Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Schwarz am 05.03.2019 18:25
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Hallo zusammen.
Mein AG bietet eine höherwertige Tätigkeit iRd Führung auf Probe für 2 Jahre an. Es wird eine Zulage für diese Dauer gezahlt. Bei Bewährung wird die Tätigkeit auf Dauer übertragen. Ist das eine Höhergruppierung, so dass die Stufenlaufzeit in der bisher erworbenen Stufe von Neuem zu laufen beginnt?
In meinem Fall wäre ich dann 5,5 Jahre in Stufe 3 bis Stufe 4 erreicht würde.
Welchen Gestaltungsspielraum hätte der Arbeitgeber (wenn überhaupt)?
Grüße
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Die Höhergruppierung findet erst bei dauerhafter Übertragung nach erfolgreicher Erprobung statt.
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Kann/darf zwischen erfolgreicher Erprobung und dauerhafter Übertragung eine zeitliche Lücke bestehen?
Wird für die Stufenlaufzeit die "Ausgangs-Entgeltgruppe" oder die "Ziel-Entgeltgruppe" zugrunde gelegt?
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Kann/darf zwischen erfolgreicher Erprobung und dauerhafter Übertragung eine zeitliche Lücke bestehen?
Die Erprobung endet mit der dauerhaften Übertragung der höherwertigen Tätigkeit oder der Übertragung einer Tätigkeit der bisherigen Entgeltgruppe.
Wird für die Stufenlaufzeit die "Ausgangs-Entgeltgruppe" oder die "Ziel-Entgeltgruppe" zugrunde gelegt?
Bis zur Höhergruppierung läuft die Stufenlaufzeit in der Ursprungsentgeltgruppe weiter, mit Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
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Also wäre eine Option, mit dem AG über einen leistungsbezogenen (vorzeitigen) Stufenaufstieg vor Ablauf der Erprobung/dauerhaften Übertragung zu sprechen? Um das nochmalige Durchlaufen der bisherigen Stufe zu vermeiden. So denn alles erfolgreich verläuft.
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Wenn der AG das Instrument anwendet, wäre das sicher eine Option.
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Viel Dank für Ihre Hilfe.
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Hallo,
ich klinke mich mal hier mit ein ;).
Was wäre, wenn während der Gewährung der Zulage eine Stufenerhöhung der Ausgangsentgeltgruppe stattfindet? Wäre hier die Zulage neubfestzusetzen? Oder bleibt diese in Höhe der erstmaligen Festsetzung erhalten?
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Die Zulage wäre neu zu berechnen.
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Ok. Besten Dank Spid! :)
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ich klinke mich mal ein hier:
gilt die Führung auf Probe immer nur innerhalb eines Bereichs (ehem. gehob., höherer Dienst).
Oder kann man auch zb von einer E11 auf eine E13 Position gezogen werden bzw. die Zulage bis E13 erhalten.
So würde man ja das reduzieren von E13 auf E12 Bezahlung umgehen, wenn man den geforderen Abschluss nicht hat oder man als sonst. Beschäftigter nicht eingestellt werden kann.
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Es gibt bei TB keine solchen „Bereiche“ wie der gD/hD bei Beamten. Die Zulage wird zu der Entgeltgruppe gezahlt, die sich bei dauerhafter Übertragung ergäbe.
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d.h. eine solche Regelung mit einer Führung auf Probe einer Stelle, die nach E13 eingestuft ist wäre eine für den AG sicherere Alternative wegen der Bewährungszeit, wenn man dem Thema sonst. Beschäftigter eher kritisch gegenübersteht? Ich (B.A.) suche gerade nach Möglichkeiten, mit meinem Abschluss auch ohne Master den Weg in den höheren Dienst zu finden. Da hier bald erste Gespräche statt finden, will ich auf alle Alternativen vorbereitet sein.
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Es gibt bei TB keinen höheren Dienst.