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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kirsten09 am 01.06.2023 08:53

Titel: [NW] Besoldung nach A9s??
Beitrag von: Kirsten09 am 01.06.2023 08:53
Hallo an Alle,

könnte mir einer erklären was die Bezeichung A9s bedeutet??
Bisher kannte ich nur die Bezeichnung A9z und im Internet habe ich leider nix über das "s" gefunden.

Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte. :)
Titel: Antw:[NW]Besoldung nach A9s??
Beitrag von: NRW83 am 01.06.2023 10:40
A9s = Endstufe mittlerer Dienst (z.B. Polizeihauptmeister)
A9 = Eingangsstufe gehobener Dienst (z.B. Polizeikommissar)

Für welches Wort die Abkürzung "S" aber tatsächlich steht, weiß ich auch nicht.
Titel: Antw:[NW]Besoldung nach A9s??
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 01.06.2023 10:54
Spitzenamt mittlerer Dienst
Titel: Antw:[NW]Besoldung nach A9s??
Beitrag von: ike am 06.06.2023 10:32
Sinnvoller (und auch geläufiger?) sind doch:
A9m
A9g

analog
A13g
A13h
Titel: Antw:[NW]Besoldung nach A9s??
Beitrag von: untersterDienst am 06.06.2023 13:25
Hallo Kirsten09,

in Bayern gibt es 9Z, nicht s.

Z= eine Zulage, diese Zulage wird bspw. bei Soldaten in Diensträngen ausgesprochen so dargestellt.
Stabsfeldwebel: A9
Oberstabsfeldwebel A9z

Die Zulage ist w.o. beschrieben das Spitzenamt im mittleren Dienst (in Bayern: Qualifikationsebene 2), besoldungstechnisch nicht ganz A10, da fehlt netto schon was, aber immerhin.

VG
Titel: Antw:[NW]Besoldung nach A9s??
Beitrag von: NRW83 am 06.06.2023 17:05
"z" ist (zumindest in manchen Bundesländern) was anderes. Man kann z.B. A9s + z sein. D.h. man hat das Spitzenamt im mittleren Dienst und erhält die Amtszulage.