Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: frontkyf am 07.10.2021 17:29
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Hallo, bei mir steht demnächst die Scheidung an. Das Kindergeld für die 2 Kinder erhält meine Nochfrau. Die Kinder sind jetzt während der Trennung zu ca. 30 Prozent bei mir. Ich zahle den vollen Kindesunterhalt. Als Beamter erhalte ich die Familienzuschläge 1 und 2.
Nach mündlicher Aussage der Sachbearbeiterin bei der LFD (Thüringen) würde ich nach der Scheidung so die Ansprüche auf die Familienzuschläge 1 und 2 verlieren, außer, wenn wir das Wechselmodell vereinbaren würden.
Ist das tatsächlich so?
Meine Frau ist übrigens nicht im öffentlichen Dienst und hat somit keinen Anspruch auf die Zuschläge.
Danke sehr.
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Unfug!
Ihnen steht der FamZ Stufe 2 für ihre leiblichen Kinder zumindest solange zu, wie sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 32 Abs. 1 und 3 EStG) und ggf. sogar noch darüber hinaus (§ 32 Abs. 4 EStG). Ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes würde Ihnen das Kindergeld zustehen. Sie haben sich bloß geeinigt, dass Ihre Frau es einbehält. Gemäß § 38 Abs. 2 ThürBesG ist es aber gleichgültig, wer von den anspruchsberechtigten Eltern das Kindergeld ausgezahlt bekommt, da ihre Frau nicht im öffentlich Dienst tätig ist (§ 38 Abs. 4 ThürBesG).
Stufe 1 erhalten Sie weiterhin, solange Sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 ThürBesG).
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Vielen lieben Dank für die Antwort. Top! 👍