Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Lotte am 10.03.2022 13:59

Titel: Vergütung Rufbereitschaft
Beitrag von: Lotte am 10.03.2022 13:59
Hallo zusammen,

wollte mal nachfragen ober die Berechnung für die Rufbereitschaft
20 Uhr bis 7 Uhr (insgesamt 11 Stunden) richtig vergütet werden mit 12,5% Stundenlohn 19,72 €

Berechnung
11 Stunden *12,5%*19,72 =27,22€

oder ist da auf eine pauschale abzustellen?

Danke

 


Tarifvertrag AVR Württemberg

Titel: Antw:Vergütung Rufbereitschaft
Beitrag von: Rene am 28.03.2022 14:53
Hallo,

Pauschale kommt, soweit ich weiss, erst nach 12h am Tag zu tragen.
Wurde also vom Arbeitgeber perfekt umgangen, da 12h auch bei 2 Tagen Rufbereitschaft nicht Arbeitstäglich erreicht werden können (0:00 - 7:00 + 20:00 - 0:00).

Die Berechnung wäre also richtig...das Ergebnis ist allerdings 27,12€.