:
Alle anderen scheuen den Gang zu jemandem der Geld kosten könnte und so bleibt es eben wie es der jeweilige HVB möchte: zum Nachteil des Arbeitnehmers.
-
Ich verstehe nicht, warum Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen nicht intensiver über solche Klassiker informieren. Oder sich die Mitarbeiter selbst mit ihren Verträgen stärker auseinandersetzen. Die Stunden sind höchstwahrscheinlich futsch, das "ich bleibe heute länger, um meiner Dienststelle etwas Gutes zu tun" war wohl wortwörtlich umsonst.
Wahrscheinlich weil sie sich um Fälle kümmern, die häufiger vorkommen. Hat ja auch Sinn, die Energie in Regelungen zu stecken als für solchen krassen Ausnahmefälle wie vom TE geschildert.
Zumal ja auch kein wirklicher Schaden entstanden ist, statt die Überstunden abzubummeln war TE erkrankt, hat somit auch nicht gearbeitet.
-
Dann ist ja gut, dass die TE nicht krank sondern nur "krank" (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117518.msg231871.html#msg231871) wird und das Arbeitszeitkonto nun vielleicht doch noch ausgleichen kann.