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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: snagle am 29.07.2019 07:47
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Hallo,
ich bin die Stellvertretende Fachbereichsleiterin und meine Chefin wird bald Elternzeit gehen. Steht mir dann eine Zulage für die längerfristige Vertretung zu? Wenn ja, ab wann? Ist das Personalamt verpflichtet die Zulage ohne einen "Antrag" meinerseits zu gewähren?
Vielen Dank schon Mal!
LG
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Verändert sich für die Dauer der Abwesenheit der „Chefin“ Deine auszuübende Tätigkeit dergestalt, als daß Du bei dauerhafter Übertragung in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert wärest?
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Ich denke schon, ich übernehme Ihre Arbeit ja zum großen Teil mit und trage dann die Verantwortung.
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Sofern dem so ist, besteht Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVÖD.
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Ich denke schon, ich übernehme Ihre Arbeit ja zum großen Teil mit und trage dann die Verantwortung.
Im Vorfeld sollte schriftlich fixiert werden, welche Aufgaben mit welcher Wertigkeit dir übertragen werden. Nicht zwangsläufig besteht Anspruch auf die Vergütung, die deine "Chefin" erhält.