Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: RsQ am 16.08.2019 21:47
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Ich habe in einer Stellenausschreibung gerade folgende Formulierung zur Vergütung gesehen:
EGr. 9 (Fg. 3) TV-L
Was bedeutet das? Ist die Fallgruppe einkommensrelevant? Bzw. wie hilft mir diese Angabe, im Rechner eine mögliches Einkommen zu berechnen? Eine "FG" kann man dort nicht auswählen ...
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Das bedeutet, daß es sich um eine Fallgruppe 3 der E9 handelt.
In der E9 durchaus.
Im TV-L gibt es keinen Rechner.
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Im TV-L gibt es keinen Rechner.
Mit "Rechner" bezog ich mich natürlich auf den TV-L-Rechner der Website (http://"http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2019"). Lässt sich dort eine "FG 3" irgendwie berücksichtigen?
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Ich kann mir nicht vorstellen, welchen Sinn das haben sollte.
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Aus der Fallgruppe kann man erkennen ob es abweichende Stufenlaufzeiten gibt und damit ob es zur E9a oder E9b wird.
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Die Fallgruppe ist keine hinreichend präzise Angabe, um dies zu ermitteln.
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Aus den anderen Angaben in der Stellenausschreibung sollte man den Abschnitt in der Entgeltordnung erkennen können.
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Du und ich durchaus, jemand, der fragt, was E9 Fg. 3 bedeutet, eher nicht...
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Ich bitte um Nachsicht. Man kann sicher bemerken, dass solche Dinge nicht zu meinem Alltag gehören.
Beim Blick auf diverse Stellenbeschreibungen ist natürlich (auch) interessant, welches mögliche Einkommen sich dahinter verbirgt. Dafür nutze ich den TVÖD-Rechner (bzw. genauer wohl "Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst") gern.
Als Laie stand ich vor der Frage, ob "E9 Fg. 3" reicht, um ein Einkommen zu kalkulieren. Das ist es offenbar nicht so ohne Weiteres.
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Doch, ist es schon. Die sog. EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (was bei der Angabe Fallgruppe 3 vermutlich der Fall ist), handelt es sich, wie der Name andeutet, um verlängerte Stufenlaufzeiten. D. h. du bleibst z. B. 5 Jahre in Stufe 3 drei anstatt drei Jahren.
Im Rahmen der Tarifeinigung dieses Jahres wird die EG 9 in EG 9a und 9b zum 01.01.2019 (abweichender Stichtag im TV-H) aufgespalten. Und wie Lars73 schon schrieb, spricht einiges dafür, dass die auszübenden Tätigkeiten der von dir ins Auge gefassten Stellenausschreibung künftig nach der EG 9a zu vergüten sein werden.
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Die Angabe ist - wie bereits ausgeführt - dafür unzureichend, da z.B. in Teil B Abschnitt 8.2 die E9 Fg. 3 reguläre Stufenlaufzeiten hat.
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Korrekt. Nach meinen Beobachtungen bei Stellenausschreibungen ist die Angabe der Fallgruppe meist ein Indiz dafür, dass abweichende Stufenregelungen nicht unwahrscheinlich sind.
Falls RsQ einfach mal den Ausschreibungstext einstellt, wäre das möglicherweise einfach festzustellen und würde ein Fischen im Trüben beenden.