Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: yamato am 01.04.2020 07:53

Titel: Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: yamato am 01.04.2020 07:53
Hallo, wenn ein Beamter am Donnerstag krank ist, am Freitag wieder zur Arbeit erscheint und dann am Montag (bis Mittwoch) wieder krank ist braucht er keine AU Bescheinigung vom Arzt, oder sehe ich das falsch ?
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: Feidl am 01.04.2020 08:10
Im Regelfall nicht. Dienstherr kann es aber trotzdem verlangen.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: WasDennNun am 01.04.2020 08:17
Doch, wenn er am Sonntag schon AU war.
Ist halt schwierig für den AG das nachzuweisen.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: Feidl am 01.04.2020 08:26
Da müsste man mal entsprechend in detailierteren Rechtsnormen des Bundes schauen. (die ich gerade nicht finde)
Bei meinem Dienstherrn gilt eindeutig: 3 Arbeitstage kann Beamte ohne AUB krank sein. Es ist also egal, ob er Samstag, Sonntag oder erst Montag krank wurde.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: yamato am 01.04.2020 08:42
Wobei, wenn der Beamte einfach sagt es war erst ab Montag wieder wird man kaum das Gegenteil behaupten können, ein Arzt kann das schließlich schlecht nachträglich feststellen.
Verlangen kann es daher der Dienstherr vermutlich auch nur am Montag oder Dienstag direkt, wie soll das sonst rückwirkend geklärt werden.
Wenn sowas öfter vorkommt könnte der Dienstherr natürlich grundätzlich eine Attestpflicht vom ersten Tag an verlangen.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: WasDennNun am 01.04.2020 08:44
Da müsste man mal entsprechend in detailierteren Rechtsnormen des Bundes schauen. (die ich gerade nicht finde)
Bei meinem Dienstherrn gilt eindeutig: 3 Arbeitstage kann Beamte ohne AUB krank sein. Es ist also egal, ob er Samstag, Sonntag oder erst Montag krank wurde.
Ah, gut zu wissen, danke.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: Organisator am 01.04.2020 10:08
Da müsste man mal entsprechend in detailierteren Rechtsnormen des Bundes schauen. (die ich gerade nicht finde)
Bei meinem Dienstherrn gilt eindeutig: 3 Arbeitstage kann Beamte ohne AUB krank sein. Es ist also egal, ob er Samstag, Sonntag oder erst Montag krank wurde.
Ah, gut zu wissen, danke.

Vorsicht. Das mit den ARBEITS-Tagen gilt nicht für jeden Arbeitgeber. Andere legen Werktage fest, was z.B. bei Erkrankungen übers Wochenende (wg. Samstag) einen Unterschied macht.
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: yamato am 01.04.2020 10:27
So kenn ich das auch, bei uns zählt das WE mit wenn man Freitag und Montag AU ist.
Aber in meinem Beispiel war er ja Freitag arbeiten
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: WasDennNun am 01.04.2020 11:10
So kenn ich das auch, bei uns zählt das WE mit wenn man Freitag und Montag AU ist.
Aber in meinem Beispiel war er ja Freitag arbeiten
Das ist auch fraglich, wer sagt das man SA SO AU war?
Und wenn die Wochentage gezählt werden und man SA / SO AU war, dann muss man SO die AU beschaffen, denn Montag ist ja schon der 4. Tag, oder?
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: yamato am 01.04.2020 11:47
Theoretisch ja, wobei es reicht ab dem 4.Tag die Bescheinigung vom Arzt, man müsste sie dann nur sehr schnell der Dienststelle zukommen lassen
Titel: Antw:Krankheit ohne AU Bescheinigung
Beitrag von: Feidl am 02.04.2020 09:34
Da müsste man mal entsprechend in detailierteren Rechtsnormen des Bundes schauen. (die ich gerade nicht finde)
Bei meinem Dienstherrn gilt eindeutig: 3 Arbeitstage kann Beamte ohne AUB krank sein. Es ist also egal, ob er Samstag, Sonntag oder erst Montag krank wurde.
Ah, gut zu wissen, danke.

Vorsicht. Das mit den ARBEITS-Tagen gilt nicht für jeden Arbeitgeber. Andere legen Werktage fest, was z.B. bei Erkrankungen übers Wochenende (wg. Samstag) einen Unterschied macht.
Ich hab auch explizit geschrieben, dass die Regelung für Beamte meines Dienstherrn (Freistaat Thüringen) betrifft. Für die hiesigen Arbeitnehmer gilt nach § 5 EntgfG Kalendertage. Ob andere AG zugunsten der AN nur Werktage oder Arbeitstage anrechnen, kann möglich sein.

Nach einer kleinen Recherche habe ich festgestellt, dass bei den Beamten die Länder es unterschiedlich regeln:

Arbeitstage: RP, NRW, Niedersachsen, Thüringen

Kalendertage: Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Berlin, MeckPom

keine genaue Regelung gefunden: BaWü, Brandenburg, Bremen, Bund, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saarland

Bei letzter Kategorie kann es sein, dass es noch irgendwo eine Verwaltungsvorschrift o.ä. gibt, die ich nicht gefunden hab oder das wirklich per Dienstvereinbarung es individuell geregelt sein kann.